Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5817 18. Wahlperiode 24.08.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 17 \1 80 58 17 .fm , 3 1. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 20. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5728 – Bisherige Erfahrungen bei der Einführung der Visa-Warndatei Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Vor über zwei Jahren, am 1. Juni 2013, trat das Gesetz zur Errichtung einer Visa-Warndatei (VWDG) in Kraft. Bereits in der Sachverständigenanhörung im Oktober 2011 wurde die Visa-Warndatei als eine „Datensammlung mit hohem Stigmatisierungspotential“ bezeichnet. Statt bestehende Verfahren zu optimieren, würden durch ihre Schaffung aufwändige Infrastrukturinvestitionen betrieben. Erhebliche Bedenken wurden im Hinblick auf den sehr weit gefassten, in der Datei zu speichernden Personenkreis geäußert. Es wurde zudem vor einer Verletzung des Grundrechts auf informelle Selbstbestimmung der Gespeicherten gewarnt. Die Speicherung könne zu einem Generalverdacht gegen Einlader und Besucher führen (vgl. Meldung auf www.heise.de vom 25. Oktober 2015 „Verfassungsrechtliche Bedenken gegen geplante Visa-Warndatei“). In der Datei werden Visumantragsteller, Einlader, Verpflichtungsgeber und sonstige im Visumverfahren beteiligte Referenzpersonen gespeichert , sofern sie mit Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten mit Bezug zum Visumverfahren oder mit sonstigem Auslandsbezug aufgefallen sind. Gespeichert werden aber auch solche Personen, die – wenn auch nur unbeabsichtigt – falsche Angaben im Visumverfahren getätigt, ihre Ausreiseverpflichtungen nicht eingehalten oder als Verpflichtungsgeber aus dem Aufenthalt eingeladener Personen entstandene Kosten nicht beglichen haben oder nicht begleichen konnten . Eine freiwillige Speicherung ist ebenfalls möglich, zum Beispiel um Verwechslungen auszuschließen, wenn unter dem eigenen Namen unbefugt Verpflichtungserklärungen abgegeben wurden. Im Rahmen eines Datenabgleichverfahrens nach § 72a des Aufenthaltsgesetzes werden Daten aus dem Visumverfahren mit bestimmten Daten aus der Antiterrordatei automatisiert abgeglichen. Zu diesem Zweck wurde beim Bundesverwaltungsamt eine besondere Organisationseinheit errichtet. Die Visa-Warndatei wird durch das Bundesverwaltungsamt geführt. Zur Speicherung sind je nach Anlass Auslandsvertretungen, Ausländerbehörden, grenzpolizeiliche Stellen und Staatsanwaltschaften befugt. Zum Abruf sind die deutV or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5817 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 17 \1 80 58 17 .fm , 3 1. A ug us t 2 01 5, S ei te 2 schen Auslandsvertretungen im Rahmen des Visumverfahrens befugt, ohne dass Anhaltspunkte für eine „missbräuchliche“ Antragstellung vorliegen müssen . Das Gesetz ermächtigt das Bundesverwaltungsamt, hierfür ein automatisiertes Verfahren einzurichten. Zur Prüfung von Visumanträgen, die direkt an der Grenze gestellt werden, sind auch die grenzpolizeilichen Stellen sowie im Rahmen der Prüfung von Verpflichtungsgebern die Ausländerbehörden abrufbefugt . Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat in ihrem 25. Tätigkeitsbericht angegeben, rund 1 000 Stellen seien Nutzer der Visa-Warndatei. Fraglich ist allerdings aus Sicht der Fragesteller , ob die Visa-Warndatei, wie von der BfDI aus der Gesetzesbegründung übernommen, den „Auslandsvertretungen eine verbesserte Entscheidungsgrundlage “ bietet oder nicht vielmehr „Treffer“ in der Datei recht schematisch zur Ablehnung eines Visumantrags führen. Dies sollte jedenfalls nach Ansicht der Fragesteller Gegenstand der im kommenden Jahr vorzunehmenden Evaluation des Visa-Warndateigesetzes sein. In der Bundesrepublik Deutschland bestehen neben der Visa-Warndatei eine ganze Reihe von Datenbanken und -sammlungen, auf die die zuständigen Behörden bei der Prüfung eines Visumantrags zugreifen können: das Ausländerzentralregister , das Schengener Informationssystem, das Visa-Informationssystem , die Anti-Terror-Datei, das Bundeszentralregister und weitere (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Einrichtung einer Visa-Warndatei“, Bundestagsdrucksache 17/6223). 1. Wie viele Datensätze waren zum 1. Juni 2015 (ersatzweise hier und im Folgenden aktuelle Zahlen) in der Visa-Warndatei gespeichert? Mit Stand 1. August 2015 waren in der Visa-Warndatei (VWD) 22 348 Sachverhalte zu 16 794 Personen oder Organisationen gespeichert. a) Wie viele Speicherungen wurden jeweils durch Auslandsvertretungen, Ausländerbehörden, mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden und Staatsanwaltschaften vorgenommen? Die mit Stand 1. August 2015 in der VWD erfassten 22.348 Speichersachverhalte verteilen sich wie folgt: b) Aus welchen der in § 2 VWDG genannten Anlässe wurden die Speicherungen vorgenommen? Die Speicheranlässe und ihre jeweilige Häufigkeit sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Auslandsvertretungen Ausländerbehörden Mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden Staatsanwaltschaften 5 388 292 289 16 379 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5817 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 17 \1 80 58 17 .fm , 3 1. A ug us t 2 01 5, S ei te 3 Speicheranlässe Anzahl Gesamtergebnis 22 348 davon Verurteilung nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a VWDG) 6 035 Verurteilung nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a VWDG) 6 491 Verurteilung nach § 95 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a VWDG) 196 Verurteilung nach § 96 AufenthG (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a VWDG) 2 171 Verurteilung nach § 97 AufenthG (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a VWDG) 150 Verurteilung nach § 10 SchwarzArbG (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b VWDG) 110 Verurteilung nach § 11 SchwarzArbG (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b VWDG) 125 Verurteilung nach § 232 StGB (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c VWDG) 214 Verurteilung nach § 233 StGB (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c VWDG) 67 Verurteilung nach § 233a StGB (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c VWDG) 16 Verurteilung nach § 236 Abs. 2 Satz 3 StGB (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c VWDG) 0 Verurteilung nach § 30a Abs. 1 BtMG wegen Ein- oder Ausfuhr von BtM (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d VWDG) 466 Verurteilung nach § 30a Abs. 2 BtMG wegen Ein- oder Ausfuhr von BtM (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d VWDG) 338 als Visumantragsteller ge- oder verfälschte Dokumente im Visumverfahren vorgelegt, beschafft oder hergestellt (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VWDG) 4 563 als Visumantragsteller authentische Dokumente durch falsche Angaben erschlichen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VWDG) 95 als Visumantragsteller falsche Angaben gemacht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VWDG) 943 als Visumantragsteller durch Verschweigen erheblicher Tatsachen ein Visum erschlichen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VWDG) 101 als Einlader für eine Organisation falsche Angaben gemacht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a und Satz 2 VWDG) 49 als Einlader ohne Organisation falsche Angaben gemacht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a VWDG) 78 als Verpflichtungsgeber für eine Organisation falsche Angaben gemacht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a und Satz 2 VWDG) 1 als Verpflichtungsgeber ohne Organisation falsche Angaben gemacht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe b VWDG) 51 als Verpflichtungsgeber ohne Organisation die Verpflichtung, die Kosten für den Lebensunterhalt des Antragstellers zu tragen/für die Ausreisekosten des Ausländers aufzukommen, bei Inanspruchnahme nicht erfüllt (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe b VWDG) 24 als sonstige Referenzperson für eine Organisation falsche Angaben gemacht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe c und Satz 2 VWDG) 21 als sonstige Referenzperson ohne Organisation falsche Angaben gemacht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe c VWDG) 15 Freiwillige Speicherung von Warndaten zu einer Person (§ 2 Abs. 2 VWDG) 19 Freiwillige Speicherung von Warndaten zu einer Person und Organisation (§ 2 Abs. 2 VWDG) 9 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5817 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 17 \1 80 58 17 .fm , 3 1. A ug us t 2 01 5, S ei te 4 c) Wie viele der Datensätze betrafen Einzelpersonen, wie viele Organisationen ? Von den zum Stand 1. August 2015 in der VWD erfassten 22 348 Sachverhalten standen 22 268 in Verbindung mit einer Einzelperson und 80 in Verbindung mit einer Organisation. 2. Wie oft wurde ein Ersuchen um Übermittlung von Daten aus der VisaWarndatei gestellt, und wie viele Datensätze wurden übermittelt? Als ein Ersuchen um Übermittlung von Daten aus der VWD zählt das System jede Anfrage, die an das Registerportal des Bundesverwaltungsamtes (BVA) zur VWD gerichtet wird. Datenübermittlungsersuchen stellen daher nicht nur Auskunftsersuchen der Visumbehörden nach den §§ 6 und 7 des Visa-Warndateigesetzes (VWDG), sondern etwa auch die gemäß § 5 Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung des Visa-Warndateigesetzes (VWDG-DV) vor jeder Einspeicherung in die VWD zwingend vorausgehende Anfrage im automatisierten Verfahren dar, ob zu einer fraglichen Person oder Organisation bereits Speicherungen vorhanden sind, ebenso wie Anfragen zur Identifikation eines bestimmten Datensatzes, um diesen berichtigen oder löschen zu können. Ausgehend davon wurden im Zeitraum vom 1. Juni 2013 bis 31. Juli 2015 in 6 876 014 Fällen Ersuchen um Übermittlung von Daten aus der VWD gestellt. Angesichts der Gesamtzahl von 4 902 844 Visumanträgen im Zeitraum vom 1. Juni 2013 bis 31. Juli 2015 entfällt der größte Anteil der Ersuchen auf Prüfungen nach den §§ 6 und 7 VWDG durch die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden. Die Gesamtzahl aller auf Ersuchen der verschiedenen Nutzer der VWD übermittelten Datensätze kann – technisch bedingt – nicht ermittelt werden. Die Übermittlung von Datensätzen an die verschiedenen Nutzergruppen erfolgt im Regelfall über das Registerportal des BVA (zur Ausnahme deutsche Auslandsvertretungen siehe unten). In diesen Fällen wird dem Ersuchenden systemseitig eine Liste relevant ähnlicher in der VWD gespeicherter Personen zur Verfügung gestellt. Nur bei vom jeweiligen Nutzer festgestellter Personenidentität wird automatisiert ein Komplettauszug des Datensatzes (einschließlich Warnsachverhalt ) angezeigt und damit übermittelt. Die Anzahl der vom System auf diesem Weg angezeigten Datensätze kann weder durch das Bundesverwaltungsamt zentral noch nachträglich durch die einzelnen Nutzer ausgewertet werden und lässt sich daher nicht beziffern. Angaben zu den übermittelten Datensätzen lassen sich aufgrund der Besonderheiten im Bereich der Datenübermittlung an die deutschen Auslandsvertretungen im Rahmen des Visumverfahrens nach § 6 Absatz 1 VWDG nur in begrenztem Umfang machen, da in diesem Fall die Liste relevant ähnlicher Datensätze zu in der VWD gespeicherten Personen an die beteiligte Organisationeinheit im Bundesverwaltungsamt übermittelt und dort die Personenidentität geprüft wird. Die Übermittlung eines Komplettauszuges des Datensatzes (einschließlich Warnsachverhalt) aus der VWD an die Auslandsvertretung aufgrund der vom BVA festgestellten Identität zwischen Speicherung in der VWD und den Angaben aus dem Visumsantrag erfolgte im Zeitraum vom 1. Juni 2013 bis 31. Juli 2015 in 1 397 Fällen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5817 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 17 \1 80 58 17 .fm , 3 1. A ug us t 2 01 5, S ei te 5 3. Welche Stellen haben ein Ersuchen um Datenübermittlung gestellt (bitte getrennt für Auslandsvertretungen, Ausländerbehörden, mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden angeben )? Die im Zeitraum vom 1. Juni 2013 bis 31. Juli 2015 gestellten Ersuchen um Datenübermittlung verteilen sich auf die verschiedenen Nutzer wie folgt: 4. Für wie viele Stellen gilt das automatisierte Verfahren für die Eingabe und den Abruf in der Visa-Warndatei nach § 9 Absatz 1 Satz 1 VWDG, und wie viele Stellen waren es jeweils zu den Stichtagen 1. Juli 2013, 1. Januar 2014, 1. Juli 2014, 1. Januar 2015 und 1. Juli 2015? Zur Übermittlung und Veränderung von Daten durch Direkteingabe sowie zum Datenabruf im automatisierten Verfahren waren mit Stand 1. August 2015 insgesamt 746 Stellen berechtigt. Die Angaben zu den angefragten Stichtagen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 5. Trifft die Angabe im Bericht der BfDI zu, dass rund 1 000 öffentliche Stellen Nutzer der Daten sind, und a) wie ist die exakte Zahl, Als Nutzer der VWD im Sinne der Fragestellung angesehen werden die öffentlichen Stellen, die auf der Grundlage des VWDG die VWD als Entscheidungsgrundlage einsetzen. In diesem Sinne sind derzeit 854 öffentliche Stellen als zur Nutzung der VWD berechtigt anzusehen. Hiervon haben bisher insgesamt 676 Stellen tatsächlich Gebrauch gemacht. Auslandsvertretungen Ausländerbehörden Mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden Gesamt 6 786 564 77 408 12 042 6 876 014 Stichtag Anzahl der zum automatisierten Verfahren zugelassene Stellen 1. Juli 2013 628 1. Januar 2014 717 1. Juli 2014 718 1. Januar 2015 745 1. Juli 2015 746 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5817 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 17 \1 80 58 17 .fm , 3 1. A ug us t 2 01 5, S ei te 6 b) wie viele Stellen sind jeweils für die Übermittlung an die Visa-Warndatei und für den Abruf von Daten berechtigt (bitte jeweils getrennt für Auslandsvertretungen, Ausländerbehörden, Polizeidienststellen, Dienststellen des Zollfahndungsdienstes und Staatsanwaltschaften angeben ), Zur Übermittlung von Daten an die VWD sind derzeit verpflichtet: Für den Abruf von Daten aus der VWD sind derzeit berechtigt: c) wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Schnittmenge der Stellen, die die Visa-Warndatei nutzen, mit den Stellen, die zugangsberechtigt zum Visa-Informationssystem (VIS) sind, und welche Stellen haben jeweils nur Zugang zu einem der beiden Dateien bzw. Systeme? Das VIS und die VWD sind Dateien, die zu unterschiedlichen Zwecken und mit verschiedenen Speichersachverhalten und Dateiinhalten eingerichtet worden sind. So werden im VIS nur die sogenannten Schengen-Visa gespeichert, während die VWD für alle Visumarten gilt. Daraus resultiert auch eine unterschiedliche Zugangs- und Nutzungsberechtigung. Die Auslandsvertretungen, die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden und die Ausländerbehörden haben jeweils Zugang zum VIS und zur VWD. Die Staatsanwaltschaften dürfen Auskünfte aus dem VIS einholen, in der VWD jedoch nur Einspeicherungen vornehmen und sind deshalb keine Nutzer der VWD im Sinne der Fragestellung. Das Bundesamt für Justiz ist zur Meldung bestimmter Daten an die VWD berechtigt, ist aber ebenfalls kein Nutzer der VWD im Sinne der Fragestellung. Im Rahmen von VIS zählen zusätzlich Landespolizei, Zollkriminalamt, Asylbehörden , das Bundeskriminalamt sowie die Nachrichtendienste zu den weiteren Zugangsberechtigten. In Summe gibt es derzeit 854 Stellen, die – wie aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich in unterschiedlicher Form – sowohl die VWD als auch das VIS nutzen können. Der Tabelle ist ferner zu entnehmen, welche Stellen nur die VWD oder nur das VIS nutzen können. Auslandsvertretungen Ausländerbehörden Mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden Staatsanwaltschaften Bundesamt für Justiz Summe 176 579 99 185 1 1 040 Auslandsvertretungen Ausländerbehörden Mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden Summe 176 579 99 854 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5817 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 17 \1 80 58 17 .fm , 3 1. A ug us t 2 01 5, S ei te 7 6. Sind der Bundesregierung signifikante Effekte der Visa-Warndatei in den Deliktsbereichen, gegen die sich die Visa-Warndatei richten soll, bekannt, und wenn nein, wird die Untersuchung solcher Effekte Gegenstand der durch die Bundesregierung vorzunehmenden Evaluation sein? Welche Effekte durch die VWD erzielt werden, wird die Bundesregierung im Rahmen der gemäß § 17 VWDG nach dreijähriger Betriebszeit durchzuführenden Evaluation näher untersuchen. 7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu der im Gesetzentwurf versprochenen Beschleunigung von Visumverfahren an deutschen Auslandsvertretungen oder bei der Beantragung von Visa an Grenzübergangsstellen vor, und wird die Untersuchung solcher Effekte Gegenstand der durch die Bundesregierung vorzunehmenden Evaluation sein? Welche Effekte die VWD im Bereich der Beschleunigung der Visabearbeitung erzielt hat, wird die Bundesregierung im Rahmen der gemäß § 17 VWDG nach dreijähriger Betriebszeit durchzuführenden Evaluation näher untersuchen. 8. Wird es auch hinsichtlich des Zugangs von Sicherheitsbehörden zum VIS eine Evaluation durch die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium des Innern geben, und wenn nein, warum nicht? Eine Evaluation der technischen Funktionsweise des VIS einschließlich des Sicherheitssystems erfolgt nach Artikel 50 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über das VIS und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für eiAnzahl Stellen Davon berechtigt für: VIS VWD VIS und VWD Auslandsvertretungen 176 100 % 100 % Bundespolizei 152 100 % nur mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden Ausländerbehörden 579 100 % 100 % VIS Staatsanwaltschaften 185 100 % Landespolizei 702 100 % – Zollkriminalamt 1 100 % – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 1 100 % – Bundeskriminalamt 1 100 % – Bundesamt für Verfassungsschutz 1 100 % – Landesämter für Verfassungsschutz 16 100 % – Bundesnachrichtendienst 1 100 % – Militärischer Abschirmdienst 1 100 % – V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5817 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 17 \1 80 58 17 .fm , 3 1. A ug us t 2 01 5, S ei te 8 nen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung) bzw. Artikel 17 Absatz 3 des Beschlusses des Rates 2008/633/JI vom 23. Juni 2008 über den Zugang der benannten Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum VIS für Datenabfragen zum Zwecke der Prävention, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten (VIS-Zugangsbeschluss) alle zwei Jahre durch die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von ITGroßsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA). Nach Artikel 50 Absatz 4 der VIS-Verordnung und Artikel 17 Absatz 4 des VISZugangsbeschlusses erfolgt drei Jahre nach Betriebsaufnahme und danach alle vier Jahre eine Gesamtbewertung des VIS durch die Europäische Kommission. Diese befassen sich auch mit dem Zugang von Sicherheitsbehörden zum VIS. Eine weitere Evaluation durch die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium des Innern ist nicht vorgesehen. 9. In wie vielen Fällen wurden seit dem 1. Juni 2013 Visumsantragsdaten mit der Antiterrordatei automatisiert abgeglichen, und Im Zeitraum vom 1. Juni 2013 bis 31. Juli 2015 wurden die Daten von 4 109 900 Visumanträgen mit dem visumrelevanten Teilbestand der Antiterrordatei im BVA abgeglichen. a) wie viele Treffer haben sich dabei ergeben, Das Datenabgleichverfahren liefert automatisiert sogenannte technische Treffer, die nach festgelegten Kriterien mit hoher Wahrscheinlichkeit mit den Daten im Visumsantrag übereinstimmen. Diese technischen Treffer werden dann den fachlich zuständigen Stellen zur Prüfung auf Personenidentität und Visumversagungsgründe zugeleitet. Zu 47 410 Anträgen wurden durch das automatisierte Suchverfahren im BVA technische Treffer erzielt. b) in wie vielen Fällen eines Treffers haben speichernde Sicherheitsbehörden den Auslandsvertretungen Versagungsgründe oder Sicherheitsbedenken mitgeteilt, Durch die Sicherheitsbehörden wurden in 7 Fällen zwingende „Versagungsgründe “, sowie in weiteren 97 Fällen „Sonstige Sicherheitsbedenken“ mitgeteilt. c) in wie vielen Fällen unterblieb eine Mitteilung an die Auslandsvertretungen oder wurde zur Erteilung eines Visum geraten, etwa weil ein überwiegendes Interesse der Sicherheitsbehörden an einer Einreise bestand ? Sämtliche Mitteilungen über zwingende Versagungsgründe und sonstige Sicherheitsbedenken wurden unverzüglich an die jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretungen übermittelt. Die Übermittlung von Ergebnissen an die Auslandsvertretungen aus dem Datenabgleichverfahren erfolgt ausschließlich in Form von vordefinierten Kürzeln. Mitteilungen bezüglich besonderer Bearbeitungswünsche sind technisch ausgeschlossen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5817 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 17 \1 80 58 17 .fm , 3 1. A ug us t 2 01 5, S ei te 9 10. Wie viele Datensätze enthält mit Stand 1. Juli 2015 die beim Bundeskriminalamt (BKA) geführte Datei zur Durchführung des Konsultationsverfahrens (Visa-KzB-Verfahren) nach § 73 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes ? Mit Stand 1. Juli 2015 waren im Visa-KzB-Verfahren 13 255 111 Datensätze – gespeichert. Dabei handelt es sich um Daten aus und für das Konsultationsverfahren nach § 73 Absatz 1 AufenthG und nach Artikel 22 Visakodex (VK). Im nationalen Konsultationsverfahren werden gemäß § 73 Absatz 1 AufenthG Daten zwecks Prüfung von Ausschlussgründen im Visumverfahren an deutsche Sicherheitsbehörden übersandt. Nach Artikel 22 VK kann ein Mitgliedstaat bei Anträgen auf ein Schengenvisum von einem anderen Schengen-Staat seine vorherige Konsultation zur Feststellung von Versagungsgründen verlangen. a) Wie viele Datensätze sind in den Jahren 2013, 2014 und 2015 bis zum 30. Juni 2015 neu gespeichert worden? 2013: 2 769 708 Datensätze, 2014: 3 046 991 Datensätze, bis zum 30. Juni 2015: 1 702 518 Datensätze. b) Was löst jeweils die Speicherung in der Datei aus, und welche Angaben enthalten die Datensätze gemäß der Errichtungsanordnung? Die Speicherung der Daten aus der Konsultationsanfrage vom BVA löst die Vorgangserzeugung , die Fundstellenprüfung, die Bearbeitung des jeweiligen Prüffalls und die Übermittlung eines Votums an das BVA aus. Die Datensätze enthalten Verwaltungsdaten, Vorgangsdaten, Personendaten, Urkunden bzw. Dokumentendaten und Aktenzeichen. c) Zu wie vielen Abfragen mit wie vielen Einzelabfragen hat das BKA seit dem Jahr 2011 Recherchen in der Datei Visa-KzB-Verfahren durchgeführt, und für welche Dienststellen und Behörden (bitte nach Jahren angeben)? Dem BKA wurden seit 2011 bis zum 12. August 2015 über 1 300 Anfragen mit über 10 000 Einzeldaten (Personendaten, Adressdaten), u. a. von Polizeidienststellen der Länder und des Bundes (Bundespolizei, Fachabteilungen des BKA) sowie Auslandsvertretungen Deutschlands, übermittelt. Im Einzelnen waren dies im Jahr 2011: 182 Anfragen zu über 1 300 Einzeldaten, 2012: 453 Anfragen zu über 4 100 Einzeldaten, 2013: 406 Anfragen zu über 3 700 Einzeldaten, 2014: 180 Anfragen zu über 1 180 Einzelanfragen und bis zum 30. Juni 2015: 81 Anfragen zu über 250 Einzeldaten. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5817 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 17 \1 80 58 17 .fm , 3 1. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 0 d) Für welche Staaten wird nach aktuellem Stand das Konsultationsverfahren durchgeführt? In welchen Fällen ein Konsultationsverfahren durchzuführen ist, wird nach § 73 Absatz 4 AufenthG durch eine Verwaltungsvorschrift geregelt. Die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 73 AufenthG enthält in Anlage 1* eine Liste der Staatsangehörigen, bei denen ein Konsultationsverfahren gemäß § 73 Absatz 1 AufenthG durchzuführen ist. In Anlage 3 ist ein Teil der Liste der Europäischen Union aufgeführt (vgl. Artikel 22 Visakodex). Bei den in diesem Teil aufgeführten Staaten müssen andere Schengen-Staaten Deutschland konsultieren. Die gesamte Liste der Europäischen Union ist als „RESTREINT UE“ eingestuft. Es wird insoweit auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* verwiesen. e) In wie vielen Fällen hat das Konsultationsverfahren zur Mitteilung von Sicherheitsbedenken an deutsche Auslandsvertretungen geführt, und welche anderen Maßnahmen wurden durch die Kenntnisnahme der Einreise von potenziellen Gefährdern, Kontakt- und Begleitpersonen sowie relevanter Personen ausgelöst (bitte nach Jahren seit 2011 auflisten )? Im Zeitraum vom 1. August 2014 bis zum 12. August 2015 wurden den deutschen Auslandsvertretungen zu 1 216 Vorgängen Bedenken übermittelt. Weiter zurückliegend können aufgrund turnusmäßiger Datenlöschungen keine Zahlen zur Verfügung gestellt werden. Die Ausschreibung von Gefährdern, Kontakt- und Begleitpersonen oder relevanter Personen erfolgen grundsätzlich durch die Länder. Die Bundesregierung kann insoweit über Maßnahmen der Länder nach einer Kenntnisnahme einer Einreise keine Auskunft geben. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretatiat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 17 \1 80 58 17 .fm , 3 1. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 1 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 17 \1 80 58 17 .fm , 3 1. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 2 Gesamtherstellung: H. 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