Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5725 18. Wahlperiode 06.08.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 25 \1 80 57 25 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 , C ha rly Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 4. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Petra Pau, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5619 – Die Neonazi-Partei DER DRITTE WEG und die mögliche Blaupause für rassistische Mobilisierungen gegen Geflüchtete Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Neonazi-Partei DER DRITTE WEG hat im Dezember 2014 auf ihrer Website www.der-dritte-weg.info/ einen Text zum Download bereitgestellt, der unter der Überschrift „Kein Asylantenheim in meiner Nachbarschaft – Wie bebzw . verhindere ich die Errichtung eines Asylantenheims in meiner Nachbarschaft “ als Leitfaden propagiert wird, um die Unterbringung von Geflüchteten zu verhindern. In dem „Leitfaden“ wird auf 21 Seiten mit rassistischen und neonazistischen Stereotypen gegen Asylsuchende gehetzt sowie eine detaillierte Blaupause vermittelt, wie Neonazis Protestaktivitäten gegen Unterbringungsorte von Flüchtlingen und Asylsuchenden initiieren und als so genannte Nachbarschaftsinitiativen oder Anwohnerinitiativen tarnen können. Der „Leitfaden“ enthält detaillierte Anweisungen u. a. für die Gründung einer Bürgerinitiative, den Aufbau von Internet- und Facebookseiten, Unterschriftenaktionen, Flugblattverteilaktionen, die Anmeldung und Organisation von Kundgebungen vor Flüchtlingsheimen, den Besuch von und Störaktionen bei Bürgerinformationsveranstaltungen , den Aufbau von Leserbriefkampagnen, die Vernetzung von „Anti-Asyl-Initiativen“ und Hinweise für unterschiedliche Rechtsmittel, mit deren Hilfe der Bezug von Unterkünften durch Geflüchtete verhindert werden soll. Darüber hinaus ist auf der Website eine interaktive Deutschlandkarte verlinkt mit der Überschrift „Kein Asylantenheim in meiner Nachbarschaft“, auf der Flüchtlingsheime mit roten Markierungen gekennzeichnet sind, die teilweise in den vergangenen Monaten zu Zielscheiben neonazistischer Brandanschläge und Propagandastraftaten wurden (vgl. u. a. Bayrischer Rundfunk „Kampf gegen Neonazis – Unfähigkeit oder Unwillen“, 29. Juni 2015, www. br.de/nachrichten/rechtsextremismus/rechtsextremismus-kampf-behoerdengegen -neonazis-kolumne-100.html). Sowohl die Karte als auch der so genannte Leitfaden dienen als Blaupausen für neonazistische Kampagnen und Straf- und Gewalttaten gegen Flüchtlingsunterkünfte und Geflüchtete, wie beispielsweise in Tröglitz in Sachsen-Anhalt, wo die Neonazi-Partei DER DRITTE WEG ebenfalls stark expandiert (vgl. Antifaschistisches Infoblatt „Neonazistische V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5725 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 25 \1 80 57 25 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 2 Expansionsbemühungen in Sachsen-Anhalt“ vom 13. Dezember 2014, www.antifainfoblatt.de/tags/der-iii-weg) oder in Hoyerswerda (Sachsen). Im Verfassungsschutzbericht 2014 des Bundesamtes für Verfassungsschutz heißt es auf Seite 50 im Abschnitt über die Partei DER DRITTE WEG lediglich: „Die fundamental ablehnende Haltung gegenüber dem demokratischen Rechtsstaat kommt auch in der politischen Agitation deutlich zum Ausdruck, insbesondere bei der Instrumentalisierung des Themas Asyl, dem agitatorischen Schwerpunkt der Partei. In einigen Orten, beispielsweise in Deggendorf (Bayern) oder Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz), veranstaltete die Partei regelmäßig Propagandaaktionen mit einer aggressiven Rhetorik gegen Asylbewerberheime.“ 1. Wie viele Straftaten und Gewalttaten sind von Mitgliedern und Aktivistinnen und Aktivisten der Neonazi-Partei DER DRITTE WEG seit der Gründung nach Kenntnis des Bundeskriminalamtes (BKA), des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorabwehrzentrums (GETZ), des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Bundesministeriums des Innern (BMI) begangen worden (bitte nach Tatvorwurf, Tatdatum und Jahr, Tatort und Bundesland auflisten)? Ein Meldedienst, in dessen Rahmen das Bundeskriminalamt über Straftaten von Parteimitgliedern zu informieren wäre, besteht nicht. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind seit Gründung der Partei DER DRITTE WEG am 28. September 2013 drei Funktionäre strafrechtlich in Erscheinung getreten: 2. Wie viele Mitglieder und Aktivistinnen und Aktivisten der Neonazi-Partei DER DRITTE WEG sind nach Kenntnis von BKA, GETZ und/oder des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesinnenministeriums zuvor in durch das Bundesinnenministerium oder die Länderinnenministerien verbotenen neonazistischen Kameradschaften, Vereinen und Parteien aktiv gewesen (bitte nach Parteien, Kameradschaften und Vereinen und jeweiligem Bundesland auflisten)? Die Mitglieder der Partei DER DRITTE WEG waren zuvor vornehmlich in der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) aktiv oder stammen aus der neonazistischen Szene wie insbesondere dem am 23. Juli 2014 vom Bayerischen Delikt Datum Land Ort Geldwäsche Dez. 2013 bis Mai 2014 BY Fürth Verleumdung 07.02.2014 RP Harthausen Beleidigung 12.04.2014 BY Hersbruck Verunglimpfung des Bundespräsidenten 14.05.2014 RP Weidenthal Beleidigung 12.08.2014 RP Weidenthal Volksverhetzung 09.11.2014 BY Weißenburg Belohnung und Billigung von Straftaten 13.12.2014 RP Weidenthal Beleidigung 22.02.2015 RP Weidenthal Volksverhetzung 18.03.2015 RP Kaiserslautern Öffentliche Aufforderung zu Straftaten 07.05.2015 RP Weidenthal V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5725 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 25 \1 80 57 25 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 3 Staatsministerium des Innern verbotenen Kameradschaftsnetzwerks „Freies Netz Süd“ (FNS). Bereits vor dem erwarteten Verbot haben die Aktivisten des FNS mit dem Aufbau von Parteistrukturen begonnen. Der überwiegende Teil der Aktivisten des FNS sind nunmehr Mitglieder oder Sympathisanten der Partei. In Bayern, wo die Partei damit am stärksten vertreten ist, hat DER DRITTE WEG sechs Stützpunkte , die weitgehend den bisherigen geografischen Schwerpunkten des FNS entsprechen. 3. Wie viele Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder und Aktivistinnen und Aktivisten der Neonazi-Partei DER DRITTE WEG sind seit der Gründung nach Kenntnis von BKA, GETZ, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesinnenministeriums eingeleitet worden (bitte nach Jahr, Beginn der Ermittlungen, Staatsanwaltschaft, Bundesland, Delikt, Anzahl der Tatbeteiligten aufschlüsseln)? Die Führung von Ermittlungsverfahren fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften in den Ländern. Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen Erkenntnisse. 4. Über wie viele so genannte Stützpunkte mit wie vielen Mitgliedern verfügt die Neonazi-Partei DER DRITTE WEG derzeit nach Kenntnis von BKA, GETZ, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesinnenministeriums (bitte nach Ort des Stützpunkts und Mitgliedern aufschlüsseln)? DER DRITTE WEG verfügt derzeit über etwa 200 Mitglieder. Der Bundesregierung sind 15 „Stützpunkte“ der Partei bekannt. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Parteiuntergliederungen: Oberfranken, Westerwald/Taunus, München, Nürnberg/Fürth, Pfalz, Schwaben, Ostbayern, Mainfranken, Hermannsland , Rheinhessen, Vogtland, Berlin, Mittelland, Potsdam/Mittelmark, Thüringer Wald/Ost. Zur zahlenmäßigen Verteilung der Mitglieder auf die einzelnen „Stützpunkte“ liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 5. Bei wie vielen Gründungen von so genannten Bürger- und Anwohnerinitiativen waren bzw. sind Mitglieder und bzw. oder Aktivisten der Neonazi-Partei DER DRITTE WEG nach Kenntnis von BKA, GETZ, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesinnenministeriums beteiligt (bitte nach Orten und Namen der Bürger- bzw. Anwohnerinitiativen aufschlüsseln)? 6. In wie vielen so genannten Bürger- und Anwohnerinitiativen waren bzw. sind Mitglieder und/oder Aktivisten der Neonazi-Partei DER DRITTE WEG nach Kenntnis von BKA, GETZ, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesinnenministeriums aktiv (bitte nach Orten und Namen der Bürger- bzw. Anwohnerinitiativen aufschlüsseln)? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 7. Wie viele Protestkundgebungen und/oder -aufmärsche gegen Flüchtlingsunterkünfte wurden von Mitgliedern und/oder Aktivisten der Neonazi-Partei DER DRITTE WEG nach Kenntnis von BKA, GETZ, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesinnenministeriums angemeldet (bitte nach Datum, Ort, Bundesland, Anzahl der Teilnehmer aufschlüsseln)? V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5725 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 25 \1 80 57 25 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 4 8. Wie viele Protestkundgebungen und/oder -aufmärsche gegen Flüchtlingsunterkünfte wurden von Mitgliedern und/oder Aktivisten der NeonaziPartei DER DRITTE WEG nach Kenntnis von BKA, GETZ, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesinnenministeriums mitorganisiert (bitte nach Datum, Ort, Bundesland, Anzahl der Teilnehmer aufschlüsseln)? Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegen folgende Informationen zu Veranstaltungen der Partei DER DRITTE WEG mit überregionaler Teilnehmermobilisierung gegen Flüchtlingsunterkünfte vor: Im Übrigen sind diese Angaben bereits Bestandteil der quartalsweisen Antworten der Bundesregierung auf die entsprechenden Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu „Protesten gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte“ im jeweiligen Quartal. 9. Wie viele und welche „Nein zum Heim“- und andere gegen Flüchtlingsunterkünfte gerichtete Facebook- und Websites wurden von Mitgliedern und/oder Aktivisten der Neonazi-Partei DER DRITTE WEG nach Kenntnis von BKA, GETZ, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesinnenministeriums angemeldet (bitte nach Websites bzw. Facebookseiten , Ort, Bundesland aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 10. Wie viele der auf der Website der Partei DER DRITTE WEG verlinkten Deutschlandkarte angegebenen Standorte von Flüchtlingsheimen wurden nach Kenntnis von BKA, GETZ und/oder des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesinnenministeriums als Straf- und Gewalttaten der politisch motivierten Kriminalität (PMK)-rechts und/oder PMK-sonstige registriert (bitte nach Ort, Bundesland, Datum, Delikt aufschlüsseln)? Aus der – ursprünglich mit Google Maps erstellten – Übersichtskarte der Partei DER DRITTE WEG konnten über 2 500 Einträge ermittelt werden. Hierbei handelt es sich allerdings nur in zwei Fällen um vollständige Adressangaben mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Ein Abgleich dieser Adressen mit dem Datenbestand des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch motiDatum Land Ort Motto Teilnehmer 23.05.2014 BY Deggendorf „Nein zum Asyl-Erstaufnahmelager in Deggendorf“ 20 24.05.2014 BY Deggendorf „Nein zum Asyl-Erstaufnahmelager in Deggendorf“ 50 30.10.2014 RP Limburgerhof „Überfremdung stoppen – NEIN zum Asylheim!“ 60 18.12.2014 RP Ludwigshafen „Überfremdung stoppen – Nein zum Asylantenheim!“ 50 03.01.2015 RP Ludwigshafen „Demonstration gegen das Asylbewerberheim in der Bayreuther Straße“ 60 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5725 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 25 \1 80 57 25 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 5 vierte Kriminalität (KPMD-PMK)“ ergab keine Übereinstimmung. Bei der Auswertung der Einträge mit Angabe von Straße, Hausnummer und Ort ohne Postleitzahl konnten bisher insgesamt sechs Treffer registriert werden: 11. Welche Bedeutung kommt nach Kenntnissen von BKA und GETZ die Veröffentlichung des so genannten Leitfadens „Kein Asylantenheim in meiner Nachbarschaft“ bei der Zunahme von Bürgerinitiativen und Protesten gegen Flüchtlingsheime und deren Vernetzung zu? 12. Welche Bedeutung kommt nach Kenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz die Veröffentlichung des so genannten Leitfadens „Kein Asylantenheim in meiner Nachbarschaft“ auf der Website der Partei DER DRITTE WEG bei der Zunahme von Bürgerinitiativen und Protesten gegen Flüchtlingsheime und deren Vernetzung zu? Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Leitfaden „Kein Asylantenheim in meiner Nachbarschaft“ ist äußerst professionell gestaltet. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass entsprechende Bürgerinitiativen auf diesen Leitfaden zurückgreifen und ihn für ihre Zwecke nutzen. Bisher liegen der Bundesregierung aber keine Hinweise vor, dass der Leitfaden tatsächlich einen katalysatorischen Effekt im Sinne der Fragestellung hatte. 13. Existiert nach Kenntnissen von BKA und GETZ eine bundesweite Vernetzung und Koordinierung von Bürgerinitiativen und Protesten gegen Flüchtlingsheime, und welche Organisationen und Parteien sind daran beteiligt ? 14. Existiert nach Kenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz eine bundesweite Vernetzung und Koordinierung von Bürgerinitiativen und Protesten gegen Flüchtlingsheime, und welche Organisationen und Parteien sind daran beteiligt? Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Aus der Auswertung von entsprechenden Ereignissen ergibt sich bislang kein Rückschluss auf bundesweit vernetzte oder gesteuerte Aktionen. Die Intensität und Quantität entsprechender Aktionen stehen in starker Abhängigkeit von den organisatorischen Möglichkeiten der jeweiligen lokalen und regionalen Szenen. Ort Land Datum Delikt PMK Wendlingen BW 17.05.2015 Sachbeschädigung rechts Wismar MV 03.04.2015 Gefährliche Körperverletzung rechts Rostock MV 15.05.2015 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen rechts Bochum NW 11.01.2015 Volksverhetzung rechts Plauen SN 01.01.2015 Sachbeschädigung sonstige Dresden SN 22.03.2015 Sachbeschädigung sonstige V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5725 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 25 \1 80 57 25 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 6 15. Handelt es sich nach Kenntnis und/oder Einschätzung von BKA, GETZ und/oder des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei dem Leitfaden „Kein Asylantenheim in meiner Nachbarschaft“ um eine Blaupause für neonazistische Kampagnen und/oder Straf- und Gewalttaten gegen Flüchtlingsheime und Geflüchtete? Ein offener Aufruf bzw. eine offene Befürwortung von Gewalttaten gegen Asylunterkünfte bzw. deren Bewohner wird im Leitfaden „Kein Asylantenheim in meiner Nachbarschaft“ – sicherlich auch aus rechtlichen und taktischen Gründen – vermieden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 11 und 12 verwiesen . 16. Wie häufig hat sich das GETZ mit der Neonazi-Partei DER DRITTE WEG beschäftigt, und wie häufig war die Partei DER DRITTE WEG Gegenstand von Lageberichten von BKA, GETZ und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (bitte nach Datum aufschlüsseln)? Das GETZ-R hat sich in der Vergangenheit anlassbezogen mehrfach mit der Partei DER DRITTE WEG befasst. Seit Herbst 2014 beschäftigt sich eine vom Bundesamt für Verfassungsschutz eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit der Partei DER DRITTE WEG. Diese Arbeitsgruppe trifft sich etwa sechsmal im Jahr und tauscht sich in schriftlicher und mündlicher Form aus. 17. Wie viele Aktivisten und/oder Mitglieder der Neonazi-Partei DER DRITTE WEG werden als V-Leute des Bundesamtes für Verfassungsschutz geführt? Nach Abwägung der konkurrierenden Verfassungsprinzipien ist die Bundesregierung zur Auffassung gelangt, dass die Frage nicht beantwortet werden kann. Der Informationsanspruch des Parlaments findet eine Grenze bei geheimhaltungsbedürftigen Informationen, deren Bekanntwerden das Wohl des Bundes oder eines Landes gefährden kann. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sammelt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags die erforderlichen Informationen und wertet diese aus. Die Führung von V-Personen gehört zu den wichtigsten nachrichtendienstlichen Mitteln, die dem Bundesamt für Verfassungsschutz bei der Informationsbeschaffung zur Verfügung stehen. Würden Einzelheiten hierzu – zum Beispiel die Anzahl der V-Personen, ihre Identität oder ihr Einsatzort – bekannt, könnten dadurch Rückschlüsse auf den Einsatz von V-Personen und die Arbeitsweise des Bundesamtes für Verfassungsschutz gezogen werden. Es entstünde die Gefahr, dass Fähigkeiten, Methoden und Informationsquellen des Bundesamtes für Verfassungsschutz bekannt würden und damit seine Aufgabenerfüllung nachhaltig beeinträchtigt wäre. Zudem ist zu beachten, dass sich V-Personen des Bundesamtes für Verfassungsschutz hier in einem extremistischen und gewaltorientierten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen, dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der jeweiligen betroffenen Personen gefährdet wäre. Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Partei DER DRITTE WEG nur über etwa 200 Mitglieder verfügt, was das Risiko einer Enttarnung erhöhen würde. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5725 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 25 \1 80 57 25 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 7 Die Auskunft muss auch dann verweigert werden, wenn kein Mitglied der Partei DER DRITTE WEG eine V-Person des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist oder war, da ansonsten in allen übrigen Fällen aus der Antwortverweigerung auf das Vorliegen eines Einsatzes von V-Personen geschlossen werden könnte. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den nachteiligen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der Gefährdung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nachrichtendienste sowie der V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung als eingestufte Verschlusssache ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. 18. Liegen nach Kenntnis und/oder Einschätzung von BKA, GETZ, der Generalbundesanwaltschaft und/oder des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei der Neonazi-Partei DER DRITTE WEG Ansätze zu rechtsterroristischen Aktivitäten und Organisierungsformen vor? Der Bundesregierung liegen im Zusammenhang mit der Partei DER DRITTE WEG bisher keine Ansatzpunkte für rechtsterroristische Aktivitäten oder Organisationsformen vor. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 25 \1 80 57 25 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .