Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5805 18. Wahlperiode 21.08.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 05 \1 80 58 05 .fm , 2 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 19. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5720 – Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde der Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Spätestens ab dem Jahr 2017 soll die Förderhöhe für die einzelnen erneuerbaren Energieträger nicht mehr gesetzlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen ermittelt werden (§ 2 Absatz 5 Satz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – EEG 2014). Um erste Erfahrungen mit dem neuen Förderinstrument zu sammeln, werden bis zum Jahr 2017 Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen durchgeführt. Diese Pilotausschreibungen werden durch die am 12. Februar 2015 in Kraft getretene Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) geregelt . Anhand der Erfahrungen aus den Pilotausschreibungen soll entschieden werden, ob und in welcher Ausgestaltung auch andere erneuerbare Energieträger auf das Ausschreibungsmodell umgestellt werden. Im Rahmen der Umstellung auf Ausschreibungen soll laut Gesetz die Akteursvielfalt bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten bleiben (§ 2 Absatz 5 Satz 3 EEG 2014), d. h. Energiegenossenschaften, Bürgerprojekte und andere kleine Akteure sollen angemessen im weiteren Ausschreibungsverfahren berücksichtigt werden. Die zweite Ausschreibungsrunde endete am 1. August 2015. Allgemeine Fragen zur Gebotsabgabe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen 1. Wie viele Gebote und welches gesamte Gebotsmengenvolumen (in Kilowatt – kW) wurden eingereicht? Es wurden 136 Gebote eingereicht. Das gesamte Gebotsvolumen betrug 558 400 kW. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5805 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 05 \1 80 58 05 .fm , 2 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 2 2. Wie hoch ist der jeweilige abgegebene gesamte Gebotsmengenanteil (in kW) nach natürlichen Personen, GbR, OHG, GmbH & Co. KG, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eG und anderen juristischen Personen aufgeschlüsselt, und wie verteilen sich diese Gebotsmengenanteile auf die jeweiligen Größensegmente bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 2 000 kW, bis 5 000 kW und bis 10 000 kW? 3. Wie viele Gebotsmengen wurden nach natürlichen Personen, GbR, OHG, GmbH & Co. KG, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eG und anderen juristischen Personen aufgeschlüsselt abgegeben , und wie verteilen sich diese Gebotsmengenanzahlen auf die jeweiligen Größensegmente bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 2 000 kW, bis 5 000 kW und bis 10 000 kW? Gebotsmenge je Rechtsform und Gebotsgrößen (beides in kW) Rechtsform Alle bis 500 500 – 1 000 1000 – 2 000 2000 – 5 000 5000 – 10 000 natürliche Person 10 697 190 507 0 3 638 6 362 GbR 10 205 0 1 664 0 8 541 0 GmbH 130 003 220 0 8 565 38 024 83 194 GmbH & Co. KG 393 759 1 000 5 528 20 811 134 345 232 075 AG bzw. SE 10 000 0 0 0 0 10 000 eingetragene Genossenschaft 1 487 499 988 0 0 0 andere juristische Person 2 249 499 0 1 750 0 0 Anzahl der Gebote je Rechtsform und Gebotsgrößen in kW Rechtsform Alle bis 500 500 – 1 000 1 000 – 2 000 2 000 – 5 000 5 000 – 10 000 natürliche Person 4 1 1 0 1 1 GbR 5 0 2 0 3 0 GmbH 28 1 0 5 12 10 GmbH & Co. KG 94 2 7 13 42 30 AG bzw. SE 1 0 0 0 0 1 eingetragene Genossenschaft 2 1 1 0 0 0 andere juristische Person 2 1 0 1 0 0 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5805 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 05 \1 80 58 05 .fm , 2 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 3 4. Wie viele Bieter haben mehrere Gebote abgegeben, und wie hoch ist der jeweilige Gebotsmengenanteil (in kW) nach natürlichen Personen, GbR, OHG, GmbH & Co. KG, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eG und anderen juristischen Personen? Nach der ersten Auswertung der abgegebenen Gebote haben voraussichtlich 15 Bieter mehrere Gebote abgeben. Die folgende Tabelle zeigt die Gebotsmenge der Mehrgebotsbieter aufgeschlüsselt nach der Rechtsform der Bieter: 5. Wie hoch ist der jeweilige abgegebene Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach der Flächenkategorie der geplanten Freiflächenanlage gemäß § 6 Absatz 3 Nummer 6a bis 6c FFAV? 6. Wie hoch ist der jeweilige abgegebene Gebotsmengenanteil (in kW ohne Nachkommastellen) von natürlichen Personen, GbR, OHG, GmbH & Co. KG, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eG und anderen juristischen Personen nach dem Planungsstand gemäß § 6 Absatz 4 Nummer 1a bis 1c FFAV? aufgeschlüsselt Mehrgebotsbieter je Rechtsform Rechtsform Gebotsmenge in kW natürliche Person 10 000 GmbH 50 903 GmbH & Co. KG 111 525 Gebotsmenge je Flächentyp Flächentyp Gebotsmenge in kW Seitenrandstreifen an Autobahnen und Schienenwegen 220 535 Konversionsfläche 331 650 Versiegelte Fläche 6 215 Gebotsmenge in kW je Planungsstand Rechtsform/ Planungsstand Aufstellungsbeschluss Offenlegungsbeschluss beschlossener Bebauungsplan AG bzw. SE 10 000 andere juristische Person 2 249 eingetragene Genossenschaft 499 988 GbR 2 600 664 6 941 GmbH 67 094 21 659 41 250 GmbH & Co. KG 181 696 108 402 103 661 natürliche Person 190 10 507 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5805 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 05 \1 80 58 05 .fm , 2 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 4 7. Wie hoch sind der niedrigste und der höchste Gebotswert, die geboten wurden? Der niedrigste Gebotswert beträgt 1 ct/kWh, der höchste Gebotswert beträgt 10,98 ct/kWh. 8. Wie hoch ist der Durchschnittswert aller Gebotswerte, die geboten wurden ? Um strategische Gebote zu vermeiden, werden vor der Frist zur Abgabe der Zweitsicherheit am 1. September 2015 keine Informationen veröffentlicht, die den Zuschlagswert stark eingrenzen. Es sollen Gebote vermieden werden, die nur dazu dienen, sich zunächst einen Zuschlag zu sichern und dann in Abhängigkeit von der Höhe des Zuschlagswerts zu entscheiden, ob eine Zweitsicherheit für den Zuschlag abgegeben wird oder nicht. Fragen zur Akteursvielfalt bei der Gebotsabgabe 9. Wie viele rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen besitzen insgesamt mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern, die ein oder mehrere Gebote abgegeben haben (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 1d FFAV)? 60 rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen, die ein oder mehrere Gebote abgegeben haben, besitzen insgesamt mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals. 10. Wie viele GbR, OHG, GmbH & Co. KG, andere rechtsfähige Personengesellschaften , Vereine, Stiftungen, eG und andere juristische Personen besitzen jeweils mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern, die ein oder mehrere Gebote abgegeben haben (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 1d FFAV)? Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der Anteilseigner, die jeweils mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern besitzen: Anzahl der Anteilseigner von Geboten je Rechtsform Rechtsform Anzahl der Anteilseigner GmbH 46 GmbH & Co. KG 3 AG bzw. SE 8 eingetragene Genossenschaft 1 andere juristische Person 2 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5805 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 05 \1 80 58 05 .fm , 2 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 5 11. Wie viele Bieter, die geboten haben, haben angekreuzt, dass sie ein Kleinunternehmen (Hauptmerkmale kleiner als 50 Mitarbeiter und Umsatz oder Bilanzsumme kleiner oder gleich 10 Mio. Euro) sind? 12. Wie viele Bieter, die geboten haben, haben angekreuzt, dass sie ein Kleinstunternehmen (Hauptmerkmale kleiner als zehn Mitarbeiter und Umsatz oder Bilanzsumme kleiner oder gleich 2 Mio. Euro) sind? 13. Wie viele Bieter, die geboten haben, haben angekreuzt, dass sie weder ein Kleinunternehmen noch ein Kleinstunternehmen sind? Die Fragen 11 bis 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Angabe der Zuordnung der Bieter zur Größe ihres Unternehmens ist freiwillig und wird daher im Rahmen des Zuschlagverfahrens nicht überprüft. 31 Bieter haben angekreuzt, dass sie ein Kleinunternehmen sind, 46 Bieter haben angekreuzt , dass sie ein Kleinstunternehmen sind und 18 Bieter haben angekreuzt, dass sie weder ein Klein- noch ein Kleinstunternehmen sind. 20 Bieter haben hier keine Angaben gemacht. 14. Wie viele Bieter, die geboten haben, sind bereit, an einer späteren Evaluierung des Ausschreibungsverfahrens teilzunehmen? 81 Bieter sind bereit an einer späteren Evaluierung des Ausschreibungsverfahrens teilzunehmen. Allgemeine Fragen nach Gebotszuschlag für Photovoltaik-Freiflächenanlagen 15. Wie viele Gebote, und welches gesamte Gebotsmengenvolumen (in kW) wurden bezuschlagt? Es wurden 33 Gebote mit insgesamt 159 735 kW (vorläufig) bezuschlagt. Sollten Bieter in größerem Umfang ihrer Pflicht zur Hinterlegung der Zweitsicherheit nicht nachkommen, kann ein Nachrückverfahren diese und die im folgenden genannten Werte noch ändern. Dies gilt auch für die Antworten zu den Fragen 16 bis 28. 16. Wie hoch ist der jeweilige bezuschlagte gesamte Gebotsmengenanteil (in kW) nach natürlichen Personen, GbR, OHG, GmbH & Co. KG, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eG und anderen juristischen Personen aufgeschlüsselt, und wie verteilen sich diese Gebotsmengenanteile auf die jeweiligen Größensegmente bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 2 000 kW, bis 5 000 kW und bis 10 000 kW? Aus Datenschutzgründen ist eine Angabe je Rechtsform nicht möglich, da nur einer GbR Zuschläge erteilt wurden und die Angabe dieser Daten Rückschlüsse auf einzelne Bieter zulassen würde. Es werden daher in der folgenden Tabelle kumulierte Daten angegeben: Zuschlagsmenge je Gebotsmengenkategorie in kW Alle bis 500 500 – 1000 1000 – 2000 2000 – 5000 5000 – 10000 156.970 0 2 000 8 060 39 444 110 231 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5805 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 05 \1 80 58 05 .fm , 2 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 6 17. Wie viele Gebotsmengen wurden nach natürlichen Personen, GbR, OHG, GmbH & Co. KG, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen , Stiftungen, eG und anderen juristischen Personen aufgeschlüsselt bezuschlagt, und wie verteilen sich diese Gebotsmengenanzahlen auf die jeweiligen Größensegmente bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 2 000 kW, bis 5 000 kW und bis 10 000 kW? Aus Datenschutzgründen ist eine Angabe je Rechtsform nicht möglich, da nur einer GbR Zuschläge erteilt wurden und die Angabe dieser Daten Rückschlüsse auf einzelne Bieter zulassen würde. Es werden daher in der folgenden Tabelle kumulierte Daten angegeben: Aus Datenschutzgründen ist eine Angabe je Rechtsform nicht möglich, da nur einer GbR Zuschläge erteilt wurden und die Angabe dieser Daten Rückschlüsse auf einzelne Bieter zulassen würde. Es werden daher in der folgenden Tabelle kumulierte Daten angegeben: 18. Wie viele Bieter haben mehrere Gebote bezuschlagt bekommen, und wie hoch ist der jeweilige Gebotsmengenanteil (in kW) nach natürlichen Personen , GbR, OHG, GmbH & Co. KG, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften , Vereinen, Stiftungen, eG und anderen juristischen Personen aufgeschlüsselt? Fünf Bieter haben Zuschläge für mehrere Gebote erhalten. Die Gebotsmenge beträgt insgesamt 52 794 kW. Aus Datenschutzgründen ist eine Angabe je Rechtsform nicht möglich, da nur einer GmbH mehrere Zuschläge erteilt wurden und andernfalls Rückschlüsse auf einzelne Bieter und Gebote möglich wären. Addiert man dazu die Zuschlagsmengen der Bieter, aus deren Angaben zu den Anteilseignern oder Bevollmächtigten hervorgeht, dass sie mittelbar verbunden sind und mehr als einen Zuschlag erhalten haben, erhält man eine Gesamtzuschlagsmenge von 116 446 kW. 19. Wie hoch ist der jeweilige bezuschlagte Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach der Flächenkategorie der geplanten Freiflächenanlage gemäß § 6 Absatz 3 Nummer 6a bis 6c FFAV? Anzahl der Zuschläge je Gebotsmengenkategorie Alle bis 500 500 – 1000 1000 – 2000 2000 – 5000 5000 – 10000 33 0 2 5 13 13 Zuschlagsmenge je Flächenkategorie Flächenkategorie Zuschlagsmenge in kW Seitenrandstreifen an Autobahnen und Schienenwegen 79 938 Konversionsfläche 79 797 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5805 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 05 \1 80 58 05 .fm , 2 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 7 20. Wie hoch ist der jeweilige bezuschlagte Gebotsmengenanteil (in kW ohne Nachkommastellen) von natürlichen Personen, GbR, OHG, GmbH & Co. KG, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eG und anderen juristischen Personen nach dem Planungsstand gemäß § 6 Absatz 4 Nummer 1a bis 1c FFAV aufgeschlüsselt? Aus Datenschutzgründen ist eine Angabe je Rechtsform nicht möglich, da jeweils nur einer GmbH und einer AG Zuschläge erteilt wurden und die Angabe dieser Daten Rückschlüsse auf einzelne Bieter und Gebote zulassen würde. Es werden daher in der folgenden Tabelle kumulierte Daten angegeben: 21. Wie hoch sind der niedrigste und der höchste Gebotswert, die einen Zuschlag bekommen haben? 22. Wie hoch ist der Durchschnittswert aller Gebotswerte, die einen Zuschlag bekommen haben? Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Um strategische Gebote zu vermeiden, können vor der Frist zur Abgabe der Zweitsicherheit am 1. September 2015 keine Informationen veröffentlicht, die den Zuschlagswert stark eingrenzen. Es sollen Gebote vermieden werden, die nur dazu dienen sich zunächst einen Zuschlag zu sichern und in Abhängigkeit der Höhe des Zuschlagswerts zu entscheiden, ob eine Zweitsicherheit für den Zuschlag abgegeben wird oder nicht. Fragen zur Akteursvielfalt der bezuschlagten Gebote 23. Wie viele rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen besitzen insgesamt mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 1d FFAV)? 17 rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, besitzen insgesamt mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals. 24. Wie viele GbR, OHG, GmbH & Co. KG, andere rechtsfähige Personengesellschaften , Vereine, Stiftungen, eG und andere juristische Personen besitzen jeweils mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 1d FFAV)? Planungsstand Aufstellungs-beschluss Offenlegungsbeschluss beschlossener Bebauungsplan Zuschlagsmenge in kW 26 687 61 821 71 227 Anzahl der Anteilseigner je Rechtsform Rechtsform Anzahl der Anteilseigner GmbH 11 GmbH & Co. KG 3 AG bzw. SE 3 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5805 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 05 \1 80 58 05 .fm , 2 7. A ug us t 2 01 5, S ei te 8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 25. Wie viele Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, haben angekreuzt, dass sie ein Kleinunternehmen (Hauptmerkmale: kleiner als 50 Mitarbeiter und Umsatz oder Bilanzsumme kleiner oder gleich 10 Mio. Euro) sind? 26. Wie viele Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, haben angekreuzt, dass sie ein Kleinstunternehmen (Hauptmerkmale: kleiner als zehn Mitarbeiter und Umsatz oder Bilanzsumme kleiner oder gleich 2 Mio. Euro) sind? 27. Wie viele Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, haben angekreuzt, dass sie weder ein Kleinunternehmen noch ein Kleinstunternehmen sind? Die Fragen 25 bis 27 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Angabe der Zuordnung der Bieter zur Größe ihres Unternehmens ist freiwillig und wird daher im Rahmen des Zuschlagverfahrens nicht überprüft. Acht Bieter haben angekreuzt, dass sie ein Kleinunternehmen sind, zwölf Bieter haben angekreuzt, dass sie ein Kleinstunternehmen sind und drei Bieter haben angekreuzt, dass sie weder ein Klein- noch ein Kleinstunternehmen sind. 28. Wie viele Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, sind bereit an einer späteren Evaluierung des Ausschreibungsverfahrens teilzunehmen ? 18 Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, sind bereit an einer späteren Evaluierung des Ausschreibungsverfahrens teilzunehmen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .