Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5794 18. Wahlperiode 19.08.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 94 \1 80 57 94 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 17. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5699 – Abwerbung von Arbeitskräften zur Pflege aus der Republik Moldau Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Abwerbung von Fachkräften aus anderen Staaten ist umstritten, da diese Fachkräfte in ihren Herkunftsländern oft noch dringlicher gebraucht werden als in der Bundesrepublik Deutschland. Bei grundsätzlicher Anerkennung der Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt die Kritik an gezielter Abwerbung besonders für Fachkräfte im Gesundheitssektor, z. B. für Pflegekräfte, da diese unverzichtbare Beiträge zur Sicherung des Daseins und des Menschenrechtes auf Gesundheit leisten. Den Fragestellern liegen Unterlagen vor, wonach die Bundesregierung ein Programm zur Abwerbung von medizinischem Personal aus der Republik Moldau plant oder schon umsetzt. Dem Papier zufolge wurde im August 2014 anlässlich der Reise einer Delegation des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) eine gemeinsame Absichtserklärung zur Kooperation bei der internationalen Migration von Gesundheitspersonal gezeichnet. Weiter liegen den Fragestellern Informationen vor, denen zufolge die deutsche und die moldawische Seite darüber hinaus an einem gemeinsamen mehrjährigen Projekt zur bilateralen Kooperation bei der Ausbildung von Pflegekräften in Moldawien für den deutschen Arbeitsmarkt arbeiten. Die den Fragestellern vorliegende vorläufige Projektbeschreibung intendiert, dass es in dem Projekt vorrangig um die Anwerbung von erfahrenen Pflegekräften geht, um sie in Deutschland in der Pflege einzusetzen. Eine zweite Schiene verfolgt offenbar die Anwerbung von Schulabgängerinnen und Schulabgängern, die in der Bundesrepublik Deutschland ausgebildet werden sollen. Entgegen der Praxis der letzten Jahre, in denen die Anwerbung von Pflegekräften aus Drittstaaten vorrangig vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), vom Auswärtigen Amt (AA), von der Zentralen Auslandsund Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) betrieben wurden, ist in diesem Fall offenbar das BMG federführend. Bislang gibt es zu dieser Angelegenheit allerdings noch keinerlei offizielle Informationen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5794 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 94 \1 80 57 94 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 2 Neben grundsätzlichen Vorbehalten gegen solche Abkommen erscheint der Projektentwurf auch insofern unausgewogen, als er vorrangig deutsche Interessen an der Anwerbung von Pflegekräften bedient und nur bescheidene Gegenleistungen vor allem im Bereich der technischen Zusammenarbeit erkennen lässt. Weiterhin fällt auf, dass in den vorliegenden Dokumenten wechselweise von einer Anpassung des moldawischen Ausbildungssystems an „europäische“ beziehungsweise an „deutsche Standards“ die Rede ist, ohne dass diese Begriffe klar definiert würden. Hier ist nicht erkennbar, ob die vorgeschlagene Harmonisierung eher auf eine europäisch weitgehend übliche akademische oder auf die in Deutschland etablierte berufliche Ausbildung hinausläuft. 1. Ist es richtig, dass es ein Abwerbeprogramm für Pflegekräfte aus der Republik Moldau nach Deutschland geben soll oder bereits gibt? Wenn ja, a) seit wann läuft dieses Programm bzw. wann ist der Beginn geplant, b) über welchen Zeitraum soll das Programm laufen, c) welche Zielvorgaben für die Zahl der anzuwerbenden Fachkräfte sind festgelegt, d) wann und in welcher Form werden die Öffentlichkeit und das Parlament davon offiziell unterrichtet, e) wann wird der Vertragstext öffentlich einsehbar sein? Es besteht kein Abwerbeprogramm für Pflegekräfte aus der Republik Moldau nach Deutschland. Vielmehr hat die Bundesregierung einem Wunsch der moldauischen Regierung entsprochen, in einer untervertraglichen Absprache Leitprinzipien für einen fortbildungsbezogenen strukturierten Austausch von medizinischem Fachpersonal zu formulieren. Grundlage hierfür waren die guten Erfahrungen , die in den vergangenen acht Jahren bei der strukturierten Fortbildung moldauischer Ärztinnen und Ärzte in Deutschland erzielt wurden. 2. Wie viele Pflegekräfte aus der Republik Moldau sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig bereits in der Bundesrepublik Deutschland tätig, und wie hoch ist der Fachkräfteanteil unter diesen Beschäftigten (bitte nach Bereichen Altenpflege, allgemeine Krankenpflege und Säuglings- und Kinderkrankenpflege aufschlüsseln)? Die Zahl der Pflegekräfte mit moldauischer Staatsangehörigkeit nach Klassifikation der Berufe (KldB) mit Stand vom 31. Dezember 2014 (aktuellste Daten) kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Tätigkeit nach KldB 2010 Sv-pflichtig Beschäftigte mit Staatsangehörigkeit Moldau, Dezember 2014 Geringf. entlohnte Beschäftigte mit Staatsangehörigkeit Moldau, Dezember 2014 Insgesamt darunter 3 046 1 159 813 Gesundheits-, Krankenpflege, Rettungsdienst, Geburtshilfe 104 21 81301 Gesundheits-, Krankenpflege (o. S.)-Helfer 43 14 81302 Gesundheits-, Krankenpflege (o. S.)-Fachkraft 48 6 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5794 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 94 \1 80 57 94 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 3 * Aus Datenschutzgründen werden Zahlenwerte kleiner 3 nicht ausgewiesen. Quelle: Bundesagentur für Arbeit 3. Wie viele Pflegekräfte aus der Republik Moldau nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012, 2013 und 2014 in Deutschland eine reguläre Beschäftigung auf? Die Zahl der begonnenen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse von Personen mit der moldauischen Staatsangehörigkeit in den Jahren 2012, 2013 und 2014 kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. * Aus Datenschutzgründen werden Zahlenwerte kleiner 3 nicht ausgewiesen. Quelle: Bundesagentur für Arbeit 81313 Fachkrankenpflege-Spezialist 5 * 81332 Operationstechn. Assistenz – Fachkraft * 81342 Rettungsdienst – Fachkraft 4 81393 Aufsicht-Krankenpflege, Rettungsdienst, Geburtshilfe * 81394 Führung-Krankenpflege, Rettungsdienst, Geburtshilfe * 821 Altenpflege 113 34 82101 Altenpflege (o. S.)-Helfer 66 * 82102 Altenpflege (o. S.)-Fachkraft * * 82183 Altenpflege (s. s. T.)-Spezialist * Tätigkeit nach KldB 2010 Begonnene sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse , mit Staatsangehörigkeit Moldau, nach Jahren 2012 2013 2014 Insgesamt; darunter 1 420 1 489 1 965 813 Gesundheit, Krankenpflege, Rettungsdienst, Geburtshilfe diese Daten liegen erst ab Dezember 2012 vor 43 46 81301 Gesundheits-, Krankenpflege (o. S.)-Helfer 20 19 81302 Gesundheits-, Krankenpflege (o. S.)-Fachkraft * 22 81313 Fachkrankenpflege – Spezialist * 81332 Operationstechn. Assistenz – Fachkraft * 81342 Rettungsdienst – Fachkraft * 821 Altenpflege 41 61 82101 Altenpflege (o. S.)-Helfer 24 38 82102 Altenpflege (o. S.)-Fachkraft 17 23 Tätigkeit nach KldB 2010 Sv-pflichtig Beschäftigte mit Staatsangehörigkeit Moldau, Dezember 2014 Geringf. entlohnte Beschäftigte mit Staatsangehörigkeit Moldau, Dezember 2014 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5794 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 94 \1 80 57 94 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 4 4. Wann hat die Bundesregierung bilaterale Verhandlungen mit der moldawischen Regierung zur Migration von Gesundheitsfachkräften aufgenommen ? Die Verhandlungen zu einer fortbildungsbezogenen strukturierten Zusammenarbeit für Pflegefachkräfte begannen auf Wunsch der moldauischen Regierung im Frühsommer 2014. Für den Verhandlungsprozess hat die moldauische Regierung kontinuierliche Beratungshilfe der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Anspruch genommen, die das Verhandlungsergebnis inhaltlich gebilligt hat. 5. Was sind die wesentlichen Vorteile, die sich die Bundesregierung zugunsten Deutschlands von diesem Programm erhofft? 6. Was sind die Gegenleistungen der Bundesrepublik Deutschland für diese Vorteile? 7. Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um zu verhindern, dass es in der Republik Moldau zu einer mit Rumänien oder Bulgarien vergleichbaren Abwanderung von Gesundheitsfachkräften kommt, und wenn ja, welche? Die Fragen 5 bis 7 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung erhofft sich durch Curricularreformen und strukturierten Austausch eine strukturelle Verbesserung des moldauischen Gesundheitswesens . Alle Maßnahmen zielen auf ein Tätigwerden weitergebildeter Personen in der Republik Moldau. 8. Enthält die „Gemeinsame Absichtserklärung“ vom 25. August 2014 Festlegungen zur Kompensation der bereits angefallenen Ausbildungskosten im Herkunftsland Republik Moldau (wenn nein, bitte begründen)? Nein, es wird keine dauerhafte Arbeitsaufnahme in Deutschland angestrebt. 9. Weshalb wurde die „Gemeinsame Absichtserklärung“ vom 25. August 2014 seitens des BMG und nicht seitens des BMWi, AA, BMAS oder der BA bzw. der ZAV abgeschlossen? Das BMG ist für die berufsrechtlichen Anforderungen an medizinisches Fachpersonal und für Fragen der Gesundheitssystementwicklung zuständig. 10. Enthalten die Vereinbarungen der „Gemeinsamen Absichtserklärung“ vom 25. August 2014 eine Weiterführung des Projektes „Triple Win“ der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und der BA, und wenn nein, mit welcher Begründung? Nein, auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5794 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 94 \1 80 57 94 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 5 11. Koordinieren die unterschiedlichen, an der Anwerbung von Gesundheitsfachkräften aus Drittstaaten beteiligten Bundesministerien bzw. Bundesbehörden (BMWi, BMG, AA, BA bzw. ZAV, BMAS) ihre jeweiligen Aktivitäten , und wenn ja, auf welcher Ebene? Ja, auf der nach Sachlage jeweils angemessenen Ebene werden die Aktivitäten koordiniert. 12. Wird nach Zeichnung der gemeinsamen, aber rechtlich nicht bindenden Absichtserklärung zwischen Deutschland und Moldau vom 25. August 2014 auch an einem bindenden bilateralen Abkommen zur internationalen Migration von Pflegekräften gearbeitet, oder ist ein solches bereits gezeichnet ? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, inwieweit fließen die Erfahrungen, die andere Bundesressorts mit bilateralen Anwerbeabkommen mit Drittstaaten im Pflegebereich gemacht haben, mit ein? Werden, abgesehen von der grundsätzlichen Frage, ob Abwerbeabkommen vertretbar sind, wenigstens Aspekte des Abkommens mit den Philippinen vom 19. März 2013 (z. B. Einbindung von Gewerkschaften) auch in ein deutsch-moldawisches Abkommen übernommen? Wenn ja welche? Es wird kein förmliches Anwerbeabkommen angestrebt. 13. Wie versteht die Bundesregierung die in der „Gemeinsamen Absichtserklärung “ vom 25. August 2014 verwendeten Formulierungen „nurse training […] in accordance with German standards“ (§ 2 Absatz 2) und im folgenden Absatz „preuniversity, university and post university health education curricula […] in line with european standards“, a) wie bestimmt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang deutsche beziehungsweise europäische Standards, b) sieht die Bundesregierung einen Unterschied zwischen diesen beiden Standards, und hält sie gegebenenfalls eine Integration beider Standards in einem einzigen Ausbildungsgang für möglich? Es obliegt der autonomen Entscheidung der moldauischen Regierung, nach welchen Ordnungsprinzipien sie die Pflegeausbildung organisieren will. Die Bundesregierung erläutert insoweit das Zusammenspiel europäischer und nationaler Regelungen. 14. In welcher Weise ist die rechtliche und fachliche Anerkennung der in der Republik Moldau erworbenen Berufsabschlüsse als Pflegekraft sichergestellt ? Da die Grundsätze zur gegenseitigen Anerkennung von Diplomen innerhalb der Europäischen Union für die Republik Moldau nicht gelten, ist eine behördliche Anerkennung der Gleichwertigkeit moldauischer Diplome erforderlich. Mit dem Anerkennungsgesetz des Bundes, welches am 1. April 2012 in Kraft getreten ist, werden die Verfahren zur Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen im Zuständigkeitsbereich des Bundes vereinfacht und vereinheitlicht. Das mehrsprachige Internetportal „Anerkennung in Deutschland“ informiert darüber, wie ausländische Berufsabschlüsse in Deutschland anerkannt werden können. Im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ werden V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5794 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 94 \1 80 57 94 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 6 darüber hinaus bundesweit regionale Beratungsstellen gefördert, um Anerkennungs - und Qualifizierungssuchende telefonisch oder vor Ort zu beraten und an die zuständigen Stellen zu verweisen. 15. Gibt es personelle Übereinstimmungen der Projektverantwortlichen sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem vor wenigen Jahren abgebrochenen Tapig-Projekt mit Tunesien, und wenn ja, welche? Nein, der Initiator des Tapig-Projektes hat im Frühsommer 2014 auf Einladung des moldauischen Gesundheitsministeriums als unabhängiger Experte an einer Fachkonferenz in Chişinău teilgenommen, um über die Erfahrungen im TapigProjekt zu berichten. Ein projektbezogener Rahmen bestand hierfür nicht. 16. Gibt es personelle Übereinstimmungen der Projektverantwortlichen sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Führungsebene des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V., und wenn ja, welche? Nein. 17. Wie viele Arbeitskräfte soll Deutschland mit diesem Projekt erhalten (bitte die Dauer der Verpflichtung und die Qualifikation angeben)? 18. Mit welchen anderen Staaten existieren vergleichbare Kooperationen, und seit wann? 19. Welche Vertragspartner in Deutschland sind involviert, also welche Leistungserbringer , z. B. Krankenhäuser oder ambulante Pflegedienste? 20. Wie viele Pflegekräfte sollen gemäß der Vereinbarung zu welchem Leistungserbringer gehen (bitte die Dauer der Verpflichtung und die Qualifikation angeben)? 21. Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Pflegekräfte bei den jeweiligen Leistungserbringern zu den gleichen Konditionen (z. B. Arbeitszeit, Stundenlohn) beschäftigt werden, wie die Stammbelegschaft ? 22. Welche Verpflichtungen müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingehen? 23. Welche weiteren Organisationen sind an dem Projekt beteiligt? 24. Wer leistet die Finanzierung in welcher Höhe für dieses Projekt? 25. Sind Sprachkurse vorgesehen, und welcher Projektpartner wird dafür in welcher Höhe finanziert? 26. Wenn ein Sprachkurs vorgesehen ist, wer trägt die Lebenshaltungskosten der Pflegekräfte für die Dauer dieses Kurses? Die Fragen 17 bis 26 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es besteht nicht die Absicht, ein Anwerbeprogramm für Pflegekräfte aus der Republik Moldau abzuschließen, so dass die Fragen 17 bis 26 mit Blickrichtung auf die Republik Moldau nicht beantwortet werden können. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5794 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 94 \1 80 57 94 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 7 27. Ist Brückenschlag e. V. an dem Projekt beteiligt, oder gibt es derzeit andere von der Bundesrepublik Deutschland mittelbar oder unmittelbar geförderte Projekte, an denen dieser Verein beteiligt ist? Mit Brückenschlag e. V. Hamburg gibt es derzeit keine von der Bundesrepublik Deutschland geförderten Projekte. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 94 \1 80 57 94 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .