Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5815 18. Wahlperiode 24.08.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 15 \1 80 58 15 .fm , 3 1. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 21. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5748 – Zum aktuellen Einsatz der Bundespolizei in Saudi-Arabien Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit geraumer Zeit sind Polizisten der Bundespolizei in Saudi-Arabien zur Modernisierung des Grenzschutzes im Einsatz. Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hält den Einsatz der Bundespolizei in Saudi-Arabien für falsch (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/6468 und 17/7470). Auch das am 27. Mai 2009 mit der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien geschlossene Abkommen über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich wird kritisch gesehen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3553). Denn angesichts der menschenrechtlichen Bedenken muss jede Art der Zusammenarbeit mit Saudi-Arabien, bei der es um Sicherheitsfragen, die Vermittlung von Know-how und den Verkauf von Sicherheitstechnik geht, äußerst genau geprüft und klar geregelt werden. Dabei gilt das besondere Interesse der Fraktion auch der Situation der Beamtinnen und Beamten, die in Saudi-Arabien gegebenenfalls weiter auf rechtlich zweifelhafter Basis im Einsatz sind. 1. Welche Maßnahmen führt die Bundespolizei derzeit mit saudi-arabische Sicherheitsbehörden durch (bitte sämtliche Maßnahmen mit jeweiliger Beteiligung deutscher Beamtinnen und Beamten einzeln unter Angabe des Zeit- und Kostenrahmens aufschlüsseln)? Derzeit führt die Bundespolizei keine Trainings- oder Beratungsmaßnahmen mit saudi-arabischen Grenzschutzbehörden durch. Eine Wiederaufnahme der Trainings- und Beratungsmaßnahmen wird voraussichtlich im September 2015 erfolgen. Im Zeitraum von Mai 2014 bis Juni 2015 hat die Bundespolizei anlassbezogen Trainings-und Beratungsmaßnahmen für den saudi-arabischen Grenzschutz in unterschiedlichen Regionen in den jeweiligen regionalen Trainingszentren durchgeführt. Dabei handelt es sich um polizeifachliche Module von einer Zeitdauer von zwei bis zehn Wochen, die ausschließlich in Klassenräumen oder innerhalb der InfraV or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5815 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 15 \1 80 58 15 .fm , 3 1. A ug us t 2 01 5, S ei te 2 struktur der jeweiligen Trainingseinrichtungen des saudi-arabischen Grenzschutzes durchgeführt werden. Adressaten dieser Trainings- und Beratungsmaßnahmen sind Führungskräfte (Offiziere) des saudi-arabischen Grenzschutzes, die u. a. im Bereich von polizeilichen Führungs- und Entscheidungsprozessen, Prinzipien der polizeilichen Auftrags- und Befehlsgebung sowie zu polizeilichen Ablauf- und Entscheidungsprozessen in Lagezentralen und Führungs- und Einsatzstellen geschult wurden. Menschenrechte und rechtsstaatliche Grundsätze gehören ebenfalls zu den Kursinhalten. Darüber hinaus hat die Bundespolizei Angehörige des saudi-arabischen Grenzschutzes für eine Tätigkeit als Trainer vorbereitet. Diese Trainer sollen zukünftig selbstständig die unteren Dienstgrade des saudi-arabischen Grenzschutzes in grenzpolizeilichen Basismaßnahmen schulen. Das Innenministerium des Königreichs Saudi-Arabien stellt zur Refinanzierung der für die Trainings- und Beratungsmaßnahmen der Bundespolizei anfallenden auslandsbedingten Mehrkosten entsprechende Finanzmittel zur Verfügung. Diese lagen für den Zeitraum von Mai 2014 bis Juni 2015 bei ca. 2,5 Mio. Euro. Im Übrigen wird auf die regelmäßige quartalsmäßige Antwort der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu „Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland“ verwiesen. 2. Welche konkreten Aufgaben im Rahmen dieser Maßnahmen übernehmen nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten , und wie ist deren Status? Zu den Aufgaben wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Durchführung der Trainings- und Beratungsmaßnahmen der Bundespolizei erfolgt auf der Basis einer bilateralen Regierungszusammenarbeit. Hierfür haben das Bundesministerium des Innern und das Innenministerium des Königreichs Saudi-Arabien eine Vereinbarung über die Unterstützung bei der Entwicklung und Ausbildung des Grenzschutzes des Königreichs Saudi-Arabien abgeschlossen. Hierin sind Immunitäten und Privilegien der vom Bundesministerium des Innern entsandten Mitarbeiter der Bundespolizei geregelt. Sie dürfen auf dieser Grundlage nicht durch saudi-arabische Stellen festgenommen oder festgehalten werden, noch darf ihr Eigentum beschlagnahmt werden. Zusätzlich genießen sie Immunität in Bezug auf Äußerungen, Schriftstücke oder Tätigkeiten, die sie in ihrer offiziellen Funktion ausüben. 3. Welche Verträge liegen diesen Maßnahmen zugrunde? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Wie wurden die Aufgaben der Bundespolizei in den zu Frage 3 genannten Verträgen genau beschrieben? Die Bundespolizei unterstützt bei der Modernisierung und Entwicklung des Grenzschutzes im Königreich Saudi-Arabien. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5815 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 15 \1 80 58 15 .fm , 3 1. A ug us t 2 01 5, S ei te 3 5. Inwiefern ist die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in die polizeiliche Zusammenarbeit mit Saudi-Arabien einbezogen ? Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH erbringt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern administrative und logistische Unterstützungsleistungen, die im Rahmen der Umsetzung des Projekt- und Finanzmanagements zur Durchführung der Trainings- und Beratungsmaßnahmen erforderlich sind. 6. Gibt es in diesen Vereinbarungen zur polizeilichen Zusammenarbeit mit Saudi-Arabien Klauseln, die der Bundesregierung eine vorzeitige Aufkündigung der Zusammenarbeit ermöglicht (wenn ja, bitte im Wortlaut angeben , unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist)? Die bilaterale Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Innenministerium des Königreichs Saudi-Arabien hat eine Laufzeit von einem Jahr ab dem Datum des Inkrafttretens und wird automatisch für denselben Zeitraum oder Zeiträume verlängert, sofern nicht eine der Vertragsparteien die andere über diplomatischem Wege mindestens sechs Monate vor Ablauf über ihren Wunsch unterrichtet, die Vereinbarung zu kündigen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 15 \1 80 58 15 .fm , 3 1. A ug us t 2 01 5, S ei te 4 Gesamtherstellung: H. 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