Deutscher Bundestag Drucksache 18/569 18. Wahlperiode 19.02.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Andreae, Ulle Schauws, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 18/416 – Entwicklung des Frauenanteils in Führungsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Frauenanteil in den Führungsgremien von öffentlichen Unternehmen ist nach einer aktuellen Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW-Wochenbericht 3/2014) weiterhin gering. Teilweise ist die Beteiligung von Frauen sogar rückläufig. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD fehlen Zielgrößen für einen höheren Frauenanteil in Führungsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Verbesserung der Teilhabe von Frauen in Aufsichts- und Verwaltungsräten sowie im Vorstand bzw. der Geschäftsführung ist gerade auch in Unternehmen mit Bundesbeteiligungen ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthält hierzu klare Vorgaben, mit deren Umsetzung bereits begonnen worden ist. Sowohl das Bundesgremienbesetzungsgesetz als auch der Public Corporate Governance Kodex des Bundes enthalten Regelungen bzw. Empfehlungen, die sicherstellen sollen, dass bei Wahlvorschlägen oder Bestellungen unter Berücksichtigung der sonstigen Voraussetzungen wie erforderliche Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen auf eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen hingewirkt wird. Die Verantwortung hierfür liegt aufgrund der dezentralen Beteiligungsführung des Bundes bei dem jeweils für die Unternehmensbeteiligung zuständigen Ressort. Dies vorausgeschickt nimmt die Bundesregierung wie folgt Stellung: Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. Februar 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drucksache 18/569 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie viele Frauen und wie viele Personen insgesamt sind im Vorstand bzw. in der Geschäftsführung von Unternehmen mit unmittelbarer Bundesbeteiligung tätig, und wie haben sich diese Zahlen in den letzten sechs Jahren entwickelt (bitte tabellarische Auflistung entsprechend den Unternehmen im Beteiligungsbericht des Bundes)? 2. Wie viele Frauen und wie viele Personen insgesamt sind im Verwaltungsbzw . Aufsichtsrat von Unternehmen mit unmittelbarer Bundesbeteiligung tätig, und wie haben sich diese Zahlen in den letzten sechs Jahren entwickelt (bitte tabellarische Auflistung entsprechend den Unternehmen im Beteiligungsbericht des Bundes)? 3. Wie viele Frauen, die nicht aus dem Bereich der Arbeitnehmerinnenvertretung stammen, sind in Verwaltungs- bzw. Aufsichtsräten von Unternehmen mit unmittelbarer Bundesbeteiligung tätig, und wie haben sich diese Zahlen in den letzten sechs Jahren entwickelt (bitte tabellarische Auflistung entsprechend den Unternehmen im Beteiligungsbericht des Bundes)? 4. Wie viele Frauen und wie viele Personen insgesamt in diesen Verwaltungsbzw . Aufsichtsräten sind vom Bund benannt worden, und wie haben sich diese Zahlen in den letzten sechs Jahren entwickelt (bitte tabellarische Auflistung entsprechend den Unternehmen im Beteiligungsbericht des Bundes )? Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Daten zur Besetzung von Vorständen oder Geschäftsführungen sowie Aufsichtsoder Verwaltungsräten von Unternehmen mit unmittelbarer Bundesbeteiligung sind in den jährlich herausgegebenen Beteiligungsberichten des Bundes enthalten . Diese sind auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen öffentlich zugänglich (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/ Themen/Bundesvermoegen/Privatisierungs_und_Beteiligungspolitik/Beteiligungen _des_Bundes/Beteiligungen-des-Bundes.html). Der aktuelle Beteiligungsbericht 2013 – mit Daten zum Stichtag 31. Dezember 2012 – ist soeben veröffentlicht worden. Darüber hinausgehende zentrale Auswertungen zu einzelnen Aspekten im Sinne der Fragen 1 bis 4, die ressortübergreifend alle Unternehmensbeteiligungen betreffen, liegen jedoch nicht vor. 5. Welche der vom Bund zu besetzenden Verwaltungs- bzw. Aufsichtsratssitze werden im Jahr 2014 neu besetzt werden, und ist dabei eine Erhöhung des Frauenanteils geplant (bitte tabellarische Auflistung entsprechend den Unternehmen im Beteiligungsbericht des Bundes)? Die nachfolgende Liste enthält alle zum jetzigen Zeitpunkt absehbaren Neubesetzungen im Jahr 2014. Beteiligungsführendes Ressort Unternehmen/Einrichtung Gremium Anzahl der neu zu besetzenden Stellen BMWi Deutsche Energie-Agentur GmbH Aufsichtsrat 2 Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH Aufsichtsrat 3 Wissenschaftliches Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste GmbH Aufsichtsrat 3 oder 4 * Wismut GmbH Aufsichtsrat 5 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/569 Die Auswahl der zu entsendenden bzw. zu ernennenden Personen erfolgt dezentral durch das jeweilige zuständige Ressort. Dieses hat dabei die Berufungsrichtlinien zu beachten, die ihrerseits auf die Regelungen des Bundesgremienbesetzungsgesetzes verweisen. Mit diesem Gesetz soll die Teilhabe von Frauen an Gremien im Einflussbereich des Bundes verbessert werden. 6. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um den Frauenanteil jeweils zu erhöhen, und wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg dieser Maßnahmen (bitte tabellarische Auflistung entsprechend den Unternehmen im Beteiligungsbericht des Bundes)? Die Beteiligungsführung des Bundes ist als Ausdruck fachlicher Ressortverantwortlichkeit dezentral organisiert. Die einzelnen Bundesministerien sind nicht BMF Deutsche Telekom AG Aufsichtsrat 2 ÖPP Deutschland AG Aufsichtsrat 3 Hypo Real Estate Holding AG (HRE) Aufsichtsrat 6 LMBV Lausitzer und Mitteldeutsche BergbauVerwaltungsgesellschaft mbH Aufsichtsrat 6 Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Verwaltungsrat 6 VEBEG GmbH Aufsichtsrat 1 BMEL DBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gGmbH Aufsichtsrat 5 BMVg BwFuhrparkService GmbH Aufsichtsrat 1 BWI Informationstechnik GmbH Aufsichtsrat 1 Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH Aufsichtsrat 1 BMVI Flughafen München GmbH Aufsichtsrat 2 BMUB Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) Kuratorium 14 BMBF FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informations-infrastruktur GmbH Aufsichtsrat 2 Helmholtz-Zentrum Geesthacht, Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH Aufsichtsrat 1 BMZ DIE gGmbH (Deutsches Institut für Entwicklungs-politik gGmbH) Kuratorium 10 Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) Aufsichtsrat 6 BKM Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH (KBB) Aufsichtsrat 12 Transit Film GmbH Aufsichtsrat 1 * Davon abhängig, ob der Aufsichtsrat künftig aus fünf oder sechs Mitgliedern bestehen soll. Bei fünf Mitgliedern stehen drei, bei sechs Mitgliedern vier Neubesetzungen an. Beteiligungsführendes Ressort Unternehmen/Einrichtung Gremium Anzahl der neu zu besetzenden Stellen nur eigenständig für die Besetzung frei werdender Stellen/Posten in ihrem Zu- Drucksache 18/569 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ständigkeitsbereich verantwortlich. Sie müssen dabei auch selbstverantwortlich sicherstellen, dass stets die Vorgaben der Berufungsrichtlinien und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes beachtet werden. Jedes Ressort muss somit unter anderem prüfen und aktenkundig machen, ob und weshalb eine Stelle/Position nicht mit einer Frau besetzt wird. Noch in der letzten Wahlperiode hat sich die Bundesregierung erfolgreich für eine weibliche Nachfolgerin des Präsidenten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingesetzt. Ähnliche Bemühungen finden aktuell bei der Nachbesetzung des Postens der Bundesbank-Vizepräsidentin statt. 7. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen und in Gremien zu erreichen und Entgeltungsungleichheiten abzubauen ? Die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird zur Förderung von Frauen in Führungspositionen noch in diesem Jahr ein Gesetzgebungsvorhaben auf den Weg bringen. Für den Bereich der Privatwirtschaft sind zwei Maßnahmen vorgesehen: Ab 2015 sollen börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen gesetzlich verpflichtet werden, verbindliche Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, Vorstand und in den obersten Management-Ebenen und Fristen für deren Erreichen festzulegen, zu veröffentlichen und hierüber transparent zu berichten. Aufsichtsräte von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen, die ab dem Jahr 2016 neu besetzt werden, sollen eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent aufweisen. Zusätzlich wird die Bundesregierung Maßnahmen für die Privatwirtschaft ergreifen , die eine Förderung von Frauen in allen Betriebshierarchien zum Ziel hat. Diesem Zweck dienen insbesondere die so genannten Regionalen Bündnisse für Chancengleichheit. Politik und Wirtschaft einer Region erhalten damit die Möglichkeit, regionsspezifisch Ziele festzulegen, konkrete personalpolitische Maßnahmen zu etablieren und die Karriereentwicklung von Frauen gezielt zu fördern. Gleichzeitig werden hiermit Strukturen für mehr Chancengleichheit geschaffen. Mit dem Women-on-Board-Index werden die Entwicklungen des Frauenanteils in Vorständen und Aufsichtsräten der größten Unternehmen regelmäßig dokumentiert. Zur Überwindung der Entgeltunterschiede zwischen Männern und Frauen wird die Bundesregierung darüber hinaus die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen umsetzen. Die konkrete Ausgestaltung wird derzeit innerhalb der Bundesregierung erörtert und ist noch nicht abschließend geklärt. Wie die Förderung von Frauen in Führungspositionen wird die Bundesregierung aber auch diesen wichtigen Auftrag vorbereiten. 8. Welche Maßnahmen sind zur Entwicklung eines Gleichstellungsindexes geplant, und welche zur proaktiven Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes für die Bundesverwaltung ? Die Bundesregierung wird den Gleichstellungsindex entwickeln und eine Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes fördern. Im Gleichstellungsindex werden wesentliche Kriterien zum Frauenanteil an den Beschäftigten, an Führungspositionen, an Einstellungen, Beförderungen, Höhergruppierungen, Höherreihungen, und Spitzenbeurteilun- gen zusammengefasst. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/569 Mit der Umsetzung von Bundesgleichstellungsgesetz und Bundesgremienbesetzungsgesetz soll vor allem eine vorausschauende Personalentwicklung von Frauen und Männern sichergestellt werden. Dazu gehört auch die Entwicklung im Bereich der Gremien. Die Einzelheiten werden geprüft. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333