Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5791 18. Wahlperiode 18.08.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 91 \1 90 57 91 .fm , 2 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 11. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Höger, Sevim Dağdelen, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5664 – Balkan-Reise der Bundeskanzlerin während der Euro-Krise Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mitte Juli 2015 hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel eine politische Reise nach Albanien, Bosnien und Herzegowina und Serbien unternommen. Gleichzeitig beschäftigte sich die Bundesregierung stark mit der Euro-Krise und den neoliberalen Auflagen an das verarmte Griechenland. Einige Kommentatoren werteten die Reise der Bundeskanzlerin vor diesem Hintergrund auch als Machtdemonstration gegenüber dem EU- und NATO-Mitglied Griechenland (www. welt.de/politik/deutschland/article143756186/KanzlerinMerkel -wird-in-Albanien-zu-Kunst-gemacht.html). Denn allen drei Balkanstaaten wurde erneut die EU-Beitrittsperspektive angeboten, wobei aber auch „Reformen“ angemahnt wurden. Die Reise fand aber auch im Kontext der Ukraine-Krise und der Konfrontation zwischen EU und NATO auf der einen sowie der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit (OVKS), allen voran Russland, auf der anderen Seite statt. Auch hier werteten einige Kommentatoren den Besuch der Bundeskanzlerin in Südosteuropa als geopolitisches Signal: Die Balkanländer sollen im Interesse der Bundesregierung „nicht ins Lager der Russen“ überlaufen (DIE WELT, www.welt.de/debatte/kommentare/article143749216/Kein-Mensch-aufdem -Balkan-kann-Fluechtling-sein.html). Neben der EU-Perspektive der besuchten Staaten ging es laut Medienberichten während der Besuche auch um die Abschottung der EU gegenüber Flüchtlingen . Die Bundeskanzlerin versicherte sich der Zustimmung der Regierungen der drei Länder für Abschiebungen (www.schwaebische.de/politik/ausland_ artikel,-Merkel-spricht-ueber-Fluechtlinge-auf-dem-Balkan-_arid, 10266799.html). Im gleichen Zeitraum hat die ungarische Regierung damit begonnen , an der Grenze zu Serbien einen Zaun zur Abwehr von Flüchtlingen zu errichten, was zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen scharf kritisierten (www.proasyl.de/de/presse/detail/news/eu_gipfel_pro_asyl_warnt_vor_ zerfall_europas/). V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5791 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 91 \1 90 57 91 .fm , 2 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 2 1. Aus welchem Anlass ist die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel Mitte Juli 2015 nach Albanien, Bosnien und Herzegowina und Serbien gereist (bitte Zeitpunkt und Auswahl der Länder begründen)? Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hatte bereits im April 2014 dem albanischen Ministerpräsidenten Edi Rama auf dessen Einladung eine Besuchszusage gegeben. Serbien besuchte die Bundeskanzlerin mit Blick auf die Rolle Serbiens in der Region und in Würdigung der Reformfortschritte. Der Besuch in Bosnien und Herzegowina fand angesichts der Bemühungen der Bundesregierung um Fortschritte im EU-Beitrittsprozess statt. Mit Blick auf die bevorstehende Westbalkankonferenz im August 2015 in Wien, an der die Bundeskanzlerin teilnehmen wird, wurde ein Termin in zeitlicher Nähe gewählt. Der Besuchstermin wurde mit den betreffenden Staaten im April 2015 vereinbart. 2. Welche Zusammenhänge bestehen aus Sicht der Bundesregierung zwischen den Verhandlungen mit der griechischen Regierung im Zuge der Euro-Krise und der Besuchsreise der Bundeskanzlerin auf dem Balkan? Es bestehen keine Zusammenhänge zwischen den Verhandlungen mit der griechischen Regierung im Zuge der Euro-Krise und der Besuchsreise der Bundeskanzlerin auf dem Balkan. 3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die wirtschaftliche Verflechtung Albaniens, Bosnien und Herzegowinas und Serbiens mit Griechenland ? Die drei genannten Länder sind wirtschaftlich in unterschiedlichem Ausmaß mit Griechenland verbunden. Die Bindungen zwischen Albanien und Griechenland sind am stärksten ausgeprägt, so betrug z. B. das Handelsvolumen zwischen diesen beiden Ländern im Jahr 2014 ca. 500 Mio. Euro, während es mit Serbien ca. 350 Mio. Euro und Bosnien und Herzegowina ca. 83 Mio. Euro betrug. Die Bedeutung Griechenlands als Exportmarkt für albanische Produkte ist aufgrund einer zunehmenden geografischen Diversifizierung albanischer Exportgeschäfte jedoch rückläufig. Auswirkungen auf die albanische Volkswirtschaft können sich aus einem Wegfall von Arbeitsplätzen für albanische Arbeitnehmer in Griechenland und einen daraus resultierenden, weiteren Rückgang der sog. Rücküberweisungen ergeben. Zur Anzahl der derzeit in Griechenland beschäftigten Arbeitnehmer liegen der Bundesregierung jedoch keine belastbaren Zahlen vor, Schätzungen gehen von 600 000 albanischen Arbeitnehmern aus. Griechische Banken sind in Albanien und Serbien aktiv. Es handelt sich um eigenständige Banken mit Einlagensicherung nach dem örtlichen Recht. In Serbien gibt es 250 griechische Firmen (25 000 Arbeitnehmer), darunter zwei große Medienunternehmen. Zahlreiche Serben arbeiten in den griechischen Tourismusgebieten , wohin seit den Jugoslawien-Kriegen auch viele Serben (aus Serbien sowie Bosnien und Herzegowina) reisen. 4. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der derzeitigen EuroKrise sowie der Verhandlungen mit Griechenland auf Albanien, Bosnien und Herzegowina und Serbien ein? Auswirkungen der Verhandlungen mit Griechenland sind in Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien kaum spürbar. Jedoch hat die Wirtschaftskrise seit dem Jahr 2008 zur Rückkehr zahlreicher in Griechenland arbeitender alba- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5791 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 91 \1 90 57 91 .fm , 2 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 3 nischer Staatsbürger nach Albanien und zu einem Abnehmen der Auslandstransferzahlungen an die Angehörigen in Albanien geführt (siehe auch Antwort zu Frage 3). Darüber hinaus ist die bosnische Währung (Konvertible Mark) fest an den Euro gebunden, so dass die langfristige Entwicklung des Euro Einfluss auf die dortige Wirtschaft hat. 5. Mit Mitgliedern welcher Gremien, Organisationen bzw. welchen unabhängigen Personen hat die Bundeskanzlerin in Albanien, Bosnien und Herzegowina und Serbien Gespräche geführt (bitte detailliertes Programm aufführen )? Was waren Inhalt und Ergebnisse dieser Gespräche? Gespräche wurden mit den jeweiligen Regierungschefs, den Staatspräsidenten (in Bosnien und Herzegowina mit der Dreier-Präsidentschaft), in Serbien zudem mit Vertretern der Zivilgesellschaft und in Bosnien und Herzegowina mit Überlebenden und Müttern von Opfern des Völkermords von Srebrenica geführt. In Albanien nahm die Bundeskanzlerin an einer deutsch-albanischen Wirtschaftskonferenz teil. 6. Welche Rolle haben die Verhandlungen mit der griechischen Regierung im Zuge der Euro-Krise bei den Gesprächen der Bundeskanzlerin in Albanien, Bosnien und Herzegowina und Serbien gespielt? Zu den Inhalten der vertraulichen Gespräche von Mitgliedern des Bundeskabinetts mit Vertretern ausländischer Regierungen macht die Bundesregierung aus Staatswohlgründen keine Angaben. Derartige Gespräche sind Akte der Staatslenkung und somit unmittelbares Regierungshandeln. Sie unterliegen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland. Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschte Gesprächsinhalte Dritten bekannt – dies umfasst auch eine Weitergabe an das Parlament – würden sich die Gesprächspartner bei einem zukünftigen Zusammentreffen nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen. Ein unvoreingenommener Austausch auf auch persönlicher Ebene und die damit verbundene Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann nur noch auf langwierige, weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall auch gar nicht mehr möglich. 7. Welche Rolle hat die Ukraine-Krise und die Konfrontation zwischen EU bzw. der NATO und der OVKS bei Gesprächen der Bundeskanzlerin in Albanien, Bosnien und Herzegowina und Serbien gespielt? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 8. Hat die Bundeskanzlerin am 9. Juli 2015 an der Gedenkfeier für die Opfer von Srebrenica in Sarajewo teilgenommen (www.swissinfo.ch/ger/ tausende-geben-in-sarajevo-voelkermordopfern-die-letzte-ehre/ 41538630)? Wenn nein, warum nicht? Die Bundeskanzlerin war zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch nicht in Sarajewo. Als Geste der Anteilnahme besuchte sie die Dauerausstellung zu V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5791 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 91 \1 90 57 91 .fm , 2 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 4 Srebrenica in Sarajewo, wo sie u. a. mit dem Bürgermeister von Srebrenica sowie Vertretern der Mütter von Srebrenica zu einem Gespräch zusammentraf. 9. Welche Rolle hat der Wiederaufbau Bosniens und Herzegowinas und Serbiens nach der Hochwasserkatastrophe in ebendiesen Ländern im Mai 2014 bei Gesprächen der Bundeskanzlerin in Sarajewo und Belgrad gespielt ? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 10. Welche Rolle hat die Diskussion über ein Unabhängigkeitsreferendum in der Republika Srpska sowie über ein Referendum zu den dortigen Justizstrukturen bei Gesprächen der Bundeskanzlerin in Bosnien und Herzegowina und Serbien gespielt (www.finanzen.net/nachricht/aktien/ Bundesregierung-warnt-bosnische-Serben-vor-AbspaltungsReferendum -4438612)? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 11. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Debatte über ein Unabhängigkeitsreferendum in der Republika Srpska sowie über ein Referendum zu den dortigen Justizstrukturen? Die Bundesregierung lehnt die Durchführung solcher Referenden in der Republika Srpska ab. Der Einrichtung der Institutionen Staatsgerichtshof und Generalstaatsanwalt , gegen die sich das gegenwärtig geplante Referendum richtet, hatte das gesamtstaatliche Parlament im Jahr 2011 zugestimmt – mit den Stimmen der serbischen Volksvertreter im gesamtstaatlichen Parlament inklusive der Partei des Präsidenten der Republika Srpska, Milorad Dodik. Die Durchführung eines solchen Referendums verstieße aus Sicht der Bundesregierung gegen das Friedensabkommen von Dayton und würde die politische Integrität des Landes in Frage stellen. Die Bundesregierung ist besorgt, dass die Debatte von den dringend erforderlichen Reformvorhaben ablenkt. 12. Welche Rolle haben die politischen Anliegen der bosnischen Protestbewegung und der Bürger-Plena vom Frühjahr 2014 bei den Gesprächen der Bundeskanzlerin in Sarajewo gespielt? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Standorte der Terrormiliz „Islamischer Staat“ in Bosnien und Herzegowina (www.dailymail .co.uk/news/article-3167057/ISIS-stronghold-discoveredpicturesque -European-village-ready-respond-summons-jihad.html)? Inwieweit hat dieses Thema bei den Gesprächen der Bundeskanzlerin in Sarajewo eine Rolle gespielt? Es liegen keine Hinweise auf feststehende Organisationsformen von Kräften des sogenannten Islamischen Staates (IS) auf dem Balkan vor. Vielmehr gibt es einzelne IS-Sympathisanten, welche in einer lockeren, netzwerkartigen Struktur miteinander verbunden sind. Desweiteren wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5791 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 91 \1 90 57 91 .fm , 2 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 5 14. Welche Rolle hat das Vorhaben der Kosovo-Regierung, einen Beitritt des Kosovo zur UNESCO herbeizuführen, bei den Gesprächen der Bundeskanzlerin in Serbien gespielt, und inwieweit unterstützt die Bundesregierung dieses Vorhaben (www.gazetaexpress.com/en/news/unesco-toreview -kosovo-membership-application-on-october-3-116240/)? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 91 \1 90 57 91 .fm , 2 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 6 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 91 \1 90 57 91 .fm , 2 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 7 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 91 \1 90 57 91 .fm , 2 4. A ug us t 2 01 5, S ei te 8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .