Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5747 18. Wahlperiode 10.08.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 47 \1 80 57 47 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 , C ha rly Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 7. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5647 – Finanzierung von Sicherungsmaßnahmen an den Außengrenzen der Europäischen Union Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union (EU) am 1. Juli 2013 beträgt die EU-Außengrenze auf dem Land 14 151 km, hinzu kommen noch einmal 48 000 km Küste. Die Aufrechterhaltung der von Kritikerinnen und Kritikern als „Festung Europa“ bezeichneten Abschottungsmaßnahmen kostet daher viel Geld. Nach Angaben des investigativen Datenprojekts „The Migrants Files“ haben die EU-Staaten für die Rückführung von Flüchtlingen in ihre Herkunftsländer seit dem Jahr 2000 rund 11,3 Mrd. Euro ausgegeben, für die gezielte Sicherung der Grenzen gegen „illegale“ Einwanderung weitere 1,6 Mrd. Euro (www.themigrantsfiles.com). Gezielte Grenzschutzmaßnahmen auf dem Land umfassen dabei auch die Errichtung von Grenzmauern und -zäunen entlang der EU-Außengrenzen, allein 77 Mio. Euro für Mauern und Zäune entlang der spanischen, griechischen und bulgarischen EU-Außengrenzen. Weitere Pläne zur Errichtung weiterer Zäune liegen bereits vor (z. B. www.stern.de/news2/eu-kritisiert-ungarische-plaenefuer -zaun-zu-serbien-6308370.html und www.faz.net/aktuell/politik/ausland/ eu-aussengrenze-bulgarien-kaempft-gegen-fluechtlingswelle- 13162853.html). Die Bemühungen der einzelnen EU-Staaten, die unerlaubte Migration einzudämmen und Flüchtlinge abzuwehren, sind dabei noch viel weitreichender und damit sehr kostenintensiv. So werden Auffanglager in Libyen und der Ukraine errichtet, Programme zur Verbesserung von Grenzkontrollen unterhalten und andere Maßnahmen, z. B. mit Marokko, Tunesien und Libyen, geplant (www.derstandard.at/2000017367872/Festung-Europa-Kosten-Wege-undStrukturen ). 1. Welche Formen der Zusammenarbeit und Vereinbarungen zwischen der EU und einzelnen Mitgliedstaaten oder der EU und Drittstaaten oder einzelner Mitgliedstaaten und Drittstaaten im Bereich der grenzpolizeilichen Zusammenarbeit , des Ausbaus von Grenzkontrollen, -zäunen, Kontrollkapazitäten V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5747 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 47 \1 80 57 47 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 2 und allgemein der Stärkung des so genannten Grenzmanagements sind der Bundesregierung bekannt? Eine Übersicht über die erfragten Formen der Zusammenarbeit und Vereinbarungen liegt der Bundesregierung nicht vor. Die Zusammenarbeit der Europäischen Union (EU) und ihrer Mitgliedstaaten im Bereich des Grenzschutzes an den Außengrenzen erfolgt durch die EUGrenzschutzagentur FRONTEX. Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung (EG) Nr. 2007/2004. Darüber hinaus arbeitet die Agentur über Arbeitsabkommen mit einer Reihe von Drittstaaten, die als wichtige Transit- oder Ursprungsländer illegaler Migration in Betracht kommen, im Rahmen der EU-Nachbarschaftspolitik zusammen. Inhaltlich werden dort Fragen der Zusammenarbeit im Bereich Risikoanalyse, Fortbildung, Sicherheitsforschung, Entsendung von Beobachtern in FRONTEX-koordinierte Einsatzmaßnahmen und FRONTEXkoordinierte Rückführungen geregelt. Zudem koordiniert die EU-Agentur Europol im Rahmen des EU-Policy Cycle – EMPACT (Europäische multidisziplinäre Kooperationsplattform zur Bekämpfung der Bedrohungen durch internationale schwere und organisierte Kriminalität ) Maßnahmen im Bereich der illegalen Migration. Als Beispiel bilateraler grenzpolizeilicher Zusammenarbeit führt Deutschland Ausbildungs- und Ausstattungshilfe im grenzpolizeilichen Bereich in Drittstaaten durch. Zudem zählen bilaterale Vereinbarungen zu den Formen der Zusammenarbeit mit Drittstaaten. 2. Welche EU-Staaten erhielten in den Jahren 2013 und 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung Unterstützung für Grenzsicherungsmaßnahmen aus EUMitteln , und welche Maßnahmen wurden darüber unterstützt (bitte angeben, aus welchen Fonds und in welcher Höhe die Unterstützung erfolgte)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 3. In welchen EU-Mitgliedstaaten mit EU-Außengrenzen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren Grenzzäune und andere bauliche Einrichtungen zur Absicherung der Grenzen und zur Verhinderung unerlaubter Einreise aus angrenzenden Staaten errichtet (bitte Länge und Höhe der Zäune und der baulichen Anlagen sowie den ungefähren Streckenverlauf angeben), und wie hat sie sich bezüglich deren rechtmäßiger Errichtung unter möglicher Aushebelung des Schengener Grenzkodex in Ratsarbeitsgruppen oder gegenüber der Europäischen Kommission hierzu verhalten? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. a) In welchen Ländern mit EU-Außengrenzen werden nach Kenntnissen der Bundesregierung derzeit weitere solcher Grenzzäune und -anlagen gebaut oder sind in Planung (bitte Länge und Höhe der Zäune sowie den ungefähren Streckenverlauf angeben)? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat der Zaun im Südosten Bulgariens an der Grenze zur Türkei eine Länge von derzeit 35 km und soll schrittweise um weitere 130 km ausgebaut werden. Im Nordosten Griechenlands an der Landgrenze zur Türkei wurde ein 12 km langer Zaun errichtet. In Ungarn wird ein Grenzzaun an der Grenze zu Serbien auf einer Länge von 175 km gebaut. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5747 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 47 \1 80 57 47 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 3 b) Inwiefern unterstützt die EU nach Kenntnissen der Bundesregierung den Bau und die Instandhaltung der Grenzzäune und -anlagen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten (bitte detailliert auflisten)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. c) Inwiefern werden der Bau und die Instandhaltung der Grenzzäune und -anlagen in anderen EU-Mitgliedstaaten durch Mittel des Bundes mitfinanziert (bitte detailliert auflisten)? Mittel des Bundes werden nicht aufgewendet. d) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten der unter Frage 3a genannten Grenzzäune und -anlagen (bitte differenziert auflisten)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 4. Welche Drittstaaten unterstützt die EU nach Kenntnis der Bundesregierung bei welchen Formen der Grenzsicherung in welchem finanziellen Rahmen, und inwiefern handelt es sich dabei um Projekte zur Vorbereitung einer etwaigen EU-Mitgliedschaft (bitte differenziert nach einzelnen Grenzsicherungsmaßnahmen auflisten)? 5. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, ob die verstärkte Zusammenarbeit der EU mit Tunesien im Sicherheitsbereich „einschließlich im Bereich des integrierten Grenzmanagements“ auch die finanzielle Unterstützung von Grenzanlagen betrifft (Ratsdok. 6926/15), und in welchem Umfang erfolgt diese finanzielle Unterstützung gegebenenfalls? Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 6. An welchen europäischen Innen- und Außengrenzen sind Bundespolizisten oder nach Kenntnis der Bundesregierung auch Landespolizisten aufgrund welcher Kooperationsabkommen oder anderer Bestimmungen für den gemeinsamen Grenzschutz abgestellt, und welche Personalkosten entstehen hierdurch? Mit Stand 27. Juli 2015 sind die folgenden 38 Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei als Unterstützungskräfte (Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland – GUA) bzw. Berater eingesetzt: Land Innen-/Außengrenze Anzahl Grundlage Griechenland Innengrenze 6 Bilaterale Vereinbarung Italien Innengrenze 2 Bilaterale Vereinbarung Kroatien Innengrenze 1 Bilaterale Vereinbarung Albanien Außengrenze zur Griechenland 12 Bilaterale Vereinbarung Ungarn Außengrenze zu Serbien 9 FRONTEX Bulgarien Außengrenze zu Serbien (1) und zur Türkei (1) 2 FRONTEX Kroatien Außengrenze Serbien (2) und Montenegro (1) 3 FRONTEX Griechenland Außengrenze zur Türkei 1 FRONTEX Italien „Mittelmeer“ 2 FRONTEX V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5747 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 47 \1 80 57 47 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 4 Für die auf bilateraler Grundlage entsandten Beamten entstanden im laufenden Monat Juli 2015 (Stichtag 27. Juli 2015) Kosten in Höhe von rund 57 500 Euro. Im Gesamtjahr 2015 wurden für den gleichen Personenkreis bislang insgesamt rund 384 000 Euro ausgegeben (Stichtag 27. Juli 2015). Die Kosten für die im Rahmen von FRONTEX entsandten Beamten werden vollständig aus dem FRONTEX Haushalt refinanziert. Über den Einsatz von Polizeivollzugsbeamten der Länder liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 7. Über welches Budget verfügt nach Kenntnis der Bundesregierung die europäische Grenzagentur FRONTEX seit ihrer Gründung (bitte nach Jahreszahl aufschlüsseln)? a) In welchem Rahmen entfielen die laufenden Kosten nach Kenntnis der Bundesregierung auf Personal-, Verwaltungs-, Ausrüstungs-, Weiterentwicklungskosten etc. (bitte ebenfalls nach Jahreszahl aufschlüsseln)? b) Welche Kosten entstanden nach Kenntnis der Bundesregierung dabei durch Seenotrettung, welche durch Maßnahmen zur Grenzsicherung? Alle Budgets der EU-Agentur FRONTEX sind seit der Gründung auf der Internetseite http://frontex.europa.eu/about-frontex/governance-documents/ veröffentlicht . 8. In welchem Umfang hat die EU in diesem Zeitraum nach Kenntnis der Bundesregierung darüber hinaus Mittel für eine verstärkte Kooperation der EU-Staaten bei der Kontrolle und Sicherung der Außengrenzen bereitgestellt (bitte soweit wie möglich aufgliedern)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 9. In welchen Drittstaaten unterstützt, unterhält oder plant die EU nach Kenntnis der Bundesregierung „Auffanglager“ (detention centre) bzw. Transitzentren o. Ä. für Migranten und schutzsuchende Flüchtlinge, und inwieweit sind der Bundesregierung die Kosten für den Bau und die Unterhaltung dieser „Auffanglager“ bekannt (bitte detailliert auflisten)? Nach Kenntnis der Bundesregierung plant die EU keine „Auffanglager“ bzw. „Transitzentren“. Nach der Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament , den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, COM(2015) 240 final, „Die europäische Migrationsagenda “, plant die EU ein multifunktionales Zentrum in Agadez/Niger. Dazu soll eine bereits bestehende Einrichtung der Internationalen Organisation für Migration (IOM) unterstützt und ausgebaut werden. Ziel ist, Informationen für Flüchtlinge bereitzustellen, Schutzmöglichkeiten und Neuansiedlungsmöglichkeiten für Menschen in Not zu schaffen, sowie die freiwillige Rückkehr zu unterstützen . Die für dieses Projekt von der Europäischen Kommission veranschlagten Kosten sind der Bundesregierung noch nicht bekannt. Die EU prüft außerdem derzeit die Errichtung bzw. Unterstützung von bestehenden Informations - und Beratungseinrichtungen für Flüchtlinge und Migranten entlang der Migrationsrouten am Horn von Afrika. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5747 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 47 \1 80 57 47 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 5 10. In welchen Drittstaaten unterstützt, unterhält oder plant die Bundesregierung sogenannte Auffanglager bzw. Transitzentren o. Ä. (bitte detailliert auflisten) für Migranten und schutzsuchende Flüchtlinge? Die Bundesregierung unterhält oder plant keine solche Einrichtung in Drittstaaten . Die Bundesregierung unterstützt den von der EU geplanten Ausbau des multifunktionalen Zentrums in Agadez/Niger. 11. Wie hat sich die Bundesregierung zu dem geplanten EU-Pilotprojekt zur Einrichtung eines Transitzentrums im Niger positioniert, und auf welche Weise sind Bundesbehörden (auch das Auswärtige Amt) daran beteiligt (EUobserver vom 18. Mai 2015)? Die Bundesregierung unterstützt die Einrichtung des von der EU geplanten multifunktionalen Zentrums in Niger. Die Europäische Kommission hat eine Arbeitsgruppe zur Schaffung dieses Zentrums gegründet, an deren Sitzungen Vertreter der zuständigen Ressorts teilnehmen. Welches Ziel verfolgt dieses Projekt, wer ist daran beteiligt, und wann soll es beginnen? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 12. Welche EU-Gelder sollen hierfür aufgewendet werden? Sind der Bundesregierung weitere von anderen EU-Mitgliedstaaten finanzierte oder unterstützte „Auffanglager“, Transitzentren o. Ä. in Drittstaaten bekannt? Wenn ja, wo, und welche Kosten verursacht der Unterhalt dieser Einrichtungen ? Nach Kenntnis der Bundesregierung sollen für das geplante multifunktionale Zentrum in Niger EU-Finanzmittel aus dem Instrument Contributing to Stability and Peace (IcSP) bzw. dem European Development Fund (EDF) bereitgestellt werden. Weitere von anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union finanzierte oder unterstützte Zentren in Drittstaaten sind der Bundesregierung nicht bekannt. 13. Inwieweit trifft es zu, dass bei einer Öffnung der geschlossenen Aufnahmeeinrichtungen in Griechenland entsprechende EU-Fördermittel zurückgezahlt werden müssten (www.ardmediathek.de/radio/InterviewDeutschlandfunk /Fl%C3%BCchtlinge-in-Griechenland-Burkhardt-/ Deutschlandfunk/Audio-Podcast?documentId=29486412&bcastId= 21676300), weil diese nur unter der Auflage gewährt wurden, dass es sich um geschlossene Einrichtungen handelt (bitte ausführen), und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5747 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 47 \1 80 57 47 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 6 14. Welche Kosten verursachten nach Kenntnis der Bundesregierung datenund erkenntnisbezogene EU-Projekte und EU-Programme zur Sicherung der EU-Außengrenzen oder mit Bezug zur Migrationskontrolle, wie z. B. Seahorse Network, EUROSUR, SIS/SIS II, VIS, EURODAC, seit ihrer Entwicklung (bitte, sofern möglich, nach Personal-, Verwaltungs-, Ausrüstungs -, Weiterentwicklungskosten etc. aufschlüsseln)? Zu den Kosten, die durch den Betrieb des EUROSUR-Netzwerkes entstehen, wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 18/5572 verwiesen. Bei den nachfolgend genannten Ausgaben der Europäischen Kommission für das VIS sind für die Jahre 2011 und 2012 die Betriebskosten noch nicht gesondert ausgewiesen (http://ec.europa.eu). Erst seit der Betrieb im Jahr 2013 finanzwirksam von der Europäischen Kommission übernommen wurde, veröffentlicht die europäische IT-Agentur eu-LISA die Haushaltszahlen für das VIS (www. eulisa.europa.eu) und lassen sich die dem VIS zuzuordnenden Kosten auch für den Betrieb angeben. Für die Bereiche Personal und allgemeine Sachmittel sind Kosten für das VIS im Haushalt von eu-LISA implizit enthalten. 2011 (Beginn des Wirkbetriebs) Budget der Europäischen Kommission für VIS: ca. 31,2 Mio. Euro 2012 Budget der Europäischen Kommission für VIS: ca. 40,0 Mio. Euro 2013 Budget von eu-LISA: ca. 60,7 Mio. Euro, davon für den VIS-Betrieb ca. 9,1 Mio. Euro 2014 Budget von eu-LISA: ca. 64,9 Mio. Euro, davon für den VIS-Betrieb ca. 8,2 Mio. Euro 2015 Budget von eu-LISA: ca. 76,9 Mio. Euro, davon für den VIS-Betrieb ca. 20,0 Mio. Euro Zu weiteren Einzelheiten wird auf die öffentlich zugänglichen Dokumente der Europäischen Kommission für bzw. von eu-LISA verwiesen. Die Kosten des Zentralsystems des Schengener Informationssystems der ersten Generation (SIS 1) betrugen in den Jahren 1991 bis Ende 2013 für die Installation (Table 7, S. 28): 40 773 954,07 Euro und für den Betrieb (Table 8, S. 29): 36 168 119,09 Euro . Die Daten wurden im EU-Ratsdokument „Management Report for 2013 on CSIS installation and operation“ vom 14. November 2014 (Ratsdok. 14872/14) veröffentlicht. Die Ausgaben der Europäischen Kommission für den Betrieb des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) sowie EURODAC sind ab dem Jahr 2013 den Haushaltsübersichten der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) zu entnehmen (www.eulisa.europa.eu/AboutUs/ Finance/EULISA%20Budgets/2015%20initial%20budget.pdf). Für die Bereiche Personal und allgemeine Sachmittel sind die Kosten für die von eu-LISA betreuten Systeme EURODAC und SIS II im Haushalt von eu-LISA implizit enthalten . Die Entwicklungskosten des SIS II beliefen sich nach Schätzungen des Europäischen Rechnungshofes bis Projektende auf rund 500 Mio. Euro, 189 Mio. Euro für das zentrale System und schätzungsweise mehr als 330 Mio. Euro für die V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5747 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 47 \1 80 57 47 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 7 nationalen Systeme. Der Sonderbericht des Rechnungshofes ist unter www. eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR14_03/SR14_03_DE.pdf abrufbar. 15. In welchem Umfang und welche Art von personenbezogenen Daten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen in Frage 14 erfragten europäischen Projekten und Programmen mit Bezug zu Migration und Asyl seit dem Jahr 2009 in welchen Datenbanken gesammelt (bitte nach Jahren und, soweit wie möglich, nach eingebender Stelle auflisten), und welche Behörden welcher europäischen Länder haben Zugriff auf diese Daten? Das System EUROSUR dient der grenzpolizeilichen Überwachung der Außengrenzen und verarbeitet keine personenbezogenen Daten. Die im VIS gespeicherten Datenkategorien ergeben sich aus der VIS-Verordnung (EU) Nr. 767/2008, Artikel 5 ff. Die auf das VIS zugriffsberechtigten Behörden sind im Amtsblatt der EU veröffentlicht, zuletzt unter Nr. 2014/C 106/04 und Nr. 2013/C 236/01. Zudem veröffentlicht die europäische IT-Agentur eu-LISA Übersichten der auf das VIS zugriffsberechtigten Behörden (www.eulisa.europa.eu). eu-LISA veröffentlicht Zahlen zum VIS seit Betriebsbeginn 2011, zuletzt im Bericht 2014 gemäß VIS-Verordnung, Artikel 50. Zu den Einzelheiten wird auf die öffentlich zugänglichen Dokumente von eu-LISA verwiesen. Es ergeben sich folgende Zahlen: Die im SIS II gespeicherten Datenkategorien ergeben sich aus Artikel 20 des Beschlusses 2007/533/JI des Rates vom 12. Juni 2007 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II; SIS II-Ratsbeschluss). Das bis zur Inbetriebnahme des SIS II genutzte SIS 1 enthielt Datenkategorien gemäß Artikel 94 Absatz 2 des Übereinkommens vom 14. Juni 1985 zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux -Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen (Schengener Durchführungsüberkommen – SDÜ). Die auf das SIS II zugriffsberechtigten Behörden sind im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, zuletzt unter Nr. 2015/C 208/01. Die in EURODAC gespeicherten Datenkategorien sind in Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über die Einrichtung von EURODAC für den Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit EURODAC-Daten sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Groß-systemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Neufassung) (EURODAC-VO) aufAnträge Visa erteilt 2011 1 297 812 1 229 106 2012 1 794 740 1 507 201 2013 2 288 030 1 945 070 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5747 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 47 \1 80 57 47 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 8 geführt. Die auf EURODAC zugriffsberechtigten Behörden sind im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, zuletzt unter Nr. 2015/C 237/01. 16. In welchem Umfang wurden von Behörden des Bundes in den vergangenen Jahren seit dem Jahr 2009 personenbezogene Daten in den einschlägigen EU-Datenbanken mit Bezug zu Migration und Asyl wegen datenschutzrechtlicher Verstöße gelöscht (bitte nach Jahren und, soweit wie möglich, nach eingebender Stelle auflisten)? Der Bundesregierung sind keine datenschutzrechtlichen Verstöße bekannt, die zu einer Löschung von personenbezogenen Daten von Behörden des Bundes in den einschlägigen EU-Datenbanken zu Migration und Asyl führten. Was ist der Bundesregierung zum Umfang von Verstößen und nachfolgenden Löschungen auch anderer EU-Mitgliedstaaten bekannt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 17. Über welches Budget verfügt nach Kenntnis der Bundesregierung das Joint Operation Team (JOT) Mare, welches „die schnelle Verfügbarkeit aller Erkenntnisse in Bezug auf kriminelle Organisationen, die für die Verbringung von Migranten auf dem Seeweg in die Europäische Union und die sich anschließende illegale Binnenmigration verantwortlich sind, gewährleisten “ soll (siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/4634)? Die Verteilung des Europol-Budgets für die EMPACT Priorität „Illegale Migration “ für 2015 (ca. 360 000 Euro) erfolgt im Rahmen einer Finanzierungsvereinbarung . Über die Zuordnung zu einzelnen EU-Maßnahmen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. a) Welche Personal- und Sachkosten entstehen durch welche Art der Beteiligung welcher deutschen Bundesbehörden am JOT Mare? b) Welche entstandenen Personal- und Sachkosten welcher deutschen Bundesbehörden am JOT Mare werden nicht von Europol übernommen ? Der Bundespolizei entstehen Personalkosten für die Entsendung eines Nationalen Experten zum JOT Mare. Diese umfassen die Grundbezüge des jeweiligen Mitarbeiters. Begleitende Kosten (Reisekosten und Trennungsgeld) für den Nationalen Experten werden vollumfänglich für ein Jahr aus dem Europol-Budget finanziert. 18. Über welches Budget verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Maßnahmen bzw. besonderen Operationen „Hunting Ground“ und „Falko“, das „JOT Compass“ und das Projekt „Identitätsbetrug“ (siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/ 4634; bitte einzeln auflisten)? Da es sich um Maßnahmen der EMPACT Priorität „Illegale Migration“ handelt, wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5747 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 47 \1 80 57 47 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 9 a) In welchem Rahmen beteiligt sich die Bundesregierung an der Finanzierung dieser EU-Maßnahmen und besonderen Operationen? Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an der Finanzierung dieser EU-Maßnahmen . b) Welche Personal- und Sachkosten entstehen durch Beteiligung welcher deutschen Bundesbehörden (bitte nach den einzelnen EU-Maßnahmen und besonderen Operationen auflisten)? Die Beteiligung erfolgt durch die Bundespolizei im Rahmen der bestehenden Aufgabenwahrnehmung, es fallen keine weiteren Personal- und Sachkosten an. 19. Wie viele und welche Forschungsprojekte förderte die EU nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der Sicherheitsforschung mit Bezug zur Migrationskontrolle und Grenzüberwachung seit dem Jahr 2009 (bitte nach Jahren aufgliedern und eine kurze Projektbeschreibung, sofern vorhanden , anfügen)? Die Europäische Union ist Eigner und Träger des Programms Horizont 2020 und des Siebten Forschungsrahmenprogramms. Durchführende Organisation ist die Europäische Kommission. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die EU im Bereich Sicherheit des 7. Forschungsrahmenprogramms sowie in der Programmlinie Sichere Gesellschaften von Horizont 2020 seit dem Jahr 2009 21 Projekte in die Förderung überführt, die einen Bezug zur Migrationskontrolle oder der Grenzüberwachung aufweisen. Es sind dies: EFFISEC – Efficient integrated security checkpoints, SCIIMS – Strategic Crime and Immigration Information Management System, VIRTUOSO – Versatile information toolkit for end-users oriented open sources exploitation, SEABILLA – Sea border surveillance, SUPPORT – Security upgrade for ports, OPARUS – Open Architecture for UAV-based Surveillance System, I2C – Integrated System for Interoperable sensors & Information sources for Common abnormal vessel behaviour detection & Collaborative identification of threat, PERSEUS – Protection of European seas and borders through the intelligent use of surveillance, SNIFFLES – Artificial sniffer using ion trap technology, FIDELITY – Fast and Trustworthy Identity Delivery and Check with ePassports leveraging Traveller Privacy, SNIFFER – A bio-mimicry enabled artificial sniffer, DOGGIES – Detection of Olfactory traces by orthoGonal Gas identification technologIES, FASTPASS – A harmonized, modular reference system for all European automatic border crossing points, CLOSEYE – Collaborative evaluation of border surveillance technologies in maritime environment by pre-operational validation of innovative solutions, V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5747 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 47 \1 80 57 47 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 0 SUNNY – Smart Unmanned aerial vehicle sensor network for detection of border crossing and illegal entry, ABC4EU – ABC gates for Europe, MOBILEPASS – A secure, modular and distributed mobile border control solution for European land border crossing points, TRACE – Trafficking as a criminal enterprise, EWISA – Early Warning for increased situational awareness, C-BORD – Effective container inspection at border control points, Bodega – Borderguard – Proactive enhancement of human performance in border control. Die Europäische Kommission stellt Projektbeschreibungen zu den geförderten Projekten im Forschungs- und Entwicklungsinformationsdienst „CORDIS“ (http://cordis.europa.eu/projects/home_de.html) zur Verfügung. Zu den Laufzeiten , Kosten und geförderten Partnern wird hierauf verwiesen. a) Welche Kosten verursachten die einzelnen Projekte nach Kenntnis der Bundesregierung? Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. b) Welche Länder, Firmen (bitte wenn möglich auch die Mutterkonzerne auflisten), Hochschulen bzw. Forschungsinstitute, EU-Parlamentarier und EU-Kommissare waren nach Kenntnis der Bundesregierung an der Planung, Umsetzung und Auswertung welcher Projekte beteiligt, und welche Rolle spielten sie? Die an den Projekten beteiligten Koordinatoren und Partner sowie deren Länderzuordnung sind in CORDIS aufgeführt. An der Umsetzung und Auswertung der Projekte sind darüber hinaus die Europäische Kommission sowie deren nachgeordnete Behörde, die Research Executive Agency (REA) beteiligt. Über die weitere Beteiligung von EU-Parlamentariern oder EU-Kommissaren an der Planung , Umsetzung und Auswertung hat die Bundesregierung keine Kenntnis. 20. Wie viele und welche Forschungsprojekte förderte nach Kenntnis der Bundesregierung die europäische Weltraumagentur ESA bzw. SatCen im Bereich der Sicherheitsforschung bezüglich der Migrations- und Flüchtlingspolitik und Grenzüberwachung seit dem Jahr 2000? a) Welche Kosten verursachten die einzelnen Projekte nach Kenntnis der Bundesregierung? b) Welche Länder, Firmen (bitte wenn möglich auch die Mutterkonzerne auflisten), Hochschulen bzw. Forschungsinstitute, EU-Parlamentarier und EU-Kommissare waren nach Kenntnis der Bundesregierung an der Planung, Umsetzung und Auswertung welcher Projekte beteiligt, und welche Rolle spielten sie? Die Europäische Weltraumorganisation ESA verfügt über kein Programm, das sich ausdrücklich mit Sicherheitsforschung beschäftigt. Lediglich im Rahmen des ESA-Programms zur Entwicklung einer satellitengestützten Nutzung des Automatic Identification Systems (AIS) ist die Maritime Sicherheit eine Anwendung . V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5747 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 47 \1 80 57 47 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 1 21. Welche Studien im Bereich der Sicherheitsforschung bezüglich der Migrationskontrolle und Grenzüberwachung wurden seit dem Jahr 2009 nach Kenntnis der Bundesregierung von der EU in Auftrag gegeben, und welche Kosten verursachten diese bisher? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 22. Welche Studien im Bereich der Sicherheitsforschung bezüglich der Migrationskontrolle und Grenzüberwachung wurden seit dem Jahr 2000 von der Bundesregierung beauftragt, und welche Kosten verursachten diese bisher? Im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“ der Bundesregierung wurden seit dem Jahr 2000 keine Studien zur Migrationskontrolle und Grenzüberwachung in Auftrag gegeben. 23. Welche Kosten verursachten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 die Planung, der Bau und der Unterhalt welcher Abschiebezentren (bitte einzeln auflisten)? Der Betrieb von Einrichtungen für die Unterbringung von Personen in Vorbereitung auf deren Abschiebung ist Sache der Bundesländer. Vor diesem Hintergrund liegen der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. 24. Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen liegen der Bundesregierungen zu den durchschnittlichen Kosten der Abschiebungshaft, Vorbereitung von Abschiebungen (Passbeschaffung usw.) und Abschiebungen in Deutschland, anderen EU-Ländern und der EU vor? Zu den Kosten der Abschiebungshaft sowie der Passbeschaffung in Deutschland wird auf die Zuständigkeiten der Bundesländer verwiesen. Zu den Kosten, die dem Bund für die Sicherheitsbegleitung bei Rückführungen (Abschiebungen, Zurückschiebungen, Zurückweisung) gemäß § 71 Absatz 3 Nummer 1d des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) entstanden sind, verweise ich auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/5460 (Frage 12), Bundestagsdrucksache 17/8834 (Frage 17), Bundestagsdrucksache 17/12442 (Frage 17), Bundestagsdrucksache 18/782 (Frage 17) und Bundestagsdrucksache 18/4025 (Frage 18). Die Beschaffung von Heimreisedokumenten ist für 19 afrikanische Staaten sowie Vietnam bei der Bundespolizei zentralisiert. Zu den Kosten, die dabei im Rahmen der Anhörung von Ausländern entstehen, wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4595 (Fragen 4 bis 6) vom 13. April 2015 verwiesen. Zu den Kosten anderer EU-Staaten bzw. der EU für Abschiebungshaft sowie die Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5747 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 47 \1 80 57 47 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 2 25. Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung der EU durch „Joint Return Operations“ (bitte seit Bestehen nach Jahren aufschlüsseln )? Kenntnisse über Kosten, die der EU durch „Joint Return Operations“ (JROs) entstehen, liegen der Bundesregierung nicht vor. Zu den Kosten, die der EU durch Erstattungen an die Bundesrepublik Deutschland für die Organisation von JROs entstehen, wird auf die Antwort zu Frage 25e verwiesen. a) Wie viele dieser „Joint Return Operations“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchem Ziel von welchen europäischen Flughäfen durchgeführt? b) Welche EU-Länder waren nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt ? c) An wie vielen Maßnahmen war Deutschland insgesamt beteiligt und in welcher Form? d) Wer organisierte nach Kenntnis der Bundesregierung die weiteren Flüge? Über „Joint Return Operations“, an denen Deutschland nicht als organisierender oder teilnehmender Staat beteiligt ist, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu den Maßnahmen, an denen Deutschland in organisierender oder teilnehmender Funktion beteiligt war, wird auf die nachstehende Tabelle verwiesen: Datum Zielland Deutscher Abflughafen1 Federführender Staat/ durchführende Bundesbehörde Kosten Fluggerät2 14.02.2007 Kamerun, Ghana Hamburg Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 157 000 Euro 06.03.2007 Nigeria Italien 14.03.2007 Kamerun, Togo Niederlande 25.04.2007 Kamerun, Togo Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 175 000 Euro 19.09.2007 Kamerun Niederlande 06.12.2007 Nigeria Italien 22.07.2008 Nigeria Irland 22.10.2008 Pakistan Spanien 14.11.2008 Nigeria, Gambia Österreich 03.12.2008 Ecuador, Kolumbien Spanien 17.12.2008 Nigeria Niederlande 25.02.2009 Nigeria Irland/Großbritannien 17.03.2009 Nigeria Österreich 08.04.2009 Nigeria, Kamerun Niederlande 21.04.2009 Cote d’Ivoire, Togo Schweiz 02.06.2009 Nigeria Österreich 08.06.2009 Vietnam Berlin-Schönefeld Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 344 000 Euro V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5747 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 47 \1 80 57 47 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 3 Datum Zielland Deutscher Abflughafen1 Federführender Staat/ durchführende Bundesbehörde Kosten Fluggerät2 15.07.2009 Nigeria Niederlande 12.08.2009 Georgien, Armenien Österreich 01.09.2009 Nigeria Österreich 25.09.2009 Nigeria Italien 06.10.2009 Nigeria, Gambia Österreich 13.11.2009 Nigeria Italien 15.12.2009 Kosovo, Albanien Österreich 14.01.2010 Kosovo, Albanien Österreich 21.01.2010 Nigeria Österreich 16.02.2010 Kosovo, Albanien Österreich 03.03.2010 Nigeria, Gambia Österreich 18.03.2010 Nigeria Italien 13.04.2010 Georgien Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 75 000 Euro 14.04.2010 Kosovo Finnland 28.04.2010 Nigeria, Kamerun Niederlande 29.04.2010 Georgien, Armenien Österreich 04.05.2010 Nigeria Österreich 20.05.2010 Kosovo Österreich 10.06.2010 Nigeria Österreich 22.06.2010 Kosovo Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 91 000 Euro 11.08.2010 Kosovo, Albanien Österreich 22.09.2010 Kosovo Stuttgart Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 61 000 Euro 28.09.2010 Georgien FRONTEX/Polen 20.10.2010 Nigeria, Kamerun Niederlande 28.10.2010 Nigeria Irland 07.12.2010 Kosovo Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 62 000 Euro 15.12.2010 Nigeria Irland 19.01.2011 Nigeria Österreich 07.02.2011 Nigeria Irland 15.02.2011 Kosovo Stuttgart Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 62 000 Euro 31.03.2011 Nigeria Österreich V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5747 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 47 \1 80 57 47 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 4 Datum Zielland Deutscher Abflughafen1 Federführender Staat/ durchführende Bundesbehörde Kosten Fluggerät2 12.04.2011 Kosovo Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 62 000 Euro 28.04.2011 Nigeria, DR Kongo Belgien 11.05.2011 Nigeria Irland 31.05.2011 Serbien Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 53 000 Euro 16.06.2011 Kosovo Baden-Baden Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 62 000 Euro 29.06.2011 Nigeria, Gambia Österreich 13.07.2011 Nigeria, DR Kongo Irland 16.08.2011 Nigeria, DR Kongo Irland 18.08.2011 Kosovo Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 62 000 Euro 06.09.2011 Nigeria Österreich 20.09.2011 Serbien Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 53 000 Euro 29.09.2011 Nigeria Italien 08.11.2011 Serbien Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 53 000 Euro 10.11.2011 Kosovo Stuttgart Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 62 000 Euro 01.12.2011 Nigeria Italien 07.12.2011 Kosovo Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 62 000 Euro 14.12.2011 Nigeria Österreich 07.02.2012 Kosovo Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 62 000 Euro 09.02.2012 Nigeria Italien 14.02.2012 Serbien Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 45 000 Euro 23.02.2012 Ukraine, Georgien Spanien 07.03.2012 Nigeria Österreich 13.03.2012 Serbien Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 45 000 Euro 27.03.2012 Georgien, Armenien Österreich 17.04.2012 Serbien Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 45 000 Euro 19.04.2012 Nigeria Italien V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5747 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 47 \1 80 57 47 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 5 Datum Zielland Deutscher Abflughafen1 Federführender Staat/ durchführende Bundesbehörde Kosten Fluggerät2 26.04.2012 Kosovo Stuttgart Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 62 000 Euro 27.04.2012 Ukraine, Georgien Spanien 15.05.2012 Serbien Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 45 000 Euro 23.05.2012 Nigeria Österreich 31.05.2012 Nigeria Norwegen 13.06.2012 Armenien, Georgien Österreich 27.06.2012 Kosovo Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 62 000 Euro 28.06.2012 Nigeria Italien 29.06.2012 Ukraine, Georgien Spanien 04.09.2012 Serbien Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 45 000 Euro 12.09.2012 Nigeria Österreich 18.09.2012 Kosovo Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 62 000 Euro 11.10.2012 Georgien Österreich 17.10.2012 Nigeria Österreich 08.11.2012 Serbien Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 45 000 Euro 13.11.2012 Kosovo Stuttgart Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 62 000 Euro 05.12.2012 Nigeria Österreich 05.12.2012 Serbien Schweden 12.12.2012 Armenien, Georgien Österreich 30.01.2013 Nigeria Österreich 13.02.2013 Ukraine, Georgien Spanien 14.02.2013 Nigeria Norwegen 26.02.2013 Georgien Österreich 05.03.2013 Serbien, Mazedonien Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 72 000 Euro 11.04.2013 Nigeria Österreich 16.04.2013 Georgien Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 45 000 Euro 23.04.2013 Serbien Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 68 000 Euro V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5747 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 47 \1 80 57 47 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 6 Datum Zielland Deutscher Abflughafen1 Federführender Staat/ durchführende Bundesbehörde Kosten Fluggerät2 24.04.2013 Nigeria Niederlande 07.05.2013 Kosovo Stuttgart Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 62 000 Euro 28.05.2013 Armenien, Georgien Österreich 06.06.2013 Nigeria Italien 16.06.2013 DR Kongo Belgien 18.06.2013 Serbien, Mazedonien Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 68 000 Euro 20.06.2013 Nigeria Italien 09.07.2013 Serbien Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 45 000 Euro 22.08.2013 Nigeria Spanien 24.09.2013 Serbien, Mazedonien Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 68 000 Euro 08.10.2013 Kosovo Schweden 17.10.2013 Nigeria Niederlande 19.11.2013 Serbien Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 45 000 Euro 20.11.2013 Nigeria Österreich 22.11.2013 Pakistan Spanien 29.11.2013 Ukraine, Georgien Spanien 03.12.2013 Georgien Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 81 000 Euro 04.12.2013 DR Kongo Belgien 21.01.2014 Mazedonien Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 53 000 Euro 28.01.2014 Nigeria Großbritannien 04.02.2014 Serbien Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 45 000 Euro 26.02.2014 Kosovo Österreich 21.03.2014 Mazedonien, Serbien Spanien 02.04.2014 Bosnien-Herzegowina, Albanien Berlin-Schönefeld Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 48 000 Euro 15.04.2014 Serbien Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 45 000 Euro 16.04.2014 Nigeria Niederlande 29.04.2014 Kosovo Österreich 14.05.2014 Nigeria Italien 03.06.2014 Kosovo Schweden V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/5747 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 47 \1 80 57 47 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 7 Datum Zielland Deutscher Abflughafen1 Federführender Staat/ durchführende Bundesbehörde Kosten Fluggerät2 26.06.2014 Nigeria Österreich 08.07.2014 Mazedonien, Serbien Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 68 000 Euro 25.08.2014 Kosovo Ungarn 30.09.2014 Kosovo Schweden 16.10.2014 Georgien Schweiz 21.10.2014 Bosnien-Herzegowina, Serbien Berlin-Schönefeld Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 71 000 Euro 22.10.2014 Nigeria Niederlande 28.10.2014 Albanien Schweden 05.11.2014 Kosovo Ungarn 18.11.2014 Serbien Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 48 000 Euro 19.11.2014 Georgien Frankreich 02.12.2014 Serbien Schweden 04.12.2014 Georgien Österreich 04.12.2014 Albanien Österreich 16.12.2014 Kosovo Ungarn 20.01.2015 Bosnien-Herzegowina, Serbien Berlin-Schönefeld Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 45 000 Euro 21.01.2015 Kosovo Österreich 29.01.2015 Albanien Frankreich 04.02.2015 Nigeria Österreich 24.02.2015 Kosovo Ungarn 26.02.2015 Bosnien-Herzegowina, Serbien Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 75 000 Euro 27.02.2015 Albanien, Georgien Spanien 11.03.2015 Nigeria Norwegen 11.03.2015 Kosovo Österreich 17.03.2015 Mazedonien, Serbien Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 67 500 Euro 24.03.2015 Georgien Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 84 000 Euro 24.03.2015 Albanien Frankreich 15.04.2015 Nigeria Niederlande 21.04.2015 Albanien Schweden 23.04.2015 Georgien Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 96 000 Euro V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5747 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 47 \1 80 57 47 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 8 Der Bundesregierung liegen keine Auswertungen vor über Abflughäfen bei Joint Return Operations, die nicht von Deutschland organisiert werden. e) Wer trägt nach Kenntnis der Bundesregierung zu jeweils welchen Anteilen die Kosten für „Joint Return Operations“? Die Europäische Grenzschutzagentur FRONTEX übernimmt vollständig die Kosten, die dem federführenden Mitgliedstaat für die Bereitstellung von Luftfahrzeugen entstehen. Die Kosten für die von Deutschland bereitgestellten Luftfahrzeuge können der Tabelle in der Antwort zu den Fragen 25a bis 25d entnommen werden. Kosten für die Gestellung von Sicherheitsbegleitern sind durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten zu tragen. 26. Welche durchschnittlichen Kosten müssen Migranten nach Einschätzung der Bundesregierung für die durch Fluchthelfer organisierte unerlaubte Einreise in die EU pro Person aufwenden (bitte soweit wie möglich nach Männern, Frauen und Kindern, sowie nach Transportmitteln und Fluchtrouten differenzieren)? In der Regel erfolgt die Bezahlung von Schleusungen analog der Schleusung selbst in Etappen. Generell liegen die Kosten von Schleusungen je nach Herkunftsland , Schleusungsroute und Schleusungsart im Bereich von drei- bis fünfstelligen Eurobeträgen. Daher lässt sich über einen Durchschnittswert keine belastbare Aussage treffen. a) Wann erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung gewöhnlich die Bezahlung der Fluchthelfer durch die Flüchtlinge? b) Auf welchem Weg erfolgt die Bezahlung der Fluchthelfer und ihrer Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung gewöhnlich? c) Welche individuellen, auf die finanzielle Lage der einzelnen Flüchtlinge abgestimmten, Bezahlmodelle existieren nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der Fluchthelfer und ihrer Organisationen? Der Zeitpunkt der Bezahlung differiert wie auch die Kosten und die Zahlungsart sehr stark. Zum Teil wird nach erfolgter Schleusung bzw. nach jeder SchleuDatum Zielland Deutscher Abflughafen1 Federführender Staat/ durchführende Bundesbehörde Kosten Fluggerät2 19.05.2015 Kosovo Berlin-Schönefeld Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 95 000 Euro 20.05.2015 Mazedonien, Serbien Hamburg Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 60 000 Euro 21.05.2015 Nigeria Italien 16.06.2015 Albanien Schweden 18.06.2015 Kosovo Karlsruhe Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 95 000 Euro 25.06.2015 Kosovo Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 95 000 Euro 26.06.2015 Albanien Düsseldorf Deutschland/ Bundespolizeipräsidium ca. 49 500 Euro 1 für Joint Return Operations unter deutscher Federführung 2 Kosten, die der Bundesrepublik Deutschland als federführendem Staat für die Bereitstellung von Luftfahrzeugen entstanden sind V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/5747 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 47 \1 80 57 47 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 9 sungsetappe gezahlt, um sich vor Betrug zu schützen. Zahlungen vor Antritt der Schleusungen sind ebenso üblich. Sollten dem Flüchtling nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, kommt es vor, dass die bereits im Ausland befindliche Familie/Verwandtschaft für die Schleusung aufkommt. In manchen Fällen arbeiten die Geschleusten die entstandenen Kosten im Zielland ab. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 47 \1 80 57 47 .fm , 1 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 2 0 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .