Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/5876 18. Wahlperiode 26.08.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Dr. Valerie Wilms, Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5692 – Engagement der Bundesregierung bei der Ausbeutung fossiler arktischer Rohstoffe Vorbemerkung der Fragesteller Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat zum Abschluss des G7-Gipfels in Elmau die Notwendigkeit betont, für mehr Klimaschutz das 2-Grad-Limit zu erreichen ; zudem hat sie sich gemeinsam mit den Staats- und Regierungschefs der G7 auf eine Dekarbonisierung der Weltwirtschaft im Laufe des Jahrhunderts verständigt (www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen /2015/06/2015-06-08-pk-merkel-g7.html). Gleichzeitig aber fördert die Bundesregierung nach wie vor die Erforschung und Erprobung von Verfahren, die der Ausbeutung von klimaschädlichen Öl- und Gasvorkommen in ökologisch höchst sensiblen Regionen der Welt dienen, wie beispielsweise in der Arktis. Die Bundesregierung bekennt sich außerdem zu den im Jahr 2013 verabschiedeten Leitlinien deutscher Arktispolitik (vgl. Bundestagsdrucksache 18/4605), in der sie u.a. „das große ökonomische Potenzial“ bei der Erschließung von Rohstoffvorkommen in der Arktis und die sich daraus bietenden Perspektiven für die deutsche und europäische Wirtschaft betont. In den genannten Leitlinien zeigt sich die Bundesregierung davon überzeugt, „dass Deutschland als Partner mit großem Spezialwissen in Forschung, Technologie und Umweltstandards zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung beitragen kann“. Im Forschungsprogramm für Schiffbau, Schifffahrt und Meerestechnik 2011-2015 heißt es weiter wörtlich: „Durch den Klimawandel haben die Eisdicken und die Eisausbreitung in der Arktis stark abgenommen. Daraus ergeben sich perspektivisch völlig neue Möglichkeiten zur Erschließung von Rohstoffquellen in eisbedeckten Gebieten“ (www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/M-O/maritimetechnologien -der-naechsten-generation,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache =de,rwb=true.pdf). 1. In welchem Umfang hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die arktische Meereseisfläche in den vergangenen 20 Jahren verringert, und von welchen Prognosen geht die Bundesregierung für die kommenden Jahrzenten aus? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5876 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der Bundesregierung liegt seit November 2014 der 5. Sachstandsbericht aller drei Arbeitsgruppen des Weltklimarats IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) vor, der zum Meereis der Arktis Aussagen trifft. An dem Bericht haben rund 3000 Experten aus mehr als 70 Ländern mitgewirkt, darunter mehr als 100 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Deutschland. Nach dem Bericht der Arbeitsgruppe 1 des IPCC ist die über das Jahr gemittelte Ausdehnung des Meereises in der Arktis seit 1979 bis 2012 in einem Bereich zwischen 3,5 und 4,1 Prozent pro Jahrzehnt gesunken (zwischen 0,45 bis 0,51 Mio. km² pro Jahrzehnt). Die durchschnittliche Dicke des arktischen Meereises im Winter hat zwischen 1978 und 2008 um einen Wert zwischen 1,3 und 2,3 m abgenommen. Dabei nimmt das Gesamtvolumen (Masse) des arktischen Meereises zu jeder Jahreszeit ab. Jedoch ist es schwierig, die Entwicklungen des Eisvolumens zu quantifizieren. Laut Bericht des IPCC zeigen Satellitenmessungen in der Zeit von 2010 bis 2012 eine Abnahme des Volumens im Vergleich zu Messungen zwischen 2003 und 2008. Nach neueren Beobachtungen vollzieht sich die Abnahme des Meereises zudem nicht gleichmäßig. Die Meereisausdehnung ist demnach in den Jahren von 2001 bis 2007 stärker zurückgegangen als in den davorliegenden Jahrzehnten. Hingegen wurde zwischen 2007 und 2013 nahezu kein Trend in den beobachteten Septemberwerten gesehen. Dies sei den Beobachtungen zufolge auf Einflüsse der internen Klimavariabilität zurückzuführen. Bezüglich der künftigen Veränderungen hat das IPCC unter Verwendung von Multi-Modell-Ansätzen bis zum Ende des 21. Jahrhunderts einen Meereisrückgang in der Arktis zwischen 43 Prozent (RCP („Repräsentativer Konzentrationspfad “) 2.6-Szenario mit der maximalen Reduktion von Treibhausgas-Emissionen) und 94 Prozent (RCP 8.5-Szenario mit der maximalen Treibhausgas-Emission) für den Zeitpunkt der minimalen Eisausdehnung (Mitte September) angegeben. Für den Zeitpunkt der maximalen Eisausdehnung (Mitte Februar) betragen die bis zum Ende des Jahrhunderts erwarteten Werte des Eisrückgangs zwischen 8 Prozent (Szenario RCP 2.6) und 34 Prozent (Szenario RCP 8.5). Für das Szenario RCP 8.5 mit der maximalen Treibhausgas-Emission lassen Modellrechnungen einen nahezu eisfreien Arktischen Ozean im Monat September schon vor Mitte des Jahrhunderts wahrscheinlich erscheinen. „Eisfrei“ ist dort definiert mit einer minimalen jährlichen Meereisausdehnung von weniger als eine Million km² für mindestens fünf aufeinanderfolgende Jahre. 2. Wie viele Schiffe passierten nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen acht Jahren (bitte nach Jahren einzeln aufschlüsseln) die Nordostpassage entlang der russischen Nordküste? Daten zu Schiffsbewegungen in der Nordostpassage liegen der Bundesregierung nicht vor. 3. Welche Sicherheitsmaßnahmen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei etwaigen Unfällen, bei denen Öl und Chemikalien in diesem höchst sensiblen Ökosystem auslaufen könnten? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5876 Das Vorgehen bei der Gefahrenvorsorge- und -abwehr für derartige Unfälle ist in den nationalen Regelwerken der jeweiligen Staaten festgeschrieben. Darüber hinaus beschäftigen sich zwei Arbeitsgruppen des Arktischen Rats, Emergency Prevention , Preparedness and Response Working Group (EPPR) und Protection of the Marine Environment (PAME), intensiv mit dieser Thematik. Von beiden Arbeitsgruppen wurden umfassende Empfehlungen zur Gefahrenvorsorge- und -abwehr erarbeitet. Die vom Arktischen Rat eingesetzte Arctic Council Task Force on Oil Pollution Prevention (TFOPP) hat im November 2014 in Helsinki abschließend einen Rahmenplan erarbeitet, der die Zusammenarbeit der Anrainer-Staaten der Arktis im Bereich der Gefahrenvorsorge verbessern soll („Framework Plan for Cooperation on Prevention of Oil Pollution from Petroleum and Maritime Activities in the Marine Areas of the Arctic“). Dieser wurde im April 2015 verabschiedet . Deutschland war in der Task Force vertreten. Weiterhin wurde am 15. Mai 2013 das Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten des Arktischen Rats (Vereinigte Staaten von Amerika, Norwegen, Russland, Island , Schweden, Dänemark, Kanada und Finnland) zur Kooperation zur Vorbereitung und Reaktion auf Ölverschmutzung der Arktischen Meere (Agreement on Cooperation on Marine Oil Pollution Preparedness and Response in the Arctic) in Kiruna, Schweden unterzeichnet. Weitere, die Arktis übergreifende Meeresschutzabkommen sind das Internationale Übereinkommen zur Vorbereitung, Reaktion und Zusammenarbeit bei Ölverschmutzung (International Convention on Oil Pollution Preparedness, Response and Co-operation, OPRC; in Kraft getreten 13. Mai 1995; derzeit 108 Mitgliedstaaten inklusive der Bundesrepublik Deutschland ) mit Zusatzprotokoll zu gefährlichen Substanzen („Protocol on Preparedness, Response and Co-operation to Pollution Incidents by Hazardous and Noxious Substances “ (OPRC-NHS-Protokoll), angenommen 2000) sowie das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe („International Convention for the Prevention of Pollution from Ships“ (MARPOL), unterzeichnet 1973, geändert 1978) mit Anlage I zur Verhinderung der Wasserverschmutzung durch Öl (in Kraft getreten 1983, in revidierter Fassung 2007). 4. Zu welchen Treibhausgasemissionen würde die derzeitig technisch absehbare Ausbeutung fossiler Ressourcen in der Arktis laut Kenntnissen der Bundesregierung führen, und wie ist dies aus Sicht der Bundesregierung mit der erklärten Absicht der G7 zur Einhaltung des 2-Grad-Limits zum Schutze des Weltklimas vereinbar? Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse über die Gesamtmenge der in der Arktis lagernden fossilen Energieträger noch zu den technisch abbaubaren Ressourcen vor. Eine Einschätzung darüber, in welchem Umfang durch einen Abbau dieser Rohstoffe Treibhausgasemissionen freigesetzt würde, hinge zudem davon ab, ob die fossilen Ressourcen zusätzlich oder anstelle anderer verfügbarer Ressourcen abgebaut und verbraucht würden. Wie auch aus den Leitlinien deutscher Arktispolitik hervorgeht, setzt sich die Bundesregierung nachdrücklich dafür ein, dass Umweltschutz sowie Nachhaltigkeit bei allen Aktivitäten in der Arktis berücksichtigt werden. Da Deutschland kein Anrainerstaat der Arktis ist, sieht die Bundesregierung vor allem den globalen Prozess der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) als geeignetes Forum für den Schutz des Weltklimas an. In diesem Rahmen setzt sich Deutschland für eine deutliche Reduzierung der weltweiten Treibhausgasemissionen ein, damit die Zwei-Grad-Obergrenze eingehalten wird. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5876 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Mit welcher Begründung hält die Bundesregierung – auch vor dem Hintergrund der G7-Abschlusserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel – ein „generelles Verbot neuer Ölbohrungen in der Arktis […] nicht für zielführend “ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/4605)? Die G7-Abschlusserklärung wurde von den Staats- und Regierungschefs aller G7- Staaten abgegeben. Große Teile der Arktis unterliegen der territorialen Souveränität der Anrainerstaaten . Im Arktischen Rat sind neben den Regierungen der acht Arktis-Anrainerstaaten auch Vertreter der indigenen Gruppen der arktischen Region vertreten. Eine Initiative für ein generelles Verbot neuer Erdölbohrungen in der Arktis müsste nach Auffassung der Bundesregierung von den Anrainerstaaten der Arktis oder dem Arktischen Rat ausgehen. Eine solche Initiative ist derzeit nicht erkennbar. Ob in einem Land oder einer Region Kohlenwasserstoffe gewonnen werden, sollte sich aus Sicht der Bundesregierung danach richten, inwieweit dies in verantwortlicher und sicherer Weise für Mensch und Umwelt erfolgen kann. Die Anwendung von strengen Richtlinien und Umsetzung höchster Umweltstandards und nicht die Lokation der Vorkommen sollten darüber entscheiden. 6. Sollen nach Vorstellungen der Bundesregierung die arktischen Öl- und Gasreserven einen Beitrag zur künftigen Energieversorgung Deutschlands leisten, und wenn ja, in welchen Umfang? In Deutschland können Erdgasversorger und Mineralölgesellschaften frei über ihre Bezugsquellen entscheiden. Die Bundesregierung nimmt auf diese Entscheidungen keinen Einfluss. 7. Welche Berechnungen oder Abschätzungen liegen der Bundesregierung hinsichtlich möglicher negativer Auswirkungen ihrer Arktispolitik auf das Weltklima vor, und sollten keine vorliegen, bis wann ist mit der Vorlage von Berechnungen oder Abschätzungen seitens der Bundesregierung zu rechnen? Der Bundesregierung sind solche Berechnungen oder Abschätzungen nicht bekannt . Diese sind auch nicht geplant. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 8. Welche Projekte in welcher Höhe und in welchem Zeitfenster fördert die Bundesregierung im Hinblick auf die in den Leitlinien zur deutschen Arktispolitik genannte Absicht, das große ökonomische Potenzial bei der Erschließung von Rohstoffvorkommen in der Arktis und die sich daraus bietenden Perspektiven zu nutzen, und welche Projekte sind in welcher Höhe noch in Planung (bitte tabellarisch auflisten)? Es wurden bisher weder Vorhaben mit dem direkten Ziel gefördert, fossile Rohstoffe in arktischen Gewässern zu erkunden oder auszubeuten noch ist die Förderung solcher Vorhaben geplant. 9. Wie viele Versuchsvorhaben zur Exploration von fossilen Rohstoffen in der Arktis durch die Hamburgische Schiffbau-Versuchsanstalt wurden mit wie vielen Haushaltsmitteln des Bundeshaushalts in den vergangenen zehn Jahren durch die Bundesregierung gefördert (bitte tabellarisch darstellen)? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5876 Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 10. Welche weiteren Untersuchungsvorhaben zur Ausbeutung fossiler Rohstoffe in der Arktis gab es an anderen Instituten im selben Zeitraum, und wie hoch war die Förderung jeweils seitens der Bundesregierung (bitte tabellarisch darstellen )? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 11. Wie hoch war die Förderung im selben Zeitraum seitens des Bundes für das Alfred-Wegener-Institut, das Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung und der in den Polarregionen forschenden Universitäten, welche die Meereisentwicklung und die Biodiversität, den Klimawandel sowie ozeanographische , biologische und geologische Veränderungen in den Polarregionen untersuchen (bitte jeweils einzeln tabellarisch darstellen)? In den letzten 10 Jahren gewährte der Bund dem Alfred-Wegener-Institut Helmholtz -Zentrum für Polar- und Meeresforschung institutionelle Förderung in folgender Höhe: Jahr Fördersumme (in Mio. Euro) 2015 115,058 2014 106,313 2013 100,335 2012 97,005 2011 93,894 2010 87,631 2009 92,094 2008 86,531 2007 93,691 2006 88,964 Für die Förderung von Arktisvorhaben mit den genannten Zielen an Universitäten und Instituten wurden im Vergleichszeitraum Bundesmittel (Projektförderung des BMBF und der DFG) in Höhe von rund 47 Mio. Euro aufgewandt. 12. Wie hoch waren in den vergangenen zehn Jahren die aufgewendeten Haushaltsmittel für die Einrichtung von Schutzgebieten in der Arktis? 13. In welcher Höhe wird die Bundesregierung Haushaltsmittel zum Schutz der Arktis einsetzen, um die Vereinbarung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD umzusetzen, die die Errichtung von Schutzgebieten in der Arktis und Antarktis vorsieht? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5876 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Fragen 12 und 13 werden wegen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung kann als Nicht-Arktis-Anrainer keine Schutzgebiete in der Arktis ausweisen oder einrichten. Daher hat die Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren keine gesonderten Haushaltsmittel für die Einrichtung von Schutzgebieten in der Arktis bereitgestellt. Die zukünftige Bereitstellung solcher Mittel ist derzeit ebenfalls nicht geplant. Allerdings setzt sich Deutschland für den größeren Schutz der Arktis mit personellen Ressourcen als Beobachter im Arktischen Rat sowie im Rahmen der Teilnahme an internationalen Arbeitsgruppen und Abstimmungsprozessen innerhalb der Europäischen Union ein. Dabei ist die Einrichtung von Schutzgebieten zum Erhalt der arktischen Biodiversität der Bundesregierung ein Anliegen. Im Rahmen von OSPAR (Oslo-Paris-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks) sind neben den regelmäßigen allgemeinen Beitragszahlungen sowie Teilnahmen an Arbeitstreffen keine gesonderten Haushaltsmittel für Schutzgebiete in der Arktis eingesetzt worden oder derzeit vorgesehen. Grundsätzlich setzt sich die Bundesregierung im Rahmen des OSPAR-Abkommens intensiv dafür ein, dass der Anteil der im Konventionsgebiet liegenden hohen Arktis als OSPAR-Meeresschutzgebiet ausgewiesen werden soll. Deutschland unterstützt ferner seit Jahren aktiv und auch durch regelmäßige finanzielle Unterstützung spezifischer Projekte den Prozess des Übereinkommens über biologische Vielfalt (CBD) zur Identifizierung von ökologisch und biologisch bedeutsamen Meeresgebieten (ecologically and biologically significant areas – EBSAs) in allen Weltmeeren. Des Weiteren setzt sich die Bundesregierung – in Zusammenarbeit mit den anderen EU-Mitgliedstaaten – aktiv für die Ausarbeitung eines Durchführungsabkommens im Rahmen des VN-Seerechtsübereinkommens zum Schutz der Biodiversität jenseits nationaler Hoheitsgewalt (BBNJ) ein, welches die Einrichtung von Meeresschutzgebieten auf Hoher See umfassen soll, und wird sich aktiv in den von der VN-Generalversammlung am 15. Juni 2015 beschlossenen Verhandlungsprozess einbringen, der bis Ende 2017 Empfehlungen zu Textvorschlägen entwickeln und diese an die Generalversammlung weiterleiten soll. 14. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Beschlüssen der G7 von Elmau zur Dekarbonisierung in Bezug auf die erst im Februar 2015 geschlossene Vereinbarung zwischen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und dem Geologischen Dienst von Kanada zur gemeinsamen Rohstoffforschung in der Arktis, in der es unter anderem heißt: „In den schwer zugänglichen und bisher wenig erforschten Gebieten (Anmerkung: gemeint ist die kanadische Arktis) liegt ein Schlüssel zur Entwicklung des arktischen Ozeans und der Entstehung von Sedimentbecken, in denen Erdöl- und Erdgasvorkommen vermutet werden“ (vgl. www.bgr.bund.de/DE/Gemeinsames /Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/BGR/bgr-150211_abkommen _rohstoffforschung_arktis.html?nn=1544784)? Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) unterhält enge Kooperationen mit zahlreichen geologischen Diensten des Auslandes, vorrangig mit denen der Europäischen Union, aber auch unter anderem mit dem Geological Survey of Canada (GSC Kanada) und dem U.S. Geological Survey (USGS) zum Zwecke des wissenschaftlichen Erfahrungsaustauschs bei der Bearbeitung geo- Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5876 und rohstoffwirtschaftlicher Fragen, der Rohstoffpotenzialbewertung und der Möglichkeiten einer nachhaltigen Ressourcennutzung in speziellen Regionen. Die Kontinentränder der kanadischen Arktis bilden eine Schlüsselregion bei den geologischen deutsch-kanadischen Forschungsarbeiten zur Rekonstruktion der geologischen Entwicklung des arktischen Ozeans. 15. In welche weiteren Projekte oder Kooperationen zur Ausbeutung fossiler Rohstoffe ist die Bundeanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe zur Ausbeutung arktischer Ressourcen eingebunden (bitte unter Angabe von Zeitrahmen und finanzieller Höhe), und welche neuen Projekte sind ggf. in Planung (bitte unter Angabe von Zeitrahmen und finanzieller Höhe)? Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) führt keine Projekte oder Kooperationen zur Ausbeutung fossiler Rohstoffe in arktischen Regionen durch. Die BGR ist weltweit in Forschungsarbeiten eingebunden, um die Grundlagen für eine wissenschaftliche Abschätzung möglicher Vorkommen fossiler Rohstoffe und der Risiken ihrer Nutzung zu verbessern. In der Arktis konzentriert sich die BGR auf Teilgebiete, die für das Verständnis der geologischen Entwicklung dieser Region von besonderer Bedeutung sind. 16. Welche deutschen Konzerne sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Förderung von Rohstoffen aus der Arktis in welchem Umfang involviert? Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 17. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Umsatzerwartungen deutscher Unternehmen durch die Förderung von fossilen Ressourcen in der Arktis, und falls ja, von welchen Erwartungen gehen deutsche Unternehmen in den kommenden 15 Jahren aus? Der Bundesregierung liegen dazu keine Daten vor. 18. Welche Lizenzen zur Förderung von fossilen Energieträgern haben nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Firmen in der Arktis bei den souveränen Anrainerstaaten gekauft, und inwiefern hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Lizenzvergabe für diese Unternehmen eingesetzt? Nach Kenntnis der Bundesregierung hält die Deutsche Erdöl AG (DEA, früher RWE Dea) an der Lagerstätte Snøhvit in der Barentssee einen Anteil von 2,8 Prozent . Im Umfeld von Snøhvit hält DEA noch sechs weitere Lizenzen mit Anteilen von ca. 2,8 bis 40 Prozent. Die Vergabe entsprechender Lizenzen obliegt allein den Anrainerstaaten und erfolgt nach deren gesetzlichen Regelungen. 19. Plant die Bundesregierung ihr Engagement im Bereich der Förderung von Projekten zur Rohstoffausbeutung in der Arktis zurückzufahren, und bis wann wird die Bundesregierung ihr Engagement insbesondere vor dem Hintergrund der G7-Beschlüsse von Elmau in diesem Bereich spätestens ganz beenden? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Drucksache 18/5876 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Distanziert sich die Bundesregierung nach den G7-Beschlüssen von Elmau zur Dekarbonisierung im Laufe des Jahrhunderts klar und unmissverständlich von der Formulierung des Forschungsprogramms für Schiffbau, Schifffahrt und Meerestechnik 2011-2015, wonach sich „aufgrund der durch den Klimawandel abnehmenden Eisschichten perspektivisch völlig neue Möglichkeiten zur Erschließung von Rohstoffquellen in eisbedeckten Gebieten ergeben“, und wenn nein, warum nicht? Mit ihrer internationalen und nationalen Klimaschutzpolitik verfolgt die Bundesregierung klar das Ziel, die Auswirkungen des Klimawandels – wie etwa die Abnahme von Eisschichten – so weit wie möglich zu vermeiden. Für die Bundesregierung ist der in den Arktisleitlinien und auch im Förderprogramm „Maritime Technologien der nächsten Generation“, verankerte Grundsatz ausschlaggebend, dass die wirtschaftliche Nutzung der Arktis nur unter Berücksichtigung höchster Umweltstandards erfolgen sollte. Die Förderung von Technologieentwicklungen aus dem Programm, die beispielsweise als Querschnittstechnologien in der Arktis eingesetzt werden könnten, erfolgt ausschließlich unter strenger Beachtung dieses Grundsatzes.