Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5775 18. Wahlperiode 17.08.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 75 \1 80 57 75 .fm , 2 1. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 , C ha rly Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5681 – Verhandlungen zwischen der Euro-Gruppe und Griechenland und der Vorschlag eines vorübergehenden Austritts aus der Euro-Zone Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Vorfeld der Verhandlungen der Euro-Gruppe mit der griechischen Regierung über die Vorbedingungen für Verhandlungen über einen Antrag auf Stabilitätshilfe an den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und in der Folge mehrfach öffentlich und in der Presse wiederholt, hat der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, einen vorübergehenden Austritt Griechenlands aus der Euro-Zone ins Gespräch gebracht (Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung , 12. Juli 2015: „Athen braucht mindestens 74 Milliarden“). Dr. Wolfgang Schäubles Angaben zufolge war der Vorschlag für einen „Grexit auf Zeit“ innerhalb der Bundesregierung abgesprochen, während der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, sich hierzu widersprüchlich äußerte (etwa Süddeutsche Zeitung vom 13. Juli 2015, „Gefühltes Foul“). Medienberichten zufolge, erklärte der Bundesfinanzminister nach der Zustimmung des griechischen Parlaments zu den ersten vereinbarten Gesetzesänderungen am 15. Juli 2015, ein Ausscheiden Griechenlands aus der Währungsunion wäre „für Griechenland der bessere Weg“ (n.tv, 16. Juli 2015, www.n-tv.de/ politik/Schaeuble-Grexit-waere-besser-fuer-Griechen-article15530581.html). „DIE WELT“ zitiert einen „ranghohen Beamten aus Schäubles Haus“ mit den Worten „Es war doch einzig diese Drohung, die Griechenland dazu bewogen hat, dem Reformprogramm zuzustimmen und durchs Parlament zu bringen“ (WELT ONLINE, 19. Juli 2015, www.welt.de/print/wams/politik/article 144181440/Schaeuble-und-die-Grexit-Versuchung.html). Nach einem Bericht der griechischen Tageszeitung „Kathimerini“ wurde von der Europäischen Kommission ein umfassender Bericht angefertigt, wie mit einem möglichen Ausscheiden Griechenlands aus der Währungsunion umzugehen sei (www.ekathimerini.com/199713/article/ekathimerini/news/europeancommission -prepared-extensive-report-on-grexit, erschienen am 19. Juli 2015). Als kurzfristiger Überbrückungskredit wurden für Griechenland zum 18. Juli 2015 7,16 Mrd. Euro freigegeben, um fällige Zahlungen an die Europäische Zentralbank (EZB) und den Internationalen Währungsfonds bedienen zu können . Das Programm hat eine Laufzeit von drei Monaten. Gleichzeitig wurde V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5775 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 75 \1 80 57 75 .fm , 2 1. A ug us t 2 01 5, S ei te 2 jedoch keine Entscheidung darüber getroffen, wie mit im August 2015 anstehenden Zahlungen verfahren werden soll. Die Erklärung der Euro-Gruppe vom 12. Juli 2015 nennt einen kurzfristigen Finanzierungsbedarf Griechenlands bis zum 20. Juli 2015 in Höhe von 7 Mrd. Euro, bis Mitte August 2015 von zusätzlichen 5 Mrd. Euro, darunter eine fällige Rückzahlung an die EZB in Höhe von 3,2 Mrd. Euro (Stuttgarter Zeitung, 18. Juli 2015, „Eine Brücke in die Sommerferien “). Für die Zahlung wurde der Europäische Finanzstabilitätsmechanismus EFSM gewählt, obwohl bereits während der Verhandlungen die britische Regierung Bedenken angemeldet hatte, auf diesem Weg für Risiken der Euro-Zone haften zu müssen. Um dieses Risiko aufzufangen, wurden im ESM verwaltete Gewinne aus Anleihegeschäften der EZB mit griechischen Staatsanleihen (Securities Markets Programme – SMP) als Sicherheit genutzt. Diese sollen eventuelle Zahlungsausfälle Griechenlands an Nicht-Euro-Staaten ausgleichen. Am 22. Juli 2015 meldete die „dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH“ (dpa), der griechische Finanzminister Euclid Tsakalotos strebe einen Abschluss über das ESM-Stabilitätsprogramm bis zum 20. August 2015 an (dpa 22. Juli 2015 „Tsakalotos: Verhandlungen mit Gläubigern könnten Freitag beginnen“). 1. Trifft die Darstellung zu, dass die im Vorfeld der Verhandlungen am 11. bzw. 12. Juli 2015 in der Euro-Gruppe lancierte Möglichkeit, Griechenland könne vorübergehend aus der Euro-Zone austreten, als Druckmittel in den Verhandlungen genutzt wurde, um Griechenland zu weiteren Zugeständnissen zu bewegen? Falls nein, welche verhandlungstaktische Funktion hatte der Vorschlag? 2. Teilt der Bundesfinanzminister und teilt die Bundesregierung die Auffassung des nicht namentlich benannten Beamten im Bundesministerium der Finanzen, dass „einzig diese Drohung Griechenland dazu bewogen hat, dem Reformprogramm zuzustimmen“ (www.welt.de/print/wams/politik/article 144181440/Schaeuble-und-die-Grexit-Versuchung.html)? Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet. Das Papier vom 10. Juli 2015 diente der internen Vorbereitung sowie dem individuellen Austausch mit Blick auf die Eurogruppe. 3. Aufgrund welcher Daten und Projektionen ist der Bundesfinanzminister zu der Einsicht gelangt, ein Austritt aus der Währungsunion sei besser für Griechenland (www.sueddeutsche.de vom 16. Juli 2015 „Wo sind Schäubles Unterstützer“; mit der Bitte um Bereitstellung eventuell vorhandener Dokumente )? 4. Welche Pläne und Konzepte zum Euro-Ausstieg Griechenlands liegen der Bundesregierung jetzt und welche lagen ihr zum Zeitpunkt der Verhandlungen der Euro-Gruppe über den Antrag auf ESM-Stabilitätshilfen für Griechenland vor (mit der Bitte um Bereitstellung der entsprechenden Papiere )? 5. Welche Konzepte hat die Bundesregierung, um bei einem Austritt Griechenlands Spekulationen gegen andere schwächere Euro-Staaten zu verhindern und zum Beispiel auf bereits in Portugal laut gewordene Bedenken wegen einer solchen möglichen Entwicklung zu reagieren (vgl. etwa Financial Times, 23. Juni 2015, „Portugal frets it could be next as Grexit fears grow“, 29. Juni 2015, „Greek crisis triggers ‘manageable contagion‘ “)? 6. Welche Konzepte hat die Bundesregierung im Vorfeld des vom Bundesfinanzminister ausgesprochenen Vorschlags nach einem „Grexit auf Zeit“ ausgearbeitet, um das dortige Zahlungssystem aufrecht zu erhalten bzw. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5775 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 75 \1 80 57 75 .fm , 2 1. A ug us t 2 01 5, S ei te 3 schnellstmöglich wiederherzustellen (mit der Bitte um Bereitstellung der entsprechenden Konzepte)? Die Fragen 3 bis 6 werden im Zusammenhang beantwortet. Die griechische Regierung hat dargelegt, ihr Ziel sei der Verbleib Griechenlands im Euro. Daher wurden gemeinsam Bedingungen formuliert, unter denen die Teilnahme an einem Anpassungsprogramm möglich ist. Falls Griechenland das Anpassungsprogramm nicht mehr weiterverfolgt hätte, hätte die damit verbundene Staatsinsolvenz die Solvenz des griechischen Bankensystems gefährdet. Diese Situation hätte im Ergebnis dazu führen können, dass Griechenland die Volkswirtschaft mit einem anderen Zahlungsmittel als dem Euro hätte versorgen müssen. Eine solche Entscheidung wäre Sache der griechischen Regierung gewesen. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Eurozone – mit Ausnahme Griechenlands – haben sich in ihrer Sitzung am 27. Juni 2015 mit den Konsequenzen eines anderen Wegs befasst. Sie haben festgestellt, dass die Haushaltskonsolidierung , die Implementierung von Strukturreformen und die Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung die Eurozone insgesamt gestärkt haben. Die Finanzministerinnen und Finanzminister äußerten die Absicht, die zur Verfügung stehenden Instrumente gegebenenfalls voll zu nutzen, um die Stabilität der Eurozone zu bewahren. Die Finanzministerinnen und Finanzminister stünden bereit, weitere notwendige Schritte zu unternehmen, um die Widerstandsfähigkeit der Wirtschafts- und Währungsunion zu stärken. Hierüber wurde dem Deutschen Bundestag berichtet. 7. Welche Konzepte hat die Bundesregierung im Vorfeld des vom Bundesfinanzminister ausgesprochenen Vorschlags nach einem „Grexit auf Zeit“ ausgearbeitet, um den möglichen Einbruch des Imports lebenswichtiger Produkte , wie Lebensmittel, Medizinprodukte, Energie, in Griechenland aufzufangen und damit die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen (mit der Bitte um Bereitstellung der entsprechenden Konzepte)? Auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 6 wird verwiesen. 8. Wie weit sind diese Konzepte mit den Partnerländern in der Euro-Zone und der EU koordiniert? Auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 6 wird verwiesen. 9. Hat die Bundesregierung im Vorfeld des vom Bundesfinanzminister ausgesprochenen Vorschlags nach einem „Grexit auf Zeit“ entsprechende Konzepte mit europäischen Partnern entwickelt (mit der Bitte um kurze Darstellung und vollständige Bereitstellung der entsprechenden Konzepte)? Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5775 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 75 \1 80 57 75 .fm , 2 1. A ug us t 2 01 5, S ei te 4 10. Mit welchen Mitgliedern der Bundesregierung war der Vorstoß des Bundesfinanzministers abgesprochen, und wann hat diese Absprache stattgefunden ? War insbesondere Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel darüber informiert , und falls ja, wie detailliert? 11. Fand der Vorstoß Zustimmung bei den unterrichteten Mitgliedern der Bundesregierung? Falls ja, bei welchen bzw. wie vielen? Die Fragen 10 und 11 werden im Zusammenhang beantwortet. Das Papier vom 10. Juli 2015 zeigte Optionen für das weitere Vorgehen auf. Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, hat im Vorfeld der Eurogruppensitzung am Wochenende vom 11. Juli 2015 Gespräche innerhalb der Bundesregierung geführt, die Optionen für Griechenland zum Inhalt hatten. 12. War der Vorstoß des Bundesfinanzministers in den oben genannten Verhandlungen mit den anderen Mitgliedern der Euro-Gruppe abgesprochen, und wie haben diese Mitglieder auf diesen Vorstoß bei den Vorbereitungen der Verhandlungen reagiert? Mehrere Mitglieder der Eurogruppe sahen für den Fall einer Nichteinigung ähnliche Konsequenzen. Entsprechend war der Hinweis auf die möglichen Konsequenzen eines Scheiterns der Verhandlungen in dem Bericht des Vorsitzenden der Eurogruppe an den Eurozonengipfel enthalten. Dieser Bericht wurde dem Deutschen Bundestag übersandt. 13. Mit welchen mittelbaren und unmittelbaren Kosten rechnet die Bundesregierung durch einen – auch nur vorübergehenden – Austritt Griechenlands aus der Euro-Zone (bitte nach den unterschiedlichen Bereichen Target -Salden, Verbindlichkeiten bei der EZB, bilateralen Krediten, Krediten über den EFSF für Deutschland und für die Euro-Zone insgesamt sowie weiteren zuordenbaren Kosten aufschlüsseln)? Die Bundesregierung rechnet nicht mit Kosten eines Austritts, weil dieser Austritt durch die vorausgegangenen Entscheidungen nicht ansteht. 14. Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung Preisanstiege für Importprodukte in Griechenland, wie etwa Medikamente und Medizinprodukte, Lebensmittel, Energie und Energieträger, infolge eines Austritts Griechenlands aus der Euro-Zone und der damit verbundenen Abwertung der neuen Währung gegenüber dem Euro? 15. Mit welchen sozialen, wirtschaftlichen und humanitären Folgen rechnet die Bundesregierung in Griechenland infolge eines – auch nur vorübergehenden – Euro-Austritts Griechenlands? Die Fragen 14 und 15 werden im Zusammenhang beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 6 wird verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5775 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 75 \1 80 57 75 .fm , 2 1. A ug us t 2 01 5, S ei te 5 16. Welche humanitäre Hilfe würde die Bundesregierung bei einem Austritt Griechenlands aus der Währungszone für Griechenland vorschlagen bzw. unmittelbar zur Verfügung stellen? 17. Wie hoch sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Kosten der humanitären Hilfe für Griechenland infolge eines Austritts aus der EuroZone ? Die Fragen 16 und 17 werden im Zusammenhang beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 6 wird verwiesen. 18. Welche wirtschaftliche Aufbauhilfe würde die Bundesregierung in Griechenland leisten, wenn dort dem Vorschlag des Bundesfinanzministers Folge geleistet würde? 19. Welche Bedingungen würde die Bundesregierung an die Leistung humanitärer Hilfe beziehungsweise wirtschaftlicher Aufbauhilfe knüpfen? Die Fragen 18 und 19 werden im Zusammenhang beantwortet. Die griechische Regierung hat dargelegt, ihr Ziel sei der Verbleib Griechenlands im Euro. Daher liegen zu den oben genannten Fragen keine Planungen vor. 20. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Konzepten der Europäischen Kommission zu einem eventuellen Austritts Griechenlands aus der Währungsunion (falls ja, wird gebeten, die Konzepte zur Verfügung zu stellen )? Auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 6 wird verwiesen. 21. Welche Konsequenzen für die Staaten Europas – hier unter besonderer Berücksichtigung Zyperns – hätte nach Ansicht der Bundesregierung ein Austritt Griechenlands aus dem Euro? Die Europäische Kommission hat ihre Einschätzung hierzu abgegeben und ausgeführt , dass die direkte Ansteckungsgefahr aus einem möglichen Zusammenbruch des griechischen Bankensystems für das Euro-Währungsgebiet im Verlauf der beiden makroökonomischen Anpassungsprogramme vermindert wurde. Der institutionelle Rahmen der Eurozone wurde in den letzten Jahren erheblich verbessert und damit belastbarer gestaltet. Dennoch seien von einer Entwicklung, die die Integrität des Euro-Währungsgebiets beschädige, beträchtliche langfristige Folgen für die Eurozone insgesamt zu erwarten, mit potenziell gravierenden Auswirkungen für eine Reihe von Mitgliedstaaten der Eurozone. Griechenland ist im Vergleich zur Größe des Euro-Währungsgebiets eine relativ kleine Volkswirtschaft (etwa 1,7 Prozent des Gesamt-Bruttoinlandsprodukts). Allerdings verfügen griechische Banken nach wie vor über eine Reihe von Niederlassungen und Filialen in andern Ländern (so auch in Zypern), die ein Überschwappen negativer Entwicklungen verursachen können. 22. Inwieweit haben die in den Fragen 4 bis 9 thematisierten Konzepte bei den Verhandlungen der Euro-Gruppe mit Griechenland am 11. bzw. 12 Juli 2015 zur Aufnahme von Verhandlungen über einen Antrag auf ESMStabilitätshilfe eine Rolle gespielt? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5775 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 75 \1 80 57 75 .fm , 2 1. A ug us t 2 01 5, S ei te 6 23. Aufgrund welcher Kriterien fiel trotz des damit verbundenen Widerstands der britischen Regierung die Entscheidung, die Brückenfinanzierung für Griechenland über den EFSM bereitzustellen, während andere mögliche Optionen verworfen wurden? Die Beschlussfassung über die Gewährung eines kurzfristigen Überbrückungsdarlehens zugunsten von Griechenland durch den Europäischen Finanzstabilitätsmechanismus (EFSM) ist auf europäischer Ebene auf Vorschlag der Europäischen Kommission einstimmig getroffen worden. 24. Aus welchem Grund wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der bewilligte Kreditrahmen für den Überbrückungskredit auf eine Laufzeit von drei Monaten begrenzt? Das Überbrückungsdarlehen über den EFSM soll den Zeitraum bis zur Ausarbeitung eines von Griechenland beantragten ESM-Programms und die Aufnahme von Auszahlungen unter diesem Programm überbrücken. Vor diesem Hintergrund wurde die Laufzeit auf drei Monate festgesetzt. 25. Warum wurden bei der Festsetzung des Überbrückungskredits die im August 2015 fällig werdenden Rückzahlungen für Griechenland nicht berücksichtigt ? 26. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung als Teil und Vertretung des wirtschaftlich stärksten Landes der Euro-Gruppe zu, dass die Nichtberücksichtigung der Fälligkeiten im August 2015 dazu dient, den Druck auf Griechenland aufrechtzuerhalten, wie die „STUTTGARTER NACHRICHTEN “ unter Berufung auf einen EU-Diplomaten berichten (STUTTGARTER NACHRICHTEN, 18. Juli 2015: „Eine Brücke in die Sommerferien “)? Die Fragen 25 und 26 werden im Zusammenhang beantwortet. Der Beschluss des Eurogipfels zur Aufnahme von Verhandlungen über ein drittes Anpassungsprogramm für Griechenland sieht vor, dass eine erste Tranche des neuen Programms Mitte August 2015 ausgezahlt werden könnte, vorbehaltlich einer Einigung auf die mit dem Programm umzusetzenden Reformen. Daher wurde eine Brückenfinanzierung zunächst nur für den Monat Juli 2015 vorgesehen . 27. Sollte bis zum 20. August 2015 die ESM-Stabilitätshilfe freigegeben sein, welche Optionen erwägt die Bundesregierung, um die vorher fälligen Rückzahlungen sicherzustellen und damit einen noch immer möglichen Zahlungsausfall Griechenlands zu verhindern? 28. Welche Absprachen zu den angesprochenen Optionen gibt es vonseiten und nach Kenntnis der Bundesregierung mit den europäischen Partnern und den beteiligten Institutionen? Welche Schritte erwägen nach Kenntnis der Bundesregierung die EuroGruppe , der Europäische Rat und der Rat der EU, in denen die Bundesregierung selbst Mitglied ist? Die Fragen 27 und 28 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Griechenland seinen Zahlungsverpflichtungen bis dahin nachkommen kann. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 75 \1 80 57 75 .fm , 2 1. A ug us t 2 01 5, S ei te 7 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 75 \1 80 57 75 .fm , 2 1. A ug us t 2 01 5, S ei te 8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .