Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5796 18. Wahlperiode 19.08.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 96 \1 80 57 96 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 , C ha rly Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Oliver Krischer, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5694 – Stand der Nachhaltigkeitsprüfung von Subventionen im Energie- und Umweltbereich Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zu Beginn des Jahres 2015 hat das Bundeskabinett eine Nachhaltigkeitsprüfung in den subventionspolitischen Leitlinien der Bundesregierung verankert. Demnach soll der Subventionsbericht künftig eine Bewertung der einzelnen Maßnahmen unter den Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit enthalten. Die Nachhaltigkeitsprüfung wird erstmalig im Rahmen des 25. Subventionsberichts erfolgen, der für den Sommer des Jahres 2015 angekündigt war, bisher aber noch nicht erschienen ist. Die Subventionspolitik soll sich demnach zukünftig an wachstums -, verteilungs-, wettbewerbs- und umweltpolitischen Wirkungen orientieren . Besonders im Energie- und Umweltbereich attestieren Experten eine Vielzahl an umweltschädlichen Subventionen. So geht beispielsweise aus einer Studie des Umweltbundesamtes (UBA) aus dem Jahr 2014 hervor, dass sich die umweltschädlichen Subventionen im Jahr 2010 auf über 52 Mrd. Euro summierten . Weiterhin bemängelte das UBA, dass derzeit kein systematischer Abbau dieser umweltschädlichen Subventionen erkennbar ist. Allein bei der Energiebereitstellung und -nutzung fallen 21,6 Mrd. Euro an Subventionen an. Große Potentiale für einen Subventionsabbau gibt es laut UBA bei der allgemeinen Strom- und Energiesteuerermäßigung für das produzierende Gewerbe. Da die Ermäßigungen den Anreiz für die Unternehmen verringern, Energie sparsam zu nutzen, sollten die Begünstigungen reduziert und auf die energieintensiven Unternehmen beschränkt werden, welche dem internationalen Wettbewerb besonders stark ausgesetzt sind. 1. Wann wird die Bundesregierung den angekündigten 25. Subventionsbericht mit der Nachhaltigkeitsprüfung veröffentlichen (www.umweltbundesamt.de/ sites/default/files/medien/publikation/long/4048.pdf)? Nach der bisherigen Terminplanung wird das Bundeskabinett den 25. Subventionsbericht der Bundesregierung am 26. August 2015 verabschieden. Im AnV or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5796 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 96 \1 80 57 96 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 2 schluss wird der 25. Subventionsbericht dem Bundesrat und Bundestag zur Beratung zugeleitet. 2. Wird der Subventionsbericht mit der Nachhaltigkeitsprüfung Handlungsempfehlungen für den Abbau von Subventionen im Energie- und Umweltbereich geben, und wenn nein, warum nicht? Falls ja, wird die Bundesregierung diesen folgen? Die Bundesregierung legt gemäß § 12 des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes im zweijährigen Turnus zusammen mit dem Bundeshaushalt dem Bundestag und dem Bundesrat im Subventionsbericht eine Übersicht über die gewährten Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes vor. Gemäß Kabinettsbeschluss vom 28. Januar 2015 wird der Subventionsbericht erstmalig auch über die Nachhaltigkeit der gewährten Subventionen berichten. Im Fokus der Nachhaltigkeitsprüfung stehen langfristige ökonomische, ökologische und soziale Wirkungen im Sinne der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Der Subventionsbericht schafft im Sinne eines Subventionscontrollings Transparenz für eine Diskussion der aufgeführten Maßnahmen, die dem Bundestag und Bundesrat mit dem Haushaltsentwurf 2016 vorgelegt werden. Mit der Nachhaltigkeitsprüfung wurde die Notwendigkeit, Subventionen ökonomisch, ökologisch und sozial zu begründen, erhöht. Konkrete Handlungsempfehlungen zum Abbau bestimmter Subventionen enthalten die Subventionsberichte nicht und sind im Rahmen der Berichterstattung auch nicht vorgesehen. 3. Wie ist der geplante Zeithorizont für den Abbau umweltschädlicher Subventionen (bitte einzeln auflisten)? Bei der Beurteilung von Subventionen orientiert sich die Bundesregierung an den wachstums-, verteilungs-, wettbewerbs- und umweltpolitischen Wirkungen der Subventionen. Der Einfluss auf die Umwelt ist somit eines unter mehreren Kriterien zur Beurteilung von Subventionen. Die Einschätzung erfolgt stets im Wege einer Gesamtbetrachtung aller Effekte der Maßnahme und berücksichtigt dabei auch den internationalen Kontext. Eine Einstufung der Maßnahme als umweltschädliche Subvention durch die Bundesregierung erfolgt in diesem Rahmen nicht. Die Leitlinien der Subventionspolitik betonen die Notwendigkeit von Erfolgskontrollen . Alle Subventionen sollen regelmäßig in Bezug auf den Grad der Zielerreichung, Kohärenz mit finanzpolitischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Kriterien sowie auf Effizienz und Transparenz evaluiert werden. Dabei werden sie auch auf Optimierungspotenziale hin überprüft. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Plant die Bundesregierung eine Ausweitung oder Einengung ihrer Definition von umweltschädlichen Subventionen (bitte begründen)? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5. Wird sich die Bundesregierung im Zuge der beschlossenen Nachhaltigkeitsprüfung die vom UBA verwendete Definition von ökologisch schädlichen Subventionen zu eigen machen, und wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5796 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 96 \1 80 57 96 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 3 6. Anhand welcher Kriterien bzw. Indikatoren wurde bzw. soll die Nachhaltigkeitsprüfung konkret durchgeführt werden? Die Prüfung der Nachhaltigkeit von Finanzhilfen und Steuervergünstigungen der Bundesregierung orientiert sich insbesondere an der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und der seit der 16. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung vorgeschriebenen Nachhaltigkeitsprüfung . Dabei werden im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung die langfristigen ökonomischen, ökologischen und sozialen Wirkungen der Subventionen beurteilt. Im Bericht werden die Ergebnisse der Nachhaltigkeitsprüfung für jede einzelne Maßnahme kurz dargestellt und insbesondere die für die Entscheidung zugunsten der Maßnahme ausschlaggebenden Abwägungen skizziert. Dabei werden auch Aspekte in die Datenblätter aufgenommen, die im Rahmen der erforderlichen Gesamtabwägung gegen die Nachhaltigkeit sprechen könnten. 7. Anhand welcher Kriterien wird eine Subvention vonseiten der Bundesregierung als „umweltschädlich“ eingestuft? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 8. Wer überprüft bzw. ermittelt die Nachhaltigkeit von Subventionen im Einzelnen innerhalb der Bundesregierung, wie genau wird diese Prüfung erfolgen, und welche untergeordneten Bundesbehörden bzw. externen Wissenschafter leisten Unterstützung? Die Darlegung zur Nachhaltigkeit der einzelnen Subventionen erfolgt durch das jeweils federführende Ressort anhand eines einheitlichen Prüfschemas und wird innerhalb der Bundesregierung einvernehmlich abgestimmt. Externe Wissenschaftler werden an der Erstellung des Subventionsberichts nicht beteiligt. 9. Wurden wissenschaftliche Gutachten zur Überprüfung der Nachhaltigkeit von Subventionen erstellt bzw. sind solche in Planung, und falls ja, welche, und von welchem Auftragnehmer in welchem Zeithorizont? Mit dem Kabinettbeschluss vom 28. Januar 2015 hat die Bundesregierung auch die Anforderungen an eine regelmäßige Evaluierung erweitert und konkretisiert. Hierbei stellt sich auch die Frage der Nachhaltigkeit hinsichtlich der ökonomischen , ökologischen und sozialen Wirkungen. Bei einigen Subventionen ist für künftige Evaluierungen eine Überprüfung von Nachhaltigkeitsaspekten seitens der fachlich zuständigen Ressorts bereits fest vorgesehen. 10. Hat die Bundesregierung in jedem Einzelfall überprüft, ob das Ziel der jeweiligen Subvention nicht auch durch eine andere Ausgestaltung der gesetzlichen Rahmensetzung als durch finanzielle Subventionen erreicht werden kann? Die Bundesregierung folgt bei ihrer Subventionspolitik Leitlinien, die der Erhöhung der Transparenz und der Steuerungsmöglichkeiten im Subventionswesen dienen. Diese Leitlinien sehen vor, neue Subventionen nur zu gewähren, wenn sie sich gegenüber sonstigen Maßnahmen als das am besten geeignete, auch unter Kosten-Nutzen-Aspekten effiziente Instrument darstellen. Das Bundeskabinett hat am 28. Januar 2015 die Subventionspolitischen Leitlinien bekräftigt und um ein Bekenntnis zur Nachhaltigkeitsprüfung im Subventionsbericht sowie zur grundsätzlich regelmäßigen Evaluierung von Subventionen ergänzt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5796 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 96 \1 80 57 96 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 4 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Unabhängig davon wird bei jeder Gewährung von Subventionen der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Bundeshaushaltsrecht (§ 7 BHO) beachtet . 11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass umweltschädliche Subventionen per se nicht nachhaltig sein können, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für die vom UBA identifizierten umweltschädlichen Subventionen in Höhe von über 52 Mrd. Euro? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 wird verwiesen. Im Sinne einer umfassenden Nachhaltigkeit sind wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und soziale Verantwortung so zusammenzuführen , dass Entwicklungen dauerhaft tragfähig sind. Im Hinblick auf den Beschluss der Bundesregierung zur Klimapolitik vom 3. Dezember 2014 ist bei der Fortführung einzelner Maßnahmen eine besondere Aufmerksamkeit auf Nachhaltigkeit zu legen. 12. Welche umweltschädlichen Subventionen plant die Bundesregierung in den kommenden Jahren konkret abzubauen, und welche Einsparungen im Haushalt werden hierdurch erwartet? Den Subventionsberichten der Bundesregierung kann aus den Anlagen 7 und 8 zu jeder einzelnen Maßnahme entnommen werden, ob diese bereits ausgelaufen ist und ausfinanziert wird bzw. ob Maßnahmen befristet oder unbefristet sind. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 13. Ist die neu eingeführte Strompreiskompensation für Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen aus Sicht der Bundesregierung eine nachhaltige Subvention, oder sieht sie die Gefahr, dass die ökonomischen Anreize zum Energiesparen und zum Klimaschutz verringert werden (bitte begründen)? Die Strompreiskompensation dient dem Erhalt von Arbeitsplätzen in Deutschland . Ziel ist die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie als wesentlichem Erfolgsfaktor des Industriestandortes. Gerade die energieintensiven Industrien sind für viele erfolgreiche und zukunftsgerichtete Wertschöpfungsketten unverzichtbar. Die Anzahl der Beschäftigten in den privilegierten Wirtschaftssektoren beträgt insgesamt rund 800 000. Die Strompreiskompensation hilft insbesondere dabei, die Produktion im Inland zu sichern, was angesichts der im Vergleich zum Nicht-EU-Ausland hohen Umweltschutz - und Energieeffizienzstandards in Deutschland auch dem Klima- und Umweltschutz dient. Durch die Ausgestaltung der Strompreiskompensation ist sichergestellt, dass Anreize zur Erhöhung des Stromverbrauchs vermieden werden. Denn für die wichtigsten Produktgruppen (NE-Metalle, Stahl, Grundstoffchemie) wird die Beihilfe auf der Grundlage produktbezogener Stromeffizienzbenchmarks berechnet . So wird nur diejenige Strommenge in die Beihilfe einbezogen, die in einer sehr effizienten Anlage zur Herstellung dieses Produkts erforderlich ist. Der ökonomische Anreiz für Effizienzverbesserungsmaßnahmen bleibt damit gerade bei den Unternehmen voll erhalten, die bislang ineffizienter produzieren als der Benchmark. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .