Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5746 18. Wahlperiode 10.08.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 46 \1 80 57 46 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 7. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Kersten Steinke, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5638 – Übungen deutscher Polizistinnen und Polizisten mit ausländischen Polizeien bzw. Gendarmerieeinheiten Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutsche Polizisten üben regelmäßig Einsätze gemeinsam mit ausländischen Polizeiverbänden, darunter auch solchen aus Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU) angehören. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/547) hat die Bundesregierung im Februar 2014 ausgeführt, dass auch gemeinsam mit Gendarmerieeinheiten geübt wurde. Diese verfügen in der Regel über quasimilitärische Fähigkeiten und sind häufig dem Verteidigungsministerium des jeweiligen Landes unterstellt. Mindestens eine Übung („Reform einer nationalen Polizei in einem fiktiven Staat“) fand zudem laut der Auskunft der Bundesregierung „unter Federführung des 1. Deutsch-Niederländischen Korps“ statt, also des Militärs. Die Fragestellerinnen und Fragesteller halten angesichts des Grundsatzes der strikten Trennung von polizeilichen und militärischen Aufgaben, die in Deutschland gilt, solche Übungen für besonders fragwürdig – zumal, wenn dem Übungsszenario auch noch eine ausdrücklich friedliche Demonstration zugrunde liegt (wie dies bei der Übung „Demonstration“ der Fall war, die saarländische Polizistinnen und Polizisten gemeinsam mit französischen Gendarmerie - und Spezialkräften am 10. Oktober 2013 durchgeführt haben). Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die internationale organisierte Kriminalität und der internationale Terrorismus, die daraus folgenden Risiken und die veränderten Bedrohungsszenarien stellen die Sicherheitsbehörden vor neue Herausforderungen. Um diesen Entwicklungen wirksam zu begegnen und im Bedarfsfall handlungsfähig zu sein, haben die Sicherheitsbehörden Einsatzszenarien abzustimmen sowie Fähigkeiten und Ressourcen vorzuhalten. Dazu ist es u. a. unerlässlich, mit benachbarten Sicherheitspartnern gemeinsame Aus- und Fortbildungen sowie Übungen durchzuführen , um auch länderübergreifend und grenzüberschreitend die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Dienststellen und sonstigen Stellen zu erproben. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5746 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 46 \1 80 57 46 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 2 Dies dient im Weiteren der Anpassung und Fortentwicklung der jeweiligen taktischen Einsatzmöglichkeiten und Einsatzkonzeptionen. Zum Schutz geheimhaltungsbedürftiger Informationen wird auf die Nummer 2 der Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/10006, auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 und 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/10877, sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/11237, verwiesen. 1. An wie vielen Übungen, die gemeinsam mit ausländischen Polizistinnen und Polizisten, Gendarmen und/oder Soldatinnen und Soldaten stattgefunden haben, haben deutsche Polizistinnen und Polizisten nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 teilgenommen? a) An welchen dieser Übungen haben sich Spezialeinheiten (bitte benennen ) der jeweiligen Polizei bzw. Gendarmerie beteiligt? b) Welche deutschen Polizeieinheiten waren daran jeweils mit wie vielen Polizistinnen und Polizisten beteiligt? c) Welche Waffen bzw. Waffensysteme und welche Schutzausrüstung wurden bei den Übungen jeweils verwendet? d) Wo haben die Übungen jeweils stattgefunden? e) Wie lange haben die Übungen jeweils gedauert? f) Welche Szenarien lagen den Übungen jeweils zugrunde, und wer hat diese entworfen? Inwiefern waren externe Stellen (außerhalb der Polizei) an der Erarbeitung der Entwürfe beteiligt? g) Was war jeweils Zweck der Übung? h) Sofern die Übungen in Hinblick auf konkrete Anlässe durchgeführt wurden , um welche Anlässe handelte es sich dabei jeweils? i) Welchem Zweck diente die allfällige Einbeziehung von Polizei- oder Gendarmerieeinheiten von Nicht-EU-Staaten? j) Inwiefern waren deutsche und/oder ausländische militärische Einrichtungen , Dienststellen, Verbände oder Soldatinnen und Soldaten in die einzelnen Übungen eingebunden? k) Welche ausländischen Polizei- bzw. Gendarmerieeinheiten bzw. ggf. militärischen Verbände waren daran jeweils mit wie vielen Polizistinnen und Polizisten bzw. Gendarmen und/oder Soldatinnen und Soldaten beteiligt ? l) Von wem wurden diese Übungen jeweils geleitet? Inwiefern fanden sie im Rahmen formeller oder nichtinstitutionalisierter Zusammenarbeitsverbünde (wie etwa der ATLAS-Gruppe) statt? m) Welche Kosten sind in Zusammenhang mit den Übungen jeweils auf deutscher Seite entstanden, und aus welchem Etat wurden sie beglichen? n) An welchen Übungen waren (weitere) Polizei- oder Gendarmerieeinheiten in lediglich beobachtender Funktion, als Hospitanten oder Gäste usw. eingebunden, und um welche Einheiten aus welchem Land handelte es sich dabei? o) Welche weiteren Akteure (aus in- oder ausländischen staatlichen oder kommunalen Einrichtungen oder Behörden, Agenturen und Einrichtungen der EU oder der Vereinten Nationen, staatlichen, nichtstaatlichen bzw. internationalen Organisationen, Katastrophenschutz, Medien, Un- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5746 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 46 \1 80 57 46 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 3 ternehmen usw.; bitte jeweils angeben) waren in welcher Form in welche dieser Übungen (ggf. auch als Beobachter) jeweils eingebunden? p) Inwiefern sind nach den Übungen schriftliche Auswertungen entstanden , und welche Kenntnis hat die Bundesregierung über deren Inhalt (diesen bitte möglichst zusammenfassen)? Die Fragen 1, 1a bis 1p werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Durch Übungen sollen Kräfte, Einsatzeinheiten und Führungsorgane auf künftige Einsatzsituationen vorbereitet und für Einsätze aus- oder fortgebildet sowie Aufbau- und Ablauforganisationen überprüft werden. Hinsichtlich der Beantwortung der Fragen 1a bis 1p wird auf die Anlagen 1a und 1b verwiesen. Das Bekanntwerden der konkreten Inhalte der Beantwortung der Fragen 1a bis 1p würde in ihrer Gesamtheit Rückschlüsse auf einsatztaktische Schwerpunktsetzungen der polizeilichen Fortbildung im internationalen Rahmen zulassen. Die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Aus diesem Grund erfolgt die Beantwortung in den als VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuften Anlagen 1a und 1b, die nicht zur Veröffentlichung als Bundestagsdrucksache bestimmt sind.* Hinsichtlich der Beteiligung der GSG 9 der Bundespolizei an Übungen im Rahmen des ATLAS-Verbunds wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 18/498, verwiesen. 2. Welche Planübungen oder Einsatzsimulationen fanden gemeinsam mit welchen ausländischen Polizei-, Gendarmerie- oder Militäreinheiten statt (bitte analog zu Frage 1 beantworten)? Planübungen sind vorbereitende Übungen von Führungskräften und Führungsorganen , insbesondere zur Bewältigung von Einsätzen aus besonderen Anlässen anhand eines festgelegten Übungsverlaufes. Weitere, z. B. operative Kräfte sind hierbei nicht erforderlich. Der Begriff der „Einsatzsimulation“ ist im polizeilichen Sprachgebrauch nicht geläufig. Bei der Beantwortung wird davon ausgegangen , dass es sich dabei ebenfalls um Planübungen handelt. Hinsichtlich der Beantwortung der Fragen 2a bis 2p wird auf die Anlage 2 verwiesen . Das Bekanntwerden der konkreten Inhalte der Beantwortung der Fragen 2a bis 2p würde in ihrer Gesamtheit Rückschlüsse auf einsatztaktische Schwerpunktsetzungen der polizeilichen Fortbildung im internationalen Rahmen zulassen. Die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Aus diesem Grund erfolgt die Beantwortung in der als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuften Anlage 2, die nicht zur Veröffentlichung als Bundestagsdrucksache bestimmt ist.** In Bezug auf die GSG 9 der Bundespolizei wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen . * Das Bundesministerium des Innern hat die Anlagen als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Sie sind im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und können dort von Berechtigten eingesehen werden. ** Das Bundesministerium des Innern hat die Anlage als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Sie ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5746 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 46 \1 80 57 46 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 4 3. Sind in den Auflistungen zu den Fragen 1 und 2 auch Übungen bzw. Einsatzsimulationen unter Beteiligung der GSG 9 enthalten? Wenn ja, welche bzw. wie viele? Wenn nein, warum nicht, und an wie vielen Übungen bzw. Simulationen hat sich die GSG 9 beteiligt, und an wie vielen dieser Übungen bzw. Simulationen waren ausländische Gendarmerieeinheiten beteiligt? Waren an Übungen bzw. Simulationen, an denen die GSG 9 seit dem Jahr 2011 teilgenommen hat, auch militärische Einheiten oder Dienststellen des In- oder Auslandes eingebunden, und wenn ja, bei wie vielen Übungen bzw. Simulationen war das der Fall, und welcher Art war die militärische Einbindung ? Auf die Antwort zu Frage 1 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/13785, und die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/10006, wird verwiesen. 4. Beschränken sich die möglichen Einsatzszenarien für Auslandseinsätze der GSG 9 derzeit weiterhin auf die Rettung deutscher Geiseln (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 17/10006), und wenn nein, welche weiteren Szenarien kamen aus welchem Grund hinzu bzw. werden derzeit geprüft? Die Einsatzszenarien für Auslandseinsätze der GSG 9 der Bundespolizei ergeben sich aus § 8 Absatz 2 des Gesetzes über die Bundespolizei (BPolG). 5. Hat die GSG 9 seit dem Jahr 2011 logistische Unterstützung durch ausländische Streitkräfte erhalten oder ausländischen Streitkräften logistische Unterstützung geleistet, und wenn ja, a) welcher Art war die Unterstützung, und wann, wo und zu welchem Zweck ereignete sie sich, b) welcher ausländischen Streitkraft kam sie zugute, bzw. von welcher wurde sie gewährt? Im Rahmen freier Kapazitäten kann logistische Unterstützung von beiden Seiten in Form von Unterkunft, Versorgung und Nutzung von Liegenschaften gewährt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/13785, verwiesen. 6. Inwiefern hat die Bundeswehr oder haben ausländische Streitkräfte (bitte Einheit angeben) wann Angehörigen deutscher Polizeieinheiten (bitte genau angeben) seit dem Jahr 2011 Ausbildungen angeboten, um welche Ausbildung handelte es sich, und wie viele Polizistinnen und Polizisten haben daran jeweils teilgenommen (bei ausländischen Streitkräften bitte angeben, wo die Ausbildung stattfand)? Die Bundeswehr bietet regelmäßig sowohl der Bundespolizei als auch den Polizeien der Länder die Teilnahme an Ausbildungen und Lehrgängen an. Diese Form der Zusammenarbeit ist überall dort sinnvoll, wo beteiligte Kräfte zur Auftragserfüllung aufeinander angewiesen sein können. Dies ist im Bereich der Spezialkräfte der Fall, aber auch bei Such- und Rettungsaufgaben über See V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5746 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 46 \1 80 57 46 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 5 und Land. Hierfür nehmen beispielsweise Hubschrauberbesatzungen der Bundespolizei an dem durch die Deutsche Marine angebotenen Lehrgang „Überleben auf See“ teil. Das Bundesministerium der Verteidigung hat dem Bundeskriminalamt im Jahr 2014 die Teilnahme an einem regelmäßigen gemeinsamen Schnittstellentraining im Rahmen des Personenschutzes angeboten. Das gemeinsame Training wurde aber bisher weder terminiert noch durchgeführt. Die Bundeswehr hat im Jahre 2012 ein neues Schießausbildungskonzept eingeführt und hierzu entsprechende Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt. Ein Angehöriger der Bundespolizei hat in der Zeit vom 9. Juli 2012 bis 27. Juli 2012 an einer diesbezüglichen Fortbildungsmaßnahme der Bundeswehr teilgenommen. Ferner nutzt die Bundespolizei regelmäßig die Angebote des Bundessprachenamtes in Hürth zur Fremdsprachenschulung. Im Rahmen der Vorbereitungen für den Einsatz in mandatierten Friedensmissionen und bilateralen Polizeiprojekten müssen alle Polizistinnen und Polizisten eine Basisvorbereitung durchlaufen, die u. a. die Minenkunde (Mine Awareness) beinhaltet. Diese eintägige theoretische und praktische Einweisung erfolgt durch Fachpersonal der Bundeswehr. Darüber hinaus wird im Rahmen der missionsspezifischen Vorbereitung für die EU-Mission und das deutsche bilaterale Projekt in Afghanistan eine Woche beim VN-Ausbildungszentrum der Bundeswehr in Hammelburg durchgeführt. An den Basisvorbereitungen und den Vorbereitungsseminaren Afghanistan nehmen jeweils bis zu 16 Polizeivollzugsbeamte (PVB) teil. Das Mengengerüst der Basisvorbereitungen und Vorbereitungsseminare Afghanistan (VBS AFG) stellt sich wie folgt dar: Die Führungsakademie der Bundeswehr führt regelmäßig UN-Staff-OfficerCourses durch, an denen auch Polizisten teilnehmen. Daneben werden verschiedene Seminare im Rahmen der deutschen Trainingspartnerplattform angeboten, an denen künftige Missionsteilnehmer aus dem zivilen, dem polizeilichen und dem militärischen Bereich teilnehmen. In Bezug auf Bundeswehr und GSG 9 der Bundespolizei wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage die Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/4799, verwiesen. In Bezug auf die GSG 9 der Bundespolizei und ausländische Streitkräfte wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/10877, sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/11237, verwiesen. 7. Haben seit dem Jahr 2010 erneut Übungen im Zusammenhang mit dem European Union Police Forces Training (EUPFT) stattgefunden (wenn ja, bitte nach dem Schema der Frage 1 ausführen bzw. vermerken, welche der dort aufgeführten Übungen im Rahmen des EUPFT stattfanden)? Wenn nein, aus welchem Grund wurden nach Kenntnis der Bundesregierung diese Übungen nicht mehr durchgeführt? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 26 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 18/498, sowie die Antwort Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 Basisvorbereitung 9 7 8 3 2 VBS AFG 20 16 12 5 3 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5746 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 46 \1 80 57 46 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 6 der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 18/4001, verwiesen. 8. Welche in- und ausländischen Polizei- bzw. Gendarmerieeinheiten gehören gegenwärtig der ATLAS-Gruppe an? Welche dieser Einheiten unterstehen nach Kenntnis der Bundesregierung dem jeweiligen Verteidigungsministerium? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/13785, verwiesen. Bei folgenden Spezialeinheiten gab es seitdem eine Namensänderung: – Belgien, Direction Special Units (DSU), – Malta, Rapid Intervention Unit (RIU). Seit dem 7. Juli 2013 gehört auch die Spezialeinheit von Kroatien (Special Intervention Unit, SIU) dem ATLAS-Verbund an. Hinsichtlich des Unterstellungsverhältnisses der jeweiligen Spezialeinheiten wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/13785, verwiesen. 9. Welche jener ausländischen Polizei- bzw. Gendarmerieeinheiten, mit denen deutsche Polizisten geübt haben, verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über eine militärtypische Bewaffnung bzw. Waffensysteme (diese bitte genau angeben)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 10. Welche Formen der Kooperation gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 zwischen deutschen Polizistinnen und Polizisten und der European Gendarmerie Force (bitte Art der Kooperation sowie Anlass, Ort und Datum angeben)? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 11. Welcher Stellenwert kommt nach Auffassung der Bundesregierung Übungen deutscher Polizisten mit ausländischen Gendarmerieeinheiten oder Polizeieinheiten mit militärtypischer Bewaffnung oder solchen Polizeieinheiten , die dem Verteidigungsministerium des jeweiligen Landes unterstellt sind, zu? Übungen deutscher Polizeien mit ausländischen Polizeien dienen dem Erfahrungsaustausch sowie der Festigung und Vertiefung von einsatzpraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die Übungsinhalte entsprechen hierbei dem zivilpolizeilichen Einsatzspektrum der deutschen Polizeien. Übungen spielen in der Aus- und Fortbildung insbesondere wegen ihrer Realitätsnähe stets eine wichtige Rolle. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 46 \1 80 57 46 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 7 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 46 \1 80 57 46 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 8 Gesamtherstellung: H. 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