Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5703 18. Wahlperiode 03.08.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 03 \1 80 57 03 .fm , 1 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 , C ha rly Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 27. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Andreae, Katharina Dröge, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5550 – Umsetzung der Ergebnisse der Expertenkommission zur Stärkung von Investitionen in Deutschland Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutschland hat ein Investitionsproblem – das gilt für den Staat und private Unternehmen gleichermaßen. Die Zukunftsinvestitionen in die Infrastruktur, in das Bildungssystem, in Forschung und Entwicklung, in eine höhere Gründungsdynamik , in Energieeffizienz und in erneuerbare Energien sind zu gering – das sind schwere Hypotheken für kommende Generationen. Die Bundesregierung hat es trotz hoher Steuereinnahmen und niedriger Zinsen nicht geschafft, den Investitionsstau aufzulösen. Als Gegenmittel hat der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, eine Expertenkommission eingesetzt, die ihre Ergebnisse in Form eines 10-Punkte-Plans am 13. April 2015 öffentlich vorgestellt hat. Trotz der Dringlichkeit des Investitionsproblems darf an dem Grundsatz nicht gerüttelt werden, öffentliche Infrastruktur in öffentlicher Verantwortung und in der für den Steuerzahler wirtschaftlichsten Weise zur Verfügung zu stellen. Eine Umgehung der Schuldenbremse ist abzulehnen. Der Bericht der Kommission beinhaltet aber nicht nur, die Schuldenbremse mit Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) zu umgehen, sondern enthält darüber hinaus weitere problematische Vorschläge, wie z. B. die Netzneutralität einzuschränken . Insbesondere die Investitionskraft der Kommunen muss gestärkt werden. Das ist ein richtiger Ansatz der Kommission, vielen Kommunen fehlt es an Investitionsmitteln . Den Kommunen wurden 5 Mrd. Euro jährliche strukturelle Entlastung versprochen, dieses Versprechen ist bisher nicht eingelöst und darf nicht dadurch ersetzt werden, dass die Bundesregierung den Kommunen jetzt riskante Finanzkonstruktionen empfiehlt. Da der Bundeswirtschaftsminister erklärt hat, die meisten der Vorschläge zu realisieren, ist davon auszugehen, dass die Regierung mit Hochdruck an der Umsetzung arbeitet. Über 2 Monate nach der Vorstellung der Ergebnisse fragen V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5703 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 03 \1 80 57 03 .fm , 1 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 2 wir deshalb die Bundesregierung zum Stand der Umsetzung der folgenden Vorschläge der Expertenkommission: Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung sieht es als eine ihrer zentralen Aufgaben an, die seit längerer Zeit verhaltene Investitionstätigkeit in Deutschland zu steigern. Sie verfolgt dabei einen umfassenden Ansatz, mit dem sowohl die öffentlichen als auch die privaten Investitionen gesteigert werden sollen. Bei den öffentlichen Investitionen zielt der Ansatz der Bundesregierung auf alle staatlichen Ebenen ab. So wurden Länder und Kommunen bereits durch zahlreiche Maßnahmen deutlich entlastet, um ihnen Spielräume für Investitionen zu eröffnen. Ferner wurde ein Kommunalinvestitionsförderungsfonds eingerichtet, mit dem gezielt finanzschwachen Kommunen bis zum Jahr 2018 insgesamt 3,5 Mrd. Euro für Investitionen bereitgestellt werden. Auch der Bund selbst erhöht seine Investitionen. Unter anderem setzt er im Zeitraum der Jahre 2014 bis 2017 zusätzlich 5 Mrd. Euro für Investitionen im Verkehrsbereich ein; in den Jahren 2016 bis 2018 werden weitere 10 Mrd. Euro für Zukunftsinvestitionen eingesetzt. Letztere sind vor allem für Investitionen in Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen, den Breitbandausbau und die Verkehrsinfrastruktur vorgesehen. Die Bundesregierung beabsichtigt, die europäische Investitionsoffensive über die KfW Bankengruppe mit rund 8 Mrd. Euro substanziell zu unterstützen. Durch die weitere finanzielle Entlastung von Kommunen und Ländern um über 10 Mrd. Euro in dieser Legislaturperiode – unter anderem in den Bereichen Kinderbetreuung, Schulen und Hochschulen, Zuwanderung und Städtebau – werden umfangreiche Investitionen auf diesen Ebenen ermöglicht. Zudem investiert die Bundesregierung zusätzliche 3 Mrd. Euro im Bereich Forschung und Entwicklung. Insgesamt werden die Maßnahmen dazu beitragen, dass die öffentliche Investitionstätigkeit auch in Relation zur Wirtschaftsleistung mittelfristig weiter ansteigt. Neben der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für öffentliche Investitionen sollen durch wachstumsfreundliche Rahmenbedingungen auch die privaten Investitionen erhöht werden. So wurden mit der EEG-Reform (EEG – ErneuerbareEnergien -Gesetz) die Rahmenbedingungen für die Energiewende und den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien verbessert. Zugleich ist es gelungen, die Kostendynamik der letzten Jahre zu durchbrechen und gleichzeitig die Planbarkeit der Energiepreisentwicklung zu verbessern. Mit der Digitalen Agenda 2014–2017 wird die Teilhabe an der digitalen Welt gesteigert und deren Innovationspotenzial noch stärker erschlossen. Bis zum Jahr 2018 sollen flächendeckende Hochgeschwindigkeitsnetze mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung stehen. Dazu soll der Breitbandausbau vor allem in bislang unterversorgten ländlichen Gebieten öffentlich unterstützt werden. Mit den Netto-Erlösen des Bundes aus der Vergabe der 700-MHz- und 1,5-GHz-Frequenzen sowie mit den aus dem Zukunftsinvestitionspaket für die Jahre 2016 bis 2018 insgesamt bereitgestellten 1,1 Mrd. Euro wird hierfür ein Breitband-Förderprogramm aufgelegt. Auch die bereits zum 31. Dezember 2014 erfolgte Steuerfreistellung des INVEST-Zuschusses für Wagniskapital und die geplante Einrichtung einer 500 Mio. Euro umfassenden Fazilität („Wachstumsfazilität “) zur Vergrößerung des Marktes für Wachstumsfinanzierungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Investitionen in Deutschland. Ziel ist es, die Gründungsdynamik gerade im Bereich der technologieorientierten und innovativen Unternehmen zu erhöhen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5703 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 03 \1 80 57 03 .fm , 1 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 3 Die Entbürokratisierung stellt einen weiteren Schwerpunkt dar. Vor allem für Existenzgründungen und kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen in der Wachstumsphase sind administrativen Pflichten oft eine hohe Hürde. Im Bürokratieentlastungsgesetz wurden Maßnahmen zusammengezogen, die schnell umsetzbar sind und direkt bei den Unternehmen ankommen. Sie werden von Berichtspflichten im Gegenwert von gut 744 Mio. Euro pro Jahr entlastet. Die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, Ende August 2014 einberufene hochrangige Expertenkommission zur Stärkung von Investitionen in Deutschland steht im Kontext dieses Gesamtansatzes. Der Expertenkommission gehörten Unternehmens- und Gewerkschaftsvertreter, Verbandsspitzen und Vertreter der Wissenschaft an. Auf diese Weise konnten in die Diskussionen innerhalb der Expertenkommission die Sichtweisen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen einfließen und die Ideen von verschiedenen Standpunkten aus beleuchtet werden. Am 21. April 2015 hat die Kommission ihre konkreten Vorschläge Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in einem zusammenfassenden Bericht überreicht. Die Kommission hat insbesondere zahlreiche institutionelle Veränderungen vorgeschlagen, mit dem Ziel, die Investitionstätigkeit auch nachhaltig zu erhöhen. Es handelt sich hierbei teilweise um gänzlich neue Ansätze, die einer intensiven rechtlichen und verwaltungstechnischen Prüfung durch die Bundesregierung bedürfen und für die es teilweise der Hinzuziehung weiterer Expertise und vertieften Diskussion mit Vertretern von Ländern und Gemeinden bedarf. Vor diesem Hintergrund können zu den Fragen 1 bis 20 zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine abschließenden Antworten über mögliche Umsetzungsschritte zu den einzelnen Vorschlägen der Expertenkommission gegeben werden. Zu den Fragen wird deshalb insgesamt entsprechend Stellung genommen. 1. Ist die von der Expertenkommission vorgeschlagene Prüfung einer haushaltsrechtlichen Verpflichtung zu öffentlichen Investitionen in einer Höhe, die zumindest die Abschreibung auf das Vermögen der öffentlichen Hand kompensiert, geplant? Wenn ja, mit welchen konkreten Schritten, wie ist der inhaltliche Stand der Umsetzung, welche Bundesministerien sind mit der Umsetzung befasst, welche externen Zuarbeiten werden eingesetzt, wann wird die Bundesregierung Ergebnisse vorlegen, und wann wird der Deutsche Bundestag befasst werden? Wenn diese Prüfung nicht geplant ist, warum ist dies nicht der Fall? Derzeit prüft die Bundesregierung, ob und inwiefern die Handlungsempfehlungen der Expertenkommission Eingang in eine Investitionsstrategie der Bundesregierung finden können. Dabei werden alle Vorschläge berücksichtigt und ergebnisoffen hinsichtlich ihrer Wirkung und ihrer Umsetzbarkeit überprüft. Hierzu gibt es auf Fachebene erste Abstimmungen zwischen den Ressorts. Die Überprüfung der Vorschläge der Expertenkommission wird voraussichtlich Ende des Jahres 2015 abgeschlossen sein. Die Bundesregierung wird das Ergebnis ihrer Prüfung in geeigneter Form dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit vorstellen. Sofern dabei gesetzgeberische oder haushaltsrelevante Entscheidungen vorgeschlagen werden, finden die üblichen parlamentarischen Verfahren Anwendung. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5703 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 03 \1 80 57 03 .fm , 1 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 4 2. Ist die von der Expertenkommission vorgeschlagene haushaltsrechtliche Festlegung auf Bundesebene, unerwartete Überschüsse im Haushalt prioritär für höhere öffentliche Investitionen zu verwenden, geplant? Wenn ja, mit welchen konkreten Schritten, wie ist der inhaltliche Stand der Umsetzung, welche Bundesministerien sind mit der Umsetzung befasst, welche externen Zuarbeiten werden eingesetzt, wann wird die Bundesregierung Ergebnisse vorlegen, und wann wird der Deutsche Bundestag befasst werden? Wenn diese haushaltsrechtliche Festlegung nicht geplant ist, warum ist dies nicht der Fall? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Ist die von der Expertenkommission vorgeschlagene Finanzierung von notwendigen öffentlichen Investitionen durch einen „Nationalen Investitionspakt für Kommunen“ (NIK) im Umfang von 15 Mrd. Euro zusätzlich zu dem bereits beschlossenen Sondervermögen von 3,5 Mrd. Euro geplant? Wenn ja, mit welchen konkreten Schritten, wie ist der inhaltliche Stand der Umsetzung, welche Bundesministerien sind mit der Umsetzung befasst, welche externen Zuarbeiten werden eingesetzt, wann wird die Bundesregierung Ergebnisse vorlegen, und wann wird der Deutsche Bundestag befasst werden? Wenn dieser NIK nicht geplant ist, warum ist dies nicht der Fall? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Ist die von der Expertenkommission vorgeschlagene Stärkung kommunaler Kapazitäten, um Projekte so wirtschaftlich wie möglich zu planen und durchzuführen bzw. solche Kapazitäten (wieder-)aufzubauen, geplant? Wenn ja, mit welchen konkreten Schritten, wie ist der inhaltliche Stand der Umsetzung, welche Bundesministerien sind mit der Umsetzung befasst, welche externen Zuarbeiten werden eingesetzt, wann wird die Bundesregierung Ergebnisse vorlegen, und wann wird der Deutsche Bundestag befasst werden? Wenn diese Stärkung kommunaler Kapazitäten nicht geplant ist, warum ist dies nicht der Fall? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Ist geplant, die von der Expertenkommission vorgeschlagene, von Bund und Ländern getragene „Infrastrukturgesellschaft für Kommunen“ (IfK) oder alternativ mehrerer regionaler Infrastrukturgesellschaften umzusetzen? Wenn ja, mit welchen konkreten Schritten, wie ist der inhaltliche Stand der Umsetzung, welche Bundesministerien sind mit der Umsetzung befasst, welche externen Zuarbeiten werden eingesetzt, wann wird die Bundesregierung Ergebnisse vorlegen, und wann wird der Deutsche Bundestag befasst werden? Wenn die Umsetzung nicht geplant ist, warum ist dies nicht der Fall? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 6. Ist die von der Expertenkommission vorgeschlagene Prüfung und gegebenenfalls Weiterentwicklung von „Öffentlichen Kooperationen“ (ÖfK), das V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5703 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 03 \1 80 57 03 .fm , 1 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 5 heißt Beschaffungsmodellen, bei denen öffentliche Unternehmen und interkommunale Kooperation im Vordergrund stehen, geplant? Wenn ja, mit welchen konkreten Schritten, wie ist der inhaltliche Stand der Umsetzung, welche Bundesministerien sind mit der Umsetzung befasst, welche externen Zuarbeiten werden eingesetzt, wann wird die Bundesregierung Ergebnisse vorlegen, und wann wird der Deutsche Bundestag befasst werden? Wenn die Umsetzung nicht geplant ist, warum ist dies nicht der Fall? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 7. Ist die von der Expertenkommission vorgeschlagene Prüfung von „öffentlichen Infrastrukturfonds“ zur Bündelung öffentlicher Projekte, um diese privat zu finanzieren, geplant? Wenn ja, mit welchen konkreten Schritten, wie ist der inhaltliche Stand der Umsetzung, welche Bundesministerien sind mit der Umsetzung befasst, welche externen Zuarbeiten werden eingesetzt, wann wird die Bundesregierung Ergebnisse vorlegen, und wann wird der Deutsche Bundestag befasst werden? Wenn die Umsetzung nicht geplant ist, warum ist dies nicht der Fall? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 8. Ist die von der Expertenkommission vorgeschlagene Prüfung einer Bürgerbeteiligung durch einen „Bürgerfonds“, wobei die Anlagen nach Vermögensbildungsgesetz gefördert werden und besondere Transparenz- und Informationspflichten bestehen, geplant? Wenn ja, mit welchen konkreten Schritten, wie ist der inhaltliche Stand der Umsetzung, welche Bundesministerien sind mit der Umsetzung befasst, welche externen Zuarbeiten werden eingesetzt, wann wird die Bundesregierung Ergebnisse vorlegen, und wann wird der Deutsche Bundestag befasst werden? Wenn die Umsetzung nicht geplant ist, warum ist dies nicht der Fall? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 9. Ist geplant, die von der Expertenkommission vorgeschlagene öffentliche „Verkehrsinfrastrukturgesellschaft für Bundesfernstraßen“, die Bau, Instandhaltung und Betrieb der Bundesfernstraßen „aus einer Hand“ nach dem Lebenszyklusansatz leistet, sich überwiegend oder ausschließlich aus Nutzerentgelten finanziert, ohne eine Mehrbelastung der Pkw-Nutzer auskommt , über eine eigene Kreditaufnahmekapazität ohne staatliche Garantie verfügt, keine „Privatisierung“ der Bundesfernstraßen in jeglicher Form vorsieht und zumindest mehrheitlich in öffentlicher Hand sein sollte, umzusetzen ? Wenn ja, mit welchen konkreten Schritten, wie ist der inhaltliche Stand der Umsetzung, welche Bundesministerien sind mit der Umsetzung befasst, welche externen Zuarbeiten werden eingesetzt, wann wird die Bundesregierung Ergebnisse vorlegen, und wann wird der Deutsche Bundestag befasst werden? Wenn die Umsetzung nicht geplant ist, warum ist dies nicht der Fall? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5703 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 03 \1 80 57 03 .fm , 1 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 6 10. Ist die von der Expertenkommission vorgeschlagene Anhebung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) geplant? Wenn ja, mit welchen konkreten Schritten, wie ist der inhaltliche Stand der Umsetzung, welche Bundesministerien sind mit der Umsetzung befasst, welche externen Zuarbeiten werden eingesetzt, wann wird die Bundesregierung Ergebnisse vorlegen, und wann wird der Deutsche Bundestag befasst werden? Falls die Umsetzung nicht geplant ist, warum ist dies nicht der Fall? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 11. Ist die von der Expertenkommission vorgeschlagene Prüfung des steuerlichen Abzugs einer kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung geplant? Wenn ja, mit welchen konkreten Schritten, wie ist der inhaltliche Stand der Umsetzung, welche Bundesministerien sind mit der Umsetzung befasst, welche externen Zuarbeiten werden eingesetzt, wann wird die Bundesregierung Ergebnisse vorlegen, und wann wird der Deutsche Bundestag befasst werden? Wenn die Umsetzung nicht geplant ist, warum ist dies nicht der Fall? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 12. Sind der von der Expertenkommission vorgeschlagene Abbau von bürokratischen Hürden für Unternehmensgründungen und die Senkung der regulatorischen Anforderungen für Existenzgründerinnen und -gründer sowie junge Unternehmen geplant? Wenn ja, mit welchen konkreten Schritten, wie ist der inhaltliche Stand der Umsetzung, welche Bundesministerien sind mit der Umsetzung befasst, welche externen Zuarbeiten werden eingesetzt, wann wird die Bundesregierung Ergebnisse vorlegen, und wann wird der Deutsche Bundestag befasst werden? Wenn die Umsetzung nicht geplant ist, warum ist dies nicht der Fall? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 13. Ist die von der Expertenkommission vorgeschlagene Einführung einer steuerlichen FuE-Förderung geplant? Wenn ja, mit welchen konkreten Schritten, wie ist der inhaltliche Stand der Umsetzung, welche Bundesministerien sind mit der Umsetzung befasst, welche externen Zuarbeiten werden eingesetzt, wann wird die Bundesregierung Ergebnisse vorlegen, und wann wird der Deutsche Bundestag befasst werden? Wenn die Umsetzung nicht geplant ist, warum ist dies nicht der Fall? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 14. Ist die von der Expertenkommission vorgeschlagene systematische Evaluation von innovationspolitischen Fördermaßnahmen in Deutschland geplant ? Wenn ja, mit welchen konkreten Schritten, wie ist der inhaltliche Stand der Umsetzung, welche Bundesministerien sind mit der Umsetzung befasst, welche externen Zuarbeiten werden eingesetzt, wann wird die Bundes- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5703 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 03 \1 80 57 03 .fm , 1 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 7 regierung Ergebnisse vorlegen, und wann wird der Deutsche Bundestag befasst werden? Wenn die Umsetzung nicht geplant ist, warum ist dies nicht der Fall? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 15. Ist die von der Expertenkommission vorgeschlagene Veränderung der regulatorischen Rahmenbedingungen für Investitionen in Breitbandnetze, z. B. durch die Vergabe von Konzessionen mit regulatorischen Auflagen und, wenn notwendig, zusätzlichen staatlichen Subventionen, geplant? Wenn ja, mit welchen konkreten Schritten, wie ist der inhaltliche Stand der Umsetzung, welche Bundesministerien sind mit der Umsetzung befasst, welche externen Zuarbeiten werden eingesetzt, wann wird die Bundesregierung Ergebnisse vorlegen, und wann wird der Deutsche Bundestag befasst werden? Wenn die Umsetzung nicht geplant ist, warum ist dies nicht der Fall? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 16. Ist die von der Expertenkommission vorgeschlagene Prüfung einer Definition der Netzneutralität, wie sie vom Ministerrat der Europäischen Union vorgeschlagen wurde, geplant? Wenn ja, mit welchen konkreten Schritten, wie ist der inhaltliche Stand der Umsetzung, welche Bundesministerien sind mit der Umsetzung befasst, welche externen Zuarbeiten werden eingesetzt, wann wird die Bundesregierung Ergebnisse vorlegen, und wann wird der Deutsche Bundestag befasst werden? Wenn die Umsetzung nicht geplant ist, warum ist dies nicht der Fall? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 17. Sind die von der Expertenkommission vorgeschlagenen staatlichen Fördermaßnahmen für die Entwicklung neuer Anwendungen und die Durchführung von Pilotprojekten, wie etwa im Rahmen von Smart Grids oder zur Forcierung von Industrie 4.0, geplant? Wenn ja, mit welchen konkreten Schritten, wie ist der inhaltliche Stand der Umsetzung, welche Bundesministerien sind mit der Umsetzung befasst, welche externen Zuarbeiten werden eingesetzt, wann wird die Bundesregierung Ergebnisse vorlegen, und wann wird der Deutsche Bundestag befasst werden? Wenn die Umsetzung nicht geplant ist, warum ist dies nicht der Fall? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 18. Ist die von der Expertenkommission vorgeschlagene Prüfung, den „Juncker- Plan“ zur Einbindung privaten Kapitals in Zukunftsinvestitionen in Europa dauerhaft einzurichten und dafür den zugrunde liegenden Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) einerseits mit höheren Mitteln auszustatten und andererseits einen Mechanismus zu schaffen, um ihn in Zukunft zu rekapitalisieren oder zu erweitern, geplant? Wenn ja, mit welchen konkreten Schritten, wie ist der inhaltliche Stand der Umsetzung, welche Bundesministerien sind mit der Umsetzung befasst, welche externen Zuarbeiten werden eingesetzt, wann wird die Bundes- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5703 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 03 \1 80 57 03 .fm , 1 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 8 regierung Ergebnisse vorlegen, und wann wird der Deutsche Bundestag befasst werden? Wenn die Umsetzung nicht geplant ist, warum ist dies nicht der Fall? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 19. Ist die von der Expertenkommission vorgeschlagene Entscheidungsstruktur , die das Kapital des EFSI schützt, auch im Hinblick auf die Möglichkeit einer zukünftigen Rekapitalisierung, geplant? Wenn ja, mit welchen konkreten Schritten, wie ist der inhaltliche Stand der Umsetzung, welche Bundesministerien sind mit der Umsetzung befasst, welche externen Zuarbeiten werden eingesetzt, wann wird die Bundesregierung Ergebnisse vorlegen, und wann wird der Deutsche Bundestag befasst werden? Wenn die Umsetzung nicht geplant ist, warum ist dies nicht der Fall? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 20. Ist die von der Expertenkommission vorgeschlagene einfache und unbürokratische Bereitstellung von EFSI-Garantien, die vor allem strategische Investitionen in Breitbandnetze, eine europäische Energiewende, Bildung, Inklusion sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Mid-CapUnternehmen fördern, geplant? Wenn ja, mit welchen konkreten Schritten, wie ist der inhaltliche Stand der Umsetzung, welche Bundesministerien sind mit der Umsetzung befasst, welche externen Zuarbeiten werden eingesetzt, wann wird die Bundesregierung Ergebnisse vorlegen, und wann wird der Deutsche Bundestag befasst werden? Wenn die Umsetzung nicht geplant ist, warum ist dies nicht der Fall? Welche Vergaben für externe Gutachten und/oder externe Beratungstätigkeiten gab bzw. gibt es im Rahmen der Expertenkommission bzw. der dort behandelten Themen und Fragestellungen (bitte tabellarische Aufstellung mit Leistungsbeschreibung, Auftragnehmer, Auftragssumme, Outputs, Bearbeitungszeitraum, Veröffentlichung)? Sind die erstellten Gutachten und Studien für das Parlament einsehbar, wenn ja, auf welchem Wege, und wenn nein, warum nicht? Zum ersten Teil der Frage betreffend die Garantien des Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zum zweiten Teil der Frage betreffend externe Aufträge im Rahmen der Expertenkommission nimmt die Bundesregierung wie folgt Stellung: Im Rahmen der Tätigkeit der Expertenkommission zur Stärkung von Investitionen in Deutschland wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) keine Aufträge für externe Gutachten oder externe Beratungsleistungen vergeben. Die Kommission arbeitete in inhaltlicher und organisatorischer Hinsicht unabhängig . Sie setzte sich aus Unternehmens- und Gewerkschaftsvertretern, Verbandsspitzen und Vertretern aus dem Sachverständigenrat, dem Städtetag, den Ländern und der KfW Bankengruppe zusammen. Als Gäste waren Vertreter der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG), der Österreichischen Nationalbank und des Fraunhofer MOEZ eingeladen. Somit waren verschiedene gesellschaftliche Gruppen in die Diskussion eingebunden. Handlungsoptionen konnten damit von verschiedenen Standpunkten aus beleuchtet werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5703 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 03 \1 80 57 03 .fm , 1 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 9 Im Rahmen der Prüfung der Vorschläge wird gegenwärtig vom BMWi ein Dienstleistungsauftrag zum Thema „Rechtliche und institutionelle Voraussetzungen zur Einführung neuer Fondsmodelle zur privaten Finanzierung öffentlicher Infrastrukturvorhaben“ ausgeschrieben. Ferner wurde ein Gutachten zur Rechtsberatung bei Grundsatzfragen der Reform der Auftragsverwaltung vergeben (siehe Antwort zu Frage 21). 21. Welche externen Gutachten und/oder externen Beratungstätigkeiten hat es seit Anfang des Jahres 2010 jeweils zu folgenden Themen gegeben: – VIFG – Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH, – Organisation und Finanzierung der Bundesfernstraßen nach dem Modell einer „deutschen ASFINAG“ (Autobahnen- und SchnellstraßenFinanzierungs -Aktiengesellschaft), d. h. insbesondere Ausgliederung der Bundesfernstraßen aus dem Haushaltssystem in eine eigene Gesellschaft ), – System der Auftragsverwaltung (inkl. DEGES – Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) (bitte jeweils tabellarische Aufstellung mit Leistungsbeschreibung, Auftragnehmer , Auftragssumme, Outputs, Bearbeitungszeitraum, Veröffentlichung )? Im relevanten Zeitraum wurde folgendes Gutachten vergeben: 22. Wer hat bei der Ausschreibung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für den Dienstleistungsauftrag bzw. das Forschungsvorhaben „Beteiligungs- und Kapitalmarktfinanzierung im deutschen Finanzsystem : Zustand und Entwicklungsperspektiven“ (Projekt-Nr. 27/14, Antragsfrist : 16. Oktober 2014) den Zuschlag erhalten? Den Zuschlag erhielt das Konsortium der Prof. Dr. Christoph Kaserer (Technische Universität München, Center for Entrepreneurial and Financial Studies), Prof. Thorsten Beck, PhD (City University London, Cass Business School) und Prof. Dr. Marc Steffen Rapp (Philipps-Universität Marburg, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften , Accounting and Finance Area). a) Wie ist der derzeitige Bearbeitungsstand des Auftrags? b) Welche „Outputs“ (Vorbereitung und Durchführung von Workshops bzw. Tagungen, Präsentationen, Studien, Abschlussberichte usw.) sind im Rahmen dieses Dienstleistungsauftrags zu erbringen, und inwieweit ist die Veröffentlichung dieser Outputs vorgesehen? c) Sind diese Outputs bzw. die entsprechenden Unterlagen des Forschungsvorhabens für das Parlament einsehbar, wenn ja, auf welchem Wege, und wenn nein, warum nicht? Gemäß Ausschreibung sind folgende „Outputs“ vorgesehen: Abschlussbericht und Durchführung eines Workshops. Derzeit wird der Abschlussbericht geprüft; Leistungsbeschreibung Auftragnehmer Auftragssumme in Euro Outputs Bearbeitungszeitraum Veröffentlichung Rechtsberatung bei Grundsatzfragen der Reform der Auftragsverwaltung Rechtsanwälte Graf von Westfalen , Hamburg Gutachten/ Beratung 07 bis 12/2015 nein V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5703 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 03 \1 80 57 03 .fm , 1 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 0 es ist üblich, dass derartige Gutachten nach deren Abnahme veröffentlicht werden und damit auch für das Parlament einsehbar sind. d) Mit welcher Zielsetzung sollten im Rahmen dieses Forschungsvorhabens „Hebel- und Stellschrauben“ identifiziert werden, „um einer ,Nichtausschöpfung‘ von Renditepotenzialen entgegenwirken zu können “ (Ausschreibungstext), und welche konkreten Ergebnisse bzw. Erkenntnisse konnten insbesondere hinsichtlich dieser Fragestellung der „Renditelücke“ generiert werden? Ziel der Studie ist die Identifizierung möglicher wirtschaftspolitischer Ansatzpunkte zur stärkeren Nutzung der Kapitalmarkt- und Beteiligungsfinanzierung und zur Hebung ungenutzter Renditepotenziale. Hintergrund sind u. a. die Ergebnisse bestimmter Studien, dass diese Finanzierungsarten im Vergleich zur Fremdkapitalfinanzierung geeigneter erscheinen, die Innovations- und Wandlungsfähigkeit einer Volkswirtschaft für die Zukunft zu erhalten und zu stärken. Hierzu hat das Forschungsvorhaben verschiedene Vorschläge gemacht, die von der Bundesregierung derzeit geprüft werden. e) War der Auftragnehmer dieses Dienstleistungsauftrags begleitend oder unterstützend in die Expertenkommission „Stärkung von Investitionen in Deutschland“ eingebunden, und welche Aufgaben hat er dabei wahrgenommen (bitte genaue Angaben zu Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Expertenkommission stehen)? Der Auftragnehmer war nicht in die Expertenkommission eingebunden. Die Fragestellungen des Forschungsvorhabens wurden im Rahmen der Expertenkommission ebenfalls angesprochen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 03 \1 80 57 03 .fm , 1 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 1 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 03 \1 80 57 03 .fm , 1 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 2 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .