Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5795 18. Wahlperiode 19.08.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 95 \1 80 57 95 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5697 – Leitung internationaler Arbeitsgruppen zur Abwehr kleiner Drohnen durch das Bundeskriminalamt Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut dem Arbeitsprogramm der Ratsarbeitsgruppe „Strafverfolgung“ (www. statewatch.org/news/2015/jul/eu-council-cosi-protection-public-figures-9742- 15.pdf) führt das Bundeskriminalamt (BKA) eine Arbeitsgruppe der Europäischen Union (EU) zur Abwehr kleiner Drohnen an. Diese gehört zum „European Network for the Protection of Public Figures“ (ENPPF), bei dem Deutschland durch das BKA vertreten ist. Weitere Mitglieder sind Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Ungarn sowie die EU-Polizeiagentur Europol. Ziel ist die Entwicklung von Verfahren, um kleine Drohnen erkennen und abwehren zu können. Vergangenes Jahr teilte die Bundesregierung mit, das BKA habe einen Sachstand zu möglichen Gefährdungsszenarien und dem derzeitigen Stand der Technik erhoben (Bundestagsdrucksache 18/819). Mit der Landeszentrale für polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen wurde bereits ein Verfahren zum „Jamming“ von Funkfernsteuerungen erprobt. Das BKA interessiert sich auch für Verfahren zur „kontrollierten Zwangslandung“. Auch im ENPPF sei die „potenzielle Schadwirkung“ und die „Abwehr“ von Drohnen erörtert worden. Noch im September 2014 hieß es allerdings, es seien im ENPPF keine Zusammenarbeitsformen vereinbart worden. Das BKA habe lediglich an einer „Informationserhebung mittels Fragebogen“ teilgenommen (Bundestagsdrucksache 18/2684). Die Abwehrmöglichkeiten von Drohnen werden auch im Rahmen eines internationalen Netzwerkes staatlicher Personenschutzdienststellen untersucht. Innerhalb dieser „Association of Personal Protection Services“ ist laut dem Protokoll der Ratsarbeitsgruppe „Strafverfolgung“ eine entsprechende Unterarbeitsgruppe eingerichtet worden, die ebenfalls von Deutschland geleitet wird. Wie beim ENPPF dürfte es sich dabei um das BKA handeln. Andere Teilnehmer sind Polizeibehörden aus Israel, Polen, den Niederlanden und Südkorea . Zuletzt traf sich die Gruppe im März 2015 in Deutschland. Beide Arbeitsgruppen zur Erkennung und Abwehr von Drohnen sollen nun miteinander verzahnt werden. Unter Federführung der deutschen Polizei wird ein Fragebogen an die Mitglieder geschickt, in dem Erfahrungen und Techniken gesammelt werden. Dann sollen gemeinsame „Aktionen“ folgen. Mehrere Bundesländer haben ebenfalls entsprechende Untersuchungen gestartet . Die Innenminister der Länder hatten sich im Jahr 2014 mit „Möglichkeiten V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5795 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 95 \1 80 57 95 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 2 zur Abwehr von Unmanned Aerial Vehicles“ befasst. Auf Ebene der bundesweiten Innenministerkonferenz (IMK) wurde eine Bund-Länder-Projektgruppe eingerichtet, an der außer dem BKA und der Bundespolizei elf Bundesländer beteiligt sind. Sie soll unter anderem Handlungsempfehlungen erarbeiten; befragt wurden hierzu unter anderem niederländische und britische Polizeibehörden . Ein nichtöffentlicher Abschlussbericht war für die März-Sitzung der IMK im Jahr 2015 angekündigt. 1. Auf welche Weise beschäftigt sich das BKA „unter Gefährdungsaspekten mit der potenziellen Schadwirkung und der Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen “, und welche Änderungen haben sich in Bezug auf die Bundestagsdrucksachen 18/819 und 18/2684 ergeben? Im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 5 des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) beschäftigt sich das BKA ohne Änderung in Bezug auf die Bundestagsdrucksachen 18/819 und 18/2684 unter Gefährdungsaspekten mit der potenziellen Schadwirkung und der Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in der Größenordnung „Mikro-UAS“ (<5 kg). Neben Marktsichtung durch das Kriminalistische Institut fand durch das BKA ein Probebetrieb verschiedener Detektions- und Interventionskomponenten zum Schutz des G7-Gipfels in Elmau statt. Ferner wird der Einsatz von UAS als Tatmittel bewertet. 2. Welche BKA-Abteilungen übernehmen dabei welche Aufgaben? Die Abteilung Sicherungsgruppe befasst sich im Kontext erforderlicher Personenschutzmaßnahmen mit der potenziellen Schadwirkung und der Abwehr von Mikro-UAS. Die Abteilung Polizeilicher Staatsschutz bewertet im Rahmen der Gefährdungssachbearbeitung die Wahrscheinlichkeit des Einsatzes von UAS als Tatmittel für terroristische Zwecke. Die Abteilung Kriminalistisches Institut führt Marktsichtungen mit wissenschaftlich -technischer Bewertung durch. Sie ist für die Polizeien des Bundes zu dieser Thematik „Single Point of Contact“. 3. Was ist der Bundesregierung über Aktivitäten der Bundesländer hinsichtlich der Erkennung und Abwehr von Drohnen bekannt? Ein Austausch mit den Bundesländern hat über die gemeinsame Arbeit in der Bund-Länder-Projektgruppe und den damit betroffenen Gremien sowie der Kooperation mit der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen hinausgehend bislang nicht stattgefunden. 4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Abschlussbericht einer Bund-Länder-Projektgruppe, an der außer dem BKA und der Bundespolizei elf Bundesländer beteiligt sind? a) Welche Handlungsempfehlungen werden dort gegeben? b) Welche Beiträge zu welchen Maßnahmen zur Erkennung oder Abwehr von Drohnen wurden hierfür von niederländischen, britischen oder anderen Polizeibehörden, Herstellern oder Entwicklern zugeliefert oder erhoben ? Die Fragen 4, 4a und 4b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der abschließende Bericht liegt bislang nicht vor. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5795 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 95 \1 80 57 95 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 3 5. Was ist der Bundesregierung über Fragestellungen und Ergebnisse einer Länderumfrage der Staatssekretäre aus den Justizressorts der Länder zur Erkennung und Abwehr von Drohnen bekannt? Eine förmliche Umfrage auf Ebene der Staatssekretäre der Justizressorts der Länder zu Fragen der Erkennung und Abwehr von Drohnen ist der Bundesregierung nicht bekannt. Auf dem Amtscheftreffen am 6./7. Mai 2015 in Bremen fand aber ein Erfahrungsaustausch über diese Problematik in Bezug auf den Justizvollzug statt. Dieser hat gezeigt, dass die Problematik bisher nur vereinzelt aufgetreten ist. 6. Was ergab die Erhebung eines Sachstandes zu „möglichen Gefährdungsszenarien “ sowie zum „Stand der RPAS-Technik“ durch das BKA (Bundestagsdrucksachen 18/819 und 18/2684)? Die Erhebung des Sachstandes zu möglichen Gefährdungsszenarien führte zur Identifizierung potentieller Gefährdungen. Die Erhebung über den Stand der UAS-Technik hat einen Überblick über die am Markt verfügbare Technik geliefert . a) Welche „möglichen Gefährdungsszenarien“ wurden identifiziert? ● Angriffe mittels UAS gegen Personen, kritische Infrastrukturen, den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr bzw. Industrieanlagen, ● Mechanische Einwirkungen durch das UAS selbst, ● Platzierung oder Abwurf von Objekten, ● Integration von Schusswaffen, ● Transport von Nutzlasten mit Schadwirkung, ● Schmuggel, ● Spionage, Ausspähung, ● Verletzung der Privatsphäre, ● Störungen oder gezielte Ablenkungen. b) Welchen „Stand der RPAS-Technik“ hat das BKA bezüglich der „Gefährdungsszenarien “ und ihrer Abwehr ermittelt? Die Erhebung zum Stand der UAS-Technik hat das Ziel, die technischen Möglichkeiten in Bezug auf Reichweite, Geschwindigkeit, Tragfähigkeit, Flugsteuerung und Schwarmflugfähigkeiten zu identifizieren. Die Sachstandserhebung zur Abwehr von UAS, basierend auf der Erhebung zum Stand der UAS-Technik, ist ein permanenter Prozess und daher nicht abgeschlossen . c) Welche Firmen wurden hierzu um welche Beiträge (auch Präsentationen oder Besuche) angefragt, und welche haben unaufgefordert Beiträge übersandt? Zu den Themen „mögliche Gefährdungsszenarien“ und „Stand der Technik von UAS“ wurden seitens des BKA keine Firmen um Übermittlung von Beiträgen angefragt. Unaufgefordert übersandt wurde ein Beitrag der Firma DeDrone GmbH. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5795 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 95 \1 80 57 95 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 4 d) Welche Aufträge oder Dienstleistungen wurden hierzu mittlerweile an welche Dritte vergeben? Keine. 7. Von welchem Hersteller bzw. Entwickler wurde das Verfahren „Jamming “, das vom BKA in Kooperation mit der Polizei des Landes Nordrhein -Westfalen begutachtet und „praktisch erprobt“ wurde, vorgezeigt? Das Verfahren „Jamming“ wurde nicht durch einen Hersteller bzw. Entwickler, sondern durch die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen, auf der Grundlage bereits vorhandener Einsatztechnik vorgezeigt. 8. Welche Kontakte unterhielten bzw. unterhalten Bundesbehörden mit dem European Aviation Security Center e. V. hinsichtlich des Erkennens und Abwehrens von Drohnen? Das European Aviation Security Center e. V. (EASC) hat am Rande einer Informationsveranstaltung in Brüssel im November 2014 initiativ Kontakt mit Vertretern des BKA gesucht. Das Kooperationsangebot wurde durch das BKA zur Kenntnis genommen, weitere Kontakte sind daraus nicht entstanden. Darüber hinaus gab es anlässlich der Teilnahme an Veranstaltungen mit Bezug zu UAS Kontakte zwischen Mitarbeitern des Bundespolizeipräsidiums zu fachlich betroffenen Mitarbeitern des EASC. 9. Welche Ergebnisse zeitigte das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Forschungsprojekt „Technische Prävention von Low-Cost-Terrorismus“ (www.bmbf.de/pubRD/Projektumriss _LoCo. pdf), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Das Forschungsprojekt „Technische Prävention von Low-Cost-Terrorismus – LoCo“ wurde im Rahmen des Programms der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit“ gefördert (Laufzeit: 1. August 2010 bis zum 31. Oktober 2013). Im Rahmen des Vorhabens wurden mögliche Szenarien des sogenannten Low-Cost-Terrorismus untersucht, um Empfehlungen für situative sowie technische Präventionsmaßnahmen zu entwickeln. Es erfolgte eine Fallerhebung zu nationalen und internationalen Terroranschlägen. In mehreren Planungsgruppen wurden außerdem unterschiedliche Gefährdungen betrachtet, z. B. Bedrohungen von Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen oder Massenveranstaltungen . Die Ergebnisse des Projektes haben keinen Bezug zu UAS, sondern liefern wissenschaftliche Grundlagen für die Bewertung von Risiken. Sie wurden am 15. Oktober 2013 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung einem interessierten Fachpublikum vorgestellt. 10. Inwiefern wurde dort auch das Erkennen und Abwehren von Drohnen behandelt ? Das Projekt LoCo hat sich nicht mit dem Erkennen und Abwehren von Drohnen beschäftigt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5795 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 95 \1 80 57 95 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 5 11. Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitigen Verfahren zur Erkennung von Drohnen, und für wie geeignet hält sie Sensoren zur Feststellung von Bewegung, Aussehen oder Temperatur, Radar, Laser, Mikrofone, Auffangen der elektromagnetischen oder elektrostatischen Emissionen oder Auslesen der genutzten Funkfrequenz der Fernbedienung bzw. Bildübertragung ? Derzeit sind die technischen Umsetzungen der Verfahren zur Erkennung von Mikro-UAS noch in einem frühen Marktstadium. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Prüfungen können derzeit keine Aussagen zur Eignung getroffen werden. 12. Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitigen Verfahren zur Abwehr von Drohnen, und für wie geeignet hält sie Verfahren zur Störung von GPSModulen , der Fernsteuerung, der Sensorik oder von Motoren, Verfahren zur Manipulation des mit GPS definierten Kurses der Drohnen sowie Verfahren zum „Einfangen“ von Drohnen mit Netzen oder Fallschirmen? Derzeit sind die technischen Umsetzungen der Verfahren zur Abwehr von Mikro-UAS ebenso in einem sehr frühen Marktstadium. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Prüfungen können insoweit keine Aussagen zur Eignung getroffen werden. 13. Welche weiteren Treffen oder anderen Zusammenarbeitsformen von Polizeibehörden des Bundesministeriums des Innern oder nach Kenntnis der Bundesregierung auch der Länder haben seit dem Jahr 2014 mit den Firmen Rheinmetall AG, Airbus Space and Defense, ESG Elektroniksystemund Logistik-GmbH und DeDrone GmbH zu Abwehrmöglichkeiten von Drohnen stattgefunden? Seit dem Jahr 2014 haben mit der ● Firma Rheinmetall AG, ● Firma Airbus Defence and Space weitere Treffen zur Erörterung von Abwehrmöglichkeiten von Mikro-UAS stattgefunden. Die Firma ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH wurde über Treffen hinausgehend im Rahmen der Durchführung des G7-Gipfels in Elmau mit der Bereitstellung von UAS-Detektionskomponenten für eine erste Praxiserprobung beauftragt. Über Kontakte der Länder ist die Bundesregierung nicht informiert. a) Welchen Inhalt hatten entsprechende „Sachstanderhebungen“ beim europäischen Rüstungslieferanten MBDA? Die Firma MBDA hat im Rahmen eines Vortrags Fähigkeiten zur Abwehr von UAS mittels Hochenergielaser im BKA vorstellt. b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem von dem Raketenhersteller gezeigten Abschuss einer kleinen Drohne mit einem Hochenergielaser (Pressemitteilung MBDA vom 17. Juni 2015)? Das in der Pressemitteilung gezeigte Vorgehen gegen Mikro-UAS mittels Hochenergielaser steht aufgrund der ungeklärten Risiken nicht im polizeilichen Einsatzfokus . V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5795 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 95 \1 80 57 95 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 6 14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung inzwischen zu den Drohnenflügen über französische Atomkraftwerke vor (Bundestagsdrucksache 18/3608)? In Frankreich wurden im Zeitraum vom 5. Oktober 2014 bis zum 5. November 2014 mindestens 15 Flüge von UAS über französischen Kernkraftwerken (KKW) festgestellt. Betroffen waren 13 von insgesamt 19 KKW. Bei den gesichteten UAS soll es sich um Kleinstgeräte gehandelt haben, die von ihrer Bauart wenig geeignet erscheinen, Schäden an Einrichtungen auf einem KKW-Gelände anzurichten. KKW dürfen in Frankreich nur in einer Höhe von mindestens 1 000 m überflogen werden. Zudem müssen Flugzeuge sowie alle anderen Flugkörper zu KKW einen Abstand von mindestens fünf Kilometern einhalten. Die Verursacher dieser Überflüge konnten bislang nicht festgestellt werden. Die zwischenzeitliche Festnahme von drei Tatverdächtigen in der Nähe des KKW Belleville Sur Loire bei Bourges gab keinen weiteren Aufschluss. Die Motivlage für die Überflüge ist ungeklärt. a) Inwiefern hat sich die Bundesregierung zu den Drohnenflügen über französischen Atomkraftwerken mit französischen Behörden ausgetauscht , und welche Ermittlungsergebnisse sind ihr dazu bekannt? Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und die für die nukleare Sicherung zuständigen französischen Behörden tauschen sich regelmäßig über aktuelle Fragen der nuklearen Sicherung aus. Die Ermittlungen der französischen Behörden zu den Drohnenüberflügen französischer KKW im Herbst 2014 sind noch nicht abgeschlossen. b) Was ergab die Prüfung der „Notwendigkeit, Drohnen in die Lastannahmen für die Sicherung von Kernkraftwerken und anderen einschlägigen kerntechnischen Anlagen einzubeziehen“? Im Zuge der regelmäßigen Evaluierung der Lastannahmen für die nukleare Sicherung kerntechnischer Anlagen wurden unbemannte Luftfahrzeuge in den derzeitigen Änderungsentwurf aufgenommen. Die Finalisierung des Entwurfs der Lastannahmen ist im Herbst 2015 vorgesehen. 15. Welche internationalen Polizeinetzwerke mit oder ohne Beteiligung deutscher Polizeibehörden sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit Verfahren zum Erkennen und Abwehren von Drohnen befasst? Das BKA ist in den Netzwerken „Association of Personal Protection Services“ (APPS) und „European Network for the Protection of Public Figures“ (ENPPF) mit diesem Thema befasst. 16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Inhalte und Ergebnisse einer Erhebung „bei den europäischen Partnerdienststellen“ über die Frage erlangen können, „wie diese mit der Gefährdung von Schutzpersonen durch UAV [UAV – Unbemannte Luftfahrzeuge] umgehen und welche Detektions- und Abwehrmöglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen“? Derzeit werden erste Informationen bei den Mitgliedsstaaten der ENPPF erhoben . Erkenntnisse liegen insoweit nicht vor. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5795 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 95 \1 80 57 95 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 7 17. Auf welche Weise und seit wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung die „Association of Personal Protection Services“ (APPS) mit der Erkennung und Abwehr von Drohnen befasst? Im Rahmen der APPS-Sitzung im Mai 2014 wurde entschieden, eine Arbeitsgruppe „Unmanned Aerial Systems“ (AG UAS) einzurichten. a) Welche Aufgaben übernehmen nach Kenntnis der Bundesregierung welche deutschen Polizeibehörden in etwaigen Arbeitsgruppen? Dem BKA obliegt der Vorsitz in der AG UAS. b) Welche Polizeibehörden aus Israel, Polen, den Niederlanden und Südkorea sind an der Gruppe beteiligt, und welche Aufgaben übernehmen diese jeweils? ● Israel: Israeli Security Agency (ISA), Protection & Security Division, ● Polen: Government Protection Bureau, International Cooperation Unit, ● Niederlande: National Police, Central Security and Protection Service, ● Südkorea: The Presidential Security Service. Die genannten Staaten haben bislang keine speziellen Aufgaben innerhalb der AG UAS übernommen. 18. Welche Vorfälle mit Drohnen in Bezug auf Personenschutzmaßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der APPS bereits vorgetragen , untersucht oder behandelt? Durch das BKA wurde in der AG UAS der Wahlkampfzwischenfall im Zusammenhang mit der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in Dresden aus dem Jahr 2013 im Rahmen des Lagevortrages vorgetragen. Über weitere Vorkommnisse mit Personenschutzrelevanz wurde durch die Teilnehmer in der AG UAS nicht informiert. 19. Welche Methoden zur Störung oder Zerstörung von Drohnen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der APPS bereits vorgetragen, untersucht oder behandelt? Es wurden der Einsatz eines Netzgewehres und die theoretischen Interventionsmöglichkeiten durch Jamming und Spoofing thematisiert sowie Ergebnisse von Beschusstests von UAS mit konventionellen Schusswaffen vorgetragen. 20. Wo und wozu hat ein Treffen der Unterarbeitsgruppe der APPS zur der Erkennung und Abwehr von Drohnen im März 2015 in Deutschland stattgefunden (www.statewatch.org „ENPPF work programme“ vom 19. Juni 2015)? Das erste Treffen der APPS – AG UAS fand in Berlin statt. Das Treffen hatte das Ziel der Problemerörterung und der Abstimmung des weiteren Vorgehens der AG UAS. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5795 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 95 \1 80 57 95 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 8 a) Wer nahm daran teil? An diesem Treffen nahmen Vertreter aus Deutschland, Israel, den Niederlanden und Polen teil. b) Welche Beiträge hielten deutsche Teilnehmende? Es wurde ein Vortrag zum Thema Bedrohungslage sowie Möglichkeiten zur Erkennung und Abwehr von Mikro-UAS gehalten. 21. Welche Rolle übernehmen nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Polizeibehörden im Rahmen des „European Network for the Protection of Public Figures“, und wann wurden entsprechende Maßnahmen oder Projekte begonnen? In der ENPPF-Sitzung am 19. November 2014 wurde die Einrichtung einer ENPPF-Unterarbeitsgruppe zum Thema „Unmanned Aerial Vehicles“ erörtert. Es wurde jedoch Einvernehmen erzielt, diese Thematik nicht parallel in zwei internationalen Gremien (APPS/ENPPF) zu bearbeiten, sondern die bereits existente APPS – AG UAS zu einer „gemeinsamen Arbeitsgruppe“ zu erweitern. Dem BKA obliegt somit der Vorsitz der „gemeinsamen“ AG UAS. a) Welche Polizeibehörden aus Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Ungarn sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der Gruppe beteiligt, und welche Aufgaben übernehmen diese jeweils? Die nachfolgend genannten Behörden der oben aufgeführten Länder wurden eingeladen, sich an der „gemeinsamen“ AG UAS zu beteiligen: ● Frankreich: Service de protection des hautes personnalités, centre d’information et de commandement, État-Major, ● Kroatien: Ministry of the Interior of the Republic of Croatia, General Police Directorate, Special Security Affairs Office, ● Luxemburg: Direction de la Police G-D, Direction des Opérations/Prévention , ● Ungarn: Counter Terrorism Centre (TEK). Nach derzeitigem Stand werden sich Vertreter Kroatiens und Ungarns an der Arbeitsgruppe beteiligen. Spezielle Aufgaben wurden diesen innerhalb der Arbeitsgruppe bislang nicht übertragen. Ob Frankreich und Luxemburg an ihrer Interessebekundung festhalten und mitwirken werden, ist derzeit nicht bekannt. b) Worin bestehen die Beiträge des Europäischen Polizeiamts Europol? Es sind derzeit keine Beiträge von EUROPOL im Zusammenhang mit Thematik UAS bekannt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5795 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 95 \1 80 57 95 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 9 22. Welche Vorfälle mit Drohnen in Bezug auf Personenschutzmaßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der ENPPF bereits vorgetragen , untersucht oder behandelt? a) Welche konkreten „Detektions- und Abwehrmöglichkeiten z. B. durch Radarüberwachung“ wurden in den Antwortbeiträgen der ENPPF-Mitgliedstaaten auf den vom BKA versandten Fragebogen angegeben bzw. vorgeschlagen? b) Welche Methoden zur Störung oder Zerstörung von Drohnen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der ENPPF bereits vorgetragen, untersucht oder behandelt? c) Welche „präventive[n] Maßnahmen, wie Änderung von Gesetzen, Ausbildung und Training“, wurden dort angegeben bzw. vorgeschlagen ? 23. Inwiefern wurden im ENPFF mittlerweile Zusammenarbeitsformen in Bezug auf die Erkennung und Abwehr von Drohnen vereinbart? Die Fragen 22, 22a bis 22c und 23 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. 24. Inwiefern trifft es zu, dass die Arbeitsgruppen zur Erkennung und Abwehr von Drohnen der APPS und ENPPF nun miteinander verzahnt werden sollen ? a) Welche Rolle übernehmen hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung die beteiligten deutschen Polizeibehörden? Die Fragen 24 und 24a werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen. b) Welchen Inhalt hat ein vom BKA übermittelter Fragebogen, und wann soll dieser beantwortet werden? Mithilfe des Fragebogens sollen Informationen zu UAS-Vorfällen im Zusammenhang mit Schutzpersonen, zu polizeitaktischen und technischen Abwehrmöglichkeiten , zur Zusammenarbeit mit externen Firmen sowie zu rechtlichen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Staaten gewonnen werden. Die Rückantworten sind bis Ende August 2015 angestrebt und unterliegen den Geheimhaltungsrichtlinien der jeweiligen Staaten. 25. Inwiefern sind von der APPS und dem ENPPF bereits gemeinsame „Aktionen “ oder andere Maßnahmen anvisiert? Gemeinsame „Aktionen“ oder andere „Maßnahmen“ werden derzeit nicht anvisiert . 26. Welche Treffen der Arbeitsgruppen zur Erkennung und Abwehr von Drohnen des APPS und des ENPPF sind nach Kenntnis der Bundesregierung für das Jahr 2015 geplant, welchen Inhalt haben diese, und wo sollen diese stattfinden? Für September 2015 ist ein Treffen der „gemeinsamen“ Arbeitsgruppe UAS (APPS und ENPPF) in Tel Aviv/Israel geplant, um an die bisherige Arbeit anzuknüpfen , den bis dahin erlangten Informationsstand gemeinsam zu bewerten sowie die weiteren Arbeitsschritte der Arbeitsgruppe festzulegen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5795 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 95 \1 80 57 95 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 0 27. Inwiefern hat die EU-Grenzagentur FRONTEX nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zwei Jahren weitere Workshops bzw. Konferenzen zur Nutzung von Drohnen abgehalten (Bundestagsdrucksache 17/13811), und welche Systeme welcher Hersteller (auch mitgeführter Sensorik) wurden dort präsentiert? Nach Kenntnis der Bundespolizei hat FRONTEX im Jahr 2013 und 2014 folgende Workshops hinsichtlich der Nutzung von UAVs für Grenzüberwachungszwecke abgehalten: 1. Workshop: „OPA Aerial Surveillance trial 2013 on the cost-effcient and operationally effective solutions for aerial border surveillance“ vom 24. bis 25. Juli 2013, in Almeria /Spanien: Vorgestellte Systeme: ● „Heron 1“ Israel Aerospace Industries ● „SkyLite“ RAFAEL ● „Puma AE“ AeroVironment ● „Patroller“ SAGEM und Stemme ● „FULMAR“ Thales Group ● „Pelican“ Indra ● „ScanEagle“ Boeing und Insitut Der Schwerpunkt dieses Workshops lag auf der Luft-, Boden-, und Seeraumüberwachung mittels bemannter und unbemannter Flugsysteme, die Radardaten und Livebilder zu Bodenstationen übermitteln und insbesondere für die Identifizierung und Verfolgung verdächtiger kleiner Boote genutzt werden. Informationen über die verwendeten Sensoren liegen nicht vor. 2. Workshop: „RPAS Workshop“ vom 25. bis 26. November 2014 in Rom/Italien: Es wurde das mögliche Potential von RPAS für Grenzüberwachungsaufgaben diskutiert, Herstellerpräsentationen gab es hier nicht. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 95 \1 80 57 95 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 1 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 95 \1 80 57 95 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 2 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .