Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/5878 18. Wahlperiode 28.08.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Annalena Baerbock, Markus Tressel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5755 – Binnenschifffahrtsaufkommen in Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern Vorbemerkung der Fragesteller Seit dem Jahr 2008 kündigt die Bundesregierung ein Wassertourismuskonzept an, mit dessen Hilfe die touristischen Wasserstraßen des Bundes dauerhaft erhalten werden sollen. Ein solches Konzept steht weiterhin aus, unter anderem weil sich die Bundesregierung mit weiteren Beteiligten, etwa den Ländern und Kommunen, wo sich die Wasserstraßen befinden, nicht einig wird oder nicht in dieser Sache in Verhandlungen getreten ist. Eine Lösung ist jedoch zwingend erforderlich, wenn das touristische Wasserstraßennetz langfristig erhalten werden soll. Betroffen hiervon sind neben anderen vor allem die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Weitere Wasserstraßen, wie Teile der Havel, Oder, Spree und weitere Kanäle, sind für die Güterschifffahrt relevant. In der Nähe von Potsdam (Brandenburg) befindet sich die auch durch die Güterschifffahrt genutzte Schleuse Kleinmachnow , deren Kapazität einst erweitert werden sollte. Aufgrund realistischer prognostizierten Transportmengen wurden die Pläne wieder aufgegeben. Die Kleinmachnower Schleuse im Teltowkanal soll nach dem Willen der Bundesregierung nur noch grundlegend instandgesetzt und nicht mehr ausgebaut werden (www.pnn.de „Kein Neubau der Schleuse Kleinmachnow“ vom 26. Januar 2013). Neben den damit unterbleibenden Eingriffen in die umliegende Natur und Landschaft rechtfertigt das bisherige Schifffahrtsaufkommen sowie der Ausbauzustand des Teltowkanals diese Entscheidung. Nichtsdestotrotz versucht der Verein „Weitblick ‒ Verkehrsinfrastruktur, Wirtschaft und Logistik“ die Bundesregierung zu einem privatfinanzierten Ausbau und Betrieb der Schleuse zu bewegen, weil von diesem in der Kleinmachnower Schleuse ein angeblicher Engpass gerade für Schubverbände gesehen wird (www.rbb-online .de „Unternehmer wollen Schleusen selbst betreiben“ vom 11. November 2013). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5878 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im April 2015 unterzeichnete die Bundesregierung mit der polnischen Regierung ein Abkommen für Hochwasserschutzmaßnahmen und verbesserte Schifffahrtsverhältnisse an der Oder. Die Auswirkungen der Erklärung sind teilweise noch unklar. 1. a) Wie viele Schiffe insgesamt hatten jährlich seit dem Jahr 2009 bis heute den Teltowkanal befahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? b) Welche Gütermenge wurde seit dem Jahr 2009 bis heute über den Teltowkanal transportiert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? c) Wie viele Schubverbände haben jährlich seit dem Jahr 2009 bis heute den Teltowkanal befahren (bitte nach Jahren und Schubverbandslängen aufschlüsseln)? d) Wie viele Fahrgastschiffe und Sportboote haben seit dem Jahr 2009 bis heute den Teltowkanal befahren (bitte getrennt aufführen und nach Jahren aufschlüsseln)? e) Wie viele Schiffe und Schubverbände haben jährlich seit dem Jahr 2009 bis heute mit Sondergenehmigung aufgrund der Abmessungen der Schiffe den Teltowkanal befahren (bitte nach Jahren und Schubverbandslängen aufschlüsseln)? f) Wie viele Freizeitschiffe sind seit dem Jahr 2009 bis heute auf dem Teltowkanal gefahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Zu den Fragen 1a bis 1d sowie 1f wird auf Anlage 1 (Angaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung) verwiesen. Zu Frage e): Wegen der in der Frage geforderten Differenzierung nach Schubverbandslängen wurde die Statistik nur für Schubverbände ausgewertet. Zum Schutz der Ufer und Anlagen werden am Teltowkanal seit dem Jahr 2011 keine Genehmigungen für die Fahrt mit Schubverbänden über 91 m Länge mehr erteilt. Im Jahr 2013 hat noch einmal eine einmalige Probefahrt mit einem Schubverband von 100 m Länge stattgefunden. Daraus ergibt sich für die Zeit vom Jahr 2009 bis heute folgende Gesamtübersicht: Jahr Anzahl Sondergenehmigungen Schubverbände unter 91 m Länge Anzahl Sondergenehmigungen Schubverbände über 91 m Länge Gesamtanzahl Sondergenehmigungen 2009 22 17 39 2010 13 86 99 2011 17 2 19 2012 12 0 12 2013 8 1 9 2014 8 0 8 7/2015 8 0 8 (Angaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes) 2. a) Wie viele Schiffe haben seit dem Jahr 2009 die Kleinmachnower Schleuse durchfahren (bitte nach Jahren und in Güter- bzw. touristischen Schiffsverkehr aufschlüsseln)? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5878 b) Wie viele Schiffe mit Sondergenehmigung aufgrund der Abmessungen haben seit dem Jahr 2009 die Kleinmachnower Schleuse durchfahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Zu Frage a): Es wird auf Antwort zu Frage 1 verwiesen (Anlage 1). Zu Frage b): Unter den Begriff „Schiffe“ fallen in nachfolgender Aufstellung Einzelfahrer und Schubverbände: Jahr Anzahl Sondergenehmigungen Einzelfahrer und Schubverbände 2009 66 2010 120 2011 77 2012 31 2013 44 2014 34 7/2015 52 (Angaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes) 3. Werden aktuell und in Zukunft Sondergenehmigungen für das Befahren des Teltowkanals mit Fahrzeugen und Schubverbänden, die die erlaubten Abmessungen von 85 m bzw. von 124 m überschreiten, erteilt? Aktuell werden Sondergenehmigungen für Schubverbände bis maximal 91 m Länge erteilt. Für Einzelfahrer werden Sondergenehmigungen bis maximal 85 m Länge erteilt (Angaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes). 4. Wie viele Güterschiffe nach Tonnage in den kleineren Schiffsklassen (bis 400 Tonnen, 650 Tonnen und 900 Tonnen) sind seit dem Jahr 2012 im Teltowkanal gefahren vor dem Hintergrund, dass der statistische Verkehrsbericht 2012 nur die Anzahl der Binnenschiffe mit höheren Tonnagen (ab 900 Tonnen) aufschlüsselt und keine Informationen mehr für die kleineren Schiffsklassen liefert, welche auf dem Teltowkanal hauptsächlich fahren? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen (Anlage 1). 5. a) Welche Termine hatte die Bundesregierung bisher seit dem Jahr 2008 mit Vertretern der Bundesländern Brandenburg, Berlin und Mecklenburg -Vorpommern bezüglich der wassertouristischen Infrastruktur wahrgenommen (bitte jeweiliges Bundesressort, Datum, Teilnehmer und jeweilige Ergebnisse nennen)? b) Welche Vorschläge zur langfristigen Erhaltung des touristischen Wasserstraßennetzes wurden dabei diskutiert, und zu welchen Ergebnissen kam man jeweils? c) Welche diskutierten Vorschläge werden durch die Bundesregierung weiter verfolgt? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5878 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu Frage a): Die Untersuchungen zur Bundestagsinitiative „Infrastruktur und Marketing für den Wassertourismus in Deutschland verbessern“, welche unter der Federführung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und unter Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erfolgt sind, haben unter Beteiligung der Bundesländer stattgefunden. Neben diversen bilateralen Kontakten auf Arbeits- und Leitungsebene waren die Bundesländer zu diversen in diesem Zusammenhang abgehaltenen Workshops und Konferenzen eingeladen, die in den Jahren 2009 bis 2011 stattgefunden haben. Zu Frage b): Die wesentlichen Ergebnisse der Abschlusskonferenz wurden auf der Internetseite der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes veröffentlicht, es sind 1. der „Praxisleitfaden für wassertouristische Unternehmen, Kommunen und Vereine – Wassertourismus in Deutschland (BMWi)“, 2. die „Richtlinien für die Gestaltung von Wassersportanlagen an Binnenwasserstraßen BMVI)“ und die 3. „Untersuchungen zu den organisatorischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen zur Verbesserung der wassertouristischen Infrastruktur (BMVI)“. Zu Frage c): Die um zusätzliche, insbesondere rechtliche, Aspekte ergänzten Untersuchungen zu Nr. 3 wurden für das in Erarbeitung befindliche „Wassertourismuskonzept“, auf welches sich die Regierungsparteien in der Koalitionsvereinbarung verständigt haben, wieder aufgegriffen, es hat im Wesentlichen folgende Zielsetzungen: 1. Angemessene Erhaltung und Weiterentwicklung der wasserbaulichen Infrastruktur der Nebenwasserstraßen im Bundeseigentum. 2. Auflösung der Konkurrenzsituation bei der Verwaltung des Hauptnetzes für den Güterverkehr (verkehrliche Nutzung) und von Nebenwasserstraßen (nicht verkehrliche Nutzung) und Herstellung von Transparenz hinsichtlich des Ressourceneinsatzes (haushälterische Differenzierung). 3. Schaffung von Möglichkeiten zur Kooperation mit Dritten (Länder, Kreise, Wirtschaft) und Gewinnung von zusätzlichen Planungskapazitäten. 6. Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass das gesamte touristische bzw. sonstige Wasserstraßennetz mit Stand des Jahres 2008 weiterhin erhalten bleibt? Wenn ja, durch welche Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht, und welche Teile des Netzes sind davon betroffen ? Die Bundesregierung beabsichtigt, die Infrastruktur an den Nebenwasserstraßen der jeweiligen Nutzung anzupassen und so einen wirtschaftlichen Mitteleinsatz und eine bedarfsgerechte Infrastruktur, auch unter Beachtung des wirtschaftlichen Potenzials des Wassertourismus, zu gewährleisten. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5878 7. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung des Zustands der touristischen Wasserstraßen seit dem Jahr 2008? An welchen touristischen Wasserstraßen hat sich der Zustand gegenüber dem Jahr 2008 verbessert, an welchen hingegen seit dem Jahr 2008 verschlechtert ? b) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Entwicklungen ? a) Rund 2 800 km Binnenwasserstraßen, das entspricht etwa einem Drittel des gesamten Wasserstraßennetzes, werden heute ausschließlich zu Freizeitzwecken genutzt . Wie auch bei den Wasserstraßen, die dem Gütertransport dienen, sind die Anlagen teilweise überaltert. b) Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 8. Welche Bewertung des Zustands der Infrastruktur der touristischen Wasserstraßen des Bundes im Gebiet der Bundesländer Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern liegt der Bundesregierung vor (bitte Zustandsbewertung bzw. -kategorie abschnittsweise für die jeweiligen touristischen Wasserstraßen nennen)? Eine abschnittsweise Bewertung des Infrastrukturzustandes der ausschließlich zu Freizeitzwecken genutzten Nebenwasserstraßen des Bundes in Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern besteht nicht. Die einzelnen Bauwerke als Bestandteil der Wasserstraßenabschnitte werden entsprechend ihres Zustandes bewertet (siehe Antwort zu Frage 9.) 9. Welche Bewertung des Zustands der Schleusen, Wehre und Brücken der touristischen Wasserstraßen des Bundes im Gebiet der Bundesländer Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern liegt der Bundesregierung vor (bitte Zustandsbewertung bzw. -kategorie abschnittsweise für die jeweiligen Schleusen, Wehre und Brücken an touristischen Wasserstraßen nennen)? Die Zustandsbewertung der Schleusen, Wehre und Brücken erfolgt in den Zustandsnoten 1 (guter Zustand) bis 4 (nicht ausreichender bzw. ungenügender Zustand ). Eine Übersicht über die Zustandsbewertungen an den einschlägigen Nebenwasserstraßen enthalten die Anlagen 2 und 3 (Angaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes). 10. Welche Streckenabschnitte touristischer Wasserstraßen in Brandenburg , Berlin und Mecklenburg-Vorpommern sind nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund ihrer häufigen Nutzung besonders relevant (bitte die Anzahl der Schiffsdurchfahrten des jeweils relevanten Streckenabschnitts nennen)? Besonders relevante Nebenwasserstraßen befinden sich in Nordbrandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zwischen der Havel-Oder-Wasserstraße und der Elbe (Obere Havel-Wasserstraße mit Nebengewässern, Müritz-Havel-Wasserstraße mit Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5878 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nebengewässern, Müritz-Elde-Wasserstraße mit Stör-Wasserstraße) sowie südlich von Berlin (Dahme Wasserstraße, Storkower Gewässer, Rüdersdorfer Gewässer , Potsdamer Havel). Soweit Schleusen in diesen Wasserstraßen betrieben werden , werden diese vielfach hoch bis sehr hoch ausgelastet (mehr als 10 000 Schleusungen pro Jahr). 11. Welchen Zeitplan zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen aus dem Abkommen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zur Verbesserung der Situation an den Wasserstraßen im deutsch-polnischen Grenzgebiet sieht die Bundesregierung zum aktuellen Zeitpunkt vor (bitte für jede Maßnahme einzeln mit Gesamtkosten und Kostenaufteilung Deutschland, Polen, Dritte ausweisen)? Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Polen haben bezüglich der Maßnahmen für die Schwachstellenbeseitigung für die planerischen Arbeiten und Durchführung Zeitziele vereinbart. Es wurde zusätzlich vereinbart, die Bauablaufpläne untereinander abzustimmen. Zurzeit findet eine Aktualisierung der Ablaufpläne statt. 12. Welche Maßnahmen betreffen dabei eine verbesserte Befahrbarkeit der Oder mit Güterschiffen (bitte jeweilige Maßnahmen und Kosten nennen)? Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Polen haben die Verbesserung der Fahrt mit Küstenmotorschiffen zwischen dem Hafen Schwedt und der Ostsee vereinbart. Dazu finanziert die Bundesrepublik Deutschland Baggerungen in der auf polnischem Gebiet befindlichen Klützer Querfahrt mit einem finanziellen Aufwand von bis zu 500 000 Euro. Im Übrigen orientieren sich die vereinbarten Maßnahmen (im Wesentlichen Abstimmung und Umsetzung einer gemeinsamen Stromregelungskonzeption) an den Erfordernissen für den Eisbrechereinsatz. 13. Welche Eingriffe in den Fluss sind für diese Maßnahmen nach Kenntnissen der Bundesregierung notwendig, und wie werden diese so gering wie möglich gehalten bzw. durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen ? Auf deutscher Seite werden hierüber Kenntnisse erst nach genauerer Planung und ggf. Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach dem Bundeswasserstraßengesetz vorliegen, in deren Rahmen sie abzuarbeiten sind. 14. Inwieweit sind darin Maßnahmen südlich von Schwedt vorgesehen, die zur Verbesserung der Schifffahrt auf der Oder beitragen sollen? Maßnahmen zur Verbesserung der Schifffahrt sind hier nicht vorgesehen. Die Maßnahmen südlich von Schwedt orientieren sich an den Erfordernissen für den Eisbrechereinsatz. 15. Welche Maßnahmen werden an der Oder durch die Weltbank in welcher Höhe mitfinanziert, und inwiefern ist bei diesen Maßnahmen als Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5878 Ziel vorgesehen, eine verbesserte Befahrbarkeit der Oder zu gewährleisten ? Eine Finanzierung der von der Bundesrepublik Deutschland vorgesehenen Maßnahmen durch die Weltbank wird nicht angestrebt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 16. Welche im deutsch-polnischen Abkommen genannten Maßnahmen an der Oder sind durch Bundesmittel hinterlegt, und welche Projekte sollen in die Haushalte der Jahre 2016, 2017 und 2018 aufgenommen werden (bitte jeweils auch Verpflichtungsermächtigungen nennen)? Über die Aufteilung der Mittel wird im Rahmen künftiger Haushaltsaufstellungsverfahren entschieden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5878 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5878 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5878 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5878 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5878 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5878 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5878 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5878 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . 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