Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5714 18. Wahlperiode 31.07.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 14 \1 80 57 14 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 29. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5329 – Einsatz von Flugzeugen, Hubschraubern und Drohnen beim G7-Gipfel in Bayern Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das von der Bundesregierung ausgerichtete G7-Treffen vom 6. bis 8. Juni 2015 war der „größte Polizeieinsatz, den Bayern je erlebt hat“ (www.br.de/ nachrichten/oberbayern/inhalt/g7-sicherheitslage-100.html). Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hatte Anfang 2014 entschieden, dass der G7-Gipfel unter deutscher Präsidentschaft im Jahr 2015 in Schloss Elmau stattfinden soll. Schloss Elmau befindet sich nahe der Ortschaft Krün im Landkreis GarmischPartenkirchen , etwa 100 Kilometer südlich von München. Es liegt in einem Tal im Herzen des Wettersteingebirges auf rund 1 000 Meter Höhe. Infolge der Auswahl des Gipfelortes kam es in großem Umfang zum zusätzlichen Einsatz verschiedener Luftfahrzeuge. Hubschrauberpiloten der Bundespolizei etwa transportierten die Staats- und Regierungschefs „aus Kanada, Japan, Großbritannien, Frankreich und Italien sowie den EU-Ratspräsidenten und den Präsidenten der EU-Kommission“ (www.presseportal.de/blaulicht/ pm/117054/3041785). Auch die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel erreichte zunächst Krün mit einem Hubschrauber der Bundespolizei, afrikanische Staatschefs und Verantwortliche großer internationaler Organisationen flogen von Oberschleißheim aus zum G7-Treffen nach Elmau. Der BundespolizeiFlugdienst stellte neben dem Delegationstransport eine Lufttransportkapazität für bis zu 200 Einsatzkräfte sicher. Laut Behördenangaben seien „sieben bis zehn Helikopter pro Staatsgast in der Luft“ gewesen (www.merkur.de/lokales/ garmisch-partenkirchen/mittenwald/hubschrauber-fluege-minutentakt- 4689687. html). Dazu standen Aufklärungshubschrauber mit der Möglichkeit zur Bildübertragung zur Verfügung. Zur Gewährleistung des Einsatzes war technisch-logistische Infrastruktur erforderlich, insbesondere am Flugplatz Ohlstadt-Pömetsried (www.presseportal.de/blaulicht/pm/117054/3041785). Vor dem Großeinsatz kam es außerdem zu Übungsflügen (www.tz.de/muenchen/region/g7- gipfel-2015-schloss-elmau-helikopter-kreisen-nachts-ueber-loisachtal- 5058230.html). Zudem wurden zahlreiche Medienvertreter mit Hubschraubern zum Tagungsort transportiert (www.metronaut.de/2015/06/wenn-journalistenmit -dem-hubschrauber-fliegen-duerfen/). V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5714 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 14 \1 80 57 14 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 2 Der medial am stärksten aufgegriffene Teil der Abschlusserklärung des G7- Gipfels war der klimapolitisch begründete Verzicht fossiler Brennstoffe „im Laufe des Jahrhunderts“ (www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/G8_ G20/2015-06-08-g7-abschluss-deu.pdf). Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung hatte in Zusammenarbeit mit der bayerischen Staatsregierung sichere und ungestörte Beratungen in Elmau samt der Berichterstattung darüber , den Schutz der Bevölkerung und deren Eigentum und das Recht auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten. Diese Aufgabenvielfalt konnte erfolgreich realisiert werden. Dazu gehörte auch die authentische unmittelbare und unbeeinträchtigte Berichterstattung der Weltpresse über den G7-Gipfel. Dazu war der zeitweise Einsatz von Helikoptern unabdingbar. Zur Entsprechung des in der Fragestellung genannten Darstellungszeitraumes bezieht sich die Antwort der Bundesregierung auf den Zeitraum unmittelbar vor, während und nach dem G7- Gipfel im Monat Juni 2015. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis zu den von Landespolizei eingesetzten Mitteln, daher beziehen sich die Antworten jeweils ausschließlich auf die im Verantwortungsbereich des Bundes erfolgten Maßnahmen . 1. Wie viele Hubschrauber von Landes- und Bundespolizei sowie Bundeswehr sind für die Aufklärung, die Überwachung, die Sicherheitsmaßnahmen sowie den Transport von Material und Personen inklusive Stationierungsverlegung , Übungsflügen und anschließender Rückführung beim von der Bundesregierung ausgerichteten G7-Gipfel im Flug- und Bereitschaftseinsatz gewesen, und wie viele Starts und Landungen, Flugstunden, Einsatz - und Bereitschaftskosten, Treibstoffverbrauch und CO2-Ausstoß sind im unmittelbaren Zusammenhang vor, während und nach dem Gipfel angefallen (bitte tabellarische Darstellung nach Datum, Fliegerstaffel und Einsatz -Fliegerhorst, Fluggerätetyp, ob scharfe Bewaffnung des Fluggeräts in Einsatz und Bereitschaft vorhanden war, Anzahl und Akkreditierungsstatus transportierter Personen sowie von Einsatzkräften und Einsatzmaterial, Flugbewegung bzw. Start und Landung mit Datum, Dauer und Einsatzauftrag , Umfang und Dauer erstellter Luftbildaufnahmen, Treibstoffverbrauch und Kosten pro Flugstunde und total, CO2-Ausstoß pro Flugstunde und total, Kosten pro Flugstunde und total inklusive Bodenpersonal)? Die Bundespolizei hat bis zu 36 Hubschrauber anlässlich des G7-Gipfels einsetzt . Einzelheiten zur Beantwortung der Frage ergeben sich aus der beigefügten Anlage. Mehrkosten im Sinne der Anlage 1 werden aus dem Haushaltskapitel 06 25 beglichen. Die entstandenen Vollkosten sind ebenfalls der Anlage zu entnehmen , ebenso der CO2-Ausstoß. Ergänzend zur Anlage 1gibt es folgende Erläuterungen : ● Es gab keine Bewaffnung der Hubschrauber der Bundespolizei. ● Die eingesetzten Hubschrauber der Bundespolizei wurden für Flüge im originären Aufgabenbereich der Bundespolizei sowie zur Unterstützung von Bundesbehörden nach § 9 BPolG von der Einsatzbasis am Standort der Bundespolizei -Fliegerstaffel Oberschleißheim aus eingesetzt. Ferner hat die Bundespolizei der Polizei des Freistaates Bayern für deren originäre Aufgabenwahrnehmung einen Polizeihubschrauber nebst Besatzung vom 7. Juni 2015 bis zum 8. Juni 2015 zur Verfügung gestellt. ● Lediglich die Erfassung der Anzahl der transportierten Personen ist luftrechtlich vorgeschrieben. Daher führte die Bundespolizei keinen Nachweis über die Anzahl der transportierten Einsatzmaterialien. Bei der vorgeschriebenen V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5714 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 14 \1 80 57 14 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 3 Erfassung wird nicht zwischen Polizeivollzugsbeamten und anderen Personen unterschieden. ● Die Akkreditierungsmaßnahmen von Passagieren obliegen dem jeweiligen Bedarfsträger. Daher kann die Bundespolizei keine Aussagen zum Akkreditierungsstatus treffen. ● Die Bundespolizei hat aus Anlass der Bewältigung des G7-Einsatzes Luftbildaufnahmen gefertigt (Übersichtsaufnahmen). Dabei wurden keine personenbezogenen Daten erhoben. ● Die Treibstoffkosten sind Bestandteil der Kostenpauschale und werden deshalb nicht separat erfasst. ● Der Treibstoffverbrauch ist abhängig von Flughöhe und -geschwindigkeit. Die daraus entstehenden CO2-Emmissionen werden nicht kontinuierlich statistisch erfasst. Für den Treibstoffverbrauch und die daraus entstehenden CO2-Emmissionen kann nur ein durchschnittlicher Wert angesetzt werden. Im Einzelnen schlüsseln sich die Durchschnittswerte für die betriebenen Hubschraubermuster wie folgt auf: – EC 135 Ø 231 l/h 727,65 kg CO2/h – EC 155 Ø 335 l/h 1055,25 kg CO2/h – AS 332 L1 Ø 587 l/h 1849,05 kg CO2/h Personalkosten entstehen für alle Bediensteten der Bundespolizei unabhängig von der Einsatzverwendung und werden aus dem Kapitel 06 25 – Bundespolizei beglichen. Der individuelle Anteil des nicht fliegenden Personals (Bodenpersonal ) an der jeweiligen Flugleistung (Stunde) wird maßgeblich von der Anzahl der eingesetzten Hubschrauber, den Kostenfaktoren der Hubschraubertypen und der tatsächlich geflogenen Zeit beeinflusst. Die Kosten je Flugstunde wären von Einsatz zu Einsatz unterschiedlich und damit nicht vergleichbar. Die Bundespolizei legt einen fiktiven Kostenfaktor für eingesetztes Bodenpersonal daher nicht auf die Flugstunde um. Die Bundespolizei unterscheidet bei der Kostenaufstellung zwischen Mehrkosten pro Flugstunde, die durch den Betrieb der Hubschrauber entstehen, und Vollkosten , die darüber hinaus Personal-, Beschaffungs-, Abschreibungs- und Infrastrukturkosten berücksichtigen. Diese Kostensätze bilden die Grundlage für die Kostenaufstellung gemäß Anlage 1. Die Bundeswehr hat insgesamt neun Hubschrauber für Unterstützungseinsätze vorgehalten. Diese teilen sich auf in sechs mittlere Transporthubschrauber CH-53, zwei leichte Transporthubschrauber UH-1D und einen mittleren Transporthubschrauber NH90 FAM (Forward Air MedEvac). Einzelheiten sind in den Anlagen 2 und 3 dargestellt. 2. Wie viele Flugzeuge von Landes- und Bundespolizei sowie Bundeswehr sind für die Aufklärung, die Überwachung, die Sicherheitsmaßnahmen sowie den Transport von Material und Personen inklusive Stationierungsverlegung , Übungsflügen und anschließender Rückführung beim von der Bundesregierung ausgerichteten G7-Gipfel im Flug- und Bereitschaftseinsatz gewesen, und wie viele Starts und Landungen, Flugstunden, Einsatz- und Bereitschaftskosten, Treibstoffverbrauch und CO2-Ausstoß sind im unmittelbaren Zusammenhang vor, während und nach dem Gipfel angefallen (bitte tabellarische Darstellung nach Datum, Fliegerstaffel und EinsatzFliegerhorst , Fluggerätetyp, ob scharfe Bewaffnung des Fluggeräts in Einsatz und Bereitschaft vorhanden war, Anzahl und Akkreditierungsstatus V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5714 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 14 \1 80 57 14 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 4 transportierter Personen sowie von Einsatzkräften und Einsatzmaterial, Flugbewegung bzw. Start und Landung mit Datum, Dauer und Einsatzauftrag , Umfang und Dauer erstellter Luftbildaufnahmen, Treibstoffverbrauch und Kosten pro Flugstunde und total, CO2-Ausstoß pro Flugstunde und total ; Kosten pro Flugstunde und total inklusive Bodenpersonal)? Die Bundespolizei verfügt nicht über Flugzeuge. Die Bundeswehr hat insgesamt drei Flugzeuge des Typs Global G5000 eingesetzt. Angaben zu diesen Flügen sind in Anlage 4 dargestellt. 3. Wie viele Drohnen von Landes- und Bundespolizei sowie Bundeswehr sind für die Aufklärung, die Überwachung, die Sicherheitsmaßnahmen inklusive Stationierungsverlegung, Übungsflügen und anschließender Rückführung beim von der Bundesregierung ausgerichteten G7-Gipfel im Flug- und Bereitschaftseinsatz gewesen, und wie viele Starts und Landungen, Flugstunden , Einsatz- und Bereitschaftskosten, Treibstoffverbrauch und CO2-Ausstoß sind im unmittelbaren Zusammenhang vor, während und nach dem Gipfel angefallen (bitte tabellarische Darstellung nach Datum, Fliegerstaffel und Einsatz-Fliegerhorst, Fluggerätetyp, Flugbewegung bzw. Start und Landung mit Datum, Dauer und Einsatzauftrag, Umfang und Dauer erstellter Luftbildaufnahmen, Treibstoffverbrauch und Kosten pro Flugstunde und total, CO2-Ausstoß pro Flugstunde und total, Kosten pro Flugstunde und total inklusive Bodenpersonal)? Die Bundespolizei hat im Rahmen der Unterstützung des Bundeskriminalamtes für dessen originäre Aufgabenwahrnehmung nach § 5 BKAG drei Flüge am 5. und 6. Juni 2015 von jeweils zehn Minuten Flugdauer mit einem UAS-POL durchgeführt. Kosten beim Einsatz des UAS-POL entstehen durch die Aufladung des Akkus. Insoweit erfolgte kein CO2-Austoß. Der Flug eines UAS-POL kostet pro halbe Stunde 0,60 Euro (Betriebskosten, berechnet aus Anschaffungskosten und etwaigen Ladezyklen, sowie Aufladung des Akkus). Zum Frageteil bezüglich Luftbilder und Videoaufnahmen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Von der Bundeswehr wurden keine ferngesteuerten Luftfahrtsysteme eingesetzt. 4. Wie viele Medienvertreterinnen und -vertreter wurden im Rahmen des G7- Gipfels von Luftfahrzeugen transportiert, und wie hoch sind die dadurch entstandenen Kosten und der CO2-Ausstoß pro Flugstunde und gesamt gewesen (bitte tabellarische Darstellung nach Datum, Fliegerstaffel und Einsatz -Fliegerhorst, Fluggerätetyp, ob scharfe Bewaffnung des Fluggeräts in Einsatz und Bereitschaft vorhanden war, Anzahl und Akkreditierungsstatus transportierter Personen, Flugbewegung Start und Landung mit Datum, Dauer und Einsatzauftrag, Treibstoffverbrauch und Kosten pro Flugstunde und total, CO2-Ausstoß pro Flugstunde und total, Kosten pro Flugstunde und total inklusive Bodenpersonal)? Einzelheiten zum Transport von Medienvertreterinnen und Medienvertretern sind in Anlage 3 dargestellt. 5. Was sind gemäß Kenntnis der Bundesregierung die zwingenden, unvermeidbaren Gründe für den Lufttransport der Medienvertreterinnen und -vertreter ? Lufttransporte waren notwendig, wenn Landtransporte auf der Bundesstraße 2, der einzigen Verbindungsstraße zwischen dem Internationalen Mediencenter in V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5714 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 14 \1 80 57 14 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 5 Garmisch-Partenkirchen und dem G7-Tagungsort, an relevanten Stellen aufgrund von Blockaden bzw. polizeilichen Maßnahmen nicht passierbar war. 6. Hatten Medienvertreterinnen und -vertreter gemäß Kenntnis der Bundesregierung alternative Möglichkeiten zur An- und Abreise zum und vom G7-Tagungsort außer per Lufttransport? Wenn ja, welche? Grundsätzlich erfolgte der Transport von Medienvertreterinnen und Medienvertretern zwischen dem Internationalen Mediancenter in Garmisch-Partenkirchen und dem G7-Tagungsort auf dem Landweg per Bus. Nur in den zu Frage 4 genannten Fällen und aus den zu Frage 5 genannten Gründen wurde von diesem Grundsatz abgewichen. Eine alternative adäquate Transportmöglichkeit bestand in diesen Fällen nicht. 7. Mussten die per Lufttransport beförderten Medienvertreterinnen und -vertreter vorab Erklärungen unterzeichnen, und welche waren dies? Die per Lufttransport beförderten Medienvertreterinnen und Medienvertreter haben vorab eine Haftungsausschlusserklärung unterzeichnet. 8. Ist US-Präsident Barack Obama während des G7-Gipfels mit Luftfahrzeugen deutscher Stellen transportiert worden, und wenn nein, warum nicht? Nein, da dies die internen US-Sicherheitsbestimmungen nicht zulassen. 9. Hat die Bundesregierung die in den Fragen 1 bis 8 angeführten, entstandenen CO2-Gesamtemissionen klimaneutral gestaltet und insgesamt oder teilweise ausgeglichen, etwa über die freiwillige Kompensation von Treibhausgasemissionen bei „unvermeidbaren Dienstflügen“ (www.bmub. bund.de/fileadmin/bmu-import/files/pdfs/allgemein/application/pdf/ hintergrund_ dienstreisen.pdf) für Mitglieder und Beschäftigte der Bundesregierung gemäß Beschluss des Bundeskabinetts nach Initiative des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Sigmar Gabriel vom 28. Februar 2007? Wie hoch sind die dafür entstandenen Kosten? Wenn keine Kompensation stattfand, warum nicht? Die im Rahmen des G7-Gipfels in Schloss Elmau erfolgten Flugbewegungen dienten in der Hauptsache dem Transport ausländischer Delegationen, Journalisten , Einsatzkräfte und Material. Unabdingbare Lufttransporte von Mitgliedern der Bundesregierung erfolgten in geringer Zahl mit Transportmitteln der Bundespolizei und der Flugbereitschaft des BMVg. Im Jahr 2015 stehen für „Maßnahmen zur Klimaneutralisierung von Dienstreisen der Bundesregierung“ Ausgaben in Höhe von 2 Mio. Euro zur Verfügung. Dabei sollen alle nicht vermeidbaren Treibhausgasemissionen kompensiert werden, die durch Dienstreisen der Bundesregierung per Flugzeug oder Dienstkraftfahrzeug verursacht werden. Mit diesen Mitteln werden die Dienstreisen der obersten Bundesbehörden kompensiert. Für Flugbewegungen, die nicht zu Dienstreisen der Bundesregierung gehören, sind keine Mittel für Kompensation vorgesehen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5714 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 14 \1 80 57 14 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 6 10. Welche zusätzliche Infrastruktur für Flug- und Bereitschaftsdienst der in den Fragen 1 bis 3 genannten Luftfahrzeuge wurde im Rahmen des G7-Gipfels errichtet, an welchen Orten und mit welchem Zweck, und wie hoch sind die Kosten für diese Baumaßnahmen (Auflistung nach Baumaßnahme , Ort, Funktion, Kosten und deren Aufteilung auf den Bund bzw. das Land)? Die Bundesregierung hat Kenntnis von der Errichtung eines Hubschrauberlandeplatzes in Schloss Elmau. Details zu dieser vom Freistaat Bayern durchgeführten Baumaßnahme sind der Bundesregierung nicht bekannt. Bundespolizei und Bundeswehr haben keine zusätzliche Infrastruktur für den Flug- und Bereitschaftsdienst im Rahmen des Gipfels errichtet. Soweit erforderlich, wurden im Einsatzraum eigene vorhandene mobile Ausstattungen verwendet. Diese wurde nach Einsatzende vollständig in die Bereithaltungsstandorte zurückverlegt. 11. Welche Nachnutzung ist für die in Frage 10 aufgeführte Infrastruktur geplant (Auflistung nach Baumaßnahme, Ort, Funktion, Kosten und deren Aufteilung auf den Bund bzw. das Land)? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 12. Von welchen deutschen Stellen wurden Luftbildaufnahmen im Rahmen des G7-Gipfels erstellt, an welche Behörden von Bund, Land und ausländischen Sicherheitsdiensten, wurden diese weitergegeben und ausgewertet , und welche nationalen Rechtsvorschriften liegen der Überwachung aus der Luft und der Weitergabe von Informationen in diesem Fall zugrunde ? Die Bundespolizei hat Übersichtsaufnahmen aus der Luft zur Erfüllung der ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben angefertigt, insbesondere gemäß § 1 Absatz 3 (Eigensicherung), § 2 (Grenzschutz) und § 3 (Bahnpolizei) BPolG. Eine Weitergabe dieser Luftbildaufnahmen an andere Stellen hat nicht stattgefunden. Im Rahmen ihrer Unterstützung für das BKA bei dessen originärer Aufgabenwahrnehmung nach § 5 BKAG hat die Bundespolizei beim Schutz des Sicherheitsbereiches 1 in dessen Auftrag Luftbildaufnahmen und Videoaufzeichnungen mit dem in der Antwort zu Frage 3 genannten UAS-POL gefertigt. Diese Aufnahmen wurden umgehend ausgewertet, nicht gespeichert und nicht weitergegeben . 13. Von welchen deutschen Stellen wurden Luftbildaufnahmen im Rahmen der Demonstrationen um den G7-Gipfel erstellt, an welche Behörden von Bund, Land und ausländischen Sicherheitsdiensten wurden diese weitergegeben und ausgewertet, und welche nationalen Rechtsvorschriften liegen der Überwachung aus der Luft und der Weitergabe von Informationen in diesem Fall zugrunde? Die Länder haben die alleinige Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht . Im Freistaat Bayern gilt das Bayerische Versammlungsgesetz vom 22. Juli 2008 (GVBl. S. 421). Die Bundesregierung kann zu Fragen des Landesrechts oder dessen Vollzug durch die Länder nicht Stellung nehmen. Die Bundespolizei hat nicht in Amtshilfe Luftbildaufnahmen gefertigt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 14 \1 80 57 14 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 7 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 14 \1 80 57 14 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .