Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5801 18. Wahlperiode 20.08.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 01 \1 80 58 01 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 19. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5722 – Stattgefundene und geplante Amtshilfe- und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Inland (Stand: zweites Quartal 2015) Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Anzahl so genannter Amtshilfe- und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr hat in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. Dabei sind die Abgrenzungen zwischen Amtshilfe und Einsatz im Sinne einer obrigkeitlichrepressiven Tätigkeit im Sinne des Artikels 87a Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) nicht immer klar. Dies wurde vor allem beim G8-Gipfel im Jahr 2007 deutlich, als Soldaten mittels Tornado-Aufklärern und Spähpanzern in die polizeiliche Arbeit eingebunden waren. Die bisherigen Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. lassen zudem erkennen , dass die Bundeswehr auch bei anderen Gelegenheiten der Polizei direkte Zuarbeit leistet bzw. um solche gebeten wird. Außerdem wird die Bundeswehr „unterstützend“ auch bei politisch umstrittenen Anlässen tätig, wie etwa der Münchener Sicherheitskonferenz und den Castortransporten. Die Fraktion DIE LINKE. hat nach dem Bundeswehreinsatz zum G8-Gipfel 2007 begonnen, sich regelmäßig in Kleinen Anfragen nach solchen Einsätzen zu erkundigen, die mit Artikel 35 Absatz 1 GG begründet werden. Die darauf vonseiten der Bundesregierung erteilten Antworten zeigen sehr deutlich, dass es in den letzten zehn Jahren einen sowohl drastischen als auch kontinuierlichen Anstieg der Amtshilfemaßnahmen gegeben hat: Ende der 90er-Jahre gab es noch eine einzige solche Maßnahme. Diese Zahl stieg im Jahr 2010 auf 71 an, im Jahr 2012 waren es 51. Die Zahlen basieren auf Angaben der Bundesregierung . Im Schnitt der letzten Jahre – das Jahr 2013 stellt angesichts der Hochwasserlagen in mehreren Bundesländern, die zu einem Anstieg der Amtshilfemaßnahmen auf 353 führten, eine Ausnahme dar – sind deutlich weniger als die Hälfte dieser Maßnahmen auf Naturkatastrophen zurückzuführen. Es liegt nahe, politische Gründe für die Zunahme von Amtshilfemaßnahmen zu suchen. Dazu gehört nach Überzeugung der Fraktion DIE LINKE. der Aspekt, dass die Bundesregierung eine Gewöhnung der Öffentlichkeit an den Anblick uniformierter Soldaten im Alltag anstrebt. Dabei muss beachtet werden, dass insbesondere der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, und die BundesminisV or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5801 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 01 \1 80 58 01 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 2 terin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, gegenüber der Presse immer wieder betonen, dass sie eine Änderung des Grundgesetzes für notwendig halten , um Inlandseinsätze des Militärs zu ermöglichen. Dass eine solche Grundgesetzänderung derzeit nicht auf der Tagesordnung steht, ist lediglich den gegenwärtigen Mehrheitsverhältnissen geschuldet. So sieht auch das Weißbuch der Bundeswehr – die aktuelle deutsche Militärdoktrin – unverändert eine „Erweiterung des verfassungsrechtlichen Rahmens“ vor, um Inlandseinsätze zu ermöglichen . Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung weist unverändert die in der Vorbemerkung der Fragesteller erhobenen Vorwürfe zurück. Es bestehen keinerlei Anhaltspunkte für die der Bundesregierung unterstellte Absicht. Die Unterstützungsleistungen wurden im Rahmen technischer Amtshilfe nach Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) erbracht und sind keine Einsätze im Sinne des Artikels 87a Absatz 2 GG. Dies gilt auch für die in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführten Einzelfälle. Die beigefügten Übersichten und die Angaben zur Ausstattung des Personals widersprechen der Annahme einer „drastischen“ Zunahme von „Inlandseinsätzen “ und der Unterstellung einer Gewöhnung der Öffentlichkeit an den Anblick uniformierter Soldatinnen und Soldaten im Alltag. Vielmehr bestätigt sich eine über Jahrzehnte geübte Praxis im Zusammenwirken von Bundeswehr und Gesellschaft . Dies gilt umso mehr, als die Hilfeleistungen nicht von der Bundeswehr initiiert oder konzipiert, sondern nur auf Anforderung der für das jeweilige Vorhaben verantwortlichen zivilen Stellen erbracht werden. Vermehrt wurde im Zusammenhang mit der Aussetzung der Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes und den bereits umgesetzten beziehungsweise noch anstehenden Maßnahmen zur Neuausrichtung der Bundeswehr vonseiten der Innenminister und -senatoren der Länder die Befürchtung über abnehmende Fähigkeiten der Bundeswehr bei Hilfeleistungen geäußert. Die Bundesregierung erachtet das öffentliche Auftreten von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in Uniform als eine selbstverständliche Normalität und als gelebten Ausdruck des Leitbildes des Staatsbürgers in Uniform. Das Weißbuch 2006 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr erläutert die Sicherheitspolitik Deutschlands in ihren strategischen Rahmenbedingungen, Werten, Interessen und Zielen, ist aber keine „Militärdoktrin “. Eine generelle Erweiterung von „Inlandseinsätzen des Militärs“ ist darin nicht vorgesehen. Sofern in der Anlage 1 nichts anderes angegeben, wird von anderen Behörden Amtshilfe durch die Bundeswehr aus tatsächlichen Gründen angefordert, besonders weil der antragstellenden Behörde die zur Vornahme der Amtshandlung erforderlichen Dienstkräfte oder Einrichtungen fehlen und sie die Amtshandlung nicht selbst vornehmen kann (§ 5 Absatz 1 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes – VwVfG). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in den Antworten auf die vorausgegangenen Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. verwiesen (Bundestagsdrucksachen 16/6159, 16/6301, 16/7427, 16/8615, 16/9886, 16/10456, 16/11276, 16/12771, 16/13844, 17/101, 17/637, 17/2281, 17/2846, 17/3934, 17/4974, 17/6049, 17/6767, 17/7591, 17/8670, 17/9520, 17/10447, 17/11246, 17/12458, 17/13438, 17/14570, 18/153, 18/664, 18/1319, 18/2267, 18/3022, 18/3981 sowie 18/5176). V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5801 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 01 \1 80 58 01 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 3 Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Antworten der Bundesregierung auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Beantwortung jeweils vorliegenden Informationen erfolgen. 1. Welche bevorstehenden Einsätze der Bundeswehr auf der Grundlage von Artikel 35 Absatz 1 GG (Amtshilfe) sind zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage wann und durch wen beschlossen worden? a) Wer hat die Amtshilfeersuchen zu welchem Zeitpunkt gestellt? b) Worin besteht der Inhalt des jeweiligen Ersuchens (bitte vollständig angeben )? c) Was ist der beabsichtigte Zweck (bitte die vom Antragsteller mithilfe der Bundeswehr geplanten Maßnahmen vollständig angeben)? d) Welche Fähigkeiten, Kapazitäten, Gerätschaften sollen eingesetzt werden ? e) Wie viele Soldatinnen und Soldaten inklusive der zur Eigensicherung abgestellten Soldatinnen und Soldaten werden zum Einsatz kommen? f) Über welche Waffen und welche Munitionierung verfügen diese Soldatinnen und Soldaten? g) Welche Aufgaben sollen die Soldatinnen und Soldaten erfüllen? h) An welchem Datum bzw. in welchem Zeitraum und an welchen Orten bzw. in welcher Region sollen die Einsätze stattfinden? i) Welche Kosten werden dabei entstehen, und wer kommt für diese auf? Zum Stichtag 6. August 2015 liegen 15 entschiedene Anträge auf Amtshilfe vor. Es handelt sich bei der beantragten Verwendung bzw. Bereitstellung von Personal , Einrichtungen und Gerät der Bundeswehr im Wege der Amtshilfe nach Artikel 35 Absatz 1 GG nicht um Einsätze der Bundeswehr. Zu Einzelheiten wird auf die Anlage 1, Nummer 1 bis 15 verwiesen.* 2. Wie viele noch nicht beschlossene Amtshilfeersuchen liegen zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage der Bundeswehr vor (bitte nach dem Schema von Frage 1 beantworten)? Zum Stichtag 6. August 2015 liegen 17 Anträge auf Amtshilfe vor, die noch nicht entschieden sind. Zu Einzelheiten wird auf die Anlage 1, Nummer 16 bis 32 verwiesen.* 3. Wie viele Unterstützungsleistungen durch die Bundeswehr für Veranstaltungen Dritter sind derzeit wann und durch wen beschlossen worden (bitte nach dem Schema von Frage 1 beantworten)? Zum Stichtag 6. August 2015 ist kein Antrag auf Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter entschieden. 4. Wie viele Ersuchen um Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter liegen der Bundeswehr zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage vor (bitte nach dem Schema von Frage 1 beantworten)? Zum Stichtag 6. August 2015 liegen keine Anträge auf Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter vor. * Von einer Drucklegung der Anlage 1 wird abgesehen. Diese ist als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/5801 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5801 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 01 \1 80 58 01 .fm , 2 8. A ug us t 2 01 5, S ei te 4 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 5. Welche Amtshilfemaßnahmen hat die Bundeswehr im zweiten Quartal 2015 durchgeführt (bitte nach dem Schema von Frage 1 beantworten)? Vom 1. April 2015 bis zum 30. Juni 2015 wurden 133 Unterstützungsleistungen im Rahmen der Amtshilfe erbracht. Zu Einzelheiten wird auf die Anlage 1, Nummer 33 bis 165 verwiesen.* 6. Welche Unterstützungsleistungen hat die Bundeswehr für Veranstaltungen Dritter im zweiten Quartal 2015 durchgeführt (bitte nach dem Schema von Frage 1 beantworten)? Vom 1. April 2015 bis zum 30. Juni 2015 wurden zwei Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter erbracht. Zu Einzelheiten wird auf die Anlage 2, Nummer 1 bis 2 verwiesen.** 7. Welche Amtshilfeersuchen bzw. Anträge auf Unterstützung von Veranstaltungen Dritter sind im zweiten Quartal 2015 abgelehnt worden (bitte die Anträge nach dem Schema von Frage 1 erläutern und die Gründe für die Ablehnung nennen)? Vom 1. April 2015 bis zum 30. Juni 2015 wurden 18 Anträge auf Amtshilfe abgelehnt . Zu Einzelheiten wird auf die Anlage 1, Nummer 166 bis 183 verwiesen.* Vom 1. April 2015 bis zum 30. Juni 2015 wurde kein Antrag auf Unterstützung von Veranstaltungen Dritter abgelehnt. 8. Welche Amtshilfeersuchen bzw. Anträge auf Unterstützung von Veranstaltungen Dritter sind im zweiten Quartal 2015 zurückgezogen worden (bitte die Anträge nach dem Schema von Frage 1 erläutern), und welche Angaben kann die Bundesregierung über den Grund für die Zurückziehung machen? Vom 1. April 2015 bis zum 30. Juni 2015 wurden fünf Anträge auf Amtshilfe durch die Antragsteller zurückgezogen. Zu Einzelheiten wird auf die Anlage 1, Nummer 184 bis 188 verwiesen.* Vom 1. April 2015 bis zum 30. Juni 2015 wurde kein Antrag auf Unterstützung von Veranstaltungen Dritter durch den Antragsteller zurückgezogen. 9. Welche Nachmeldungen zu Amtshilfe- bzw. Unterstützungsleistungen aus der Vergangenheit kann die Bundesregierung machen? Aus der Vergangenheit wurden keine Anträge auf Amtshilfe oder auf Unterstützung von Veranstaltungen Dritter nachgemeldet. * Von einer Drucklegung der Anlage 1 wird abgesehen. Diese ist als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/5801 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. ** Von einer Drucklegung der Anlagen 2 wird abgesehen. Diese ist als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/5801 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .