Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5782 18. Wahlperiode 18.08.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 82 \1 80 57 82 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5680 – Umsetzung der symbolischen finanziellen Anerkennung für ehemalige sowjetische Kriegsgefangene Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Aufgrund des hohen Alters der Betroffenen kommt es bei der symbolischen finanziellen Anerkennung des Schicksals der ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen darauf an, die vom Deutschen Bundestag getroffene Entscheidung möglichst zügig umzusetzen. Entscheidend ist dabei, die Gruppe der noch lebenden Antragsberechtigten schnell zu informieren, um möglichst rasch mit der Auszahlung der zur Verfügung gestellten Mittel zu beginnen. Hierfür ist es erforderlich, alle Zugänge zur und Kenntnisse über die betreffende Gruppe in kurzer Zeit zusammenzutragen. Weiter muss sich die Bundesregierung darum bemühen, die Entscheidung des Deutschen Bundestages in Russland und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion bekannt zu machen, die Zugänge zur Antragstellung so einfach wie möglich zu gestalten und die symbolische finanzielle Anerkennung erfahrenen Leids mit einer Geste der Anerkennung deutscher Verantwortung für dieses Leid zu begleiten. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Deutsche Bundestag hat mit seiner Entscheidung vom 21. Mai 2015, für Leistungen an ehemalige sowjetische Kriegsgefangene 10 Mio. Euro in den Nachtragshaushalt 2015 einzustellen, der Bundesregierung bzw. dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) aufgegeben, die Einzelheiten in einer Richtlinie zu regeln. Diese Richtlinie bedarf der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Mit Beschluss vom 1. Juli 2015 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages das Bundesministerium der Finanzen gebeten, ihm die Richtlinie zusammen mit dem Antrag auf Entsperrung der Haushaltsmittel in Kapitel 08 01 Titel 685 21 zur Zustimmung vorzulegen. Zugleich hat er mehrere Eckpunkte formuliert, die die Richtlinie enthalten soll. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5782 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 82 \1 80 57 82 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 2 Die Bundesregierung erarbeitet derzeit diese Richtlinie. Der Abstimmungsprozess im BMF und mit den beteiligten Ressorts ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Fragesteller, dass die vom Deutschen Bundestag beschlossene symbolische Anerkennungsleistung für ehemalige sowjetische Kriegsgefangene schnell umgesetzt werden muss, wenn sie möglichst viele Betroffene erreichen soll. Die Bundesregierung begrüßt daher die Anregungen der Fragesteller, wie dieses Ziel erreicht werden kann, und wird sie in ihren weiteren Entscheidungsfindungsprozess miteinbeziehen. Die Bundesregierung sieht sich jedoch nicht zu Informationen verpflichtet, die noch nicht feststehende Entscheidungen betreffen oder die auf ihre einer Entscheidung vorgelagerte interne Willensbildung abzielen. 1. Wie stellt sich der Stand der Umsetzung der finanziellen Anerkennung für ehemalige sowjetische Kriegsgefangene dar, und bis wann rechnet die Bundesregierung mit dem Beginn des Antragsverfahrens? Die Bundesregierung ist bestrebt, die von ihr erarbeitete Verwaltungsanweisung noch im dritten Quartal 2015 zusammen mit dem Antrag auf Entsperrung der Haushaltsmittel dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorzulegen . Die jeweiligen Verwaltungsverfahren zur Bewilligung der symbolischen Anerkennungsleistung könnten unmittelbar danach in Gang gesetzt werden. 2. Welche Maßnahmen wurden vonseiten der Bundesregierung bisher getroffen , um den Kreis der potenziell Anspruchsberechtigten über den Beschluss der finanziellen Anerkennung ihres Leids zu informieren, bzw. welche Maßnahmen sind geplant, und in welchen Ländern sollen sie durchgeführt werden? Die Bundesregierung hat unmittelbar nach der Entscheidung über die symbolische Anerkennungsleistung damit begonnen, den Kreis der Anspruchsberechtigten zu identifizieren. In den betroffenen Staaten haben die deutschen Auslandsvertretungen Kontakt mit den zuständigen Behörden aufgenommen, um festzustellen , ob im jeweiligen Land Listen von ehemaligen Angehörigen der Roten Armee existieren, die in deutscher Kriegsgefangenschaft waren. Gesprächspartner sind in erster Linie Außen- oder Verteidigungsministerien, aber auch z. B. Statistik- oder Sozialbehörden. Weiterhin haben die Auslandsvertretungen versucht , geeignete Strukturen vor Ort zu ermitteln, auf die z. B. zur gezielten Information möglicher Berechtigter zurückgegriffen werden kann. Gesprächspartner waren dabei beispielsweise Veteranenverbände, Historische Institute, der Volksbund deutscher Kriegsgräberfürsorge und private Vereine, insbesondere Kontakte-KONTAKTY e. V. und die Stiftung Sächsischer Gedenkstätten. Die Situation ist von Land zu Land verschieden, die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen . Hiervon werden die weiteren Maßnahmen abhängen. Eine Kurzinformation über die Anerkennungsleistung wurde inzwischen in deutscher, englischer und russischer Sprache beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) online gestellt. Auf Wunsch des Vereins Kontakte -KONTAKTY e. V. wurde ihm die Kurzinformation diesem zur Veröffentlichung auf dem russischen Teil seiner Webseite zugeleitet. Die Auslandsvertretungen in den Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion verwenden diese Kurzinformation in den genannten Sprachfassungen ebenfalls für die Beantwortung von Anfragen und für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Sobald der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die Details der Regelung entschieden hat, werden zielgruppenorientierte Informationen insbesondere auf den Webseiten der Auslandsvertretungen einschließlich des Antragsformulars eingestellt werden. Wenn die Regelung in Kraft ist, kommt im Ausland V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5782 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 82 \1 80 57 82 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 3 auch ergänzend eine Information über Anzeigen in örtlichen Zeitungen oder elektronischen Medien in Betracht. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 3. Welche Quellen, Einrichtungen bzw. Organisationen nutzt die Bundesregierung , um den Kreis der potenziell Anspruchsberechtigten zu ermitteln? In welcher Form ist die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ (EVZ) in die Umsetzung des Beschlusses eingebunden? Werden die ehemaligen Partnerorganisationen der EVZ in die Umsetzung des Beschlusses eingebunden, und welche ehemaligen Partnerorganisationen sind bisher in welcher Form eingebunden worden? In welcher Form ist das Forschungsprojekt der Stiftung Sächsischer Gedenkstätten zur Schicksalsklärung von sowjetischen Kriegsgefangenen des Zweiten Weltkrieges eingebunden? In welcher Form ist der Verein „Kontakte-Kontakty“ eingebunden? Welche anderen Einrichtungen und Organisationen sind in welcher Form in die Umsetzung des Beschlusses eingebunden worden? Derzeit werden die verschiedensten Möglichkeiten ausgelotet, um zügig den Kreis der Anspruchsberechtigten zu ermitteln. Kontaktiert wurden insbesondere bisher die Auslandsvertretungen in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, das Bundesarchiv, die Stiftung Sächsische Gedenkstätten, der Verein Kontakte-KONTAKTY e. V. sowie Historiker. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seinem Beschluss vom 1. Juli 2015 das Bundesministerium der Finanzen gebeten, bei der Vorbereitung und Durchführung der Richtlinie auch die Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt und der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (Stiftung EVZ) zu suchen. Im derzeitigen Verfahrensstadium „Erarbeitung der Richtlinie“ ist das Bundesministerium der Finanzen der Bitte gerne nachgekommen . Der Entscheidungsfindungsprozess dauert noch an, es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. Welche Gründe sprachen aus Sicht der Bundesregierung dafür, das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) mit der Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages zu beauftragen, und über welche Erfahrungen in diesem Bereich verfügt das BADV konkret? Das BADV vollzieht seit dem Jahr 2007 die „Richtlinie der Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war“. Es hat bislang rund 70 000 Fälle bearbeitet. Dieses Verfahren ist strukturell mit dem Verfahren zur Bewilligung und Auszahlung einer symbolischen Anerkennungsleistung für ehemalige sowjetische Kriegsgefangene vergleichbar. Die beim BADV vorhandene personelle und sachliche Infrastruktur kann deshalb sofort mitgenutzt werden. Die Bearbeiter sind in unter anderem in Russisch geschult und verfügen über Fachwissen im Wiedergutmachungsbereich , geschichtliches Wissen über die Kriegs- und Verfolgungssituation im räumlichen Bereich der Staaten der früheren Sowjetunion, sowie Erfahrung mit osteuropäischen Antragsstellern. Die technischen Systeme zur Abwicklung der Anerkennungsleistung (Datenbank, Controllingsystem, Auszahlungsteam ) können mit geringen Modifikationen genutzt werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5782 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 82 \1 80 57 82 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 4 Im Übrigen hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seinem Beschluss vom 1. Juli 2015 unter Nummer 4 festgelegt, dass mit der Durchführung der Leistungen das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) betraut werden soll. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 5. Trifft es zu, dass bei der Entscheidung gegen die EVZ vor allem die vonseiten der EVZ nach Information der Fragesteller geltend gemachten Verwaltungsausgaben , die zu den bereitgestellten 10 Mio. Euro hätten hinzukommen müssen, ausschlaggebend für die Beauftragung des BADV waren, oder welche anderen Gründe sprachen aus Sicht der Bundesregierung gegen die EVZ und für das BADV? Auf die Antwort zu Frage 4 und auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 6. Mit welchen Kosten für notwendige Verwaltungsausgaben rechnet die Bundesregierung nach der Beauftragung des BADV im Einzelnen, und sollen diese aus den vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bereitgestellten 10 Mio. Euro bestritten werden oder soll dafür ein weiterer EtatBeschluss erfolgen? Belastbare Aussagen zu den Verwaltungskosten können erst getroffen werden, wenn die Anzahl der Antragsteller in etwa bekannt ist. Anders als bei der Stiftung EVZ können im BADV vorhandene Strukturen mitgenutzt werden. Daraus ergeben sich Synergieeffekte, die zu einer Senkung der Verwaltungskosten führen . 7. Wie viel Personal soll vonseiten des BADV für diese Aufgabe bereitgestellt werden, und will die Bundesregierung weiteres (externes) Fachpersonal für diese Aufgabe gewinnen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 8. Von wie vielen Anspruchsberechtigten geht die Bundesregierung gegenwärtig aus, und worauf stützt sich ihre Einschätzung? Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine weitergehenden eigenen Erkenntnisse als diejenigen, die den Deutschen Bundestag im Anschluss an die öffentliche Sachverständigenanhörung des Haushaltsausschusses vom 18. Mai 2015 bewogen haben, in den Nachtragshaushalt 10 Mio. Euro einzustellen. Die Bundesregierung geht auf dieser Grundlage davon aus, dass derzeit von bis zu 4 000 Berechtigten ausgegangen werden kann. 9. Plant die Bundesregierung eine Aufstockung der Summe von 2 500 Euro als Anerkennungsbetrag, sollten die 10 Mio. Euro nicht durch die Zahl der Anträge ausgeschöpft werden? Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seinem Beschluss vom 1. Juli 2015 die Erwartung geäußert, dass die durch das Bundesministerium der Finanzen zu erarbeitende Richtlinie eine Einmalleistung von 2 500 Euro für V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5782 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 82 \1 80 57 82 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 5 jeden Berechtigten vorsieht. Jede Änderung der Höhe der Einmalleistung bedarf der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. 10. Welche Nachweise müssen die potenziell Anspruchsberechtigten erbringen , und wer überprüft in welchem Zeitrahmen die erforderlichen Nachweise ? Die Bundesregierung erarbeitet derzeit die Richtlinie. Die Eckpunkte, um deren Berücksichtigung der Haushaltausschuss des Deutschen Bundestages in seinem Beschluss vom 1. Juli 2015 gebeten hat, sind bekannt. Unabdingbar für die Anspruchsberechtigung werden deshalb, da eine persönliche Antragstellung des Berechtigten vorzusehen ist, eine Lebensbescheinigung und der Nachweis über den Aufenthalt in einem deutschen Kriegsgefangenenlager sein. Die Entscheidungsfindung zur Richtlinie und zu deren verwaltungspraktischer Umsetzung ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 11. Plant die Bundesregierung, um eine schnelle Hilfe zu gewährleisten, bei ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen, die bereits im Rahmen der Zwangsarbeiterentschädigung Anträge gestellt hatten und damals aufgrund des fehlenden Anerkennungsanspruchs abgelehnt wurden, auf eine eingehende Prüfung der neuerlichen Anträge zu verzichten? Die Bundesregierung hat die Fragestellung, ob zur Verfahrensbeschleunigung in geeigneter Form auf die Anträge zurückgegriffen werden kann, die im Rahmen der über die Stiftung EVZ erfolgten Zwangsarbeiterentschädigung gestellt wurden und damals abgelehnt werden mussten, geprüft. Eine Übersicht über diese rund 20 000 Anträge gibt es nach Auskunft der Stiftung EVZ jedoch nicht. Listen der rund 20 000 abgelehnten Anträge ehemaliger sowjetischer Kriegsgefangener sind aus Datenschutzgründen in der Stiftung EVZ nicht vorhanden, da die Ablehnungen durch die Partnerorganisationen in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion erfolgt sind. Auch die von den Partnerorganisationen der EVZ positiv beschiedenen Anträge (wegen gleichzeitiger KZ-Haft, Zwangsarbeit oder Lagerhaft) können nicht daraufhin abgeglichen werden, ob sie von ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen stammen. Dieses Kriterium war für die Zwangsarbeiterentschädigung nicht relevant. Die Datenbank der EVZ enthält deshalb keine entsprechenden Angaben. Die anfängliche Erwartung, eventuelle Daten, die bei der Stiftung EVZ während der Auszahlungsphase der Zwangsarbeiterentschädigung angefallen sind, zur Verfahrensbeschleunigung verwenden zu können, erfüllt sich damit leider nicht. 12. Befürwortet die Bundesregierung im Sinne einer unbürokratischen und schnellen Antragsbearbeitung, dass Anträge von Personen, die auf Listen ehemaliger sowjetischer Kriegsgefangener, z. B. vom Kontakte e. V., stehen , ebenfalls ohne eingehende Prüfung bewilligt werden, oder welche anderen Formen der Verfahrensbeschleunigung erwägt die Bundesregierung ? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Das Erfordernis der persönlichen Antragstellung schließt eine listenmäßige Bearbeitung aus. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5782 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 82 \1 80 57 82 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 6 13. Welche Fristen für die Antragstellung plant die Bundesregierung? Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seinem Beschluss vom 1. Juli 2015 die Erwartung geäußert, dass in der durch das BMF zu erarbeitenden Richtlinie eine Antragsfrist von etwa zwei Jahren nach der Bekanntmachung des förmlichen Antragsverfahrens vorgesehen wird. 14. Hat die Bundesregierung Kontakt zu russischen Stellen bzw. zu staatlichen Stellen in den anderen Nachfolgestatten der Sowjetunion aufgenommen, um hier um Unterstützung zu bitten, und wie gestaltet sich diese Unterstützung im Einzelnen? Auf Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 15. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Möglichkeiten einer finanziellen Anerkennung des Leids ehemaliger sowjetischer Kriegsgefangener in Russland und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion bekannt zu machen? Auf Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 16. Plant die Bundesregierung eine politische Begleitung der Auszahlung dieser Anerkennung, in der sie noch einmal auf die deutsche Verantwortung für das erfahrene Leid und die späte symbolische Anerkennung dieses Leids eingeht, und welche Planung gibt es dazu bisher? Hierzu sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 82 \1 80 57 82 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 7 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 82 \1 80 57 82 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 8 Gesamtherstellung: H. 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