Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amtes vom 24. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/5887 18. Wahlperiode 28.08.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Eva Bulling-Schröter, Dr. Alexander S. Neu, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5604– Verlegung von Ausrüstung, Fahrzeugen und Panzern für eine schwere US-Brigade nach Grafenwöhr und Mannheim Vorbemerkung der Fragesteller Medienberichten zufolge plant die US-Armee, in Grafenwöhr für 51 Mio. USDollar eine neue Fahrzeugwartungshalle zu bauen (Onlineausgabe Oberpfalznetz vom 23. Juni 2015). Es handele sich dabei um einen weiteren Ausbau der US-Garnison. In den Hallen sollten demnach Ausrüstung, Fahrzeuge und Panzer für eine schwere US-Brigade in Europa untergebracht werden. Bislang waren laut dem Bericht in Grafenwöhr rund 30 Kampfpanzer vom Typ „Abrams“ und 30 Schützenpanzer vom Typ „Bradley“ eingelagert. Nach einem Agenturbericht will die US-amerikanische Regierung 800 Panzer in Grafenwöhr stationieren (FAZ vom 12. März 2015). Ein Drittel solle laut dem US-Generalleutnant Frederick Hodges in Grafenwöhr bleiben. Laut seiner Aussage wolle er die übrigen zwei Drittel im Baltikum, in Polen sowie in Bulgarien und Rumänien stationieren. Die Bundesregierung dementiert die Angaben jedoch und schreibt, es sei geplant, „Ausrüstung, die u. a. 250 gepanzerte Fahrzeuge umfassen soll“, lediglich „vorübergehend“ in Deutschland zu belassen (Schriftliche Frage des Abgeordneten Andrej Hunko im Monat Juni 2015, Nr. 6-175). Diese würde auch nicht stationiert, sondern solle lediglich in Deutschland „lagern“. Außer in Grafenwöhr sei auch Mannheim als Standort für diese „Lagerung“ ausgewählt. Die amerikanische Regierung plane derzeit „keine Stationierung zusätzlicher amerikanischer Streitkräfte in Deutschland“. Laut Hodge mache es Material „viel einfacher für Soldaten, nach Europa zu fliegen und hier zu üben“. Die Verlegung der Rüstungsgüter sei in erster Linie zu Übungszwecken vorgesehen. Es handele sich aber auch um Abschreckung Russlands, die Übungen sind Teil eines NATO-Plans hinsichtlich des Konflikts in der Ostukraine. Der Generalleutnant Hodge ist auch Oberkommandierender des US-Heeres in Europa. Seine Entscheidung muss noch vom US-Verteidigungsminister Ashton Carter gebilligt werden. Carter hatte am Ende einer Europa -Reise die Garnison und den Truppenübungsplatz Grafenwöhr besucht. Die Ausbauten in Grafenwöhr müssen hingegen vom US-Kongress in Washington genehmigt werden. Der dortige Truppenübungsplatz ist mit Vilseck und Hohenfels der größte Ausbildungsstandort der US-Armee außerhalb der USA. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5887 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Bundesministerin der Verteidigung hatte die Verlegung der US-Ausrüstung im März gelobt und erklärt, die Entscheidung der US-Regierung untermauere „ihr klares Bekenntnis zu den transatlantischen Beziehungen und zur Übernahme von Verantwortung für die Sicherheit Europas auch angesichts der sicherheitspolitischen Herausforderungen“ (Merkur vom 12. März 2015). So ergäben sich „gute Möglichkeiten für Verbände und Einheiten der Bundeswehr sowie anderer NATO-Partner, mit den amerikanischen Streitkräften gemeinsam zu üben und somit die Koordinationsfähigkeit auf hohem Niveau zu halten“. Vorbemerkung der Bundesregierung Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis, ohne die Auszüge aus Medienberichten und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen zu bestätigen. Die historisch etablierte US-Truppenpräsenz liegt im politischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist sowohl zentraler Bestandteil der deutschamerikanischen Beziehungen als auch Ausdruck der NATO-Bündnissolidarität. Aus administrativen, logistischen und medizinischen Gründen bieten die Standorte in der Bundesrepublik eine Verbindungsfunktion für andere US-Einheiten in Europa. Überdies erfahren die US-Einrichtungen große Akzeptanz und wirtschaftliche Relevanz in den jeweiligen Bundesländern und Gemeinden. Im Rahmen der im Juni 2014 von US-Präsident Obama verkündeten „European Reassurance Initiative“ begannen die USA, Möglichkeiten der Verlegung militärischer Ausrüstung in östliche NATO-Mitgliedstaaten zu prüfen. US-Verteidigungsminister Ashton Carter kündigte bei seinem Deutschlandbesuch am 22. Juni 2015 die vorübergehende Lagerung militärischer Ausrüstung in bis zu acht NATO-Mitgliedstaaten an. Diese Ausrüstung soll ca. 1.200 einzelne Ausrüstungsgegenstände umfassen, darunter insgesamt ca. 250 gepanzerte Fahrzeuge, inklusive Kampf- und Schützenpanzern. Es ist geplant, Teile dieser Ausrüstung vorübergehend u.a. an den Standorten Grafenwöhr und Mannheim zu lagern. Ca. ein Viertel der betroffenen militärischen Ausrüstungsgegenstände befindet sich bereits in Grafenwöhr. In diesem Zusammenhang sind zusätzliche Infrastrukturmaßnahmen , v.a. am Standort Grafenwöhr in einem Volumen von ca. 50 Mio. USDollar geplant. Die von der NATO im Zuge des russischen Vorgehens in der Ukraine beschlossenen defensiven Maßnahmen zur Rückversicherung der besonders exponierten Bündnispartner sehen u.a. die Erhöhung der Übungsdichte vor. Die von den USA geplante Lagerung von US-Material ergibt sich aus der geographischen Distanz, um den US-Kontingenten eine Teilnahme an Übungen im Rahmen der Rückversicherung ohne größeren Verzug und unter Minimierung der Kosten zu ermöglichen . Die Allianz hat sich bei dem NATO-Gipfel in Wales im September 2014 zu einer regelbasierten europäischen Sicherheitsarchitektur bekannt, zu der auch die NATO-Russland-Grundakte von 1997 gehört. Die Allianz hält weiterhin am Ziel eines konstruktiven, kooperativen Verhältnisses mit Russland fest, einschließlich vertrauensbildender und Transparenzmaßnahmen. Die vorübergehende Lagerung von US-Material in mittel- und osteuropäischen NATO-Mitgliedstaaten bewegt sich im Rahmen der in der NATO-Russland-Grundakte eingegangenen Selbstverpflichtung . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5887 1. Wann und auf welche Weise hat die Bundesregierung erstmals von den Plänen der US-Regierung erfahren, 800 Panzer nach Grafenwöhr zu verlegen? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse vor, nach denen die US-Regierung plane, 800 Panzer nach Grafenwöhr zu verlegen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2. Inwiefern handelt es sich bei der Verlegung aus Sicht der Bundesregierung um eine „Lagerung“ oder eine „Stationierung“, und woran bemisst sich dieser Unterschied? Innerhalb der Streitkräfte wird die Verlegung von Einheiten und Verbänden mit Personal einschließlich des dazugehörenden Materials bzw. der dazugehörenden Ausrüstung/Bewaffnung und Schaffung entsprechender Infrastruktur als Stationierung bezeichnet. Der Begriff Lagerung bezieht sich aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich auf die Verlegung von Material und die hierfür notwendigen Maßnahmen. 3. Inwiefern sollen nach Kenntnis der Bundesregierung auch mehr Truppen oder sonstige Bedienstete der US-Armee nach Deutschland verlegt werden? Das US-Verteidigungsministerium plant, Flugzeuge und Personal der US-Streitkräfte von Mildenhall (Suffolk, Großbritannien) nach Deutschland zu verlegen. Nach US-Angaben sind diese geplanten Veränderungen das Ergebnis einer umfassenden Überprüfung zur Stationierung in Europa durch das US-Verteidigungsministerium mit dem Ziel einer Konsolidierung und Kosteneinsparung. Entsprechende Informationen wurden auch seitens der USA am 8. Januar 2015 veröffentlicht . Auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 18/5683 vom 31. Juli 2015, Schriftliche Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 18/4140 vom 27. Februar 2015 und Schriftliche Frage 67 auf Bundestagsdrucksache 18/4296 vom 13. März 2015 des Abgeordneten Dr. Tobias Lindner wird verwiesen. 4. Wann und auf welche Weise hat die Bundesregierung erfahren, inwiefern Teile der US-Ausrüstung oder Truppen später in andere NATO-Mitgliedstaaten mit näherer geografischer Lage zu Russland verlegt werden sollen? Am 7. Februar 2015 wurde die Bundesregierung in einem bilateralen Gespräch zu entsprechenden US-Planungen durch den Kommandierenden General der US Army Europe, Generalleutnant Hodges, informiert. 5. Um welche Zahl, Art und welchen Typ handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung genau bei der nach Deutschland (auch „vorübergehend“) verlegten Ausrüstung (bitte insbesondere die Panzer und etwaige Luftfahrzeuge detailliert beschreiben)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 6. Welche der (auch „vorübergehend“) verlegten Ausrüstung stammt nach Kenntnis der Bundesregierung von anderen US-Basen in Deutschland, und Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5887 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode inwiefern sollen nach Kenntnis der Bundesregierung auch Kampfhubschrauber aus Katterbach/Ansbach nach Grafenwöhr verlegt werden? Im Rahmen der allgemeinen Präsenz von US-Streitkräften in Deutschland finden regelmäßig Bewegungen von Truppen und militärischer Ausrüstung statt, ohne dass der Bundesregierung detaillierte Einzelinformationen darüber bekannt gegeben werden. 7. Welche der (auch „vorübergehend“) nach Deutschland bzw. innerhalb Deutschlands verlegten Ausrüstung soll nach Kenntnis der Bundesregierung in Grafenwöhr, und welche in Mannheim stationiert oder „gelagert“ werden? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. 8. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, nach welcher Maßgabe die USRegierung entscheidet, ob die Ausrüstung teilweise oder komplett in andere NATO-Mitgliedstaaten verlegt werden könnte? Die Vorausstationierung wurde beim NATO-Verteidigungsministertreffen im Juni von US-Verteidigungsminister Ashton Carter angesprochen, dabei waren auch Vertreter anderer NATO-Mitgliedstaaten anwesend. Zu Details aus der Kommunikation der Bundesregierung mit anderen Regierungen äußert sich die Bundesregierung nicht. 9. Inwiefern hat die Bundesregierung diese Angelegenheit selbst mit den Regierungen baltischer Staaten, Polens, Bulgariens und Rumäniens besprochen? Bei dem in der Antwort zu Frage 8 genannten NATO-Verteidigungsministertreffen waren auch Vertreter der genannten Regierungen anwesend. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 10. Was ist der Bundesregierung über Äußerungen von US-Repräsentanten bekannt , wonach die Ausrüstung in Brigadenstärke zwar in erster Linie zu Übungszwecken vorgesehen sei, diese aber auch zur Abschreckung diene? a) Inwiefern haben diese US-Repräsentanten diese Äußerungen gegenüber der Bundesregierung selbst getätigt, und wie hat diese darauf reagiert? b) Wer oder was soll nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Verlegung von Ausrüstung in Brigadenstärke abgeschreckt werden? Die Fragen 10, 10a und 10b werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs zusammen beantwortet: US-Verteidigungsminister Ashton Carter bekräftigte bei seinem Besuch am 22. Juni 2015 in Deutschland, dass die geplanten Maßnahmen einen Beitrag für die transatlantische Solidarität und Sicherheit Europas leisten und rein defensiv seien. Die geplante Lagerung von US-Material in Europa ergebe sich aus der geographischen Distanz, um der US-Seite – ohne jeweilige aufwendige Verlegung – die Teilnahme an Übungen im Rahmen der Rückversicherung besonders exponierter Alliierter zu ermöglichen. Zu den Äußerungen anderer US-Repräsentanten liegen der Bundesregierung keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5887 11. Welche Überlegungen haben deutsche und nach Kenntnis der Bundesregierung US-Militärs bzw. deren übergeordneten Behörden angestellt, um die von der Bundesverteidigungsministerin gelobten „gute[n] Möglichkeiten für Verbände und Einheiten der Bundeswehr sowie anderer NATO-Partner, mit den amerikanischen Streitkräften gemeinsam zu üben und somit die Koordinationsfähigkeit auf hohem Niveau zu halten“, in die Tat umzusetzen, und welche Vorgehensweise ist hierzu verabredet worden? Es bestehen Überlegungen hinsichtlich einer Ausbildungsinitiative für Polen und die baltischen Staaten. Diese Initiative baut auf den Rückversicherungsmaßnahmen auf und hat durch eine bessere Koordinierung von Maßnahmen, Ausbildung und Übungen im militärischen Bereich die Verbesserung der Fähigkeiten beteiligter Streitkräfte zum Ziel. Die Gespräche zur Ausgestaltung der Initiative befinden sich im Anfangsstadium. 12. Welche Anträge für welche Ausbauten der Truppenübungsplätze Grafenwöhr, Vilseck und Hohenfels haben US-Behörden in den vergangenen fünf Jahren bei der Bundesregierung gestellt, bzw. über welche Ausbauten wurde sie unterrichtet ? Die Durchführung von Baumaßnahmen für die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte richtet sich nach dem Zusatzabkommen zum NATOTruppenstatut (ZA NTS) sowie nach dem bilateral getroffenen Abkommen Auftragsbautengrundsätze (ABG) 1975. Nach den ABG 1975 werden die Programme zur Deckung des Infrastrukturbedarfs der US-Streitkräfte jährlich mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) abgestimmt. Ziel der Abstimmung ist die Koordination aller Baumaßnahmen hinsichtlich der verfügbaren Kapazitäten der Bundesbauverwaltung. Dem Abkommen ABG 1975 zufolge werden im weiteren Verfahren die konkret durchzuführenden Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen mit Baukosten über 375 000 Euro von den US-Streitkräften bei dem jeweils zuständigen Bundesministerium , dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (zivile Maßnahmen) bzw. dem Bundesministerium der Verteidigung (militärische Maßnahmen) angefordert und durch die für Bundesbauaufgaben zuständigen deutschen Behörden (Bundesbauverwaltung) durchgeführt. Im Zeitraum von 2010 bis 2015 haben das BMUB und das BMVg eine Vielzahl ziviler und militärischer Baumaßnahmen von der US-Seite angenommen und der Bauverwaltung den Auftrag zur Durchführung erteilt. Hierbei handelt es sich u. a. um: Neubau einer Fahrzeugwartungshalle, Bau einer Luftwaffenübungseinrichtung , Neubau von Unterkunftsgebäuden, Neubau von Stadt- und Reihenhäusern, Neubau von Abstellflächen für Kampffahrzeuge. 13. Von welchen Ausbauten erfuhr die Bundesregierung, ohne hierzu unterrichtet worden zu sein? Von folgenden Gebäuden erfuhr die Bundesregierung erst im Nachhinein: – Gebäude 958, (Lagergebäude Shadow Strip): nicht unterkellertes, nicht beheiztes, erdgeschossiges Gebäude Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5887 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – Gebäude H958, (Lagergebäude Shadow Strip): nicht unterkellertes, nicht beheiztes, erdgeschossiges Gebäude – Gebäude 959, (Trainingsgebäude): nicht unterkellertes, nicht beheiztes, zweigeschossiges Gebäude 14. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern „Bayern als Standort auch von US–Truppen […] bereit [ist], seinen Beitrag zu leisten“, um ein „einheitliches und eng abgestimmtes Vorgehen der NATO-Partner“ zu gewährleisten , und was ist mit dieser Ankündigung nach Kenntnis der Bundesregierung gemeint (Bayerische Staatsregierung vom 26. Juni 2015)? Die Bundesregierung kommentiert Äußerungen von Landesregierungen zu Stationierungsfragen nicht. 15. Was ist der Bundesregierung über eine endgültige Entscheidung des US-Verteidigungsministers zur (auch „vorübergehenden“) Verlegung von Ausrüstung in Brigadenstärke nach Deutschland bekannt? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 16. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Entscheidung des USKongresses in Washington zu den Ausbauten in Grafenwöhr zu rechnen? Nach Kenntnis der Bundesregierung steht hierfür noch kein konkretes Datum fest, da dieses vom weiteren Verlauf des US-Haushaltsverfahrens abhängig ist. 17. Inwiefern und mit welchem Inhalt und Ergebnis wurden die Pläne zur (auch „vorübergehenden“) Verlegung von bis zu 800 Panzern nach Grafenwöhr auf Ebene der Europäischen Union diskutiert, und wie hat sich die Bundesregierung in Diskussionen hierzu positioniert? Die Bundesregierung hat weder Kenntnis von derartigen Plänen noch von entsprechenden Diskussionen auf Ebene der Europäischen Union. 18. Inwiefern und mit welchem Inhalt und Ergebnis wurden die Pläne zur (auch „vorübergehenden“) Verlegung von bis zu 800 Panzern nach Grafenwöhr unter den NATO-Verteidigungsministern diskutiert, und wie hat sich die Bundesregierung in Diskussionen hierzu positioniert? US-Verteidigungsminister Ashton Carter bekräftigte beim NATO-Verteidigungsministertreffen am 24./25. Juni 2015 seine Ankündigung, US-Material in Europa zu lagern, ohne dabei im Detail auf die US-Pläne einzugehen. Geplante US-Maßnahmen wurden von den Alliierten begrüßt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 19. Welche NATO-Staaten beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit mit welchem Gerät an der Sicherung des baltischen Luftraums? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5887 Zur Sicherung des baltischen Luftraums beteiligen sich derzeit Norwegen mit dem Flugzeugtyp F-16, Großbritannien und Italien jeweils mit dem Flugzeugtyp Eurofighter Typhoon sowie das Combined Air Operations Centre Uedem der NATO im Rahmen der Luftraumüberwachung. a) Inwiefern und in welchem Umfang gehören hierzu auch Soldaten für das Vor- und Hauptkommando der NATO-Mission (bitte soweit möglich Zahlen und Entsendestaaten nennen)? An der Sicherung des baltischen Luftraums sind derzeit Soldatinnen und Soldaten aus Norwegen, Großbritannien und Italien beteiligt. Der Bundesregierung liegen hierzu keine weiteren Erkenntnisse vor. b) Welche Missionen und Einsätze der NATO werden derzeit vom Luftwaffengefechtsstand „Combined Air Operation Centre“ in Uedem begleitet oder geleitet? Das NATO Combined Air Operation Centre Uedem überwacht kontinuierlich den nordeuropäischen Luftraum der NATO und führt militärische Kräfte in hoher Verfügungsbereitschaft zur Sicherung des Luftraums. Darüber hinaus führt das NATO Combined Air Operation Centre Uedem kontinuierlich die im Rahmen der NATO-Rückversicherungsmaßnahmen beteiligten Nationen zur Verstärkung der Sicherung des baltischen Luftraums. c) Welche Missionen und Einsätze der Bundeswehr werden derzeit vom Zentrum Luftoperationen, dem Joint Force Air Component Headquarter oder der Operationszentrale Luftwaffe begleitet oder geleitet? Die Bundesrepublik Deutschland hat gegenüber der NATO und der Europäischen Union für das Jahr 2018 angezeigt, bei Bedarf ein Joint Force Air Component Headquarter der Schnellen Eingreiftruppe der NATO (NATO Response Force) zur Verfügung zu stellen. Derzeit ist das Joint Force Air Component Headquarter nicht aktiviert. Das deutsche Zentrum Luftoperationen ist zurzeit an der Vorbereitung des Deutschen Beitrags zur Sicherung des baltischen Luftraums im Zeitraum Ende August bis Ende Dezember 2015 beteiligt. 20. Was ist der Bundesregierung über die Planungen zum NATO-Manöver „Trident Juncture 2015“ in Bezug auf die Anzahl der dort vorgesehen Truppen und zur Ausrüstung bekannt (bitte möglichst nach den einzelnen NATO-Mitgliedern aufschlüsseln)? Die Übung Trident Juncture 2015 findet im Zeitraum vom 3. Oktober bis 6. November 2015 in Italien, Spanien und Portugal statt. Die Übung umfasst einen Anteil Gefechtsstandübung sowie einen Anteil Volltruppenübung mit insgesamt etwa 36 000 teilnehmenden Soldatinnen und Soldaten, ca. 190 Luftfahrzeugen und etwa 65 Schiffen und Booten, aus Spanien, USA, Italien , Großbritannien, Deutschland, Portugal, Kanada, Dänemark, Niederlanden, Belgien, Frankreich, Norwegen, Türkei, Polen, Litauen, Lettland, Finnland, Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5887 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tschechien, Albanien, Bulgarien, Schweden, Griechenland, Rumänien, Slowenien , Kroatien, Ukraine, Ungarn und Luxemburg. Die genaue Truppenbeteiligung befindet sich derzeit noch in der Abstimmung. Über die materielle Ausstattung der weiteren teilnehmenden Alliierten und Partner liegen der Bundesregierung keine detaillierten Erkenntnisse vor. Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich mit ca. 3 000 Soldatinnen und Soldaten , drei Flugzeugen (P3-Orion, Transall C-160, Airbus A310) sowie sechs Schiffen und Booten an der Übung. Zusätzlich zu den militärischen Beteiligungen werden nach jetzigem Stand die Europäische und die Afrikanische Union sowie mehr als 12 große internationale Organisationen, Hilfsorganisationen und NGOs an der Übung beteiligt sein. a) In welchen Lufträumen soll in „Trident Juncture 2015“ geübt werden, und inwiefern sollen dort auch Drohnen operieren (sofern bereits bekannt, bitte angeben, welche NATO-Mitglieder welche Drohnen einsetzen wollen und von wo diese starten und landen)? Nach Kenntnis der Bundesregierung findet die Übung Trident Juncture in den Lufträumen Italiens, Spaniens und Portugals statt. Die Integration von unbemannten Luftfahrzeugen in die Lufträume dieser Staaten liegt in nationaler Verantwortung. b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern schon jetzt flugbetriebliche Verfahren zur Durchquerung der betreffenden Lufträume mit Drohnen entwickelt werden? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. c) Auf welche Weise soll hierfür auch die Zusammenarbeit mit zivilen Fluglotsen praktiziert und bzw. oder geübt werden? Auf die Antwort zu Frage 20b wird verwiesen. 21. Was ist der Stand des Genehmigungsverfahrens für eine erweiterte Zulassung zum Betrieb von US-Drohnen in Korridoren zwischen Basen in der Oberpfalz, etwa zwischen Grafenwöhr und Hohenfels, und mit welchem Inhalt hat die US-Regierung bzw. das Hauptquartier der US-Landstreitkräfte mittlerweile eine für das Genehmigungsverfahren benötigte technische Bewertung der Drohnen vorgelegt (Bundestagsdrucksache 18/4944)? Der Bundesregierung liegen keine über die genannte Bundestagsdrucksache hinausgehenden Erkenntnisse vor. 22. Wann sollen die Untersuchungen zu der im November 2014 in Hohenfels abgestürzten US-Drohne nach Kenntnis der Bundesregierung abgeschlossen sein (Bundestagsdrucksache 18/4944)? Die Unfalluntersuchungen der US-Streitkräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Ein avisierter Zeitpunkt für ihren Abschluss Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5887 liegt der Bundesregierung nicht vor. Darüber hinaus wird auf die Bundestagsdrucksache 18/4944 vom 20. Mai 2015 verwiesen. a) Sofern die Bundesregierung hierüber keine Kenntnis hat, inwiefern kann sie die zur Beantwortung dieser bereits mehrmals gestellten Frage nötigen Kenntnisse bei der US-Armee einholen? Das für Flugbetrieb zuständige Referat im Bundesministerium der Verteidigung hält über das Luftfahrtamt der Bundeswehr – Abteilung Flugsicherheit in der Bundeswehr Kontakt zu den untersuchenden Dienststellen der US-Streitkräfte. Zudem wurde Einsicht in den Abschlussbericht beantragt, sobald dieser fertiggestellt ist. b) Inwiefern ist die Bundesregierung in der Lage oder willens, in Erfahrung zu bringen, ob die in der Oberpfalz abgestürzte US-Drohne auf Sicht oder „Beyond Visual Line Of Sight“ (BVLOS) gesteuert wurde? Auf die Antwort zu Frage 22a wird verwiesen. 23. Welche verschiedenen „technischen Möglichkeiten der Steuerung von unbemannten Luftfahrzeugen auch über Relaisstationen“ sind der Bundesregierung bekannt, und welche technischen Einrichtungen sind hierfür jeweils am Boden und in der Luft erforderlich (bitte auch nach möglicher Minimierung von Latenzzeiten und Einbindung der zivilen und/oder militärischen Flugsicherung darstellen)? Die Steuerungsverfahren sind systemspezifisch unterschiedlich, sodass eine generelle Aussage nicht möglich ist. Die Einzelheiten der Steuerungsverfahren sind als Unternehmensgeheimnisse der Hersteller geschützt. Die Verfahren zur Steuerung militärischer unbemannter Luftfahrzeuge unterliegen außerdem auch der militärischen Geheimhaltung. Der Bundesregierung sind folgende technischen Möglichkeiten zur Steuerung unbemannter Luftfahrzeuge bekannt: Steuerung mittels Richtfunkverbindung: Sofern eine optische Sichtverbindung zwischen dem unbemannten Fluggerät und der Bodenkontrollstation besteht, erfolgt die Steuerung mittels Richtfunkverbindung. Steuerung mittels Satellitenanbindung: Die Übermittlung der Steuerbefehle erfolgt hierbei mittels Satellitenverbindung. Der Satellit fungiert als Relaisstation. Autonome Steuerung: Sofern weder eine optische Sichtverbindung noch eine Satellitenverbindung besteht, agiert das Fluggerät in diesem Szenario weitestgehend autonom. Hierfür nutzt die Drohne ein GPS-gestütztes Trägheitsnavigationssystem mit vorher einprogrammierten Wegpunkten. 24. Was ist der Bundesregierung aus der Lektüre einschlägiger Veröffentlichungen oder der Thematisierung in NATO-Arbeitsgruppen darüber bekannt, in welchen Ländern die NATO solche Relaisstationen betreibt oder errichtet? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5887 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Steuerungsverfahren sind jeweils systemspezifisch unterschiedlich, so dass eine generelle Aussage hierzu nicht möglich ist. Die Verfahren zur Steuerung militärischer unbemannter Luftfahrzeuge unterliegen der jeweiligen nationalen militärischen Geheimhaltung. 25. In welchen Ländern werden von der NATO für Flüge mit großen und mittelgroßen Drohnen vorhandene Relaisstationen von NATO-Mitgliedern genutzt? Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen. 26. Inwiefern ist die Bundesregierung in der Lage oder willens in Erfahrung zu bringen, ob die in der Oberpfalz geflogenen US-Drohnen (insbesondere die abgestürzte „Shadow“) dabei von einer US-Basis außerhalb Deutschlands gesteuert wurde, diese Steuerung mithin über eine Relaisstation erfolgte? Auf die Antwort zu Frage 22a wird verwiesen. 27. Inwiefern hat die Bundesregierung über ihre Verbindungsbeamten in US-Einrichtungen oder anderen Kanäle des „intensiven Dialogs mit der Regierung der Vereinigten Staaten“ in Erfahrung gebracht, in welchem Umfang die Infrastruktur des militärischen Stützpunktes in Ramstein genutzt wird, um die Kampfdrohnen MQ-9 Reaper von Deutschland aus nach Dschibuti oder in andere Länder zu transportieren (Bundestagsdrucksache 18/237)? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/237 vom 23. Dezember 2013 wird verwiesen (Antwort zu Frage 9). a) Inwiefern ist es der Bundesregierung nunmehr möglich, die Kosten für den Aus- und Umbau der US-amerikanischen Stützpunkte in Stuttgart und Ramstein insofern detailliert aufzuschlüsseln, damit ersichtlich wird, ob auch Anlagen finanziert wurden, mithilfe derer die US-Armee den Einsatz von Drohnen (auch über Relaisstationen) steuert oder von Drohnen übermittelte Daten bearbeitet und auswertet (Bundestagsdrucksache 18/237)? Aus Kostenaufstellungen ist eine Ableitung der beabsichtigten Nutzung bzw. des Betriebes von baulichen Anlagen nicht möglich. b) Inwiefern hat die Bundesregierung über ihre Verbindungsbeamten oder anderen Kanäle des „intensiven Dialogs mit der Regierung der Vereinigten Staaten“ in Erfahrung gebracht, ob das Joint Special Operations Command (JSOC) über ein eigenes Gebäude auf dem Gelände des AFRICOM-Hauptquartiers verfügt (Bundestagsdrucksache 18/237)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. 28. Inwiefern steht die Bundesregierung mit der US-Armee in einem Austausch über im Einsatz mit Uran 238 kontaminierte US-Soldaten bzw. Angehörigen von durch die US-Armee beauftragten Sicherheitsdiensten? Hierzu steht die Bundesregierung mit der US-Armee nicht im Austausch. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5887 29. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern im Einsatz mit Uran 238 kontaminierte US-Soldaten auch in Deutschland behandelt werden? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. 30. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die US-Armee in Labors in Rheinland-Pfalz mit aktiven statt inaktiven Sporen des Biokampfmittels „Anthrax“ experimentiert oder operiert haben (SPIEGEL ONLINE vom 11. Juli 2015)? a) Wann und auf welche Weise hat die Bundesregierung hierzu Erkenntnisse erlangt und/oder nachgefragt? b) Mit welchen Stellen wurde hierzu kommuniziert? c) Welche „Unregelmäßigkeiten“ haben die US-Behörden hierzu mitgeteilt? Die Fragen 30 sowie 30a bis 30c werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das US-Verteidigungsministerium informierte am 3. Juli 2015 den Militär-Attaché -Stab der Deutschen Botschaft in Washington, dass laut einer aktuellen USUntersuchung im Jahr 2004 unbeabsichtigt Proben mit potentiell aktiven AnthraxSporen auch an ein Labor der US-Streitkräfte in Landstuhl (PHCR Europe – Public Health Command Research Europe) geliefert wurden. Die Proben in Landstuhl sind nach Auskunft des US-Verteidigungsministeriums im Jahre 2013 vernichtet worden. Von den Anthrax-Proben im Labor der USStreitkräfte in Landstuhl ging zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die Öffentlichkeit oder das Personal aus. Inaktive – somit nicht vermehrungs- und nicht ansteckungsfähige – Anthrax-Proben werden für Labor-Ringversuche zur Identifizierung von Erregern benötigt und bereitgestellt. Die Ringversuche sind eine unerlässliche Voraussetzung für die zuverlässige Erkennung von Anthrax-Erregern in den fachlich zuständigen Instituten . Sie dienen der Inübunghaltung sowie der Qualitätssicherung und Überprüfung der labordiagnostischen Fähigkeiten als Teil der Sicherheitsvorsorge für Personal und Bevölkerung in den Bündnisstaaten. Die Ringversuche erfolgen ausschließlich durch Laborspezialisten. Für Arbeiten mit Krankheitserregern obliegt die Aufsichtspflicht gemäß §§ 44, 51 des Infektionsschutzgesetzes der zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem die Streitkräfte und in diesem Fall das Public Health Command Laboratory der US-Streitkräfte in Landstuhl stationiert sind. Im Fall des Public Health Command Laboratory der US-Streitkräfte in Landstuhl ist dies das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz, das am 10. Juli 2015 durch die Bundesregierung informiert wurde. Die deutschen Vorschriften und Verfahren zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten bei Menschen, Tieren und Pflanzen gelten gemäß Artikel 54 Absatz 1 Satz 1 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen grundsätzlich auch für die Truppe einer Vertragspartei des NATO-Truppenstatuts. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5887 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ihre eigenen Vorschriften und Verfahren zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten kann eine Truppe innerhalb der ihr zur Benutzung überlassenen Liegenschaften sowie auf ihre Mitglieder, Mitglieder ihres Gefolges und Angehörige unter der Voraussetzung anwenden, dass sie hierdurch nicht die öffentliche Gesundheit oder den Pflanzenbau gefährdet (Artikel 54 Absatz 1 Satz 2 des Zusatzabkommens). 31. Bei welchen weiteren NATO-Übungen in Deutschland wurde nach Kenntnis der Bundesregierung mit aktiven oder inaktiven Sporen des Biokampfmittels „Anthrax“ experimentiert oder operiert? Für die Durchführung von NATO-Truppenübungen in Deutschland sind Anthraxproben bzw. sonstige inaktive Sporen anderer biologischer Kampfmittel nicht verwendet worden. Inaktive (d.h. nicht vermehrungsfähige und somit nicht ansteckungsfähige) Anthraxproben werden jedoch für Labor-Ringversuche zur Identifizierung von Anthraxerregern benötigt und bereitgestellt. Ringversuche dienen grundsätzlich der labordiagnostischen Qualitätssicherung und erfolgen dabei auch im Rahmen von Übungen ausschließlich für Laborspezialisten (z.B. NATO Sampling and Identification of Chemical, Biological and Radiological Agents (SIBCRA) Exercises). 32. Bei welchen weiteren NATO-Übungen in Deutschland wurde nach Kenntnis der Bundesregierung mit aktiven oder inaktiven Sporen anderer Kampfmittel experimentiert oder operiert? Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen. 33. In welcher Häufigkeit haben Vizepräsidenten des Bundesnachrichtendienstes in der Vergangenheit dem AFRICOM „im Rahmen der Kontaktpflege Besuche abgestattet“ (Bundestagsdrucksache 18/2794)? Inwiefern wurde dabei auch über die Nutzung der besuchten Anlage zur Durchführung von Drohnenangriffen gesprochen (Bundestagsdrucksache 18/2794)? Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit des BND finden üblicherweise Leitungskontakte mit zur Auftragserfüllung relevanten Stellen im In- und Ausland statt. Die Häufigkeit dieser Kontakte variiert je nach Bedeutung und Auftragsrelevanz des Kontakts. In Präzisierung der auf Bundestagsdrucksache 18/2794 veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, vom 19. September 2014, haben seit dem Jahr 2009 zwei Besuche zwischen BND und AFRICOM auf Leitungsebene in Berlin stattgefunden. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE auf Bundestagsdrucksache 18/237 (Antwort zu Frage 13) wird verwiesen. 34. Inwiefern haben die Verbindungsbeamten in US-Einrichtungen oder die BND-Vizepräsidenten auch Erkenntnisse gesucht, die den Generalbundesanwalt in seinen Beobachtungsvorgängen hinsichtlich der Tötung deutscher Staatsangehöriger durch US-Drohnen oder der möglichen völkerrechtswidrigen Nutzung von Ramstein als Relaisstation für Drohnenangriffe unterstützen könnten? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5887 Der BND sammelt zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung sind, die erforderlichen Informationen und wertet sie aus (§ 1 Absatz 2 BNDG). In diesem Rahmen übermittelt der BND auf Grundlage der geltenden Bestimmungen Erkenntnisse an Strafverfolgungsbehörden . Eigene Ermittlungsbefugnisse im Sinne der Frage stehen dem BND nicht zu. Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 33 und 33a verwiesen . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333