Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5843 18. Wahlperiode 24.08.2015 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 43 \1 80 58 43 .fm , 1 . S ep te m be r 2 01 5, S ei te 1 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 20. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Oliver Krischer, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5522 – Zustand der Straßenbrücken in Baden-Württemberg Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r An Bundesfernstraßen gibt es deutschlandweit 39 106 Brücken und 50 790 Teilbauwerke. Der Zustand der Brücken verschlechtert sich zunehmend. Besonders bekannt sind die Fälle der Rheinbrücke an der Bundesautobahn 1 bei Leverkusen und der Rader Hochbrücke an der Bundesautobahn 7, die aufgrund ihrer maroden Substanz für den Lkw-Verkehr gesperrt werden mussten. An der Schiersteiner Brücke der A 643 kam es im Februar 2015 aufgrund erheblicher Schäden sogar zu einer zweimonatigen Vollsperrung für den gesamten Verkehr. Neben diesen prominenten Fällen ist der Gesamtzustand der Brücken bedenklich . In den letzten Jahren hat der Bestand an Brücken in sehr gutem bzw. gutem Zustand abgenommen, während die Brücken in gerade noch ausreichendem Zustand sich fast verdoppelt haben (Bericht des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 22. Mai 2013: „Strategie zur Ertüchtigung der Straßenbrücken im Bestand der Bundesfernstraßen“). Aufgrund der Altersstruktur – ein großer Teil der Brücken ist über 40 Jahre alt – steigt der Bedarf an Erhalt und Modernisierung der Bauwerke stetig. Mit einem Sonderprogramm von über 1 Mrd. Euro in den Jahren 2015 bis 2017 will die Bundesregierung gegensteuern (www.bmvi.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/ Verkehrstraeger/Strasse/SicherheitVonBruecken/systematischebrueckenertuechtigung _node.html). Es ist fraglich, ob die Mittel ausreichen, um weitere Sperrungen zu vermeiden. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g a) Zur Antwort auf die Kleine Anfrage sind nur Angaben zu Bauwerken möglich , die sich in der Baulast des Bundes befinden und für die das Land BadenWürttemberg im Rahmen der Auftragsverwaltung gemäß Artikel 90 des Grundgesetzes für den Bund die Verwaltung sowie Planung, Baudurchführung und Erhaltung der Bundesfernstraßen wahrnimmt. Zu Bauwerken anderer Baulastträger, z. B. in Städten über 80 000 Einwohner, liegen keine Informationen vor. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5843 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 43 \1 80 58 43 .fm , 1 . S ep te m be r 2 01 5, S ei te 2 Zustandsnote b) Grundlage der Zustandsnote für Brückenbauwerke sind die Ergebnisse der nach DIN 1076 regelmäßig stattfindenden Bauwerksprüfungen unter Berücksichtigung der „Richtlinien zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF)“. Ausschlaggebend für den Bauwerkszustand sind die für die einzelnen Teilbauwerke* (TBW) vom Bauwerksprüfer im Rahmen der Prüfung festgestellten einzelnen Schäden bzw. Mängel, die hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit bewertet und unter Nutzung moderner DV-Systeme automatisch ausgewertet und zu einer Zustandsnote von 1,0 bis 4,0 zusammengefasst werden. Dabei werden sechs Zustandsnotenbereiche unterschieden: 1,0 bis 1,4 (sehr guter Zustand), 1,5 bis 1,9 (guter Zustand), 2,0 bis 2,4 (befriedigender Zustand ), 2,5 bis 2,9 (ausreichender Zustand), 3,0 bis 3,4 (nicht ausreichender Zustand) und 3,5 bis 4,0 (ungenügender Zustand). c) Die Zustandsnote bildet die Grundlage für die weitere Erhaltungsplanung, sie lässt die Dringlichkeit notwendiger Maßnahmen erkennen, gibt aber keinen Aufschluss über Art und Umfang der Schäden oder die Kosten der Instandsetzungsmaßnahme . d) Die bei der Bauwerksprüfung ggf. festgestellten Schäden werden je nach Dringlichkeit sowie Art und Umfang umgehend bis mittelfristig im Rahmen des Erhaltungsprogramms behoben, was zu einer Verbesserung der Zustandsnote außerhalb des Prüfzyklusses führt. Durch den organisatorischen Ablauf kann es zwischen Abschluss der Erhaltungsmaßnahme und Eintrag ins DVSystem zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Die Zustandsnote ist daher ein Stichtagswert, welcher der ständigen Fortschreibung der Daten unterliegt. e) Eine Zustandsnote von 3,0 bis 3,4 (nicht ausreichender Bauwerkszustand) bedeutet somit nicht zwangsläufig eine Nutzungseinschränkung des Bauwerkes , sondern ist ein Indikator dafür, dass in näherer Zukunft eine Instandsetzungsmaßnahme zu planen ist. f) Eine Zustandsnote von 3,5 und schlechter beschreibt zwar einen „ungenügenden Bauwerkszustand“ mit der Definition: „die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit sind erheblich beeinträchtigt oder nicht mehr gegeben“. Dies kann aber auch z. B. durch fehlende Gitterstäbe im Geländer (= mangelnde Verkehrssicherheit) ausgelöst werden oder sich auf eine große Anzahl von Schäden mit Beeinträchtigung der Dauerhaftigkeit (z. B. Betonabplatzungen , schadhafte Abdichtung, Korrosionsschäden) beziehen, ohne dass die Standsicherheit gefährdet wäre. g) Wenn bei der Bauwerksprüfung eine Beeinträchtigung der Standsicherheit oder Verkehrssicherheit festgestellt wird, werden selbstverständlich sofort entsprechende Maßnahmen getroffen, um die erforderliche Sicherheit weiterhin zu gewährleisten. Brückenertüchtigung h) Neben den notwendigen Erhaltungsmaßnahmen zur Verbesserung des Zustands der Brücken machen aber die Altersstruktur sowie insbesondere der weiter steigende Schwerverkehr mit einer starken Zunahme der Belastungen auch eine Anpassung der Tragfähigkeit älterer Brücken erforderlich. Dies bezeichnet man als Brückenertüchtigung. * Bei Brücken mit getrennten Überbauten je Fahrbahn oder unterschiedlichen Bauarten wird jede Überbaukonstruktion für sich als Teilbauwerk bezeichnet. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5843 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 43 \1 80 58 43 .fm , 1 . S ep te m be r 2 01 5, S ei te 3 i) Diese Brückenertüchtigungsmaßnahmen stehen nicht zwingend in Korrelation zu den jeweiligen Zustandsnoten, sondern dienen im Hinblick auf den sehr stark angestiegenen Schwerverkehr und dem damit einhergehenden Verlust an Tragfähigkeitsreserven der Erhöhung oder Wiederherstellung der Tragfähigkeit bestehender Brückenbauwerke sowie deren Anpassung an aktuelle und zukünftige Belastungen. Dies kann durch Verstärkung erfolgen, aber bauartbedingt oder aus wirtschaftlichen Gründen auch einen Ersatzneubau erforderlich machen. j) Zur Sicherstellung einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) daher die „Strategie zur Ertüchtigung der Straßenbrücken im Bestand der Bundesfernstraßen “ erarbeitet. k) Die Umsetzung dieses Konzepts zur Brückenertüchtigung erfolgt in vier Stufen . Der objektbezogenen statischen Nachrechnung der einzelnen Bauwerke folgt die Festlegung baulicher Maßnahmen. Auf dieser Grundlage ist dann die Planung der Maßnahme bis zum ggf. erforderlichen Baurecht durchzuführen . Schließlich erfolgt die Finanzierung und Durchführung der Maßnahme . Aufgrund der Komplexität der einzelnen Stufen kann dies schon objektbezogen zum Teil mehrere Jahre in Anspruch nehmen, insbesondere wenn für das Baurechtsverfahren umfangreiche Erhebungen und Planungen durchgeführt werden müssen. Außerdem sind die erforderlichen Maßnahmen ggf. auch länderübergreifend und netzbezogen zu koordinieren, um die baustellenbedingten Verkehrsbeeinträchtigungen möglichst gering zu halten. Für das Brükkenertüchtigungsprogramm sind in den Jahren 2015 bis 2018 nach jetzigem Stand rund 1,5 Mrd. Euro vorgesehen. 1. Wie viele Brücken an Bundesfernstraßen gibt es in Baden-Württemberg, die sich in der Baulast des Bundes und in der Auftragsverwaltung des Landes Baden-Württemberg befinden, und wie hoch ist hiervon der Anteil an Brücken in sehr gutem Bauwerkszustand, gutem Bauwerkszustand, befriedigendem Bauwerkszustand, ausreichendem Bauwerkszustand, nicht ausreichendem Bauwerkszustand sowie ungenügendem Bauwerkszustand (bitte jeweils Bauwerk-Zustandsnoten bzw. Zustandsnotenbereiche nach Brückenfläche in Prozent für die Jahre 2000 bis 2015 angeben)? In Baden-Württemberg gibt es derzeit 6 062 Teilbauwerke von Brücken an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes. Die Anzahl und Aufteilung auf die Zustandsbereiche nach Teilbauwerken und Brückenflächen für die Jahre 2010 bis 2015 können der Anlage 1* entnommen werden. Die Erfassung der Bauwerke erfolgt in Baden-Württemberg durch das Programmsystem SIB-BAUWERKE. Dieses Programm führt keine historischen Statistiken. In Baden-Württemberg werden erst seit dem Jahr 2010 jährliche Statistiken geführt. 2. Wie ist der jeweilige Zustand der einzelnen Brücken an Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg, die sich in der Baulast des Bundes und in der Auftragsverwaltung des Landes Baden-Württemberg befinden (Bauwerk-Zustandsnote bzw. Zustandsnotenbereiche nach Brückenfläche), wie hoch ist hier jeweils die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (bitte den Anteil schwerer Nutzfahrzeuge gesondert aufführen), welche Investitionen werden jeweils veranschlagt, um die Brücken in nicht ausreichendem bzw. ungenügendem Bauwerkszustand in einen sehr guten bzw. guten Bauwerks- * Von einer Drucklegung der Anlage 1 wird abgesehen. Diese ist als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/5843 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Drucksache 18/5843 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 43 \1 80 58 43 .fm , 1 . S ep te m be r 2 01 5, S ei te 4 zustand zu versetzen, und welche Mittel werden aus dem Programm zur Brückenertüchtigung für die jeweilige Brücke zur Verfügung gestellt (bitte Brücken mit eindeutig verortbarer Bezeichnung wie Name und/oder Straßenkilometer sowie Längen- und Breitengrad angeben und alle Angaben tabellarisch aufführen, so dass sie spezifisch einer Brücke zugeordnet werden können)? Eine Auflistung der Teilbauwerke von Brücken an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes mit aktuellen Zustandsnoten kann der Anlage 2* entnommen werden. Eine Auflistung der Teilbauwerke von Brücken mit durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken aus dem Jahr 2010 kann der Anlage 3* entnommen werden. Die durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken werden streckenbezogen erfasst . Die bauwerksbezogene Erfassung erfolgte durch manuelle Auswertung. Aufgrund der großen Anzahl der 6 062 Teilbauwerke von Brücken wurde die Auswertung deshalb nur für die 37 Teilbauwerke der Zustandsnotenklasse 3,5 bis 4,0 „ungenügender Bauwerkszustand“ durchgeführt. Grundsätzlich bedarf jeder am Bauwerk vorhandene Schaden einer Instandsetzung , wobei die Dringlichkeit und der Umfang der Instandsetzung vom Grad der Schädigung des Bauwerks und den möglichen Auswirkungen auf die Standsicherheit , Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit abhängen. Die Zustandsnote ist dabei nur ein Kriterium. Entsprechend der Dringlichkeit werden die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen geplant und baulich umgesetzt. Die dafür zu veranschlagenden Mittel sind objektbezogen zu ermitteln. Maßnahmen zur Verbesserung der Tragfähigkeit im Rahmen der Brückenertüchtigung sind darüber hinaus zu veranschlagen. Im Sonderprogramm „Brückenertüchtigung“ sind Maßnahmen der Brückenertüchtigung an Brücken in der Baulast des Bundes mit Einzelinvestitionen von über 5 Mio. Euro ab dem Haushaltsjahr 2015 in den Erhaltungstiteln gesondert ausgewiesen. Auf diese Weise wird der erhebliche Mitteleinsatz für die Brückenertüchtigung im Rahmen der Erhaltungsmittel transparent gemacht. Voraussetzung für eine Berücksichtigung im Rahmen des Sonderprogramms Brückenertüchtigung ist die Aufnahme in den Straßenbauplan, d. h. ein entsprechender Vorbereitungsstand der Maßnahme. Weitere kleinere Brückenertüchtigungs - und Erhaltungsmaßnahmen werden wie bisher aus den Haushaltsansätzen der Erhaltungstitel finanziert. Gegenwärtig sind vier Brücken im Zuge von Bundesautobahnen mit Gesamtkosten von ca. 50 Mio. Euro und drei Brücken im Zuge von Bundesstraßen mit Gesamtkosten von ca. 37 Mio. Euro im Sonderprogramm enthalten: ● A 6, Ohrntalbrücke Öhringen (ca. 8 Mio. Euro Gesamtkosten), ● A 6, Kochertalbrücke Geislingen (ca. 17 Mio. Euro Gesamtkosten), ● A 8, Bauwerk Autobahndreieck Karlsruhe Wolfartsweier (ca. 9 Mio. Euro Gesamtkosten), ● A 81, Immensitzbrücke Immensitz (ca. 16 Mio. Euro Gesamtkosten), ● B 3, Badener Brücke Rastatt (ca. 6 Mio. Euro Gesamtkosten), ● B 14, Murrtalviadukt Backnang (ca. 18 Mio. Euro Gesamtkosten), ● B 311, Donautalviadukt Untermarchtal (ca. 13 Mio. Euro Gesamtkosten), ● B 311, Badener Brücke bei Rastatt (ca. 5,8 Mio. Euro Gesamtkosten). * Von einer Drucklegung der Anlagen 2 und 3 wird abgesehen. Diese sind als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/5843 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5843 K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 43 \1 80 58 43 .fm , 1 . S ep te m be r 2 01 5, S ei te 5 3. An welchen Brücken an Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg, die sich in der Baulast des Bundes und in der Auftragsverwaltung des Landes Baden-Württemberg befinden, gibt es Lastbeschränkungen, mit denen die jeweilige Brücke befahren werden darf, an welchen Brücken wurden seit dem Jahr 2000 die Lastbeschränkungen verändert, und bei welchen Brücken sind Lastbeschränkungen zu erwarten, wenn sich der Bauwerkszustand weiter verschlechtert (bitte Brücken mit eindeutig verortbarer Bezeichnung wie Name und/oder Straßenkilometer sowie Längen- und Breitengrad angeben sowie Höhe der vorgenommenen bzw. erwarteten Lastbeschränkung und alle Angaben tabellarisch aufführen, so dass sie spezifisch einer Brücke zugeordnet werden können)? Eine Auflistung der Teilbauwerke von Brücken an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes mit aktuellen Lastbeschränkungen kann der Anlage 4* entnommen werden. Die Lastbeschränkungen gelten für erlaubnispflichtige Schwerlasttransporte und nicht für den Gemeingebrauch. Aufgrund von Ergebnissen der regelmäßig durchzuführenden Bauwerksprüfungen und ggf. vorzunehmender Nachrechnungen von Bauwerken können in Zukunft Lasteinschränkungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Eine konsequente Durchführung von Bauwerksprüfung, Bauwerksunterhaltung, Bauwerksinstandsetzung und Bauwerksersatz bzw. Bauwerkserneuerung gewährleistet die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Die Auftragsverwaltung des Landes Baden-Württemberg ist grundsätzlich bestrebt , erforderliche Erhaltungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen so rechtzeitig durchzuführen, dass auch in Zukunft Lastbeschränkungen von Brückenbauwerken im Zuge von Bundesfernstraßen weitestgehend vermieden werden können. 4. Welche Brücken an Bundesfernstraßen, die sich in der Baulast des Bundes und in der Auftragsverwaltung des Landes Baden-Württemberg befinden, sind derzeit für den Verkehr ganz oder teilweise gesperrt, und auf welchen droht auf absehbare Zeit in welchem Zeitraum eine komplette oder teilweise Sperrung (bitte Brücken mit eindeutig verortbarer Bezeichnung wie Name und/oder Straßenkilometer sowie Längen- und Breitengrad angeben)? In Baden-Württemberg ist auf der Neckarbrücke Neckarsulm im Zuge der A 6 derzeit je Fahrtrichtung ein Fahrstreifen für den Verkehr gesperrt. Aufgrund von Ergebnissen der regelmäßig durchzuführenden Bauwerksprüfungen und ggf. vorzunehmender Nachrechnungen von Bauwerken können zukünftig Sperrmaßnahmen bzw. Einschränkungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden . * Von einer Drucklegung der Anlage 4 wird abgesehen. Diese ist als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/5843 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 43 \1 80 58 43 .fm , 1 . S ep te m be r 2 01 5, S ei te 6 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 43 \1 80 58 43 .fm , 1 . S ep te m be r 2 01 5, S ei te 7 V or ab fa ss un g - w ird d ur ch d ie le kt or ie rt e V er si on e rs et zt . Ko rre ktu r Korrektur K :\P ub lis hi ng \P ro du kt io n\ B T\ Pr od uk tio n\ 07 _F ah ne \1 80 58 43 \1 80 58 43 .fm , 1 . S ep te m be r 2 01 5, S ei te 8 Gesamtherstellung: H. 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