Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 25. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/5890 18. Wahlperiode 28.08.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5710 – Entwicklung und Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung Vorbemerkung der Fragesteller Energieerzeugungsanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die gleichzeitig sowohl Strom als auch Wärme produzieren, sind besonders energieeffizient und damit ressourcen- und klimaschonend. Doch aufgrund der gesunkenen Börsenpreise am Strommarkt haben immer mehr KWK-Anlagen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Insbesondere erdgasbefeuerte Kraftwerke sind von einer Abschaltung bedroht oder stehen bereits still. Daher ist eine Anpassung der Förderung dringend geboten, die mit einer Novelle des KraftWärme -Kopplungsgesetzes (KWKG) umgesetzt werden muss. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat im März 2015 erste Eckpunkte für die Novellierung des KWKG vorgelegt. Diese Eckpunkte finden sich weitgehend auch im Weißbuch Strommarkt der Bundesregierung wieder. Inzwischen ist auch ein erster Referentenentwurf zum Gesetz aus dem BMWi bekannt geworden (Stand: 7. Juli 2015). Nach den Beschlüssen des Energiegipfels vom 1. Juli 2015 soll außerdem der Umstieg von Kohle- auf Gasbefeuerung bei der KWK geringere CO2-Einsparungen im Bereich der Kohlekraftwerkekompensieren . 1. Wie viele KWK-Anlagen sind nach Erkenntnis der Bundesregierung im Laufe des Jahres 2014 und im ersten Halbjahr 2015 wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit vorübergehend oder dauerhaft stillgelegt worden (bitte aufschlüsseln nach Betreiber, Leistung, Brennstoff sowie Zeitpunkt und Dauer der Stilllegung ), und wie viele Arbeitsplätze waren davon durch Abbau, Kurzarbeit oder sonstige Einschränkungen betroffen? Im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 30.Juni 2015 sind von den Kraftwerksblöcken mit mindestens 10 MW elektrischer Netto-Nennleistung insgesamt elf Kraftwerksblöcke mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) stillgelegt worden. Darüber hinaus werden vier zur endgültigen Stilllegung vorgesehene Kraftwerksblöcke mit KWK aufgrund ihrer Systemrelevanz als Reservekraftwerke weiter betrieben. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5890 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Kraftwerksblöcke: Quelle: BNetzA Angaben zur Beschäftigung liegen nicht vor. 2. In welcher Relation stehen diese Zahlen nach Kenntnis der Bundesregierung zum gesamten KWK-Anlagenbestand (bitte aufschlüsseln nach Betreiber, Leistung, Brennstoff)? Mit Stand 01.Juni 2015 umfasst die Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur 495 Kraftwerksblöcke mit Wärmeauskopplung (KWK-Anlagen). Darin berücksichtigt sind lediglich die erfassten Einzelanlagen mit einer elektrischen Leistung von mindestens 10 MW (ohne die endgültig stillgelegten Anlagen). Eine erhebliche Anzahl von KWK-Anlagen mit einer Leistung kleiner als 10 MW wird in der Kraftwerksliste nicht anlagenscharf geführt. Es wird auch auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. 3. Von wie viel bedrohten Anlagen und von wie viel bedrohten Arbeitsplätzen geht die Bundesregierung bei der Formulierung „Aktuell droht einem Teil der bestehenden KWK-Anlagen wegen der gesunkenen Strompreise die Stilllegung .“ (Weißbuch Strommarkt, Seite 77) aus? Kraftwerksnummer BNetzA Kraftwerksbetreiber Kraftwerksblock NettoNennleistung in MW laut KW-Liste BNetzA Energieträger Stilllegungsanzeigentyp Systemrelevanz von zur endgültigen Stilllegung angezeigten KWBlöcken gemäß ÜNB Kommentar BNA0203 E.ON Kraftwerke GmbH Knepper C 345,0 Steinkohle geplante endgültige Stilllegung und mittlerweile endgültig stillgelegt BNA0333 E.ON Kraftwerke GmbH Scholven D 345,0 Steinkohle geplante endgültige Stilllegung und mittlerweile endgültig stillgelegt BNA0334 E.ON Kraftwerke GmbH Scholven E 345,0 Steinkohle geplante endgültige Stilllegung und mittlerweile endgültig stillgelegt BNA0378 E.ON Kraftwerke GmbH Ingolstadt 3 386,0 Mineralölprodukte geplante endgültige Stilllegung ja Weiterbetrieb als Reservekraftwerk BNA0379 E.ON Kraftwerke GmbH Ingolstadt 4 386,0 Mineralölprodukte geplante endgültige Stilllegung ja Weiterbetrieb als Reservekraftwerk BNA0432 EnBW Energie BadenWürttemberg AG Heizkraftwerk Heilbronn 5 125,0 Steinkohle geplante endgültige Stilllegung ja Weiterbetrieb als Reservekraftwerk BNA0433 EnBW Energie BadenWürttemberg AG Heizkraftwerk Heilbronn 6 125,0 Steinkohle geplante endgültige Stilllegung ja Weiterbetrieb als Reservekraftwerk BNA0604 RWE Generation SE Emsland B2 (Dampfteil) 359,0 Erdgas geplante vorläufige Stilllegung in Form der saisonalen Stilllegung (Sommerkonservierung 2014) BNA0605 RWE Generation SE Emsland C2 (Dampfteil) 359,0 Erdgas geplante vorläufige Stilllegung in Form der saisonalen Stilllegung (Sommerkonservierung 2014) BNA0606 RWE Generation SE Emsland Block D (GuD-Anlage) 887,0 Erdgas geplante vorläufige Stilllegung in Form der saisonalen Stilllegung (Sommerkonservierung 2014) BNA0642 Großkraftwerk Mannheim AG GKM Block 3 202,5 Steinkohle geplante endgültige Stilllegung und mittlerweile endgültig stillgelegt Stilllegung im Zuge von Ersatzinvestition BNA0643 Großkraftwerk Mannheim AG GKM Block 4 202,5 Steinkohle geplante endgültige Stilllegung und mittlerweile endgültig stillgelegt Stilllegung im Zuge von Ersatzinvestition BNA0861b Energie SaarlorLux AG Kohleanlage des HKW Römerbrücke 50,0 Steinkohle geplante vorläufige Stilllegung in Form der saisonalen Stilllegung (Sommerkonservierung 2014 und 2015) BNA0918a Dow Deutschland Anlagengesellschaft mbH Dow Stade Alt 190,0 Erdgas geplante endgültige Stilllegung und mittlerweile endgültig stillgelegt Stilllegung im Zuge von Ersatzinvestition BNA1248a UPM GmbH Schongau Dampfkraftwerk 45,0 Erdgas geplante vorläufige Stilllegung Stilllegung im Zuge von Ersatzinvestition Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5890 Konkrete Aussagen zur Anzahl der bedrohten Anlagen und Arbeitsplätze sind nicht möglich. Wissenschaftliche Analysen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gehen jedoch davon aus, dass die Stilllegung eines Teils der bestehenden, gasbefeuerten KWK-Anlagen droht. 4. Warum hat die Bundesregierung bei der Änderung der Bezugsgröße für das Ausbauziel der KWK auf die thermische Stromerzeugung die Höhe des KWK-Anteils nicht entsprechend nach oben angepasst, sondern stattdessen das KWK-Ziel nach Auffassung des Fragestellers faktisch gekürzt? Aus Sicht der Bundesregierung muss der weitere Ausbau der KWK so ausgestaltet werden, dass er mit den anderen Zielen der Energiewende kompatibel ist. Bei einem stetig steigenden Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist es aus Sicht der Bundesregierung nicht sinnvoll, das Ausbauziel auf die gesamte Stromerzeugung zu beziehen. Gleichwohl muss das KWK-Ziel einen weiteren KWK-Ausbau sicherstellen. 5. In welchem Jahr rechnet die Bundesregierung unter Berücksichtigung des aktuellen Ausbaus erneuerbarer Energien, aktueller Kraftwerksprojekte sowie der in der Koalition verbredeten Einrichtung einer Braunkohlereserve in Höhe von 2,7 Gigawatt mit dem Erreichen des KWK-Ziels von 25 Prozent Anteil an der Stromerzeugung aus thermischen Kraftwerken? Es wird angestrebt, das Ziel im Jahr 2020 zu erreichen. 6. Welche Konsequenz hätte nach Auffassung der Bundesregierung ein Erreichen des KWK-Ziels von 25 Prozent an der Stromversorgung aus thermischen Kraftwerken noch vor dem Jahr 2020 hinsichtlich der KWK-Förderung für darüber hinaus gehende KWK-Projekte? Die Förderung des KWKG soll wie bisher bis Ende des Jahres 2020 gewährt werden . 7. Mit welcher Begründung will die Bundesregierung die Gültigkeit des neuen KWK-Gesetzes auf den 31.12.2020 befristen, und mit welchen Instrumenten will sie anschließend den Ausbau bzw. Erhalt der KWK sicherstellen? Auch nach dem derzeit gültigen KWK-Gesetz wird eine Förderung nur für Anlagen mit einer Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2020 gewährt. Die Befristung des Gesetzes dient der Klarstellung. Auch das novellierte KWKG soll regelmäßig evaluiert werden. Über weitergehende Maßnahmen muss zu gegebener Zeit in Abhängigkeit der zukünftigen Bedingungen auf dem Strommarkt und der Erreichung des Ausbauziels entschieden werden. 8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass langfristig möglichst die gesamte verbleibende thermische Stromerzeugung in Form der effizienten KWK erfolgen soll? Wenn ja, von welchem Zeithorizont geht sie dabei aus, und falls nicht, warum nicht? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5890 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die verbleibende thermische Stromerzeugung sollte die Anforderungen hinsichtlich Versorgungssicherheit, Flexibilität zur Integration Erneuerbarer Energien und Emissionsreduzierung zu möglichst geringen Kosten erfüllen. Der realisierbare Anteil von KWK-Strom hängt dabei insbesondere auch vom durch die Anlagen abdeckbaren Wärmebedarf ab. 9. Welchen Anteil der KWK an der thermischen Stromerzeugung strebt die Bundesregierung bis zum Jahr 2030, 2040 und 2050 an, und auf welchen Annahmen beruhen die Kalkulationen jeweils? Die Ziele der Bundesregierung für den KWK-Ausbau beziehen sich zunächst auf das Jahr 2020. Im Lichte der auch zukünftig vorgesehenen regelmäßigen Evaluierungen wird über die weitere Ausrichtung zu entscheiden sein. 10. Wieso beschränkt sich die Bundesregierung mit dem KWKG darauf, das Ausbauziel für KWK als Anteil an der Stromerzeugung zu definieren, und warum stellt sie kein entsprechendes Ziel für den KWK-Anteil an der Wärmeversorgung auf, die immerhin mehr als 50 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland ausmacht? Nach Auffassung der Bundesregierung führt das KWKG durch die Steigerung des Anteils der Kraft-Wärme-Kopplung an der Stromerzeugung in diesem Bereich zu Effizienzsteigerungen und mehr Klimaschutz. Ein zusätzliches Ziel für den KWKAnteil an der Wärmeversorgung ist nicht zweckmäßig. Die gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme bringt es mit sich, dass die zeitgleiche Erreichung von KWK-Zielen an der Strom- als auch an der Wärmeerzeugung eine indirekte Festlegung eines festen Verhältnisses zwischen Strom- und Wärmeauskopplung erfordern würde. Das Verhältnis der Strom- und Wärmeerzeugung in KWK-Anlagen ist aber je nach Typ und Einsatzzweck unterschiedlich. So wird bei Anlagen der öffentlichen Versorgung in der Regel mehr Strom als Wärme ausgekoppelt als in der Industrie. 11. Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung zur Erhöhung des KWK-Anteils am Wärmemarkt über das KWKG hinaus? Aus Sicht der Bundesregierung tragen neben dem KWKG insbesondere das Marktanreizprogramm (MAP), das Mini-KWK-Programm, die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) direkt oder indirekt zur Erhöhung des KWK-Anteils am Wärmemarkt bei. 12. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung zur Absicherung der Wärmeinfrastruktur in Form von Wärmenetzen und –speichern, und welche Instrumente hält sie jenseits der Förderung über das KWKG dafür für geeignet? Das BMWi erarbeitet derzeit eine langfristige Energieeffizienzstrategie für den Gebäudebereich. Ziel ist die Erreichung eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 durch Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Die Strategie geht von einem integrierten Ansatz für den Wärme-, Effizienz- und Strombereich in Gebäuden aus. Aussagen über konkrete Instrumente können zu diesen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Zur Nutzung des Effizienzpotenzials werden aber verschiedene Instrumente aus dem bewährten Mix aus Fördern, Fordern und Beraten weitestgehend technologieoffen geprüft, z.B. auch für Wärmenetze. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5890 13. Wie passt nach Ansicht der Bundesregierung die Verringerung des angestrebten KWK-Zubaus (Referentenentwurf zum KWKG) zu den Beschlüssen der Koalition vom 1. Juli 2015, nach denen die prognostizierte Einsparlücke für CO2 im Bereich der Kohlekraftwerke durch einen stärkeren Ausbau der KWK kompensiert werden soll? Das Eckpunkte-Papier Strommarkt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom März 2015 sah vor, den Kostendeckel des KWKG von 750 Mio. Euro auf 1 Mrd. Euro anzuheben. Die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD haben sich am 1. Juli 2015 darauf geeinigt, den Kostendeckel des KWKG um weitere 500 Millionen Euro auf zukünftig 1,5 Milliarden Euro anzuheben („Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende“). Diese Förderung soll einen zusätzlichen Minderungsbeitrag von 4 Millionen Tonnen CO2 erbringen. 14. Wie viele neue bzw. modernisierte KWK-Anlagen sind nach Berechnungen der Bundesregierung notwendig, um den in den Energiebeschlüssen vom 1. Juli 2015 angestrebten zusätzlichen CO2-Minderungsbeitrag von 4 Mio. Tonnen durch die KWK-Förderung zu erreichen (bitte Berechnungsbasis, Bezugnahme auf den Projektionsbericht 2015 sowie Prämissen angeben)? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 13 und 15 verwiesen. 15. Wie viele Kraftwerke können nach Berechnungen der Bundesregierung mit Hilfe der vorgesehenen Förderung i.H.v. 500 Mio. Euro pro Jahr von Kohleauf Gasbefeuerung umgestellt werden (bitte Anzahl und Leistung angeben), und bis wann sollen diese Umstellungen erfolgen? Die „Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende“, auf die sich die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD am 1. Juli 2015 geeinigt haben, sieht die Bereitstellung von 500 Mio. Euro im Rahmen der KWK-Förderung nicht nur für den Ersatz bestehender KWK-Anlagen auf Basis von Kohle durch KWKAnlagen auf Basis von Gas sondern auch für die moderate Förderung von Gasneubauvorhaben vor. Eine genaue Bezifferung der Anzahl Kraftwerke, die ersetzt werden, ist aus diesem Grund nicht möglich. 16. In welcher Höhe wird sich nach Berechnungen der Bundesregierung die zur Strom- und Wärmeerzeugung verbrauchte Menge an Kohle durch die Umstellung von Kohle- auf Gasbefeuerung reduzieren, und mit welcher CO2-Einsparung rechnet sie durch die dafür veranschlagten max. 500 Mio. Euro pro Jahr? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 13 und 15 verwiesen. 17. Bis wann bzw. für welche Anzahl von Vollbenutzungsstunden soll der Zuschlag für die Umstellung einer Anlage von Kohle- auf Gasbefeuerung nach den Plänen der Bundesregierung gezahlt werden? Nach derzeitigem Stand der Planung soll ein Bonus für Gas-Anlagen gezahlt werden , die Kohle-Anlagen ersetzen. Dieser soll zusätzlich zur regulären KWK-Förderung für 30 000 Vollbenutzungsstunden ab Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage gezahlt werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5890 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Wie viele KWK-Anlagen können insgesamt nach Berechnungen der Bundesregierung mit Hilfe der künftig vorgesehenen Förderung modernisiert, und wie viele neu errichtet werden (bitte Anzahl und Leistungsklassen sowie Prämissen angeben)? Es ist vorgesehen, den Kostendeckel des KWKG auf zukünftig 1,5 Mrd. Euro anzuheben . Aussagen, wie viele KWK-Anlagen mit Hilfe der Förderung modernisiert und neu errichtetet werden, können nicht getroffen werden, da es sich bei dem genannten Deckel um einen Kostendeckel für sowohl Modernisierungen und Neuanlagen, die vorgesehene Bestandsanlagenförderung als auch die Förderung von Wärmespeichern und –netzen handelt. 19. Wie definiert und misst die Bundesregierung die Maßgabe „Abbau von Überkapazitäten am Strommarkt“ (Weißbuch Strommarkt, Seite 78), an die sie die vorübergehende Förderung für gasbetriebenen KWK-Anlagen des Bestandes knüpft, und wann ist dieser Abbau nach den Projektionen der Bundesregierung voraussichtlich erreicht? Der Abbau von Überkapazitäten am Strommarkt sowie die Reform des Emissionshandels werden die Wirtschaftlichkeit gasbetriebener KWK-Anlagen verbessern . Der Abbau von Überkapazitäten führt zu mehr Knappheit im Stromsystem. Diese Knappheit wird durch Preisspitzen signalisiert. Häufigkeit und Höhe der Preisspitzen hängen von Umfang und Art der genutzten Flexibilitätsoptionen ab. Da es sich um ein Marktergebnis handelt, ist dieses nicht exakt voraussehbar. In einem flexiblen Markt wird erwartet, dass sich regelmäßige, moderate Preisspitzen auf dem Großhandelsmarkt einstellen. In der heutigen Marktsituation spiegeln sich die bestehenden Überkapazitäten u.a. in den derzeit niedrigen Börsenstrompreisen wider. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 20. Nach welchen Kriterien stellt die Bundesregierung die „Existenzgefährdung“ eines Kraftwerks fest, und wie werden die dafür notwendigen Daten erhoben? Auf Basis der Aussagen der im Jahr 2014 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebene Analyse zu Kosten, Nutzen und Potenzialen von KWK sowie der Zwischenüberprüfung des KWKG wird davon ausgegangen, dass gasbetriebene Anlagen in der öffentlichen Versorgung von der Stilllegung bedroht sind. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 21. Welches Finanzvolumen soll nach Plänen der Bundesregierung die zeitlich begrenzte Förderung für hocheffiziente gasbefeuerte KWK-Bestandsanlagen, die in ihrer Existenz gefährdet sind, insgesamt haben? Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 22. Wie viele KWK-Anlagen mit einer Leistung unter 10 Megawatt sind nach Kenntnis der Bundesregierung in kleineren und mittleren Stadtwerken bundesweit für die öffentliche Versorgung im Einsatz und warum will die Bundesregierung diese Anlagen von der vorübergehenden Förderung für gasbefeuerte KWK-Bestandsanlagen ausschließen (Referentenentwurf zum KWKG), obwohl sich deren wirtschaftliche Lage ebenfalls verschlechtert hat? Nach den statistischen „Erhebungen über die Elektrizitäts- und Wärmeerzeugung der Stromerzeugungsanlagen für die allgemeine Versorgung“ ergibt sich für den Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5890 Leistungsbereich kleiner 10 Megawatt eine Fallzahl von 462 Betrieben (Stand: Dezember 2014, Destatis). Die statistische Erhebung beginnt ab 1 Megawatt und bei der Erhebung nach Leistung gibt es kein spezielles KWK-Zuordnungsmerkmal . Somit sind weitere Angaben zur Anzahl von KWK-Anlagen in kleineren und mittleren Stadtwerken unter 10 Megawatt nicht möglich. Nach aktuellem Stand der Planung soll eine Förderung von bestehenden KWKAnlagen auf Basis von Erdgas mit einer elektrischen Leistung von mehr als 2 Megawatt in der öffentlichen Versorgung erfolgen. Der Schwellenwert dient insbesondere der Verwaltungsvereinfachung. 23. Warum will die Bundesregierung Bestandsanlagen auf Erdgasbasis, die durch das bisherige KWKG gefördert werden, von der vorübergehenden zusätzlichen Förderung für gasbetriebene KWK-Anlagen ausschließen, obwohl sich deren wirtschaftliche Lage ebenfalls verschlechtert und sich ein wirtschaftlicher Betrieb nach Analyse von Prognos et al. in der zweiten Hälfte des Jahrzehnts mit der bisherigen Förderung nicht mehr darstellen lässt (vgl. Bericht zur Evaluierung des KWKG im Jahr 2014 im Auftrag des BMWi, Seiten 189ff)? Aus Sicht der Bundesregierung ist eine vorübergehende zusätzliche Förderung von Bestandsanlagen auf Erdgasbasis, die noch durch das bisherige KWKG gefördert werden, nicht gerechtfertigt. Eine Bestandsanlagenförderung hat die Deckung der variablen sowie der kurzfristigen fixen Kosten zum Ziel, um eine Abschaltung von Anlagen zu verhindern. KWK-Anlagen, die sich noch in der Förderung befinden, erhalten in der Regel einen Zuschlag, der höher ist, als der nach den derzeitigen Planungen für bestehende Anlagen vorgesehene Zuschlag. Für Bestandsanlagen in der Förderung besteht deshalb eine deutlich geringere Abschaltgefahr . 24. Liegen der Bundesregierung inzwischen Erkenntnisse vor, die über die Ergebnisse des in Frage 23 genannten Prognos-Gutachtens hinausgehen und die eine abweichende Bewertung der voraussichtlichen Wirtschaftlichkeit von Gasund Dampfturbinen-Kraftwerken begründen? Nein. 25. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob als Alternative zu unwirtschaftlich gewordenen KWK-Anlagen Spitzenheizwerke eingesetzt werden müssen und wie würde sich ein solcher Einsatz nach Berechnungen der Bundesregierung auf die CO2-Bilanz der Strom- und Wärmeversorgung niederschlagen ? Die Bundesregierung kann nicht beurteilen, wie im Wettbewerb agierende Unternehmen KWK-Anlagen ersetzen würden, die nicht kostendeckend betrieben werden können. KWK-Anlagen vermeiden im Vergleich zur ungekoppelten Erzeugung bei gleichem Brennstoff CO2-Emissionen. 26. Welche Nutzungsgrade im Hinblick auf die gleichzeitige Produktion von Strom und Wärme müssen die KWK-Anlagen nach den Vorhaben der Bundesregierung mindestens aufweisen, um die KWK-Förderung in Anspruch zu nehmen, und wie werden die Nutzungsgrade nachgewiesen? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5890 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Das derzeitige KWKG verweist bei der Zulassung von KWK-Anlagen auf das Arbeitsblatt FW 308 des AGFW. Das normierte Nutzungsgradpotential qualifizierter KWK-Prozesse ist hier einheitlich auf 80 Prozent (netto) fixiert, eine Ausnahme stellen Müll-Dampfturbinen-Prozesse dar, bei denen das Nutzungsgradpotenzial auf 60 Prozent festgelegt wird. Der Nachweis hinsichtlich des Erreichens des Kriteriums erfolgt im Rahmen des Zulassungsverfahrens bei Anlagen mit einer Leistung von weniger als 2 MWel anhand zertifizierter Daten des Herstellers und bei Anlagen mit einer Leistung von mehr als 2 MWel durch ein Sachverständigengutachten . An diesem Ansatz soll festgehalten werden. 27. Wird die flexible und strommarktgeführte Fahrweise der zu fördernden Kraftwerke nach den bisherigen Überlegungen der Bundesregierung eine Voraussetzung für die Zuteilung der Förderung sein? Falls ja, nach welchen Kriterien wird eine flexible Fahrweise definiert, und falls nein, warum nicht? Die Stromerzeugung aus KWK soll stärker auf Preissignale reagieren und somit flexibler werden. Anreize für eine flexible Fahrweise von KWK-Anlagen müssen sich jedoch vorrangig aus dem Strommarkt ergeben. Damit KWK-Anlagen besser auf Preissignale reagieren können, sind größere Wärmespeicher erforderlich, um bei ggf. flexibler Stromerzeugung den gleichbleibenden Wärmebedarf decken zu können. Aus diesem Grund soll bei gleichbleibenden Fördersätzen das förderfähige Investitionsvolumen in Wärmenetze und Wärmespeicher erhöht werden. Auch die geplante höhere Förderung für die Einspeisung des KWK-Stroms ins öffentliche Versorgungsnetz kann eine strommarktorientierte Fahrweise von KWK-Anlagen unterstützen. 28. Will die Bundesregierung mit der Neufassung des KWKG den Einsatz erneuerbarer Energien in KWK-Anlagen stärker anreizen als bisher? Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht? Das KWKG soll die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung steigern. Auch KWK auf Basis erneuerbarer Energien ist dabei grundsätzlich förderfähig. Ein verstärkter Einsatz erneuerbarer Energien ist nicht Ziel des Gesetzes und deshalb nicht vorgesehen. 29. Welche Erwartungen hat die Bundesregierung in Bezug auf den Ausbau hocheffizienter KWK im gewerblichen und industriellen Bereich angesichts der geplanten Streichung der Förderung industrieller KWK (mit Ausnahme der energieintensiven Unternehmen; Referentenentwurf zum KWKG) und angesichts der Tatsache, dass in den letzten Jahren ein KWK-Zubau nach Beobachtung der Fragesteller im Wesentlichen nur noch im industriellen Sektor stattgefunden hat? Grundsätzlich soll für selbst erzeugten KWK-Strom zukünftig nur noch in den Bereichen eine Förderung gewährt werden, in denen anders keine Wirtschaftlichkeit erreicht werden kann. KWK-Projekte, die überwiegend für die Eigenversorgung bestimmt sind, weisen in vielen Bereichen eine gute Wirtschaftlichkeit auf. Insofern wird auch im industriellen Bereich mit hohen Eigennutzungsquoten weiterhin mit einem Ausbau hocheffizienter KWK gerechnet. 30. Warum unterscheidet die Bundesregierung im vorliegenden Gesetzentwurf bei der Eigenstromerzeugung nicht zwischen primärer Stromerzeugung in brennstoffbefeuerten KWK-Anlagen und der nachgelagerten Stromerzeugung Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5890 aus industrieller Abwärme, die wesentlich zur Erhöhung der Gesamteffizienz industrieller Herstellungsprozesse beitragen und den Energieverbrauch und CO2-Ausstoß absolut senken kann? Das KWKG hat zum Ziel, die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu steigern. Auch KWK-Strom aus Anlagen auf Basis von industrieller Abwärme kann dabei grundsätzlich gefördert werden. Eine branchenspezifische Effizienzsteigerung gehört aber nicht zu den Zielen des KWKG im engeren Sinne. Hierfür stehen andere Instrumente wie das Programm zur Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien und das KfW-Energieeffizienzprogramm zur Verfügung . 31. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Potenzial für die Stromerzeugung aus industrieller Abwärme, und welcher Beitrag zu den Energieeinspar- und Treibhausgasminderungszielen könnte durch die konsequente Abwärmenutzung geleistet werden? Das technisch-wirtschaftliche Abwärmepotential zur Stromerzeugung wird in verschiedenen Studien mit 2 bis 4 TWh pro Jahr angegeben. Ziel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist auf Basis der Beschlüsse der Koalitionsfraktionen vom 1. Juli 2015 zu Eckpunkten für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende, in der Industrie zusätzlich 1 Millionen Tonnen CO2 einzusparen. Schwerpunkt hierbei wird der Bereich Abwärmenutzung sein. 32. Von welchen Auswirkungen auf sogenannte Mieterstrommodelle geht die Bundesregierung aus, wenn oberhalb einer Anlagenleistung von 50 Kilowatt ein Zuschlag nur noch für Strom gewährt wird, der in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, und warum ist die Belieferung einer Wohnanlage durch Dritte in diesem Fall nicht mit der Eigenversorgung einer Wohnanlage gleichgestellt (Referentenentwurf zum KWKG)? Das KWKG dient der Steigerung der in KWK-Anlagen erzeugten Strommenge und zielt nicht auf die Unterstützung bestimmter Vertriebsmodelle. Nach jetzigem Stand der Planungen für die KWKG-Novelle soll im Hinblick auf die Förderung zwischen der Netzeinspeisung des KWK-Stroms und einer Nutzung von KWKStrom außerhalb öffentlicher Netze differenziert werden. Grundsätzlich soll die Differenzierung die bessere Wirtschaftlichkeit von Eigenversorgungsmodellen berücksichtigen. Der Grund für die bessere Wirtschaftlichkeit der Eigenstromversorgung liegt in der Möglichkeit zur Vermeidung bzw. Minimierung von Systemkosten (EEG-Umlage, Netzentgelte, etc.). 33. Mit welchen Instrumenten will die Bundesregierung den Einsatz von KWK in der Wohnungswirtschaft vorantreiben, wenn Anlagen mit einer Leistung über 50 kW zum Einsatz kommen, die nach dem derzeitigen Entwurf des KWKG künftig von der Förderung über das KWKG ausgeschlossen wären? Das KWKG soll die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in allen Branchen steigern, um auf diese Weise Effizienzvorteile zu erzielen. Eine Steigerung der KWK speziell in einzelnen Bereichen wie der Wohnungswirtschaft gehört nicht zu den Zielen des KWKG im engeren Sinne. Nach dem derzeitigen Stand der Planungen wird für selbst erzeugten KWK-Strom bzw. für KWK-Strom, der ohne Nutzung eines öffentlichen Netzes erzeugt wird, zukünftig grundsätzlich zwar keine Förderung mehr gewährt. Dagegen soll jedoch der Zuschlag für KWK- Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5890 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Strom, der in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, erhöht werden . 34. Wann will die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf für die Novelle des KWKG ins Kabinett und in die parlamentarische Beratung einbringen, und bis wann soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung die Beratung abgeschlossen sein? Der Zeitplan zur Novellierung des KWKG ist vom Fortgang der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung, der Konsultation mit Bundesländern und Verbänden sowie dem Verlauf des beihilferechtlichen Verfahrens abhängig. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333