Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amtes vom 26. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/5895 18. Wahlperiode 01.09.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5671 – Unterstützung von sicherheitspolitischen EU-Projekten in der SahelRegion Vorbemerkung der Fragesteller Mit zahlreichen Maßnahmen unterstützen Bundesbehörden die Umsetzung des Regionalen Aktionsplans für die Sahelzone 2015-2020 (Ratsdokument 7823/15). Angaben dazu lieferte die Bundesregierung zunächst knapp als Antwort auf die Schriftliche Frage 19 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/5040, Details folgten aber erst auf Nachfrage (E-Mail der Stellvertretenden Leiterin des Parlaments- und Kabinettsreferat im Auswärtigen Amt an den Abgeordneten Andrej Hunko vom 29. Mai 2015). Demnach sind Bundesbehörden an der Unterstützung polizeilicher, grenzpolizeilicher und militärischer Strukturen der Länder der Sahelzone beteiligt. Auf welche Weise welche Behörden in den Projekten tätig sind, ist aber teilweise unklar, auch dort durchgeführte Tätigkeiten werden nicht genannt. 1. Mit welchen Mitteln sollen nach Ansicht des deutschen Außenministers Frank-Walter Steinmeier die sogenannten Eucap-Einsätze in Mali und Niger „intensiviert“ werden (Onlineausgabe Deutschlandfunk vom 17.06.2015)? Der Europäische Rat hat am 23. April 2015 ein umfassendes migrations- und flüchtlingspolitisches Maßnahmenpaket beschlossen. Als ein Element dieses Gesamtansatzes will die Europäische Union Mali und Niger verstärkt bei der Überwachung und Kontrolle ihrer Landgrenzen und der Landwege unterstützen. Der Europäische Auswärtige Dienst ist mit der Umsetzung beauftragt. Die Europäische Union kann dazu auf die bestehenden GSVP1-Missionen in der Region aufbauen . Der Auftrag der zivilen Mission EUCAP2 Sahel Niger wurde deshalb bereits angepasst, um die Unterstützung beim Grenzschutz und der Bekämpfung krimineller Schleusungen zu ermöglichen. Für die zivile Mission EUCAP Sahel Mali 1 Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik 2 EU Capacity Building Mission Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5895 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode wird dies ebenfalls geprüft. Die Bundesregierung legt dabei besonderen Wert auf die Einhaltung und Vermittlung von menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Grundsätzen. 2. Welche Vorschläge hat die Bundesregierung gegenüber welchen Gremien gemacht , auf welche Weise „örtliche Sicherheitskräfte auch in Fragen der Grenzsicherung und im Umgang mit Flüchtlingen geschult werden“ sollten? Die Bundesregierung hat sich in den zuständigen Gremien der Europäischen Union in enger Absprache mit den Partnern der Europäischen Union für die Umsetzung der Aufträge des Europäischen Rates vom 23. April 2015 eingesetzt. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Welche Projekte des Internationalen Forschungsinstituts der Vereinten Nationen für Kriminalität und Rechtspflege (UNICRI) sind der Bundesregierung für die Maghreb- und Sahelländer zur Strafverfolgung, Terrorismusbekämpfung und Verhütung von Radikalisierung bekannt? Der Bundesregierung sind keine entsprechenden Projekte bekannt. 4. Welche Bundesbehörden sind mit welchem Personal und welcher Ausrüstung am Projekt „Interpol Capacity Building Programme to Foster Stability in North Africa and the Sahel (Mali, Mauretanien, Niger, Tschad)“ beteiligt? a) Welche Adressaten sind mit welchem Personal und welcher Ausrüstung beteiligt? Das Auswärtige Amt unterstützt das „Interpol Capacity Building Programme to Foster Stability in North Africa and the Sahel“’ im Haushaltsjahr 2015 mit einer finanziellen Zuwendung in Höhe von 280 132,01 Euro. Personal und Ausrüstung sind dabei nicht beteiligt. Finanziert werden mit dieser Zuwendung Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung eines zweiwöchigen Regionalworkshops, mit dem Fähigkeiten zur effektiven Bekämpfung von Terrorismus, Korruption und Geldkriminalität im jeweiligen Entsendestaat vermittelt werden. Enthalten ist auch eine einwöchige Grenzkontroll-Operation unter der Leitung von INTERPOL 3 und mit der Verwendung von INTERPOL-Technik. Teilnehmerländer sind: Burkina Faso, Mali, Marokko, Mauretanien, Niger, Tunesien und Tschad. b) Auf welche Weise wird dort die „Vermittlung von Fähigkeiten zur effektiven Bekämpfung von Terrorismus, Korruption und Geldkriminalität im jeweiligen Entsendestaat sowie die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit und Verbesserung der Grenzkontrollen“ umgesetzt? Auf die Antwort zu Frage 4a wird verwiesen. 5. Welche Bundesbehörden sind mit welchem Personal und welcher Ausrüstung am Projekt „Regionale Unterstützung für Waffenmanagement, -kontrolle und -zerstörung in der Sahel Region (Niger, Mali, Tschad, Burkina Faso, Mauretanien )“ beteiligt? a) Welche Adressaten sind mit welchem Personal und welcher Ausrüstung beteiligt? 3 International Criminal Police Organization Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5895 Am genannten Projekt der Europäischen Union sind keine Bundesbehörden beteiligt . Das Projekt beruht auf einem Beschlussvorschlag des Europäischen Auswärtigen Dienstes, dem Deutschland in der Sitzung des Rats der Europäischen Union am 15. Dezember 2014 zugestimmt hat. Dieser Beschluss, der sämtliche inhaltliche Vorgaben an das Projekt der Europäischen Union enthält, ist öffentlich einsehbar . Nach der Unterzeichnung des Projektvertrages zwischen der Europäischen Union und den Vereinten Nationen im Juni 2015 wird das zuständige Vereinte Nationen Regionalzentrum für Abrüstung (UNREC4) in Lomé, Togo, in den nächsten Wochen mit den ersten Schritten zur praktischen Durchführung des Projekts beginnen. Ein wichtiger Partner wird dabei die Nichtregierungsorganisation Mine Action Group sein. b) Auf welche Weise wird das Projekt umgesetzt? Die Bundesregierung unterstützt dieses Projekt, das sich sehr gut in die Bemühungen der Staatengemeinschaft zur weltweiten Umsetzung der einschlägigen Abkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels einfügt. Sie finanziert bereits seit dem Herbst 2014 eine Expertenstelle im afrikanischen Vereinten Nationen Regionalzentrum aus dem Programm für Beigeordnete Sachverständige. 6. Welche Bundesbehörden sollen mit welchem Personal und welcher Ausrüstung am Projekt „Regionale Unterstützung für Waffenmanagement, -kontrolle und -zerstörung in der Sahel Region“ beteiligt werden? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 7. Welche Bundesbehörden sind mit welchem Personal und welcher Ausrüstung am Projekt „Unterstützung für das African Union Border Programme (AUBP) „From Barriers to Bridges” (Burkina Faso, Mali, Niger)“ beteiligt? a) Welche Adressaten sind mit welchem Personal und welcher Ausrüstung beteiligt? Das Projekt wird im Auftrag des Auswärtigen Amtes von der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) umgesetzt. In Mali sind für das Vorhaben zwei nationale Mitarbeiter, ein regionaler Koordinator sowie ein Berater zur Grenzkooperation tätig. In Burkina Faso arbeitet ein nationaler Berater für das Vorhaben, der neben Burkina Faso u.a. auch den Partner im Niger berät. Partner des Vorhabens sind in Burkina Faso das Ständige Sekretariat der Nationalen Grenzkommission (Secrétariat Permanent de la Commission Nationale des Frontières du Ministère de l’Administration Territoriale et de la Sécurité), in Mali die Nationale Grenzdirektion (Direction Nationale des Frontières du Ministère de l´Intérieur et de la Sécurité), sowie in Niger das Ständige Sekretariat der Nationalen Grenzkommission der Direktion für Verwaltungs- und Grenzkoooperation (Secrétariat Permanent de la Commission Nationale des Frontières de la Direction de Coopération Administrative et Transfrontalière du Ministère de l’Intérieur, de la Sécurité Publique, de la Décentralisation et des Affaires Coutumières et Religieuses ). Zielgruppen sind lokale Regierungen sowie die Bevölkerung in Grenzgebieten . 4 United Nations Regional Centre for Peace and Disarmament Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5895 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Rahmen des Vorhabens wurden den Partnern Fahrzeuge (Geländewagen), Büroausstattung (Computer, Drucker), GPS-Geräte zur Grenzvermessung sowie Baumaterial zur Errichtung von Grenzsteinen und Versorgungsinfrastruktur in Grenznähe (Latrinen, Duschen, Wasserpumpen) zur Verfügung gestellt. b) Auf welche Weise werden dort die „Unterstützung des Integrierten Grenzmanagements “, die „Vorbereitung von Grenzarbeiten an der Grenze“ sowie die „Beratung von Grenzgemeinden in Mali und Burkina Faso zur grenzübergreifenden Kooperation“ umgesetzt? Im Rahmen der „Unterstützung des Integrierten Grenzmanagements“ leistete die GIZ in Burkina Faso fachliche Beratung zur Erarbeitung einer Nationalen Politik des Integrierten Grenzmanagements sowie zur Entwicklung eines nationalen Programms zur Unterstützung des Integrierten Grenzmanagements, die auch Workshops und Fortbildungen beinhaltet. In Mali wird der Partner technisch bei der Überarbeitung der Nationalen Grenzpolitik beraten, es haben ebenfalls Workshops stattgefunden. In Niger erfolgten Fortbildungen u.a. für Bürgermeister von Grenzkommunen sowie eine Zusammenarbeit mit der Grenzkommission von Burkina Faso für Demarkierungsarbeiten. Das Vorhaben ermöglicht darüber hinaus den regelmäßigen Austausch von Vertretern der Grenzkommissionen der Partnerländer untereinander. Die „Vorbereitung von Grenzarbeiten an der Grenze Niger – Burkina Faso“ bestand in der Berechnung von Koordinaten für die Grenzsteine, die in der Folge entlang eines 44 km langen Grenzabschnitts errichtet wurden. In den Grenzgebieten wurden Wasserpumpstellen zur Trinkwasserversorgung und Befüllung von Viehtränken sowie Aufenthaltsräume mit Latrinen und Duschen errichtet. Die „Beratung von Grenzgemeinden in Mali und Burkina Faso zur grenzübergreifenden Kooperation“ findet in der Grenzregion Kossi-Tominian statt, die Erarbeitung grenzübergreifender lokaler Entwicklungspläne wird begleitet. Die Formalisierung der burkinisch-malischen Steuerungsstruktur zur Grenzkooperation (Groupement Local de Coopération Transfrontalière) wurde durch das Vorhaben unterstützt. Nach der Restrukturierung der Verwaltung in Burkina Faso führte das Vorhaben Ausbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zur grenzübergreifenden Kooperation für die neuen Mitglieder der lokalen Verwaltung durch. Das gemeinsame Gesundheitszentrum (Ouarokuy-Wanian Cross-Border Health Centre) wurde 2012 durch das Vorhaben ermöglicht und von den Partnern selbstständig weitergeführt. Dabei wird es weiterhin von der GIZ zu den Themen Instandhaltung und nachhaltige Finanzierung beraten. Darüber hinaus unterstützt die GIZ den Aufbau eines Vieh-Parcours, durch den Nomaden ihr Vieh treiben und somit beidseitig der Grenze Weideland nutzen können. 8. Welche Bundesbehörden sind mit welchem Personal und welcher Ausrüstung am Projekt „Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte“ in Mali beteiligt? a) Welche Adressaten sind mit welchem Personal und welcher Ausrüstung beteiligt? Mit Billigung der parlamentarischen Ausschüsse (Auswärtiger Ausschuss und Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages) wurde Mali im Januar 2012 erneut in das „Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte“ (AH-P) für die Projektlaufzeit 2013 bis 2016 aufgenommen; im Dezember 2014 wurde ein entsprechendes Regierungsabkommen mit Mali unterzeichnet . Das AH-P wird unter der politischen und finanziellen Federführung des Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5895 Auswärtigen Amtes und der Durchführungsverantwortung des Bundesministeriums der Verteidigung umgesetzt und durch eine Beratergruppe der Bundeswehr unterstützt. Die im Aufbau befindliche Beratergruppe, derzeit zwei Soldaten, ist dem Ausbildungszentrum Pioniere zugeordnet. Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr führt die im Rahmen der jeweiligen Projektmaßnahmen erforderlichen Beschaffungen durch, beauftragt Dienstleistungen und sorgt für die weitere Auftragsabwicklung (Transport, Abrechnung, usw.). Genaue Aussagen zu Personalstärken bei den Behörden, die sich mit dem AH-P beschäftigen, können nicht getroffen werden, da diese Aufgaben in der Regel neben anderen Aufgabenbereichen und Funktionen wahrgenommen werden. Das im Rahmen des AH-P in den zurückliegenden Programmzeiträumen gelieferte Material (z.B. Fahrzeuge, Hohlplatten-Brückengerät mit diversen Schubbooten und Transportanhängern, Baumaschinen/Fahrzeugkräne und Feldlagermaterial) ist für eine aufzustellende malische Pioniereinheit zweckgebunden, die für Katastropheneinsätze und Friedensmissionen im Rahmen der Vereinten Nationen beziehungsweise der Afrikanischen Union (z. B. ECOWAS5) eingesetzt werden soll. b) Auf welche Weise wird das Projekt umgesetzt? Die Durchführung des AH-P erfolgt entlang sogenannter Länderprogramme, die jeweils für einen Zeitraum von vier Jahren den Finanzrahmen und die zu fördernden Projekte enthalten. Die Programmvereinbarung für das AH-P 2013 bis 2016 beinhaltet für die verbleibenden beiden Jahre 2015 und 2016 eine Zentralwerkstatt der Pioniere, die Unterstützung beim Aufbau einer Pioniermaschineneinheit sowie einer Feldlagerbetriebseinheit und die Nachsorge an einem Ausbildungszentrum für technische Berufe. Die Mitglieder der Beratergruppe der Bundeswehr haben keinen militärischen Auftrag, sondern beraten und unterstützen die Streitkräfte der Empfängerländer im sachgerechten Einsatz des gelieferten Materials, bei der Inanspruchnahme notwendiger industrieller Dienstleistungen sowie bei der Aus- und Fortbildung des Personals. Das AH-P soll kurz- bis mittelfristig technisch logistische Schwächen der malischen Streitkräfte und insbesondere der Pioniertruppe verringern und insgesamt zu einer gesteigerten Mobilität und materiellen Einsatzbereitschaft führen. 9. Welche Bundesbehörden sind mit welchem Personal und welcher Ausrüstung am Projekt „Trainingskurse für afrikanische Polizei an der “École de Maintien de la Paix” als Vorbereitung für die Teilnahme an „Friedensmissionen“ in Mali beteiligt? a) Welche Adressaten sind mit welchem Personal und welcher Ausrüstung beteiligt? Das Auswärtige Amt unterstützt die École de Maintien de la Paix (EMP) finanziell bei der Durchführung von Polizeitrainingskursen. Das Bundesministerium der Verteidigung stellt derzeit einen Generalstabsoffizier als Militärberater der EMP zur Verfügung. Dieser organisiert alle an der EMP durchgeführten Lehrgänge im 5 Economic Community of West African States Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5895 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Sinne der Logistik. Materiell wurde er durch das Streitkräfteamt der Bundeswehr mit einem Fahrzeug ausgestattet. Die Teilnehmer stammen mehrheitlich aus Westafrika, jedoch sind auch andere afrikanische Nationalitäten in den Kursen vertreten. Einige Kurse werden ausschließlich für die malische Polizei und MINUSMA6 Kräfte ausgerichtet. b) Auf welche Weise wird das Projekt umgesetzt? Durch Unterstützung afrikanischer Bemühungen um Frieden und Sicherheit sowie Bemühungen zur Stärkung von Institutionen und staatlichem Handeln sollen westafrikanische Staaten in die Lage versetzt werden, sich unter anderem wirksamer mit eigenen Mitteln für die Verhütung und Lösung von Konflikten einzusetzen. In Trainingskursen werden Polizisten und Zivilisten aller westafrikanischen Staaten für Einsätze in Friedensmissionen ausgebildet. Ausbilder der EMP vermitteln das benötigte Wissen für die Teilnahme an Friedensmissionen in theoretischen und praktischen Einheiten. Unterstützt werden sie von temporären Ausbildern aus ganz Afrika sowie von Spezialisten aus dem Bereich der MINUSMA, welche je nach Bedarf in verschiedenen Themenfeldern ihre Expertise in Vorträgen miteinbringen . Nach erfolgreichem Abschluss der Kurse werden die Teilnehmer in Missionen der Vereinten Nationen sowie der Afrikanischen Union eingesetzt. c) Welche weiteren Länder sind mit welchen Polizeien, Gendarmerien oder Militärs beteiligt? Frankreich beteiligt sich mit einem Oberst, der als Chef des Stabes fungiert und die angebotenen Studiengänge organisiert. Die Schweiz stellt einen zivilen Mitarbeiter und hat zusätzlich den Leiter der zivilen Komponente unter Vertrag. Weitere europäische Länder treten als Geber auf. Die Bundesregierung vergibt ihre Förderung nur zweckgebunden („soft earmarking“) und vermeidet somit mögliche Doppelfinanzierungen. 10. Welche Bundesbehörden sind mit welchem Personal und welcher Ausrüstung am Projekt „Komponente des Polizeiprogramms Afrika“ in Mauretanien beteiligt ? a) Welche Adressaten sind mit welchem Personal und welcher Ausrüstung beteiligt? Die Ländermaßnahme Mauretanien wird im Auftrag des Auswärtigen Amtes vom Personal der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) vor Ort umgesetzt . Derzeit sind ein Auslandsmitarbeiter, eine nationale Fachkraft und eine nationale Verwaltungsfachkraft in der Ländermaßnahme Mauretanien beschäftigt. Das Programm unterstützt die nationale Polizei (Direction de la Sûreté Nationale, DGSN). Neben der Durchführung von Baumaßnahmen und der Beschaffung von Ausstattungsmaterialien für Grenzstationen und die Kriminaltechnik besteht die Hauptaufgabe der Mitarbeiter darin, die Umstrukturierungen im Aus- und Weiterbildungsbereich der mauretanischen Polizei beratend zu begleiten. Hierfür wurden die Mitarbeiter mit einem Projektfahrzeug und Computern ausgestattet. b) Auf welche Weise werden die Einzelmaßnahmen „Aufbau und Ausstattung von Grenzpolizeistationen sowie Förderung von grenzüberschreiten- 6 United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5895 dem Austausch“, „Rehabilitierung der nationalen Polizeischule in Nouakchott “ und „Aufbau einer Kriminaldatenbank zur Identifizierung von Straftätern “ umgesetzt? Im Rahmen der Einzelmaßnahme „Aufbau und Ausstattung von Grenzpolizeistationen sowie Förderung von grenzüberschreitendem Austausch“ wurden drei neue Grenzstationen gebaut. Diese sowie sechs weitere Posten wurden mit Möbeln, Computern und Solarpanelen ausgestattet. Der Aus- und Fortbildungsbereich der Polizei wurde bei der Entwicklung eines Fortbildungsmoduls zum Thema „Grenzsicherheit “ unterstützt, das internationalen Verfahren und Standards bei Grenzkontrollen entspricht. Die Fortbildung von 100 Polizisten zum Thema Grenzsicherheit hat begonnen und soll bis Ende 2015 abgeschlossen werden. Ein grenzüberschreitender Austausch findet im Rahmen der sog. G5-Initiative statt, welcher der Tschad, Niger, Burkina Faso, Mauretanien und Mali angehören. Neben der „Rehabilitierung der nationalen Polizeischule in Nouakchott“ wird auch die Abteilung für „Aus- und Weiterbildungen“ der Polizei bei der Entwicklung einer Aus- und Weiterbildungsstrategie unterstützt. Diese Strategie befähigt die Polizei, Fortbildungsmaßnahmen von internationalen Gebern zu koordinieren, mauretanische Prioritäten zu artikulieren und sicherzustellen, dass Teilnehmer entsprechend der identifizierten Bedarfe ausgewählt werden, sowie Trainingsinhalte aufeinander aufbauen. Im Rahmen des „Aufbaus einer Kriminaldatenbank zur Identifizierung von Straftätern “ wurden 50 Kommissariate mit mechanischen Fingerabdrucksets ausgestattet und in jedem Kommissariat mindestens zwei Polizisten in der Abnahme von Fingerabdrücken fortgebildet. Außerdem wurden die Leiter von Polizeistationen geschult, so dass ihnen die Bedeutung der Spurensicherung bewusst ist und ein regelmäßiger landesweiter Austausch zwischen der kriminaltechnischen Abteilung und den lokalen Dienststellen stattfindet. Ziel des Aufbaus einer nationalen Kriminaldatenbank ist es, die Justizkette zu stärken und die Staatsanwaltschaft dazu zu befähigen, Anklagen auf Grundlage von Beweisen zu erheben. c) Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung zu dieser „Kriminaldatenbank zur Identifizierung von Straftätern“ machen, und inwiefern soll diese auch den internationalen Datentausch befördern? Die mauretanische Polizei hat die Verknüpfung der Kriminaldatenbank mit der INTERPOL Datenbank vorgesehen. Die praktische Umsetzung hat bislang noch nicht stattgefunden. d) Welche weiteren Länder sind mit welchen Polizeien, Gendarmerien oder Militärs beteiligt? Die Programmmaßnahmen werden mit der Europäischen Union, der Internationalen Organisation für Migration (IOM), anderen europäischen Gebern (Frankreich, Spanien) und den USA abgestimmt, so dass sich die Unterstützungsmaßnahmen der internationalen Akteure ergänzen. 11. Welchen Inhalt hatten bzw. haben die Einzelmaßnahmen des Bundeskriminalamtes (BKA) für den Bereich der polizeilichen Aufbauhilfe in Mauretanien , und was wurde dort jeweils behandelt? a) Lehrgang polizeiliche Ermittlungstaktiken und -methoden für die Direction Générale de la Sûreté Nationale (DGSN) und die Gendarmerie, Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5895 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Inhalt des Lehrganges war die Vermittlung von Grundlagen im Bereich kriminalpolizeilicher Ermittlungen. Folgende Themen wurden dabei angesprochen: Polizeistrukturen und Ablauf eines Strafverfahrens in Deutschland (inklusive Aufbau des Bundeskriminalamtes), Grundsätze der Beweislehre und Bedeutung der Anzeigenaufnahme , polizeiliche Durchsuchung und Vernehmung (Theorie und Praxis ), Tatortaufnahme, polizeiliche Fallbearbeitung (Ermittlungstaktik) anhand eines fiktiven Beispiels und Aktenführung sowie internationale polizeiliche Kooperation (Grundsätze internationaler Rechtshilfe). b) Expertenaustausch Staatsschutz beim BKA Berlin, Neben der Vorstellung der zuständigen Dienststellen für die Terrorismusbekämpfung in Deutschland und Mauretanien wurde inhaltlich auf die Themen „Reisebewegungen Syrien und die Gefährdungslage Deutschlands“ sowie auf die „Aktivitäten der Al-Qaida im islamischen Maghreb (AQMI) in der Sahel-Zone unter Berücksichtigung der mauretanischen Sicherheitslage“ eingegangen. c) zweiwöchige Hospitation eines mauretanischen Polizeibeamten in Deutschland (im BKA und einer Länderpolizei-Dienststelle) Die Hospitation ist entgegen der bisherigen Planungen nur noch für den Zeitraum vom 14. bis 18. September 2015 vorgesehen. Die inhaltlichen Abstimmungen mit der Abteilung „Kriminalistisches Institut“ des Bundeskriminalamtes finden derzeit statt. 12. Welche Bundesbehörden sind mit welchem Personal und welcher Ausrüstung am Projekt „Komponente des Polizeiprogramms Afrika“ im Niger beteiligt? a) Welche Adressaten sind mit welchem Personal und welcher Ausrüstung beteiligt? Die Ländermaßnahme wird im Auftrag des Auswärtigen Amtes vom Personal der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) vor Ort umgesetzt. Derzeit sind zwei Auslandsmitarbeiter, eine nationale Fachkraft und eine nationale Verwaltungsfachkraft in der Ländermaßnahme Niger beschäftigt. Das Programm unterstützt die nationale Polizei (Police Nationale du Niger, PNN). Neben der Durchführung von Baumaßnahmen und der Beschaffung von Ausstattungsmaterialien für Grenzstationen und die Kriminaltechnik beraten die Mitarbeiter die Personalabteilung der Polizei. Für diese Tätigkeiten ist neben einem Projektfahrzeug und Computern keine weitere Ausrüstung erforderlich. b) Auf welche Weise werden die Einzelmaßnahmen „Aufbau und Ausstattung von Grenzpolizeistationen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Grenzverkehrs“ und „Ausweitung der Trainingskurse für die dort tätigen Polizisten“ umgesetzt? Im Rahmen der Einzelmaßnahme „Aufbau und Ausstattung von Grenzpolizeistationen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Grenzverkehrs“ werden neun Grenzstationen entlang der Grenze Niger-Nigeria gebaut und ausgestattet. Drei Grenzstationen werden vom Auswärtigen Amt finanziert, weitere sechs werden aus Mitteln einer Kofinanzierung der Europäischen Union umgesetzt. Die Grenzstationen werden mit Möbeln und jeweils einem Fahrzeug ausgestattet. Ziel der Unterstützung von Grenzsicherheitsmaßnahmen ist eine verbesserte und internationale Menschenrechtskonventionen beachtende Kontrolle des Grenzverkehrs an der Grenze Niger-Nigeria. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5895 Die „Ausweitung der Trainingskurse für die dort tätigen Polizisten“ erfolgt durch die Entwicklung eines Fortbildungsmoduls der nigrischen Polizeischule zu Grenzsicherheit . Das Modul entspricht internationalen Standards und thematisiert Menschenrechtsgrundsätze . Im Anschluss werden die an den neu errichteten Grenzstationen eingesetzten Polizisten darin fortgebildet. c) Welche weiteren Länder sind mit welchen Polizeien, Gendarmerien oder Militärs beteiligt? Alle Maßnahmen werden eng mit Frankreich, Spanien, den USA und EUCAP Sahel abgestimmt, so dass sich die Beiträge der Geber ergänzen. Die Europäische Union finanziert mit einem Beitrag von 1,8 Mio. Euro die Ausweitung des deutschen Beitrags im Bereich Grenzsicherheit. 13. Welche Bundesbehörden sind mit welchem Personal und welcher Ausrüstung am Projekt „Komponente des Polizeiprogramms Afrika“ im Tschad beteiligt? a) Welche Adressaten sind mit welchem Personal und welcher Ausrüstung beteiligt? Die Ländermaßnahme wird im Auftrag des Auswärtigen Amtes vom Personal der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) vor Ort umgesetzt. Derzeit sind eine Auslandsmitarbeiterin, eine nationale Fachkraft und eine nationale Verwaltungsfachkraft in der Ländermaßnahme Tschad beschäftigt. Das Programm unterstützt die nationale Polizei (Police Nationale Tchadienne, PNT). Neben der Durchführung von Baumaßnahmen und der Beschaffung von Ausstattungsmaterialien für Grenzstationen und die Kriminaltechnik, beraten die Mitarbeiter die Personalabteilung der Polizei. Für diese Tätigkeiten ist neben einem Projektfahrzeug und Computern keine weitere Ausrüstung erforderlich. b) Auf welche Weise werden die Einzelmaßnahmen „Aufbau und Ausstattung von Grenzpolizeistationen und Fortbildung im Management der Polizeistationen “, „Ausbildungs- und Trainingsmaßnahmen im Bereich Kriminalpolizei “ und „Aufbau einer Kriminaldatenbank zur Identifikation von Straftätern“ umgesetzt? Im Rahmen der Einzelmaßnahme „Aufbau und Ausstattung von Grenzpolizeistationen und Fortbildung im Management der Polizeistationen“ wurde eine Grenzstation an der Grenze zwischen Tschad und Kamerun gebaut und sieben Kommissariate mit Möbeln ausgestattet. Weiterhin ist vorgesehen, die Grenzpolizei in der Anwendung korrekter Verfahren zur Regelung des Grenzverkehrs zu schulen. Diese Fortbildung soll gewährleisten, dass Reisende im grenzüberschreitenden Verkehr professionell und insbesondere entsprechend internationaler Menschenrechtsstandards behandelt werden. Die „Ausbildungs- und Trainingsmaßnahmen im Bereich Kriminalpolizei“ beinhalteten eine dreimonatige Grundausbildung von 80 Kriminalpolizisten der tschadischen Polizei. Für den „Aufbau einer Kriminaldatenbank zur Identifikation von Straftätern“ wurden vier Fortbildungen in Kernbereichen der Kriminaltechnik wie Ballistik, Tatortabsicherung und Gerichtsmedizin unterstützt. c) Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung zu dieser „Kriminaldatenbank zur Identifizierung von Straftätern“ machen, und inwiefern soll diese auch den internationalen Datentausch befördern? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5895 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Arbeit der Abteilung für Kriminaltechnik wurde der Direktion für „Personenerkennung “ (Identité Civile) unterstellt, welche für Pässe, Ausweise und Aufenthaltsgenehmigungen zuständig ist. Der Schwerpunkt dieser Direktion liegt bei der Einführung einer biometrischen Datenbank. d) Welche weiteren Länder sind mit welchen Polizeien, Gendarmerien oder Militärs beteiligt? Die Maßnahmen des Programms sind mit Frankreich, den USA und der Europäischen Union abgestimmt und so konzipiert, dass sie die Unterstützungsleistungen der internationalen Geber ergänzen. 14. Wie viele mutmaßliche „Schleuser“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der bei Europol eingerichteten Task Force JOT MARE bereits aufgespürt worden? Das Joint Operation Team (JOT) MARE ist ein europäisches Projekt zur Bekämpfung der schweren und organisierten internationalen Kriminalität auf dem Seeweg. JOT MARE ist in dem Policy Cycle der Europäischen Union - EMPACT (Europäische multidisziplinäre Kooperationsplattform zur Bekämpfung der Bedrohungen durch internationale schwere und organisierte Kriminalität) eingebunden. Das JOT Mare analysiert in diesem Kontext Informationen aus Ermittlungsverfahren der schweren und organisierten Kriminalität, die von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei erkennbaren internationalen Bezügen mitgeteilt werden. Die Analyseergebnisse werden den nationalen Ermittlungsbehörden über EUROPOL 7 zur Verfügung gestellt. Einleitungen oder auch Erweiterungen von bestehenden Ermittlungsverfahren obliegen den jeweiligen nationalen Behörden. Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. a) Inwiefern wurden diese auch durch Finanzermittlungen oder Überwachung der Telekommunikation ermittelt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. b) Wie begegnet die Bundesregierung Bedenken der Fragesteller, wonach es sich bei vielen der unter Mithilfe des BKA bei JOT MARE ermittelten „Schleuser“ keinesfalls, wie behauptet, um organisierte Kriminelle, sondern um Geflüchtete handeln könnte, die im Verlauf ihrer Flucht mitunter kleinere Aufgaben übernehmen und hierfür von den Fluchthelfern Vergünstigungen erhalten? Zur Zuständigkeit für die Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Schleuser wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Deutsche Ermittlungsbehörden unterliegen dem Legalitätsprinzip und sind daher verpflichtet, alle hierzu erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Im Rahmen des gerichtlichen Strafverfahrens werden die jeweiligen Tathandlungen und -beiträge individuell gewürdigt und finden im Urteil, u.a. bei der Strafzumessung, Berücksichtigung . 15. Welche der auf Bundestagsdrucksache 18/4784 genannten Behörden, die im Rahmen einer „Counter Terrorism-Scooping-Mission“ der EU in Kairo Projekte planen, haben mit welchem Inhalt Kontakt zum BKA aufgenommen? 7 European Police Office Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5895 Die ägyptischen Sicherheitsbehörden National Security Sector (NSS) und General Intelligence Service (GIS) nahmen Kontakt zum Bundeskriminalamt bezüglich einer Zusammenarbeit auf dem Gebiet Terrorismus-/Extremismusbekämpfung auf. 16. Auf welche Weise wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Irak in einem EU-Projekt zum „Aufbau von Kapazitäten für die Terrorismusbekämpfung“ hinsichtlich der Ziele „Besserer Informationsaustausch, Erarbeitung und Umsetzung einer umfassenden menschenrechtskonformen Strategie zur Terrorismusbekämpfung , Maßnahmen zur Verhütung von Radikalisierung sowie strafrechtliches Vorgehen bei Terrorismus“ unterstützt (www.statewatch .org/news/2015/jun/eu-council-ct-coordinator-implementation-9422- 15.pdf)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 17. Welche Bundesbehörden haben an dem vom Europäischen Auswärtigen Dienst und dem Golfkooperationsrat am 22. April 2015 in Bahrein abgehaltenen „Workshop auf hoher Ebene über Terrorismusfinanzierung“ teilgenommen , und mit welchem Inhalt wurde dort über die Ausweitung von Finanzermittlungen , auch mit neuen IT-Werkzeugen oder Datenbanken, gesprochen (www.statewatch.org/news/2015/jun/eu-council-ct-coordinator-implementation -9422-15.pdf)? An der genannten Veranstaltung haben Vertreter der Bundesregierung nicht teilgenommen . Inhalt des Treffens war nach Kenntnis der Bundesregierung, mit welchen Mitteln Terrororganisationen deren Einnahmequellen entzogen werden können und insbesondere die Verhinderung des Transfers von Geldern, der überwiegend außerhalb des formalen Banksystems stattfindet und daher schwer zu verfolgen ist. 18. Welche Bundesbehörden haben an dem „Expertentreffen über die Bekämpfung der Finanzierung des ISIL“ im Februar 2015 teilgenommen, das unter anderem von den USA organisiert wurde, und mit welchem Inhalt wurde dort über die Ausweitung von Finanzermittlungen, auch mit neuen IT-Werkzeugen oder Datenbanken, gesprochen (www.statewatch.org/news/2015/jun/eucouncil -ct-coordinator-implementation-9422-15.pdf)? An der genannten Veranstaltung nahmen seitens der Bundesregierung Vertreter des Bundeskriminalamts in ihrer Rolle als Financial Intelligence Unit (FIU) teil. Sowohl von anderen EU-Mitgliedstaaten als auch von EUROPOL wurde ein verstärkter Austausch von personenbezogenen Daten aus dem Bereich der politisch motivierten Kriminalität gefordert. Seitens EUROPOL wurde das Auswertesystem „Match 3“ vorgestellt. 19. Welche Bundesbehörden sind auf welche Weise in die Vorbereitung der „Valletta Conference on Migration“ (Ratsdokument 10387/15) eingebunden? Die Bundesregierung ist über die Gruppe der „Freunde der Präsidentschaft Valletta -Gipfel (Hochrangige Gruppe Asyl und Migration)“ in die Vorbereitung des Gipfels am 11./12. November 2015 in La Valletta/Malta eingebunden. Das Auswärtige Amt koordiniert die Position der Bundesregierung in der Vorbereitung des Gipfels im Wege der Ressortabstimmung und vertritt Deutschland in Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5895 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode den Sitzungen der Gruppe der „Freunde der Präsidentschaft Valletta-Gipfel (Hochrangige Gruppe Asyl und Migration)“. a) Inwiefern hält die Bundesregierung dabei Kontakt mit den zu „Kerngruppen “ definierten Behörden aus Ägypten und Marokko oder kooperiert mit diesen in der Vorbereitung des Gipfels? Die Bundesregierung unterstützt den Europäischen Auswärtigen Dienst bei der Vorbereitung des Gipfels, zu dem die Mitgliedstaaten des Rabat-Prozesses, des Khartum-Prozesses sowie die Kommissionen der Afrikanischen Union und der ECOWAS eingeladen sind. Dazu gehören auch Ägypten und Marokko als gegenwärtige Vorsitzende des Khartum- und Rabat-Prozesses. Die Bundesregierung wird außerdem an den Treffen der teilnehmenden Staaten und Institutionen zur Gipfelvorbereitung teilnehmen. b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern auch libysche Regierungen in die Vorbereitung eingebunden sind oder dies geplant ist? Libyen ist Mitglied des Rabat-Prozesses und wurde zur Gipfel-Teilnahme eingeladen . 20. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob im Rahmen des Khartum- und des Rabat-Prozesses bezüglich der Verhinderung unerwünschter Migration auch mit diktatorischen Regimes in Eritrea, Somalia oder dem Sudan kooperiert werden müsste (WDR-Magazin Monitor vom 23. Juli 2015)? Im Rahmen des Khartum-Prozess arbeitet die Europäische Union u.a. mit Eritrea, Sudan und Somalia mit dem Ziel der Bekämpfung von Menschenhandel und Menschenschmuggel zusammen. Ein zentrales Ziel des deutschen und des europäischen Engagements im Rahmen des Khartum-Prozesses ist es, den Schutz der Rechte der Flüchtlinge und Migranten entlang der Migrationsroute am Horn von Afrika zu verbessern. Eritrea, Sudan und Somalia nehmen nicht am Rabat-Prozess teil. a) Inwiefern ist die Bundesregierung selbst mit der Einladung von Eritrea, Somalia oder dem Sudan zu der Konferenz befasst? Die Einladungen zur Konferenz ergingen durch den Europäischen Rat und die Europäische Kommission. b) Wer nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung an der „Friends of the Presidency “-Gruppe zur Vorbereitung auf den Gipfel teil? Die Teilnahme an der Gruppe der „Freunde der Präsidentschaft Valletta-Gipfel (HLWG)“ steht allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Institutionen der Europäischen Union offen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 21. Welche Kernbotschaften sollten aus Sicht der Bundesregierung von dem Gipfel ausgehen, und wie soll dies nach außen dargestellt werden? Auf Grundlage der Aufträge des Europäischen Rates vom 23. April 2015 und 25./26. Juni 2015 soll von dem Gipfel das Signal ausgehen, dass in gemeinsamer Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5895 Verantwortung und echter Partnerschaft zusammengearbeitet wird, um auf integrierte Weise gegen irreguläre Migration vorzugehen. Folgendes soll erreicht werden : Hilfe für Partnerländer beim Kampf gegen Schleuser; eine verstärkte Zusammenarbeit bei einer wirksamen Rückkehrpolitik; eine bessere Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit und eine Stärkung der Investitionen in Afrika, um die Ursachen der Migration anzugehen und wirtschaftliche und soziale Chancen zu eröffnen. a) Welchen Stellenwert sollen aus Sicht der Bundesregierung sicherheitspolitische Maßnahmen zur Migrationskontrolle erhalten? Sicherheitspolitische Maßnahmen zur Migrationskontrolle stehen nicht im Fokus der Gipfelvorbereitung. b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern auf dem Gipfel afrikanische Regierungen zur Zusammenarbeit oder Zuarbeit für die militärische Mission EUNAVFOR MED gewonnen werden sollen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. c) Inwiefern und auf welche Weise werden auf dem Gipfel auch die Themen „Bekämpfung des Schleusertums“ und verstärkte Abschiebungen („Rückführungen “) behandelt? Die Prävention und Bekämpfung von Schleusung und Menschenhandel sowie die Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich Rückkehr und Rückführung sind zwei von fünf Aktionsfeldern, die aus Sicht der Europäischen Union beim Gipfel thematisiert werden sollen. d) Welche Vorschläge haben welche Regierungen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Vorbereitung des Gipfels zur Bekämpfung der Ursachen irregulärer Migration vorgelegt bzw. planen dies, und worin besteht deren Kernaussage? Die Positionen anderer Regierungen sind Teil des europäischen Meinungsbildungsprozesses in der Vorbereitung des Gipfels. Die Bundesregierung nimmt hierzu daher keine Stellung. e) Welche Vorschläge hat die Bundesregierung vorgelegt? Die Bundesregierung hat für eine Gipfelvorbereitung auf der Grundlage der Aufträge des Europäischen Rates vom 23. April 2015 und 25./26. Juni 2015 geworben. 22. Was ist der Bundesregierung über den Zeitpunkt, die Zielsetzung und die Vorbereitenden eines „Westbalkan-Gipfels“ zu Migration bekannt? Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 25./26. Juni 2015 festgehalten , dass eine hochrangige Konferenz zu den Herausforderungen der Westbalkanroute abgehalten werden soll. In seinen Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015 nimmt der Rat der Europäischen Union (Auswärtige Angelegenheiten) davon Kenntnis, dass Ungarn Budapest als Veranstaltungsort angeboten hat. Der Europäische Auswärtige Dienst und die Europäische Kommission koordinieren die Vorbereitungen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . 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