Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5745 18. Wahlperiode 10.08.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 45 \1 80 57 45 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 6. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Höger, Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5582 – Mögliche Menschrechtsverletzungen und Umweltzerstörung durch Uranabbau in Niger und Mali Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesrepublik Deutschland hat nach der Katastrophe von Fukushima den Atomausstieg beschlossen. Trotzdem wurde in Deutschland laut Umweltbundesamt im Jahr 2012 18,1 Prozent des Bruttostroms aus Uran hergestellt (www.umweltbundesamt.de/daten/energie-als-ressource/ primaerenergiegewinnung-importe). Deutschland hat in den Jahren 2000 bis 2009 über 4 700 Tonnen Uran importiert. Der Abbau von Uran birgt größte Gefahren für Mensch und Umwelt und in vielen Uran abbauenden Staaten, wie z. B. Niger, ist die effektive Einhaltung von Gesetzen und Auflagen zum Schutz von Mensch und Umwelt nicht garantiert. Radioaktiver Abraum wird unter freiem Himmel gelagert, Grundwasser und Boden werden über Generationen hinweg kontaminiert und die Menschen leiden an durch die Radioaktivität verursachten Krebserkrankungen. Neben den Abbauländern ist auch Deutschland als Uranimporteur nach Auffassung der Fragesteller mitverantwortlich für die Gefahren des Uranabbaus. Damit sich die Bundesregierung dieser Verantwortung stellen kann, ist vollständige Transparenz über die Herkunft des – über Drittländer – nach Deutschland importierten Urans unabdingbar. Die Bundesregierung hat im Jahr 2011 erklärt: „Den rechtlichen Rahmen der Uranimporte in die Europäische Union (EU) bilden die bilateralen Abkommen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und diversen Drittstaaten (z. B. Australien, Kanada, Südafrika). Die privaten Lieferverträge sind der Europäischen Versorgungsagentur mit Sitz in Luxemburg anzuzeigen und unterliegen der Vertraulichkeit“ (Bundestagsdrucksache 17/6310). Gleichzeitig besteht aufgrund der Gesundheits - und Umweltschäden, die Uranabbau mit sich bringt, ein großes öffentliches Interesse an Informationen über die Herkunft des Urans, mit dem deutsche Atomkraftwerke beliefert werden. Die Extractive Industries Transparency Initative (EITI) engagiert sich dafür, dass Zahlungen der Rohstoff fördernden Unternehmen an den Staat und deren Verwendung transparent und öffentlich gemacht werden. Das betrifft auch Uran abbauende Unternehmen. Nach Informationen des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e. V. plant die Bundesregierung, im Rahmen der G7-PräV or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5745 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 45 \1 80 57 45 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 2 sidentschaft im Jahr 2015 das offizielle Bewerbungsformular als EITI-Kandidat einreichen zu können (www.bdi.eu/19599.htm). Mehr als 20 Prozent des weltweit geförderten Uranerzes stammt aus Afrika. Erst im Jahr 1957 wurde Uran in Niger vom französischen Bureau de Recherches Géologiques et Minières (BRGM – Büro für Geologie- und Bergbauforschung ) entdeckt. Heute ist das Land der vierte Uranlieferant mit etwa 9 Prozent der weltweiten Versorgung. Allein im Jahr 2011 wurden 4 351 Tonnen Uran abgebaut (www.world-nuclear.org/info/Nuclear-Fuel-Cycle/Mining-ofUranium /World-Uranium-Mining-Production/). Laut Euratom wurde im Jahr 2013 13 Prozent des Natururans für Europa aus dem Niger importiert (http:// ec.europa.eu/euratom/ar/last.pdf, S. 28). Dennoch tragen die aus der Uranindustrie resultierenden Gewinne nur zu 5 Prozent zum Haushalt des Landes bei (http://news.aniamey.com/h/44447.html). 40 Prozent des nigrischen Staatshaushaltes wird durch Mittel internationaler Entwicklungshilfe bestritten. Niger zählt nach 60 Jahren Uranabbau als das ärmste Land der Welt mit einer Armutsquote von 59,5 Prozent für das Jahr 2013; 35 Prozent der Bevölkerung hungern (http://hdr.undp.org/sites/default/files/hdr14-report-fr.pdf). Hinzu kommen die schlechten Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen und Arbeiter in diesen Minen. Im nigrischen Ministerrat vom 10. Oktober 2014 wurden zwei Verordnungen angenommen, die Übereinkommen zwischen der Republik Niger und den Gesellschaften COMINAK und SOMAIR genehmigt (http://news.aniamey.com/ h/22283.html). So werden die juristischen und wirtschaftlichen sowie die Finanz -, Steuer-, Verwaltungs- und Zollbedingungen den Abbauaktivitäten für die fünf zukünftigen Jahre festgelegt. Diese Übereinkommen sollen aber im Amtsblatt veröffentlicht werden, um in Kraft zu treten. Sechs Monate nach der Sitzung des Ministerrats ist dies noch nicht der Fall. In Mali wird bislang kein Uran abgebaut. Allerdings findet an vielen Standorten im Land Uranexploration statt (z. B. www.jmpmali.com/info-links/miningpetroleum -2/ sowie www.iaea.org/OurWork/ST/NE/NEFW/documents/ RawMaterials/RTC-Ghana-2010/17.Mali.pdf und www.arte.tv/de/7273746. html). Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Rohstoffgewinnung ist immer mit Eingriffen in die Natur verbunden. Dies gilt auch für den Uranerzbergbau. In den wichtigsten Lieferländern gelten strenge Vorschriften, um einen Bergbau mit möglichst geringfügigen Folgen für die Umwelt und den Menschen zu gewährleisten. Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) hat internationale Standards festgelegt, die sich auf die Sicherheit und den Umweltschutz beziehen, sowohl auf bereits existierende als auch auf neue Anlagen. Diese im internationalen Konsens beschlossenen Standards definieren strenge Anforderungen für den gesamten Zyklus der Nutzung der Kernenergie. Entsprechend beinhalten diese auch Standards für den Bereich Bergbau. Darüber hinaus hat die International Commission on Radiological Protection (ICRP) international anerkannte Richtlinien zum Strahlenschutz erstellt, die auch in die Arbeiten der IAEO eingeflossen sind. Die meisten Länder haben diese Richtlinien in ihre Gesetzgebung aufgenommen . Grundsätzlich ist die Überwachung der Einhaltung von Umweltschutzaspekten beim Abbau von Uran Aufgabe der agierenden Unternehmen und der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der betroffenen Länder im Rahmen der jeweils geltenden nationalen Vorschriften. Die wirtschaftlichen Grundlagen der Bevölkerung können im Zusammenhang mit Bergbauunternehmungen durch die Schaffung von diversifizierten Arbeitsplätzen und sozialen Einrichtungen gestärkt werden. Dies liegt allerdings ebenfalls vorrangig in der Verantwortung der beteiligten Unternehmen und der betroffenen Länder. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5745 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 45 \1 80 57 45 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 3 Der überwiegende Teil der bekannten weltweiten Uranvorkommen liegt nicht in Siedlungsgebieten indigener Völker. Die Eröffnung und die Ausbeutung neuer Uranlagerstätten unterliegen in allen Bergbau treibenden Ländern Umweltverträglichkeitsprüfungen , die den Erhalt der Lebensgrundlagen indigener Völker einschließt. Generell sind die Umweltverträglichkeit eines Bergbauprojektes und der Rückbau zum Ausgangszustand im Zuge der Schließung und Sanierung kritische Parameter in der Finanzierung eines Bergbauvorhabens durch internationale Kreditvergabe. In Deutschland ist mit der 13. Novelle des Atomgesetzes der Ausstieg aus der Spaltung von Uran zur kommerziellen Erzeugung von Elektrizität beschlossen worden. Gleichwohl achtet Deutschland im internationalen Rahmen darauf, dass der Zusammenhang zwischen nachhaltiger Entwicklung und dem Schutz von Menschenrechten international, national und regional Berücksichtigung findet. Deutschland unterstützt nachdrücklich die bestehenden Initiativen zur Rohstofftransparenz (EITI), die den Dialog zwischen Zivilgesellschaft, Staat und Rohstoffindustrie befördern. 1. Welche Umwelt- und Gesundheitsschäden würden aus Sicht der Bundesregierung ein solch großes öffentliches Interesse darstellen, dass sie einen Bruch der Vertraulichkeit der bilateralen Abkommen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und diversen Drittstaaten rechtfertigen würden? Den rechtlichen Rahmen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und diversen Drittstaaten bilden bilaterale Abkommen. Die privaten Lieferverträge sind der Versorgungsagentur mit Sitz in Luxemburg anzuzeigen und unterliegen der Vertraulichkeit. Der weltweite Uranabbau erfolgt weitgehend nach festgelegten Regeln der IAEO und nach international definierten Standards zur Minimierung der Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit der lokalen Bevölkerung . Darüber hinaus ist die Einhaltung von Umwelt- und Gesundheitsschutzaspekten beim Abbau von Uran Aufgabe der agierenden Unternehmen und der jeweiligen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der betroffenen Länder im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften. In den Hauptlieferländern gelten mittlerweile strenge Umweltschutzvorschriften , die einen umweltverträglichen Bergbau mit möglichst geringfügigen Folgen gewährleisten sollen. 2. Welche Informationen liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Herkunft des in Deutschland verwendeten Urans seit dem Jahr 2010 vor (bitte nach Jahren, Kraftwerken, Minen, Uranförderländern, Weiterverarbeitungsländern , Lieferketten, Liefermengen und Lieferunternehmen aufschlüsseln )? Der Bundesregierung liegen keine Informationen hinsichtlich der Herkunft des in Deutschland verwendeten Urans vor. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfasst im Rahmen der Wahrnehmung seiner Aufgaben nach § 22 Absatz 1 des Atomgesetzes ausschließlich die radioaktiven Stoffe selbst sowie die jeweils abgebende bzw. annehmende Stelle. Daten über die Herkunft des Urans werden nicht erhoben. Vielmehr ist unter „Herkunft“ des Materials hier grundsätzlich diejenige Stelle (Anlage) im liefernden Land zu verstehen, aus welcher das Uran zur Verbringung nach Deutschland ausgebucht wird. Darüber hinaus kann in Einzelfällen V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5745 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 45 \1 80 57 45 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 4 als „Ursprung“ auch jene Anlage bekannt sein, in welcher der letzte Konversionsschritt bei der Verarbeitung des Urans durchgeführt worden war. Des Weiteren wird zur Herkunft des in Deutschland verwendeten Urans auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/6037 sowie auf die Antworten zu den Fragen 20a und 20c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6310 verwiesen. 3. In welcher Höhe hat die Urananreicherungsanlage Gronau Urankonzentrat bzw. konvertiertes Uran seit dem Jahr 2005 aus Frankreich erhalten? In welcher Höhe die Urananreicherungsanlage Gronau (URENCO) Urankonzentrat bzw. konvertiertes Uran seit dem Jahr 2005 aus Frankreich erhalten hat, kann seitens des BAFA nicht verifiziert werden. Seit dem Inkrafttreten der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 20. Juli 2001 besteht für innergemeinschaftliche Verbringungen sonstiger radioaktiver Stoffe, zu denen auch Natururan zählt, keine Genehmigungs- bzw. Anzeigepflicht mehr (vergleiche §§ 19 und 20 StrlSchV). Dem BAFA liegen die nachfolgenden Daten daher lediglich aus freiwilligen Meldungen der URENCO vor: 2005 151 629 kg, 2006 1 403 734 kg, 2007 1 245 681 kg, 2008 1 695 270 kg, 2009 1 648 629 kg, 2010 2 861 994 kg, 2011 2 930 234 kg, 2012 2 426 052 kg, 2013 1 246 658 kg, 2014 553 336 kg. Dabei ist eine Aufschlüsselung nach Urankonzentrat bzw. konvertiertem Uran nicht möglich; es dürfte sich dabei aber im Wesentlichen um Uranhexafluorid gehandelt haben. Bei Meldeunterlagen besteht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht von fünf Jahren. 4. Inwieweit ist die Bundesregierung zuversichtlich, wie geplant im Jahr 2015 den Kandidatenstatus der EITI zu erlangen, auch angesichts des bislang nicht vorliegenden, aber vom EITI-Vorstand verlangten Arbeitsplanes (www. d-eiti.de/de/mitmachen-mitgestalten/)? Die Bundesregierung hat die Umsetzung des EITI-Standards in Deutschland am 2. Juli 2014 beschlossen und plant die Einreichung des Kandidatur-Antrags beim internationalen EITI-Sekretariat bis Ende dieses Jahres. Mit der öffentlichen Verkündung der Kandidatur, der Ernennung des Sonderbeauftragten und der Konstituierung der Multi-Stakeholder-Gruppe (MSG) sind drei von vier notwendigen Schritten zur Beantragung der Kandidatur abgeschlossen. Die MSG arbeitet nun daran, einen Arbeitsplan für die Umsetzung der EITI in Deutschland aufzustellen (vierter Schritt). Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass der Zeitplan eingehalten wird. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5745 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 45 \1 80 57 45 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 5 5. Hat die Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahr 2005 Uran unmittelbar aus Niger importiert? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 6. Über welche Drittländer hat die Bundesrepublik Deutschland Uran aus Niger importiert? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 7. Kann die Bundesregierung ausschließen, Uran importiert zu haben, was aus Niger stammt? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 8. Welche Unternehmen waren nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2005 bzw. sind derzeit am Abbau des Urans beteiligt, das Deutschland aus Niger importiert bzw. importiert hat? Es finden keine direkten Importe von Uran aus Niger nach Deutschland statt. Der Kernbrennstoffhandel erfolgt in der EU über die EURATOM. 9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Höhe der Zahlungen der Unternehmen, die in Niger Uran abbauen, an die nigrische Regierung und deren Verwendung? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 10. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Kooperationen deutscher Unternehmen mit der französischen Firma Areva im Bereich Uranabbau, -transport, -anreicherung in Mali und Niger vor? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Menschenrechtslage in Niger und Mali, und wie bewertet sie diese? Niger: Die Menschenrechtslage in Niger hat sich seit der Rückkehr zur Demokratie nach einem Militärputsch im Jahr 2010 verbessert. Die Meinungs- und Informationsfreiheit werden im Allgemeinen verwirklicht; das Land belegt den 48. Platz (von 180) auf dem Pressefreiheitsindex der Organisation Reporter ohne Grenzen. In jüngster Zeit werden wieder zunehmend Zweifel an der Unabhängigkeit von Polizei und Justiz laut. Menschenrechtsverteidiger werden in ihren Aktivitäten grundsätzlich nicht behindert, allerdings ist die Zivilgesellschaft im Niger insgesamt noch schwach entwickelt. Niger ist eines der ärmsten Länder der Welt. Auf dem Human Development Index des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (United Nations Development Programme – UNDP) liegt es im Jahr 2014 auf dem letzten Platz (187 von 187). Die mangelhafte Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ist das gravierendste Menschenrechtsproblem im Niger. Für einen erheblichen Teil der Bevölkerung kann das Recht u. a. auf Gesundheit, Erziehung, Nahrung und Wasser nicht ausreichend verwirklicht werden. Überkommene Praktiken wie Sklaverei und Kin- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5745 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 45 \1 80 57 45 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 6 derehen sind offiziell abgeschafft, wirken aber in Teilen des Landes noch immer nach. Mali: Die Menschenrechtssituation in Mali ist gekennzeichnet von einer Zweiteilung zwischen dem von der Regierung kontrollierten Süden und dem umkämpften Norden, in dem die malische Regierung Menschenrechtsstandards nicht durchsetzen kann. Die Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger können sich grundsätzlich frei artikulieren und genießen Versammlungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit schlägt sich in einer Vielfalt zivilgesellschaftlicher Organisationen nieder. Medien sind politisch – weniger wirtschaftlich – unabhängig und im Netz herrschen Meinungs- und Informationsfreiheit. Das Land hat alle wesentlichen internationalen Vereinbarungen zum Schutz der Menschenrechte ratifiziert und auch den Großteil der Empfehlungen der letzten regelmäßigen Überprüfung durch den VN-Menschenrechtsrat angenommen. Unter Mithilfe der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen (MINUSMA) wurde im August 2014 eine Menschenrechtsstrategie für Mali beschlossen. Extreme Armut, schlechte Ressourcenverteilung, aber auch der Fortbestand traditioneller Verhältnisse und das Fehlen staatlicher Basisleistungen führen dennoch dazu, dass vor allem wirtschaftliche und soziale Menschenrechte nicht immer im vollen Umfang verwirklicht werden. Durch die schwierige Sicherheitslage im Norden des Landes, einhergehend mit dem Fehlen staatlicher Gewalt, ist die Bevölkerung im Norden der Willkür bewaffneter Gruppen ausgesetzt, durch die es immer wieder zu Menschenrechtsverletzungen kommt. Auch malische Streitkräfte und der Regierung nahestehende Milizen haben im Rahmen der bewaffneten Auseinandersetzungen gegen Menschenrechtsstandards verstoßen. Menschenrechtliche Grundkenntnisse gehören zum Ausbildungsprogramm der malischen Armee und sind auch fester Bestandteil der durch die EU betriebenen Ausbildungsmission (European Union Training Mission – EUTM). 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Engagement von Kritikerinnen und Kritikern des Uranabbaus bzw. der Uranexploration in Niger, und inwieweit unterstützt sie dieses? 13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über polizeiliche, juristische und geheimdienstliche Maßnahmen der Regierungen in Niger und Mali gegen Kritikerinnen und Kritiker des dortigen Uranabbaus bzw. der dortigen Uranexploration? Die Fragen 12 und 13 werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Niger: Im Juli 2014 kam es zu Protesten, die sich unter anderem gegen neue Vereinbarungen mit dem französischen Unternehmen AREVA richteten. Dabei wurden die Organisatoren der Demonstration kurzzeitig festgenommen, am selben Abend aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Begründet wurde der Vorgang vom Justizministerium mit einem Verstoß gegen die Anmeldefrist für Demonstrationen . Darüber hinaus liegen keine gesicherten Erkenntnisse über ein Engagement von Kritikerinnen und Kritikern oder dagegen gerichtete Maßnahmen seitens der Regierung vor. Mali: Im Zusammenhang mit Explorationsvorhaben bei Falea haben sich lokale zivilgesellschaftliche Organisationen gegen einen möglichen Uranabbau eingesetzt . Informationen über ein weiteres Engagement gegen Uranexploration und -abbau sowie über Maßnahmen der Regierung gegen Kritikerinnen und Kritiker liegen der Bundesregierung nicht vor. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5745 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 45 \1 80 57 45 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 7 14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Position der Partnerorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit hinsichtlich des dortigen Uranabbaus? Die staatlichen Partnerorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit haben sich zum Kontext Uranabbau in Niger und Mali und den entsprechenden Explorationsaktivitäten gegenüber der Bundesregierung nicht positioniert. 15. Welche Rüstungsgüter (Waffen, Ausrüstung) und Überwachungstechnik hat Deutschland seit dem Jahr 2005 an Niger und Mali geliefert, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über deren Verwendung (bitte nach Polizei und Armee differenziert auflisten)? Die Bundesregierung hat seit dem Jahr 2005 keine Genehmigungen zur Ausfuhr von Überwachungstechnik nach Niger und Mali erteilt. Im fraglichen Zeitraum hat die Bundesregierung elf Genehmigungen zur Ausfuhr von Gütern nach Teil IA (Rüstungsgüter) der Ausfuhrliste nach Mali erteilt. Es handelte sich fast ausschließlich um Lastkraftwagen sowie Schutzwesten und andere Teile der persönlichen Schutzausrüstung zur Minenräumung. Empfänger waren die Streitkräfte und das für Zivilschutz zuständige Innenministerium. Genehmigungen zur Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Niger wurden nicht erteilt. Außerdem wurden Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern erteilt, die für EU-Missionen und VN-Missionen in diesen Ländern bestimmt waren. Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei lieferten im Rahmen der Polizeilichen Ausstattungshilfe keine Rüstungsgüter oder Überwachungstechnik an Niger und Mali. 16. Welche Rohstoff-Interessen leiten die Politik der Bundesregierung in Niger und Mali? Die Politik der Bundesregierung in Niger und Mali wird nicht von RohstoffInteressen geleitetet. 17. In welchem Zusammenhang steht aus Sicht der Bundesregierung der Bundeswehreinsatz EUTM in Mali (European Training Mission Mali) mit der dortigen Uranexploration sowie dem Uranabbau im benachbarten Niger? EUTM Mali ist eine europäisch geführte Ausbildungs- und Beratungsmission zur Reform und zum Aufbau der malischen Streitkräfte im Süden des Landes. Es besteht kein Zusammenhang zwischen dem Einsatz deutscher Streitkräfte im Rahmen der EU-geführten Mission EUTM Mali und Uranabbau. 18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die gesundheitlichen Folgen für die am Uranabbau beteiligten Arbeiterinnen und Arbeiter in Niger sowie für die an der Uranexploration beteiligten Arbeiterinnen und Arbeiter in Mali? Niger: Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6310 verwiesen . Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Mali: Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5745 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 45 \1 80 57 45 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 8 19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Bedingungen, unter denen die Anwohnerinnen und Anwohner von Uranabbaugebieten in Niger und Mali umgesiedelt wurden bzw. werden sollen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Folgen des Uranabbaus in Niger und Mali für die Umwelt, auch hinsichtlich der Biodiversität ? Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6310 verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 21. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor über die Gründe des bisherigen Nichtinkrafttretens der Übereinkommen zwischen der Republik Niger und den Gesellschaften COMINAK und SOMAIR, die der nigrische Ministerrat am 10. Oktober 2014 abgeschlossen hat (http://news. aniamey.com/h/22283.html)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 22. Inwieweit hält die Bundesregierung die Aufsicht der Uranabbauarbeiten durch die nigrische Regierung sowie der Explorationsarbeiten durch die malische Regierung für ausreichend? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 23. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Pläne des französischen Energieunternehmens Areva vor, Uran in der nigrischen Imouraren-Mine abzubauen, auch angesichts der nicht bestandenen Umweltverträglichkeitsprüfungen durch Nichtregierungsorganisationen (http:// aghirinman.blogspot.de/p/communiques-de-presse.html)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 24. Angesichts der Tatsache, dass nach einer Studie des Entwicklungsprogramms der UN (UNDP – United Nations Development Programme) im Jahr 2012 42,8 Prozent der nigrischen Kinder zwischen fünf und 14 Jahren gearbeitet haben (http://hdr.undp.org/sites/default/files/hdr14-reportfr .pdf, S. 223), welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche Kinderarbeit in den nigrischen Uranminen vor, insbesondere an den Standorten, die von SOMAIR und COMINAK betrieben werden? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über Kinderarbeit in nigrischen Uranminen vor. Niger hat das ILO(internationale Arbeitsorganisation)-Übereinkommen 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung von Kinderarbeit im Oktober 2000 ratifiziert und ist daher an seine Einhaltung gebunden. Laut allgemeiner Kenntnis der Bundesregierung wenden die staatlichen Partnerorganisationen des Niger das dortige Arbeitsrecht (Code du Travail) an, das Anstellungen von Kindern im formalen Sektor unter 14 Jahren generell untersagt (Abschnitt III Artikel 99). Zur Bekämpfung der illegalen Kinderarbeit wurde V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5745 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 45 \1 80 57 45 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 9 seitens der derzeitigen Administration ein Aktionsplan erstellt, der Kinderarbeit a) verurteilt und b) versucht, ihr entgegenzuwirken. 25. Welche Konsequenzen würde die Bundesregierung ziehen, wenn sich herausstellen würde, dass es in nigrischen Uranminen Kinderarbeit gibt, auch hinsichtlich deutscher Uranimporte aus Frankreich? Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen. 26. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die gesundheitliche Situation der Bevölkerung in den Minenstädten Arlit, Akokan, Azelik und Imouraren sowie deren Umgebung seit der Entdeckung von Uranvorkommen im Niger im Jahr 1957, insbesondere hinsichtlich schwerer Erkrankungen wie Leukämie, Lungenkrebs und anderer Krebsarten? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 27. Angesichts der Tatsache, dass sich 1 bzw. 2 Kilometer vom SOMAIRStandort Arlit (Niger) entfernt eine Grundschule „Centre“ und eine weiterführende Schule „Tarat“ befinden, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Kriterien der Standortvergabe hinsichtlich der Umweltverträglichkeit und der eventuellen gesundheitlichen Gefährdung Minderjähriger, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse zu Kriterien der Standortvergabe und Umweltverträglichkeit der nigrischen Uranminen vor. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit ist nicht am Standort Arlit tätig. Laut Informationen der Durchführungsorganisationen der Bundesregierung befinden sich beide genannten Schulen in einer Arbeitersiedlung in fünf bis sieben Kilometer Entfernung von der Mine. 28. Mit welchen finanziellen Mitteln trägt die Bundesrepublik Deutschland zur Entwicklungshilfe bzw. Entwicklungszusammenarbeit in Niger und Mali bei? Niger: Während der letzten bilateralen entwicklungspolitischen Regierungsverhandlungen hat das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) der Republik Niger im Oktober 2014 die Summe von 62 Mio. Euro für einen Zeitraum von drei Jahren zugesagt. Dies wird ergänzt durch eine Sonderzusage zum Thema Mutter-Kind-Gesundheit in Höhe von 15 Mio. Euro vom April 2015, sodass insgesamt 77 Mio. Euro für die staatliche bilaterale Zusammenarbeit bis zum Jahr 2017 zur Verfügung stehen. In der Republik Niger leistet das Auswärtige Amt (AA) im laufenden Jahr humanitäre Hilfe im Umfang von 3,5 Mio. Euro, insbesondere für Flüchtlinge aus Nigeria und Mali sowie deren Aufnahmegemeinden. Mali: Im Zuge der schrittweisen Wiederaufnahme der staatlichen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Mali nach der Krise 2012/2013 wurden durch das BMZ für die Jahre 2013 und 2014 150 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Im November 2015 werden erneut entwicklungspolitische Regierungsverhandlungen zwischen Deutschland und Mali stattfinden. Im Bereich Humanitäre Hilfe hat das AA im Jahr 2014 insgesamt 9,25 Mio. Euro, im laufenden Jahr 3,5 Mio. Euro für Projekte zugunsten intern Vertriebener oder von Dürren und/oder Überschwemmungen betroffener Bevölkerungsteile zur Verfügung gestellt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5745 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 45 \1 80 57 45 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 0 29. Welche deutschen Entwicklungsorganisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Niger und Mali tätig? Folgende deutsche Organisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Niger und Mali tätig (sowohl mit als auch ohne eigene Vertretung vor Ort): Niger: GIZ – Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, KfW, BGR – Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Hanns-Seidel-Stiftung, Rosa-Luxemburg-Stiftung, Diakonie Katastrophenhilfe, Arbeiter Samariter Bund, CARE-Deutschland, Christoffel Blindenmission, Deutsche Welthungerhilfe , EIRENE, HELP e. V., Humedica International Aid, Katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe (Misereor), Ziviler Friedensdienst, Plan Deutschland , OXFAM Deutschland. Mali: GIZ – Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, KfW, FriedrichEbert -Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung, HannsSeidel -Stiftung, Rosa-Luxemburg-Stiftung, Katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe , Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe, Welthungerhilfe , Deutscher Volkshochschulverband, Arche NoVa e. V., HELP e. V., Caritas International e. V., Mali-Hilfe e. V., Kinderhilfswerk für die Dritte Welt e. V., Partnerschaft Sahelzone, Solisa – Freundeskreis Essen e. V., Solisa – Freundeskreis Fabritianum e. V., Eine-Welt-Nordenham e. V., OXFAM Deutschland, CARE Deutschland-Luxemburg e. V., Plan International Deutschland e. V., BORDA e. V., Aktion pro Afrika e. V., Kinderrechte Afrika e. V., EIRENE, Ziviler Friedensdienst, Freundeskreis Kati-Erfurt. 30. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Uranexploration am Standort Samit in der Region von Gao (Mali) vor (bitte ausführlich über die Fläche und das eingeschätzte Uranpotenzial informieren)? 31. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Unternehmen, die an der Uranexploration am Standort Samit in der Region von Gao (Mali) beteiligt sind? 32. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Uranvorkommen in der Region von Kidal (Mali) vor (bitte ausführlich über die Fläche und das eingeschätzte Uranpotenzial informieren)? 33. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Unternehmen, die in Mali und insbesondere in der Region Kidal an Uranexploration beteiligt sind? Die Fragen 30 bis 33 werden gemeinsam wie folgt beantwortet. In Mali wird bereits seit den 1970er-Jahren Uran-Exploration betrieben. Im Rahmen der Entwicklung der Falea Kupfer-Silber-Lagerstätte durch die kanadische Firma Denison Mines (bis Januar 2014: Rockgate Capital Corp.) wurden sechs Gebiete mit Uran-Mineralisationen im Westen Malis identifiziert. Ein möglicher Uranabbau wird aber nur als Beiprodukt anvisiert. Mit Stand Februar 2015 werden von dem Unternehmen rund 11 400 Tonnen Uran mit einem Gehalt von 0,073 Prozent Uran als gesicherte Ressource angegeben. Zusätzlich werden 6 050 Tonnen Uran mit einem Gehalt von 0,042 Prozent Uran vermutet. Auf Basis aero-physikalischer Messungen der australischen Firma Oklo Resources Limited im Jahr 2008 konnten Uranmineralisierungen in Nordost Mali (Kidal-Projekt) angezeigt werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5745 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 45 \1 80 57 45 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 1 Laut des malischen Bergbauministeriums werden auch Uranvorkommen in der Gao-Region (Samit-Lagerstätte) vermutet. Inwiefern ein Uranabbau in Mali tatsächlich stattfinden wird, ist offen. Bis zum Jahr 2013 wurden sieben Explorationsgenehmigungen an fünf Explorationsfirmen in Mali bewilligt: West Mali – Bala: Delta Exploration Mali Sarl (125 km2), – Madini: Delta Exploration Mali Sarl (67 km2), – Falea: Rockgate Capital Corp./Delta Exploration Inc. (75 km2). Ost Mali – Arafat: Earthshore Resources Mali Ltd. (1750 km2), – Diarindi: Merrea Gold (150 km2), – Dombia: Merrea Gold (150 km2), – Kidal: Oklo Uranium Ltd Mali Sarl (3980 km2), – Tessalit: Oklo Uranium Ltd Mali Sarl (4000 km2). Zur weiteren Information siehe Länderbericht Mali in der Publikation: Uranium 2014: Resources, Production and demand, Nea No. 7209, © OECD 2014 (Mali, Seite 309 ff.). 34. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand der Bewerbung des kanadischen Unternehmens Denison-Mines für eine Verlängerung der Lizenz auf das Falea-Projekt in Mali (http://denisonmines.com/ i/pdf/financials/2015Q1_Fin.pdf)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 35. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Vorhaben der malischen Regierung, dem kanadischen Unternehmen Denison-Mines eine Explorationslizenz zu gewähren sowie über die eventuelle Dauer dieser Lizenz? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 36. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die rechtliche Grundlage des Forschungsprojektes „airborne geophysical survey“ durch das kanadische Unternehmen Denison-Mines (http://denisonmines.com/s/Quarterly _Update.asp)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 37. Wo sind bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse des Forschungsprojektes „airborne geophysical survey“ veröffentlicht? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5745 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 45 \1 80 57 45 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 2 38. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Umweltverträglichkeitsprüfungen angesichts der von Uranabbau bzw. Uranexploration verursachten Grundwasserverschmutzung und deren korrekten Durchführung in Niger und Mali? Der weltweite Uranabbau erfolgt weitgehend nach festgelegten Regeln der IAEO und international definierten Standards zur Minimierung der Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit der lokalen Bevölkerung. Die wirtschaftlichen Grundlagen werden durch Schaffung von diversifizierten Arbeitsplätzen und sozialen Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser) gestärkt. Dies liegt vorrangig in der Verantwortung der beteiligten Unternehmen und der betroffenen Länder. Des Weiteren wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/6037 und auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6310 verwiesen. 39. Welche deutschen Bergbauunternehmen planen nach Kenntnis der Bundesregierung , in Gao und Kidal Explorationsrechte bei der malischen Regierung zu beantragen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 40. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Ergebnisse der Sitzung des EITI-Monitoring-Ausschusses aus dem Jahr 2014 vor, bei der die malische Regierung den Vorsitz hatte (www.mines.gouv.ml/ index.php/actualites/170-initiative-pour-la-transparence-des-industriesextractives -le-premier-ministre-preside-la-session-2014-du-comite-desupervision )? Der Bundesregierung ist bekannt, dass bei der Sitzung des EITI-MonitoringAusschusses im Jahr 2014 entschieden wurde, den Prozess der Dezentralisierung der EITI in Mali sowie die Kommunikation im Hinblick auf die Umsetzung zu stärken. Des Weiteren wurde die Verankerung des EITI-Standards in der nationalen Gesetzgebung empfohlen. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine weiteren Informationen vor. 41. Was verhindert nach Kenntnis der Bundesregierung die Implementierung der in früheren EITI-Berichten formulierten Empfehlungen, bei denen in Mali tätige Unternehmen sowie malische Behörden dazu angehalten werden , mehr Transparenz zu schaffen, z. B. im Hinblick auf Zölle oder die Buchhaltung von Bergbauunternehmen (www.eiti.org/files/Rapport%20 Final%20de%20Conciliation%20ITIE%20Mali%202012.pdf, S. 54 bis 57)? Die malische Regierung ist bestrebt, die Empfehlungen des Berichts umzusetzen , was Zeit braucht und wobei sie auf die Unterstützung internationaler Partner angewiesen ist. Die Bundesregierung unterstützt die malische Regierung bei der Verbesserung der Transparenz im Rohstoffsektor in Mali. 42. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über weitere Vorhaben der malischen und nigrischen Regierung sowie der beteiligten Unternehmen, mehr Transparenz beim Abbau von Rohstoffen zu schaffen? V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5745 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 45 \1 80 57 45 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 3 Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die malische Regierung bestrebt, die Koordinierung den beteiligten staatlichen Behörden für den Abbau natürlicher Rohstozwischenffe zu verbessern. Hierbei unterstützt das von der Bundesregierung finanzierte Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit „Verbesserung der Rohstoffgovernance in Mali“. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist Niger seit dem Jahr 2011 EITI-konform. Die nächste Validierung ist in Niger für Anfang des Jahres 2016 angesetzt. 43. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Uranexploration in Gao und Kidal (Mali) vom lokalen Wirken von „Ansar Dine“ und anderer Terrormilizen beeinträchtigt? Aufgrund der angespannten Sicherheitslage und des erheblichen Entführungsrisikos für Ausländer sind in den Regionen Gao und Kidal Uranexplorationen und andere geowissenschaftliche Feldforschung zurzeit nicht möglich. 44. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Wahrung der Rechte der in Gao und Kidal (Mali) lebenden indigenen Völker vor? Mali ist ein Staat, in dem die dort beheimateten unterschiedlichen Ethnien gleiche Rechte genießen. Der Begriff „indigene Völker“ ist auf Mali und seine Siedlungsgeschichte nicht übertragbar. Eine systematische Diskriminierung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit ist dem malischen Staat nicht zuzurechnen. Aufgrund der großen klimatischen Unterschiede sowie traditionell unterschiedlichen Wirtschaftsformen und Lebensweisen einzelner Ethnien treten erhebliche Unterschiede in den Lebensbedingungen in Mali auf. Der im Mai bzw. Juni 2015 unterschriebene Friedensvertrag stellt darauf ab, die Verwaltung stärker zu regionalisieren und mehr Entscheidungskompetenz auf lokale Ebenen zu verlagern. Damit soll diesen Unterschieden auch im staatlichen Aufbau stärker Rechnung getragen werden. 45. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung den in Gao und Kidal (Mali) lebenden indigenen Völkern, u. a. den Tuareg, Entschädigungen von der malischen Regierung oder von den Bergbauunternehmen bezahlt ? Der im Mai bzw. Juni 2015 unterzeichnete Friedensvertrag von Algier sieht vor, dass Teile der staatlichen Einnahmen den Gebietskörperschaften, in denen die Rohstoffe gefördert werden, zufließen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 18, 43 und 44 verwiesen. 46. Wie setzt sich die Bundesregierung bilateral sowie auf EU- und UN-Ebene für die Wahrung der Rechte der indigenen Völker in Gao und Kidal (Mali) ein? Im Rahmen der GSVP(Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik)- Missionen EUTM und EUCAP Sahel Mali (EU Capacity Building Mission Mali) werden auch mit deutscher Beteiligung malische Polizei- und Militärangehörige für Menschenrechte sensibilisiert. Mit Unterstützung der VN-Mission MINUSMA hat die malische Regierung im Jahr 2014 eine eigene Menschenrechtsstrategie erarbeitet. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5745 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 45 \1 80 57 45 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 4 47. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung zur Umsetzung der Erklärung der zivilgesellschaftlichen Weltkonferenz in Québec vom 16. April 2015 (www.uranium2015.com/en/news/quebec-declarationuranium )? Derzeit keine. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 45 \1 80 57 45 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 5 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 45 \1 80 57 45 .fm , 1 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 6 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .