Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 28. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/5898 18. Wahlperiode 01.09.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5774 – Auswirkungen der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014 Vorbemerkung der Fragesteller Im Sommer 2014 wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit den Zielen novelliert, „den Anteil erneuerbarer Energien aus[zu]bauen, den Kostenanstieg [zu] bremsen, die Kosten gerechter [zu] verteilen und Arbeitsplätze und den wirtschaftlichen Erfolg [zu] sichern.“ (vgl. www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/06/2014-06-27- eeg-im-bundestag-beschlossen.html). Im August 2014 ist das novellierte EEG mit zahlreichen Änderungen gegenüber dem EEG 2012 in Kraft getreten. Seitdem ist der Ausbau der Photovoltaik fast zum Erliegen gekommen, mit weitreichenden Folgen für Betriebe, welche den Ausbau der Photovoltaik getragen haben. Ein weiteres Ziel der EEG-Novelle war es, die Akteursvielfalt beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu erhalten. Inzwischen stammen 28 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Deutschland aus regenerativen Energiequellen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland wird wesentlich von Investitionen der Bürgerinnen und Bürger getragen . Dieses Engagement ist wichtig für die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung. Auswirkungen der EEG-Novelle 2014 1. Wie hoch liegt die durchschnittliche Vergütung von Anlagen, die im Jahr 2014 zugebaut wurden und nach dem EEG 2012 gefördert werden und wie hoch liegt die durchschnittliche Vergütung von Anlagen die im Jahr 2014 zugebaut wurden und nach dem EEG 2014 vergütet werden? Der Bundesregierung liegen diese Zahlen nicht vor. 2. Wie hat sich der Zubau von Photovoltaikanlagen in den Jahren 2013, 2014 und 2015 aufgeschlüsselt nach Größenklassen (bis 10 kW; 10 bis 40 kW; 40 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5898 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode bis 1000 kW; 1 MW bis 10 MW) pro Monat entwickelt? (Bitte nach Anlagenzahl und installierter Leistung in Megawatt aufschlüsseln) Nach Informationen der PV-Meldedaten der Bundesnetzagentur hat sich der Zubau wie folgt entwickelt. Bei der Zuordnung ist das Meldedatum maßgeblich: Installierte Leistung je Größenklasse in MW bis 10 kW 10 bis 40 kW 40 bis 1000 kW 1 MW bis 10 MW Summe 20 13 Januar 42,1 47,4 94,2 90,9 274,6 Februar 39,3 39,2 71,0 61,8 211,3 März 54,9 52,8 91,8 91,0 290,4 April 64,8 60,2 101,9 140,8 367,7 Mai 55,3 51,8 91,1 146,1 344,2 Juni 55,9 50,5 78,0 124,8 309,2 Juli 59,0 50,1 105,7 98,1 312,9 August 48,1 43,1 87,9 112,6 291,7 September 48,1 40,1 83,1 119,6 290,8 Oktober 49,3 37,4 68,7 69,6 225,0 November 43,9 33,8 71,3 69,7 218,7 Dezember 32,4 27,9 66,3 39,4 166,0 20 14 Januar 28,3 24,5 54,7 85,9 193,4 Februar 26,8 19,4 40,2 24,1 110,5 März 33,3 21,7 57,1 43,7 155,8 April 34,8 22,3 49,4 56,4 163,0 Mai 35,3 21,9 47,4 99,5 204,1 Juni 35,3 23,1 53,8 76,3 188,5 Juli 44,2 59,6 172,4 68,5 344,7 August 31,8 18,7 47,8 41,8 140,1 September 32,2 10,7 30,6 36,5 110,0 Oktober 30,2 10,7 28,9 5,6 75,4 November 25,7 11,8 33,5 35,0 106,0 Dezember 19,7 13,2 37,4 37,4 107,7 20 15 Januar 19,2 11,3 32,8 59,3 122,6 Februar 15,0 8,9 28,3 46,8 98,9 März 22,7 12,2 29,8 32,5 97,2 April 24,1 12,1 33,1 28,3 97,6 Mai 23,3 8,8 25,2 44,6 101,9 Juni 25,4 10,4 30,9 28,8 95,5 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5898 Zahl der Anlagen je Größenklasse bis 10 kW 10 bis 40 kW 40 bis 1000 kW 1 MW bis 10 MW Summe 20 13 Januar 6.154 2.455 681 35 9.325 Februar 5.797 2.071 487 23 8.378 März 8.050 2.770 654 35 11.509 April 9.475 3.155 728 56 13.414 Mai 8.166 2.712 643 53 11.574 Juni 8.341 2.632 613 41 11.627 Juli 8.808 2.637 751 40 12.236 August 7.235 2.207 622 45 10.109 September 7.251 2.077 580 43 9.951 Oktober 7.460 1.982 504 25 9.971 November 6.709 1.753 481 27 8.970 Dezember 5.027 1.436 459 18 6.940 20 14 Januar 4.330 1.222 390 28 5.970 Februar 4.130 1.001 271 9 5.411 März 5.150 1.103 331 16 6.600 April 5.385 1.154 339 21 6.899 Mai 5.457 1.102 334 28 6.921 Juni 5.496 1.152 400 30 7.078 Juli 6.731 2.722 1.233 34 10.720 August 4.922 867 357 12 6.158 September 4.930 503 225 14 5.672 Oktober 4.654 504 205 4 5.367 November 3.952 522 245 7 4.726 Dezember 3.048 590 300 13 3.951 20 15 Januar 2.921 496 245 17 3.679 Februar 2.314 409 192 11 2.926 März 3.459 551 227 10 4.247 April 3.660 553 238 8 4.459 Mai 3.543 407 190 13 4.153 Juni 3.895 473 220 16 4.604 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5898 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Betrieben beschäftigt, die Photovoltaik-Anlagen installieren und reparieren/warten (bitte aufgeschlüsselt für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015)? Die Beschäftigung durch den Ausbau erneuerbarer Energien wird im Auftrag der Bundesregierung seit 2004 jährlich abgeschätzt. Eine Aufschlüsselung nach Technologien (PV, Wind usw.) findet dabei statt, nicht aber eine Aufschlüsselung in Beschäftigte durch Bau, Installation oder Planung. Berücksichtigt sind nicht nur die unmittelbar in der PV-Branche Beschäftigten, sondern z.B. auch die induzierte Beschäftigung in Zulieferbetrieben . Für die Photovoltaik insgesamt ergibt sich in den Jahren 2010 bis 2013 folgendes Bild (vgl. für 2012 und 2013 die Studie „Beschäftigung durch erneuerbare Energien in Deutschland: Ausbau und Betrieb, heute und morgen“, veröffentlicht unter www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Energiedaten-und-analysen/arbeitsplaetzeund -beschaeftigung.html) von GWS, DLR, DIW, Prognos und ZSW, die Zahlen für 2010 und 2011 sind den früheren Studien entnommen: 2010: 107 800 (davon 102 100 durch Investitionen und 5 700 durch Wartung/Betrieb ) 2011: 110 900 (davon 103.300 durch Investitionen und 7 600 durch Wartung/Betrieb ) 2012: 100 300 (davon 89.900 durch Investitionen und 10 400 durch Wartung/Betrieb ) 2013: 56 000 (davon 45.100 durch Investitionen und 10 900 durch Wartung/Betrieb) Die Abschätzung für 2014 läuft derzeit, die Ergebnisse werden voraussichtlich zum Jahresende vorliegen. Hinzuweisen ist darauf, dass die Zahlen für 2010 und 2011 nicht mit den Zahlen für 2012 und 2013 vergleichbar sind, u.a. weil sie auf einer anderen Datenbasis beruhen (siehe Marlene O’Sullivan (DLR), Dietmar Edler (DIW), Peter Bickel (ZSW), Ulrike Lehr (GWS), Frank Peter, Fabian Sakowski (Prognos), Bruttobeschäftigung durch erneuerbare Energien in Deutschland im Jahr 2012 – eine erste Abschätzung, Stand: 20. März 2013, Fußnote 1); 4. Welche Auswirkungen hat der schwache und unterhalb des Ausbauziels der Bundesregierung liegende Ausbau der Photovoltaik nach Kenntnis der Bundesregierung auf Betriebe, insbesondere solche, die sich auf die Installation von PV-Anlagen spezialisiert haben? Der Bundesregierung liegen dazu keine konkreten Zahlen vor. Es ist offensichtlich , dass ein sinkender Zubau bei Photovoltaik zu einer Abschwächung der Auftragslage bei den Installateuren führt. 5. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl von Insolvenzen von Betrieben , welche aufgrund des geringen Zubaus von PV-Anlagen und mangelnder Auftragslage zahlungsunfähig wurden und wie hoch ist diese Anzahl? (Bitte mit Aufschlüsselung nach Bundesländern) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Anzahl von Insolvenzen von Betrieben vor, welche Aufgrund des geringen Zubaus von PV-Anlagen und mangelnde Auftragslage zahlungsunfähig wurden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5898 Grundsätzlich veröffentlicht das Statistische Bundesamt Daten zu Insolvenzen, die u.a. nach Wirtschaftszweigen getrennt vorliegen. Für den Wirtschaftszweig „Herstellung von Solarzellen und Solarmodulen“ findet sich folgende Entwicklung der beantragten und eröffneten Insolvenzverfahren (www.genesis.destatis .de/genesis/online/link/statistiken/524*, dort die Tabelle 52411-0006 mit Unterklassen auf 5-Steller-Ebene): 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 3 6 8 14 26 15 12 Danach stieg die Zahl der beantragten und eröffneten Insolvenzverfahren zunächst mit den steigenden PV-Installationszahlen bis 2012 an und ging anschließend mit sinkenden Installationszahlen wieder zurück. Ein selektiver Auszug von Produktionsstillegungen , Übernahmen und Insolvenzen in der deutschen produzierenden PV-Branche wird im wissenschaftlichen Bericht zur Vorbereitung und Begleitung der Erstellung des Erfahrungsberichts 2014 gemäß § 65 EEG, Vorhaben IIc, Solare Strahlungsenergie aufgeführt (S. 107, Tabelle 18). Der Bericht steht unter www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Gesetze/Das_EEG/EEG-Erfahrungsberichte -und-Studien/eeg-erfahrungsberichte-und-studien.html zur Verfügung . 6. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Kurzarbeit und die Anzahl der Arbeitsplatzverluste in Betrieben, welche aufgrund des geringen Zubaus von PV-Anlagen und mangelnder Auftragslage in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind? (Bitte mit Aufschlüsselung nach Bundesländern) Der Bundesregierung liegen dazu keine konkreten Zahlen vor. 7. Strebt die Bundesregierung an, sofern ihr keine Daten über die Anzahl der Insolvenzen und die Arbeitsplatzverluste in Betrieben vorliegen, diese Daten zu erheben? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht? Die Energiewende zielt im Kern darauf ab, insbesondere durch Ausbau der erneuerbaren Energien und Steigerung der Energieeffizienz die Emissionen von energiebedingten Treibhausgasen kontinuierlich zu reduzieren. Soweit dies mit positiven Beschäftigungseffekten einhergeht, ist dies zu begrüßen. Derartige Beschäftigungseffekte sind aber kein Selbstzweck. Betrachtungen zu Beschäftigungseffekten der Energiewende sollten im Übrigen nicht auf einzelne Bereiche verengt werden. 8. Welche Initiativen will die Bundesregierung in den nächsten Monaten ergreifen , um den schleppenden Ausbau der Photovoltaik wieder in ihren Zielkorridor zu bringen? Die Bundesregierung plant derzeit keine kurzfristige Änderung der Regelungen zur Förderung von Strom aus Photovoltaikanlagen im EEG 2014. Das EEG 2014 enthält für Photovoltaik (§ 31 Absatz 3 EEG 2014) und Windenergie (§ 29 Absatz 3 EEG 2014) „atmende Deckel“, die darauf ausgelegt sind, bei Abweichungen von den Zielpfaden die Vergütung bzw. anzulegenden Werte entsprechend anzupassen . Die „atmenden Deckel“ können allerdings erst mit einer gewissen Verzögerung Wirkung entfalten. Für kurzfristige Eingriffe sieht die Bundesregierung keinen Anlass. Die Bundesregierung wird die Entwicklung auf den Markt für erneuerbare Energien, insbesondere auf dem PV-Markt in den kommenden Wochen Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5898 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode und Monaten eingehend beobachten und im Winter 2015/2016 auf der Grundlage der Ergebnisse der Konsultation zum BMWi-Eckpunktepapier zur Umstellung der EE-Förderung auf Ausschreibungen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare -Energien-Gesetzes erarbeiten. 9. Wie hat sich der Zubau von Biomasseanlagen in den Jahren 2013, 2014 und 2015 monatlich entwickelt? (Bitte Aufschlüsseln nach Anzahl der Anlagen und installierter Leistung in Megawatt) Für die Jahre 2013 und 2014 liegt der Bundesregierung keine monatliche Aufschlüsselung der Daten für den Zubau von Biomasseanlagen vor. Nach den Erhebungen der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) und des Deutschen Biomasseforschungszentrums (DBFZ) wurden im Jahr 2013 rund 330 Biomasseanlagen mit einer installierten Leistung von 338 Megawatt und im Jahr 2014 rund 280 Biomasseanlagen mit einer installierten Leistung von 350 Megawatt zugebaut. Für das Jahr 2015 ergibt sich mit Stand 27. Juli.2015 nach dem neuen Anlagenregister der Bundesnetzagentur für das erste Halbjahr folgender Zubau an Biomasseanlagen . Monat Anzahl der in Betrieb genommenen Biomasseanlagen installierte Leistung der in Betrieb genommene Anlagen Januar 16 3,125 MW Februar 9 0,565 MW März 5 0,375 MW April 9 0,600 MW Mai 8 0,570 MW Juni 6 0,355 MW Summe Januar - Juni 53 5,590 MW 10. Wie viele Akteure insgesamt und davon wie viele Bürgerenergiegesellschaften (wie Energiegenossenschaften, Vereine, GbRs, GmbHs, KGs) haben bis zum 1. August 2014 das sogenannte Grünstromprivileg nach Artikel 39 1 EEG 2012 genutzt? 11. Wie sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung diejenigen Akteure, die bis zum 1. August 2014 das Grünstromprivileg genutzt haben und sich nach der Novellierung des EEGs den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen mussten, damit umgegangen? Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet: Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 12. Wann und in welcher Form plant die Bundesregierung die mit dem EEG 2014 angekündigte Neuregelung des Grünstromprivilegs umzusetzen? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5898 Mit dem EEG 2014 wurde das Grünstromprivileg abgeschafft. Damit wurde eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zur 18. Legislaturperiode umgesetzt. Dies hatte sowohl ökonomische als auch europarechtliche Gründe. Es wurde dabei nicht angekündigt, das Grünstromprivileg neu zu regeln. Im weiteren Verlauf des Verfahrens zur Novelle des EEG wurde eine Ermächtigung in das EEG 2014 aufgenommen, die es der Bundesregierung ermöglicht, eine Verordnung für ein System zur Grünstromvermarktung zu erlassen. Die Bundesregierung prüft den Erlass einer solchen Verordnung. Falls eine solche Verordnung erlassen wird, müssen ihre Regelungen europarechtlich zulässig sein. Insbesondere darf durch die Einführung eines solchen Systems keine unbegrenzte Pflicht zur finanziellen Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien , der außerhalb des Bundesgebiets erzeugt worden ist, begründet werden. Eine solche Grünstromverordnung muss auch für das Gesamtsystem energiewirtschaftlich sinnvoll sein. Schließlich darf sie die EEG-Umlage im Vergleich zur Direktvermarktung in der Marktprämie zumindest nicht stärker belasten. 13. Wie definiert die Bundesregierung „hohe Akteursvielfalt“ und welchen Anteil haben Bürgerenergiegesellschaften daran? Der Ausbau der erneuerbaren Energien wurde in den vergangenen Jahren maßgeblich durch die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger getragen. Diese haben als Einzelpersonen oder in der Form von Bürgerenergiegenossenschaften, von Gesellschaften bürgerlichen Rechts, von GmbHs oder von KGs zusammengeschlossen , um Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu initiieren, zu projektieren sowie zu betreiben und zu finanzieren. Die Beteiligung reichte somit von der Projektinitiierung über die Projektentwicklung bis zum Betrieb der errichteten Anlagen. Eine rechtliche Definition des Begriffs „hohe Akteursvielfalt“ gibt es nicht. Zahlen zu den Anteilen der Bürgerenergiegesellschaften liegen der Bundesregierung nicht vor. 14. Welche Auswirkungen hatte die EEG Reform 2014 auf die „Akteursvielfalt“, wie hat sich diese in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 entwickelt und welche Datengrundlage verwendet die Bundesregierung, um Akteursvielfalt zu messen? Die EEG-Reform 2014 ist am 1. August 2014 in Kraft getreten. Aktuelle Zahlen zur Auswirkung der Reform auf die Akteursvielfalt liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Rahmen einer Evaluierung zum EEG werden im Rahmen eines Erfahrungsberichts nach § 97 EEG auch die Auswirkungen der neuen Regelungen auf die Akteursvielfalt analysiert. 15. Wie viele Bürgerenergiegesellschaften (wie Genossenschaften, Vereine, GbR, GmbHs, KGs) haben in den letzten 12 Monaten Insolvenz angemeldet? Der Bundesregierung liegen dazu keine Zahlen vor. 16. Worauf führt die Bundesregierung zurück, dass sich im Jahr 2014 und im Jahr 2015 deutlich weniger neue Bürgerenergiegenossenschaften gegründet haben als in den Jahren zuvor und wie schätzt sie die derzeitige Situation der Energiegenossenschaften und anderer Bürgerenergiegesellschaften auf dem Markt ein? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5898 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nach der in Frage 18 genannten Umfrage des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes lag der Höhepunkt der Neugründungen bereits im Jahr 2011, von 2012 bis 2014 war die Entwicklung rückläufig, für 2015 werden noch keine Zahlen genannt. Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband führte die Entwicklung in seiner Umfrage 2014 auf „unsichere Rahmenbedingungen (EEGNovelle und KAGB)“ zurück. Er begrüßt insoweit die geplante Änderung des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Beim EEG müssen sich die Energiegenossenschaften – wie auch alle anderen Akteure – mit Blick auf die Umstellung auf Ausschreibungen auf neue Rahmenbedingungen einstellen. Insoweit bleibt die Entwicklung abzuwarten. 17. Welche Auswirkungen hatte die EEG-Reform 2014 auf die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende? Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus? Aus Sicht der Bundesregierung ist es für eine belastbare Beurteilung der Entwicklung zu früh. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 24 bis 27 verwiesen. 18. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus den Jahresumfragen Energiegenossenschaften des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes , wonach im Jahr 2012 nur 10 Prozent der Energiegenossenschaften keine weiteren Investitionen in Erneuerbare Energien planten und dieser Anteil in den Jahren 2013 und 2014 auf 30 bzw. 33 Prozent gestiegen ist? Eine Verengung der Umfrageergebnisse auf die Frage, welche Energiegenossenschaft keine weiteren Investitionen plant, ergibt ein unvollständiges Bild. Zwar planen 33 Prozent derjenigen Genossenschaften, die sich an der Umfrage beteiligt haben (315 von 772 befragen Energiegenossenschaften), keine weiteren Investitionen in den nächsten 12 Monaten, aber 40 Prozent planen weitere Investitionen im Bereich Photovoltaik und 32 Prozent planen weitere Investitionen in die Windenergie . 19. Welche (staatlichen) Einrichtungen hat die Bundesregierung damit beauftragt oder gegründet, um Bürgerenergiegesellschaften fachkundige Beratung zu rechtlichen Rahmenbedingungen etc. zukommen zu lassen? Die Bundesregierung hat derzeit keine staatliche Einrichtung damit beauftragt, Bürgerenergiegesellschaften fachkundig zu beraten. Inwiefern eine solche Einrichtung notwendig und sinnvoll ist, soll im Anschluss an die öffentliche Konsultation des Eckpunktepapiers zur Umstellung der Erneuerbaren-Förderungen auf Ausschreibungen entschieden werden. 20. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder wird die Bundesregierung ergreifen, um Bürgerenergiegesellschaften verstärkt dafür zu gewinnen, auch im Bereich Energieeffizienz zu investieren und so neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien zusätzliche Betätigungsfelder im Sinne der Energiewende zu erschließen? Der Bereich Energieeffizienz stellt grundsätzlich ein weiteres mögliches Betätigungsfeld von Bürgerenergiegesellschaften dar. Gleichzeitig unterscheiden sich mögliche Geschäftsmodelle von den bisherigen auf die Erzeugung erneuerbarer Energien fokussierten. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung einen Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5898 Diskussionsprozess im Rahmen der Plattform Energieeffizienz des BMWi eingeleitet , der Herausforderungen und Potenziale im Zusammenhang eines Engagements von Bürgerenergiegesellschaften im Bereich Energieeffizienz herausarbeiten soll. Teil dieses Diskussionsprozesses ist eine seitens des BMWi ausgerichtete Fachveranstaltung „Energieeffizienzgenossenschaften – Finanzierung von Energieeffizienz -Investitionen durch Bürgerhand?“, die im Oktober 2015 in Berlin stattfinden wird. 21. Welche Vertreter der Bundesregierung haben sich im Zuge der Novellierung der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der Europäischen Union im Zeitraum von Anfang 2013 bis zur Verabschiedung der Leitlinien im April 2014 mit Vertretern der DG Wettbewerb und der DG Energy der EU Kommission getroffen und worum ging es inhaltlich bei diesen Treffen? (mit der Bitte um Nennung der Vertreter, der Termine und des Inhalts der Gespräche) Die Bundesregierung hat im Rahmen der Konsultationen der Europäischen Kommission mit den Mitgliedstaaten zur Novellierung der Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien die in diesem Verfahren üblichen zahlreichen Gespräche auf den verschiedenen Ebenen geführt und die relevanten Ausschüsse und Arbeitsgruppen wahrgenommen. Ausgangspunkt der deutschen Diskussionsbeiträge waren jeweils die zwischen Bund und Ländern vorab abgestimmten Positionen im Rahmen der offiziellen Stellungnahme im Konsultationsverfahren. 22. Welche inhaltlichen Positionen bezüglich der Einstufung des EEG als Beihilfe sowie der Verpflichtung zur Ausschreibung von Erneuerbaren Energien Anlagen haben die Vertreter der Bundesregierung dabei vertreten? Ausgangspunkt der deutschen Diskussionsbeiträge, z.B. auch zur künftigen Ausschreibungsverpflichtung von Erneuerbaren-Anlagen, waren jeweils die zwischen Bund und Ländern vorab abgestimmten Positionen. Mit Blick auf Ausschreibungssysteme hat die Bundesregierung insbesondere die für die Mitgliedsstaaten notwendige Flexibilität bei der Ausgestaltung nationaler Fördersysteme hingewiesen . Hinsichtlich des EEG vertrat und vertritt die Bundesregierung bekanntlich die Auffassung, dass es sich nicht um eine Beihilfe handelt; eine diesbezügliche Klage Deutschlands gegen die Europäische Kommission vor den europäischen Gerichten läuft bereits. 23. War die deutsche Bürgerenergiewende explizit Thema dieser Gespräche und wenn nein, warum nicht? Die Energiewende in Deutschland mit allen ihren verschiedenen Aspekten war und ist regelmäßig Thema in Gesprächen u.a. mit der Europäischen Kommission. Akteursvielfalt bei der Energiewende ist für die Bundesregierung ein zentraler Aspekt, der entsprechend thematisiert wurde. 24. Wie plant die Bundesregierung die Auswirkungen der Umstellung auf Ausschreibungen auf die Akteursvielfalt zu evaluieren? Ist ein jährlicher Bericht zur Akteursvielfalt und Bürgerbeteiligung in der Energiewende geplant? 25. Welche Bedeutung hat die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der Planungs - und Projektierungsphase von erneuerbaren Energien-Anlagen nach Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5898 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Auffassung der Bundesregierung für die weitere Entwicklung der Energiewende ? 26. Wie bewertet die Bundesregierung den von Greenpeace Energy e.G. und DGRV eingebrachten Vorschlag einer Preis-Übertragungsregel aus dem regulären Bieterverfahren für Onshore-Windkraftanlagen auf Bürgerenergiegesellschaften und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ? 27. Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmenden Akzeptanzprobleme des Ausbaus der Windenergie? Sieht sie in einer stärkeren Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auch in der Planungs- und Projektierungsphase eine Möglichkeit , wieder für mehr Akzeptanz zu sorgen und welche Schritte sind dort ggfs. geplant? Die Fragen 24 bis 27 werden zusammen beantwortet. Beim Ausbau der erneuerbaren Energien tragen dezentrale Bürgerprojekte und eine große Akteursvielfalt maßgeblich zur Akzeptanz der Energiewende bei. Insbesondere bei der Planung und Errichtung von neuen Windkraftanlagen an Land ist die Akzeptanz vor Ort besonders wichtig. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu dem Thema Akteursvielfalt/Bürgerenergie eine eigene Unterarbeitsgruppe im Rahmen der Plattform „Strommarkt“ eingesetzt. Die Arbeit dieser Arbeitsgruppe wird transparent im Internet dokumentiert (siehe www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Gesetze/Das_EEG/EEGAusschreibungen /Akteursvielfalt/akteursvielfalt.html). Hier wird die Frage, wie die Akteursvielfalt im Rahmen von Ausschreibungen erhalten werden kann, intensiv diskutiert . Auch der DGRV hat im Rahmen einer Sitzung dieser Unterarbeitsgruppe seinen Vorschlag einer Preis-Übertragung vorgestellt. Die Arbeit der Unterarbeitsgruppe ist noch nicht abgeschlossen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat Ende Juli 2015 ein Eckpunktepapier zur Umstellung der Erneuerbaren-Förderung auf Ausschreibungen veröffentlicht und für zwei Monate zur Konsultation gegeben. Im Rahmen der Konsultation der Eckpunkte sind auch zahlreiche Fragen zu dem Thema Akteursvielfalt an die Akteure der Energiewirtschaft gerichtet. Die Antworten werden ausgewertet und in dem anschließend geplanten Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz berücksichtigt. Auch die Frage zur Evaluation der Ausschreibungen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Akteursvielfalt wird im anschließenden Gesetzgebungsverfahren entschieden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333