Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5818 18. Wahlperiode 24.08.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 18 \1 80 58 18 .fm , 3 1. A ug us t 2 01 5, S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 20. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5733 – Polizeieinsatz im Regionalexpress 3666 am 12. April 2015 auf der Strecke von Gößnitz nach Jena-West (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5474) Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Vorbemerkung und die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Polizeieinsatz im Regionalexpress 3666 am 12. April 2015 auf der Strecke von Gößnitz nach Jena West“, Bundestagsdrucksache 18/5474, sind aus Sicht der Fragesteller nicht erschöpfend. Deshalb sind weitere Fragen nötig. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/5474 vom 6. Juli 2015 wird verwiesen. Die Ermittlungen wurden zwischenzeitlich auf 25 bekannte und unbekannte Personen wegen Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung und weitere Straftatbestände ausgeweitet und sind noch nicht abgeschlossen. 1. Welche Gründe gab es für die nach Information der Fragesteller erfolgten Änderung der Rückfahrtroute der Fans mit Umstieg in Gößnitz, statt wie geplant in Lehndorf? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden die Fans des FC Carl Zeiss Jena mit Blick auf zu erwartende erhebliche Kapazitätsprobleme des Anschlusszuges in Lehndorf über Zugdurchsagen gebeten, bereits am Bahnhof Gößnitz aus dem Zug auszusteigen und eine alternativ vorgeschlagene Verbindung zur Weiterfahrt nach Jena-West zu nutzen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5818 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 18 \1 80 58 18 .fm , 3 1. A ug us t 2 01 5, S ei te 2 2. Welche Begründung gibt es für die polizeiliche Begleitung der Fußballfans während der gesamten Fahrt, obwohl die Möglichkeit auf ein Zusammentreffen mit rivalisierenden Fans nicht bestand und sich in dem in Rede stehenden Reisezugwagen laut Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/5474, keine unbeteiligten Personen befanden? Aus Sicht der Bundespolizei ließen die polizeilichen Gefahrenprognose und die vorliegenden polizeilichen Lageerkenntnisse eine Begleitung der Fans des FC Carl Zeiss Jena erforderlich erscheinen. 3. Hatte die Bundespolizei bei der Begleitung der Fußballfans auch szenekundige Beamtinnen oder Beamte für Problemfans im Sport (SKB) im Einsatz, und wenn ja, wurden diese in die Lösung der Zwischenfälle einbezogen? Die Bundespolizei setzt im schienengebundenen Fußballfanreiseverkehr regelmäßig Fankundige Beamte (FKB) ein. Bei der Rückreise waren zwei FKB eingesetzt , die ihre Aufgaben im gesamten Zug wahrnahmen. 4. Welchen Grund gibt es dafür, dass die Bundespolizei nicht bis zur Ankunft in einer Bahnstation, mit dem Einsatz von Reizstoffen warten konnte, um unbeteiligte Fans nicht zu gefährden, zumal der Reizstoffeinsatz in einem geschlossenen Wagen stattfand? Zwischen dem Hauptbahnhof Gera und dem Bahnhof Stadtroda kam es zu zahlreichen Provokationen und Beleidigungen gegenüber den Bundespolizeibeamten . Während der Fahrt stellte die Bundespolizei einen Fußballfan fest, der in einem Gepäckfach oberhalb der Sitzbänke lag. Zur Vermeidung der damit einhergehenden Unfallgefahren, forderten die Bundespolizeibeamten ihn auf, dieses zu verlassen. Daraufhin solidarisierten sich Fußballfans und behinderten das Vorgehen der Bundespolizei. Hierbei wurde auch versucht, einen Polizeibeamten gewaltsam in die Gruppe zu ziehen. Um dies zu verhindern, wendeten die Bundespolizeibeamten Zwangsmittel in Form einfacher körperlicher Gewalt an und setzten Reizstoffsprühgeräte gegen einzelne Personen in dem Reisezugwagen ein. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . 5. Welche Möglichkeiten hatten unbeteiligte Fans, dem Einsatz von Reizstoffen im geschlossenen Zugwagen auszuweichen angesichts der Tatsache, dass der Wagen mit Fußballfans überfüllt war? Auf die Antwort zu Frage 4 und auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Unbeteiligte Fans, die nicht die Maßnahmen der Bundespolizei behinderten oder versuchten einen Polizeibeamten gewaltsam in die Gruppe zu ziehen, gingen, soweit es die örtlichen Gegebenheiten ermöglichten, auf Distanz zum Geschehen . 6. Wie reagierten die Beamtinnen und Beamten im Zugwagen, in dem Reizstoffe eingesetzt wurden, auf die nach Informationen der Fragesteller erfolgte Anforderung der Fußballfans zur Einbeziehung der SKB? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Polizeibeamten um die Einbindung der FKB in der konkreten Situation ersucht wurden. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5818 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 18 \1 80 58 18 .fm , 3 1. A ug us t 2 01 5, S ei te 3 7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Reduzierung der Zahl von Beamtinnen oder Beamten von Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten , welche Fußballfans begleiten, zu einer Reduzierung des Konfliktpotenzials zwischen Fans und Polizistinnen und Polizisten beitragen kann? Die Bundespolizei beurteilt für jedes Fußballspiel auf der Grundlage vorliegender Gefahrenprognosen und Lageerkenntnisse sowie den Umständen des jeweiligen Einzelfalls die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen in den Bahnhöfen und Zügen. Dies umfasst auch die Frage, welche Polizeikräfte in welcher Anzahl eingesetzt werden. Insofern ist eine pauschalisierte Aussage hierzu nicht möglich . Ziel der Bundespolizei ist es, die störungsfreie Reise, den Schutz der Bahnreisenden ohne Fußballabsicht und der Bahnanlagen zu gewährleisten sowie gewalttätige Auseinandersetzungen unter rivalisierenden Anhängern von Fußballvereinen zu verhindern. Für die Bundespolizei kommt hierbei dem Dialog mit den Fans eine hohe Bedeutung zu. 8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Konfliktpotenzial zwischen Polizeieinheiten und Fußballfans reduziert werden kann, wenn sich die Begleitung der Fans auf die Umsteigebahnhöfen reduziert, an denen es zu potenziellen Begegnungen mit rivalisierenden Fans kommen könnte? 9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine verstärkte Begleitung durch SKB in zivil das Konfliktpotenzial zwischen Fans und Polizeieinheiten wirksamer reduziert, als die Begleitung der Fußballfans durch uniformierte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Einbeziehung der SKB bei der Lösung kleinerer Delikte, wie Beleidigungen oder Verunreinigungen , zielführender ist, als konfliktauslösende Identifikationsmaßnahmen? Nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles können FKB dazu beitragen, Gewaltaktionen von Fußballfans im Vorfeld zu verhindern. Unbenommen hiervon gilt jedoch, dass Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei gemäß § 12 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes in Verbindung mit § 163 Absatz 1 der Strafprozessordnung beim Vorliegen des Verdachts einer Straftat verpflichtet sind, alle unaufschiebbaren Maßnahmen zur Erforschung des Sachverhaltes zu treffen (Legalitätsprinzip). 11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass bei der Organisation von Fußballevents im Sinne des Nationalen Konzeptes Sport und Sicherheit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fanprojekte regelmäßig einbezogen werden sollten? Die Fortschreibung des Nationalen Konzeptes Sport und Sicherheit (NKSS) sieht eine aktive Rolle der Vereine bei der Organisation von Fanreisen unter intensiver und enger Einbindung von Fanbeauftragten, Fanprojekten und Fans vor. Die Bundespolizei nimmt ihre Aufgaben beim schienengebundenen Fußballfanreiseverkehr unter Berücksichtigung des NKSS wahr. Dies umfasst auch die Zusammenarbeit mit allen Netzwerkpartnern sowie den Dialog mit den Fanbeauftragten und den Fans im Rahmen der Einsatzplanungen. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5818 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 18 \1 80 58 18 .fm , 3 1. A ug us t 2 01 5, S ei te 4 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Ziel der Bundespolizei ist es hierbei, die Bereitschaft und Verantwortung der Fans für eine organisierte und friedliche Reise zu stärken. 12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass in der Ausbildung sowie in der Fort- und Weiterbildung der Bundespolizei verstärkt über Fankultur, die Arbeit der Fanprojekte sowie auch über Kommunikation mit Fanprojekten informiert werden sollte? Bei der Bundespolizei ist bereits heute der Fußballfanreiseverkehr, mit seinem begleitenden Komponenten Fankultur, Fanprojekte und Kommunikation mit Fanprojekten, Gegenstand der Aus- und Fortbildung. 13. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung eine stärkere Einbeziehung von Hinweisen der SKB zur Einschätzung des erwarteten Reiseaufkommens durch Fußballfans und somit für die Bereitstellung von Zugkapazitäten durch die Deutsche Bahn AG und deren Partner? Ausreichende Zugkapazitäten und bei Bedarf eigene Fußballfansonderzüge, die durch Ordner der Vereine begleitet werden, tragen dazu bei, die Sicherheit auf den Reisewegen wesentlich zu verbessern. Die Bundespolizei setzt sich daher für die Bereitstellung ausreichender Kapazitäten oder von Sonderzügen ein und steht hierzu mit allen Netzwerkpartnern, wie den Bestellerorganisationen des öffentlichen Personennahverkehrs, den Eisenbahnverkehrsunternehmen, den Fanund Sicherheitsbeauftragten der Vereine und den Vertretern der Fanprojekte, im Dialog. Die Erkenntnisse und Erfahrungen der FKB zum Reiseverhalten der Fans und zum erwarteten Reiseaufkommen gibt die Bundespolizei auch an die zuständigen Bestellerorganisationen und Eisenbahnverkehrsunternehmen weiter. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .