Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5783 18. Wahlperiode 18.08.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 83 \1 80 57 83 .fm , 2 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5679 – Angebot und Qualität der Kindertagesbetreuung Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 6. November 2014 haben sich auf einer Konferenz die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schlesig, und die Fachministerinnen und Fachminister der Länder auf einen gemeinsamen Qualitätsprozess hin zu gemeinsamen Qualitätszielen für die Kindertagesbetreuung verständigt, der gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und unter Einbeziehung der in der Kindertagesbetreuung verantwortlichen Verbände und Organisationen erfolgen soll. Verabredet wurde, dass turnusmäßige Konferenzen von Bund und Ländern unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände abgehalten werden. Ebenso sollte eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände eingesetzt werden, in die auch Verbände und Organisationen einbezogen werden sollen. Ende des Jahres 2016 soll ein erster Bericht vorgelegt werden. All dies geschieht vor dem Hintergrund, dass sich im Zuge des „Krippengipfels “ im April 2007 Bund, Länder und Kommunen über den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren bis August 2013 verständigt hatten ; rund 750 000 Betreuungsplätze sollten bis dahin geschaffen werden. Dies sollte dem Bedarf entsprechen. Zum Stichtag 1. August 2013 sollte dann der Rechtsanspruch in Kraft treten. Im März 2014 haben dem Fünften Bericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes (kurz KiföG-Bericht) nach, 660 750 unter Dreijährige ein öffentlich gefördertes Angebot der Kindertagesbetreuung wahrgenommen. 1. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage ihres Fünften KiföG-Berichts , dass am 1. März 2014 für ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot noch rund 185 000 Plätze fehlen (ausgehend davon, dass im Jahr 2014 41,5 Prozent der Eltern mit Kindern unter drei Jahren einen BetreuungsV or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5783 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 83 \1 80 57 83 .fm , 2 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 2 platz wünschten, die Betreuungsquote zu diesem Zeitpunkt jedoch 32,3 Prozent betrug)? Um ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu erreichen, wird der Ausbau der Betreuungsplätze auch nach Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr fortgeführt. Der Bund unterstützt den weiteren Ausbau: Mit dem zum 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes wird das bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ um 550 Mio. Euro aufgestockt. Zudem wird zur weiteren Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kinderbetreuung der Länderanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundes in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 100 Mio. Euro erhöht. Da die Anzahl der betreuten Kinder unter drei Jahren zwischen den Stichtagen 1. März 2014 und 1. März 2015 um rund 31 800 Kinder gestiegen ist (Quelle: Statistisches Bundesamt), ist zudem davon auszugehen, dass die Betreuungsquote inzwischen höher ist. Die Betreuungsquote zum 1. März 2015 wird allerdings noch berechnet und voraussichtlich im September 2015 durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht. 2. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass 18,4 Prozent der in den Jahren 2013 bzw. 2014 vom Deutschen Jugendinstitut befragten Eltern angegeben haben, große oder sehr große Schwierigkeiten bei der Suche nach einem passenden Angebot gehabt zu haben? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Im Übrigen konnte die überwiegende Mehrheit der Jugendämter allen Eltern, die für ihr Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz einforderten, einen Platz anbieten (Quelle: Jugendamtsbefragung 2014 im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – BMFSFJ). 3. Gedenkt die Bundesregierung ein Programm aufzulegen, das Teilzeitbeschäftigte in den Kindertagesstätten zur Ausweitung ihrer Wochenarbeitszeit motiviert (wenn ja, bitte konkrete Schritte benennen)? Wenn nein, warum nicht? Die Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen entscheiden selbst, ob sie ihre Arbeitszeit ausweiten möchten. Ein Bundesprogramm, das Teilzeitbeschäftigte zur Ausweitung der Wochenarbeitszeit in Kindertageseinrichtungen motiviert, ist nicht geplant. 4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Anteil der bezahlten Arbeitszeit, den pädagogische Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung für die mittelbare Arbeit (Leitungszeiten und Verfügungszeiten, wie z. B. Ausfallzeiten, Elterngespräche, Weiterbildungszeiten, Vor- und Nachbereitung , Supervision etc.) tatsächlich verwenden? Wissenschaftliche Studien geben Hinweise über den Anteil der mittelbaren pädagogischen Arbeitszeit. In der AQUA-Studie („Arbeitsplatz und Qualität in Kitas“) des Bayrischen Staatsinstituts für Frühpädagogik gaben die befragten pädagogischen Fachkräfte an, im Durchschnitt 3,1 Stunden pro Woche Verfü- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5783 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 83 \1 80 57 83 .fm , 2 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 3 gungszeit für die mittelbare pädagogische Arbeit zu haben. Die bundesweit repräsentative Studie „Schlüssel zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung“ zeigt, dass der realisierte Arbeitszeitanteil für mittelbare pädagogische Arbeit bundesweit durchschnittlich bei 8,1 Prozent bei Vollzeitkräften und 8,2 Prozent bei Teilzeitkräften liegt. Ausfallzeiten, in denen die pädagogischen Fachkräfte weder für die direkte Arbeit mit den Kindern, noch für mittelbare pädagogischen Arbeit zur Verfügung stehen, betragen laut der Studie durchschnittlich 15 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. 5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Empfehlungen von Expertinnen und Experten oder Fachverbänden hinsichtlich des Anteils, der Fachkräften für mittelbare Arbeiten zur Verfügung stehen sollte? Mehrere Fachverbände sowie wissenschaftliche Expertinnen und Experten geben Empfehlungen zur Höhe des Anteils für mittelbare pädagogische Arbeit an der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ab. Die Empfehlungen variieren zwischen 10 und 50 Prozent (siehe Tabelle). Quelle EmpfohlenerArbeitszeitanteil Aktionsbündnis Kita in Mecklenburg-Vorpommern (2011). Aktion „Kita 2016“ Zukunft durch bessere Bildungs- und Lebenschancen ab Kita. 23 Prozent Berliner Kita-Bündnis (2008). Arbeitszeitbedarf für die mittelbare pädagogische Arbeit einer Erzieherin in der Kita. 23 Prozent Der Paritätische Gesamtverband (Hrsg.) (2008). Paritätischer Anforderungskatalog. Standards für Rahmenbedingungen in Kindertageseinrichtungen. 20 Prozent LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im Land Brandenburg (2013). Bessere Chancen. Für Kinder. Für Brandenburg. Herausforderungen in Kindertageseinrichtungen. 20 Prozent LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im Freistaat Sachsen (2012). Weil Kinder Zeit brauchen – für einen besseren Personalschlüssel in Sachsens Kitas. Ein Positionspapier der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im Freistaat Sachsen. 20 Prozent Tietze, W., Grenner, K., Gralla-Hoffmann, K. & Dabrowski, M. (2008). Evaluierung der Personalausstattung in Kindertageseinrichtungen sowie Struktur und Angebote der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Sachsen. Abschlussbericht . 10 Prozent Verbund aus Arbeiterwohlfahrt – Bundesverband e. V. (AWO), Deutscher Caritasverband e. V. (DCV) und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – Hauptvorstand (GEW) (2014). Deutschland braucht ein Bundesqualitätsgesetz für die Kindertagesbetreuung . Erklärung für die Bundespressekonferenz am 29.10.2014. 25 Prozent Ver.di Bundesfachgruppe Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe (2013). Bundesweit einheitliche Qualität in Kindertagesstätten. ver.di-Entwurf zu einem Bundes-Kita-Gesetz. 50 Prozent Viernickel, S. & Fuchs-Rechlin, K. (2015). Fachkraft-Kind-Relationen und Gruppengrößen in Kindertageseinrichtungen. 16,5 Prozent V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5783 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 83 \1 80 57 83 .fm , 2 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 4 6. Welche turnusmäßigen Konferenzen sind bis Ende des Jahres 2016 geplant (bitte geplante Termine, ggf. Themenschwerpunkte etc. angeben)? Das Thema „Qualität in der Kindertagesbetreuung“ wird turnusmäßig auf den jährlichen Sitzungen der JFMK behandelt. Ferner fand am 6. November 2014 in Berlin die erste Bund-Länder-Konferenz zur frühen Bildung statt. Im Rahmen dieser Konferenz haben sich die zuständigen Fachministerinnen und -minister von Bund und Ländern auf einen Prozess zur Entwicklung gemeinsamer Qualitätsziele in der Kindertagesbetreuung geeinigt , der unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände und im Dialog mit den in der Kindertagesbetreuung verantwortlichen Verbänden und Organisationen erfolgen soll. Die zweite Konferenz zur frühen Bildung wird am 4./5. November 2015 in Berlin stattfinden. Die dritte Konferenz zur frühen Bildung wird voraussichtlich im Herbst 2016 stattfinden. 7. Zu welchen Terminen hat die Arbeitsgruppe „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ bisher getagt, und welche Termine sind bis Ende des Jahres 2016 geplant (bitte ggf. Themenschwerpunkte etc. angeben )? Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht der vergangenen und geplanten Sitzungen der Arbeitsgruppe „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern “ sowie der Themen der Sitzungen: 8. Welche Fachkraft-Kind-Relationen in der Kindertagesbetreuung (bzw. Zielwerte) hält die Arbeitsgruppe für fachlich begründet und erstrebenswert ? Die Diskussion zum Thema „Fachkraft-Kind-Relation“ wurde in der Arbeitsgruppe „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ noch nicht abgeschlossen . Das Thema wird in der Sitzung am 23. September 2015 wieder aufgerufen . Daher können noch keine Aussagen dazu getroffen werden, welche Datum Thema 2014 17. Dezember Konstituierende Sitzung 2015 30. Januar „Bedarfsgerechtes Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot“ 4. März „Ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel“ (nicht abschließend bearbeitet) 21. Mai „Qualifizierte Fachkräfte“ 16. Juni „Stärkung der Leitung“ 23. September „Ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel“ (Fortsetzung der Diskussion vom 4. März) 1. Oktober „Räumliche Gestaltung“ sowie „Bildung, Entwicklungsförderung und Gesundheit“ 4. Dezember Das Thema der Sitzung wird noch festgelegt. 2016 Die Termine für die Sitzungen der Arbeitsgruppe „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ im Jahr 2016 werden noch vereinbart. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5783 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 83 \1 80 57 83 .fm , 2 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 5 Fachkraft-Kind-Relationen in der Kindertagesbetreuung die Arbeitsgruppe für fachlich begründet und erstrebenswert hält. 9. Welche Qualitätsaspekte sind der Bundesregierung ein besonderes Anliegen , und welche Ergebnisse hat die Arbeitsgruppe bisher erzielt? Im Rahmen der am 6. November 2014 stattgefundenen Bund-Länder Konferenz zur frühen Bildung haben sich die zuständigen Fachministerinnen und -minister von Bund und Ländern auf einen Prozess zur Entwicklung von Qualitätszielen in der Kindertagesbetreuung geeinigt, der verschiedene relevante Qualitätsaspekte umfasst. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ in verschiedenen Handlungsfeldern werden mit einem ersten Zwischenbericht im Herbst 2016 vorgelegt. 10. Welche Expertisen und Forschungsaufträge hat die Arbeitsgruppe bisher in Auftrag gegeben bzw. plant sie in Auftrag zu geben (bitte Themen und geplante Fertigstellung benennen)? Die Vergabe von Expertisen und Forschungsaufträgen wird derzeit in der Arbeitsgruppe „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ diskutiert, daher sind aktuell noch keine Expertisen in Auftrag gegeben bzw. geplant. 11. Welchen Einfluss haben die gegenwärtigen Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den kommunalen Arbeitgebern hinsichtlich der Wertschätzung und tariflichen Entlohnung der Fachkräfte in den Kindertagesstätten , Horten und ähnlichen Einrichtungen auf die Verhandlungen in der Arbeitsgruppe? Arbeitsauftrag der Arbeitsgruppe „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ ist die Erarbeitung von Vorschlägen für konkrete Handlungsziele zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und deren Finanzierungsgrundlagen . Dieser Arbeitsauftrag hat unabhängig von den gegenwärtigen Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den kommunalen Arbeitgebern Bestand und wird von der Arbeitsgruppe ausgeführt. 12. Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der Kostenbeiträge der Eltern für die Kindertagesbetreuung ihrer Kinder ein, wenn sich die tarifliche Entlohnung der Fachkräfte in den Kindertagesstätten verbessert? Die Elternbeiträge werden durch Landesgesetze und durch kommunale Gebührenordnungen geregelt. Insgesamt gesehen sind die Elternbeiträge in den vergangenen Jahren gesunken, so dass sich kein Zusammenhang zwischen tariflichen Entwicklungen und Elternbeiträgen abbilden lässt. 13. Teilt die Bundesregierung die Sorge der Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, dass die Elternbeiträge steigen werden, und diese dann mancherorts für geringverdienende Eltern zur Belastung werden können? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5783 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 83 \1 80 57 83 .fm , 2 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 6 14. Welche konkreten Maßnahmen sind im Rahmen des Programmes „Bundesprogramm KitaPlus“, für das laut Bundesregierung zusätzlich 100 Mio. Euro ab dem 1. Januar 2016 als Investitionen in Plätze für Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen und mit denen der Ausbau von 24-Stunden-Kitas ermöglicht werden soll, geplant? 15. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Vergabe der Fördermittel aus dem angekündigten Sonderprogramm zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung an Qualitätskriterien (z. B. die Fachkraft-Kind-Relation) zu binden? Wenn nein, warum nicht? 16. Hat die Bundesregierung prognostiziert, wie viele Kindertageseinrichtungen über das Sonderprogramm zur Förderung von 24-Stunden-Kitas gefördert werden können (wenn ja, bitte Angabe der Zahlen)? 17. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse (interne oder externe) vor, die den Bedarf an 24-Stunden-Kitas darlegen? Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dann diesen Förderschwerpunkt ? 18. Liegen der Bundesregierung Zahlen (interne oder externe Berechnungen) vor, wie viele Eltern – insbesondere Alleinerziehende und Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeiter – mit dem Programm erreicht werden können? 19. Welche Voraussetzungen müssen Kindertageseinrichtungen erfüllen, damit sie Fördermittel aus dem Bundesprogramm erhalten? 20. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Fördermittel konkret für den Ausbau von 24-Stunden-Kitas zur Verfügung stehen? 21. Wie will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass Einrichtungen, die sich um die Investitionsmittel bewerben, ihr Angebot über den Programmzeitraum bis Ende 31. Dezember 2018 hinaus erhalten? Die Fragen 14 bis 21 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Moderne Familienpolitik muss Antworten finden auf die Entwicklungen der Arbeitswelt und auf die sich wandelnden Bedürfnisse der Familien. Der Anteil der Erwerbstätigen mit atypischen Arbeitszeiten hat sich laut Statistischem Bundesamt im letzten Jahrzehnt konstant erhöht: Knapp 25 Prozent arbeiten am Wochenende und 6 Prozent der erwerbstätigen Frauen sowie 12 Prozent der erwerbstätigen Männer an mindestens der Hälfte ihrer monatlichen Arbeitstage zwischen 23 und 6 Uhr. Der Frauenanteil in der Gastronomie, im Einzelhandel oder im Pflegebereich ist traditionell besonders hoch. Früh-, Spät- und Nachtschichten im Gesundheitswesen und lange Ladenöffnungszeiten stellen vor allem alleinerziehende Elternteile vor große Herausforderungen, den Familienalltag und die zeitlichen Anforderungen des Berufslebens miteinander zu vereinbaren. Hier setzt das neue Bundesprogramm Betreuungszeiten des BMFSFJ an: Von Beginn der Betreuung an bis zum Schulalter werden zusätzliche, am Bedarf der Familien ausgerichtete Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege geschaffen. Das bedeutet nicht, dass Kinder länger betreut werden – es geht vielmehr darum, passgenaue Lösungen zu den Zeiten anzubieten, zu denen Familien eine Betreuung benötigen. Vom Bundesprogramm Betreuungszeiten profitieren insbesondere Alleinerziehende und Eltern in Schichtarbeit, Eltern, die sich noch in Ausbildung bzw. im Studium befinden, sowie arbeitssuchende Eltern, für die eine neue Erwerbstätigkeit mit Schichtdienst oder Randzeiten verbunden wäre. Eine verlässliche Kin- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5783 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 83 \1 80 57 83 .fm , 2 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 7 dertagesbetreuung – auch außerhalb der in Kitas oder Kindertagespflegestellen üblichen Öffnungszeiten – ermöglicht Eltern die Aufnahme bzw. den Fortbestand einer Berufstätigkeit und erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es ist beabsichtigt, mit dem Bundesprogramm Projekte mit unterschiedlichen Betreuungsangeboten zu fördern. Das Bundesprogramm richtet sich sowohl an Kindertageseinrichtungen als auch an Kindertagespflegestellen. Wie viele Eltern mit dem Programm erreicht werden, wird von der konkreten Ausgestaltung der Projekte vor Ort abhängen. Weitere Details des Bundesprogramms befinden sich noch in der Planung. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 83 \1 80 57 83 .fm , 2 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .