Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5829 18. Wahlperiode 24.08.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 29 \1 80 58 29 .fm , 1 . S ep te m be r 2 01 5, S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 20. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5534 – Zustand der Straßenbrücken in Sachsen-Anhalt Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r An Bundesfernstraßen gibt es deutschlandweit 39 106 Brücken und 50 790 Teilbauwerke. Der Zustand der Brücken verschlechtert sich zunehmend. Besonders bekannt sind die Fälle der Rheinbrücke an der Bundesautobahn 1 bei Leverkusen und der Rader Hochbrücke an der Bundesautobahn 7, die aufgrund ihrer maroden Substanz für den Lkw-Verkehr gesperrt werden mussten. An der Schiersteiner Brücke der A 643 kam es im Februar 2015 aufgrund erheblicher Schäden sogar zu einer zweimonatigen Vollsperrung für den gesamten Verkehr. Neben diesen prominenten Fällen ist der Gesamtzustand der Brücken bedenklich . In den letzten Jahren hat der Bestand an Brücken in sehr gutem bzw. gutem Zustand abgenommen, während die Brücken in gerade noch ausreichendem Zustand sich fast verdoppelt haben (Bericht des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 22. Mai 2013: „Strategie zur Ertüchtigung der Straßenbrücken im Bestand der Bundesfernstraßen“). Aufgrund der Altersstruktur – ein großer Teil der Brücken ist über 40 Jahre alt – steigt der Bedarf an Erhalt und Modernisierung der Bauwerke stetig. Mit einem Sonderprogramm von über 1 Mrd. Euro in den Jahren 2015 bis 2017 will die Bundesregierung gegensteuern (www.bmvi.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/ Verkehrstraeger/Strasse/SicherheitVonBruecken/systematischebrueckenertuechtigung _node.html). Es ist fraglich, ob die Mittel ausreichen, um weitere Sperrungen zu vermeiden. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g a) Zur Antwort auf die Kleine Anfrage sind nur Angaben zu Bauwerken möglich , die sich in der Baulast des Bundes befinden und für die die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt im Rahmen der Auftragsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt gemäß Artikel 90 des Grundgesetzes für den Bund die Verwaltung sowie Planung, Baudurchführung und Erhaltung der BundesV or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5829 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 29 \1 80 58 29 .fm , 1 . S ep te m be r 2 01 5, S ei te 2 fernstraßen wahrnimmt. Zu Bauwerken anderer Baulastträger, wie z. B. in Städten über 80 000 Einwohner, liegen keine Informationen vor. Zustandsnote b) Grundlage der Zustandsnote für Brückenbauwerke sind die Ergebnisse der nach DIN 1076 regelmäßig stattfindenden Bauwerksprüfungen unter Berücksichtigung der „Richtlinien zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF)“. Ausschlaggebend für den Bauwerkszustand sind die für die einzelnen Teilbauwerke* (TBW) vom Bauwerksprüfer im Rahmen der Prüfung festgestellten einzelnen Schäden bzw. Mängel, die hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit bewertet und unter Nutzung moderner DV-Systeme automatisch ausgewertet und zu einer Zustandsnote von 1,0 bis 4,0 zusammengefasst werden. Dabei werden sechs Zustandsnotenbereiche unterschieden: 1,0 bis 1,4 (sehr guter Zustand), 1,5 bis 1,9 (guter Zustand), 2,0 bis 2,4 (befriedigender Zustand ), 2,5 bis 2,9 (ausreichender Zustand), 3,0 bis 3,4 (nicht ausreichender Zustand) und 3,5 bis 4,0 (ungenügender Zustand). c) Die Zustandsnote bildet die Grundlage für die weitere Erhaltungsplanung, sie lässt die Dringlichkeit notwendiger Maßnahmen erkennen, gibt aber keinen Aufschluss über Art und Umfang der Schäden oder die Kosten der Instandsetzungsmaßnahme . d) Die bei der Bauwerksprüfung ggf. festgestellten Schäden werden je nach Dringlichkeit sowie Art und Umfang umgehend bis mittelfristig im Rahmen des Erhaltungsprogramms behoben, was zu einer Verbesserung der Zustandsnote außerhalb des Prüfzyklusses führt. Durch den organisatorischen Ablauf kann es zwischen Abschluss der Erhaltungsmaßnahme und Eintrag ins DVSystem zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Die Zustandsnote ist daher ein Stichtagswert, welcher der ständigen Fortschreibung der Daten unterliegt. e) Eine Zustandsnote von 3,0 bis 3,4 (nicht ausreichender Bauwerkszustand) bedeutet somit nicht zwangsläufig eine Nutzungseinschränkung des Bauwerks , sondern ist ein Indikator dafür, dass in näherer Zukunft eine Instandsetzungsmaßnahme zu planen ist. f) Eine Zustandsnote von 3,5 und schlechter beschreibt zwar einen „ungenügenden Bauwerkszustand“ mit der Definition: „die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit sind erheblich beeinträchtigt oder nicht mehr gegeben“. Dies kann aber auch z. B. durch fehlende Gitterstäbe im Geländer (= mangelnde Verkehrssicherheit) ausgelöst werden oder sich auf eine große Anzahl von Schäden mit Beeinträchtigung der Dauerhaftigkeit (z. B. Betonabplatzungen , schadhafte Abdichtung, Korrosionsschäden) beziehen, ohne dass die Standsicherheit gefährdet wäre. g) Wenn bei der Bauwerksprüfung eine Beeinträchtigung der Standsicherheit oder Verkehrssicherheit festgestellt wird, werden selbstverständlich sofort entsprechende Maßnahmen getroffen, um die erforderliche Sicherheit weiterhin zu gewährleisten. Brückenertüchtigung h) Neben den notwendigen Erhaltungsmaßnahmen zur Verbesserung des Zustands der Brücken machen aber die Altersstruktur sowie insbesondere der weiter steigende Schwerverkehr mit einer starken Zunahme der Belastungen * Bei Brücken mit getrennten Überbauten je Fahrbahn oder unterschiedlichen Bauarten wird jede Überbaukonstruktion für sich als Teilbauwerk bezeichnet. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5829 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 29 \1 80 58 29 .fm , 1 . S ep te m be r 2 01 5, S ei te 3 auch eine Anpassung der Tragfähigkeit älterer Brücken erforderlich. Dies bezeichnet man als Brückenertüchtigung. i) Diese Brückenertüchtigungsmaßnahmen stehen nicht zwingend in Korrelation zu den jeweiligen Zustandsnoten, sondern dienen im Hinblick auf den sehr stark angestiegenen Schwerverkehr und dem damit einhergehenden Verlust an Tragfähigkeitsreserven der Erhöhung oder Wiederherstellung der Tragfähigkeit bestehender Brückenbauwerke sowie deren Anpassung an aktuelle und zukünftige Belastungen. Dies kann durch Verstärkung erfolgen, aber bauartbedingt oder aus wirtschaftlichen Gründen auch einen Ersatzneubau erforderlich machen. j) Zur Sicherstellung einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) daher die „Strategie zur Ertüchtigung der Straßenbrücken im Bestand der Bundesfernstraßen “ erarbeitet. k) Die Umsetzung dieses Konzepts zur Brückenertüchtigung erfolgt in vier Stufen . Der objektbezogenen statischen Nachrechnung der einzelnen Bauwerke folgt die Festlegung baulicher Maßnahmen. Auf dieser Grundlage ist dann die Planung der Maßnahme bis zum ggf. erforderlichen Baurecht durchzuführen . Schließlich erfolgt die Finanzierung und Durchführung der Maßnahme . Aufgrund der Komplexität der einzelnen Stufen kann dies schon objektbezogen zum Teil mehrere Jahre in Anspruch nehmen, insbesondere wenn für das Baurechtsverfahren umfangreiche Erhebungen und Planungen durchgeführt werden müssen. Außerdem sind die erforderlichen Maßnahmen ggf. auch länderübergreifend und netzbezogen zu koordinieren, um die baustellenbedingten Verkehrsbeeinträchtigungen möglichst gering zu halten. Für das Brükkenertüchtigungsprogramm sind in den Jahren 2015 bis 2018 nach jetzigem Stand rund 1,5 Mrd. Euro vorgesehen. 1. Wie viele Brücken an Bundesfernstraßen gibt es in Sachsen-Anhalt, die sich in der Baulast des Bundes und in der Auftragsverwaltung des Landes Sachsen -Anhalt befinden, und wie hoch ist hiervon der Anteil an Brücken in sehr gutem Bauwerkszustand, gutem Bauwerkszustand, befriedigendem Bauwerkszustand , ausreichendem Bauwerkszustand, nicht ausreichendem Bauwerkszustand sowie ungenügendem Bauwerkszustand (bitte jeweils Bauwerk -Zustandsnoten bzw. Zustandsnotenbereiche nach Brückenfläche in Prozent für die Jahre 2000 bis 2015 angeben)? Anzahl und Aufteilung der Brückenbauwerke auf die Zustandsnotenbereiche sowohl nach Teilbauwerken wie auch nach Brückenfläche sind der Anlage 1 zu entnehmen. Die Auswertung erfolgte für die Jahre 2000 bis 2014. Für die Jahre 2000 bis 2003 können seitens der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt keine belastbaren Angaben gemacht werden, da für diese Jahre keine aussagefähigen Statistiken vorliegen. Für das Jahr 2015 ist eine Auswertung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. 2. Wie ist der jeweilige Zustand der einzelnen Brücken an Bundesfernstraßen in Sachsen-Anhalt, die sich in der Baulast des Bundes und in der Auftragsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt befinden (Bauwerk-Zustandsnote bzw. Zustandsnotenbereiche nach Brückenfläche), wie hoch ist hier jeweils die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (bitte den Anteil schwerer Nutzfahrzeuge gesondert aufführen), welche Investitionen werden jeweils veranschlagt, um die Brücken in nicht ausreichendem bzw. ungenügendem Bauwerkszustand in einen sehr guten bzw. guten Bauwerkszustand zu versetzen , und welche Mittel werden aus dem Programm zur Brückenertüchtigung für die jeweilige Brücke zur Verfügung gestellt (bitte Brücken mit ein- V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5829 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 29 \1 80 58 29 .fm , 1 . S ep te m be r 2 01 5, S ei te 4 deutig verortbarer Bezeichnung wie Name und/oder Straßenkilometer sowie Längen- und Breitengrad angeben und alle Angaben tabellarisch aufführen , so dass sie spezifisch einer Brücke zugeordnet werden können)? Eine Auflistung der einzelnen Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes unter Angabe der jeweiligen Zustandsnote und der Brückenfläche (Stand: März 2015) wird aufgrund der umfangreichen Datenmenge für über 1 600 Bauwerke auf der Homepage der Landesstraßenbaubehörde Sachsen -Anhalt unter folgendem Link bereitgestellt: www.lsbb.sachsen-anhalt.de → Service → Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 → Informationen zu Brücken Angaben bezüglich der jeweiligen durchschnittlichen Verkehrszahlen (DTV) und Schwerverkehrszahlen (DTVSV) werden von der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt gegenwärtig nicht bauwerksbezogen erfasst. Stattdessen liegen jedoch streckenbezogene Verkehrszahlen (Stand: 2010) für das gesamte Bundesfernstraßennetz in Sachsen-Anhalt vor. Hieraus wurden für Bauwerke mit einer Zustandsnote von ≥3,0 die erbetenen Verkehrsmengen manuell ergänzt (Anlage 2). Eine manuelle Ergänzung für alle Bauwerke wäre mit einem nicht vertretbaren Aufwand verbunden und war auch in der Kürze der Zeit nicht zu leisten. Die in der Anlage 2 angegebenen DTV-Werte beziehen sich jeweils auf den Gesamtquerschnitt, also beide Richtungsfahrbahnen, im entsprechenden Streckenabschnitt. Grundsätzlich bedarf jeder am Bauwerk vorhandene Schaden einer Instandsetzung , wobei die Dringlichkeit und der Umfang der Instandsetzung vom Grad der Schädigung des Bauwerks und den möglichen Auswirkungen auf die Standsicherheit , Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit abhängen. Die Zustandsnote ist dabei nur ein Kriterium. Entsprechend der Dringlichkeit werden die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen geplant und die dafür zu veranschlagenden Mittel objektbezogen ermittelt. Maßnahmen zur Verbesserung der Tragfähigkeit im Rahmen der Brückenertüchtigung sind darüber hinaus zu veranschlagen. Im Sonderprogramm „Brückenertüchtigung“ sind insbesondere Maßnahmen der Brükkenertüchtigung mit Einzelinvestitionen von über 5 Mio. Euro ab dem Haushaltsjahr 2015 in den Erhaltungstiteln gesondert ausgewiesen. Auf diese Weise wird der erhebliche Mitteleinsatz für die Brückenertüchtigung im Rahmen der Erhaltungsmittel transparent gemacht. Voraussetzung für eine Berücksichtigung im Rahmen des Sonderprogramms Brückenertüchtigung ist die Aufnahme in den Straßenbauplan, d. h. ein entsprechender Vorbereitungsstand der Maßnahme. Weitere kleinere Brückenertüchtigungs - und Erhaltungsmaßnahmen werden wie bisher aus den Haushaltsansätzen der Erhaltungstitel finanziert. Zurzeit sind folgende Bauwerke im Sonderprogramm enthalten: – die Brücke über die DB-Strecke Berlin–München in Naumburg im Zuge der B 180 mit Gesamtkosten Höhe von 8,96 Mio. Euro und – die Saaleflutbrücke, Richtungsfahrbahn Halle, im Zuge der B 91 mit Gesamtkosten in Höhe von 5,25 Mio. Euro. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5829 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 29 \1 80 58 29 .fm , 1 . S ep te m be r 2 01 5, S ei te 5 3. An welchen Brücken an Bundesfernstraßen in Sachsen-Anhalt, die sich in der Baulast des Bundes und in der Auftragsverwaltung des Landes SachsenAnhalt befinden, gibt es Lastbeschränkungen, mit denen die jeweilige Brücke befahren werden darf, an welchen Brücken wurden seit dem Jahr 2000 die Lastbeschränkungen verändert, und bei welchen Brücken sind Lastbeschränkungen zu erwarten, wenn sich der Bauwerkszustand weiter verschlechtert (bitte Brücken mit eindeutig verortbarer Bezeichnung wie Name und/oder Straßenkilometer sowie Längen- und Breitengrad angeben sowie Höhe der vorgenommenen bzw. erwarteten Lastbeschränkung und alle Angaben tabellarisch aufführen, so dass sie spezifisch einer Brücke zugeordnet werden können)? In der Zuständigkeit der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt sind derzeit keine Lastbeschränkungen auf Brücken in der Baulast des Bundes vorhanden. Aufgrund von Ergebnissen der regelmäßig durchzuführenden Bauwerksprüfungen und ggf. vorzunehmender Nachrechnungen von Bauwerken können in Zukunft Lasteinschränkungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Eine konsequente Durchführung von Bauwerksprüfung, Bauwerksunterhaltung, Bauwerksinstandsetzung und Bauwerksersatz bzw. Bauwerkserneuerung gewährleistet die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Die Auftragsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt ist grundsätzlich bestrebt, erforderliche Erhaltungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen so rechtzeitig durchzuführen , dass auch in Zukunft Lastbeschränkungen von Brückenbauwerken im Zuge von Bundesfernstraßen weitestgehend vermieden werden können. 4. Welche Brücken an Bundesfernstraßen, die sich in der Baulast des Bundes und in der Auftragsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt befinden, sind derzeit für den Verkehr ganz oder teilweise gesperrt, und auf welchen droht auf absehbare Zeit in welchem Zeitraum eine komplette oder teilweise Sperrung (bitte Brücken mit eindeutig verortbarer Bezeichnung wie Name und/oder Straßenkilometer sowie Längen- und Breitengrad angeben)? Keine Brücke in der Baulast des Bundes ist derzeit in Sachsen-Anhalt für den Verkehr teilweise oder ganz gesperrt. Es sind gegenwärtig auch keine Brücken bekannt, für die derartige Maßnahmen vorgesehen werden müssten. Aufgrund von Ergebnissen der regelmäßig durchzuführenden Bauwerksprüfungen und ggf. vorzunehmender Nachrechnungen von Bauwerken können zukünftig Sperrmaßnahmen bzw. Einschränkungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden . V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5829 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 29 \1 80 58 29 .fm , 1 . S ep te m be r 2 01 5, S ei te 6 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5829 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 29 \1 80 58 29 .fm , 1 . S ep te m be r 2 01 5, S ei te 7 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5829 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 29 \1 80 58 29 .fm , 1 . S ep te m be r 2 01 5, S ei te 8 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5829 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 29 \1 80 58 29 .fm , 1 . S ep te m be r 2 01 5, S ei te 9 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5829 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 29 \1 80 58 29 .fm , 1 . S ep te m be r 2 01 5, S ei te 1 0 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5829 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 29 \1 80 58 29 .fm , 1 . S ep te m be r 2 01 5, S ei te 1 1 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 29 \1 80 58 29 .fm , 1 . S ep te m be r 2 01 5, S ei te 1 2 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt .