Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5730 18. Wahlperiode 06.08.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 30 \1 80 57 30 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 3. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5543 – Militärische EU-Mission EUNAVFOR MED zur Migrationskontrolle im Mittelmeer Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die 28 Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben die „Phase 1“ der Mission EUNAVFOR MED beschlossen. Ziel ist zunächst das Aufspüren der Netzwerke von kommerziellen Fluchthelfern (Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung vom 22. Juni 2015). Gemeint sind „jene, die Geld verdienen mit deren [der Geflüchteten] Leben und allzu oft mit deren Tod“, erklärte die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini (Handelsblatt vom 22. Juni 2015). Die Mission soll vor libyschen Gewässern abgehalten werden . „Phase 1“ sieht den Einsatz von Seeaufklärern, Flugzeugen, Drohnen und Satellitenüberwachung vor. Die Rede ist sogar von U-Booten. In „Phase 2“ ist unter anderem das Kreuzen in Hoheitsgewässern Libyens geplant, zudem sollen dann Boote, die von Flüchtlingen genutzt werden könnten, zerstört werden. „Phase 3“ soll schließlich den Einsatz von Bodentruppen in dem nordafrikanischen Land ermöglichen. Der Rat der Europäischen Union entscheidet, ob und wann die Mission in die Phasen 2 und 3 übergehen soll. Für diese Phasen wäre die Zustimmung der libyschen Regierung (bzw. der Regierungen anderer Flaggenstaaten aufgebrachter Schiffe) oder ein Mandat des UN-Sicherheitsrates erforderlich (allerdings existieren derzeit zwei konkurrierende libysche Regierungen , die unter UN-Vermittlung zu einer Einheitsregierung bewogen werden sollen; siehe Frage 6 der Schriftlichen Fragen auf Bundestagsdrucksache 18/5284). Großbritannien, Frankreich, Litauen und Spanien haben bereits eine Resolution für den Einsatz von Gewalt nach Kapitel 7 entworfen (Times of Malta vom 22. Juni 2015). Nach derzeitigem Stand dürfte für eine solche Resolution aber keine Zustimmung aller ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates zu erwarten sein. Die Mission untersteht dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) der Europäischen Union, der für die Sicherheits- und Verteidigungspolitik zuständig ist. Das militärische Hauptquartier wird in Rom angesiedelt. Zu den vorläufigen Kosten heißt es, diese würden auf 11,82 Mio. Euro geschätzt. Nach einer zweimonatigen Startphase soll die Mission zunächst für ein Jahr betrieben werden . EUNAVFOR MED wird angeführt von einem Verband des italienischen Flugzeugträgers „Cavour“. Bekanntlich ist das britische Schiff „HMS Bulwark“ ebenfalls in der Region aktiv (Guardian vom 23. Juni 2015), allerdings im RahV or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5730 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 30 \1 80 57 30 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 2 men der Frontex-Operation „Triton“. Dort beteiligt sich auch die deutsche Marine , derzeit mit der Fregatte „Schleswig-Holstein“ und dem Tender „Werra“. Beide werden seit dem 30. Juni 2015 im Rahmen von EUNAVFOR MED eingesetzt (www.bundeswehr.de vom 1. Juli 2015). Die britische „HMS Bulwark“ soll durch ein anderes Schiff ersetzt werden, das dann aber an EUNAVFOR MED teilnimmt. Laut dem Fact Sheet des EAD (www.statewatch.org/news/ 2015/jun/eu-eeas-crisis-in-med-statement.pdf) würden die 20 Luft- und Marineschiffe , Hubschrauber, Aufklärungsflugzeuge, U-Boote und Drohnen von den Regierungen in Belgien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Slowenien, Spanien, Schweden und Großbritannien beigestellt. Nur neun der Länder beteiligen sich nach anderslautenden Berichten (www.bruxelles2.eu vom 22. Juni 2015) jedoch direkt an der Mission. So stelle Italien ein U-Boot, drei Hubschrauber und zwei Drohnen. Großbritannien entsende das Schiff „HMS Enterprise“ und nutze seine Abhörstation in Cheltenham. Belgien und Slowenien schickten jeweils ein Schiff, Griechenland ein U-Boot. Luxemburg und Spanien beteiligten sich mit Küstenwachschiffen, Spanien und Frankreich auch mit Luftaufklärern . Frankreich stelle außerdem „rohe“ oder „aufbereitete“ Daten verschiedener „Sensoren“ zur Verfügung. Fünfzehn Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, sollen zudem Verbindungsbeamte in das Hauptquartier von EUNAVFOR MED nach Rom entsenden. Bislang ist Deutschland bereits mit vier Dienstposten im Operational Headquarter (OHQ) des Militärstabs der Europäischen Union in Rom beteiligt. Unklar ist, welche Rolle die Geheimdienste der Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Aufspüren der Netzwerke von Fluchthelfern spielen. Nach neueren Berichten werden britische Agenten des Government Communications Headquarters (GCHQ) auf der „HMS Enterprise“ stationiert (Onlineausgabe Guardian vom 21. Juni 2015). Auf welche Weise sie dort bei der Aufklärung helfen, wird aber nicht berichtet. Soweit bekannt, ist das auf dem Mittelmeer kreuzende Marineschiff nicht mit Technik zur Signalerfassung ausgelegt. Für das Aufspüren von Fluchthelfern sind auch die Kriminalpolizeien der EUMitgliedstaaten zuständig. Hierfür hat die EU-Polizeiagentur eine „gemeinsame Einsatzgruppe für die Seeaufklärung“ (JOT MARE) in Den Haag eingerichtet (Bundestagsdrucksache 18/4634). Zur Ermittlung und Bekämpfung von „Schleppernetzwerken“ setzen die beteiligten Polizeien (darunter auch das Bundeskriminalamt) Finanzermittlungen ein und werten Telefondaten aus. Geplant ist auch, dass die Europäische Union (EU) unter Leitung von Europol ein Lagezentrum in Sizilien einrichtet. Nicht erklärt wird, ob damit ein bereits im Juni eröffnetes Lagezentrum der Grenzagentur Frontex gemeint ist (Tiroler Tageszeitung vom 18. Juni 2015). Mitte Juni 2015 meldete der britische „Guardian“, dass Großbritannien insgesamt sieben Agenten der National Crime Agency (NCA) nach Sizilien entsenden würde (Guardian vom 17. Juni 2015). Auch in den Niederlanden würden Angehörige der NCA eingesetzt. Vermutlich wird das Europäische Satellitenzentrum im spanischen Torrejón eine wichtige Rolle bei EUNAVFOR MED übernehmen. Es kauft und verarbeitet Aufklärungsdaten von kommerziellen optischen und Radarsatelliten. Analysierte Bilder übermittelt das Zentrum an den zivil-militärischen Auswärtigen Dienst, das geheimdienstliche EU-Lagezentrum in Brüssel oder die Grenzschutzagentur Frontex. Erstmals hat Frontex in diesem Jahr Bilder beim EU-Satellitenzentrum EUSC angefragt (Bundestagsdrucksache 18/5316). Das EUSC greift auch auf das eigentlich nur zur Erdbeobachtung gedachte „Copernicus “-Programm zurück. Copernicus enthält einen „Kerndienst Sicherheit“, eine der drei Aufgaben besteht in der Grenzüberwachung. Der Betrieb der Dienste soll noch im Jahr 2015 beginnen. Derzeit schafft Frontex laut der Bundesregierung „in enger Absprache entsprechende Strukturen“. Frontex wird nun aufgefordert, „Risikokriterien“ für die Identifizierung von Fluchtbewegungen auf dem Mittelmeer zu entwickeln. Frontex soll eine Liste verdächtiger Schiffe erstellen, die „mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit“ für Überfahrten genutzt werden könnten (Ratsdok. 9345/15). Gemeint sind registrierte Schiffe, die ausgemustert wurden und zur Verschrottung vorgesehen sind. Per Satellit sind sie aufgrund ihrer Größe gut zu verfolgen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5730 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 30 \1 80 57 30 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 3 Noch offen ist, welche weiteren Einsatzmittel in der Luft und im All bei EUNAVFOR MED genutzt werden sollen. Die Europäische Kommission finanziert beispielsweise das Forschungsprojekt CLOSEYE zur Seeüberwachung, das ebenfalls Drohnen und Satelliten einbindet (www.closeye.eu). Es wird von der spanischen Küstenwache koordiniert, beteiligt sind die Küstenwachen Portugals und das italienische Militär. Bereits vorhandene Kapazitäten, darunter Satellitenaufklärung oder Radaranlagen, werden mit neuen Technologien synchronisiert . Die Guardia Civil betreibt hierfür seit vielen Jahren das Projekt „Seepferdchen Atlantik“, das ebenfalls Drohnen einbindet. Nun errichtet Spanien ein ähnliches Projekt „Seepferdchen Mittelmeer“, das von einem Kontrollzentrum in Italien geleitet wird (Bundestagsdrucksachen 18/254, 18/3515). Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung ist überzeugt, dass nur ein umfassender europäischer Gesamtansatz das Flüchtlingsdrama im Mittelmeer beenden kann. Die Bekämpfung der Ursachen von Flucht und Migration in den Herkunfts- und Transitländern Afrikas und des Nahen Ostens wird dabei eine entscheidende Rolle spielen . Die militärische Operation zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität EUNAVFOR MED ist als ein Baustein dieses Gesamtansatzes zu betrachten, den der Europäische Rat am 23. April 2015 beschlossen hat. Die Operation befindet sich derzeit in ihrer ersten Phase: Durch Überwachung und Beobachtung von Schleuseraktivitäten auf hoher See wird die Mission Informationen über die kriminellen Netzwerke liefern, mit denen wir es im Mittelmeer zu tun haben. Die Besatzungen der im Rahmen von EUNAVFOR MED eingesetzten Schiffe erfüllen dabei unverändert die völkerrechtliche und humanitäre Verpflichtung zur Hilfeleistung gegenüber in Seenot geratenen Personen. Die beteiligten deutschen Schiffe haben bereits mehr als 6 000 Menschenleben gerettet (Stand: 27. Juli 2015). Zu einem späteren Zeitpunkt kann die Operation weitere Aufgaben übernehmen (Phasen 2 und 3). Zu den völkerrechtlichen Voraussetzungen für weitere Phasen hat das Auswärtige Amt auf Bitten des Deutschen Bundestages eine umfassende Stellungnahme erstellt und an den Deutschen Bundestag übermittelt. Vor dem Übergang in Phase 2 der Mission muss in jedem Fall der Rat der Europäischen Union einstimmig das Vorliegen der notwendigen Bedingungen bejahen. 1. Ist das Operationsgebiet von EUNAVFOR MED inzwischen definiert, und welche Räume umfasst es? Das Operationsgebiet für die maritimen Aufgaben der Phase 1 EUNAVFOR MED erstreckt sich zwischen Libyen und Italien außerhalb der Küstenmeere. 2. Mit welchen zivilen und militärischen Mitteln beteiligen sich welche Bundesbehörden an EUNAVFOR MED, und welcher Zeitplan existiert hierfür? Die Bundeswehr hat der Europäischen Union zwei Schiffe der Marine, die Fregatte „Schleswig-Holstein“ und den Tender „Werra“, zur Verfügung gestellt. Derzeit befinden sich 314 Soldatinnen und Soldaten auf beiden Schiffen. Weiterhin besetzt Deutschland vier Dienstposten im multinationalen, operativen Hauptquartier in Rom (OHQ) und ist mit einem weiteren Soldaten im taktischen Einsatzhauptquartier auf dem italienischen Flugzeugträger „Cavour“ vertreten. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5730 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 30 \1 80 57 30 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 4 a) Welches Personal wird hierfür abgestellt, und wo wird dieses stationiert bzw. untergebracht (bitte auch den Zeitplan angeben)? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. b) Welche Aufgaben werden von dem Personal der Bundesregierung einschließlich nachgeordneter Stellen übernommen? Die Aufgaben der beiden derzeit an EUNAVFOR MED beteiligten deutschen Schiffe liegen im Schwerpunkt in der Lagebildverdichtung. Durch Überwachung und Beobachtung der Schleuseraktivitäten auf hoher See sollen mehr Informationen über die kriminellen Netzwerke gewonnen werden. Darüber hinaus bleibt die Aufgabe der Seenotrettung als Pflicht eines jeden am Seeverkehr teilnehmenden Schiffes erhalten. Das deutsche Personal in den Stäben wirkt mit an der multinationalen Operationsplanung und Operationsführung. c) Welche Einsatzmittel oder sonstige Ausrüstung werden von der Bundesregierung einschließlich nachgeordneter Stellen zur Verfügung gestellt, und wo wird dieses stationiert (bitte auch den Zeitplan angeben)? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. d) Von wo und von wem wird der deutsche Beitrag für EUNAVFOR MED geführt und kommandiert, und mit welchen Lagezentren im Mittelmeer oder anderswo hält die Bundeswehr hierzu Kontakt? Die Operation wird vonseiten der Europäischen Union operativ aus dem Hauptquartier in Rom und taktisch aus dem Einsatzhauptquartier auf dem italienischen Flugzeugträger „Cavour“ geführt. Die nationale Führung erfolgt über das Einsatzführungskommando der Bundeswehr in Potsdam. 3. Mit welchem konkreten Auftrag und in welchem konkreten Operationsgebiet bzw. Einsatzraum sollen die im Rahmen der von der EU-Grenzagentur Frontex durchgeführten Operation „Triton“ bereitgestellte Fregatte „Schleswig-Holstein“ und der Tender „Werra“ bei EUNAVFOR MED eingesetzt werden? Der Rat der Europäischen Union hat mit seinem Beschluss (GASP) 2015/778 den Auftrag für die militärische Krisenbewältigungsoperation EUNAVFOR MED erteilt. Die Mission soll dazu beitragen, das Geschäftsmodell der Menschenschmuggel - und Menschenhandelsnetze im südlichen zentralen Mittelmeer zu unterbinden. Dazu unterstützt EUNAVFOR MED in einer ersten Phase durch Sammeln von Informationen und durch Patrouillen auf hoher See im Einklang mit dem Völkerrecht die Aufdeckung und Beobachtung von Schleusernetzwerken . In Phase 2 und 3 der Mission sollen zudem systematische Anstrengungen unternommen werden, um Schiffe und an Bord befindliche Gegenstände , die von Schleusern oder Menschenhändlern benutzt oder mutmaßlich benutzt werden, in Einklang mit dem anwendbaren Völkerrecht auszumachen, zu beschlagnahmen und zu zerstören oder unbrauchbar zu machen. Davon zu unterscheiden ist die Operation „Triton“ der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX. Die beiden Schiffe der Deutschen Marine wurden nicht und sind nicht für die FRONTEX-Operation „Triton“ bereitgestellt. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2b verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5730 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 30 \1 80 57 30 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 5 4. Von wo und von wem wird der deutsche Beitrag für „Triton“ geführt und kommandiert, und mit welchen Lagezentren im Mittelmeer oder anderswo hält die Bundeswehr hierzu Kontakt? Die Deutsche Marine nimmt nicht an der Operation „Triton“ teil. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5. Inwiefern hält die Bundesregierung es mit Blick auf das Trennungsgebot für (nach deutschem Recht) zulässig, die Bundesmarine durch diesen Einsatz im Mittelmeer zur Umsetzung und Unterstützung von Frontex einzusetzen (Ratsdok. 9747/15, www.statewatch.org/news/2015/may/eu-med-militaryop .pdf)? Zur Zulässigkeit eines Einsatzes deutscher Marine-Schiffe in Rahmen FRONTEX-koordinierter Operationen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5572 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. 6. Welche weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union stellen nach Kenntnis der Bundesregierung Personal und Einsatzmittel oder sonstige Ausrüstung für EUNAVFOR MED zur Verfügung, und welcher Zeitplan existiert hierfür (bitte soweit bekannt nach Marineschiffen, Flugzeugen, Hubschraubern, U-Booten und Drohnen aufschlüsseln)? a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wo die Einsatzmittel jeweils operieren sollen? b) Welches Personal wird hierfür abgestellt, und wo wird dieses stationiert bzw. untergebracht (bitte auch den Zeitplan angeben)? c) Welche Aufgaben werden von dem Personal übernommen? d) Welche Einsatzmittel oder sonstige Ausrüstung werden zur Verfügung gestellt, und wo wird dieses stationiert (bitte auch den Zeitplan angeben )? Die so genannte Task Force 464 EUNAVFOR MED wird nach Kenntnis der Bundesregierung als Verband aus voraussichtlich insgesamt sechs Schiffen, zwei U-Booten, drei Seeraumüberwachungsflugzeugen, drei Hubschraubern und zwei Überwachungsdrohnen bestehen und vom Flaggschiff, dem italienischen Flugzeugträger „Cavour“, geführt. Neben Italien als „Rahmennation“ und Deutschland als einem der größten Truppensteller mit zwei Schiffen beteiligen sich auch Belgien, Frankreich, Griechenland, Finnland, Luxemburg, Slowenien, Spanien, und das Vereinigte Königreich mit Einsatzmitteln an der Operation. Zusätzlich beteiligen sich Tschechien, Ungarn, Litauen, Lettland, Malta, Niederlande , Schweden und Slowakei mit Personal für das operative Hauptquartier in Rom und dem taktischen Einsatzhauptquartier auf dem italienischen Flugzeugträger „Cavour“. Das Personal im operativen Hauptquartier in Rom und auf dem taktischen Führungsschiff , dem italienischen Flugzeugträger „Cavour“, bewältigt auf verschiedenen Führungs- und Arbeitsebenen Aufgaben im Rahmen der Operation. Die für EUNAVFOR MED unterstellten Einsatzmittel werden im Operationsgebiet für die maritimen Aufgaben der Phase 1 EUNAVFOR MED zwischen Libyen und Italien außerhalb des Küstenmeeres eingesetzt. Die logistische Abstützung der seegehenden Einheiten erfolgt im Wesentlichen auf italienische Häfen. Die Seefernaufklärer (außer Frankreich) stützen sich auf Sigonella (Italien), ein britischer Hubschrauber auf Malta ab. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5730 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 30 \1 80 57 30 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 6 Derzeit kommen vier Schiffe, drei Hubschrauber und ein Seefernaufklärer zum Einsatz (Stand: 27. Juli 2015). Ein französischer Seefernaufklärer unterstützt in unregelmäßiger Wiederkehr EUNAVFOR MED. Weitere multinationale Fähigkeiten werden in der Folge nach derzeitigem Stand noch hinzutreten. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 7. Auf welche Weise sollen die Seenotleitstelle in Rom und die Lagezentren von „Triton“ sowie EUNAVFOR MED Kontakt halten, inwiefern informieren sich diese über einzelne Maßnahmen, und zu welchen Anlässen kooperieren diese (nicht nur Seenotrettung) auch direkt? Die Koordination von Seenotrettungsmaßnahmen im Operationsgebiet erfolgt regelmäßig über das Maritime Rescue Coordination Centre (MRCC; Leitstelle zur Koordination der Seenotrettung) in Rom. Entsprechend dem Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 18. Mai 2015 soll EUNAVFOR MED, soweit zweckmäßig, mit anderen Ämtern und Einrichtungen der Union, insbesondere mit Europol, FRONTEX, EUROJUST, dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen und mit relevanten GSVP-Missionen (GSVP – Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik) Koordinierungsvereinbarungen schließen. 8. Inwiefern vertritt die Bundesregierung die Auffassung, im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda sei neben dem militärischen Konzept von EUNAVFOR MED auch beabsichtigt, durch die Militärmission ebenfalls die Seenotrettung zu verstärken, und welche Absprachen und Aktivitäten gibt es insoweit? Zur Verpflichtung zur Seenotrettung wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5572 verwiesen. Die Besatzungen der Schiffe der Deutschen Marine haben bisher mehr als 6 600 Menschen aus Seenot gerettet (Stand: 3. August 2015). Seenotrettung ist nicht expliziter militärischer Auftrag von EUNAVFOR MED, bleibt aber gleichwohl als rechtliche Pflicht der am Schiffsverkehr beteiligten seegehenden Einheiten erhalten. Bei der Rettung der Menschen erfüllen die Soldatinnen und Soldaten der Deutschen Marine eine völkerrechtliche und humanitäre Verpflichtung. 9. Was ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern bei EUNAVFOR MED auch Beteiligte oder Infrastrukturen der Seeüberwachungsnetzwerke „Seepferdchen Atlantik“ oder „Seepferdchen Mittelmeer“ eingebunden werden? Zur Kenntnis der Bundesregierung zu „Seepferdchen Atlantik“ oder „Seepferdchen Mittelmeer“ wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/254 vom 7. Januar 2014 verwiesen. Neuere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Über eine Einbindung von Beteiligten oder Infrastrukturen der angesprochenen Netzwerke in die Operation EUNAVFOR MED liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5730 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 30 \1 80 57 30 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 7 10. Welche Kosten werden nach Kenntnis der Bundesregierung für EUNAVFOR MED entstehen, und welche weiteren Kosten entstehen durch den Einsatz deutscher ziviler und militärischer Behörden? Über die aus dem ATHENA-Finanzierungsmechanismus gemeinsam zu tragenden Ausgaben für EUNAVFOR MED wurde bislang noch nicht entschieden. Die Referenzsumme, die eine erste grobe Schätzung der Missionsausgaben enthält , wurde für 14 Monate zunächst mit rund 11,8 Mio. Euro beziffert. Deutschland trägt rund 22 Prozent der gemeinsamen Ausgaben. Darüber hinaus werden die für die Teilnahme der Bundeswehr an der Mission entstehenden einsatzbedingten Zusatzausgaben, finanziert aus Einzelplan 14 Kapitel 14 03 Titelgruppe 08, im Zeitraum vom 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2016 auf rund 36,6 Mio. Euro geschätzt. 11. Wie hoch sind bzw. waren im Jahr 2015 und prognostisch (Rest des Jahres 2015 und 2016) die (ggf. erwarteten) jeweiligen finanziellen Aufwendungen bzw. Kostenanteile bei Einsätzen im Kontext von EUNAVFOR MED, Frontex, EUROSUR, der Europäischen Migrationsagenda zur a) Rettung und Unterbringung von Flüchtlingen, b) Abschreckung von Flüchtlingen (Programme wie z. B. „multifunktionale Zentren“ in Herkunftsländern, die ein „realistisches Bild über die Erfolgsaussichten des Versuchs, die EU zu erreichen“, vermitteln sollen ) und bzw. oder Schleusern, c) Strafverfolgung von und militärischem Vorgehen gegen Flüchtlinge und bzw. oder „Schleuser“? Zu den durch die Teilnahme an der FRONTEX-koordinierten Operation „Triton“ entstehenden Kosten und den Kosten, die durch den Betrieb des EUROSUR-Netzwerks entstehen, wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 13 und 30 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5572 verwiesen. Aus dem Einzelplan 14 wurden bis 30. Juni 2015 für Hilfsmaßnahmen im Rahmen der Rettung und Unterbringung von Flüchtlingen bei der Seenotrettung im Mittelmeer Ausgaben in Höhe von rund 0,5 Mio. Euro geleistet. Die Ausgabenerfassung hierzu ist ein laufender Prozess und noch nicht abgeschlossen. Hinsichtlich der (erwarteten) Kosten für EUNAVFOR MED wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine Kenntnisse. 12. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern der italienische Flugzeugträger „Cavour“ für den Einsatz umgerüstet wurde und nun ein „robustes Krankenhaus“ mitführt? Der italienische Flugzeugträger „Cavour“ ist grundsätzlich für eine lage- und szenarioabhängige, notfallchirurgische oder erste dringliche chirurgische Behandlung von Patienten ausgelegt. Über mögliche Umbauten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5730 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 30 \1 80 57 30 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 8 13. Welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben nach Kenntnis der Bundesregierung auch zivile und bzw. oder militärische geheimdienstliche Mittel angeboten, und inwiefern wird darauf zurückgegriffen? a) Um welche Art geheimdienstlicher Aufklärung handelt es sich dabei? b) Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu oder nicht zu, dass Großbritannien die Nutzung seiner Abhörstation in Cheltenham anbot? c) Welche Rolle sollen Agenten des GCHQ auf der britischen „HMS Enterprise“ übernehmen? d) Welche Beteiligten an EUNAVFOR MED werden auch Signaltechnik zur Erfassung digitaler Kommunikation oder elektromagnetischer Strahlung einsetzen? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 14. Welche weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder sonstigen Regierungen bzw. Organisationen werden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf welche Weise an EUNAVFOR MED beteiligen, etwa indem Beamte in Lage- oder Kontrollzentren entsandt werden? Auf die Antwort zu den Fragen 6 sowie 6a bis 6d wird verwiesen. 15. Auf welche Weise wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die NATO um Unterstützung der Operation EUNAVFOR MED ersucht, welche Beiträge wurden abgelehnt, und welche wurden schließlich übernommen (bitte auch den Zeitplan angeben)? Die NATO wurde nach Kenntnis der Bundesregierung nicht um Unterstützung für die EU-Operation EUNAVFOR MED ersucht. 16. Auf welche Weise wird EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung mit der „gemeinsamen Einsatzgruppe für die Seeaufklärung“ (JOT MARE) in Den Haag zusammenarbeiten? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über eine formale Zusammenarbeit zwischen EUNAVFOR MED und dem „gemeinsamen Operationsteam“ (Joint Operation Team, JOT MARE) bei Europol vor. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4634 verwiesen. 17. Inwiefern werden auch das Bundeskriminalamt oder der Bundesnachrichtendienst mit EUNAVFOR MED zusammenarbeiten, bzw. inwiefern könnte EUNAVFOR MED von Analyseprodukten der beiden Behörden profitieren? Das Bundeskriminalamt arbeitet nicht mit EUNAVFOR MED zusammen und erstellt keine Produkte, die für EUNAVFOR MED einen Mehrwert darstellen. Im Rahmen der gesetzlichen Auftragserfüllung unterstützt der Bundesnachrichtendienst die Bundeswehr bei Auslandseinsätzen. In diesem Zusammenhang hat er für das deutsche Einsatzkontingent EUNAVFOR MED ein Unterstützungselement Militärisches Nachrichtenwesen bereitgestellt. Eine weitere Antwort kann aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Infor- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5730 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 30 \1 80 57 30 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 9 mationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des Bundesnachrichtendienstes und insbesondere seinen technischen Aufklärungs - und Analysemethoden stehen. Bereits durch die Bekanntgabe der Einsatzorte von Mitarbeitern könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, Methodik und schutzwürdige Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes ziehen. Der Schutz der Aufklärungsfähigkeiten stellt für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes i. S. v. § 1 Absatz 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BNDG) einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Er dient der Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer Fähigkeiten und damit dem Staatswohl. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Fähigkeiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Die entsprechenden Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS-VERTRAULICH“ eingestuft und werden in der Geheimschutzstelle des Bundestags zur Einsichtnahme hinterlegt.1 18. Was ist der Bundesregierung über neu eingerichtete Lagezentren von EUAgenturen im Mittelmeerraum bekannt, und inwiefern stehen diese im Zusammenhang mit Migrationskontrolle auf dem Mittelmeer? Nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt sich FRONTEX über die FRONTEX-koordinierten Operationen hinaus seit dem 26. Juni 2015 an einer „Regional Task Force“ der Europäischen Union in Catania/Italien. Durch die sukzessive Entsendung von Mitarbeitern des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen EASO, von FRONTEX und Europol zu dieser „Regional Task Force“ soll Italien u. a. bei der Registrierung und Identifizierung ankommender Migranten unterstützt werden. a) Inwiefern arbeitet die Bundesregierung mit diesen Lagezentren zusammen oder hat dort sogar Verbindungsbeamte abgestellt? Die „Regional Task Force“ der EU befindet sich im Aufbau; die konkrete Beteiligung ist noch nicht bekannt. b) Welche weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben hierfür Personal oder Ausrüstung überlassen bzw. setzen sie im Kontext der Arbeit der Lagezentren ein? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 1 Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5730 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 30 \1 80 57 30 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 0 19. Was ist damit gemeint, wenn die Bundesregierung davon spricht, dass Frontex für die Beteiligung am „Kerndienst Sicherheit“ des Satellitenprogramms Copernicus derzeit „in enger Absprache entsprechende Strukturen “ schafft (Bundestagsdrucksache 18/5316)? Die Europäische Kommission überträgt die Verantwortung und das Budget für den Aufbau einer jeweiligen Fähigkeitsstruktur für das Erdbeobachtungsprogramm Copernicus, so auch für die Nutzung von Fernerkundungsdaten für die Aufgabenwahrnehmung, an die EU-Agenturen FRONTEX und EMSA per Vertrag . Die Vertragsverhandlungen sind in der finalen Phase. Die Fähigkeit der Agentur zur satellitengestützten Aufklärung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem EU-Satellitenzentrum (SatCen) und der europäischen maritimen Sicherheitsagentur EMSA. a) Inwiefern soll Frontex „Risikokriterien“ für die Identifizierung von Fluchtbewegungen auf dem Mittelmeer entwickeln, und wer ist daran ebenfalls beteiligt? Die Identifizierung und Verfolgung verdächtiger Schiffsbewegungen durch FRONTEX kann erst im Zuge des Anforderungsprozesses für die jeweilige Überwachungsdienstleistung durch ein nationales Koordinierungszentrum erfolgen . Voraussetzung sind Antrag eines Mitgliedstaats und Entscheidung der EU-Agentur FRONTEX. Die Beobachtung verdächtiger Schiffe wird mittels spezieller Algorithmen und Driftkalkulationen vorgenommen. Inwieweit die Agentur über die Behörden oder Dienste der Mitgliedstaaten in anderer Form auf verdächtige Schiffe hingewiesen wird, ist der Bundesregierung nicht bekannt . Von Indikatoren im Sinne der Fragestellung hat die Bundesregierung keine Kenntnis. b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Frontex bereits eine Liste verdächtiger Schiffe erstellt hat, die „mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit“ für Überfahrten genutzt werden könnten? Die Aufklärung umfasst vorrangig relevante Küstenabschnitte, von denen üblicherweise verdächtige Schiffe ablegen könnten. Sollte sich ein Verdacht gegen ein bestimmtes Schiff konkretisieren, wird dessen weitere Route in Absprache mit dem anfordernden Mitgliedstaat verfolgt. Eine Liste verdächtiger Schiffe ist der Bundesregierung nicht bekannt. c) Wie viele Schiffe an welchen Standorten finden sich auf der Liste? Auf die Antwort zu Frage 19b wird verwiesen. 20. Inwiefern und in welchem Umfang machen die Beteiligten von EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung auch von Satellitenaufklärung Gebrauch? a) Auf welchem Wege und durch wen werden entsprechende Daten generiert , verarbeitet, analysiert und schließlich als fertige Analyseprodukte übermittelt (bitte die beteiligten Einrichtungen nennen)? b) Welche Rolle wird das Europäische Satellitenzentrum im spanischen Torrejón in diesem Zusammenhang übernehmen? Die Bundeswehr stellt für EUNAVFOR MED keine Produkte aus der Satellitenaufklärung bereit. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5730 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 30 \1 80 57 30 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 1 21. In welchem zahlenmäßigen Umfang hat das Europol-Lagezentrum JOT MARE nach Kenntnis der Bundesregierung bereits damit begonnen, Satellitendaten zu nutzen, um damit a) Schiffe oder Boote, die von Geflüchteten bestiegen wurden bzw. werden könnten, auf dem Mittelmeer mithilfe optischer oder radarbasierter Satelliten zu detektieren, b) Schiffe oder Boote, die von Geflüchteten bestiegen wurden bzw. werden könnten, auf dem Mittelmeer mithilfe optischer oder radarbasierter Satelliten zu verfolgen, c) mithilfe optischer oder radarbasierter Satelliten Lageberichte oder Risikoanalysen über Schiffe oder Boote zu erstellen, die von Geflüchteten bestiegen wurden bzw. werden könnten? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5316 verwiesen. Der Bundesregierung liegen hierzu keine weiteren Erkenntnisse vor. 22. Welche Behörden welcher sechs Länder gehörten zum ersten Kernteam von JOT MARE, und wann hat das Bundeskriminalamt dort mit seiner Arbeit begonnen? Zur Umsetzung des JOT MARE haben Großbritannien, Italien, Spanien, Griechenland , Frankreich und Deutschland nationale Experten zu Europol entsandt. Über die konkreten Entsendebehörden der einzelnen Länder liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die deutsche Beteiligung im JOT MARE erfolgt seit 1. Juni 2015 durch die Bundespolizei. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4634 verwiesen. 23. Welche bestehenden Datensammlungen werden von der Bundeswehr im Rahmen von EUNAVFOR MED genutzt, um Personen- und Sachdaten vermeintlicher oder tatsächlicher Fluchthelfer oder sonstige im Rahmen des Einsatzes anfallenden Daten zu verarbeiten? Die Bundeswehr nutzt bislang im Rahmen von EUNAVFOR MED keine bestehenden Datenbanken und greift auch auf keine zurück. Entsprechend dem Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 18. Mai 2015 soll EUNAVFOR MED, soweit zweckmäßig, mit anderen Ämtern und Einrichtungen der Union, insbesondere mit Europol, FRONTEX, EUROJUST, dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen und mit einschlägigen GSVP-Missionen Koordinierungsvereinbarungen schließen. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind derzeit noch keine Vereinbarungen in Kraft. 24. Welche Datenbanken wurden nach Kenntnis der Bundesregierung eigens für EUNAVFOR MED eingerichtet, wer darf dort Daten einstellen, und welche zivilen oder militärischen Behörden und Agenturen greifen darauf zu? Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5730 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 30 \1 80 57 30 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 2 25. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern für Operationen und Lagezentren von EUNAVFOR MED und JOT MARE gemeinsame „Informationspools“ eingerichtet wurden, und wer ist daran angeschlossen ? Darüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 26. In welchem Umfang (oder, sofern bekannt, in welcher Zahl) werden im JOT MARE nach Kenntnis der Bundesregierung auch Daten aus der Telekommunikationsüberwachung und der Rückverfolgung von Finanzströmen verarbeitet (Bundestagsdrucksache 18/5048)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21a der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5048 verwiesen. Darüber hinausgehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 27. Welche Formen der Telekommunikationsüberwachung sind auf Bundestagsdrucksache 18/5048 bezüglich der Ermittlungsmethoden JOT MARE gemeint? Die Aussage in der Bundestagsdrucksache 18/5048 bezieht sich auf die im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung gewonnenen Verkehrsdaten (Telefonnummern der überwachten Anschlüsse sowie gewählte und angenommene Anschlussrufnummern). 28. Wie viele solcher Daten wurden seit Gründung des JOT MARE durch das Bundeskriminalamt angeliefert? Es erfolgt keine zahlenmäßige Erfassung der Verkehrsdaten von Ermittlungsverfahren , die an das JOT MARE angeliefert werden. 29. Inwiefern werden Geflüchtete im Rahmen von EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung auch zu Reiserouten, Transportmitteln, Fluchthelfern und gezahlten Geldleistungen befragt? a) Wie viele solche Verhörspezialisten oder „Debriefer“ hat die Bundeswehr hierfür im Einsatz? b) Wie viele Geflüchtete wurden von der Bundeswehr bereits in diesem Sinne verhört oder befragt? c) Auf welche Weise werden die Geflüchteten unterrichtet, dass sie diese Verhöre verweigern können? Gemäß Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 18. Mai 2015, Artikel 2 Absatz 2a und Absatz 4, können bei EUNAVFOR MED Personen, die von an EUNAVFOR MED beteiligten Schiffen an Bord genommen wurden, zu Name, Geburtsname, Vornamen, gegebenenfalls Aliasnamen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Wohnort, Beruf sowie zu Aufenthaltsorten und Transitwegen, Führerscheinen, Identitätsdokumenten und Reisepassdaten befragt werden. Die Gespräche werden auf freiwilliger Basis und durch vier deutsche Soldaten der Feldnachrichtentruppe durchgeführt; weitere deutsche Soldaten können bei Bedarf unterstützen. Grundsätzlich werden alle aufgenommenen Personen angesprochen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5730 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 30 \1 80 57 30 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 3 Die Befragung erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis. Dieses wird den Gesprächspartnern zu Beginn mitgeteilt. Ebenso wird ihnen mitgeteilt, dass das Gespräch jederzeit abgebrochen werden kann und dass ihnen durch ein verweigertes Gespräch keine Nachteile entstehen. d) Wo werden die von der Bundeswehr bei den Verhören erlangten Personen - und Sachdaten gespeichert, und wer darf darauf zugreifen? e) Inwiefern werden im Rahmen von EUNAVFOR MED auch Telefone der Geflüchteten beschlagnahmt und bzw. oder forensisch ausgewertet ? Die auf freiwilliger Basis erhobenen Daten werden gemäß EU-Ratsbeschluss im nationalen Führungs- und Informationssystem für das militärische Nachrichtenwesen gespeichert. Der Zugang zu den Daten ist auf ausgewähltes Personal beschränkt . Ebenfalls gemäß Ratsbeschluss werden die Informationen in den Informationsraum EUNAVFOR MED eingespeist. Im Rahmen von EUNAVFOR MED werden keine Telefone von Geretteten zur forensischen Auswertung beschlagnahmt und bzw. oder forensisch ausgewertet. 30. Wie viele Schiffe und Boote, die von Geflüchteten genutzt wurden bzw. genutzt werden sollten, sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Operationen „Triton“ und EUNAVFOR MED bereits zerstört, versenkt oder unbrauchbar gemacht worden (bitte nach luftgefüllten Booten und Holz- bzw. Metallrumpf kategorisieren), und wie viele dieser Boote und Schiffe wurden von der Bundeswehr zerstört? Seit Beginn der Operation EUNAVFOR MED wurden ein unbemannt treibendes , mutmaßlich durch Migranten genutztes Holzboot sowie zwei weitere Schlauchboote nach der Aufnahme von Schiffbrüchigen durch ein deutsches Schiff versenkt. Zur grundsätzlichen Kenntnis der Bundesregierung über derartige Maßnahmen im Rahmen FRONTEX koordinierter Operationen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5572 verwiesen. 31. Welcher Zeitplan existiert nach Kenntnis der Bundesregierung für die Erweiterung der zivil-militärischen Mission EUNAVFOR MED um „Phase 2“ und „Phase 3“? Zu einem späteren Zeitpunkt kann die Operation weitere Aufgaben übernehmen (Phasen 2 und 3). Der Rat bewertet gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses (GASP) 2015/778, ob die Bedingungen für Schritte über die erste Phase hinaus erfüllt sind. Dieser Bewertung müssen aufgrund des Konsensprinzips alle Mitgliedstaaten zustimmen. Vorbehaltlich der Bewertung durch den Rat ist das PSK (Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee der Europäischen Union) gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2015/778 befugt zu entscheiden , wann der Übergang zwischen den verschiedenen Phasen der Operation stattfindet. Dafür gibt es keinen festen Zeitplan. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5730 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 30 \1 80 57 30 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 4 32. Was ist der Bundesregierung über den Inhalt einer entsprechenden beantragten Resolution des UN-Sicherheitsrates bekannt, und wer hat diese entworfen und eingereicht? a) Inwieweit sieht ein solcher Resolutionsentwurf in Abweichung von der weiten Auftragsdefinition des Ratsbeschlusses vom 18. Mai 2015 zu EUNAVFOR MED, wonach in „Phase 2“ sowie „Phase 3“ Operationen in den „inneren Gewässern“ bzw. „im Hoheitsgebiet“ des (nicht näher bezeichneten) „betroffenen Küstenstaates“ durchgeführt werden sollen eine inhaltliche oder räumliche Begrenzung vor? Es wurde bisher in den VN-Sicherheitsrat formell noch kein Entwurf einer VNSicherheitsratsresolution zu EUNAVFOR MED eingebracht. b) Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu? Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen der EU-Partner im VN-Sicherheitsrat und der Hohen Vertreterin Federica Mogherini, alle für die Mission EUNAVFOR MED erforderlichen völkerrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen . c) Auf welche Weise haben Bundesbehörden das Zustandekommen der Resolution unterstützt, und wie wird sich die Bundesregierung hierzu weiter positionieren? Die Bundesregierung steht in engem Kontakt mit den Mitgliedern des VN-Sicherheitsrates und stimmt sich v. a. mit den EU-Partnern im VN-Sicherheitsrat über das weitere Vorgehen eng ab. d) In welchem Maße dürfte sich der Einsatz von Gewalt nach Kapitel 7 aus Sicht der Bundesregierung negativ oder positiv auf die Bildung einer Einheitsregierung in Libyen auswirken? Die Bundesregierung hat gemeinsam mit EU-Partnern und dem Europäischen Auswärtigen Dienst bei der Vorbereitung, Planung und beim Aufbau der Mission EUNAVFOR MED insbesondere darauf hingewirkt, dass der VN-geführte politische Dialog mit dem Ziel der Bildung einer Einheitsregierung und die Umsetzung der Mission aufeinander abgestimmt sind. Der Rat für Auswärtige Beziehungen hat die Hohe Vertreterin ausdrücklich beauftragt im Rahmen von EUNAVFOR MED für Kohärenz mit dem außenpolitischen Handeln der Union insgesamt zu sorgen (Beschluss (GASP) 2015/778 vom 18. Mai 2015). Die Bundesregierung hat daneben die Bemühungen des Sondergesandten der Vereinten Nationen für Libyen mit großem Nachdruck unterstützt. So fand am 10. Juni 2015 in Berlin ein Treffen aller libyschen Verhandlungsdelegationen mit den Vertretern der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates sowie Deutschlands , Italiens, Spaniens, der EU und der Vereinten Nationen statt, das wesentlich zu Fortschritten beigetragen hat. 33. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Haltung des UN-Generalsekretärs Ban Ki-moon, der eine militärische Operation in Libyen ausdrücklich abgelehnt hat (bitte nicht wie in der Schriftlichen Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/5284 lediglich in Bezug auf Seenotrettung beantworten )? Die Bundesregierung kennt die Äußerungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und teilt dessen Auffassung, dass es eines umfassenden Ansatzes bedarf . Während die Seenotrettung grundsätzlich im Vordergrund steht, ist es aber auch erforderlich, gegen die Schleuser vorzugehen, die Menschen im Mittel- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5730 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 30 \1 80 57 30 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 5 meer tausendfach in Lebensgefahr bringen. Die Bundesregierung hat daher entschieden , dass Schiffe der deutschen Marine und Personal der Bundeswehr entsandt werden, um Menschen in Seenot zu retten und einen Beitrag zur Mission EUNAVFOR MED zu leisten. VN-Generalsekretär Ban Ki-moon hat gegenüber den EU-Außenministern in Brüssel am 22. Juni 2015 die Bemühungen der EU zur Seenotrettung ausdrücklich gewürdigt. 34. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Äußerungen der EU-Außenbeauftragten Federica Mogherini, die im Vorfeld der Ratssitzung vom 22. Juni 2015 erklärte, sie werde nicht empfehlen, nur die eingeschränkte Variante der Operation EUNAVFOR MED (also die originäre „Phase 1“) zu beschließen, denn beschränke sich die EU auf eine Aufklärungsmission und die verstärkte Rettung von Flüchtlingen durch EU-Schiffe, liefere sie falsche Anreize für Schleuser (SPIEGEL ONLINE vom 13. Juni 2015)? Auf die Antworten zu den Fragen 31 und 32 wird verwiesen. 35. Zu welchem Zweck partizipiert die Bundesregierung an den Spähaktivitäten der „Phase 1“ von EUNAVFOR MED, wenn grundlegende Zweifel daran bestanden (oder sogar noch bestehen), dass die „Phasen 2“ und „3“ rechtskonform erreicht werden können, und die Bundesregierung sich – so der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, wiederholt – ebenso wie die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini an der Vorgabe orientiert, durch Aktivitäten zur Rettung von Flüchtlingen aus Seenot keine „Anreize“ schaffen zu wollen (Onlineausgabe Deutschlandfunk vom 20. April 2015)? Der Auftrag für EUNAVFOR MED in Phase 1 ist, durch Sammeln von Informationen und durch Patrouillen auf hoher See die Aufdeckung und Beobachtung von Schleusernetzwerken zu unterstützen. Beim Beschluss zur Einrichtung war klar, dass gegebenenfalls weitere völkerrechtliche Voraussetzungen für die vollständige Umsetzung der Phasen 2 und 3 zu schaffen sind. Darum ist im Mandatierungsbeschluss vom 18. Mai 2015 festgelegt, dass der Rat etwaigen anwendbaren Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und der Zustimmung der betroffenen Küstenstaaten Rechnung trägt. Angesichts der Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer hat die Bundesregierung Schiffe zur Seenotrettung entsandt. Sie hat gemeinsam mit den EU-Partnern auch die Entschlossenheit bekräftigt, gegen Schlepper im Einklang mit dem Völkerrecht vorzugehen, und wirkt bei der Umsetzung dieses Auftrags im Rahmen von EUNAVFOR MED mit. Dies sind Elemente zur Umsetzung des umfassenden Ansatzes und der Aufträge, die der Europäische Rat am 23. April 2015 beschlossen hat. 36. Was ist der Bundesregierung über die Haltung des UN-Vermittlers Bernardino León zu einer militärischen EU-Operation in Libyen bekannt, zumal sich dieser um die Errichtung einer Einheitsregierung bemüht, und die Ankündigungen von „Phase 2“ und „Phase 3“ die beiden „Regierungen “ in Tripolis und Tobruk nach Auffassung der Fragesteller düpieren oder, im Falle einseitiger Unterstützung, gegeneinander aufbringen könnten (bitte anders als in der Schriftlichen Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 18/5284 den Bezug zur Haltung von Herrn León herstellen)? Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen. Der VN-Sondergesandte Bernardino León hat am 7. März 2015 in einem Interview mit der italienischen V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5730 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 30 \1 80 57 30 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 6 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Zeitung „Corriere della Sera“ gesagt, dass er eine EU-Seeblockade im Mittelmeer vor der libyschen Küste befürworte, um den Waffen- und Ölschmuggel zu verhindern. Weitere Äußerungen von León zu einer militärischen EU-Operation in Libyen sind der Bundesregierung nicht bekannt. 37. Was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der unter Bernadino León moderierten Verhandlungen über die Bildung einer Regierung der nationalen Einheit in Bezug auf eine zukünftige Zusammenarbeit mit der EU-Operation EUNAVFOR MED besprochen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob der VN-Sondergesandte Bernadino León in den Verhandlungen über eine Zusammenarbeit zwischen einer libyschen Einheitsregierung und EUNAVFOR MED oder irgendwelche diesbezüglichen Angebote gesprochen hat. 38. Welche Angebote wurden den Verhandlungspartnern nach Kenntnis der Bundesregierung im Falle einer Kooperation unterbreitet? Auf die Antwort zu Frage 37 wird verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .