Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5744 18. Wahlperiode 10.08.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 44 \1 80 57 44 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 6. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5632 – Fragen zum Weißbuch Strommarktdesign und zur Kapazitätsreserve Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mitte Oktober 2014 hatte die Bundesregierung ein Grünbuch Strommarktdesign vorgelegt und damals für Mai 2015 ein Weißbuch Strommarkt nach Konsultationen mit der Energiebranche angekündigt. Knapp 700 Beiträge aus der Energiebranche wurden eingereicht. Auf Grundlage dessen und vier Studien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum Strommarktdesign wurde Anfang Juli 2015 mit knapp zweimonatiger Verspätung das Weißbuch Strommarkt vorgelegt. Das Weißbuch soll im Rahmen der Plattform Strommarkt im Sommer 2015 mit den Bundestagsfraktionen, den Ländern, den Nachbarstaaten und der Europäischen Kommission diskutiert werden. Danach sollen noch in diesem Jahr Regelungsvorschläge für die entsprechenden Änderungen auf Gesetzes- und Verordnungsebene verabschiedet werden. Es bildet zusammen mit dem „Eckpunktepapier für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende“, welches einen Tag zuvor auf dem Energiegipfel im Kanzleramt verabschiedet wurde, den Grundriss für ein neues Strommarktdesign. Auf dem Energiegipfel am 1. Juli 2015 im Kanzleramt wurde eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, welche die Schließung der „Klimalücke“ bis zum Jahr 2020 absichern sollte. Ein Vorschlag sieht die Überführung alter Braunkohlekraftwerke in eine Kapazitätsreserve vor, bevor sie endgültig stillgelegt werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5744 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 44 \1 80 57 44 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 2 1. Welche Gesetze, Rechtsverordnungen, Normen usw. müssen im Rahmen der Ankündigungen des Weißbuches Strommarktdesign und des Eckpunktepapiers Energiewende geändert werden, und wie sieht diesbezüglich der Zeitplan aus (bitte einzeln aufschlüsseln)? Mit dem Strommarktgesetz sollen insbesondere das Energiewirtschaftsgesetz, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die Stromnetzentgeltverordnung , die Stromnetzzugangsverordnung sowie das Erneuerbare-EnergienGesetz geändert werden. Das Strommarktgesetz soll im vierten Quartal diesen Jahres im Kabinett beschlossen werden und das Gesetzgebungsverfahren bis zum Frühjahr 2016 abgeschlossen sein. 2. Mit welchen Bundestagsfraktionen hat sich die Bundesregierung (auf Grundlage der Formulierung im Weißbuch Strommarkt u. a. auf Seite 13 „[…] und den Bundestagsfraktionen hat sich das BMWi ausgiebig beraten“) ausgetauscht, und mit jeweils welchem Ergebnis (bitte unter Angabe des Datums und der Teilnehmerinnen und Teilnehmer)? 3. Wann gab es diesbezüglich insbesondere Gespräche mit den Oppositionsfraktionen ? 4. Welche Gespräche sind im Rahmen des Konsultationsprozesses Weißbuch Strommarkt mit den Bundestagsfraktionen – und in welchem Rahmen – vorgesehen? Die Fragen 2 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der Konsultation des Grünbuchs hat sich das BMWi insbesondere mit den Koalitionsfraktionen ausgetauscht. Die Gespräche umfassten verschiedene Aspekte des Strommarktdesigns, insbesondere die Grundsatzentscheidung für einen Strommarkt 2.0 oder die Einführung eines Kapazitätsmarktes und die Einführung einer Kapazitätsreserve. Das am 3. Juli 2015 veröffentlichte Weißbuch spiegelt die Ergebnisse dieser Gespräche wider. Insbesondere haben folgende Termine stattgefunden: ● Gespräch mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Datum: 17. September 2014 Ort: Bundestag Teilnehmerkreis: Mitarbeiter von Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion , BMWi, ● Gespräch mit der SPD-Bundestagsfraktion Datum: 8. Oktober 2014 Ort: Bundestag Teilnehmerkreis: Abgeordnete und Mitarbeiter von Abgeordneten der SPDBundestagsfraktion , BMWi, ● Gespräch mit der SPD-Bundestagsfraktion Datum: 15. Oktober 2014 Ort: Bundestag Teilnehmerkreis: MdBs und Mitarbeiter von Abgeordneten der SPD Bundestagsfraktion , BMWi, V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5744 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 44 \1 80 57 44 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 3 ● Gespräch mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rahmen des 6. Energiepolitischen Dialogs Datum: 12. November 2014 Ort: Bundestag Teilnehmerkreis: Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft, BMWi, ● AG Wirtschaft und Energie der SPD-Bundestagsfraktion Datum: 13. November 2014 Ort: Bundestag Teilnehmerkreis: Abgeordnete und Mitarbeiter von Abgeordneten der SPDBundestagsfraktion , BMWi, ● Ministertermin mit den Koalitionsfraktionen Datum: 14. Januar 2015 Ort: BMWi Teilnehmerkreis: Abgeordnete der Koalitionsfraktionen, BMWi, ● Gespräch mit den Koalitionsfraktionen Datum: 19. Februar 2015, 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr Ort: BMWi Teilnehmerkreis: Mitarbeiter von Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, BMWi, ● Gespräch mit den Koalitionsfraktionen Datum: 9. März 2015 Ort: BMWi Teilnehmerkreis: Mitarbeiter von Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, BMWi, ● Gespräch mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Datum: 10. März 2015 Teilnehmerkreis: Mitarbeiter von Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion , Vertreter aus der Wirtschaft, BMWi. Das BMWi wird das Weißbuch mit den relevanten Akteuren unmittelbar nach der Sommerpause im Rahmen der Plattform Strommarkt diskutieren. 5. Was versteht die Bundesregierung unter „sehr hohen Anteilen erneuerbarer Energien“, wenn sie im Weißbuch auf die Erforderlichkeit von neuartigen Langzeitspeichern verweist, was ist mit „neuartigen Langzeitspeichern“ genau gemeint, und mit wie viel zeitlichem Vorlauf rechnet sie, um Wirtschaftlichkeit zu erzielen? Langzeitspeicher können saisonale Schwankungen bei der Erneuerbaren-Erzeugung oder längere Windflauten überbrücken. Unter neuartige Langzeitspeicher fällt insbesondere die Speicherung von Strom in Wasserstoff und Methan, auch Power-to-Gas genannt. Die Speicherung erfolgt dann im Gasnetz oder in Kavernen . Diese Technologie ist derzeit noch vergleichsweise teuer. Die Arbeitsgruppe (AG) 3 „Interaktion“ der Plattform Erneuerbare Energien, in der auch verschiedene Wissenschaftler vertreten waren, ist zum Ergebnis gekommen, dass zusätzliche Langzeitspeicher erst ab einem Anteil von etwa 70 Prozent erneuerbarer V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5744 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 44 \1 80 57 44 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 4 Energien am gesamten Stromverbrauch sinnvoll sind, da andere Flexibilitätsoptionen bis dahin kostengünstiger sind. Es wird auf den Bericht der AG 3 an die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder aus dem Jahr 2012 verwiesen, der auf der Webseite des BMWi abrufbar ist: www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/A/abschlussbericht-ag-3-plattformerneuerbare -energien,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true. pdf. Jüngere Studien wie die Roadmap Speicher (www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/ PDF/S-T/speicherkonferenz-carsten-pape,property=pdf,bereich=bmwi2012, sprache=de,rwb=true.pdf) kommen ebenfalls zu dem Schluss, dass zusätzliche Langzeitspeicher die Systemgesamtkosten erst bei noch höheren Anteilen erneuerbarer Energien reduzieren. Die Schlussfolgerungen zur BMWi-Speicherkonferenz (Oktober 2014), abrufbar auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums , gehen von einem Langzeitspeicherbedarf bei einem EEAnteil von 80 bis 90 Prozent aus (http://bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/S-T/ schlussfolgerungen-speicherkonferenz,property=pdf,bereich=bmwi2012, sprache=de,rwb=true.pdf). Wann genau neuartige Speichertechnologien wirtschaftlich werden, kann von der Bundesregierung nicht prognostiziert werden. Dies hängt von der technologischen Entwicklung dieser Technologien, der Entwicklung in anderen Sektoren und von der Entwicklung anderer Flexibilitätsoptionen ab, mit denen Speicher im Wettbewerb stehen. 6. Plant die Bundesregierung, das Förderprogramm für dezentrale Batteriespeichersysteme über das Jahr 2015 hinaus zu verlängern bzw. es neu aufzulegen ? Wenn ja, in welcher Höhe und Form, und wenn nein, warum nicht? Die Grundlage für die Förderung von Photovoltaik-Batteriespeichersystemen sind die „Richtlinien zur Förderung von stationären und dezentralen Batteriespeichersystemen zur Nutzung in Verbindung mit Photovoltaikanlagen“. Die Förderung ist bis Ende des Jahres 2015 befristet. Das Programm wird derzeit wie geplant evaluiert. Der erste Monitoringbericht wurde kürzlich veröffentlicht (www.speichermonitoring.de/ueber-pv-speicher/studien.html). Auf der Grundlage der Evaluation ist über eine Fortsetzung zeitnah zu entscheiden. Mittel für das Förderprogramm sind Teil des Markteinführungsprogramms zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien und sind entsprechend in den Haushaltsanmeldungen dort enthalten. 7. Welche Kraftwerke sind konkret im Projektionsbericht abgebildet, um auf die CO2-Minderung von 37 Millionen Tonnen zu kommen? Im Projektionsbericht wird die prognostizierte Stilllegung von Kraftwerken nur summarisch je Brennstoff ausgewiesen. Der Projektionsbericht enthält keine Aussagen zur Stilllegung von spezifischen Kraftwerken oder Kraftwerksblöcken . 8. Kann die Bundesregierung mit Sicherheit bestätigen, dass die Emissionsreduktion durch die am 1. Juli 2015 auf dem Energiegipfel vereinbarte Überführung von Braunkohlekraftwerken in die Kapazitätsreserve zusätzlich zu den sowieso prognostizierten Reduktionen bis zum Jahr 2020 erfolgt? 9. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um die Zusätzlichkeit dieser Reduktionen abzusichern? V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5744 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 44 \1 80 57 44 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 5 10. Welche der in die Kapazitätsreserve zu überführenden Braunkohlekraftwerke sind schon im Projektionsbericht 2015 der Bundesregierung als bis zum Jahr 2020 zu schließende Kraftwerke enthalten, und wenn welche enthalten sind, wie weit wird dadurch das CO2-Minderungs-Ziel verfehlt, und wie gedenkt die Bundesregierung, die Lücke zur Zielerreichung von 37 Millionen Tonnen CO2 zu schließen? Die Fragen 8 bis 10 werden gemeinsam beantwortet. Die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD haben in dem Eckpunktepapier vom 1. Juli 2015 vereinbart, dass die Details zur Überführung von Braunkohlekraftwerken in die Kapazitätsreserve mit den Betreibern der Kraftwerke vereinbart werden (Seite 6). Die Überführung der Braunkohlekraftwerke in die Kapazitätsreserve soll einen zusätzlichen Minderungsbeitrag von 11 Mio. Tonnen CO2 erbringen (Seite 7). Die Bundesregierung führt dazu Gespräche mit den Betreibern . 11. Von welcher finanziellen Mehrbelastung für die Stromkunden geht die Bundesregierung für die Kraftwerke aus, die sowieso schon zur Stilllegung bis zum Jahr 2020 ohne eine vertragliche Lösung mit damit verbundenen Zahlungen angemeldet waren und nun durch die vertragliche Lösung finanzielle Mittel erhalten? In dem Eckpunktepapier der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD vom 1. Juli 2015 wurde vereinbart, dass die Details zur Überführung von Braunkohlekraftwerken in die Kapazitätsreserve mit den Betreibern der Kraftwerke vertraglich geregelt werden (Seite 6). Dazu zählt auch die Frage, welche konkreten Kraftwerke in die Kapazitätsreserve überführt werden. Die Bundesregierung führt dazu Gespräche mit den Betreibern. 12. Kann die Bundesregierung mit Gewissheit sicherstellen, dass die im Projektionsbericht angenommenen Stilllegungen wirklich stattfinden, und wenn nicht, wie will sie das CO2-Einsparziel von 40 Prozent alternativ absichern ? Die Bundesregierung hat im Dezember 2014 das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 beschlossen. Dieses Aktionsprogramm sieht zahlreiche Maßnahmen zur Erreichung des CO2-Einsparziels für das Jahr 2020 (40 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990) vor. Es findet ein regelmäßiges Monitoring statt. 13. Von welcher finanziellen Belastung geht die Bundesregierung durch die vertragliche Lösung der Kapazitätsreserve von 2,7 GW (Gigawatt) jährlich aus (ggf. bitte Spannbreite angeben), will die Bundesregierung dafür eine neue Umlage schaffen oder eine bestehende Umlage (bitte namentlich nennen) verwenden, und kann die Bundesregierung die Vorgabe von „zum Zeitpunkt der Verhandlungen verfügbaren Marktdaten“ genauer spezifizieren? In dem Eckpunktepapier der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD vom 1. Juli 2015 wurde vereinbart, dass die Betreiber der Braunkohlekraftwerke in der Kapazitätsreserve eine kostenbasierte Vergütung auf Basis der zum Zeitpunkt der Verhandlungen verfügbaren Marktdaten erhalten (Seite 6). Die Bundesregierung prüft zurzeit, wie die Vergütung auf Grundlage der Vorgaben im Eckpunktepapier konkret ausgestaltet werden kann. Dazu gehört auch die Frage, wie die Vergütung refinanziert wird. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5744 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 44 \1 80 57 44 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 6 14. Auf welcher Grundlage legt die Bundesregierung fest, in welcher zeitlichen Reihenfolge jeweils welche Kraftwerksblöcke in die Kapazitätsreserve gehen? Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Die Bundesregierung führt auch zu der Frage, wann die Kraftwerke in die Kapazitätsreserve überführt werden, Gespräche mit den Betreibern. 15. Schließt die Bundesregierung aus, dass es bei diesem Instrument Ausnahmen für die energieintensive Industrie gibt, wie etwa bei der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder den Netzentgelten, und falls nein, wie passt dies mit ihrem Anspruch zusammen, die Stromkunden nicht weiter zugunsten der Industrie zu belasten (www.deutschlandfunk .de vom 15. Oktober 2014 „Verbraucher werden nicht entlastet“)? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 16. Von welcher Preissteigerung an der Strombörse geht die Bundesregierung auf Grundlage ihrer Berechnungen durch die Kapazitätsreserve in den kommenden Jahren aus? 17. Welche Modellierungen zur Veränderung des Merit-Order-Effekts durch die Kapazitätsreserve gibt es innerhalb der Bundesregierung, und wie viel Gigawatt der verschiedenen Energieerzeugungskapazitäten wären dann jeweils am Strommarkt? Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Überführung der Braunkohlekapazitäten in die Kapazitätsreserve wird ab dem Jahr 2017 beginnen. Bis zum Jahr 2020 werden insgesamt 2,7 Gigawatt überführt. In dem Eckpunktepapier der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD vom 1. Juli 2015 wurde vereinbart, dass die Details zur Überführung von Braunkohlekraftwerken in die Kapazitätsreserve mit den Betreibern der Kraftwerke vertraglich geregelt werden (Seite 6). Von diesen noch zu vereinbarenden Details hängt auch die Veränderung der Merit-Order ab. Die am Strommarkt teilnehmende Stromerzeugungskapazität aus Braunkohle wird im Jahr 2020 unter Berücksichtigung der Kapazitätsreserve auf rund 17 Gigawatt installierte Nettoleistung sinken. Steinkohle wäre im Jahr 2020 mit rund 25 Gigawatt, Erdgas mit rund 20 Gigawatt und erneuerbare Energien mit rund 120 Gigawatt installierter Nettoleistung am Markt vertreten (vgl. Projektionsbericht 2015, Seite 87). 18. Hat die Bundesregierung bereits Gespräche mit der Europäischen Kommission über die beihilferechtliche Zulässigkeit der Kapazitätsreserve geführt, und falls ja, mit welchem Ergebnis (bitte unter Angabe der Gesprächsteilnehmer und des Datums)? Am 7. Mai 2015 fand auf Fachebene ein Gespräch in Brüssel statt, das der Sondierung beihilferechtlicher Fragen diente. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5744 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 44 \1 80 57 44 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 7 19. In welcher Form und mit welchem Ergebnis wurde innerhalb des BMWi die beihilferechtliche Zulässigkeit der Kapazitätsreserve abgewogen? Das BMWi geht davon aus, dass die Kapazitätsreserve, falls diese von der Europäischen Kommission als Beihilfe bewertet werden sollte, mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar ist. 20. Welche möglichen rechtlichen Formen wird die Bundesregierung zur Entscheidungsgrundlage heranziehen bei der gegebenenfalls nötigen zusätzlichen Minderung von 1,5 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr ab dem Jahr 2018 durch die Kohlekraftwerksbetreiber? 21. Wer soll nach Ansicht der Bundesregierung finanziell für die zusätzliche Minderung durch die Braunkohlewirtschaft in Höhe von 1,5 Millionen Tonnen CO2 aufkommen? Die Fragen 20 und 21 werden zusammen beantwortet. In dem Eckpunktepapier der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD vom 1. Juli 2015 wurde vereinbart, dass die Braunkohlewirtschaft gegebenenfalls notwendige zusätzliche Minderung in Höhe von 1,5 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr ab dem Jahr 2018 erbringen wird (Seite 7). Die Bundesregierung prüft zurzeit , wie diese Vereinbarung umgesetzt werden kann. 22. Welche Kosten entstehen durch die genannten Maßnahmen „Effizienz im Gebäudebereich“, „Effizienz in den Kommunen“, „Effizienz in der Industrie “ sowie „Effizienz bei der DB AG“ (DB AG – Deutsche Bahn AG; bitte einzeln aufschlüsseln), und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese beglichen werden? 23. Welche Entwicklung der Einnahmen des Energie- und Klimafonds (EKF) aus dem Emissionshandelssystem der EU (EU-ETS) unter welcher angenommenen Entwicklung des CO2-Preises liegt dem Beschluss der Bundesregierung zugrunde, und besteht grundsätzlich die Möglichkeit weiterer Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt bei einer Unterdeckung des EKF aufgrund dieser neuen Aufgaben? 24. Wie viel Energieeinsparung in Petajoule bezogen auf den Primärenergieverbrauch und den Endenergieverbrauch werden durch die genannten Effizienzmaßnahmen erzielt? 25. Beinhaltet die Maßnahme „Effizienz bei der DB AG“ ebenfalls den Wechsel von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien, und falls ja, wird der vermehrte Einsatz erneuerbarer Energien gegenüber dem Projektionsbericht auf das Ausbauziel für erneuerbare Energie aufgeschlagen? Die Fragen 22 bis 25 werden zusammen beantwortet. Grundlage der Beschlüsse sind entsprechende Vorarbeiten im BMWi, deren Umsetzung noch nicht abschließend geregelt ist. Gegenwärtig werden die konkreten administrativen und haushaltstechnischen Umsetzungsschritte entwickelt und vollzogen. Nach der Finalisierung und Beschlussfassung wird die Bundesregierung die Ergebnisse kommunizieren. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5744 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 44 \1 80 57 44 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 8 26. Welche konkrete Ausgestaltung soll das im Eckpunkte-Papier angekündigte Monitoring für die Versorgungssicherheit haben, was versteht die Bundesregierung diesbezüglich unter „modernen Methoden“, und in welcher Form und welchen Abständen sollen diesbezüglich der Deutsche Bundestag und die Öffentlichkeit unterrichtet werden? Die quantitativen Analysen des zukünftigen Monitoring basieren auf einer staatenübergreifenden Betrachtung. Es berücksichtigt insbesondere Ausgleichseffekte bei erneuerbaren Energien, Lasten und Kraftwerksausfällen und die verfügbaren Grenzkuppelkapazitäten. Das zukünftige Monitoring berücksichtigt auch den probabilistischen Charakter von Versorgungssicherheit. Es nutzt dazu eine neue Berechnungsmethodik, die die Wahrscheinlichkeit untersucht, mit der das verfügbare Angebot die Nachfrage nach Strom decken kann und berücksichtigt dabei auch Flexibilitätsoptionen wie Lastmanagement. Das BMWi führt das Monitoring der Versorgungssicherheit fortlaufend durch und veröffentlicht mindestens alle zwei Jahre einen Monitoring-Bericht. 27. Aufgrund welcher Analysen und Einschätzungen spricht sich die Bundesregierung im Eckpunktepapier dafür aus, dass im Rahmen der Novelle der Reservekraftwerks-Verordnung solche Kraftwerke, die vom Betreiber vorübergehend stillgelegt werden, ihre Betriebschaftsauslagen nicht erst ab der Stilllegung, sondern bereits ab Feststellung der Systemrelevanz des Kraftwerks durch die Bundesnetzagentur erhalten, und welche finanziellen Auswirkungen hat dies? Die bisherige Regelung hat sich als nicht sachgerecht erwiesen. Muss der Anlagenbetreiber bereits vor Ablauf der zwölfmonatigen Frist Aufwendungen tätigen , damit die Anlage nach Ablauf dieser Frist weiterhin betriebsbereit bleibt und von den Übertragungsnetzbetreibern angefordert werden kann, sind diese Aufwendungen der Bereithaltung für die Netzreserve zuzuordnen. Diese Kosten sind damit durch Maßnahmen verursacht, die den sicheren Netzbetrieb sicherstellen , und sollen nicht beim Anlagenbetreiber verbleiben. Die Neuregelung stellt ihn daher so, wie er ohne die Verpflichtung zur Bereithaltung stünde. Die finanziellen Auswirkungen hängen vom jeweiligen Kraftwerk und den anfallenden Erhaltungsmaßnahmen ab, so dass eine pauschale Einschätzung nicht möglich ist. 28. Geht die Bundesregierung davon aus, dass unter den Kraftwerken, die nur vorübergehend stillgelegt werden, auch Kohlekraftwerke sind und diese später wieder an den Strommarkt zurückkehren, und welche Auswirkungen hat dies auf die selbst gesteckten Klimaschutzziele der Bundesregierung ? Hinsichtlich der Anlagen, die nur vorübergehend stillgelegt werden, wird auf die Kraftwerksstilllegungsliste der Bundesnetzagentur verwiesen. Diese können nach den geltenden Regelungen nach einem Zeitraum von fünf Jahren wieder an den Strommarkt zurückkehren. Die Bundesregierung kann keine Aussage darüber treffen, ob die Betreiber der Anlagen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5744 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 44 \1 80 57 44 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 9 29. Weshalb sollen Kraftwerke aus dieser Reservekraftwerksverordnung nun bereits nach vier anstatt fünf Jahren an den Markt zurückkehren können, und inwiefern sieht die Bundesregierung hierin eine Marktverzerrung für Stromerzeuger, die ihre Kraftwerke nicht „zwischenparken“? Ein fünfjähriges Verbot der Teilnahme am Strommarkt hat sich bei vorläufigen Stilllegungen in der Praxis als zu lang erwiesen, da es für den Anlagenbetreiber aufgrund des sich schnell ändernden Marktumfelds bereits früher wieder sinnvoll sein kann, die Anlage zu vermarkten. Eine Marktverzerrung ist mit der Rückkehr dieser Anlagen an den Markt nicht verbunden: Soweit über die Erstattung tatsächlich entstandener Kosten hinaus Vorteile beim Anlagenbetreiber verblieben sind, sind diese mit der erneuten Teilnahme am Strommarkt zurück zu zahlen. 30. Welche finanziellen Kosten entstehen durch die Reservelösung für Süddeutschland mit den schnell startfähigen Kraftwerken von bis zu 2 GW ab dem Jahr 2021, und welche (kostengünstigeren) Alternativen wurden diesbezüglich innerhalb der Bundesregierung geprüft? Die Betreiber der Anlagen erhalten eine Vergütung für die Kosten, die zur Vorhaltung der Anlagen anfallen. Diese Vergütung ergibt sich nach gegenwärtigem Stand aus einem wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsprozess. Das Ergebnis einer solchen Ausschreibung lässt sich jedoch nicht exakt abschätzen, da dabei u. a. die Kostenentwicklung solcher Neubauprojekte , die Anzahl der Bieter und deren wirtschaftliche Erwägungen eine gewichtige Rolle spielen. Des Weiteren werden die im Einsatzfall entstehenden Kosten separat vergütet. Wichtige Einflussfaktoren sind dabei die Höhe der Brennstoffpreise, Personalkosten oder etwaige Kosten für CO2-Zertifikate, welche sich für die Zeit nach 2021 zum jetzigen Zeitpunkt schwer abschätzen lassen . V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 44 \1 80 57 44 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 0 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 44 \1 80 57 44 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 1 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 44 \1 80 57 44 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 2 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .