Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5713 18. Wahlperiode 03.08.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 13 \1 80 57 13 .fm , 1 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 30. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ralph Lenkert, Karin Binder, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5569 – Einsatz des Kältemittels R1234yf in Klimaanlagen von Pkws Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das hochentzündliche Kältemittel R1234yf der Firmen Honeywell und DuPont wird von der deutschen Automobilindustrie favorisiert in Klimaanlagen eingesetzt . Für das Kältemittel R1234yf fehlt seit Jahren eine abschließende Risikobewertung im Rahmen der REACH-Stoffbewertung. 1. Wie viele der in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge enthalten zum Stichtag 1. Juli 2015 das Kältemittel R1234yf (bitte nach Bundesland, Anzahl der Fahrzeuge und Typ aufschlüsseln)? Die Informationen über die Anzahl der bis zum 30. Juni 2015 zugelassenen Fahrzeuge in Deutschland bzw. in den Bundesländern nach Hersteller und Handelsmarke , in deren Klimaanlagen R1234yf verwendet wird, können der beigefügten Tabelle (Anlage) entnommen werden. 2. Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Risikobewertung des Kältemittels R1234yf und seiner Brandgase und Reaktionsprodukte? Auf Basis von Untersuchungsergebnissen und Veröffentlichungen kann der Einsatz von R1234yf mit einem größeren Risiko verbunden sein als der Einsatz von R134a. Hierfür ursächlich sind die stofflichen Eigenschaften von R1234yf (Zündfähigkeit). Dennoch liegen keine hinreichenden Nachweise vor, die den Verdacht auf das Eintreten einer ernsten Gefahr im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes soweit erhärten, dass unmittelbar eingreifende Maßnahmen nach diesem angezeigt wären. Nach dem Produktsicherheitsgesetz ist jeder Automobilhersteller für die Sicherheit seiner Produkte verantwortlich. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5713 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 13 \1 80 57 13 .fm , 1 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 2 3. Sind der Bundesregierung oder ihr nachgeordneten Behörden Studien bzw. Untersuchungen bekannt, die eine direkte quantitative Übertragung auf ein reales Unfallgeschehen eines Pkws mit dem Kältemittel R1234yf zulassen? Wenn ja, welche? 4. Welche Ergebnisse brachten die in Frage 3 genannten Studien bzw. Untersuchungen im Hinblick auf die Gesundheit von Insassen und Rettungskräften hinsichtlich der Bildung der Brandgase und Reaktionsprodukte a) Flusssäure, b) Carbonyldifluorid c) sowie weiterer Reaktionsprodukte? 5. Sind der Bundesregierung Brandtests an Pkws, die das Kältemittel R1234yf enthalten, bekannt, die nach Auffassung der Bundesregierung geeignet sind, einen Beitrag zur Risikobewertung des Kältemittels hinsichtlich eines realen Unfall- oder Brandgeschehens zu leisten, und wenn ja, welche? 6. Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung wann die in Frage 5 erwähnten Tests durchgeführt? 7. Welche Ergebnisse brachten die in Frage 5 erwähnten Tests nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Fragen 3 bis 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegen eine Vielzahl verschiedener Studien und Untersuchungsergebnisse vor (siehe Tabelle 1). Hierbei handelt es sich sowohl um reine Stoffbewertungen als auch um Gesamtfahrzeuguntersuchungen mit dem Kältemittel R1234yf. Im Rahmen der Risikoeinschätzung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurden die Versuche so konzipiert, dass ihre Ergebnisse eine qualitative Übertragung auf ein reales Unfallgeschehen zulassen. Hinsichtlich der möglichen Bildung von Reaktionsprodukten bei der Verbrennung des Kältemittels R1234yf hat sich gezeigt, dass bei einigen der untersuchten Szenarien im Fall eines Brandes Fluorwasserstoff entsteht. Andere Stoffe wurden nicht gemessen . Die Frage der Carbonylfluoridbildung und seines Anteils ist noch nicht abschließend geklärt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Tabelle 1: Untersuchungsergebnisse und Veröffentlichungen Nr. Quelle/Autor Datum Titel 1 KBA 08.10.2013 Projektbericht über Versuche mit Fahrzeugen zur Entflammung und HF-Exposition mit Fahrzeugklimaanlagen bei Verwendung von R1234yf (Abschlussbericht) Technischer Bericht (Anlage zum Abschlussbericht) 2 JRC 03.03.2014 JRC technical and scientific support to the research on safety aspects of the use of refrigerant R1234yf on MAC systems (Final Report) 3 OBRIST Engineering 08.02.2008 Flammability Investigation of Different Refrigerants using an operating MAC system in a simulated front end collision situation 4 Du Pont/Honeywell 14.04.2008 HFO-1234yf A Low GWP Refrigerant For MAC V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5713 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 13 \1 80 57 13 .fm , 1 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 3 Darüber hinaus ist der Bundesregierung bekannt, dass auch die Automobilhersteller im Rahmen ihrer Verantwortung für die Produktsicherheit eigene Untersuchungen durchgeführt haben. 8. Plant die Bundesregierung oder planen die ihr nachgeordneten Behörden eigene Tests bzw. Vergleichtests zu den in Frage 5 erwähnten Tests, die die Komplettverbrennung von Pkws mit jeweils dem Kältemittel R-134a und dem Kältemittel R1234yf beinhalten? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung oder ihre nachgeordneten Behörden planen keine eigenen Tests zur „Komplettverbrennung“ von Pkw. Aufgrund der Vielzahl der zu erwartenden gesundheitsgefährdenden Verbrennungsprodukte ist es unwahrscheinlich , dass eine „Komplettverbrennung“ neue Erkenntnisse hinsichtlich des Gefährdungspotentials von R1234yf ergeben würden. 9. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein Monitoring über die Freisetzung von Trifluoressigsäure in die Umwelt, wie sie es in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/12566 für notwendig erachtete, und wenn ja, welche Ergebnisse brachte dieses Monitoring bisher? Wenn nein, warum nicht? 10. Wieviel Trifluoressigsäure wird derzeit pro Jahr nach Kenntnis der Bundesregierung im Bundesgebiet freigesetzt, und durch welche Prozesse bzw. aus welchen Quellen? Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . 5 Du Pont 2009 Evaluation of R1234yf as a potential replacement for R134a in Refrigeration Applications 6 BAM 22.06.2010 Final test report: Ignition behavior of HFO1234yf. Test report (part 1): Determination of the explosion region of ethane-HFO1234yf-air mixtures. 7 SAE International/ GRADIENT 17.12.2009 Risk Assessment for alternative Refrigerants HFO-1234yf and R-774 (CO2) 8 LMU München 26.07.2012 Characterization and Properties of 2,3,3,3-Tetrafluoropropene (HFO-1234yf) 9 LMU München 20.02.2013 Safety issues of chemical refrigerants 10 SAE International/ GRADIENT 24.07.2013 Additional Risk Assessment of alternative Refrigerant R-1234yf 11 DMT/DUH 17.01.2014 Kurzbericht zum Brandverhalten von R1234yf 12 Naturforschung 07.04.2014 Molecular structure – Naturforschung (Cover) Structure and Properties of 2,3,3,3-Tetrafluoropropene (HFO-1234yf) – Naturforschung Nr. Quelle/Autor Datum Titel V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5713 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 13 \1 80 57 13 .fm , 1 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 4 Im Auftrag der Bundesregierung erfolgte bisher kein umfassendes TFA-Monitoring (TFA – Trifluoressigsäure). Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es auch von anderen Stellen kein umfassendes Monitoring zur Freisetzung von in Deutschland. Die Eintragsmengen von TFA sind nur teilweise quellengenau und sowohl zeitlich als auch örtlich kaum zuzuordnen. Als anthropogene Quellen für TFA werden die Thermolyse von Fluorpolymeren, Einträge aus Industrieanlagen, Abbauprodukte von Anästhetika und von in die Atmosphäre freigesetzten halogenierten Gasen, zum Beispiel durch Leckagen von Kälte- und Klimaanlagen, angesehen . Diese Stoffe werden oft über weite Strecken transportiert, zu TFA abgebaut und mit Niederschlägen in die Gewässer eingetragen. Eine Gesamtmengen -bilanz für Deutschland ist nicht möglich. Vom Scientific Assessment Panel des Montrealer Protokolls (SAP) werden die Auswirkungen der TFA-Bildung aus R1234yf in den nächsten Dekaden als vernachlässigbar eingeschätzt. Langfristige Auswirkungen bedürfen nach Einschätzung dieses Gremiums weiterer Untersuchungen. Die Bundesregierung sieht ebenfalls die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen insbesondere auf internationaler Ebene und unterstützt daher weitere Aktivitäten des SAP. 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Wasser- und Gewässergefährdung durch Trifluoressigsäure? Es wird auf den Anhang 2 der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe und Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen verwiesen. In diesem Zusammenhang wird darüber hinaus darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen der TFA-Bildung aus R1234yf in den nächsten Dekaden als vernachlässigbar eingeschätzt werden (siehe Antwort zu Frage 10). 12. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der derzeitige Stand der Bewertung von R1234yf im Rahmen der REACH-Stoffbewertung? 13. Hat die Bundesregierung neue Kenntnisse über den Zeitplan des Komitologieverfahrens der Europäischen Kommission zum Entscheidungsentwurf der deutschen Chemikalienbehörden, die über den in den Antworten auf die Kleinen Anfragen „Kenntnisse über die Risiken des Kältemittels R1234yf in Klimaanlagen“ auf Bundestagsdrucksache 18/3793 und „Risiken durch den Einsatz des Kältemittels R1234yf in Klimaanlagen“ auf Bundestagsdrucksache 18/2934 formulierten Kenntnisstand hinausgehen? Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Nachdem im Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäische Chemikalienagentur ECHA über den deutschen Entscheidungsentwurf kein Einvernehmen erzielt worden war, hatte die Europäische Kommission den Entwurf erstmals beim REACH-Regelungsausschuss am 3. Dezember 2014 mit den Mitgliedstaaten diskutiert. Beim Regelungsausschuss am 7. Juli 2015 legte die Europäische Kommission dann den Entwurf eines Durchführungsbeschlusses vor. Dieser beschränkte sich auf die Forderung nach einem Mutagenitätstest. Die übrigen Informationsforderungen aus dem deutschen Entscheidungsentwurf waren nicht enthalten. Nach Diskussion im Ausschuss wurde der Vorschlag der Europäischen Kommission mehrheitlich angenommen. Die weiteren Informationsforderungen des deutschen Entscheidungsentwurfs werden zu einem späteren Zeitpunkt im REACH-Regelungsausschuss durch die Europäische Kommission vorgestellt, diskutiert und den Mitgliedstaaten erneut zur Abstimmung gestellt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5713 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 13 \1 80 57 13 .fm , 1 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 5 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5713 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 13 \1 80 57 13 .fm , 1 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 6 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 13 \1 80 57 13 .fm , 1 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 7 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 13 \1 80 57 13 .fm , 1 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 8 Gesamtherstellung: H. 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