Deutscher Bundestag Drucksache 18/570 18. Wahlperiode 19.02.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Ekin Deligöz, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/417 – Anzahl der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre und der Beauftragten der neuen Bundesregierung Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Ziel einer schlanken Verwaltung muss auch für die Spitze der Bundesministerien und der Bundesregierung gelten. Ein Vergleich der Zahl der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre und der Beauftragten der Bundesregierung in der 17. und in der 18. Wahlperiode hilft dem Deutschen Bundestag, die Bundesregierung in dieser Hinsicht zu kontrollieren. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung bekennt sich zum Ziel der schlanken Verwaltung. Im Hinblick auf sich wandelnde politische und gesellschaftliche Schwerpunkte ist die Zahl der Staatssekretäre und Beauftragten der Bundesregierung nicht statisch, sondern muss entsprechend angepasst werden. Dies muss auch vor dem Hintergrund einer effektiven Aufgabenerfüllung geschehen. 1. Welche Anzahl von beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretären, parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretären und Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern gab es im Kanzleramt und in den einzelnen Bundesministerien zum Ende der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages, und wie hoch ist deren Anzahl jeweils aktuell (bitte aufgeschlüsselt nach Kanzleramt und einzelnen Bundesministerien sowie den jährlich veranschlagten Haushaltsmitteln angeben)? Die Anzahl der beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie der AbteilungsleiDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. Februar 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. terinnen und Abteilungsleiter zum Ende der 17. Legislaturperiode (21. Oktober 2013) und aktuell (3. Februar 2014) ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen : Drucksache 18/570 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1 Gleichzeitig Beauftragte bzw. Beauftragter der Bundesregierung. 2 Nur zwei der drei Abteilungsleiter sind besoldet nach Besoldungsgruppe B 9, ein weiterer Abteilungsleiter erhält ein außertarifliches Entgelt in Höhe der Dienstbezüge eines Bundesbeamten der Besoldungsgruppe B 6. 3 Bis zum 21. Oktober 2013 waren beide zugleich Beauftragte der Bundesregierung, am 3. Februar 2014 war einer zugleich Beauftragter. 4 Davon ist einer zugleich Beauftragter der Bundesregierung. 5 Mit Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013 ist dem BMJV die Zuständigkeit für Verbraucherpolitik aus dem Geschäfts- bereich des bisherigen BMELV übertragen worden. Der Aufgabenzuwachs ist durch einen zusätzlichen beamteten Staatssekretär und einen zusätzlichen Parlamentarischen Staatssekretär personalwirtschaftlich und organisatorisch unterlegt worden. 6 Der Posten des verstorbenen Parlamentarischen Staatssekretärs wurde bis zum Ende der 17. LP nicht nachbesetzt. 7 Mit Ablauf des 31. August 2013 war der Leiter der Abteilung Z in den Ruhestand getreten; der Dienstposten wurde bis zum Ende der 17. LP nicht nachbesetzt. 8 Zwei Abteilungsleiter sind aufgrund des Organisationserlasses der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013 dem BMUB zugeordnet. 9 Die Organisationsänderungen auf der Grundlage des Organisationserlasses der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013 (insbesondere die Über- nahme von Abteilungen aus dem BMVI) sind zum Stichtag 3. Februar 2014 noch nicht abgeschlossen. 10 Der Beauftragte bzw. die Beauftragte für Kultur und Medien ist sowohl beim BKAmt als auch beim BKM aufgeführt. 11 Eine gleichzeitig Beauftragte der Bundesregierung. Die für die Parlamentarischen und beamteten Staatsekretärinnen und Staatssekretäre jährlich gezahlten Gehaltssummen werden weder in der Personalstatistik des Bundes noch in der Haushaltsdatenbank gesondert erfasst. Die genauen Auszahlungsbeträge hängen von den individuellen Verhältnissen der Amtsträger ab. Gleiches gilt für die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter. Die Ausgaben sind in den Ansätzen der Hauptgruppe 4 des Bundeshaushalts enthalten. Nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG) in Verbindung mit § 11 Absatz 1, 2, und 4 des Bundesministergesetzes (BMinG) beträgt das Amtsgehalt der beamtete Staatssekretärinnen und Staats- sekretäre Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter 21. 10. 2013 3. 2. 2014 21. 10. 2013 3. 2. 2014 21. 10. 2013 3. 2. 2014 BKAmt 0 1 31,10 31,10 6 6 BPA 1 1 0 0 32 32 BMWi 3 3 31 31 10 10 AA 2 2 23 23 94 94 BMI 211 211 21 2 11 11 BMJV 1 25 16 25 67 6 BMF 3 3 2 2 9 9 BMAS 2 2 2 2 7 7 BMEL 1 1 2 2 6 6 BMVg 2 2 2 2 9 9 BMFSFJ 1 1 1 2 5 5 BMG 1 2 2 2 5 5 BMVI 2 2 3 3 9 78 BMUB 1 1 2 2 6 99 BMBF 2 2 2 2 8 8 BMZ 1 1 1 2 5 5 BKM 0 0 110 110 1 1 Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre 75 Prozent des Amtsgehalts einer Bundesministerin bzw. eines Bundesminis- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/570 ters. Deren Amtsgehalt beträgt nach dem BMinG eineindrittel (1 1/3) der Besoldungsgruppe B 11 einschließlich zum Grundgehalt allgemein gewährter Zulagen . Hinzu kommen der vom Familienstand abhängige Ortszuschlag, die Dienstaufwandsentschädigung sowie gegebenenfalls die Trennungsentschädigung . Die aktuellen Amtsgehälter und Ortszuschläge sind aufgrund der dauerhaften Abkopplungen von den allgemeinen Besoldungserhöhungen durch das Gesetz über die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre in den Jahren 1992 bis 1994 sowie das Gesetz zum Ausschluss von Dienst-, Amts- und Versorgungsbezügen von den Einkommensanpassungen 2003/2004, das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund 2008/2009 und das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund 2010/2011 deutlich niedriger als im Bundesministergesetz vorgesehen. Die Amtsbezüge der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre setzen sich wie folgt zusammen (Stand: 1. August 2013): Die Dienstaufwandsentschädigung beträgt 2 760,96 Euro und eine gegebenenfalls zu zahlende Trennungsentschädigung schlägt mit 1 840,68 Euro zu Buche. Die Höhe der Bezügebestandteile bei den beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie bei den Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern ergibt sich aus den Vorschriften und Anlagen des Bundesbesoldungsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung (Grundgehalt: § 20 Absatz 2 Satz 2 i. V. m. Anlage IV, Ministerialzulage: Anlage I Vorbemerkung Nummer 7 i. V. m. Anlage IX, Familienzuschlag: § 39 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. Anlage V). Das bedeutet für die beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre (Besoldungsgruppe B 11) sowie für die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter (Besoldungsgruppe B 9 bzw. in einem Einzelfall auch Besoldungsgruppe B 6) Folgendes (Stand: 1. August 2013): Angaben zu den für das aktuelle Haushaltsjahr veranschlagten Haushaltsmitteln für die o. g. Funktionen können zudem aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Amtsgehalt Allgemeine Stellenzulage Ortszuschlag Stufe 1 Ortszuschlag Stufe 2 Kinderzuschlag 9 664,45 € 30,68 € 878,10 € 140,14 € 119,86 € Grundgehalt B 11 Ministerialzulage Familienzuschlag verheiratet Familienzuschlag für 1. und 2. Kind Familienzuschlag für 3. und weitere Kinder 12 508,46 € 552,76 € 126,62 € 108,26 € 337,31 € Grundgehalt B 9 Ministerialzulage Familienzuschlag verheiratet Familienzuschlag für 1. und 2. Kind Familienzuschlag für 3. und weitere Kinder 10 228,76 € 423,91 € 126,62 € 108,26 € 337,31 € Grundgehalt B 6 Ministerialzulage Familienzuschlag verheiratet Familienzuschlag für 1. und 2. Kind Familienzuschlag für 3. und weitere Kinder 8 725,94 € 355,51 € 126,62 € 108,26 € 337,31 € Aufstellungsverfahrens zum Bundeshaushalt 2014 nicht gemacht werden. Drucksache 18/570 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Welche Beauftragte gab es im Kanzleramt und in den einzelnen Bundesministerien zum Ende der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages, und wie hoch ist deren Anzahl jeweils aktuell (bitte aufgeschlüsselt nach Kanzleramt und den einzelnen Bundesministerien angeben)? Die Anzahl der Beauftragten der Bundesregierung zum Ende der 17. Legislaturperiode (21. Oktober 2013) und aktuell (3. Februar 2014) ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: 1 Gleichzeitig Staatsminister. 2 Gleichzeitig Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre. 3 Eine gleichzeitig beamtete Staatssekretärin und ein zugleich Parlamentarischer Staatssekretär. 3a Eine gleichzeitig beamtete Staatssekretärin . 4 Eine gleichzeitig beamtete Staatssekretärin. 5 Ein Beauftragter wurde in das BMF und wegen des Organisationserlasses der Bundeskanzlerin ein wei- terer Beauftragter in das BMUB verlagert. 6 Aufgrund des Organisationserlasses des Bundeskanzleramtes ist der Bundesenergiebeauftragte im BBR dem BMUB-Geschäftsbereich zugewiesen worden. 3. Welche Haushaltsmittel sind für die Beauftragten im Kanzleramt und in den einzelnen Bundesministerien im Haushaltsjahr 2013 veranschlagt (bitte jeweils Haushaltstitel und Einzelplan benennen), und wie hoch sind die veranschlagten Haushaltsmittel für die Beauftragten der Bundesregierung in der 18. Wahlperiode im Haushaltsjahr 2014 geplant? Die für die Beauftragten der Bundesregierung veranschlagten Haushaltsmittel sind im Bundeshaushalt an verschiedenen Stellen dargestellt. (Zur Darstellung der Funktionsbereiche der Beauftragten gibt es keine verbindlichen Vorgaben. Beauftragte der Bundesregierung 21. 10. 2013 3. 2. 2014 BKAmt 31 31 BMWi 32 32 AA 7 7 BMI 23 23a BMJV 0 0 BMF 0 0 BMAS 2 2 BMEL 0 0 BMVg 0 0 BMFSFJ 2 2 BMG 2 2 BMVI 4 25 BMUB 0 16 BMBF 0 0 BMZ 1 1 BKM 0 0 Sie werden daher z. B. als Titelgruppe eines Kapitels, als eigenes Kapitel oder auch nur als Bestandteil eines Titels abgebildet.) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/570 Die Haushaltsmittel für die einzelnen Beauftragten (Personen) sind in den Personalausgaben der Hauptgruppe 4 im Bundeshaushalt enthalten und können nicht im Detail ausgewertet werden. Es kann nur die Zusammensetzung der Bezüge ermittelt werden. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333