Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5726 18. Wahlperiode 06.08.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 26 \1 80 57 26 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 9. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Herbert Behrens, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5616 – Umgang der Bundespolizei mit Rassismus-Vorwürfen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Beamte der Bundespolizeiinspektion Hannover stehen im Verdacht, Flüchtlinge in einer Polizeizelle misshandelt zu haben. Betroffen war unter anderem ein 19-jähriger Flüchtling aus Afghanistan, der nach geringfügigen Verstößen von den Beamten ohne gültigen Pass am Hauptbahnhof angetroffen und in eine Gewahrsamszelle gesperrt wurde. „Hab den weggeschlagen. Nen Afghanen. Mit Einreiseverbot. Hab dem meine Finger in die Nase gesteckt. Und gewürgt. War witzig. Und an den Fussfesseln durch die Wache geschliffen. Das war so schön. Gequickt wie ein Schwein. Das war ein Geschenk von Allah“, beschrieb ein Beamter über den Kurzmitteilungsdienst WhatsApp einem Kollegen den Vorfall vom 19. März 2014. Rund ein halbes Jahr später wurde offenbar ein 19-jähriger Marokkaner, der ohne gültigen Fahrausweis in einem Regionalexpress festgehalten worden war, in der Gewahrsamszelle Opfer gezielter Erniedrigungen . Ein über Mobiltelefon versandtes Foto zeigt den gefesselten Mann, der mit schmerzverzerrtem Gesicht von zwei Beamten auf dem Boden gedrückt wird. In einer Kurzmitteilung heißt es dazu: „Das ist ein Marokkaner. Den habe ich weiß bekommen. XY (der unmittelbare Vorgesetzte) hat gesagt, dass er ihn oben gehört hat, dass er geqikt hat, wie ein Schwein. Dann hat der Bastard erst mal den Rest gammeligens Schweinefleisch aus dem Kühlschrank gefressen. vom Boden.“ (Rechtschreib- und Grammatikfehler im Original; www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/ Fluechtlinge-in-Polizeizelle-erniedrigt,misshandlung136.html). Derselbe Beamte , der im Verdacht steht, den Marokkaner und Afghanen misshandelt zu haben, soll auch einen am Bahnhof in Gewahrsam genommenen Mann in einem Polizeifahrzeug so schwer verprügelt haben, dass diesem hinterher ein Zahn fehlte und Blut im Wagen zu sehen war. Zuvor habe der Beamte seinen Kollegen aufgefordert, die Musik im Wagen lauter zu stellen (www.ndr.de/ nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Neue-Vorwuerfegegen -Bundespolizei-in-Hannover,bundespolizei362.html). Einige Beamte der Bundespolizei Hannover fielen zudem durch fremdenfeindliche , gewaltverherrlichende und gegenüber der NS-Vergangenheit geschichtsklittende Sprüche in Facebook-Postings auf, in denen sie oft Bezug auf dienstliche Vorgänge nahmen. Das Forum auf Facebook, in dem die von einem fragwürdigen Menschenbild zeugende Postings etwa über einen angeblichen „kriV or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5726 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 26 \1 80 57 26 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 2 minellen Migrationsmob“ zu finden sind, hat mindestens 150 „Freunde“ einschließlich Vorgesetzte der Beamten. Die vom Norddeutschen Rundfunk (NDR) dokumentierten Äußerungen aus sozialen Netzwerken werden derzeit in der neu eingerichteten Vertrauensstelle der Bundespolizei auf straf- und disziplinarrechtliche Relevanz untersucht. Vertreter von Polizeigewerkschaften und des Hauptpersonalrats der Bundespolizei verwiesen dabei auf eine unzureichende Fortbildung zur Stärkung der Kompetenzen der Beamten aus Mangel an Personal und Geld (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_ weser-leinegebiet/Bundespolizei-Rassismus-und-Gewalt-im-Netz ,bundespolizei334.html). Aus Sicht der Fragesteller erscheinen die getätigten Äußerungen – auch wenn sie nicht strafrechtlich relevant sein sollten – weiterhin problematisch, vor allem weil Polizisten aufgrund der sogenannten Wohlverhaltensklausel im Beamtenrecht verpflichtet sind, die Vorbildfunktion ihres Berufsstandes als Vertreter des Staates im Blick zu behalten – auch außerhalb ihres Dienstes etwa beim Gebrauch sozialer Medien. Als erste Konsequenz aus den Vorgängen in der Wache der Bundespolizeiinspektion am Hauptbahnhof Hannover wurde eine mit zwei Beamten besetzte und direkt dem Präsidenten der Bundespolizei unterstehende und nur ihm berichtspflichtige „Vertrauensstelle“ eingerichtet, an die sich die rund 40 000 Polizeibeamten wenden können, wenn sie Informationen über zweifelhafte Vorgänge an ihren Dienststellen melden wollen. Kritikerinnen und Kritiker wie der frühere Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Reinhold Robbe, halten eine solche interne Controlling-Stelle für unzureichend, da sie in die internen Strukturen des Amtes eingebunden bleibt (www.ndr.de/der_ndr/presse/ mitteilungen/Harte-Kritik-an-Vertrauensstelle-der-Bundespolizei- ,pressemeldungndr15942.html). 1. Welche genaue Kenntnis hat die Bundesregierung über die mögliche Misshandlung eines marokkanischen und eines afghanischen Flüchtlings durch Beamte der Bundespolizei in Hannover? Die strafrechtlichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Hannover der Bundespolizei am 15. Juli 2015 ein Aktendoppel mit dem Stand Mitte Juni 2015 zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Sie hat darum gebeten, den Akteninhalt vertraulich zu behandeln und die Weitergabe von Informationen an Dritte zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund kann die Bundesregierung keine weitergehenden Auskünfte erteilen. 2. Welche genaue Kenntnis hat die Bundesregierung über die mögliche Misshandlung eines Mannes, dem von einem Beamten in einem Polizeifahrzeug der Bundespolizei Hannover ein Zahn ausgeschlagen worden sein soll? Hier gilt die Antwort zu Frage 1 entsprechend. Herrin des Strafverfahrens ist die Staatsanwaltschaft Hannover; mithin obliegt ihr auch die Entscheidung darüber, welche Informationen zu den einzelnen Vorwürfen an die Öffentlichkeit gelangen . 3. Gegen wie viele Beamte welcher Dienstgrade an welchen Dienststellen wird nach Kenntnis der Bundesregierung wegen der in den Fragen 1 und 2 genannten Delikte ermittelt? Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5726 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 26 \1 80 57 26 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 3 4. Inwieweit kann die Bundesregierung in den über Kurznachrichtendiensten verbreiteten Äußerungen des Beamten, der im Verdacht der Misshandlung von Flüchtlingen steht, ein fremdenfeindliches Menschenbild erkennen? Die Äußerungen sind zweifellos fremdenfeindlich und offenbaren erhebliche charakterliche Schwächen des mutmaßlichen Verfassers. Das würde auch für den Fall gelten, dass die Äußerungen fingiert waren oder eine bloße Provokation ohne realen Hintergrund darstellen. 5. Wie erklärt sich die Bundesregierung das monatelange Schweigen von Zeugen und Mitwissern aus den Reihen der Bundespolizei zu den Vorfällen? Der Frage, ob und ggf. warum wirkliche oder vermeintliche Zeugen und Mitwisser untätig blieben, wird im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen und Bewertungen nachzugehen sein, spätestens aber vonseiten der Bundespolizei im Rahmen der disziplinaren Prüfung, sobald der Stand der strafrechtlichen Ermittlungen dies zulässt. 6. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, dass die mutmaßlichen Opfer von Misshandlungen und Erniedrigungen durch Beamte der Bundespolizei Hannover die Vorfälle nicht zur Anzeige gebracht haben? Hierüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 7. Wie viele und welche weiteren Vorfälle von körperlichen Misshandlungen und Erniedrigungen von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten durch Beamte der Bundespolizei während der letzten fünf Jahre an welchen Dienstorten sind der Bundesregierung bekannt? Im Jahr 2011 wurde im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Stuttgart (Bundespolizeiinspektion Karlsruhe) ein irakischer Asylbewerber körperlich misshandelt. Ihm wurde der Arm auf den Rücken gedreht und er wurde zu Boden gedrückt. Das Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt wurde nach § 153a der Strafprozessordnung (StPO) gegen eine hohe Geldbuße eingestellt . Wegen des Verbots der Doppelmaßnahme wurde das Disziplinarverfahren eingestellt. Darüber hinaus gibt es fünf weitere Fälle im Bereich der Bundespolizeidirektionen Berlin (zwei Fälle), Frankfurt (ein Fall), München (ein Fall), Pirna (ein Fall), in denen entsprechende Vorwürfe im Raum stehen, die (in der Regel strafrechtlichen und disziplinarrechtlichen) Untersuchungen aber noch nicht abgeschlossen sind. 8. Wie beurteilt die Bundesregierung die vom „NDR“ dokumentierten fremdenfeindlichen und gewaltverherrlichenden Facebook-Postings von Beamten der Bundespolizei Hannover jenseits möglicher strafrechtlicher Relevanz im Hinblick auf die Wohlverhaltensklausel im Beamtenrecht und die Vorbildfunktion der Beamten? Gegen die Beamten, die als mutmaßliche Verfasser der Postings aus der NDRBerichterstattung festgestellt werden konnten, wurden Disziplinarverfahren mit dem Vorwurf eingeleitet, gegen ihre beamtenrechtliche Wohlverhaltenspflicht verstoßen zu haben. Diese Prüfung erfolgt unabhängig von der Prüfung einer möglichen strafrechtlichen Relevanz. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5726 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 26 \1 80 57 26 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 4 9. Inwieweit hält die Bundesregierung Beamte mit einem in den vom „NDR“ dokumentierten Postings deutlich gewordenen Menschenbild für geeignet , als Vertreter des Staates aufzutreten? Derartige Postings sind nicht nur disziplinarrechtlich relevant, sie können auch Zweifel an der charakterlichen Eignung begründen. Bei Beamten, die sich noch im Beamtenverhältnis auf Probe befinden, kann dies u. U. eine Entlassung zur Folge haben. Bei Beamten auf Lebenszeit liegt das Bestreben des Dienstherrn vordringlich darin, durch eine Disziplinierung und durch entsprechende Schulungsmaßnahmen eine größere Sensibilisierung zu erreichen. 10. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der Bundespolizei die Problematik rassistischer, fremdenfeindlicher und gewaltverherrlichender Tendenzen? Wenn ja, wie äußert sich diese Problematik, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung dagegen? Wenn nein, wie erklärt sich die Bundesregierung die jüngsten Vorwürfe gegen Beamte der Bundespolizei Hannover wegen Misshandlungen von Flüchtlingen und fremdenfeindlichen Äußerungen im Internet? In der Bundespolizei bestehen keine generellen rassistische, fremdenfeindliche und gewaltverherrlichende Tendenzen. Die Beamten der Bundespolizei leisten einen Eid auf das Grundgesetz und werden während ihrer Ausbildung und ihres Dienstes regelmäßig geschult. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Sachverhalten wird vonseiten des Dienstherrn konsequent dienstrechtlich reagiert; sofern sich ein Straftatverdacht ergibt, werden die Sachverhalte zudem zur Anzeige gebracht. Hinsichtlich der Vorgänge in Hannover sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen, so dass weitergehende Bewertungen verfrüht sind. 11. Gibt es eine Statistik über fremdenfeindliche, rassistische und rechtsextreme Vorfälle innerhalb der Bundespolizei – analog zur entsprechenden Statistik solcher Vorfälle innerhalb der Bundeswehr? Wenn ja, was beinhaltet diese genau (bitte die vorhandenen Daten nach Jahren aufgeschlüsselt auflisten), seit wann und an welcher Stelle wird diese Statistik geführt, und wo und von wem kann sie eingesehen werden? Wenn nein, warum nicht, und inwiefern befürwortet die Bundesregierung die Einführung einer entsprechenden Statistik? Eine solche Statistik gibt es nicht. Dienstliche oder außerdienstliche Straftaten von Beamten der Bundespolizei werden durch die Staatsanwaltschaften der Länder verfolgt und fließen in die dort geführten Kriminalstatistiken ein. 12. Welche Definition genau legt die Bundespolizei jeweils an, um behördeninterne oder externe Vorfälle als fremdenfeindlich, rassistisch oder rechtsextrem einzuordnen (sollte die Bundespolizei anstelle der Begrifflichkeiten „fremdenfeindlich“, „rassistisch“ und „rechtsextrem“ andere Begrifflichkeiten verwenden, diese bitte einschließlich der zugehörigen Definition benennen)? Eine eigenständige Definition dieser Begriffe für die Bundespolizei existiert nicht. Für die polizeiliche Praxis bedient sich auch die Bundespolizei des V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5726 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 26 \1 80 57 26 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 5 Definitionssystems Politisch motivierte Kriminalität des Bundeskriminalamts (BKA). 13. Wie viele Polizeibeamte haben die Vertrauensstelle seit ihrer Einrichtung genutzt (bitte angeben, wann sich die Beamten an die Stelle wandten)? Die „Vertrauensstelle der Bundespolizei“ wurde am 27. Mai 2015 eingerichtet. Seit der Einrichtung der Vertrauensstelle bis zum 13. Juli haben sich 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eine Bürgerin an die Vertrauensstelle der Bundespolizei gewandt. Die Vertrauensstelle verzeichnete Eingänge am 27., 28. und 29. Mai, 3., 5., 12., 18., 22. und 24. Juni, 2., 4. und 13. Juli 2015. a) Auf welche Weise erfolgte jeweils die Kontaktaufnahme (persönliches Erscheinen, E-Mail, telefonisch etc.)? Die Eingänge erfolgten sowohl persönlich, telefonisch als auch schriftlich, per Briefpost und E-Mail. b) In wie vielen Fällen erfolgte die Kontaktaufnahme anonym? In drei Fällen erfolgte die Kontaktaufnahme anonym. c) Aus welchen Polizeiinspektionen kamen die Meldungen? Der Sinn und Zweck der Vertrauensstelle besteht darin, die Eingaben von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vertraulich zu behandeln und deren Anonymität (auch dienststellenbezogen) zu wahren. Die 16 Meldenden kamen, soweit bekannt , aus neun unterschiedlichen Dienststellen der Bundespolizei und diese beziehen sich nicht immer nur auf ihren Zuständigkeitsbereich. d) Welcher Art waren die Vorwürfe im Einzelnen, und welchen Zeitraum betrafen die Meldungen? Die Hinweise an die Vertrauensstelle beinhalten u. a. allgemeine Fragen zum Verfahrensablauf der neu eingerichteten Vertrauensstelle, konkrete Anliegen zu vertraulichen Personalangelegenheiten oder Sachverhalte mit möglicher disziplinar - bzw. strafrechtlicher Relevanz. e) Kann die Bundesregierung anhand der bisherigen Meldungen bereits jetzt besondere Problembereiche – etwa eine Ballung von Vorwürfen bezüglich bestimmter Dienststellen oder bestimmter Art von Fehlverhalten – erkennen, und wenn ja, welche? Nein. f) Wie wurde jeweils mit den Meldungen umgegangen? Die Meldungen werden von der Vertrauensstelle entgegengenommen und unter Einbeziehung der Fachreferate und ggf. auch der nachgeordneten Dienststellen bearbeitet. Bei Sachverhalten mit möglicher strafrechtlicher Relevanz werden diese zur Prüfung an die zuständigen Staatsanwaltschaften übergeben. g) Inwieweit bekommen die Meldungsmachenden Rückmeldung bei Nachverfolgung ihres Anliegens? Die Verfasserinnen und Verfasser der Eingaben erhalten – sofern sie sich namentlich zu erkennen gegeben haben – eine Eingangsbestätigung, ggf. eine Zwischennachricht bzw. eine Rückmeldung bezüglich ihres Anliegens. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5726 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 26 \1 80 57 26 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 6 14. Hält die Bundesregierung eine in die internen Strukturen des Amtes eingebundene Vertrauensstelle für ausreichend, um mögliches Fehlverhalten einzelner Beamter der Bundespolizei und zweifelhafte Vorgänge an den Dienstorten aufzudecken, vor dem Hintergrund, dass Beamtinnen und Beamte nach Auffassung der Fragesteller bei entsprechenden Meldungen fürchten müssen, dass gegen sie ein Strafverfahren eingeleitet wird, weil sie sich strafbar gemacht haben könnten (unterlassene Hilfeleistung usw.), während die Opfer der Übergriffe sich aus Angst wohl nicht an eine Stelle innerhalb der Bundespolizei wenden werden? Ist es überhaupt vorgesehen, dass sich auch Opfer an die Vertrauensstelle wenden können? Die Eingliederung der Vertrauensstelle in die Struktur des Bundespolizeipräsidiums wird als ausreichend angesehen. 15. Nachdem die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/5435 eingeräumt hat, dass eine unabhängige Polizeibeschwerdestelle gegenüber bisherigen Beschwerdemöglichkeiten eine zusätzliche Anlaufstelle darstellen könne, wenn „zu erwarten“ sei, dass „die Petenten die verschiedenen Beschwerdemöglichkeiten aus unterschiedlichen Gründen nicht nutzen würden“, wird die Bundesregierung Initiativen zur Schaffung solcher unabhängiger Polizeibeschwerdestellen unterstützen, nachdem doch nicht zuletzt die Vorfälle in Hannover nach Auffassung der Fragesteller zeigen, dass die Opfer der Polizeigewalt die bestehenden Beschwerdemöglichkeiten aus unterschiedlichen Gründen nicht genutzt haben (bitte ausführen)? Wie bereits in der Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/5435 dargestellt, bestehen bereits heute verschiedene inner- und außerbehördliche Beschwerdemöglichkeiten , um ein individuelles Fehlverhalten von einzelnen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in einem unabhängigen Verfahren rechtlich überprüfen zu lassen. Gleichwohl hat die Bundespolizei reagiert und nach den Vorwürfen von Misshandlungen bei der Bundespolizeiinspektion Hannover im Bundespolizeipräsidium eine „Vertrauensstelle der Bundespolizei“ geschaffen , die dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums unterstellt ist. Deren Bewährung bleibt abzuwarten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 16. In welcher Weise macht die Bundespolizei, aber auch das Bundeskriminalamt (bitte differenziert darstellen), die Definition von „racial discrimination “ in Artikel 1 Nummer 1 des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form der rassistischen Diskriminierung (ICERD) in ihrem Zuständigkeitsbereich bekannt und sorgen dafür, dass diese in der Rechtsanwendung zugrunde gelegt wird (bitte genau auflisten; vgl. Antwort zu den Fragen 2 bis 5 auf Bundestagsdrucksache 18/5435), und wie wird den Bediensteten insbesondere verdeutlicht, dass eine rassistische Diskriminierung auch dann vorliegen kann, wenn einer Handlung keine rassistischen Motive zugrunde liegen, weil es auch auf die Auswirkungen einer Ungleichbehandlung , die an die in Artikel 1 Nummer 1 ICERD genannten Merkmale anknüpft, ankommen kann (bitte ausführen)? Für den Bereich der Bundespolizei wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BKA werden Inhalte von ICERD und der Definition von „racial discrimination“ des Artikel 1 Nummer 1 ICERD sowohl in der Aus- als auch der Fortbildung im Rahmen des Staats- und Verfassungsrechts und Menschenrechte als auch unter dem Aspekt der Stärkung der „Interkulturellen Kompetenz“ vermittelt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5726 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 26 \1 80 57 26 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 7 Im Bachelorstudiengang für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes zählt die „Interkulturelle Kompetenz“ zu den Kernkompetenzen des Berufsprofils und erfährt Umsetzung durch verschiedene Lehrangebote mit dem Fokus auf Vernehmungs -, Festnahme- und Durchsuchungssituationen, Schulungen zur interkulturellen Kommunikation sowie durch weitere Veranstaltungen, wie z. B. die „Interkulturelle Woche“. Das Thema „racial profiling“ wird insbesondere im Zusammenhang mit dem Kurs „Hass- und Vorurteilskriminalität“ ausführlich behandelt. Auch im Rahmen der Absolventenevaluationen wird der Vermittlungsgrad interkultureller Kompetenz in Zukunft verstärkte Berücksichtigung finden. Ergänzend dazu sind in der Vortragsreihe „Spektrum“ mehrere Veranstaltungen zum Thema „Migranten in Deutschland/Migranten in der Polizei“ unter Berücksichtigung verschiedener Blickwinkel aus Wissenschaft, Kultur, Politik, Justiz und Polizei angeboten worden. Seit März 2013 kooperiert das BKA darüber hinaus mit dem „Fritz Bauer-Institut“ in Frankfurt am Main. Gemeinsam mit diesem werden regelmäßig Besuche von Moscheen und Synagogen sowie Workshops zur Reflexion polizeilichen Handelns im Nationalsozialismus durchgeführt . Auch im Rahmen der Ausbildung der Nachwuchsführungskräfte an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) wird das Thema „Interkulturelle Kompetenz “ im Rahmen von Modul 20 „Führung in komplexen und interkulturellen Kommunikationsprozessen“ des Masterstudiengangs seit dem Jahr 2007 behandelt . Darüber hinaus werden jährlich mehrere Speziallehrgänge zum Thema „Interkulturelle Kommunikation“ im BKA durchgeführt. Zudem werden Maßnahmen zur Stärkung der „Interkulturellen Kompetenz“ in der Aus- und Fortbildung im BKA publiziert sowie ausgewählte Initiativen des BKA zum oben genannten Themenbereich auf der BKA-Homepage veröffentlicht. 17. Welche Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen und -angebote für Beamte der Bundespolizei zur Sensibilisierung für das Erkennen und die Prävention von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit bestehen derzeit (bitte insbesondere quantitativ aufschlüsseln und einzeln auflisten, d. h. wie viele und welche Maßnahmen bzw. Angebote gab es in den letzten fünf Jahren zu welchen Themen an welchen Orten für welche Gruppen)? In der Ausbildung der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei werden Kompetenzen vermittelt, die die Beamtinnen und Beamten in die Lage versetzen, bei der Verfolgung der polizeilichen Ziele auf den Einzelnen angemessen einzugehen. Folgende Kompetenzen stehen hierbei im Mittelpunkt: ● persönliche Kompetenz, u. a. Verantwortungsbereitschaft, vorbildliches Verhalten , psychische und physische Belastbarkeit, Umgang mit Stress, Fähigkeit , das eigene Verhalten an ethischen Grundsätzen und Überzeugungen auszurichten , ● soziale Kompetenz, u. a. Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Konflikthandhabung, ● interkulturelle Kompetenz, u. a. Kenntnis von anderen Umgangsformen und Verhaltensweisen, Toleranz, Sprachkenntnisse (deutsch, englisch und andere Sprachen), ● Fachkompetenz, u. a. Beherrschung des polizeilichen Handwerks (Befragungen , Vernehmungen etc.), Sorge um das Opfer – Erste Hilfe und Folgemaßnahmen (u. a. Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen), Kenntnisse zu den Verhältnissen in den Herkunftsländern und dem modus operandi der Täter. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5726 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 26 \1 80 57 26 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 8 Die Themenfelder Menschenrechte, Verhütung von Rassismus und rassistischer Diskriminierung sind ebenso wie die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen wesentlicher Bestandteil der Aus- und Fortbildung. Die Vermittlung der Kompetenzen erfolgt in vielfältiger Weise in den Einrichtungen der Bundespolizei und bei externen Veranstaltern zum Beispiel durch: ● Unterrichte, Vorträge und Diskussionen, ● Verhaltenstraining (bereits in der Grundausbildung) und Situationstraining (in der Ausbildung und im täglichen Dienst im Rahmen des Polizeitrainings), ● Praktika, ● Projektarbeiten (mittlerer Dienst – Projektwochen), ● Auslandsaufenthalte (gehobener Dienst – derzeit in Kooperation mit der Universität auf Malta), ● Lehrbrief Menschenrechte und ähnliche Unterlagen. Zur Vermittlung entsprechender Themen und Inhalte werden interne und externe Experten (Polizeifachlehrer und Lehrkräfte, Sozialwissenschaftler der Bundespolizei , Polizeipsychologen, Polizeiseelsorger sowie externe Referenten von anderen Behörden, Organisationen und Vereinen, aber auch Betroffene) eingesetzt. Darüber hinaus wurden in der Bundespolizeiakademie mehrere Ausstellungen gezeigt: 2011 ● Claus Schenk Graf von Stauffenberg und der Umsturzversuch vom 20. Juli ● Justiz im Nationalsozialismus 2012 ● Zivilcourage 2013 ● Die missbrauchte Religion – Islamisten in Deutschland ● „Es betrifft Dich! Demokratie schützen – gegen Extremismus in Deutschland “ 2014 ● Ordnung und Vernichtung – Die Polizei im NS-Staat 2015 ● Islam und muslimisches Leben. Die Ausstellungen richteten sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer der zentralen Aus- und Fortbildung, ausgelagertes Personal des Bundespolizeipräsidiums am Standort Lübeck, das eigene Stammpersonal sowie Gäste. Grundlage für das zentrale Fortbildungsangebot der BPOL ist der angezeigte Fortbildungsbedarf. Für das betreffende Themenfeld hält die BPOL folgende Fortbildungsprodukte bereit: ● Fortbildungslehrgang Intercultural Management and Behaviour, ● Fortbildungslehrgang Mentoring, ● Seminar Polizei und Fremde, ● Seminar Wertewandel, V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5726 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 26 \1 80 57 26 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 9 ● Seminar Globalisierung und Polizei, ● Seminar Extremismus, ● Seminar Rechtsextremismus, ● Seminar Politische Bildung für Führungskräfte, ● Seminar Werteorientierte Führung, ● Grundlehrgang Training zum Ausbau sozialer Kompetenz, ● Fortbildungslehrgang Training zum Ausbau sozialer Kompetenz – Kommunikation in Konfliktsituationen, ● Fortbildungslehrgang Training zum Ausbau sozialer Kompetenz – Stress und Stressbewältigung, ● Seminar Konfliktmanagement, ● Seminar Training zum Ausbau der Führungskompetenz – Kommunikation, ● Seminar Training zum Ausbau der Führungskompetenz – Mitarbeitergespräche , ● Seminar Training zum Ausbau der Führungskompetenz – Teamführung, ● Verwendungslehrgang zum Trainer Grundlehrgang TASK, ● Verwendungslehrgang zum Trainer Fortbildungslehrgang TASK – Kommunikation , ● Verwendungslehrgang zum Trainer Fortbildungslehrgang TASK – Stress, ● Grundlehrgang Interkulturelle Kompetenz für langfristige Auslandsteilnehmer GVB, DVB und Sicherheitsbeamte. In der dienststelleninternen Fortbildung werden die rechtlichen (insbesondere die verfassungsmäßigen) Voraussetzungen für Eingriffsmaßnahmen vertieft. Auch aktuelle Gerichtsentscheidungen finden Eingang in diese Maßnahmen und werden praxisorientiert aufbereitet. So gehen die Polizeitrainer z. B. regelmäßig im Einsatz- und Situationstraining auf den Umgang mit Personen aus fremden Kulturkreisen ein. Darüber hinaus werden die Themenkomplexe wie lageabhängige Kontrolle gemäß § 22 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes über die Bundespolizei (BPolG), Identitätsfeststellung zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreisen gemäß § 23 Absatz 1 Nummmer 3 BPolG, Ausländerrecht und Aufenthaltsgesetz in den Dienstunterrichten behandelt. Diese beinhalten u. a. interkulturelle Problemstellungen und die Thematik des „Racial Profiling“. Auch Führungskräftetagungen – zentral und auf örtlicher Ebene – werden zur Sensibilisierung in diesem Themenfeld genutzt. a) Wie viele dieser Fortbildungsmaßnahmen sind für welche Beamten der Bundespolizei verpflichtend? Die Teilnahme an der Ausbildung ist obligatorisch für jeden Polizeibeamten. Die im Fach Staats- und Verfassungsrecht/Politische Bildung vermittelten Inhalte sind prüfungsrelevant und werden im Verlauf der Ausbildung mehrfach überprüft und bewertet. Die zentralen Fortbildungsmaßnahmen werden am dienstlichen Bedarf ausgerichtet. Das Polizeitraining ist für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten verpflichtend. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5726 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 26 \1 80 57 26 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 0 b) Wie viele Beamte der Bundespolizei haben in den letzten fünf Jahren entsprechende Fortbildungsmaßnahmen erhalten? In den letzten fünf Jahren sind insgesamt 13 164 Beamtinnen und Beamte entsprechend fortgebildet worden. Aufgegliedert nach Jahren ergibt sich folgendes Bild: ● 2011: 1 604 Beamtinnen und Beamte, ● 2012: 2 560 Beamtinnen und Beamte, ● 2013: 2 964 Beamtinnen und Beamte, ● 2014: 3 065 Beamtinnen und Beamte, ● 2015: 2 971 Beamtinnen und Beamte. c) Ist der Bundesregierung die Kritik aus den Polizeigewerkschaften und aus dem Hauptpersonalrat der Bundespolizei über unzureichende Fortbildungsmaßnahmen zur Stärkung der Kompetenzen der Beamtinnen und Beamten bekannt, und wenn ja, was entgegnet sie dem, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und -inhalte werden im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses fortlaufend kritisch überprüft, ggf. aktualisiert und weiter verbessert. Es werden alle zur Verfügung stehenden Formen der Wissensvermittlung zur Sensibilisierung der Bundespolizeibeamten genutzt, um eine durchgängig menschenrechtskonforme und vorurteilsfreie Aufgabenerfüllung sicher zu stellen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 26 \1 80 57 26 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 1 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 26 \1 80 57 26 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 2 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .