Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 19. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/5860 18. Wahlperiode 26.08.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Dr. Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5718 – Fortsetzung der Exzellenzinitiative Vorbemerkung der Fragesteller Im November 2006 startete die erste Förderphase der Exzellenzinitiative. Im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens wurden insgesamt 1,9 Mrd. Euro für den Zeitraum der Jahre 2006 bis 2012 bewilligt. Diese Förderung verteilte sich auf fast 80 Projekte aus den drei Förderlinien Exzellenzcluster, Graduiertenschulen sowie Zukunftskonzepte. Ziel sollte es sein, den Wissenschaftsstandort Deutschland zu stärken, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und Spitzen im Universitäts- und Wissenschaftsbereich sichtbar zu machen . Die zweite, derzeit laufende Förderphase in den Jahren 2011 bis 2017, sollte „die begonnene Leistungsspirale fortführen“ (vgl. Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Fortsetzung der Exzellenzinitiative). Mit einem Gesamtvolumen von 2,7 Mrd. Euro werden aktuell 99 Projekte gefördert (45 Graduiertenschulen, 43 Exzellenzcluster und elf Zukunftskonzepte). Die Exzellenzinitiative ist seit Bekanntgabe heftig umstritten. Kritiker befürchten eine weitere Hierarchisierung des Hochschulsystems. Ausdruck dessen ist die hohe Konzentration der Fördermittel der Exzellenzinitiative auf eine sehr kleine Zahl an Universitäten (vgl. z.B. Hartmann, 2013, www.nachdenkseiten .de/?p=16967), deren Finanzausstattung schon vor der Exzellenzinitiative überdurchschnittlich war. Eine Kritik, die an einigen Stellen ebenso aus den Organisationen formuliert wird, die an der Auswahl der Exzellenzprojekte beteiligten waren (vgl. z.B. www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen /2012/statement_kleiner_exin_120615.pdf ). So hob der damalige Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Prof. Dr.-Ing. Kleiner , anlässlich der Pressekonferenz zu den Entscheidungen der Exzellenzinitiative am 15. Juni 2012 hervor, dass vor allem solche Hochschulen erfolgreich abgeschnitten haben, die von ihren Ländern bereits in der Vergangenheit eine kontinuierliche überdurchschnittliche Förderung erhalten haben. Zudem mussten , so Prof. Dr.-Ing. Kleiner weiter, sehr gute Anträge für Graduiertenschulen und Exzellenzcluster in der letzten Auswahlrunde der Exzellenzinitiative im Jahr 2012 abgelehnt werden. Diese Probleme werden zusätzlich durch die Mängel in der Umsetzung verstärkt . Im Jahr 2013 übte der Bundesrechnungshof deutliche Kritik an der Prüfung der zweckmäßigen Verwendung der Fördermittel. Eine stichprobenartige Kontrolle der zweckgemäßen Verwendung fand im geprüften Zeitraum in den Jahren 2011 bis 2012 weder im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) noch bei der DFG, der die Umsetzung der Exzellenzinitiative übertragen wurde, statt (vgl. www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/bemerkungen -jahresberichte/jahresberichte/2013/rede-pressemitteilung/2013- pressemitteilung-06-bemerkungen-1). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5860 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ein weiterer Kritikpunkt ist die fehlende Perspektive für das in den einzelnen Projekten der Exzellenzinitiative beschäftigte Personal (vgl. z.B. www.stuttgarter -zeitung.de/inhalt.interview-mit-dem-gew-hochschulexperten-andreas-keller -gehaelter-sind-nicht-wettbewerbsfaehig.873be087-27e8-4aba-8d38- 2e33dd14fcc9.html). Der überwiegende Teil der Beschäftigten ist nach Angaben der Bundesregierung nur befristet beschäftigt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Berichtsbitte des Abgeordneten Roland Claus zum Einzelplan 30 des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2014 vom 28. Mai 2014). Selbst in Exzellenzclustern und Zukunftskonzepten wurden 5,0 bzw. 5,1 Prozent der Personalausgaben für Stipendien aufgewandt. Untersuchungen über deren weitere berufliche Entwicklung liegen derzeit nicht vor. Ebenso fehlen Untersuchungen über den Verbleib desjenigen Personals, das in Exzellenzprojekten gearbeitet hat und beim Übergang in die zweite Phase der Exzellenzinitiative aus der Förderung ausgeschieden ist. Kritisiert wird außerdem die fehlende Transparenz bei den Kooperationen, die im Rahmen der Exzellenzinitiative zwischen den Hochschulen und Unternehmen eingegangen wurden. Mehr als 150 Unternehmen sind nach Angaben des Instituts für Forschungsinformationen und Qualitätssicherung an den Graduiertenschulen und Exzellenzclustern beteiligt (vgl. Hornbostel et al., 2008). Welche Beiträge sie erbringen und wie sie auf die Zielsetzung und Umsetzung der jeweiligen Exzellenzprojekte Einfluss haben, wurde bisher nicht untersucht. Seit Beginn der Exzellenzinitiative wurde dieses jährlich mehrere hundert Millionen Euro umfassende Förderprogramm nicht evaluiert. Eine Kommission zur Evaluierung wurde erst im Jahr 2014 berufen, die sogenannte „Imboden-Kommission “. Ein von Bund und Ländern in Auftrag gegebener Indikatorenbericht, der am 30. Juni 2015 von der DFG und dem Wissenschaftsrat vorgelegt werden sollte, ist bisher nicht veröffentlicht worden. Dieser sollte die Grundlage für die Arbeit der Evaluierungskommission bilden, die Anfang des Jahres 2016 ihren Bericht vorlegen will. Obwohl weder Indikatorbericht noch Evaluationsbericht vorlagen, wurde die Fortsetzung der Exzellenzinitiative ab dem Jahr 2017 von Bund und Ländern bereits am 11. Dezember 2014 beschlossen (vgl. www.gwk-bonn.de/themen/wissenschaftspakte/exzellenzinitiative/). Eine kontinuierliche Debatte und Verhandlungen über die Ausgestaltung der dritten Phase der Exzellenzinitiative waren bereits vor diesem Beschluss im Gange. Am 10. April 2014 erklärte die Bundesministerin für Bildung und Forschung , Frau Prof. Dr. Johanna Wanka, in ihrer Rede zur Einbringung des Entwurfs des Einzelplans 30 im Plenum des Deutschen Bundestages, dass sie Vorschläge zur Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative an die Bundesländer übermittelt habe. Auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE, wie diese Vorschläge aussehen, antwortete die Bundesregierung nicht (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/2477). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Bund und Länder verfolgen mit der Exzellenzinitiative die übergreifende Zielsetzung , den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und die erfolgreiche Entwicklung fortzuführen, die die Ausbildung von Leistungsspitzen in der Forschung und die Anhebung der Qualität des Hochschul- und Wissenschaftsstandortes Deutschland in der Breite zum Ziel hat. Die Exzellenzinitiative hat in sehr erfolgreicher Art und Weise eine neue Dynamik in das deutsche Wissenschaftssystem gebracht. Sie hat Länder wie beispielsweise Frankreich, Japan, Kanada oder Schweden dazu veranlasst, vergleichbare Initiativen aufzulegen. Die OECD hat den internationalen Trend zur Förderung von Spitzenforschung untersucht und die herausragende Stellung der deutschen Exzellenzinitiative gewürdigt. Deutschland steht jetzt auch in internationalen Hochschulrankings besser dar. Nach dem aktuellen Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5860 Times Higher Education Ranking hat sich Deutschland hinter den USA und Großbritannien von Platz vier auf Platz drei der Hochschulsysteme mit den meisten Einrichtungen unter den TOP 200 verbessert. Gemäß Grundsatzbeschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 11. Dezember 2014 (www.bmbf.de/pubRD/Grundsatzbeschluss_Nachfolge_ExIni.pdf) wollen Bund und Länder diese Dynamik in gemeinsamer Verantwortung und Finanzierung auch über 2017 hinaus erhalten und ausbauen. Dafür soll eine neue Bund-Länder-Initiative in Nachfolge der Exzellenzinitiative vereinbart werden, die die Ergebnisse der Evaluation der Exzellenzinitiative berücksichtigen und den Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern im Juni 2016 zur Entscheidung vorgelegt wird. Seit Beginn der Exzellenzinitiative haben sich zahlreiche Studien, wissenschaftliche Beiträge, etc. mit der Exzellenzinitiative beschäftigt und diese in Teilbereichen , aber auch in ihrer Gänze bewertet. Beispielsweise sei hier verwiesen auf den Erfahrungsbericht der Gemeinsamen Kommission von 2008 (http://www.gwk-bonn.de/fileadmin/Papers/GWK-Bericht-Exzellenzinitiative.pdf), diverse Publikationen der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (BBAW) (www.bbaw.de/forschung/Exzellenzinitiative/uebersicht) und der Friedrich-Ebert-Stiftung (z.B. http://library.fes.de/pdf-files/studienfoerderung/ 07115.pdf), die Studie zu Frauen in Spitzenforschung der Uni Hamburg (http://www.wiso.uni-hamburg.de/projekte/spitzenforschung/startseite/) oder der OECD-Bericht Promoting Research Excellence: New Approaches to Funding (www.oecd.org/sti/sci-tech/promoting-research-excellence.htm). Die internationale Expertenkommission zur Evaluierung der Exzellenzinitiative unter Vorsitz von Prof. Imboden, die ihre Arbeit aufgenommen hat (www.ieke.info/), wird diese Informationen ebenso einbeziehen wie den datengestützten Bericht von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und dem Wissenschaftsrat. Um Perspektiven für das in den einzelnen Projekten der Exzellenzinitiative beschäftigte Personal auch über die Projektlaufzeit hinaus zu schaffen, haben Bund und Länder in der gemeinsamen Vereinbarung zur Fortsetzung der Exzellenzinitiative 2009 festgelegt, Nachhaltigkeitszusagen für den Zeitraum nach Auslaufen der Exzellenzinitiative ab November 2017 einzufordern. Dies kann aber aus statistischen Daten während der Laufzeit der Exzellenzinitiative nicht ersichtlich werden. Mit Bezug zur genannten Kritik des Bundesrechnungshofs (BRH) sei vollständigkeitshalber erwähnt, dass der BRH die Maßnahmen des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für geeignet hält, die Kontrolle der verwendeten Fördermittel auch bei weitergeleiteten Zuwendungen zu verbessern. Die DFG wird künftig vertiefte Prüfungen einschließlich Kontrollen vor Ort bei Hochschulen durchführen. (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/bemerkungen-jahresberichte/ jahresberichte/2013/teil-iii-einzelplanbezogene-entwicklung-und-pruefungsergebnisse /bundesministerium-fuer-bildung-und-forschung/langfassungen/2013-bemerkungen -nr-69-bundesforschungsministerium-schliesst-kontrollluecke-bei-der-foerderung -durch-die-deutsche-forschungsgemeinschaft) In den Fragen werden eine Vielzahl von Daten erbeten, die zum Teil nicht bzw. nicht in dem erbetenen Detaillierungsgrad vorliegen. Die Antworten der Bundesregierung geben daher nur den in der Kürze der Zeit ermittelbaren Kenntnisstand wieder. Allgemeines zur Exzellenzinitiative Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5860 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie verteilen sich die im Rahmen der Exzellenzinitiative verteilten Finanzmittel des Bundes auf die einzelnen Bundesländer (bitte verteilt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 aufschlüsseln)? Tabelle 1: Regionale Verteilung der Finanzmittel des Bundes im Rahmen der Exzellenzinitiative 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 BW 1.407,5 21.073,6 62.655,9 75.333,2 86.601,3 92.883,1 91.140,5 91.866,7 86.758,4 BY 4.503,6 41.437,3 63.533,7 52.904,8 54.304,5 59.281,8 57.698,3 60.209,1 62.411,3 BE 683,8 4.386,5 20.855,0 32.552,6 33.820,3 36.005,1 29.393,7 40.995,9 44.174,3 BB 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 HB 125,1 1.041,3 2.583,6 3.103,8 3.043,7 3.258,9 3.110,6 7.757,1 10.031,0 HH 0,0 70,1 3.238,7 4.817,7 6.156,5 5.150,7 5.611,4 9.715,5 9.059,6 HE 3.987,6 15.429,5 20.431,3 19.836,3 19.428,0 22.549,0 21.177,4 21.811,7 17.982,9 MV 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 NI 1.539,2 7.330,1 21.717,7 20.582,5 24.025,2 25.483,4 22.890,6 26.615,7 18.718,1 NW 2.068,6 18.915,6 41.105,8 53.548,4 48.594,8 58.365,4 50.872,6 64.137,9 78.915,6 RP 0,0 0,0 785,2 969,6 1.029,8 1.021,6 1.742,6 3.164,4 6.237,1 SL 0,0 216,9 5.841,8 4.211,6 4.293,9 7.016,4 6.537,2 6.238,7 6.040,0 SN 343,3 1.489,5 3.066,2 3.021,1 2.869,5 3.105,5 3.700,9 17.010,1 23.584,8 ST 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 SH 521,0 6.503,3 10.896,7 13.101,5 10.338,6 11.389,4 13.542,6 12.122,8 11.545,3 TH 0,0 127,9 534,7 804,2 944,0 989,8 1.056,6 1.229,3 1.491,6 Summe 15.179,6 118.021,5 257.246,5 284.787,2 295.450,0 326.500,0 308.475,0 362.875,0 376.950,0 Gemäß dem üblichen Verfahren bei der Regionalisierung sind die Verwaltungsausgaben vom Wissenschaftsrat und der DFG anteilig auf die Länder umgelegt. 2. Wie verteilen sich die im Rahmen der Exzellenzinitiative verteilten Finanzmittel des Bundes auf die einzelnen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (bitte nach Instituten bzw. Zentren der Wissenschaftsorganisationen und nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 aufschlüsseln)? Die folgende Abbildung stellt die im Rahmen der Exzellenzinitiative insgesamt bewilligten Mittel je Hochschule dar, differenziert nach den drei Förderlinien und summiert für die 1. und 2. Förderphase der Exzellenzinitiative. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5860 Schaubild 1: Quelle: DFG Angegeben sind die Bewilligungssummen inklusive Programmpauschale, Überbrückungsfinanzierung und Auslauffinanzierung. Bei den Einrichtungen mit mehreren antragstellenden oder mitantragstellenden Hochschulen wurden die Bewilligungssummen rechnerisch zu gleichen Anteilen auf die jeweiligen Hochschulen aufgeteilt. Fachhochschulen und Wissenschaftsorganisationen sind an der Exzellenzinitiative intensiv beteiligt, waren aber nicht antragsberechtigt. Daher gibt es keine direkten Bewilligungen aus der Exzellenzinitiative an die außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Über die interne Mittelverteilung der an den Projekten der Exzellenzinitiative beteiligten Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen liegen keine Informationen vor. 3. Wie verteilt sich seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 die Förderung der Exzellenzinitiative sowie nach Kenntnis der Bundesregierung die Förderung durch die DFG (ohne Exzellenzinitiative) a) regional (Bundesländer und Hochschulstandorte), Die Verteilung ergibt sich aus folgendem Schaubild: Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5860 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Schaubild2: Quelle: DFG-Förderatlas 2012, S. 39 b) nach Hochschultyp (Universität und Fachhochschulen) und Da nur Universitäten im Rahmen der Exzellenzinitiative antragsberechtigt waren, haben Fachhochschulen keine Fördermittel aus der Exzellenzinitiative erhalten. c) nach Fächern (Lebenswissenschaften, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften sowie Geistes- und Sozialwissenschaften) (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? Die Mehrzahl der in der Exzellenzinitiative geförderten Projekte verfolgt einen trans- bzw. interdisziplinären Ansatz, so dass eine Zuordnung zu den Disziplinen Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5860 nur ein ungenaues Bild gibt. Die Zukunftskonzepte lassen sich wegen ihres übergeordneten Charakters nicht zuordnen. Die folgende Tabelle zeigt die Bewilligungen für Graduiertenschulen und Exzellenzcluster nach DFG-Wissenschaftsbereichen und DFG-Fachgebieten für den Zeitraum 2006 bis 2017: Tabelle 2: Höhe und Anteil der Bewilligungen in Graduiertenschulen und Exzellenzcluster Quelle: DFG 4. Wie verteilt sich die Förderung der Exzellenzinitiative und nach Kenntnis der Bundesregierung der DFG (ohne Exzellenzinitiative) auf Grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung (bitte verteilt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 aufschlüsseln)? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5860 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Förderung der DFG erfolgt ausschließlich für Vorhaben der erkenntnisorientierten Grundlagenforschung. Eine Unterteilung auf Grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung der im Rahmen der Exzellenzinitiative oder der DFG insgesamt geförderten Projekte liegt nicht vor. 5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der DFG-Drittmittel und der DFG-Gutachterinnen und -gutachter an den durch die Exzellenzinitiative geförderten Hochschulen seit Beginn der Exzellenzinitiative verändert (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? Zur Teilfrage nach dem Anteil der DFG-Drittmittel wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Der Anteil der Gutachterinnen und Gutachter an durch die Exzellenzinitiative geförderten Universitäten hat sich seit 2006 verringert. Tabelle 3: Quelle: DFG 6. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Drittmitteleinnahmen der Hochschulen insgesamt, nach Bundesländern, und aus welchen Quellen stammen sie (DFG, Bund, Länder, EU, Exzellenzinitiative, Wirtschaft, Sonstige )? Wie haben sich diese nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 verändert (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln )? Laut Statistischem Bundesamt verteilen sich die Drittmitteleinnahmen (in 1.000 Euro) seit 2006 wie folgt: Tabelle 4: Drittmitteleinnahmen nach Mittelgebern der Hochschulen und nach Ländern Jahr Anzahl Gutachter/innen davon Anteil der Gutachter/innen an ExIn Institutionen (in %) 2006 9.680 53 2007 10.300 51 2008 10.850 53 2009 11.490 53 2010 12.310 51 2011 13.110 50 2012 14.290 47 2013 14.680 47 2014 14.690 48 Anteil der DFG-Gutachter/innen von Einrichtungen der Exzellenzinitiative an der Gesamtzahl der DFG-Gutachter/innen Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5860 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5860 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5860 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5860 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5860 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5860 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5860 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5860 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/5860 7. In welcher Relation stehen nach Kenntnis der Bundesregierung diese Drittmitteleinnahmen zu den Ausgaben der Hochschulen insgesamt und den Ausgaben für Forschung nach Bundesländern (bitte verteilt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und im Verhältnis zu den reinen Ausgaben aufschlüsseln)? Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben sich die entsprechenden Einund Ausgaben seit 2006 wie folgt entwickelt: Tabelle 5: Drittmitteleinnahmen, Ausgaben und FuE-Ausgaben der Hochschulen in 1.000 Euro Bundesland Drittmittel Insgesamt Ausgaben Insgesamt 1) FuE-Ausgaben 2) 2006 Baden-Württemberg 653.795 4.662.583 1.316.117 Bayern 561.450 4.614.069 1.436.791 Berlin 314.651 2.257.495 737.836 Brandenburg 54.597 377.323 134.808 Bremen 78.124 340.292 153.810 Hamburg 109.012 1.116.093 325.084 Hessen 254.301 2.634.261 717.793 Mecklenburg-Vorpommern 61.033 740.797 163.822 Niedersachsen 330.829 2.575.879 773.889 Nordrhein-Westfalen 794.510 6.581.833 2.129.960 Rheinland-Pfalz 124.643 1.178.710 402.279 Saarland 42.132 523.433 116.924 Sachsen 218.200 1.739.104 511.195 Sachsen-Anhalt 77.959 951.723 185.132 Schleswig-Holstein 94.395 1.089.662 242.889 Thüringen 85.580 760.313 221.147 2007 Baden-Württemberg 719.279 4.857.907 1.517.914 Bayern 636.811 4.916.369 1.501.052 Berlin 348.444 2.325.943 725.987 Brandenburg 58.682 376.992 135.496 Bremen 88.580 338.381 157.758 Hamburg 115.356 1.122.763 305.332 Hessen 286.219 2.636.661 710.166 Mecklenburg-Vorpommern 59.329 765.632 139.960 Niedersachsen 360.102 2.652.237 881.425 Nordrhein-Westfalen 902.809 6.948.600 2.095.492 Rheinland-Pfalz 131.446 1.283.276 347.807 Saarland 42.312 516.760 102.753 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5860 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Sachsen 245.870 1.851.972 541.664 Sachsen-Anhalt 74.396 965.169 200.631 Schleswig-Holstein 96.989 1.132.820 244.571 Thüringen 95.623 783.183 225.589 2008 Baden-Württemberg 829.349 5.273.706 1.666.453 Bayern 723.307 5.392.360 1.676.536 Berlin 396.467 2.469.883 813.678 Brandenburg 71.688 393.942 152.633 Bremen 93.242 392.657 182.742 Hamburg 138.844 1.270.216 385.129 Hessen 313.251 3.138.507 860.254 Mecklenburg-Vorpommern 72.553 822.941 171.994 Niedersachsen 412.969 2.895.820 995.989 Nordrhein-Westfalen 996.045 7.392.596 2.356.852 Rheinland-Pfalz 148.383 1.346.893 379.363 Saarland 44.981 533.622 104.096 Sachsen 306.260 1.955.340 607.955 Sachsen-Anhalt 88.832 1.023.382 209.233 Schleswig-Holstein 112.210 1.182.052 260.024 Thüringen 104.462 854.809 248.361 2009 Baden-Württemberg 898.047 5.785.694 1.844.707 Bayern 786.710 5.722.606 1.760.691 Berlin 450.757 2.540.779 845.673 Brandenburg 92.019 426.315 173.408 Bremen 101.131 402.018 188.794 Hamburg 149.707 1.605.166 443.085 Hessen 362.267 3.068.711 855.178 Mecklenburg-Vorpommern 82.265 850.942 180.881 Niedersachsen 432.159 3.090.197 1.032.864 Nordrhein-Westfalen 1.121.205 8.043.490 2.552.022 Rheinland-Pfalz 151.108 1.415.610 404.835 Saarland 49.203 570.754 107.599 Sachsen 343.419 2.077.708 631.616 Sachsen-Anhalt 95.052 1.045.220 216.364 Schleswig-Holstein 111.240 1.241.688 258.546 Thüringen 121.850 894.143 266.856 2010 Baden-Württemberg 980.336 6.256.808 1.998.000 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/5860 Bayern 884.806 6.106.355 1.878.102 Berlin 537.200 2.698.743 930.428 Brandenburg 82.463 460.760 174.474 Bremen 110.373 416.390 200.257 Hamburg 184.923 1.456.406 444.942 Hessen 395.595 3.276.785 907.218 Mecklenburg-Vorpommern 95.031 944.658 211.042 Niedersachsen 464.888 3.283.435 1.090.879 Nordrhein-Westfalen 1.172.016 8.600.614 2.658.667 Rheinland-Pfalz 169.655 1.465.943 477.962 Saarland 55.104 615.926 115.094 Sachsen 423.717 2.144.926 716.589 Sachsen-Anhalt 108.587 1.130.824 245.740 Schleswig-Holstein 120.876 1.309.737 270.942 Thüringen 122.371 981.241 296.786 2011 Baden-Württemberg 1.066.163 6.684.086 2.126.695 Bayern 946.395 6.555.782 2.014.427 Berlin 556.774 2.813.905 938.543 Brandenburg 109.830 499.918 203.262 Bremen 116.866 441.925 212.292 Hamburg 210.224 1.536.367 474.928 Hessen 422.726 3.619.983 995.470 Mecklenburg-Vorpommern 104.338 1.011.056 239.748 Niedersachsen 527.516 3.423.746 1.147.721 Nordrhein-Westfalen 1.231.487 9.011.086 2.789.781 Rheinland-Pfalz 174.984 1.543.288 503.700 Saarland 84.180 709.885 166.338 Sachsen 436.825 2.227.576 739.518 Sachsen-Anhalt 115.834 1.148.939 252.398 Schleswig-Holstein 124.337 1.429.684 283.070 Thüringen 143.873 1.008.284 315.324 2012 Baden-Württemberg 1.136.515 6.774.564 2.205.164 Bayern 1.024.113 6.809.468 2.084.671 Berlin 538.317 2.897.248 936.006 Brandenburg 111.526 503.964 206.671 Bremen 115.569 436.751 208.705 Hamburg 227.926 1.544.905 496.503 Hessen 457.935 3.695.042 1.067.764 Mecklenburg-Vorpommern 102.839 1.158.947 247.053 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5860 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Niedersachsen 563.331 3.577.925 1.201.371 Nordrhein-Westfalen 1.313.353 9.322.278 2.902.482 Rheinland-Pfalz 192.723 1.609.907 502.225 Saarland 62.016 750.247 155.104 Sachsen 479.086 2.284.362 770.781 Sachsen-Anhalt 119.531 1.188.756 256.241 Schleswig-Holstein 142.371 1.446.297 295.003 Thüringen 162.750 1.011.058 327.864 2013 Baden-Württemberg 1.194.554 6.962.936 2.171.101 Bayern 1.055.685 7.106.834 2.166.402 Berlin 569.229 3.016.209 942.536 Brandenburg 112.878 523.190 219.123 Bremen 120.264 438.325 210.991 Hamburg 245.007 1.636.133 511.086 Hessen 460.459 3.608.811 1.011.675 Mecklenburg-Vorpommern 108.366 1.062.320 239.112 Niedersachsen 591.688 3.785.724 1.284.274 Nordrhein-Westfalen 1.398.025 9.607.853 2.999.150 Rheinland-Pfalz 212.752 1.668.079 528.322 Saarland 74.954 729.278 149.136 Sachsen 541.675 2.413.109 855.974 Sachsen-Anhalt 133.248 1.240.860 275.985 Schleswig-Holstein 143.296 1.456.326 287.164 Thüringen 162.834 1.045.299 332.416 1) Daten aus der Hochschulfinanzstatistik 2) Daten nach dem Berechnungsverfahren für die FuE-Ausgaben 8. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Drittmitteleinnahmen der durch die Exzellenzinitiative geförderten Hochschulen, und aus welchen Quellen stammen sie (DFG, Bund, Länder, EU, Exzellenzinitiative, Wirtschaft , Sonstige)? Wie haben sich diese nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 verändert (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln )? Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben sich die Drittmitteleinnahmen nach Mittelgeber der durch die Exzellenzinitiative geförderten Hochschulen wie folgt entwickelt: Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/5860 Tabelle 6: Drittmitteleinnahmen nach Mittelgebern der durch die Exzellenzinitiative geförderten Hochschulen (ohne Kliniken) in 1.000 Euro In den Jahren 2006 bis 2008 wurden die Mittel im Rahmen der Exzellenzinitiative noch nicht separat von den DFG-Mittel insgesamt erhoben. 9. In welcher Relation stehen nach Kenntnis der Bundesregierung diese Drittmitteleinnahmen aus der Exzellenzinitiative zu den Ausgaben der einzelnen Hochschulen insgesamt und den Ausgaben für Forschung (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und im Verhältnis zu den reinen Ausgaben aufschlüsseln)? Tabelle 7: Anteil der Drittmitteleinnahmen an den Gesamtausgaben sowie den Ausgaben für Forschung der einzelnen Hochschulen (in 1.000 Euro bzw. Anteil in Prozent) Jahr Hochschule Ausgaben Insge-samt Drittmittel der Exzellenzinitiative Anteil an Ausgaben Insgesamt 2009 U Göttingen (Klinikum) 489.987 1.649 0,34 2009 U Köln (Klinikum) 594.394 809 0,14 2009 U Frankfurt a.M. (Klinikum) 408.649 1.051 0,26 2009 U Heidelberg (Klinikum) 745.789 1.199 0,16 2009 U Tübingen (Klinikum) 827.109 6.694 0,81 2009 U München (Klinikum) 891.342 103 0,01 2009 U Würzburg (Klinikum) 451.802 2.827 0,63 2009 TH Aachen (Klinikum) 460.316 3.296 0,72 2009 U Jena (ohne Klinikum) 208.043 869 0,42 2009 U Bayreuth 141.145 1.240 0,88 2009 U Kiel 221.517 5.463 2,47 2009 U Lübeck 39.811 881 2,21 2009 U Hamburg (ohne Klinikum) 395.015 4.331 1,10 2009 U Göttingen (ohne Klinikum) 333.896 10.776 3,23 2009 U Bonn (ohne Klinikum) 469.158 11.619 2,48 2009 U Köln (ohne Klinikum) 326.864 3.984 1,22 2009 U Münster (ohne Klinikum) 361.481 14.744 4,08 2009 U Bielefeld 216.963 4.297 1,98 2009 U Frankfurt a.M. (ohne Klinikum) 411.247 12.359 3,01 2009 U Gießen 326.220 4.528 1,39 2009 U Mainz 283.690 755 0,27 2009 U Freiburg i.Br. (ohne Klinikum) 283.176 14.183 5,01 2009 U Heidelberg (ohne Klinikum) 289.599 32.253 11,14 vom Bund von der  Bundes‐ agentur  für Arbeit von  Ländern  (ohne  Träger) von  Gemein‐ den,  Zweckver‐ bände  usw. von  sonstigen  öffentl.  Bereichen von der  DFG  Insgesamt dar.: von  der DFG  für die  Exzellenz‐ initiative von der  EU von  anderen  interna‐ tionalen  Organisa‐ tionen von  Hochschul‐ förderge‐ sellschaf‐ ten von  Stiftungen von der  gewerbl.  Wirtschaft  u. dgl. 2006 359.446 2.540 29.603 11.395 56.189 709.297 0 215.000 17.242 5.345 114.843 483.927 2.004.827 2007 404.043 1.197 48.790 5.090 45.073 914.611 0 186.501 11.284 11.499 112.595 541.415 2.282.099 2008 459.864 973 44.526 4.408 51.388 1.117.258 0 232.289 9.978 9.255 135.069 573.182 2.638.191 2009 540.250 1.053 46.694 4.481 49.679 1.230.075 295.914 243.381 15.874 8.292 125.080 579.151 2.844.011 2010 643.607 2.960 46.561 3.509 73.935 1.322.108 319.480 257.656 22.077 10.050 144.222 596.652 3.123.334 2011 748.830 2.190 60.093 7.104 79.190 1.411.074 338.809 241.671 23.270 16.203 159.740 589.180 3.338.544 2012 853.462 1.554 60.791 4.365 69.157 1.430.700 308.636 307.934 18.424 38.505 184.974 595.822 3.565.689 2013 910.766 2.014 57.232 6.139 78.599 1.488.701 318.160 366.926 18.678 42.757 170.192 623.534 3.765.537 Jahr vom öffentlichen Bereich von anderen Bereichen Drittmittel  Insgesamt Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5860 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2009 U Konstanz 160.012 15.999 10,00 2009 U Erlangen-Nürnberg 346.451 9.834 2,84 2009 U München (ohne Klinikum) 508.648 22.055 4,34 2009 U Würzburg (ohne Klinikum) 277.105 1.188 0,43 2009 FU Berlin 342.252 46.221 13,50 2009 U Hannover 361.761 5.686 1,57 2009 TH Aachen (ohne Klinikum) 577.922 16.196 2,80 2009 TU Darmstadt 352.780 5.176 1,47 2009 Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - Bereich Hochschule 352.180 17.192 4,88 2009 TU München (ohne Klinikum) 586.175 26.986 4,60 2009 TU Berlin 380.289 5.101 1,34 2009 U Mannheim 90.857 1.209 1,33 2009 U Ulm (ohne Klinikum) 133.317 790 0,59 2010 TU Dresden (Klinikum) 434.237 12.243 2,82 2010 U Göttingen (Klinikum) 508.213 2.343 0,46 2010 U Köln (Klinikum) 636.621 4.003 0,63 2010 U Frankfurt a.M. (Klinikum) 469.459 793 0,17 2010 U Freiburg i.Br. (Klinikum) 686.439 26 0,00 2010 U Heidelberg (Klinikum) 870.080 1.574 0,18 2010 U Tübingen (Klinikum) 882.696 6.764 0,77 2010 U München (Klinikum) 924.397 511 0,06 2010 TH Aachen (Klinikum) 482.052 2.137 0,44 2010 Medizinische H Hannover 776.324 7.428 0,96 2010 U Leipzig (ohne Klinikum) 270.476 1.127 0,42 2010 TU Dresden (ohne Klinikum) 423.146 2.841 0,67 2010 U Jena (ohne Klinikum) 231.632 576 0,25 2010 U Bayreuth 149.233 840 0,56 2010 U Kiel 236.300 5.953 2,52 2010 U Lübeck 39.832 1.601 4,02 2010 U Hamburg (ohne Klinikum) 393.301 8.227 2,09 2010 U Göttingen (ohne Klinikum) 354.983 13.084 3,69 2010 U Bochum (ohne Klinikum) 401.707 1.173 0,29 2010 U Bonn (ohne Klinikum) 399.842 6.777 1,70 2010 U Köln (ohne Klinikum) 364.737 2.641 0,72 2010 U Münster (ohne Klinikum) 386.366 9.577 2,48 2010 U Bielefeld 223.447 7.066 3,16 2010 U Frankfurt a.M. (ohne Klinikum) 381.061 9.757 2,56 2010 U Gießen 338.093 4.403 1,30 2010 U Mainz 288.300 941 0,33 2010 U Freiburg i.Br. (ohne Klinikum) 294.741 12.544 4,26 2010 U Heidelberg (ohne Klinikum) 346.738 29.900 8,62 2010 U Konstanz 157.077 22.384 14,25 2010 U Erlangen-Nürnberg 400.512 9.055 2,26 2010 U München (ohne Klinikum) 519.539 33.431 6,43 2010 U Würzburg (ohne Klinikum) 285.813 1.200 0,42 2010 FU Berlin 376.873 47.651 12,64 2010 U Hannover 360.518 5.830 1,62 2010 TH Aachen (ohne Klinikum) 607.805 15.320 2,52 2010 TU Darmstadt 395.699 7.929 2,00 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/5860 2010 Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - Bereich Hochschule 387.533 14.496 3,74 2010 TU München (ohne Klinikum) 661.414 29.464 4,45 2010 TU Berlin 428.302 5.264 1,23 2010 U Mannheim 102.772 671 0,65 2010 U Ulm (ohne Klinikum) 145.643 330 0,23 2011 U Hamburg (Klinikum) 721.037 9.570 1,33 2011 U Göttingen (Klinikum) 546.781 2.500 0,46 2011 U Köln (Klinikum) 667.627 4.747 0,71 2011 U Frankfurt a.M. (Klinikum) 487.394 2.316 0,48 2011 U Freiburg i.Br. (Klinikum) 712.449 15 0,00 2011 U Heidelberg (Klinikum) 971.596 532 0,05 2011 U Tübingen (Klinikum) 921.592 5.313 0,58 2011 U München (Klinikum) 949.959 512 0,05 2011 TH Aachen (Klinikum) 505.485 1.028 0,20 2011 Medizinische H Hannover 840.540 7.302 0,87 2011 Humboldt-Universität Berlin 218.928 7.822 3,57 2011 U Leipzig (ohne Klinikum) 272.761 1.502 0,55 2011 TU Dresden (ohne Klinikum) 441.360 5.007 1,13 2011 U Bayreuth 172.592 1.948 1,13 2011 U Kiel 245.017 7.842 3,20 2011 U Lübeck 40.309 1.759 4,36 2011 U Hamburg (ohne Klinikum) 412.069 7.459 1,81 2011 U Göttingen (ohne Klinikum) 371.799 15.484 4,16 2011 U Bonn (ohne Klinikum) 398.957 9.862 2,47 2011 U Köln (ohne Klinikum) 376.977 17.698 4,69 2011 U Münster (ohne Klinikum) 393.558 6.618 1,68 2011 U Bielefeld 235.330 8.144 3,46 2011 U Frankfurt a.M. (ohne Klinikum) 552.516 10.836 1,96 2011 U Gießen 352.445 4.400 1,25 2011 U Mainz 303.009 1.090 0,36 2011 U Freiburg i.Br. (ohne Klinikum) 313.023 23.246 7,43 2011 U Heidelberg (ohne Klinikum) 383.292 29.156 7,61 2011 U Konstanz 172.696 22.688 13,14 2011 U Erlangen-Nürnberg 458.580 9.934 2,17 2011 U München (ohne Klinikum) 551.412 34.591 6,27 2011 U Würzburg (ohne Klinikum) 313.450 1.326 0,42 2011 FU Berlin 387.692 25.966 6,70 2011 U Hannover 362.180 6.892 1,90 2011 TH Aachen (ohne Klinikum) 667.184 11.895 1,78 2011 TU Darmstadt 441.011 6.155 1,40 2011 Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - Bereich Hochschule 407.080 19.068 4,68 2011 U Stuttgart 457.071 14 0,00 2011 TU München (ohne Klinikum) 708.752 27.275 3,85 2011 TU Berlin 449.145 4.718 1,05 2011 U Mannheim 104.512 1.110 1,06 2012 U Göttingen (Klinikum) 567.634 2.053 0,36 2012 U Köln (Klinikum) 786.294 2.532 0,32 2012 U Frankfurt a.M. (Klinikum) 495.021 22 0,00 2012 U Freiburg i.Br. (Klinikum) 763.798 12 0,00 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5860 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2012 U Heidelberg (Klinikum) 919.573 833 0,09 2012 U Tübingen (Klinikum) 931.661 7.958 0,85 2012 U München (Klinikum) 982.846 244 0,02 2012 TH Aachen (Klinikum) 522.694 1.491 0,29 2012 TU München (Klinikum) 486.275 249 0,05 2012 Medizinische H Hannover 861.756 6.754 0,78 2012 Humboldt-Universität Berlin 232.884 7.857 3,37 2012 U Leipzig (ohne Klinikum) 266.393 1.787 0,67 2012 TU Dresden (ohne Klinikum) 453.377 2.787 0,61 2012 U Jena (ohne Klinikum) 238.298 1.083 0,45 2012 U Bayreuth 179.181 1.057 0,59 2012 U Kiel 250.691 10.854 4,33 2012 U Lübeck 44.285 1.483 3,35 2012 U Göttingen (ohne Klinikum) 393.601 15.631 3,97 2012 U Bochum (ohne Klinikum) 412.844 478 0,12 2012 U Bonn (ohne Klinikum) 418.493 9.414 2,25 2012 U Köln (ohne Klinikum) 415.563 6.947 1,67 2012 U Münster (ohne Klinikum) 385.230 4.445 1,15 2012 U Bielefeld 231.586 7.356 3,18 2012 U Frankfurt a.M. (ohne Klinikum) 615.452 11.500 1,87 2012 U Gießen 434.242 4.347 1,00 2012 U Freiburg i.Br. (ohne Klinikum) 319.396 17.642 5,52 2012 U Heidelberg (ohne Klinikum) 349.537 28.939 8,28 2012 U Konstanz 172.950 24.993 14,45 2012 U Tübingen (ohne Klinikum) 277.211 413 0,15 2012 U Erlangen-Nürnberg 460.020 8.261 1,80 2012 U München (ohne Klinikum) 584.930 31.113 5,32 2012 U Würzburg (ohne Klinikum) 295.880 888 0,30 2012 FU Berlin 404.421 23.333 5,77 2012 U Hannover 373.402 5.815 1,56 2012 TH Aachen (ohne Klinikum) 663.645 14.631 2,20 2012 TU Darmstadt 453.774 5.896 1,30 2012 Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - Bereich Hochschule 445.771 16.285 3,65 2012 U Stuttgart 470.667 135 0,03 2012 TU München (ohne Klinikum) 750.761 25.860 3,44 2012 TU Berlin 428.082 7.842 1,83 2012 U Mannheim 104.307 1.677 1,61 2012 U Ulm (ohne Klinikum) 142.239 1.135 0,80 2013 TU Dresden (Klinikum) 467.378 209 0,04 2013 U Göttingen (Klinikum) 598.766 1.864 0,31 2013 U Köln (Klinikum) 754.803 2.849 0,38 2013 U Frankfurt a.M. (Klinikum) 512.501 1.438 0,28 2013 U Heidelberg - Medizinische Fakultät Mannheim 87.140 55 0,06 2013 U Heidelberg (Klinikum) 971.634 1.625 0,17 2013 U Tübingen (Klinikum) 961.724 7.011 0,73 2013 U Erlangen-Nürnberg (Klinikum) 723.064 7.319 1,01 2013 U München (Klinikum) 1.059.980 151 0,01 2013 TH Aachen (Klinikum) 526.503 1.608 0,31 2013 TU München (Klinikum) 517.943 349 0,07 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/5860 2013 Medizinische H Hannover 908.021 9.124 1,00 2013 Humboldt-Universität Berlin 239.084 14.416 6,03 2013 U Leipzig (ohne Klinikum) 275.985 723 0,26 2013 TU Dresden (ohne Klinikum) 511.590 13.982 2,73 2013 U Jena (ohne Klinikum) 250.357 903 0,36 2013 U Bayreuth 183.042 1.504 0,82 2013 U Kiel 247.674 7.484 3,02 2013 U Lübeck 49.771 1.120 2,25 2013 U Hamburg (ohne Klinikum) 423.682 9.123 2,15 2013 U Göttingen (ohne Klinikum) 386.408 10.717 2,77 2013 U Bremen 292.257 2.588 0,89 2013 U Bochum (ohne Klinikum) 437.743 5.440 1,24 2013 U Bonn (ohne Klinikum) 430.510 7.913 1,84 2013 U Köln (ohne Klinikum) 392.677 6.096 1,55 2013 U Münster (ohne Klinikum) 405.560 4.735 1,17 2013 U Bielefeld 239.408 5.267 2,20 2013 U Frankfurt a.M. (ohne Klinikum) 526.229 11.843 2,25 2013 U Gießen 348.698 3.916 1,12 2013 U Mainz 331.381 2.047 0,62 2013 U Freiburg i.Br. (ohne Klinikum) 333.207 16.931 5,08 2013 U Heidelberg (ohne Klinikum) 357.390 27.879 7,80 2013 U Konstanz 182.437 20.975 11,50 2013 U Tübingen (ohne Klinikum) 287.327 7.215 2,51 2013 U Erlangen-Nürnberg 477.526 9.193 1,93 2013 U München (ohne Klinikum) 634.433 35.870 5,65 2013 U Würzburg (ohne Klinikum) 299.654 1.824 0,61 2013 FU Berlin 433.958 19.136 4,41 2013 U Hannover 423.604 3.156 0,74 2013 TH Aachen (ohne Klinikum) 708.978 6.026 0,85 2013 TU Darmstadt 427.008 5.075 1,19 2013 Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - Bereich Hochschule 432.719 13.630 3,15 2013 U Stuttgart 468.067 98 0,02 2013 TU München (ohne Klinikum) 768.095 20.536 2,67 2013 TU Berlin 446.798 8.966 2,01 2013 U Mannheim 113.917 1.202 1,05 2013 U Ulm (ohne Klinikum) 147.475 1.455 0,99 Die Forschungsausgaben liegen dem Statistischen Bundesamt nur in aggregierter Form vor, ein Herunterbrechen auf die einzelne Hochschule ist daher nicht möglich . 10. Auf welche Summe beliefen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlich pro Studierendem, Wissenschaftlerin bzw. Wissenschaftler sowie Professorin bzw. Professor von den jeweiligen Sitzländern zugewiesenen laufenden Grundmittel für die Hochschulen, die durch die Exzellenzinitiative gefördert werden (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 bzw. dem Beginn der Förderung aufschlüsseln)? Laut Hochschulfinanzstatistik des Statistischen Bundesamtes beliefen sich die laufenden Ausgaben (in 1.000 Euro) wie folgt: Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5860 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 8: Laufende Ausgaben (Grundmittel) für Lehre und Forschung je Studierendem , je Wissenschaftliches Personals und je Professorin/je Professor sowie Drittmittel je Wissenschaftlichen Personals, je Professorin/je Professor Jahr laufende Ausgaben (Grundmittel) je Studierendem je Wiss. Personal1) je Professor/-in2) ‐ Hochschulen die von der Exzellenzinitiative gefördert werden (ohne Kliniken)          2006  6,80  132,39 549,58 2007  6,93  128,22 525,44 2008  7,05  131,77 537,63 2009  7,32  135,51 565,51 2010  7,33  131,85 569,88 2011  7,19  137,37 573,43 2012  7,07  135,58 580,22 ‐ Hochschulen die von der Exzellenzinitiative gefördert werden (einschließlich  Kliniken) ‐          2006  8,20  111,22 577,73 2007  9,16  117,60 608,01 2008  9,25  119,21 622,58 2009  9,31  115,95 629,93 2010  9,24  112,93 634,36 2011  9,08  117,50 636,67 2012  8,97  116,63 645,84 11. Auf welche Summe beliefen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlich pro Studierendem, Wissenschaftlerin bzw. Wissenschaftler sowie Professorin bzw. Professor von den Bundesländern zugewiesenen laufenden Grundmittel für alle Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 aufschlüsseln )? Laut Hochschulfinanzstatistik des Statistischen Bundesamtes beliefen sich die laufenden Ausgaben (in 1.000 Euro) wie folgt: Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/5860 Tabelle 9: Laufende Ausgaben (Grundmittel) für Lehre und Forschung je Studierenden, je Wissenschaftliches Personal und je Professor/-in sowie Drittmittel je Wissenschaftliches Personal, je Professor/-in in 1000 Euro - Hochschulen in Trägerschaft der Länder –         Jahr laufende Ausgaben (Grundmittel) je Studierendem je Wiss. Personal je Professor/-in 2006 7,35 112,57 406,52 2007 7,60 112,27 407,84 2008 7,67 114,25 417,74 2009 7,52 111,99 420,46 2010 7,52 111,75 430,26 2011 7,35 115,41 437,82 2012 7,34 117,27 450,92 12. In welchen Bundesländern ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch Vereinbarungen (z.B. Hochschulverträge) die Höhe der Grundmittel an einen Erfolg bei der Exzellenzinitiative gekoppelt? Dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Grundfinanzierung von Hochschulen liegt in der Zuständigkeit der Länder. 13. Welche Organisationen beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung neben den Zuwendungsempfängern an den einzelnen Projekten, die durch die Exzellenzinitiative gefördert werden (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 aufschlüsseln)? An allen im Rahmen der Exzellenzinitiative geförderten Projekten waren und sind Institute der außeruniversitären Forschungseinrichtungen beteiligt. Tabelle 10: Anzahl der im Rahmen der Exzellenzinitiative in der 1. und 2. Phase geförderten Projekte, an denen Einrichtungen der Forschungsorganisationen beteiligt sind Quelle: Monitoringbericht zum Pakt für Forschung und Innovation 2015, S. 99 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5860 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. In welchem Stadium der Bewerbung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die an Exzellenzprojekten beteiligten Unternehmen in diese eingebunden ? Die Einbindung von Unternehmen erfolgte teilweise bei der Formulierung der Antragsskizze , teilweise bei der Formulierung der Anträge, teilweise im Laufe der Förderperiode. 15. Wie beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese Unternehmen an den jeweiligen Exzellenzprojekten? Die Beteiligung erfolgt auf viele verschiedene Weisen, zum Beispiel als Kooperationspartner , in Qualifizierungsprogrammen, durch Bereitstellung von Infrastruktur , durch Personaltransfer und Mentoring, beratend als Mitglied von Beiräten oder als eigener Industriebeirat. Wissenstransfer erfolgt nicht nur in Richtung Unternehmen, sondern zum Beispiel auch in Richtung Museen, Schulen und weitere gesellschaftliche Akteure. 16. Sind die an den Exzellenzprojekten beteiligten Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Entscheidungsstrukturen, die die Umsetzung der jeweiligen Exzellenzprojekte steuern, vertreten? Wenn ja, an welchen Entscheidungen wirken sie mit? 17. Sind die vertraglichen Grundlagen, auf denen die Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen im Rahmen der Exzellenzinitiative beruhen, nach Kenntnis der Bundesregierung öffentlich einsehbar? Wenn nicht, warum nicht? 18. In welchem Verhältnis stehen die von Unternehmen für diese Kooperationen bereit gestellten Finanzmittel nach Kenntnis der Bundesregierung zu den Zuschüssen von Bund und Ländern im Rahmen der Exzellenzinitiative? Die Fragen 16 bis 18 werden im Zusammenhang beantwortet. Dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 19. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Kooperationen den Unternehmen Rechte vorbehalten, die sich von den üblicherweise den öffentlichen Drittmittelgebern eingeräumten Rechten unterscheiden (z.B. Veröffentlichungsvorbehalte )? In den entsprechenden Verwendungsrichtlinien verpflichtet die DFG die Mittelempfänger dazu, für Kooperationsverträge mit Dritten die „Leitlinien für die transparente Gestaltung von Technologietransfer der Allianz-Organisationen“ einzuhalten , zudem ist die Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse geregelt. 20. Haben die an Graduiertenschulen beteiligten Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung Einfluss auf die Auswahl der durch diese geförderten Doktorandinnen und Doktoranden nehmen können? Wenn ja, welchen? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/5860 21. Haben die an Graduiertenschulen beteiligten Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung Einfluss auf die Auswahl und Inhalte der Dissertationen der durch diese geförderten Doktorandinnen und Doktoranden nehmen können? Wenn ja, welchen? Die Frage 20 und 21 werden im Zusammenhang beantwortet. Unter den 45 in der 2. Runde geförderten Graduiertenschulen befinden sich 18, die in ihren Förderanträgen Kooperationen mit insgesamt 121 Unternehmen aufführen . Diese Zusammenarbeit spiegelt sich in erster Linie in den Qualifizierungsprogrammen wider. Beispielsweise über Praktika, Laboraufenthalte, Workshops, Symposien, etc. verfolgen diese Kooperationen das Ziel, den Promovierenden einen Zugang zu praxisrelevantem Wissen zu ermöglichen und in bestimmten Wissenschaftsbereichen zusätzliche Karrieremöglichkeiten aufzuzeigen. Bei der Hälfte der Universitäten, die Kooperationspartner angaben, sind auch entsprechende Ko-Betreuungen der Promovierenden üblich. Die Kooperation mit einem Industriepartner bedeutet, dass es gemeinsame Forschungsthemen gibt. Die Zulassung zur Promotion, die Promotionsprüfung und die Promotion erfolgen ausschließlich durch die Universitäten, die das alleinige Promotionsrecht besitzen. Die Auswahl der Promovierenden erfolgt in Graduiertenschulen in der Regel durch ein Auswahlgremium der Graduiertenschule, an dem ausschließlich bzw. mehrheitlich Mitglieder der Universität beteiligt sind. Die konkreten Inhalte der Dissertationsthemen bestimmen in der Regel die Promovierenden mit ihren Betreuenden . Da sich die Dissertationen inhaltlich ins wissenschaftliche Konzept der Graduiertenschule einfügen müssen und dies auch ein Kriterium für die Aufnahme des Promovierenden in die Schule ist, erfolgt die Festlegung der Inhalte auch in Abstimmung mit den Leitungs- und/oder Auswahlgremien der Graduiertenschulen . 22. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der in Science Citation Index (SCI), Social Sciences Citation Index (SSCI) und Arts & Humanities Citation Index (A&HCI) enthaltenen Zeitschriften veröffentlichten Artikel der durch die Exzellenzinitiative geförderten Hochschulen seit Beginn der Exzellenzinitiative im Verhältnis zur Anzahl aller dort veröffentlichten Artikel der deutschen Hochschulen verändert (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln )? 23. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung dieser Anteil im jeweiligen Fachgebiet für die durch die Förderlinie „Exzellenzcluster“ geförderten Hochschulen seit Beginn der Exzellenzinitiative verändert (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? 24. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Anzahl der pro Wissenschaftlerin und Wissenschaftler veröffentlichten Artikel in einer in SCI, SSCI und A&HCI enthaltenen Zeitschriften seit dem Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 verändert, a) die an einer der durch die Exzellenzinitiative geförderten Hochschulen arbeiten (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? b) die an einer Einrichtung an einer Hochschule arbeiten, die an einem Exzellenzcluster beteiligt ist (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5860 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) die an einer Universität arbeiten, die keine Förderung aus der Exzellenzinitiative erhält? Die Fragen 22 bis 24 werden im Zusammenhang beantwortet. Zu den konkreten Indizes liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Publikationskulturen weisen von Fach zu Fach sehr große Unterschiede auf. Bibliometrische Datenbanken fokussieren auf meist englischsprachige Aufsätze in Fachzeitschriften. Sie blenden so die Zeitschriftenkulturen der Geistes- und Sozialwissenschaften sowie die für sie wichtigen Buchformate (Monografien und Sammelbände bzw. deren Teile) aus. Bibliometrische Kennzahlen zur Publikationsaktivität geben bei „Zeitschriften-Wissenschaften“ ein hinreichend genaues Bild, wenn größere Aggregate betrachtet werden (Länder oder größere Fachgebiete ). Bei engerem Fokus, etwa auf Einrichtungen oder gar auf einzelne Projekte oder Fördermaßnahmen, wären belastbare Aussagen nur unter Zugrundelegung von Daten möglich, deren Erhebung und Qualitätssicherung nur mit derzeit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich wäre. Diese Argumente berücksichtigend, wurde für eine bibliometrische Betrachtung der Exzellenzinitiative der zeitliche Verlauf der Publikationsaktivität im Zeitraum 2002 bis 2013 in den dafür relativ gut geeigneten Fächern Chemie und Physik betrachtet. Für diese Fächer wird die Entwicklung des Publikationsaufkommens an Universitäten betrachtet, die erfolgreich Exzellenzcluster und/oder Graduiertenschulen mit entsprechendem fachlichem Schwerpunkt eingeworben haben. Der Blick wird dabei gerichtet auf das Aggregat aller Universitäten mit Chemieund /oder Physik-dominierten Graduiertenschulen und Exzellenzclustern. Dem wird gegenüber gestellt die Entwicklung für die Physik und die Chemie an deutschen Universitäten ohne solche Exzellenzeinrichtungen, in Deutschland insgesamt sowie im internationalen Vergleich. Auf dieser Ebene sind hinreichend belastbare Aussagen zur Veränderung der Publikationsaktivität an mit Mitteln der Exzellenzinitiative geförderten Standorten möglich. Datengrundlage der Analyse ist die bibliometrische Datenbank „Web of Science“. Nachfolgende Abbildung stellt die Entwicklung des Publikationsaufkommens an Universitäten in Deutschland mit Chemie- oder Physik-dominierten Graduiertenschulen und/oder Exzellenzclustern , an Universitäten in Deutschland ohne solche Förderung, an deutschen Forschungseinrichtungen insgesamt, in besonders forschungsstarken Ländern und weltweit dar. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/5860 Schaubild 3: Entwicklung der Anzahl der Veröffentlichungen im internationalen Vergleich Quelle: DFG Das weltweite Publikationsaufkommen hat im Zeitraum 2002 bis 2013 stark zugenommen . Auch die Publikationsaktivitäten in Physik und Chemie an deutschen Forschungseinrichtungen haben sich intensiviert, von insgesamt rund 22.000 Publikationen im Jahr 2002 auf 28.000 im Jahr 2013 (plus 25 Prozent). Damit liegt der Zuwachs in Deutschland unter dem weltweiten Vergleichswert von 49 Prozent , aber über dem Wert von 17 Prozent für die forschungsstarken Länder. Während das Publikationsaufkommen an Hochschulen ohne Exzellenzinitiative-Förderung in der Chemie und Physik um 34 Prozent zugenommen hat, war der Aufwuchs der 21 in Chemie und Physik geförderten Hochschulen mit rund 43 Prozent deutlich stärker. Schon im Jahr 2006 zählten die 21 betrachteten zu den publikationsstarken Universitäten. Bis zum Jahr 2013 haben diese ihren Vorsprung aber nicht nur gehalten, sondern ausgebaut. Ihr Anteil am Publikationsaufkommen in der Chemie und der Physik hat im Verhältnis stark zugenommen. 25. Hat die DFG, wie vom Bundesrechnungshof in seinem Bericht zum Haushalt 2013 angemerkt, ein ganzheitliches Konzept zur vertieften Nachweisprüfung ihrer Programme erarbeitet (bitte mit Begründung)? 26. Ist dieses öffentlich zugänglich? 27. Welcher Anteil der im Rahmen der Exzellenzinitiative bei der DFG eingereichten Verwendungsnachweise wurde vertieft geprüft (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 aufschlüsseln)? Die Fragen 25 bis 27 werden im Zusammenhang beantwortet. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5860 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die DFG verfügt über ein Konzept zur Nachweisprüfung, das aber nicht öffentlich zugänglich ist. Seit dem Jahr 2011 werden durch die Revision der DFG vertiefte Prüfungen der Verwendungsnachweise durchgeführt. In den Jahren 2011 und 2012 wurden 2,4 Prozent der Verwendungsnachweise, seit dem Jahr 2013 werden jedes Jahr 5 Prozent der Verwendungsnachweise jeweils vertieft im Sinne der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) geprüft . Im Übrigen wurden und werden alle Verwendungsnachweise von Beginn der Exzellenzinitiative an gemäß Ziffer 11.1 der VV zu § 44 BHO geprüft. 28. Wie hoch war der Anteil der beanstandeten Verwendungsnachweise (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 aufschlüsseln )? Die vertiefte Prüfung der Verwendungsnachweise führte in 11 der 14 Fälle zu finanziellen Beanstandungen. 29. In welchem Umfang wurden Gelder von den Empfängerinnen und Empfängern zurückgefordert (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 aufschlüsseln)? Im Rahmen der vertieften Prüfung der Verwendungsnachweise wurden insgesamt 1,67 Mio. Euro zurückgefordert (inkl. Programmpauschale und Zinsen). Das sind 1,48 Prozent der Abrechnungssumme. 30. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die einzelnen Länder die von ihren Hochschulen aus der Exzellenzinitiative eingeworbenen Projekte nach Auslaufen dieser Förderung weiterfinanziert? Wenn ja, in welchem Umfang? Dazu liegen der Bunderegierung zur Zeit keine Erkenntnisse vor. 31. Planen die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung eine solche Weiterfinanzierung auch nach der aktuellen und der geplanten Runde der Exzellenzinitiative ? Über die Nachhaltigkeitszusagen in den Anträgen der 3. Runde der Exzellenzinitiative hinaus liegen der Bundesregierung keine weitergehenden Informationen vor. 32. Wurden die Anträge für Graduiertenschulen und Exzellenzcluster, die in der letzten Auswahlrunde der Exzellenzinitiative im Jahr 2012 abgelehnt wurden (vgl. www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/2012/ statement_kleiner_exin_120615.pdf) nach Kenntnis der Bundesregierung durch andere Förderprogramme gefördert, bzw. ist dies geplant? Wenn nicht, weshalb nicht? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/5860 Nach Informationen der DFG sind in vielen Fällen aus nicht geförderten Anträgen für Graduiertenschulen und Exzellenzcluster neu konzipierte, aber darauf aufbauende Projekte in anderen Förderprogrammen entstanden, von Einzelprojekten bis zu Sonderforschungsbereichen. 33. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass in der zweiten Runde der Exzellenzinitiative, deren Förderung in den Jahren 2012 bis 2017 läuft, lediglich vier Hochschulen gegenüber der ersten Runde hinzugekommen sind (www.dfg.de „Ergebnis der Sitzung des Bewilligungsausschusses am 15.Juni 2012“)? In der zweiten Förderphase ab dem 1. November 2012 wurden 45 Graduiertenschulen , 43 Exzellenzcluster und elf Zukunftskonzepte bewilligt, darunter je zwölf Neueinrichtungen für Graduiertenschulen und Exzellenzcluster sowie fünf Neueinrichtungen für Zukunftskonzepte. Die Befürchtung, dass nur die bereits in der ersten Phase geförderten Einrichtungen zulasten der nicht geförderten profitieren würden, hat sich aus Sicht der Bundesregierung nicht bewahrheitet. 34. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Konzentration der Exzellenzmittel auf wenige Hochschulen, während beispielsweise in der DFG-Förderung eine geringere Konzentration beobachtet werden kann (vgl. z.B. Münch 2011, Seite 298 ff. und Hartmann, 2013, www.nachdenkseiten.de/?p=16967)? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der Anteil der Fördermittel im Rahmen der Exzellenzinitiative an den Drittmitteleinwerbungen der 45 geförderten Universitäten im Jahr 2013 7,5 Prozent betrug. Eine Konzentration von im Wettbewerb eingeworbenen Forschungsmitteln auf die forschungsstärksten Universitäten ebenso wie die Tatsache, dass nur die besten Anträge für eine Förderung ausgewählt wurden, sind aus Sicht der Bundesregierung Indizien für die Forschungsförderung nach dem Leistungsprinzip und die daraus resultierende und damit intendierte vertikale Differenzierung in der hochschulischen Leistungsdimension Forschung. Personalentwicklung im Rahmen der Exzellenzinitiative 35. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der Beschäftigten an den durch die Exzellenzinitiative geförderten Hochschulen seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 bzw. vom Zeitpunkt ihrer Förderung durch die Exzellenzinitiative an in Bezug auf a) den Anteil von als befristet ausgeschriebenen Stellen an allen Stellenausschreibungen , b) den Anteil an befristeten Beschäftigten im wissenschaftlichen Bereich und ihre durchschnittliche Befristungsdauer, c) den Anteil an befristeten Beschäftigten im technisch-administrativen Bereich und ihre durchschnittliche Befristungsdauer sowie d) die Verteilung der wissenschaftlichen Beschäftigten auf die verschiedenen Personalgruppen (Professorinnen und Professoren, Dozentinnen und Dozenten sowie Assistentinnen und Assistenten, wissenschaftliche und künst- Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5860 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Lehrkräfte für besondere Aufgaben , Lehrbeauftragte und wissenschaftliche Hilfskräfte) verändert (bitte getrennt nach Jahren und Hochschule aufschlüsseln)? 36. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der Beschäftigten an allen Hochschulen seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 in Bezug auf a) den Anteil von als befristet ausgeschriebenen Stellen an allen Stellen-ausschreibungen , b) den Anteil an befristeten Beschäftigten im wissenschaftlichen Bereich und ihre durchschnittliche Befristungsdauer, c) den Anteil an befristeten Beschäftigten im technisch-administrativen Bereich und ihre durchschnittliche Befristungsdauer sowie d) die Verteilung der wissenschaftlichen Beschäftigten auf die verschiedenen Personalgruppen (Professorinnen und Professoren, Dozentinnen und Dozenten sowie Assistentinnen und Assistenten, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Lehrkräfte für besondere Aufgaben , Lehrbeauftragte und wissenschaftliche Hilfskräfte) e) verändert (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 35 und 36 werden im Zusammenhang beantwortet. Der Bundesregierung liegen keinen Informationen über die Stellenausschreibungen an Hochschulen oder statistische Angaben über die durchschnittliche Befristungsdauer vor. Grundsätzlich unterscheidet sich die Personalstruktur an Universitäten und Fachhochschulen . Dies ist beim Vergleich der Angaben zwischen Hochschulen insgesamt und den in der Exzellenzinitiative geförderten Universitäten zu berücksichtigen . Der Anstieg des Anteils der befristet Beschäftigten im wissenschaftlichen Bereich ist insgesamt und an den von der Exzellenzinitiative geförderten Hochschulen ungefähr gleich verlaufen. Laut Statistischen Bundesamt haben sich die Anteile an befristeten Beschäftigten im wissenschaftlichen bzw. im technisch-administrativen Bereich sowie die Verteilung der wissenschaftlichen Beschäftigten auf die verschiedenen Personalgruppen an allen Hochschulen bzw. an den durch die Exzellenzinitiative geförderten Hochschulen seit 2006 wie folgt entwickelt: Tabelle 11: Entwicklung der Beschäftigten differenziert nach Beschäftigungsgruppen Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 18/5860 Ja hr in sg es am t E xi ni in sg es am t E xi ni in sg es am t E xi ni in sg es am t E xi ni in sg es am t E xi ni in sg es am t E xi ni in sg es am t E xi ni in sg es am t E xi ni A nt ei l a n be fri st et en B es ch äf tig en im w is se ns ch af tli ch en B er ei ch 61 ,7 % 69 ,7 % 63 ,3 % 71 ,8 % 66 ,9 % 76 ,3 % 67 ,9 % 76 ,5 % 69 ,8 % 78 ,6 % 69 ,2 % 77 ,7 % 69 ,1 % 77 ,3 % 69 ,6 % 78 ,2 % A nt ei l a n be fri st et en B es ch äf tig te n im te ch ni sc had m in is tra tiv en B er ei ch 22 ,4 % 24 ,1 % 24 ,6 % 27 ,1 % 26 ,1 % 28 ,2 % 27 ,0 % 29 ,0 % 27 ,3 % 29 ,3 % 26 ,4 % 28 ,1 % 26 ,0 % 27 ,0 % 25 ,7 % 27 ,1 % w is se ns ch af tli ch B es ch äf tig te in sg es am t 24 8. 93 8 12 5. 16 9 26 0. 06 4 13 0. 51 3 27 4. 76 9 13 8. 41 7 30 1. 04 2 14 6. 91 2 32 4. 36 7 15 3. 88 1 33 7. 10 2 15 9. 11 6 35 3. 69 0 16 6. 82 2 36 9. 84 7 17 4. 69 8 da ru nt er : P ro fe ss or in ne n un d P ro fe ss or en 37 .6 94 12 .6 53 38 .0 20 12 .9 24 38 .5 64 13 .1 76 40 .1 65 13 .4 74 41 .4 62 13 .7 82 42 .9 24 14 .3 21 43 .8 62 14 .4 92 45 .0 13 14 .7 99 D oz en te n un d A ss is te nt en 8. 06 8 4. 32 9 6. 15 7 3. 25 3 4. 86 2 2. 21 6 4. 20 6 1. 72 1 4. 03 8 1. 34 1 3. 89 9 1. 19 8 3. 61 8 1. 03 0 3. 69 3 1. 05 9 W is s. u nd k ün st le ris ch e M A 11 6. 63 0 74 .9 71 12 3. 54 5 79 .2 61 13 3. 49 7 86 .1 33 14 6. 12 7 94 .0 04 15 6. 49 7 99 .6 00 16 2. 09 1 10 2. 55 9 16 7. 72 2 10 6. 39 8 17 4. 70 1 11 0. 29 1 Le hr kr äf te fü r b es on de re A uf ga be n 6. 83 1 2. 35 8 7. 23 1 2. 56 8 7. 87 4 2. 76 9 8. 24 3 2. 92 5 8. 55 2 3. 06 8 8. 62 4 3. 08 9 9. 91 2 3. 31 7 9. 85 2 3. 33 1 G as tp ro fe ss or in ne n un d - pr of es so re n 1. 41 6 87 0 1. 23 5 76 2 1. 31 6 89 1 1. 40 2 91 7 1. 37 3 83 6 1. 49 7 93 2 1. 50 9 91 2 1. 57 9 88 8 Le hr be au ftr ag te 60 .3 21 19 .4 16 65 .0 13 21 .6 66 67 .2 32 21 .8 67 76 .7 73 21 .3 54 84 .1 31 21 .0 21 86 .0 81 20 .9 73 90 .0 09 22 .3 34 94 .0 94 23 .1 30 w is s. H ilf sk rä fte 17 .9 78 10 .5 72 18 .8 63 10 .0 79 21 .4 24 11 .3 65 24 .1 26 12 .5 17 28 .3 14 14 .2 33 31 .9 86 16 .0 44 37 .0 58 18 .3 39 40 .9 15 21 .2 00 20 12 20 13 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5860 – 36 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 37. Wie viele Beschäftigte werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Projekten der Exzellenzinitiative beschäftigt (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative und nach wissenschaftlichem und technisch -administrativem Personal aufschlüsseln)? 38. Wie viele davon sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Teilzeit beschäftigt (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative und nach wissenschaftlichem sowie technisch-administrativem Personal aufschlüsseln )? Die Fragen 37 und 38 werden im Zusammenhang beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine jährlichen Angaben, keine Angaben zu Beschäftigten bzw. Teilzeitbeschäftigten in den einzelnen Projekten der Exzellenzinitiative vor. Nach Informationen der DFG waren im Jahr 2013 insgesamt 18.698 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Graduiertenschulen und Exzellenzclustern beteiligt, davon 5.840 Personen aus Mitteln der Exzellenzinitiative finanziert. 39. Bei wie vielen Beschäftigten beträgt nach Kenntnis der Bundesregierung die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit weniger als 50 Prozent einer Vollzeitstelle (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative und nach wissenschaftlichem sowie technisch-administrativem Personal aufschlüsseln)? Die gewünschten Angaben verteilen sich für das wissenschaftliche und künstlerische Personal (haupt- und nebenberuflich) laut Statistischem Bundesamt wie folgt: Tabelle 12: Wissenschaftliches und künstlerisches Personal an Hochschulen 2013 Insgesamt darunter In Exzellenzinitiative geförderte Universitäten darunter hauptberuflich bis unter 50% nebenberuflich hauptberuflich bis unter 50% nebenberuflich 369847 10019 136588 174698 6181 45218 2012 Insgesamt darunter In Exzellenzinitiative geförderte Universitäten darunter hauptberuflich bis unter 50% nebenberuflich hauptberuflich bis unter 50% nebenberuflich 353690 11802 128576 166822 7982 41585 2011 Insgesamt darunter In Exzellenzinitiative geförderte Universitäten darunter hauptberuflich bis unter 50% nebenberuflich hauptberuflich bis unter 50% nebenberuflich 337102 11421 119564 159116 7761 37949 2010 Insgesamt darunter In Exzellenzinitiative geförderte Universitäten darunter hauptberuflich bis unter 50% nebenberuflich hauptberuflich bis unter 50% nebenberuflich 324367 11112 113818 153881 7505 36090 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37 – Drucksache 18/5860 2009 Insgesamt darunter In Exzellenzinitiative geförderte Universitäten darunter hauptberuflich bis unter 50% nebenberuflich hauptberuflich bis unter 50% nebenberuflich 301042 10541 102301 146912 7135 34788 2008 Insgesamt darunter In Exzellenzinitiative geförderte Universitäten darunter hauptberuflich bis unter 50% nebenberuflich hauptberuflich bis unter 50% nebenberuflich 274769 11188 89972 138417 8025 34123 2007 Insgesamt darunter In Exzellenzinitiative geförderte Universitäten darunter hauptberuflich bis unter 50% nebenberuflich hauptberuflich bis unter 50% nebenberuflich 260064 7299 85111 130513 4851 32507 2006 Insgesamt darunter In Exzellenzinitiative geförderte Universitäten darunter hauptberuflich bis unter 50% nebenberuflich hauptberuflich bis unter 50% nebenberuflich 248938 4993 79715 125169 3188 30858 Für das Verwaltungs-, technische und sonstige Personal (haupt- und nebenberuflich ) verteilen sich die gewünschten Angaben laut Statistischem Bundesamt wie folgt: Tabelle 13: Verwaltungs-, technische und sonstiges Personal an Hochschulen 2013 Insgesamt darunter In Exzellenzinitiative geförderte Universitäten darunter hauptberuflich bis unter 50% nebenberuflich hauptberuflich bis unter 50% nebenberuflich 864497 10016 201789 563303 6124 163570 2012 Insgesamt darunter In Exzellenzinitiative geförderte Universitäten darunter hauptberuflich bis unter 50% nebenberuflich hauptberuflich bis unter 50% nebenberuflich 872277 8368 199850 564814 5052 162477 2011 Insgesamt darunter In Exzellenzinitiative geförderte Universitäten darunter hauptberuflich bis unter 50% nebenberuflich hauptberuflich bis unter 50% nebenberuflich 866010 7395 192302 560894 4569 158601 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5860 – 38 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2010 Insgesamt darunter In Exzellenzinitiative geförderte Universitäten darunter hauptberuflich bis unter 50% nebenberuflich hauptberuflich bis unter 50% nebenberuflich 839238 6562 185277 545009 4154 151852 2009 Insgesamt darunter In Exzellenzinitiative geförderte Universitäten darunter hauptberuflich bis unter 50% nebenberuflich hauptberuflich bis unter 50% nebenberuflich 829181 6979 169549 529854 3386 136903 2008 Insgesamt darunter In Exzellenzinitiative geförderte Universitäten darunter hauptberuflich bis unter 50% nebenberuflich hauptberuflich bis unter 50% nebenberuflich 758114 12009 148806 491817 8366 124563 2007 Insgesamt darunter In Exzellenzinitiative geförderte Universitäten darunter hauptberuflich bis unter 50% nebenberuflich hauptberuflich bis unter 50% nebenberuflich 840511 4281 195469 526888 2028 146494 2006 Insgesamt darunter In Exzellenzinitiative geförderte Universitäten darunter hauptberuflich bis unter 50% nebenberuflich hauptberuflich bis unter 50% nebenberuflich 922608 3658 237425 594196 1713 189275 40. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil des befristeten Personals in den durch die Exzellenzinitiative geförderten Projekten (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem sowie technisch-administrativem Personal aufschlüsseln )? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 41. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verteilung der befristet beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf die verschiedenen Beschäftigtengruppen (Professorinnen und Professoren, Dozentinnen und Dozenten sowie Assistentinnen und Assistenten, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und wissenschaftliche Hilfskräfte) seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 verändert (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? Laut Statistischem Bundesamt werden wissenschaftliche Hilfskräfte nicht nach „auf Dauer“ bzw. „auf Zeit“ getrennt erhoben. Für die übrigen Beschäftigtengruppen verteilen sich die gewünschten Angaben wie folgt: Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 39 – Drucksache 18/5860 Tabelle 14: Hauptberufliches Personal auf Zeit nach Personengruppen 2013 Professoren Dozenten und Assistenten Wissenschaftliche / künstlerische Mitarb. wissenschaftliche Hilfskräfte Hochschulen Insgesamt 7307 2500 148194 In Exzellenzinitiative geförderte Universitäten 3176 985 95519 2012 Professoren Dozenten und Assistenten Wissenschaftliche / künstlerische Mitarb. wissenschaftliche Hilfskräfte* Hochschulen Insgesamt 7066 2567 141365 In Exzellenzinitiative geförderte Universitäten 2996 954 91257 2011 Professoren Dozenten und Assistenten Wissenschaftliche / künstlerische Mitarb. wissenschaftliche Hilfskräfte* Hochschulen Insgesamt 7661 2812 136447 In Exzellenzinitiative geförderte Universitäten 3671 1056 87996 2010 Professoren Dozenten und Assistenten Wissenschaftliche / künstlerische Mitarb. wissenschaftliche Hilfskräfte* Hochschulen Insgesamt 8143 2771 132287 In Exzellenzinitiative geförderte Universitäten 4072 1157 85790 2009 Professoren Dozenten und Assistenten Wissenschaftliche / künstlerische Mitarb. wissenschaftliche Hilfskräfte* Hochschulen Insgesamt 7292 3068 121110 In Exzellenzinitiative geförderte Universitäten 3482 1510 79493 2008 Professoren Dozenten und Assistenten Wissenschaftliche / künstlerische Mitarb. wissenschaftliche Hilfskräfte* Hochschulen Insgesamt 6678 3765 110056 In Exzellenzinitiative geförderte Universitäten 3317 1974 73062 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5860 – 40 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2007 Professoren Dozenten und Assistenten Wissenschaftliche / künstlerische Mitarb. wissenschaftliche Hilfskräfte* Hochschulen Insgesamt 5696 4960 97657 In Exzellenzinitiative geförderte Universitäten 2693 2881 63693 2006 Professoren Dozenten und Assistenten Wissenschaftliche / künstlerische Mitarb. wissenschaftliche Hilfskräfte* Hochschulen Insgesamt 5133 6291 91217 In Exzellenzinitiative geförderte Universitäten 2138 3725 59196 42. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den durch die Exzellenzinitiative geförderten Projekten der einzelnen Fächer (Lebenswissenschaften, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften sowie Geistes- und Sozialwissenschaften ) a) die Summe der Beschäftigten insgesamt (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln)? b) der Anteil der Teilzeitbeschäftigten (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln)? c) der Anteil der Beschäftigten, deren vertraglich vereinbarte Arbeitszeit weniger als 50 Prozent einer Vollzeitstelle beträgt (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln)? d) der Anteil des befristeten Personals (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln)? e) der Anteil der verschiedenen Beschäftigtengruppen (Professorinnen und Professoren, Dozentinnen und Dozenten sowie Assistentinnen und Assistenten , wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und wissenschaftliche Hilfskräfte) an der Gesamtzahl der Beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? 43. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den durch die Exzellenzinitiative geförderten Projekten der einzelnen Bundesländer a) die Summe der Beschäftigten insgesamt (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln)? b) der Anteil der Teilzeitbeschäftigten (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln)? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 41 – Drucksache 18/5860 c) der Anteil der Beschäftigten, deren vertraglich vereinbarte Arbeitszeit weniger als 50 Prozent einer Vollzeitstelle beträgt (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal auf-schlüsseln)? d) der Anteil des befristeten Personals (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln)? e) der Anteil der verschiedenen Beschäftigtengruppen (Professorinnen und Professoren, Dozentinnen und Dozenten sowie Assistentinnen und Assistenten , wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und wissenschaftliche Hilfskräfte) an der Gesamtzahl der beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 42 und 43 werden im Zusammenhang beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine jährlichen Angaben, keine Angaben zu Beschäftigten bzw. Teilzeitbeschäftigten in den einzelnen Projekten der Exzellenzinitiative weder getrennt nach Fächern noch getrennt nach Ländern vor. Nach Informationen der DFG waren im Jahr 2013 insgesamt 18.698 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für mindestens einen Monat an Graduiertenschulen und Exzellenzcluster beteiligt; für 18.511 Personen (etwa 99 Prozent) liegen folgende Angaben zum primären Forschungsgebiet vor: Schaubild 4: Verteilung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf Fächergruppen in 2013 (Absolut und in Prozent) Quelle: DFG Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5860 – 42 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 44. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung in Arbeitsverträgen, die im Rahmen von Projekten geschlossen werden, die aus Mitteln der Exzellenzinitiative finanziert werden, die (mögliche) Weiterfinanzierung dieser Projekte durch die Länder berücksichtigt? 45. Welcher Anteil der Beschäftigten, die in einem Projekt gearbeitet haben, dessen Förderung durch die Exzellenzinitiative ausgelaufen ist, wird nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin an den jeweiligen Hochschulen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen beschäftigt, die diese Projekte eingeworben haben? 46. Weshalb sind nach Kenntnis der Bundesregierung dort nicht mehr beschäftigt ? Die Fragen 44 bis 46 werden im Zusammenhang beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 47. Welche Untersuchungen liegen der Bundesregierung zu den Karrierewegen ehemaliger Doktorandinnen und Doktoranden sowie Post-Doktorandinnen und Post-Doktoranden vor, die in durch die Exzellenzinitiative geförderten Projekten beschäftigt waren oder durch Stipendien gefördert wurden? a) Wie viele von diesen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2006 vor Ablauf ihrer regulären Vertragslaufzeit ihr Arbeitsverhältnis gekündigt, und aus welchen Gründen (bitte aufgeschlüsselt nach Ursachen, Geschlecht, neuem Arbeitsverhältnis und nach Jahren)? b) Sollten keine solchen Zahlen vorliegen: ist angedacht, Umfragen zu diesem Sachverhalt durchzuführen? c) Sind nach Einschätzung der Bundesregierung Faktoren, wie die Zufriedenheit der Doktorandinnen bzw. Doktoranden mit ihrem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis im Hinblick auf Befristung, Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit in der jeweiligen Organisation sowie dem Grad an qualifikationsgerechter Beschäftigung, Beachtung bei der Evaluation der Exzellenzinitiative geschenkt worden (bitte mit Begründung)? Der Bundesregierung liegen keine Untersuchungen zu den Karrierewegen ehemaliger Doktorandinnen und Doktoranden sowie Post-Doktorandinnen und PostDoktoranden vor, die in durch die Exzellenzinitiative geförderten Projekten beschäftigt waren oder durch Stipendien gefördert wurden. Über die Evaluation der Exzellenzinitiative, die auch auf Aspekte des wissenschaftlichen Nachwuchses eingehen wird, über die geplante Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes, den laufenden Befragungen des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) sowie über die Datenerhebungen zum wissenschaftlichen Nachwuchs z.B. im Rahmen des Bundesberichts Wissenschaftlicher Nachwuchs hinaus sind derzeit keine weiteren Untersuchungen geplant. 48. Welche Schlussfolgerung und Konsequenz zieht die Bundesregierung aus der unterschiedlichen Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Rahmen der Exzellenzcluster und im Rahmen von Sonderforschungsbereichen der DFG (www.wissenschaftsrat.de „Stellungnahme zu den Programmen – Sonderforschungsbereiche und Forschungszentren der Deutschen Forschungsgemeinschaft “ vom 30. Januar 2009)? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 43 – Drucksache 18/5860 49. Welche Schlussfolgerung und Konsequenz zieht die Bundesregierung aus der unterschiedlichen Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Rahmen der Graduiertenschulen und im Rahmen von koordinierten Programmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses der DFG? Die Fragen 48 und 49 werden im Zusammenhang beantwortet. Schlussfolgerungen und Konsequenzen können nur im Gesamtzusammenhang zielführend gezogen werden. Die thematisch relevanten Empfehlungen des Wissenschaftsrates werden in die laufende Überarbeitung des DFG-Förderportfolios sowie in die Bund-Länder-Verhandlungen zur Umsetzung des Grundsatzbeschlusses vom Dezember 2014 zu gegebener Zeit einfließen. 50. Wie unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die erste und zweite Förderlinie (Graduiertenschulen und Exzellenzcluster) von den vorhandenen Förderlinien der DFG (z.B. Sonderforschungsbereiche)? Die Förderlinien der Graduiertenschulen und Exzellenzcluster im Rahmen der Exzellenzinitiative sind das Ergebnis der hochschulpolitischen Willensbildung von Bund und Ländern, in deren Verlauf die DFG-Graduiertenkollegs und -Forschungszentren ausdrücklich als Referenzrahmen für die ersten beiden Förderlinien der Exzellenzinitiative dienten. 51. Hat sich aus Sicht der Bundesregierung das parallele Vorhandensein dieser beiden Förderinstrumente bewährt, und sollte dies entsprechend fortgeführt werden? Aus Sicht der Bundesregierung können erst nach Vorliegen der Evaluationsergebnisse fundierte Aussagen hierzu getroffen werden. 52. Welchem Zweck dienen die im Rahmen der Exzellenzcluster und Zukunftskonzepte vergebenen Stipendien, und welche Tätigkeiten wurden von den Stipendiatinnen und Stipendiaten ausgeführt? Rechtlich und durch die Verwendungsrichtlinien geregelt dient die Vergabe von Stipendien ausschließlich dem Zweck der Qualifizierung des Empfängers/der Empfängerin. 53. Welcher Anteil der Fördermittel aus der Exzellenzinitiative wird für Stipendien verausgabt (bitte getrennt nach Jahren sowie Doktorandinnen und Doktoranden und Post-Doktorandinnen und Post-Doktoranden seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine über die bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Berichtsbitte des Abgeordneten Roland Claus zum Einzelplan 30 des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2014 vom 28. Mai 2014 hinausgehenden Informationen vor. 54. Bei wie vielen Stipendien wurde parallel eine Betreuungsvereinbarung mit Qualifizierungszweck (Promotion, Habilitation oder vergleichbares Qualifikationsziel ) abgeschlossen (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Ex-zellenzinitiative seit dem Jahr 2006 aufschlüsseln)? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5860 – 44 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 55. Wie lange betrug die durchschnittliche Laufzeit, und wie hoch war die durchschnittlich gewährte monatliche Förderung der im Rahmen von durch die Exzellenzinitiative geförderten Projekten vergebenen Stipendien (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006aufschlüsseln)? Die Fragen 54 und 55 werden im Zusammenhang beantwortet. Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative 56. Weshalb hat sich die Bundesregierung bereits vor dem Bericht der „ImbodenKommission “ für eine Fortsetzung der Exzellenzinitiative ausgesprochen? 57. Auf Basis welcher Informationen hat sich die Bundesregierung für eine Fortsetzung der Exzellenzinitiative entschieden? Die Fragen 56 und 57 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung hat sich nicht für eine Fortsetzung der Exzellenzinitiative, sondern für eine neue Bund-Länder-Initiative in Nachfolge der Exzellenzinitiative ausgesprochen. (vgl. www.bmbf.de/pubRD/Grundsatzbeschluss_Nachfolge_ExIni.pdf) 58. Weshalb hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung bereits am 10. April 2014, im Rahmen ihrer Rede zur Einbringung des Einzelplans 30 des Bundeshaushaltsplans 2014, erklärt, dass bereits Vorschläge über die Neuausrichtung erarbeitet wurden? Die Bundesministerin hat in besagter Rede erklärt, dass sie ihre Vorstellungen für eine mögliche neue Bund-Länder-Initiative den Ländern übermittelt habe. Im Dezember 2014 haben dann Bund und Länder den Grundsatzbeschluss für eine neue Bund-Länder-Initiative in Nachfolge der Exzellenzinitiative getroffen. 59. Auf Basis welcher Informationen wurden diese Vorschläge erarbeitet? Der Grundsatzbeschluss ist das Ergebnis der hochschulpolitischen Willensbildung von Bund und Ländern, vorbereitet auf Basis einer Vielzahl an öffentlich zugänglichen Informationen (vgl. Vorbemerkung). 60. Wie unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese Vorschläge von den Entscheidungen der Fraktionsvorstandsklausur der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD, die am 16. April 2015 in Göttingen vorgestellt wurden? In der Entscheidung der Fraktionsklausur der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD, die am 16. April 2015 in Göttingen vorgestellt wurde, wird ausdrücklich auf den Grundsatzbeschluss von Bund und Ländern Bezug genommen . 61. Wie beurteilt die Bundesregierung den bisherigen Erfolg der Förderlinie „Zukunftskonzepte “, und welche Bedeutung und Perspektive wird diese Förderlinie aus ihrer Sicht in der geplanten Runde der Exzellenzinitiative haben? Aus Sicht der Bundesregierung können erst nach Vorliegen der Evaluationsergebnisse fundierte Aussagen hierzu getroffen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45 – Drucksache 18/5860 62. Welche Überlegungen hat die Bundesregierung zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Rahmen der geplanten Runde der Exzellenzinitiative ? Es ist keine weitere Runde auf Basis der Bund-Länder-Vereinbarung zur Fortsetzung der Exzellenzinitiative von 2009 geplant. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 56 und 57 verwiesen. 63. Welche Bedeutung sollte eine regionale Verteilung der Förderung durch die Exzellenzinitiative bei ihrer Weiterentwicklung nach Ansicht der Bundesregierung einnehmen? Laut Grundsatzbeschluss ist ein prägendes Merkmal für die neue von Bund und Ländern getragene Initiative ein wissenschaftsgeleitetes Auswahlverfahren. 64. Welche Bedeutung soll nach Ansicht der Bundesregierung bei der Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative den unterschiedlichen Hochschulprofilen beigemessen werden? 65. Welche weiteren Kriterien, wie beispielsweise Kooperationen bzw. Verbünde oder die Qualität der Lehre, sollten aus Sicht der Bundesregierung bei der geplanten Runde der Exzellenzinitiative eine Rolle spielen? Die Fragen 64 und 65 werden im Zusammenhang beantwortet. Gemäß Grundsatzbeschluss werden Bund und Länder zeitnah eine neue gemeinsame Förderinitiative mit nach Zielen und Förderformaten differenzierten Fördermöglichkeiten vereinbaren, die u.a. die Ziele verfolgen sollen, die Hochschulen in der Ausbildung fachlicher und strategischer Profile zu unterstützen. 66. Sollten aus Sicht der Bundesregierung in der geplanten Runde der Exzellenzinitiative auch Fachhochschulen berücksichtig werden (bitte mit Begründung ), und wenn ja, in welchem Umfang, und in welcher Form? Es ist keine weitere Runde auf Basis der Bund-Länder-Vereinbarung zur Fortsetzung der Exzellenzinitiative von 2009 geplant. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 56 und 57 verwiesen. 67. Was ist unter der von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Prof. Dr. Johanna Wanka, angekündigten Förderung von „Profilstandorten“ im Rahmen der Exzellenzinitiative zu verstehen, was macht aus Sicht der Bundesregierung einen Profilstandort aus, und wie sollte eine spezifische Förderung solcher Standorte ausgestaltet sein? Aus Sicht der Bundesregierung können erst nach Vorliegen der Evaluationsergebnisse die konkrete Ausgestaltung von Förderformaten, Förderkriterien, etc. definiert werden. Die Regierungschefs von Bund und Länder haben im Dezember 2014 die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) gebeten, eine neue Bund-Länder-Vereinbarung zu erarbeiten, die die Ergebnisse der Evaluation der Exzellenzinitiative Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5860 – 46 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode berücksichtigt, und den Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern im Juni 2016 zur Entscheidung vorzulegen. 68. Gehört es aus Sicht der Bundesregierung zu den Zielen der geplanten Fortsetzung der Exzellenzinitiative, „Spitzenuniversitäten“ dauerhaft zu fördern, und wenn ja, in welcher Form sollte dies geschehen? Gemäß Grundsatzbeschluss streben Bund und Länder an, dass die bisher gemeinsam für die Exzellenzinitiative bereitgestellten Mittel mindestens im selben Umfang auch künftig für die Förderung exzellenter Spitzenforschung an Hochschulen zur Verfügung stehen. Bund und Länder werden hierfür die geplanten neuen verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielräume nutzen und zeitnah eine neue gemeinsame Förderinitiative mit nach Zielen und Förderformaten differenzierten Fördermöglichkeiten vereinbaren. 69. Sollte aus Sicht der Bundesregierung das Gesamtvolumen der geplanten Runde der Exzellenzinitiative durch eine höhere Beteiligung der Länder aufgestockt werden (bitte mit Begründung)? Es ist keine weitere Runde auf Basis der Bund-Länder-Vereinbarung zur Fortsetzung der Exzellenzinitiative von 2009 geplant. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 56 und 57 verwiesen. 70. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Prof. Dr.-Ing. Kleiner, dass vor allem solche Hochschulen erfolgreich abgeschnitten haben, die von ihren Ländern bereits in der Vergangenheit eine kontinuierliche überdurchschnittliche Förderung erhalten haben, und was leitet sie daraus für die Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative ab (bitte mit Begründung)? Eine Bewertung von Wirkzusammenhängen kann erst nach Vorliegen der Evaluationsergebnisse durch die international besetzte Expertenkommission unter Vorsitz von Prof. Imboden vorgenommen werden. Chancengleichheit 71. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den durch die Exzellenzinitiative geförderten Projekten a) die Summe der weiblichen Beschäftigten insgesamt (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln)? b) der Anteil der weiblichen Beschäftigten insgesamt (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln)? c) der Anteil der weiblichen Teilzeitbeschäftigten an allen Teilzeitbeschäftigten (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln)? d) der Anteil der weiblichen Beschäftigten, deren vertraglich vereinbarte Arbeitszeit weniger als 50 Prozent einer Vollzeitstelle beträgt, an allen Beschäftigten diesen Typs (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln)? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 47 – Drucksache 18/5860 e) der Anteil des weiblichen befristeten Personals am gesamten befriste-ten Personal (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach wissenschaftlichem und technisch-administrativem Personal aufschlüsseln)? f) der Anteil der verschiedenen Beschäftigtengruppen (Professorinnen und Professoren, Dozentinnen und Dozenten sowie Assistentinnen und Assistenten , wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und wissenschaftliche Hilfskräfte) an der Gesamtzahl der beschäftigten Wissenschaftlerinnen seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine jährlichen Angaben, keine Angaben zu Beschäftigten bzw. Teilzeitbeschäftigten in den einzelnen Projekten der Exzellenzinitiative vor. Die folgende Abbildung stellt die an Graduiertenschulen und Exzellenzclustern beteiligten Personen (insgesamt 18.698) differenziert nach erfassten Statusgruppen und dem Geschlecht dar. Gezählt wurde jede Person, die im Jahr 2013 mindestens einen Monat an der Graduiertenschule oder dem Exzellenzcluster beteiligt war. Bild 5: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Graduiertenschulen und dem Exzellenzcluster in 2013 Quelle: DFG Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5860 – 48 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 72. Aus welchem Grund betrug nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der an den Auswahlverfahren zur Exzellenzinitiative beteiligten Gutachterinnen lediglich 21 Prozent aller Gutachterinnen und Gutachter (vgl. www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/2012/statement _kleiner_exin_120615.pdf)? Der Anteil von Gutachterinnen zu Graduiertenschulen und Exzellenzclustern stieg von 10 Prozent in der ersten Ausschreibungsrunde (Entscheidungen im Jahr 2006) auf 23 Prozent in der dritten Ausschreibungsrunde (Entscheidungen im Jahr 2012). Der Anteil von Gutachterinnen zu Zukunftskonzepten stieg von 16 Prozent in der ersten Ausschreibungsrunde (Entscheidungen im Jahr 2006) auf 34 Prozent in der dritten Ausschreibungsrunde (Entscheidungen im Jahr 2012). 73. Hält die Bundesregierung bei diesem Anteil von Gutachterinnen im Auswahlverfahren den Aspekt der Gleichstellung von Frauen und Männern für ausreichend berücksichtigt (bitte mit Begründung)? Ja. Der Anteil an Gutachterinnen bei den zu Entscheidungen im Jahr 2012 führenden Begutachtungen lag höher als der Anteil von Frauen an der Professorenschaft an deutschen Hochschulen (20,4 Prozent im Jahr 2012). 74. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Sprecherinnen an der Gesamtzahl der Sprecherinnen und Sprecher von Graduiertenschulen und Exzellenzclustern (bitte getrennt nach Jahren seit Beginn der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 und nach Graduiertenschulen und Exzellenzcluster aufschlüsseln )? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 49 – Drucksache 18/5860 Tabelle 15: Anzahl und Anteil von Frauen mit Sprecherfunktion in Koordinierten Förderprogrammen der DFG und in den Förderlinien der Exzellenzinitiative (jeweils am 31. Dezember) Quelle: Monitoringbericht zum Pakt für Forschung und Innovation 2015, S. 116 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . 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