Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5799 18. Wahlperiode 20.08.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 99 \1 80 57 99 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 , C ha rly Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 18. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Kerstin Kassner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5617 – Aufnahme von syrischen Flüchtlingen zum Stand Mitte 2015 Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit drei Humanitären Aufnahmeprogrammen (HAP) haben Bund und Länder die Aufnahme von insgesamt 20 000 syrischen Flüchtlingen in maßgeblicher Verantwortung des Bundes vereinbart, die Beschlüsse erfolgten im Mai 2013, Dezember 2013 und Juli 2014. Weiterhin haben die Bundesländer (mit Ausnahme Bayerns) Aufnahmeanordnungen erlassen, um syrischen Flüchtlingen den Zuzug zu hier lebenden Verwandten außerhalb der engen Nachzugsregelungen des Aufenthaltsgesetzes zu ermöglichen; dies betrifft bislang etwa 14 500 Personen (vgl. Plenarprotokoll 18/105, S. 10030, Anlage 16). Die Zahl der schutzbedürftigen syrischen Flüchtlinge mit Verwandten in Deutschland ist allerdings deutlich höher. Die Landesregelungen sehen – neben weiteren Bedingungen – vor, dass im Regelfall die Übernahme sämtlicher Kosten für den Lebensunterhalt der Aufgenommenen durch entsprechende Verpflichtungserklärungen erfolgen muss, was für viele hier lebende Familienangehörige nicht leistbar ist. Seit Mitte 2014 werden immerhin die Kosten einer Behandlung im Krankheitsfall von den Bundesländern übernommen. Für die Einladenden bleibt es dennoch eine große Bürde, dass sie dauerhaft und uneingeschränkt für alle Kosten aufkommen sollen, selbst wenn sie z. B. selbst krank oder unverschuldet arbeitslos werden oder alle Ersparnisse aufgebraucht sind. In Kanada werden entsprechende Verpflichtungserklärungen deshalb grundsätzlich auf ein Jahr begrenzt, so PRO ASYL in einem Schreiben vom 3. Juni 2015 zur Innenministerkonferenz Ende Juni. Während die Bundesregierung der Auffassung ist, dass selbst nach einer Flüchtlingsanerkennung in einem Asylverfahren die Verpflichtungserklärung weiter gilt, was rechtlich umstritten ist (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3627, Antwort zu Frage 9), entlassen die Bundesländer Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen die Verpflichtungsgeber nach Erteilung eines Flüchtlingsstatus aus der Verantwortung (vgl. www.migazin.de vom 24. Juni 2015 „Wie Berliner Flüchtlingsfamilien zusammenführen“). Das Sozialgericht Detmold bestätigte die Rechtsauffassung der Länder in einem Beschluss vom 2. April 2015 (S 2 SO 102/15 ER). Die Gewährung eines grundrechtlich geschützten Asylstatus könne nicht von der Übernahme einer Verpflichtungserklärung abhängig gemacht werden . Nach Ausführungen eines Vertreters des Bundesministeriums des Innern V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5799 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 99 \1 80 57 99 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 2 auf dem diesjährigen Berliner Flüchtlingssymposium will dieses sein erforderliches Einverständnis zu Länderaufnahmeregelungen künftig davon abhängig machen, ob die Länder im Zweifelsfall für alle entstehenden Kosten aufkommen . Viele Länderaufnahmeprogramme laufen aufgrund von Stichtagsregelungen derzeit aus. Das Land Thüringen hat mit Schreiben vom 27. Mai 2015 seine Aufnahmeerklärung dahingehend geändert, dass nicht mehr an einen EinreiseStichtag angeknüpft wird und somit alle syrischen Flüchtlinge antragsberechtigt sind, die sich seit mindestens einem Jahr in Deutschland aufhalten. Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/3627) hatten Ende 2014 fast 27 000 syrische Flüchtlinge im Rahmen der Programme von Bund und Ländern eine Aufnahmezusage erhalten, aber erst 15 000 von ihnen waren nachweislich eingereist . Weniger als 2 Prozent der nach den HAP-Programmen Aufgenommenen stellte in Deutschland einen Asylantrag; bei den nach den Länderprogrammen zu ihren Verwandten Eingereisten waren es etwa 26 Prozent. Inzwischen werden nahezu 100 Prozent aller syrischen Asylsuchenden als schutzberechtigt anerkannt (bereinigte Schutzquote), und zwar ganz überwiegend als international Schutzberechtigte und nicht mehr nur, wie noch zu Beginn des Bürgerkriegs in Syrien, als subsidiär Schutzberechtigte. Die Zahl der syrischen Asylsuchenden seit dem Jahr 2011 ist der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/2563 zu Frage 14 im Detail zu entnehmen, sie übersteigt die Zahl der aufgenommenen Flüchtlinge bei weitem . Asylsuchende erhalten jedoch kein Visum und müssen sich deshalb notgedrungen auf gefährlichen Wegen und ohne Erlaubnis in die EU begeben. Bis Ende Oktober 2014 waren insgesamt 77 811 syrische Staatsangehörige seit dem Jahr 2011 nach Deutschland eingereist. Nordrhein-Westfalen ist das größte Aufnahmeland (knapp 20 000), danach folgen Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg (zwischen 7 500 und 10 000 Personen). Weit über die Hälfte der syrischen Flüchtlinge kam im Jahr 2014 nach Deutschland. Seit dem letzten Aufnahmebeschluss von Bund und Ländern ist ein Jahr vergangen . Die Zahl der schutzbedürftigen Flüchtlinge aus Syrien nimmt aber weiter zu, die unmittelbaren Anrainerländer sind längst überfordert. Anträge der Opposition mit der Forderung nach weiteren Aufnahmereglungen für syrische , aber auch für irakische Flüchtlinge wurden von der Koalitionsmehrheit im Deutschen Bundestag abgelehnt (Plenarprotokoll 18/100, S. 9582 ff.). Dabei hatte die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, noch in ihrer Regierungserklärung versprochen, durch eine zusätzliche Aufnahme von Flüchtlingen zu helfen, woran die Flüchtlingsorganisation PRO ASYL in einem Schreiben vom 12. Mai 2015 an die zuständigen Ministerien erinnerte. Dazu befragt, erklärte die Bundesregierung, lediglich „im Rahmen einer gesamteuropäischen Aufnahmeaktion “ eine „Aufstockung des deutschen Bundesaufnahmeprogramms“ „in Erwägung“ zu ziehen (Plenarprotokoll 18/105, S. 10030, Anlage 16) – dies ist eine verklausulierte Absage an eine weitere Aufnahmeaktion in nationaler Verantwortung. Die in der Diskussion befindliche gesamteuropäische Resettlement -Aufnahmeregelung ist auf EU-weit 20 000 Personen beschränkt. Auf Deutschland entfielen davon nur rund 3 000 Personen – das unterschreitet die bisherigen Programme deutlich und wird dem realen Bedarf in keinster Weise gerecht. Insbesondere für die vom Terror des so genannten Islamischen Staates (IS) im Irak bedrohten Menschen gibt es bislang noch kein Aufnahmeangebot durch Deutschland – trotz der breiten öffentlichen, politischen und medialen Empörung über die vom „IS“ verübten Gräueltaten. Nicht zuletzt die Kirchen forderten in ihrem Gemeinsamen Wort zur Interkulturellen Woche die Aufnahme von Schutzsuchenden aus Syrien, dem Irak und Afghanistan , damit diese Menschen in existenzieller Not sich nicht dem „Risiko des Ertrinkens“ aussetzen müssen und damit nicht das Mittelmeer der Ort werde, „an dem das christliche Abendland wirklich untergeht“ (epd, 18. Mai 2015). Aufnahmeprogramme stellen für Flüchtlinge einen der wenigen legalen und sicheren Einreisemöglichkeiten nach Deutschland bzw. in die EU dar. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5799 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 99 \1 80 57 99 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 3 Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g In Deutschland haben seit Ausbruch des Konflikts rund 140 000 syrische Staatsangehörige Schutz gefunden. Hinzu kommen zahlreiche Staatenlose aus der Krisenregion . Bund und Länder haben bisher – gemessen an den erteilten Visa – rund 37 000 syrischen Flüchtlingen im Rahmen der humanitären Aufnahmeprogramme Schutz gewährt. Damit hat Deutschland mehr als ein Drittel aller syrischen Flüchtlinge aufgenommen, die im Rahmen von humanitären Aufnahmeprogrammen außerhalb der Krisenregion weltweit Schutz gefunden haben. Seit nahezu zweieinhalb Jahren wirbt Deutschland nunmehr auf europäischer Ebene für eine gesamteuropäische Aufnahmeaktion – damals beschränkt auf syrische Flüchtlinge. Nunmehr wird es zwei unterschiedliche gemeinsame Aktivitäten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Aufnahme von Flüchtlingen – sowohl aus Drittstaaten im Wege des Resettlement als auch aus Italien und Griechenland im Wege der Relocation – geben. Deutschland beteiligt sich maßgeblich an diesen Vorhaben und wird in Kürze in Kooperation mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen mit dem Resettlement im Rahmen dieses Programms beginnen und somit an die bisherigen Aufnahmeprogramme anknüpfen. Das Bundesministerium des Innern (BMI) setzt die Abgabe einer Verpflichtungserklärung im Rahmen seiner humanitären Aufnahmeprogramme nicht zwingend voraus und wird dies auch künftig nicht tun. In Bezug auf die Landesaufnahmeprogramme steht es den Ländern frei, jederzeit eine Regelung zu treffen , die eine Befristung der Verpflichtungserklärungen vorsieht oder gar ganz auf diese verzichtet. Das BMI war stets und ist weiterhin bereit, das nach § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erforderliche Einvernehmen für entsprechende Landesaufnahmeanordnungen zu erteilen. 1. Wie viele syrische Staatsangehörige und Staatenlose aus Syrien leben derzeit in Deutschland, und wie viele von ihnen sind nach dem 1. Januar 2011 eingereist (bitte jeweils nach Aufenthaltstitel, Bundesland, Jahr der Einreise – vor 2011 bzw. 2011, 2012, 2013, 2014 oder 2015 – und Geschlecht auflisten und jeweils die Zahl der Minderjährigen angeben)? Im Ausländerzentralregister (AZR) werden Staatenlose nicht nach Herkunftsgebieten gesondert erfasst. Die übrigen erbetenen Angaben zum Stichtag 30. Juni 2015 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. insgesamt davon im Alter unter 18 Jahre syrische Staatsangehörige in Deutschland insgesamt 161 435 44 131 davon eingereist ab Januar 2011: 136 835 39 310 vor 2011 24 600 4 821 eingereist im Jahr 2011 3 977 1 116 eingereist im Jahr 2012 8 659 2 365 eingereist im Jahr 2013 17 754 4 991 eingereist im Jahr 2014 69 489 20 157 eingereist im bisherigen Jahr 2015 36 956 10 681 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5799 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 99 \1 80 57 99 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 4 Bundesland insgesamt davon im Alter unter 18 Jahre Aufhältige syr. Staatsangehörige insgesamt 161 435 44 131 davon: Baden-Württemberg 14 271 4 054 Bayern 16 720 4 576 Berlin 8 616 1 950 Brandenburg 2 941 680 Bremen 3 384 957 Hamburg 3 750 1 057 Hessen 11 030 2 730 Mecklenburg-Vorpommern 2 471 620 Niedersachsen 21 697 6 541 Nordrhein-Westfalen 42 563 11 829 Rheinland-Pfalz 7 988 2 290 Saarland 5 126 1 241 Sachsen 6 183 1 523 Sachsen-Anhalt 4 438 1 317 Schleswig-Holstein 7 018 1 934 Thüringen 3 239 832 Aufenthaltsrecht insgesamt davon im Alter unter 18 Jahre Aufhältige syr. Staatsangehörige insgesamt 161 435 44 131 davon: Niederlassungserlaubnis 8 656 871 Aufenthaltserlaubnis 95 413 27 790 EU-Aufenthaltsrechte 335 4 Aufenthaltsgestattung 26 551 5 430 Sonstiges (Duldung/Antrag auf Titel gestellt/ohne Aufenthaltsrecht) 30 480 10 036 Geschlecht insgesamt davon im Alter unter 18 Jahre syrische Staatsangehörige in Deutschland insgesamt 161 435 44 131 davon: männlich 102 979 23 883 weiblich 58 253 20 151 unbekannt 203 97 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5799 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 99 \1 80 57 99 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 5 Bundesland insgesamt davon im Alter unter 18 Jahre ab dem Jahr 2011 Eingereiste insgesamt 136 835 39 310 davon: Baden-Württemberg 12 374 3 779 Bayern 15 496 4 426 Berlin 7 120 1 740 Brandenburg 2 881 676 Bremen 2 837 834 Hamburg 3 460 1 022 Hessen 9 448 2 549 Mecklenburg-Vorpommern 2 340 594 Niedersachsen 16 423 5 327 Nordrhein-Westfalen 33 863 9 962 Rheinland-Pfalz 7 167 2 140 Saarland 4 586 1 129 Sachsen 5 694 1 440 Sachsen-Anhalt 3 809 1 141 Schleswig-Holstein 6 270 1 741 Thüringen 3 067 810 Aufenthaltsrecht insgesamt davon im Alter unter 18 Jahre ab dem Jahr 2011 Eingereiste insgesamt 136 835 39 310 davon: Niederlassungserlaubnis 869 167 Aufenthaltserlaubnis 81 219 24 184 EU-Aufenthaltsrechte 181 1 Aufenthaltsgestattung 26 496 5 418 Sonstiges (Duldung/Antrag auf Titel gestellt/ohne Aufenthaltsrecht) 28 070 9 540 Geschlecht insgesamt davon im Alter unter 18 Jahre ab dem Jahr 2011 Eingereiste insgesamt 136 835 39 310 davon: männlich 89 314 21 381 weiblich 47 319 17 833 unbekannt 202 96 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5799 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 99 \1 80 57 99 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 6 2. Wie viele syrische Flüchtlinge haben aufgrund des Aufnahmebeschlusses von Bund und Ländern im Mai 2013 eine Aufnahmezusage durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten, und Die folgenden Angaben stammen aus der Datenbank des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und stellen die dem BAMF von den zuständigen Landesstellen als bestätigt gemeldeten Einreisen bis zum 27. Juli 2015 dar. Die Erfahrung hat gezeigt, dass selbst einreisende Flüchtlinge ihre Einreise den zuständigen Ausländerbehörden häufig mit erheblicher Verzögerung angeben. Bis die Information zur Einreise dann das zuständige Land bzw. das BAMF erreicht , vergehen z. T. mehrere Monate. Daher bilden die in der Datenbank erfassten selbständigen Einreisen nur einen Teil der tatsächlich erfolgten Einreisen ab. Aufgrund der beschränkten Gültigkeitsdauer der Visa ist vielmehr damit zu rechnen, dass mittlerweile nahezu alle selbständig einreisenden Personen aus dem ersten Bundesaufnahmeprogramm eingereist sind. Gemäß der Aufnahmeanordnung vom 30. Mai 2013 haben insgesamt 5 000 Personen eine Aufnahmezusage erhalten. a) wie viele von ihnen sind selbsttätig eingereist, Insgesamt sind bisher 1 844 Personen nachweislich selbständig eingereist. b) wie viele wurden (beispielsweise wegen schwerer Verletzungen u. Ä.) einzeln aufgenommen, und Insgesamt sind nachweislich bisher 103 schwerstkranke Personen aufgenommen worden. Das Gesamtkontingent im Rahmen der Aufnahmeanordnung für schwerstkranke Personen beträgt bis zu 150. Alle medizinischen Schwerstfälle, die seitens des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) an das BAMF herangetragen wurden, sind aufgenommen worden. Es ist darüber hinaus davon auszugehen, dass es auch bei den „Verwandtenfällen“, die seitens der Länder vorgeschlagen wurden, solche Fälle gibt, die aber mangels medizinischer Untersuchung im Vorfeld der Aufnahme nicht bekannt geworden sind. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5799 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 99 \1 80 57 99 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 7 c) wie viele von ihnen sind organisiert mit Charterflügen in die Bundesrepublik Deutschland gebracht worden (bitte Einzelheiten auflisten und insbesondere nach Bundesländern differenzieren )? Insgesamt sind bisher 3 097 Personen organisiert mit Charterflügen eingereist. 3. Wie viele syrische Flüchtlinge haben aufgrund des Aufnahmebeschlusses von Bund und Ländern im Dezember 2013 eine Aufnahmezusage erhalten, und Die folgenden Angaben stammen aus der Datenbank des BAMF und stellen die dem BAMF von den zuständigen Landesstellen als bestätigt gemeldeten Einreisen bis zum 27. Juli 2015 dar. Bezüglich der Zeitspanne von der Einreise bis zur Erfassung derselben in der Datenbank wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen . Gemäß der Aufnahmeanordnung vom 23. Dezember 2013 haben bisher insgesamt 4 969 Personen eine Aufnahmezusage erhalten. a) wie viele von ihnen sind selbsttätig eingereist, Insgesamt sind bisher 3 433 Personen nachweislich selbständig eingereist. b) wie viele wurden (beispielsweise wegen schwerer Verletzungen u. Ä.) einzeln aufgenommen, und Insgesamt sind bisher 77 schwerstkranke Personen aufgenommen worden. Das Gesamtkontingent im Rahmen der Aufnahmeanordnung für schwerstkranke selbständige Einreisen aufgenommene medizinische Schwerstfälle organisierte Einreisen Bundesland Anzahl Bundesland Anzahl Bundesland Anzahl Baden-Württemberg 175 Baden-Württemberg 11 Baden-Württemberg 463 Bayern 135 Bayern 17 Bayern 616 Berlin 228 Berlin 0 Berlin 24 Brandenburg 67 Brandenburg 2 Brandenburg 87 Bremen 22 Bremen 1 Bremen 26 Hamburg 65 Hamburg 2 Hamburg 63 Hessen 176 Hessen 9 Hessen 186 Mecklenburg-Vorpommern 23 Mecklenburg-Vorpommern 4 Mecklenburg-Vorpommern 78 Niedersachsen 168 Niedersachsen 12 Niedersachsen 301 Nordrhein-Westfalen 453 Nordrhein-Westfalen 29 Nordrhein-Westfalen 596 Rheinland-Pfalz 86 Rheinland-Pfalz 1 Rheinland-Pfalz 146 Saarland 33 Saarland 0 Saarland 28 Sachsen 97 Sachsen 6 Sachsen 151 Sachsen-Anhalt 39 Sachsen-Anhalt 4 Sachsen-Anhalt 108 Schleswig-Holstein 43 Schleswig-Holstein 3 Schleswig-Holstein 120 Thüringen 34 Thüringen 2 Thüringen 104 AO des BMI vom 30. Mai 2013 1 844 AO des BMI vom 30. Mai 2013 103 AO des BMI vom 30. Mai 2013 3 097 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5799 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 99 \1 80 57 99 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 8 Personen beträgt bis zu 150. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2b verwiesen . c) wie viele von ihnen sind organisiert mit Charterflügen in die Bundesrepublik Deutschland gebracht worden (bitte Einzelheiten auflisten und insbesondere nach Bundesländern differenzieren )? Insgesamt sind bisher 1 006 Personen organisiert mit Charterflügen eingereist. 4. Wie viele syrische Flüchtlinge haben aufgrund des Aufnahmebeschlusses von Bund und Ländern im Juni 2014 eine Aufnahmezusage erhalten und Die folgenden Angaben stammen aus der Datenbank des BAMF und stellen die dem BAMF von den zuständigen Landesstellen als bestätigt gemeldeten Einreisen bis zum 27. Juli 2015 dar. Bezüglich der Zeitspanne von der Einreise bis zur Erfassung derselben in der Datenbank wird ebenso auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Gemäß der Aufnahmeanordnung vom 18. Juli 2014 haben bisher insgesamt 9 844 Personen eine Aufnahmezusage erhalten. a) wie viele von ihnen sind selbsttätig eingereist, Insgesamt sind bisher 5 536 Personen nachweislich selbständig eingereist. selbständige Einreisen aufgenommene medizinische Schwerstfälle organisierte Einreisen Bundesland Anzahl Bundesland Anzahl Bundesland Anzahl Baden-Württemberg 419 Baden-Württemberg 8 Baden-Württemberg 153 Bayern 556 Bayern 11 Bayern 148 Berlin 207 Berlin 3 Berlin 41 Brandenburg 109 Brandenburg 7 Brandenburg 25 Bremen 39 Bremen 2 Bremen 4 Hamburg 79 Hamburg 2 Hamburg 31 Hessen 254 Hessen 1 Hessen 64 Mecklenburg-Vorpommern 73 Mecklenburg-Vorpommern 4 Mecklenburg-Vorpommern 23 Niedersachsen 279 Niedersachsen 15 Niedersachsen 105 Nordrhein-Westfalen 698 Nordrhein-Westfalen 13 Nordrhein-Westfalen 208 Rheinland-Pfalz 183 Rheinland-Pfalz 2 Rheinland-Pfalz 25 Saarland 39 Saarland 1 Saarland 15 Sachsen 184 Sachsen 3 Sachsen 64 Sachsen-Anhalt 91 Sachsen-Anhalt 2 Sachsen-Anhalt 36 Schleswig-Holstein 113 Schleswig-Holstein 3 Schleswig-Holstein 43 Thüringen 110 Thüringen 0 Thüringen 21 AO des BMI vom 23. Dezember 2013 3 433 AO des BMI vom 23. Dezember 2013 77 AO des BMI vom 23. Dezember 2013 1 006 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5799 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 99 \1 80 57 99 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 9 b) wie viele wurden (beispielsweise wegen schwerer Verletzungen u. Ä.) einzeln aufgenommen, Insgesamt sind bisher 151 schwerstkranke Personen aufgenommen worden. Das Gesamtkontingent im Rahmen der Aufnahmeanordnung für schwerstkranke Personen beträgt bis zu 300. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2b verwiesen . c) wie viele von ihnen sind organisiert mit Charterflügen in die Bundesrepublik Deutschland gebracht worden, und Insgesamt sind bisher 1.644 Personen organisiert mit Charterflügen eingereist. d) wie viele haben auf Vorschlag des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums des Innern, des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen oder der Länder eine Aufnahmezusage erhalten (bitte Einzelheiten auflisten und insbesondere nach Bundesländern differenzieren )? Auf Vorschlag des Auswärtigen Amts (AA) haben 500 Personen, des BMI 494 Personen, des UNHCR 1 989 Personen, der Länder 6 863 Personen eine Aufnahmezusage erhalten. selbständige Einreisen aufgenommene medizinische Schwerstfälle organisierte Einreisen Bundesland Anzahl Bundesland Anzahl Bundesland Anzahl Baden-Württemberg 845 Baden-Württemberg 17 Baden-Württemberg 181 Bayern 793 Bayern 15 Bayern 256 Berlin 426 Berlin 4 Berlin 6 Brandenburg 226 Brandenburg 3 Brandenburg 38 Bremen 42 Bremen 1 Bremen 19 Hamburg 120 Hamburg 4 Hamburg 52 Hessen 336 Hessen 14 Hessen 135 Mecklenburg-Vorpommern 87 Mecklenburg-Vorpommern 1 Mecklenburg-Vorpommern 28 Niedersachsen 544 Niedersachsen 22 Niedersachsen 160 Nordrhein-Westfalen 982 Nordrhein-Westfalen 28 Nordrhein-Westfalen 371 Rheinland-Pfalz 320 Rheinland-Pfalz 14 Rheinland-Pfalz 85 Saarland 19 Saarland 2 Saarland 27 Sachsen 303 Sachsen 7 Sachsen 107 Sachsen-Anhalt 167 Sachsen-Anhalt 3 Sachsen-Anhalt 55 Schleswig-Holstein 211 Schleswig-Holstein 4 Schleswig-Holstein 59 Thüringen 115 Thüringen 12 Thüringen 65 AO des BMI vom 18. Juli 2014 5 536 AO des BMI vom 18. Juli 2014 151 AO des BMI vom 18. Juli 2014 1 644 Auswärtiges Amt BMI UNHCR Bundesland Anzahl Bundesland Anzahl Bundesland Anzahl Baden-Württemberg 22 Baden-Württemberg 141 Baden-Württemberg 224 Bayern 52 Bayern 59 Bayern 339 Berlin 13 Berlin 122 Berlin 13 Brandenburg 1 Brandenburg 52 Brandenburg 39 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5799 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 99 \1 80 57 99 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 0 Im Rahmen der Aufnahmeanordnung vom 18. Juli 2014 stehen für Vorschläge der Länder 7 000, für Vorschläge des UNHCR 2 000 und für Vorschläge des BMI und des AA jeweils 500 Plätze zur Verfügung. Auch wenn noch nicht alle Aufnahmezusagen für die in der Aufnahmeanordnung vorgesehenen 10 000 Plätze erteilt sind, liegen bereits alle Aufnahmevorschläge im BAMF zur Bearbeitung vor. Auswärtiges Amt BMI UNHCR Bundesland Anzahl Bundesland Anzahl Bundesland Anzahl Bremen 5 Bremen 0 Bremen 23 Hamburg 19 Hamburg 0 Hamburg 53 Hessen 20 Hessen 29 Hessen 166 Mecklenburg-Vorpommern 18 Mecklenburg-Vorpommern 1 Mecklenburg-Vorpommern 43 Niedersachsen 91 Niedersachsen 0 Niedersachsen 194 Nordrhein-Westfalen 144 Nordrhein-Westfalen 65 Nordrhein-Westfalen 430 Rheinland-Pfalz 25 Rheinland-Pfalz 12 Rheinland-Pfalz 107 Saarland 5 Saarland 5 Saarland 27 Sachsen 38 Sachsen 1 Sachsen 114 Sachsen-Anhalt 22 Sachsen-Anhalt 1 Sachsen-Anhalt 64 Schleswig-Holstein 12 Schleswig-Holstein 6 Schleswig-Holstein 83 Thüringen 13 Thüringen 0 Thüringen 70 AO des BMI vom 18. Juli 2014 500 AO des BMI vom 18. Juli 2014 494 AO des BMI vom 18. Juli 2014 1 989 Bundesländer Bundesland Anzahl Baden-Württemberg 899 Bayern 1 050 Berlin 350 Brandenburg 206 Bremen 61 Hamburg 178 Hessen 499 Mecklenburg-Vorpommern 143 Niedersachsen 650 Nordrhein-Westfalen 1 441 Rheinland-Pfalz 329 Saarland 80 Sachsen 358 Sachsen-Anhalt 204 Schleswig-Holstein 236 Thüringen 179 AO des BMI vom 18. Juli 2014 6 863 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5799 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 99 \1 80 57 99 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 1 5. Wie viele der syrischen Flüchtlinge, die über die HAP 1 bis 3 aufgenommen worden sind, haben nach ihrer Ankunft in Deutschland einen Asylantrag gestellt , und wie viele sind wieder aus- oder weitergereist (bitte nach Bundesländern differenzieren)? Im AZR sind zum Stichtag 30. Juni 2015 735 syrische Staatsangehörige gespeichert , die nach der Einreise ab 1. Januar 2013 einen Asylantrag gestellt haben und gleichzeitig vorher eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 2 AufenthG besaßen. Von den 14 251 im AZR zum Stichtag 30. Juni 2015 gespeicherten syrischen Flüchtlingen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 2 AufenthG und einer Einreise nach dem 31. Dezember 2012 werden 14 134 als aufhältig und 117 als nichtaufhältig geführt. Bundesland Nichtaufhältige Aufhältige davon Asylantrag gestellt davon Asylantrag gestellt Baden-Württemberg 17 1 873 31 Bayern 12 2 028 60 Berlin 22 822 58 Brandenburg 423 19 Bremen 2 115 9 Hamburg 5 320 20 Hessen 16 903 53 Mecklenburg-Vorpommern 1 1 294 21 Niedersachsen 8 1 1 387 195 Nordrhein-Westfalen 16 3 016 117 Rheinland-Pfalz 11 756 9 Saarland 127 18 Sachsen 2 756 20 Sachsen-Anhalt 1 427 49 Schleswig-Holstein 4 520 33 Thüringen 367 21 Gesamt 117 2 14 134 733 Bundesland Nichtaufhältig Aufhältig Summe Baden-Württemberg 17 1 873 1 890 Bayern 12 2 028 2 040 Berlin 22 822 844 Brandenburg 423 423 Bremen 2 115 117 Hamburg 5 320 325 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5799 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 99 \1 80 57 99 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 2 6. Wie vielen syrischen Flüchtlingen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Länderprogramme zur Aufnahme von Verwandten eine Aufnahmezusage erteilt (bitte hier und im Folgenden immer nach Bundesländern differenzieren), und Im Rahmen der Länderprogramme werden durch das BAMF keine Aufnahmezusagen erteilt, daher liegen der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. a) wie viele Visa zur Einreise wurden in diesem Rahmen erteilt, Auf die Anlage zu Frage 6a wird verwiesen. b) wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich eingereist, bzw. wie viele syrische Staatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel nach § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und Einreise nach dem 30. Juni 2013 sind im Ausländerzentralregister gespeichert , c) wie viele der im Rahmen der Länderprogramme eingereisten Flüchtlinge (bzw. wie viele syrische Staatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel nach § 23 Absatz 1 AufenthG und Einreise nach dem 30. Juni 2013) haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen Asylantrag gestellt, und wie viele sind wieder aus- oder weitergereist, Zum Stichtag 30. Juni 2015 waren im AZR 9 352 syrische Staatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel nach § 23 Absatz 1 AufenthG und Einreise nach dem 30. Juni 2013 als aufhältig und 257 als zum Stichtag nicht mehr aufhältig gespeichert . Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Bundesland Nichtaufhältig Aufhältig Summe Hessen 16 903 919 Mecklenburg-Vorpommern 1 294 295 Niedersachsen 8 1 387 1 395 Nordrhein-Westfalen 16 3 016 3 032 Rheinland-Pfalz 11 756 767 Saarland 127 127 Sachsen 2 756 758 Sachsen-Anhalt 1 427 428 Schleswig-Holstein 4 520 524 Thüringen 367 367 Gesamt 117 14 134 14 251 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5799 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 99 \1 80 57 99 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 3 d) in welchen Bundesländern erlauben entsprechende Länder-Anordnungen den Einbezug von staatenlosen Flüchtlingen aus Syrien (vor allem Palästinenser, Kurden), unter welchen Bedingungen ist dies möglich, und inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass ein solcher Einbezug auch in anderen Bundesländern vorgesehen wird (bitte begründen ), Nach Kenntnis der Bundesregierung werden in den Aufnahmeanordnungen von Berlin, Nordrhein-Westfalen und Thüringen staatenlose Personen ausdrücklich einbezogen. Welchen Personenkreis die Länder in ihre eigenen Aufnahmeanordnungen einbeziehen möchten, steht in der Verantwortung der Länder. e) welche Bundesländer haben, wie Thüringen (Anordnung vom 27. Mai 2015), inzwischen eine dynamische Stichtagsregelung eingeführt (Antragstellung nach einem Jahr Aufenthalt möglich, unter den üblichen weiteren Bedingungen), und inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass eine solche Regelung auch in anderen Bundesländern eingeführt wird, damit die legale und sichere Zuflucht zu hier lebenden Verwandten unter der Bedingung einer Verpflichtungserklärung weiterhin möglich ist und auch von später eingereisten Flüchtlingen in Anspruch genommen werden kann, wenn die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind (bitte begründen)? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die Aufnahmeanordnungen von Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Bundesland Nichtaufhältige Aufhältige davon Asylantrag gestellt davon Asylantrag gestellt Gesamt 257 39 9 352 4 508 davon: Baden-Württemberg 33 1 631 235 Bayern 51 2 Berlin 1 298 126 Brandenburg 54 6 Bremen 4 4 82 14 Hamburg 1 169 66 Hessen 21 8 720 316 Mecklenburg-Vorpommern 4 44 8 Niedersachsen 45 9 2 037 1 130 Nordrhein-Westfalen 98 16 3 902 2 257 Rheinland-Pfalz 18 1 454 98 Saarland 1 20 8 Sachsen 10 248 55 Sachsen-Anhalt 8 203 68 Schleswig-Holstein 9 261 81 Thüringen 4 178 38 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5799 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 99 \1 80 57 99 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 4 Thüringen eine dynamische Stichtagsregelung. Die Bestimmung der Fristen in den Aufnahmeanordnungen der Länder fällt in die Verantwortung der Länder. 7. Wie viele Verpflichtungserklärungen für wie viele Personen wurden nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung im Rahmen der Aufnahmeprogramme für syrische Flüchtlinge abgegeben (bitte auch nach Bundesländern differenzieren)? Zum Stichtag 30. Juni 2015 sind im AZR 925 aufhältige syrische Staatsangehörige mit Einreise ab 2011 gespeichert, die eine Verpflichtungserklärung nach § 66 Absatz 2 AufenthG haben. Die Differenzierung nach Ländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. a) Was ist der Bundesregierung zu Regelungen auf Landesebene bekannt, die Geltungsdauer oder Reichweite dieser Verpflichtungserklärungen zu beschränken, um die aufnehmenden Familien bzw. Einzelpersonen nicht dauerhaft oder übermäßig zu belasten? Die Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern haben sich auf Betreiben des Bundesinnenministers im Rahmen der Frühjahrs-IMK 2014 darauf geeinigt, dass sich die Länder zukünftig zur Übernahme der Krankheitskosten verpflichten. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben dies fast alle Länder auch praktisch umgesetzt. Bundesland Summe Gesamt 925 davon: Baden-Württemberg 16 Bayern 10 Berlin 255 Brandenburg 9 Bremen 2 Hamburg 23 Hessen 24 Mecklenburg-Vorpommern 3 Niedersachsen 226 Nordrhein-Westfalen 198 Rheinland-Pfalz 117 Saarland 2 Sachsen 7 Sachsen-Anhalt 25 Schleswig-Holstein 6 Thüringen 2 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5799 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 99 \1 80 57 99 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 5 b) In welchen Bundesländern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung welche Möglichkeiten einer erweiterten Verpflichtungserklärung, d. h. durch Dritte, Vereine, Kirchen, gemeinsame bzw. geteilte Verpflichtungserklärungen mehrerer Personen bzw. Vereine usw. (bitte auflisten und darstellen), und inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass solche Regelungen auch in anderen Bundesländern eingeführt werden (bitte begründen)? Die Aufnahmeanordnungen der Länder sind nach Kenntnis der Bundesregierung alle vom Wortlaut her so gefasst, dass die Abgabe von Verpflichtungserklärungen durch Dritte möglich ist. Ob davon in allen Ländern entsprechend Gebrauch gemacht wird, vermag die Bundesregierung nicht zu beurteilen. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben lediglich Baden-Württemberg und Berlin den ausdrücklichen Hinweis, dass Verpflichtungserklärungen Dritter möglich sind, erteilt. Inwieweit in den einzelnen Ländern eine gemeinsame Verpflichtungserklärung mehrerer Verpflichtungsgeber für eine Person möglich ist, ist der Bundesregierung nicht bekannt. c) Inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Gültigkeit der abgegebenen Verpflichtungserklärungen generell zeitlich befristet wird (wie etwa in Kanada, d. h. z. B. auf ein Jahr), um die Verpflichtungsgeber nicht unverhältnismäßig und/oder zeitlich unbefristet zu belasten (bitte begründen)? Das BMI hat bei mehreren Gelegenheiten, u. a. im Rahmen von Schreiben auf Leitungsebene und Bund-Länder-Besprechungen, gegenüber den Ländern erklärt , dass es eine Befristung der Verpflichtungserklärung für grundsätzlich sinnvoll erachtet. d) Inwieweit trifft es zu, dass seitens des Bundesministeriums des Innern geplant ist, die Bundesländer zur Übernahme sämtlicher, im Zusammenhang nicht eingelöster Verpflichtungserklärungen entstehenden Kosten zu verpflichten (bitte begründen), und wie wäre dies rechtlich, praktisch und technisch realisierbar (bitte darstellen)? Zu der Frage der Reichweite der Verpflichtungserklärungen und der damit im Zusammenhang stehenden Frage, ob und wer für den Ausfall des Verpflichtungsgebers haftet, konnte zwischen dem BMI und einigen Ländern keine einheitliche Position gefunden werden. Die Frage wird zurzeit noch diskutiert. e) Was ist der Bundesregierung dazu bekannt, in wie vielen Fällen und in welcher Höhe bereits Forderungen für Verpflichtungsgeber entstanden sind? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. f) Inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die höchst unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern zur Berechnung eines für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ausreichenden Einkommens (Bonitätsprüfung) zu vereinheitlichen, da das nachzuweisende Nettoeinkommen für eine Person zwischen etwa 1 000 (Niedersachsen) und 2 140 Euro (Berlin) schwanken kann, um mögliche Ungleichbehandlungen zu verhindern (bitte begründen)? Die Länder bestimmen den Inhalt und die Voraussetzungen ihrer Aufnahmeanordnungen selbst. 8. Wie hat der Bundesinnenminister, Dr. Thomas de Maizière, auf das Schreiben des nordrhein-westfälischen Innenministers Jäger vom 24. April 2015 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5799 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 99 \1 80 57 99 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 6 (www.ggua.de/fileadmin/downloads/erlasse/150424_Minister_an_BMI_ Fortgeltung_VE.PDF) reagiert, mit dem dieser sich dafür einsetzte, dass der Bund seine Rechtsauffassung zur Weitergeltung von Verpflichtungserklärungen nach einer Flüchtlingsanerkennung überdenken solle (bitte ausführen )? Mit Schreiben vom 16. Juni 2015 hat der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, auf das in der Frage angeführte Schreiben geantwortet. Er legt in seinem Schreiben die folgende Rechtsansicht dar: „(…) Ich teile Ihre Ansicht, dass sowohl die humanitären Bundes- als auch Landesprogramme zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge ihren Beitrag zur Linderung des Flüchtlingselends leisten. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Programmen besteht darin, dass der Bund das Vorliegen einer Verpflichtungserklärung nicht zwingend voraussetzt, während alle Länder diese zur Bedingung für die Aufnahme gemacht haben. Die Länder haben durch das Erfordernis einer Verpflichtungserklärung die Übernahme der finanziellen Verantwortung durch Private zur Geschäftsgrundlage der Aufnahme gemacht, u. a. um die Landeshaushalte von den mit der Aufnahme verbundenen Kosten zu entlasten. Die Bonität des Verpflichtungsgebers ist im Vorfeld durch die Ausländerbehörden zu prüfen. Es liegt in der Verantwortung der Behörde, positiv festzustellen, dass die Aufnahme keine finanzielle Überforderung des Verpflichteten nach sich zieht. Der Verpflichtungsgeber entscheidet sich durch seinen Antrag und die Abgabe der Verpflichtungserklärung, die Kosten für die Zeit des Aufenthalts, der – so der Wortlaut der Landesaufnahmeanordnung – dem Schutz vor dem Krieg im Heimatland dient, zu übernehmen. Um die Betroffenen nicht unübersehbaren Erstattungsansprüchen der Leistungsbehörde auszusetzen, rege ich an, die Ausländerbehörden für ihre Beratungstätigkeit zu sensibilisieren, dass mit Abgabe von Verpflichtungserklärungen erhebliche und dauerhafte Verpflichtungen entstehen können, soweit Sie als Land nicht bereit sind, eine Finanzierung zu gewährleisten. Eine Asylantragstellung ändert nach meiner Auffassung hieran nichts, da kein Aufenthaltszweckwechsel vorliegt, sondern nach wie vor der Schutz vor dem syrischen Bürgerkrieg Grund des Aufenthalts bleibt. Dabei möchte ich betonen, dass die Entscheidung für Verpflichtungserklärungen als zwingende Voraussetzung für die Verwandtenaufnahme syrischer Flüchtlinge von den Bundesländern ausging. Ich hätte mein Einvernehmen auch erteilt, wenn Verpflichtungserklärungen nicht obligatorisch gewesen wären und das Land eine Kostenübernahme vorgesehen hätte. (…)“. 9. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 2. April 2015 (S 2 SO 102/15 ER), das die Rechtsauffassung bekräftigt, wonach die Gültigkeit einer Verpflichtungserklärung im Rahmen der Länder-Aufnahmeprogramme mit einer Flüchtlingsanerkennung endet (bitte darlegen), und welche weiteren Gerichtsentscheidungen zu dieser Frage sind der Bundesregierung bekannt (bitte auflisten und darstellen)? Die Bundesregierung hat den in der Frage angeführten Beschluss des Sozialgerichts Detmold zur Kenntnis genommen. Sie möchte darauf hinweisen, dass es sich um einen Beschluss in einem Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz handelt. Die abschließende gerichtliche Klärung dieser Frage steht aus Sicht der Bundesregierung daher noch aus. Weitere einschlägige Gerichtsentscheidungen zu dieser Frage sind der Bundesregierung nicht bekannt. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/5799 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 99 \1 80 57 99 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 7 10. Inwieweit wird sich die Bundesregierung für ein neues humanitäres Aufnahmeprogramm für syrische und/oder irakische Flüchtlinge einsetzen, nachdem der letzte Aufnahmebeschluss nunmehr bereits vor einem Jahr erfolgte (bitte begründen)? Deutschland setzt sich seit über zwei Jahren für eine gesamteuropäische Aufnahmeaktion zugunsten syrischer Schutzsuchender ein. Am 20. Juli 2015 hat der Rat für Justiz und Inneres der EU ein Resettlementprogramm (Neuansiedlungsprogramm ) beschlossen. Dieses sieht die Neuansiedlung von über 20 000 Personen unter anderem aus Nordafrika, dem Nahen und Mittlere Osten und dem Horn von Afrika vor. An diesem Programm wird sich Deutschland mit der Aufnahme von zusätzlichen 1 600 Personen beteiligen. Ferner wird ein weiteres Programm der EU zur Umsiedlung von Flüchtlingen aus Italien und Griechenland (Relocation), welches ebenfalls durch den Rat für Justiz und Inneres am 20. Juli 2015 beschlossen wurde, durch eine Aufnahme von insgesamt 10 500 Personen unterstützt. 11. Wie bewertet die Bundesregierung den Verlauf, die Organisation, die Vorund Nachteile der bisherigen HAP, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus den Länderaufnahmeprogrammen (in quantitativer und qualitativer Hinsicht, bitte ausführen), auch vor dem Hintergrund, dass diese für Flüchtlinge eine der wenigen Möglichkeiten einer legalen und sicheren Einreise nach Deutschland eröffnen? Die Bundesregierung ist mit der Konzeption der insgesamt drei humanitären Bundesaufnahmeprogramme für syrische Flüchtlinge und mit deren Umsetzung zufrieden. Letztlich ist von diesen Programmen auch eine deutliche Signalwirkung in die Richtung der anderen (EU-) Staaten ausgegangen. Das von Deutschland entwickelte Verfahren ermöglicht eine wesentlich schnellere Aufnahme als dies durch klassisches Resettlement möglich gewesen wäre. Die Bundesregierung begrüßt das humanitäre Engagement der Länder im Rahmen von Aufnahmeanordnungen für syrische Flüchtlinge, aber auch für Frauen und Mädchen, die Opfer des IS geworden sind und sich in der Region KurdistanIrak aufhalten, ausdrücklich. 12. Inwieweit nimmt Deutschland die im Asyl- und Migrationsfonds der EU vorgesehene Unterstützung in Höhe von 6 000 Euro pro im ResettlementVerfahren aufgenommener Person in Anspruch? Die Verordnung (EU) Nr. 516/2014 vom 16. April 2014 regelt in Artikel 17 die Mittel für das Neuansiedlungsprogramm (= resettlement programme) der Europäischen Union unter dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF). Neben den Mitteln, die den Mitgliedstaaten direkt für die Umsetzung der Ziele ihrer jeweiligen nationalen Programme unter dem AMIF zur Verfügung gestellt werden, können die Mitgliedstaaten alle zwei Jahre zusätzliche Mittel in Form eines Pauschalbetrages für jede neu angesiedelte Person erhalten. Der Pauschalbetrag beträgt grundsätzlich 6 000 Euro für jede neu angesiedelte Person. Für schutzbedürftige Personen (Artikel 17 Absatz 2 i. V. m. Absatz 5 VO (EU) Nr. 516/2014) und für Personen, die unter die Neuansiedlungsprioritäten der Europäischen Union fallen (Artikel 17 Absatz 2 i. V. m. Anhang III VO (EU) Nr. 516/ 2014) fällt ein Pauschbetrag in Höhe von 10 000 Euro an. In dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Kommission in einem Politischen Dialog abgestimmten Nationalen Programm für Deutschland wurde für die Jahre 2014 und 2015 zunächst die Aufnahme von V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5799 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 99 \1 80 57 99 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 8 1 300 Personen im Rahmen des Neuansiedlungsprogramms der Europäischen Union vorgesehen. Deutschland rechnete dabei damit, dass es sich bei den in diesem Zuge neu anzusiedelnden Personen um solche handeln würde, die entweder schutzbedürftig sind oder den Neuansiedlungsprioritäten der Union entsprechen . Demnach wurden in Absprache mit der Europäischen Kommission im Nationalen Programm für Deutschland zunächst 13 Mio. Euro für die Neuansiedlung geplant. Konkrete Zahlungstermine der EU stehen noch nicht fest. 13. Wie viele Asylanträge syrischer Asylsuchender wurden seit dem Jahr 2011 gestellt, und welchen Status erhielten diese Personen (bitte nach Bundesländern auflisten)? Von Januar 2011 bis 30. Juni 2015 wurden beim BAMF insgesamt 99 757 Asylanträge syrischer Staatsangehöriger (Erst- und Folgeanträge) gestellt. Entschieden hat das BAMF in diesem Zeitraum über 76 072 Asylanträge syrischer Staatsangehöriger. 52 366 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Für 14 820 Personen wurde entweder ein subsidiärer Schutz oder ein Abschiebungsverbot durch das BAMF gewährt bzw. festgestellt. Die Aufgliederung nach Ländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Bundesland Asylanträge Entscheidungen Status: Rechtsstellung als Flüchtling nach Genfer Flüchtlingskonvention Status: subsidiärer Schutz oder Abschiebungsverbot Gesamt 99 757 76 072 52 366 14 820 davon: Baden-Württemberg 8 208 6 154 4 409 1 281 Bayern 13 050 8 685 6 191 1 433 Berlin 4 118 3 065 2 337 394 Brandenburg 2 731 1 992 1 401 254 Bremen 2 185 1 659 1 358 226 Hamburg 2 862 2 599 1 715 377 Hessen 6 989 5 927 4 268 1 203 Mecklenburg-Vorpommern 2 418 2 072 1329 347 Niedersachsen 11 216 9 308 5 734 2 216 Nordrhein-Westfalen 20 124 15 714 10 178 3 537 Rheinland-Pfalz 5 391 4 521 3 125 1 181 Saarland 4 238 2 904 2 272 465 Sachsen 4 142 2 565 2 012 292 Sachsen-Anhalt 3 805 3 323 2 206 529 Schleswig-Holstein 4 989 3 223 2 100 685 Thüringen 3 258 2 343 1 731 400 Unbekannt 33 18 0 0 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/5799 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 99 \1 80 57 99 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 9 14. Inwieweit macht Deutschland von seinem Selbsteintrittsrecht im Rahmen der Dublin-III-Verordnung (Artikel 17 Absatz 2) Gebrauch bei syrischen Asylsuchenden mit (und sei es entfernten) Verwandten in Deutschland? Im Jahr 2014 wurde das Selbsteintrittsrecht in 736 Fällen ausgeübt, im ersten Halbjahr 2015 in 1 616 Fällen. Statistische Erhebungen liegen zu den angefragten Sachverhalten nicht vor. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5799 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 57 99 \1 80 57 99 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 2 0 Gesamtherstellung: H. 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