Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5798 18. Wahlperiode 20.08.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 98 \1 80 57 98 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 18. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Katrin Kunert, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5712 – Die Deutsche Sporthilfe als Teil der Spitzensportförderung Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Stiftung Deutsche Sporthilfe, gegründet am 26. Mai 1967, ist eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Stiftungszweck ist die ideelle und materielle Förderung von Sportlerinnen und Sportlern zum Ausgleich für ihre Inanspruchnahme durch die Gesellschaft bei internationalen Meisterschaften und bei nationaler Repräsentation. Schirmherr der Deutschen Sporthilfe ist der Bundespräsident Joachim Gauck. Vorsitzender des Stiftungsrates ist der ehemalige ZDF-Intendant Dr. h. c. Markus Schächter. Vorstandsvorsitzender ist der ehemalige Wasserball-Nationalspieler Dr. Michael Ilgner. Die Bundesregierung wird im Aufsichtsrat vom Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, vertreten. „Als private Stiftung erhält die Deutsche Sporthilfe nahezu keine direkte staatliche Unterstützung“, heißt es in der öffentlichen Selbstdarstellung der Stiftung im Internet. Und weiter: Auf 19,5 Mio. Euro beliefen sich die Gesamterträge der Stiftung im Geschäftsjahr 2013. Davon wurden 10,6 Mio. Euro für direkte Förderleistungen an Sportlerinnen und Sportler sowie 2,1 Mio. Euro für mittelbare Förderleistungen aufgewendet. In der Geschäftsstelle in Frankfurt am Main sind rund 40 Mitarbeiter hauptamtlich beschäftigt. 7 Prozent des Ertrages (entspricht rund 1,3 Mio. Euro) werden für die Abwicklung des Geschäftsbetriebes (Personalaufwendungen, Gebäude, Reisekosten etc.) verwendet. In der 32. Sitzung des Aufsichtsrates am 6. März 2015 stellte Dr. Christoph Breuer von der Deutschen Sporthochschule Köln die Studie „Erfolgsfaktoren der Athletenförderung in Deutschland“ vor. Dabei wurde deutlich, welche Bedeutung das persönliche finanzielle Auskommen und die Möglichkeit zur Dualen Karriere für den sportlichen Erfolg haben. Dazu Athletensprecher Maximilian Hartung, Fecht-Weltmeister und Mitglied im Sporthilfe-Aufsichtsrat : „Die Unterstützung der Sporthilfe ist existenziell wichtig, damit ich überhaupt Spitzensport betreiben und studieren kann. Ich habe derzeit 950 Euro im Monat zur Verfügung, davon 700 Euro von der Sporthilfe.“ (siehe Homepage der Sporthilfe). V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5798 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 98 \1 80 57 98 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 2 Die Deutsche Sporthilfe ist eine private Stiftung und nimmt bisher im System der Förderung des Spitzensports in der Bundesrepublik Deutschland eine wichtige Rolle ein. Dies wird u. a. durch die Repräsentanz der Politik in der Sporthilfe , aber auch durch den nicht unerheblichen Mittelzufluss aus der staatlichen Lotterie sowie die vom Bundesministerium des Innern jährlich herausgegebenen zuschlagsbeschwerten Briefmarkenserien „Für den Sport“ deutlich. Insofern ist die Deutsche Sporthilfe auch Bestandteil der derzeitigen Diskussionen über Veränderungen in der Spitzensportförderung Deutschlands. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Stiftung Deutsche Sporthilfe (DSH) wurde als gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet. Gemäß ihrer Satzung fördert die gemeinnützige Institution Sportlerinnen und Sportler, „die sich auf sportliche Spitzenleistungen vorbereiten, solche erbringen oder erbracht haben, zum Ausgleich für ihre Inanspruchnahme durch die Gesellschaft und bei der nationalen Repräsentation ideell und materiell durch alle dazu geeigneten Maßnahmen“. Die Bundesregierung unterstützt die Zielsetzung der Sporthilfe. Sie hält das Wirken dieser Institution des Spitzensports für einen unverzichtbaren Bestandteil der Förderung des Leistungssports in der Bundesrepublik Deutschland. Allerdings ist die DSH als Stiftung des bürgerlichen Rechts gegenüber der Bundesregierung nicht weisungsgebunden und unterfällt nicht deren Verantwortungsbereich . Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass der Herausgeber der Sonderpostwertzeichen mit dem Aufdruck „Deutschland“, (das betrifft auch die Plusmarken für die DSH), das Bundesfinanzministerium ist und nicht, wie in der Kleinen Anfrage ausgeführt, das Bundesministerium des Innern (BMI). Das BMI ist gemäß § 10 Nummer 1 Buchstabe b der Verfassung der DSH mit einem Sitz im Aufsichtsrat der DSH vertreten. Das Aufsichtsratsmandat wird durch Herrn Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière ausgeübt. Die DSH als Stiftung des bürgerlichen Rechts entzieht sich dem Verantwortungsbereich der Bundesregierung. Die Sitzungen des Aufsichtsrates sind vertraulich. 1. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung zukünftig der Deutschen Sporthilfe bei einer Neuausrichtung der Spitzensportförderung bei? 2. Inwieweit sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf in der Arbeit der Deutschen Sporthilfe im Zusammenhang mit bzw. im Rahmen der aktuellen Diskussion über die Neuausrichtung der Spitzensportförderung? 3. Gibt es diesbezüglich Anregungen und Vorschläge der Bundesregierung an die Gremien der Deutschen Sporthilfe, und wenn ja, welche? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesminister des Innern und der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) haben sich Anfang 2014 darauf verständigt, die Förderung des Spitzensports in Deutschland zu reformieren, um diesen wieder wettbewerbsfähiger zu machen mit dem konkreten Ziel, mehr Medaillen bei Olympischen , Paralympischen und Deaflympischen Spielen sowie Weltmeisterschaften zu gewinnen. Hierzu wurde eine Projektstruktur mit Beratungsgremium, Projektleitung und Arbeitsgruppen eingerichtet. An diesen Gremien sind auch Vertreter der DSH beteiligt. Innerhalb dieses laufenden Prozesses sollen auch der Stellenwert der DSH innerhalb der Spitzensportförderung erörtert, und ggf. Verbesserungsmöglichkei- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5798 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 98 \1 80 57 98 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 3 ten erarbeitet werden. Im Einvernehmen mit der DSH sieht die Bundesregierung einen zukünftigen wichtigen Aspekt im Bereich der nachaktiven Förderung der Spitzensportler. Die DSH als Stiftung des bürgerlichen Rechts ist gegenüber der Bundesregierung nicht weisungsgebunden. Eigenständig und in enger Abstimmung mit den nationalen Sportfachverbänden entscheidet sie über die Verteilung ihrer Mittel. Mögliche Ergebnisse des Neuausrichtungsprozesses können daher nur als Empfehlung gegeben werden. Die Umsetzung obliegt dem autonomen Sport in eigener Zuständigkeit. 4. Wie hoch ist das vom Bund in die Deutsche Sporthilfe eingebrachte Stiftungskapital (absolut in Euro und im Verhältnis zum gesamten Kapital)? Die DSH wurde im Jahr 1967 von der Deutschen Olympischen Gesellschaft und dem Deutschen Sport Bund (DSB) auf Initiative von Willi Daume in Berlin gegründet . Durch den Bund wurde kein Stiftungskapital eingebracht. 5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Stiftungsvermögen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte in Jahresscheiben angeben)? Wie setzte sich das Stiftungsvermögen nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren jeweils zusammen? Die DSH ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts. Auf die Vorbemerkung zum Aufsichtsratsmandat des BMI wird verwiesen. 6. Welche Unternehmen, zu deren Eigentümern der Bund gehört, unterstützen die Deutsche Sporthilfe? Der Bundesregierung ist bekannt, dass die DSH durch die Deutsche Telekom AG, die Deutsche Post AG, die Deutsche Bahn AG und die Flughafen München GmbH unterstützt wird. Übersichten, welche Unternehmen die DSH fördern, werden durch die Bundesregierung nicht geführt. 7. In welchem Umfang haben diese Unternehmen die Deutsche Sporthilfe nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2013 unterstützt? Die Deutsche Telekom AG unterstützt seit dem Jahr 2008 als Nationaler Förderer die DSH durch finanzielle Zuwendungen sowie durch Sachleistungen wie z. B. vergünstigte Mobilfunktarife für die Sporthilfe-Athleten. Die Deutsche Telekom AG engagiert sich als Partner der DSH besonders im Bereich der „Dualen Karriere“ und unterstützt damit seit dem Jahr 2008 rund 3 800 Nachwuchs - und Spitzensportler in über 50 Sportarten. Die konkrete Höhe der im Jahr 2013 geleisteten Unterstützung der DSH durch die Deutsche Telekom AG ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Deutsche Post AG unterstützt die DSH erst seit dem Jahr 2015. Die Deutsche Bahn AG hat die DSH im Jahr 2013 mit 7 500 Euro unterstützt. Die Flughafen München GmbH hat der DSH im Jahr 2013 eine Kuratoriumsspende in der Höhe von 7 500 Euro geleistet. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5798 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 98 \1 80 57 98 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 4 8. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen der Sporthilfe im Jahr 2013 aus den Erlösen der Lotterie „GlücksSpirale“? Die Lotterie GlücksSpirale der 16 staatlichen Lottogesellschaften in Deutschland gehört zu den wichtigen Geldgebern der DSH. Im Jahr 2013 flossen der DSH 4,05 Mio. Euro aus den Mitteln der „GlücksSpirale“ zu. 9. Wie hoch waren die Einnahmen der Sporthilfe im Jahr 2013 aus den Erlösen durch die Zuschläge der Briefmarkenserie „Für den Sport“? Die Einnahmen aus den Erlösen durch die Zuschläge der Briefmarkenserie „Für den Sport“ betrugen 1 107 933,90 Euro im Haushaltsjahr 2013. 10. Wie hoch waren die Einnahmen der Sporthilfe in den Jahren 2013, 2014 und 2015 durch Förderprogramme und Zuwendungen des Bundes, und was ist diesbezüglich im Entwurf des Bundeshaushalts 2016 geplant (bitte die einzelnen Programme und Zuwendungen mit der jeweiligen Höhe nennen )? In den Jahren 2013 bis 2015 erzielte die DSH keine Einnahmen durch Förderprogramme und Zuwendungen des Bundes. Für das Jahr 2016 sind im Entwurf des Bundeshaushaltes keine Programme und Zuwendungen ausgewiesen. Mit der DSH werden im Rahmen der Neuausrichtung der Sportförderung derzeit Möglichkeiten erörtert, die Rahmenbedingungen bei der „Dualen Karriere“ zu verbessern. Ob sich hieraus noch Änderungen im aktuell laufenden parlamentarischen Verfahren zur Aufstellung des Haushaltes 2016 oder im Rahmen des Haushaltsvollzuges 2016 ergeben, bleibt abzuwarten. 11. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen der Sporthilfe im Jahr 2013 durch Abführungen von Werbeeinnahmen durch Sportlerinnen und Sportler in den „Solidarfonds“? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, aus denen die Höhe der Einnahmen der DSH aus dem Solidarfonds für das Jahr 2013 ersichtlich ist. 12. Wie viele Sportlerinnen und Sportler wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2013 durch die Deutsche Sporthilfe direkt gefördert (bitte getrennt nach A-, B-, C- und S-Kader, männlich und weiblich sowie Sportlerinnen und Sportler mit und ohne Behinderungen aufschlüsseln)? Die Bundesregierung führt zu den durch die DSH geförderten Sportlerinnen und Sportlern keine eigenen Verzeichnisse. Dem Internetauftritt der DSH unter www.sporthilfe.de/Wie_wir_foerdern.dsh kann entnommen werden, dass derzeit rund 3 800 Bundeskader-Athleten aus fast allen olympischen Disziplinen, traditionsreichen nichtolympischen Sportarten sowie dem Behinderten- und Gehörlosensport gefördert werden. Davon entfallen rund 1 800 auf den C-Kader -Bereich, rund 1 200 auf den B-Kader-Bereich und rd. 800 auf den A-KaderBereich . Daneben erfolgt für rund 600 talentierte Nachwuchsathletinnen und -athleten eine individuelle Internatsförderung. Außerdem werden rund 70 Sportlerinnen und Sportler im S-Kader-Bereich gefördert. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5798 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 98 \1 80 57 98 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 5 13. Wie viele dieser Sportlerinnen und Sportler waren gleichzeitig bei der Bundeswehr oder der Bundespolizei oder einer anderen Bundesbehörde beschäftigt, wie viele nach Kenntnis der Bundesregierung bei einer Landesbehörde oder im öffentlichen Dienst auf kommunaler Ebene, und wie viele sind es aktuell (bitte getrennt nach A-, B-, C- und S-Kader, männlich und weiblich sowie Sportlerinnen und Sportler mit und ohne Behinderungen aufschlüsseln)? Der Bund stellt für die Spitzensportförderung bis zu 1 000 Sportförderstellen zur Verfügung (Bundeswehr 744, Bundespolizei 161, Bundeszollverwaltung 60). Hinzu kommt ein fester Pool von zehn Stellen im Haushalt des BMF für Sportlerinnen und Sportler mit Behinderung. Der Bundesregierung ist bekannt, dass aus dem Bereich der Länder zumindest ca. 250 Stellen zur Verfügung gestellt werden. Weitergehende Übersichten zu den von den Ländern oder anderen öffentlichen kommunalen Stellen zur Verfügung gestellten Stellen liegen hier nicht vor. Für den Bereich der Bundeswehr nahmen zum Stichtag 31. Dezember 2013 insgesamt 654 der 744 Spitzensportlerinnen und Spitzensportler der Bundeswehr Leistungen der DSH in Anspruch. Die 654 DSH geförderten Sportsoldatinnen und Sportsoldaten können wie folgt aufgeschlüsselt werden: ● 100 A-Bundeskader, ● 333 B-Bundeskader, ● 190 C-Bundeskader, ● 24 S-Bundeskader, ● 7 D/C-Bundeskader. Mit Stand 31. Dezember 2013 gab es noch keine geförderten paralympischen Sportlerinnen und Sportler bei der Bundeswehr. Eine weitergehende Aufschlüsselung in männliche und weibliche Sportler konnte aufgrund fehlendem Datenwerk nicht vorgenommen werden. Für den übrigen Bereich der Spitzensportförderung durch den Bund liegen der Bundesregierung die erbetenen Übersichten nicht vor. Auch ist der Bundesregierung nicht bekannt, welche einzelnen Sportlerinnen und Sportler durch die DSH konkret gefördert werden, da eine Verpflichtung der Sportlerinnen und Sportler eine derartige private Förderung anzuzeigen nicht besteht. 14. Wie viele Sportlerinnen und Sportler wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2013 durch die Deutsche Sporthilfe im Rahmen der Eliteförderung unterstützt (bitte getrennt nach männlich und weiblich sowie Sportlerinnen und Sportler mit und ohne Behinderungen)? Der Bundesregierung liegen diese Daten nicht vor. Weitergehende Informationen zur Eliteförderung durch die DSH können der Internetseite www.sporthilfe.de/ Wie_wir_foerdern.dsh der DSH entnommen werden. 15. Wie viele Sportlerinnen und Sportler werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Vorbereitung auf die Olympischen und Paralympischen Spiele 2016 in Rio de Janeiro durch die Deutsche Sporthilfe im Rahmen der Eliteförderung unterstützt (bitte getrennt nach männlich und weiblich sowie Sportlerinnen und Sportler mit und ohne Behinderungen)? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5798 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 98 \1 80 57 98 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 6 16. Gibt es bei der Eliteförderung nach Kenntnis der Bundesregierung Unterschiede bei der Höhe der monatlichen Zahlungen zwischen Sportlerinnen und Sportlern mit und ohne Behinderungen, und wenn ja, welche, und worin liegen diese begründet? Um eine Elite-Förderung der DSH zu erhalten, muss die Athletin bzw. der Athlet eine Medaille bei den Olympischen Spielen oder Weltmeisterschaften in einer Olympischen Einzeldisziplin gewinnen. Die Höhe der monatlichen Zahlung orientiert sich an der Platzierung beim jeweiligen Jahreshöhepunkt. Platz 1: Weltmeisterschaft: 800 Euro/Monat* Platz 2: Weltmeisterschaft: 600 Euro/Monat* Platz 3: Weltmeisterschaft: 500 Euro/Monat* Platz 4 bis 6: Weltmeisterschaft: 400 Euro/Monat* * in Disziplinen, in denen keine WM stattfindet, werden alternative Ziele im Vorfeld definiert. Athletinnen und Athleten mit Behinderungen können keine Förderung durch die DSH im Rahmen der Eliteförderung erhalten. Analog dazu sind die besten deutschen Behindertensportlerinnen und -sportler im Top Team Behindertensport des Deutschen Behindertensportverbandes vereint, das ihnen beste Voraussetzungen für die Vorbereitung auf die Paralympics schaffen soll. Im Rahmen dieser Eliteförderung des Deutschen Behindertensportverbandes erhalten die Sportlerinnen und Sportler des Top Teams eine monatliche Grundförderung in Höhe von 400 Euro. Weiterhin erhalten Arbeitgeber eine berufsbezogene Förderung , wenn sie im Angestelltenverhältnis beschäftigte Sportlerinnen und Sportler temporär freistellen. Dadurch werden zusätzliche Trainingseinheiten, aber auch verbesserte Regenerationszeiten bei gleicher Entlohnung ermöglicht. Derzeit beträgt die berufsbezogene Förderung bis zu 1 000 Euro/Monat. Erfolge bei Olympischen und Paralympischen Spielen werden durch Gewährung von Prämien gesondert gewürdigt. Die Olympia- und Paralympics-Prämien für Medaillengewinner sind gleichwertig. 17. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Verhältnis zwischen geförderten Sportlerinnen und Sportlern mit, sowie Sportlerinnen und Sportler ohne Behinderung (bezugnehmend auf die Fragen 12 bis 15)? Welche Aktivitäten gab es seitens der Bundesregierung, um dieses Verhältnis zu verändern? Der Bundesregierung ist es ein besonderes Anliegen, auch den Spitzensport der Menschen mit Behinderung zu fördern. Sie setzt dabei die gleichen Kriterien an wie beim Spitzensport der Menschen ohne Behinderung, berücksichtigt aber spezielle Belange des Sports der Menschen mit Behinderung. Die Fördermittel für den Spitzensport der Menschen mit Behinderung hat sie in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht. Die Bundesregierung begrüßt daher, dass die DSH Sportlerinnen und Sportler mit und ohne Behinderung fördert. Da der Bundesregierung keine konkreten Daten zu geförderten Athletinnen und Athleten vorliegen, kann auch das Verhältnis nicht beurteilt werden. Es gibt vonseiten der Bundesregierung derzeit keine Aktivitäten , das Verhältnis zu verändern. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5798 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 98 \1 80 57 98 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 7 18. Welche derzeitigen und ehemaligen Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Kuratorium der Deutschen Sporthilfe? Das Kuratorium der DSH besteht aus rund 280 hochrangigen Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik, Sport, Medien und Kultur, die bereit und in der Lage sind, mit Rat und Tat in besonderer Weise zur Verwirklichung des Zieles der Stiftung beizutragen. Zugleich sind Kuratoren wichtige Mäzene und tragen maßgeblich zum Förderhaushalt der DSH bei. Mit ihrem Handeln unterstützen die Kuratoren das Ziel der Sporthilfe, mit den richtig verstandenen Grundsätzen des Sports die Kultur von Wettbewerb und Zusammenleben in unserer Gesellschaft positiv zu beeinflussen. Dem Kuratorium gehören amtierende Regierungsmitglieder wie die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen, der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière und der Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble an. Darüber hinaus gehören dem Kuratorium aber auch ehemalige Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages an. Eine vollständige Übersicht aller Kuratoriumsmitglieder kann dem Internetauftritt der DSH unter www.sporthilfe.de/ Kuratorium.dsh entnommen werden. 19. In welcher Weise werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufwendungen von Mitgliedern des Stiftungsrates sowie des Aufsichtsrates vergütet? Entsprechend der Verfassung (18. Fassung) der DSH üben die Mitglieder des Aufsichtsrates sowie des Stiftungsrates ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie erhalten ihre Auslagen erstattet, soweit dies ausdrücklich in dieser Satzung bestimmt ist. Eine solche Regelung sieht die Verfassung für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats vor, dieser erhält notwendige Auslagen erstattet, die ihm im Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung erwachsen. Weitere Regelungen sind nach hiesigem Erkenntnisstand nicht enthalten. 20. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Vergütungen des Vorstandsvorsitzenden sowie des zweiten hauptamtlichen Vorstandsmitgliedes , und welche weiteren geldwerten Leistungen werden zur Verfügung gestellt? Die DSH ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts. Die Arbeitsverträge sind privatrechtlicher Natur. Auf die Vorbemerkung zum Aufsichtsratsmandat des BMI wird verwiesen. 21. Inwieweit sieht die Bundesregierung diesbezüglich Änderungsbedarf bei den Vergütungen? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 98 \1 80 57 98 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .