Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5779 18. Wahlperiode 17.08.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 79 \1 80 57 79 .fm , 2 1. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 , C ha rly Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 12. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5673 – Das Bundeskriminalamt und das gehackte Hacking Team Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Presse wurde jüngst erneut über die Geschäfte des italienischen Softwareunternehmens HT Srl berichtet, das unter der Marke „Hacking Team“ für seine Produkte wirbt. In diesem Zusammenhang wurde auch auf eine mögliche Zusammenarbeit des Bundeskriminalamtes (BKA) mit dem „Hacking Team“ hingewiesen (Artikel vom 10. Juli 2015 auf www.heise.de, www.ruhrbarone.de u. a.). Dabei geht es unter anderem um den möglichen Erwerb von Spionagesoftware , die das Eindringen und umfassende Ausforschen fremder Computer und Telefone ermöglicht. Letztlich dürfte es sich daher wieder um einen möglichen Ersatz für den Bundestrojaner handeln. Wie bereits bei der Software FinSpy stellen sich dabei zahlreiche rechtlich bedeutsame Fragen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/8279, S. 26). Seinerzeit hatte die Bundesregierung auch angekündigt , zukünftig derartige Programme durch das BKA selbst entwickeln lassen zu wollen. Nun ist zu befürchten, dass wieder in diesem verfassungsrechtlich hoch relevanten Bereich hoheitsstaatliche Aufgaben outgesourced werden sollten und so auch dem Export von Zensur- und Überwachungstechnik an autoritäre und totalitäre Staaten Vorschub geleistet worden sein könnte. 1. Welche Software wurde nach Kenntnis der Bundesregierung für das BKA bereits vom „Hacking Team“ bezogen (bitte nach Jahren, Produkten und Kosten aufschlüsseln)? Das Bundeskriminalamt (BKA) hat keine Software der Firma „Hacking Team“ bezogen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5779 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 79 \1 80 57 79 .fm , 2 1. A ug us t 2 01 5, S ei te 2 2. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass eine Delegation des BKA nach Italien gereist ist, um Informationen zu Produkten des „Hacking Teams“ zu erhalten? Wenn ja, zu welchen Produkten, wann fanden diese Reisen statt, und welche Kosten waren damit verbunden (bitte nach Jahren gesondert angeben)? Es ist zutreffend, dass das BKA im März 2011 und im Januar 2012 in Mailand Gespräche mit der Firma „Hacking Team“ führte, um im Rahmen einer üblichen Marktsichtung Informationen zum Produkt „Remote Control System“ der Firma „Hacking Team“ zu erheben. Es entstanden die üblicherweise mit Dienstreisen verbundenen Reise- und Übernachtungskosten. 3. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung für das BKA auch die als „Remote Control System“ (RCS) bezeichnete Software beschafft? Falls nein, wurde für das BKA der Erwerb der RCS-Software geprüft? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 4. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund eines möglichen Ankaufs für das BKA daraus, dass die RCS-Software nach einer Mitteilung des „Hacking Teams“ vom 6. Juli 2015 von Dritten unerlaubt im Internet veröffentlicht wurde? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. In Bezug auf welche Leistungen des „Hacking Teams“ (wie beispielsweise „Exploit Packages“ und „Condor System Maintenance“) wurde oder wird der Erwerb für das BKA nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft? Es wurden und werden keine möglichen Beschaffungen von Software oder Dienstleistungen der Firma „Hacking Team“ für das BKA geprüft. 6. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, in wie vielen Fällen das BKA Software des „Hacking Teams“ eingesetzt hat (bitte nach Jahren und Produkten aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 7. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, in wie vielen Fällen das BKA andere Software eingesetzt hat, die einen mit den in den Fragen 2 und 4 genannten Produkten vergleichbaren Funktionsumfang hat? Das BKA hat keine Software eingesetzt, die einen des RCS insgesamt vergleichbaren Funktionsumfang hat. 8. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung bei jeder vom BKA eingesetzten Software durch geeignete technische Vorkehrungen positiv ausgeschlossen, dass Dritte Zugriff auf die eingesetzte Software haben? Die beim BKA eingesetzten Softwareprodukte haben nach Stand der Technik geeignete Vorkehrungen, um einen unberechtigten Zugriff durch Dritte auszuschließen . V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5779 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 79 \1 80 57 79 .fm , 2 1. A ug us t 2 01 5, S ei te 3 9. Wie bewertet die Bundesregierung einen möglichen Einsatz der in den Fragen 2 und 4 genannten Produkte vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben, wenn der Quellcode der jeweiligen Software nicht zuvor im Einzelfall geprüft wurde? Der Bundesregierung sind die Eigenschaften des RCS im Detail nicht ausreichend bekannt, um die Rechtmäßigkeit eines hypothetischen Einsatzes bewerten zu können. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 10. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen vom „Hacking Team“ die Möglichkeit eingeräumt, den Quellcode der jeweiligen Software zu prüfen? Falls nein, wurde eine entsprechende Forderung seitens des BKA erhoben ? Die Möglichkeit einer Durchsicht des Quellcodes wurde anlässlich des Besuches durch die BKA-Delegation im Januar 2012 als eine Forderung an jede Quellen-TKÜ-Software (TKÜ – Telekommunikationsüberwachung) thematisiert . Die Firma „Hacking Team“ stand dem grundsätzlich positiv gegenüber. 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Beschaffung von Spionagesoftware von privatrechtlich organisierten Wirtschaftsunternehmen unter dem Gesichtspunkt , dass dadurch gegebenenfalls die Entwicklung entsprechender Software durch privatrechtlich organisierte Wirtschaftsunternehmen gefördert wird? Die Bundesregierung kann die Beschaffung solcher Software von privatrechtlich organisierten Wirtschaftsunternehmen nur bewerten, wenn die entsprechenden Details einzelner Softwareprodukte in der nötigen Tiefe bekannt sind. Hierzu wird auch auf die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 9 verwiesen. 12. Auf welcher Rechtsgrundlage könnten die in den Fragen 2 und 4 genannten Produkte nach Auffassung der Bundesregierung vom BKA eingesetzt werden (bitte gegebenenfalls nach Produkten gesondert angeben und auch solche Produkte mit einbeziehen, deren Erwerb nur geprüft wurde)? Die Rechtsgrundlage zur Durchführung von Quellen-TKÜ ist (unabhängig von den verwendeten Produkten) in Fällen des § 4a des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) der § 20k BKAG. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen . 13. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass das BKA durch eine Software des „Hacking Teams“ gegebenenfalls technische Möglichkeiten erwirbt , die über die gesetzlichen Befugnisse hinausgehen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 9 verwiesen. 14. Welche Voraussetzungen (Compliance-Regeln) müssen Unternehmen nach Auffassung der Bundesregierung erfüllen, damit sie für eine Zusammenarbeit mit dem BKA infrage kommen? Bei Beschaffungen von Softwareprodukten für die Informationstechnische Überwachung durch das BKA wird sichergestellt, dass die betreffenden Firmen einer Geheimschutzbetreuung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5779 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 79 \1 80 57 79 .fm , 2 1. A ug us t 2 01 5, S ei te 4 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Energie (BMWi) zustimmen und sich einer Geheimschutzprüfung durch das BMWi unterziehen. 15. Wurden für das BKA nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zusammenhang auch Verhandlungen mit der INTECH-Solutions GmbH geführt? Das BKA hat keine Verhandlungen mit der Firma INTECH-Solutions GmbH geführt. 16. Fallen die in den Fragen 2 und 4 genannten Produkte nach Einschätzung der Bundesregierung unter die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, angekündigte Exportbeschränkung von Überwachungstechnologie ? Die Güter der italienischen Firma „Hacking Team“ sind den deutschen Exportkontrollbehörden nicht bekannt. Eine Aussage zu einer Genehmigungspflicht ist deshalb nicht möglich. 17. Aus welchen Gründen wird eine entsprechende Software nach Kenntnis der Bundesregierung nicht vom BKA (gegebenenfalls unterstützt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) selbst entwickelt? Das BKA entwickelt im „Kompetenzzentrum Informationstechnische Überwachung “ (CC ITÜ) eine Software zur Durchführung von Quellen-TKÜ-Maßnahmen , die den gesetzlichen Vorgaben entspricht. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .