Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5704 18. Wahlperiode 03.08.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 04 \1 80 57 04 .fm , 1 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 31. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Harald Ebner, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5496 – Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes zu einer Gemeinschaftsaufgabe für die ländliche Entwicklung Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der demografische Wandel und Veränderungen in der Wirtschafts- und Agrarstruktur sind nur zwei Megatrends, die die ländlichen Räume vor große Herausforderungen stellen. Die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) in ihrer heutigen Form ist inhaltliches und finanzielles Instrument zur Verbesserung der Struktur der ländlichen Räume in Deutschland. Mit ihr können Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft und Küstenschutz finanziert werden. Maßnahmen aus dem Bereich der ländlichen Entwicklung, beispielsweise im Bereich der regionalen Daseinsvorsorge , können derzeit nur dann gefördert werden, wenn sie der Verbesserung der Agrarstruktur oder des Küstenschutzes dienen. Die GAK ist auch ein wichtiges Instrument zur Kofinanzierung der Förderung durch den europäischen Fonds für ländliche Entwicklung (ELER). Die Weiterentwicklung und Neustrukturierung der GAK zu einer Gemeinschaftsaufgabe für die ländliche Entwicklung bietet die Chance, die Herausforderungen ländlicher Räume durch zielgerichtete Maßnahmen anzugehen, derzeit über die GAK nicht förderfähige Maßnahmen des ELER-Fonds abzubilden und neue Förderschwerpunkte, wie die Entwicklung regionaler Verarbeitungs-, Vermarktungs- und Belieferungsstrukturen beispielsweise für die Gemeinschaftsverpflegung , aufzunehmen. Im Koalitionsvertrag kündigten CDU, CSU und SPD im Jahr 2013 an, die GAK zu einer „Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung“ weiterzuentwickeln. Gleichzeitig soll sie sich in die regionale Strukturpolitik einpassen und besser mit der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) koordiniert werden. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g 1. Die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist Gegenstand noch andauernder Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung. Eine innerhalb der BundesregieV or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5704 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 04 \1 80 57 04 .fm , 1 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 2 rung abgestimmte Position liegt noch nicht vor. Dies betrifft insbesondere die Frage, welche rechtlichen Änderungen mit einer Weiterentwicklung der GAK verbunden sein werden. Erst wenn Klarheit über die rechtlichen Änderungen vorliegt, können die fachlichen Inhalte der Fördermaßnahmen zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden. 2. Das parlamentarische Frage- und Informationsrecht findet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine verfassungsimmanente Schranke im Gewaltenteilungsprinzip. Danach setzt die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk notwendigerweise einen Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung voraus, der einen parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu gehört die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterung im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinetts- und Ressortentscheidungen , die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen. Diese Möglichkeit besteht bei Informationen aus dem Bereich der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen regelmäßig, solange die Entscheidung noch nicht getroffen ist. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge. Sie umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (vgl. BVerfGE 124, 78 <120 f.>). Stand der Weiterentwicklung 1. Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für die Weiterentwicklung der GAK zu einer „Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung“ vor? 3. Ist nach Ansicht der Bundesregierung für die Weiterentwicklung eine Verfassungsänderung (Artikel 91a des Grundgesetzes) notwendig, und welcher Zeitraum ist hierfür und bzw. oder für die Änderung des GAK-Gesetzes vorgesehen? 4. Welche neuen Ziele wird die neue Gemeinschaftsaufgabe verfolgen, und wie werden sich diese von den Zielen der bisherigen Gemeinschaftsaufgabe unterscheiden? 5. Wann und wie plant die Bundesregierung die Öffentlichkeit und den Deutschen Bundestag über das Konzept für die neue Gemeinschaftsaufgabe zu informieren? Fördermaßnahmen, -arten und -voraussetzungen 7. Welche Maßnahmen sollen nach Ansicht der Bundesregierung über die neue „Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung“ jenseits der aus dem ELER übernommenen Maßnahmen in welcher Höhe förderfähig sein? 8. Welche Förderarten sollen nach Ansicht der Bundesregierung in der neuen Gemeinschaftsaufgabe in welchen Bereichen zum Einsatz kommen? 9. Soll die neue Gemeinschaftsaufgabe thematische Konzentrationen der Förderung beinhalten, ähnlich denen der europäischen Strukturfonds? V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5704 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 04 \1 80 57 04 .fm , 1 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 3 10. Soll die Förderung über die neue Gemeinschaftsaufgabe an bestimmte Konditionalitäten gekoppelt werden, ähnlich denen der europäischen Strukturfonds? 11. Soll ein fester Anteil der Mittel der neuen Gemeinschaftsaufgabe obligatorisch für einen integrierten Bottom-up-Ansatz vorgesehen sein, ähnlich dem LEADER- beziehungsweise CLLD-Ansatz der europäischen Strukturfonds ? 12. Inwiefern finden die Evaluationen der Modell- und Wettbewerbsförderungen a) LandZukunft, b) Land(auf)Schwung, c) Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“, d) Unser Dorf hat Zukunft, e) Kerniges Dorf, f) Ländliche Infrastruktur, g) Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge Eingang in die neue Gemeinschaftsaufgabe? 13. Welche Förderbereiche aus der GAK sollen nach Ansicht der Bundesregierung über die neue Gemeinschaftsaufgabe nicht mehr förderfähig sein? 14. In welcher Hinsicht wird die Koordinierung mit der GRW sich auf die förderfähigen Maßnahmen auswirken, beispielsweise durch einen Förderschwerpunkt Regionalvermarktung? 15. Inwieweit wird der Bereich Hochwasserschutz im Binnenland in der Gemeinschaftsaufgabe Berücksichtigung finden? 16. Inwiefern plant die Bundesregierung in der neuen Gemeinschaftsaufgabe Mittel für den Ankauf von Flächen zum Hochwasserschutz im Binnenland bereitzustellen (bitte Höhe der Mittel angeben)? 17. Inwiefern plant die Bundesregierung, einen Förderschwerpunkt „Modernisierung und Aufbau von regionalen Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen “ im Rahmen der neuen Gemeinschaftsaufgabe mit dem Ziel, regionale Wirtschaftskreisläufe durch gezielte Investitionen und Beratungs - und Schulungsmaßnahmen für Unternehmen zu fördern (bitte Höhe der Mittel angeben)? 18. Hat die Bundesregierung Überlegungen und Prüfungen angestellt, wie durch die neue Gemeinschaftsaufgabe auch eine Entwicklung regionaler Verarbeitungs-, Vermarktungs- und Belieferungsstrukturen für die Gemeinschaftsverpflegung vorangebracht werden könnte (bitte mit Begründung )? Räumliche Fördervoraussetzungen 19. Welche räumlichen Gebiete sollen nach Ansicht der Bundesregierung über die „Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung“ förderfähig sein? a) In welcher Hinsicht werden sich die förderwürdigen ländlichen Gebiete nach der Fördergebietskarte der GRW richten? V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5704 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 04 \1 80 57 04 .fm , 1 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 4 b) Inwiefern kann vor diesem Hintergrund eine spezifische Förderung des ländlichen Raums sichergestellt werden, beispielsweise durch die Definition spezifisch ländlicher Fördermaßnahmen? 20. Plant die Bundesregierung, neue Indikatoren der räumlichen Förderfähigkeit mit einzubeziehen, beispielsweise die demografische Entwicklung? 21. Wie passt sich die neue Gemeinschaftsaufgabe in das von der Bundesregierung angestrebte gesamtdeutsche Fördersystem nach dem Jahr 2020 ein? Finanzielle Ausstattung 22. Welche Zweckbindung wird es bei welchen Teilen der neuen Gemeinschaftsaufgabe geben (bitte Zweckbindung und deren Höhe)? 23. Wie wird die neue Gemeinschaftsaufgabe nach Willen der Bundesregierung finanziell ausgestattet sein? Die Fragen 1, 3 bis 5 und 7 bis 23 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet: Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Stand der Weiterentwicklung 2. Mit wem und wie wird die Bundesregierung den Prozess der Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe abstimmen (bitte sämtliche Akteure nennen), und wie werden die Länder an diesem Prozess beteiligt? Im Falle einer Änderung des GAK-Gesetzes werden alle aus dem Grundgesetz sowie der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien folgenden Beteiligungen durchgeführt. Fördermaßnahmen, -arten und -voraussetzungen 6. Welche Maßnahmen sind in der Förderperiode der Jahre 2014 bis 2020 über ELER förderfähig, die sich nicht in der GAK wiederfinden, und welche dieser Maßnahmen sollen über die neue Gemeinschaftsaufgabe förderfähig werden? Bei den in der GAK bisher nicht, bzw. teilweise nicht angebotenen Maßnahmen der ELER-Verordnung (ELER-VO) handelt es sich um: ● Förderung für nichtproduktive Investitionen im Zusammenhang mit der Verwirklichung von im Rahmen der ELER-VO verfolgten Agrarumwelt- und Klimazielen (Artikel 17 ELER-VO), ● Förderung für die Einrichtung von Agrarforstsystemen (Artikel 21 ELERVO ), ● Förderung für Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Werts der Waldökosysteme (Artikel 21 ELER-VO), ● Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (Artikel 28 ELER-VO), ● Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder (Artikel 34 ELER-VO), V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5704 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 04 \1 80 57 04 .fm , 1 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 5 ● Unterstützung der Existenzgründung für nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten in ländlichen Gebieten sowie für Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten in Kleinst- und Kleinunternehmen in ländlichen Gebieten (Artikel 19 ELER-VO), ● Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung aller Arten von kleinen Infrastrukturen in ländlichen Gebieten (Artikel 20 ELER-VO), ● Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung lokaler Basisdienstleistungen für die Bevölkerung in ländlichen Gebieten (Artikel 20 ELER-VO), ● Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen und des kulturellen Erbes in ländlichen Gebieten (Artikel 20 ELER-VO), ● Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen sowie Beratungsdienste für kleine und mittlere Unternehmen (Artikel 14 und 15 ELER-VO), ● Ausgleichszahlungen für Auflagen im Rahmen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie (Artikel 30 ELER-VO), ● Förderung der Zusammenarbeit verschiedener Akteure, Cluster und Netzwerke (Artikel 35 ELER-VO), ● Risikomanagement: Ernte-, Tier- und Pflanzenversicherung; Fonds auf Gegenseitigkeit für Tierseuchen, Pflanzenkrankheiten und Umweltvorfälle und Einkommensstabilisierungsinstrument (Artikel 36 bis 39 ELER-VO). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 04 \1 80 57 04 .fm , 1 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 6 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 04 \1 80 57 04 .fm , 1 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 7 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 04 \1 80 57 04 .fm , 1 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .