Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 28. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/5899 18. Wahlperiode 01.09.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner, Doris Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5636 – Überprüfung der Neuausrichtung der Bundeswehr und aktuelle Strukturentscheidungen vor dem Hintergrund des Weißbuches Vorbemerkung der Fragesteller Am 29. Oktober 2014 kündigte die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, in ihrer Rede auf der Bundeswehrtagung an, bis zum Jahr 2016 das bestehende Weißbuch der Bundeswehr aus dem Jahr 2006 überarbeiten zu wollen. Im Weißbuch der Bundeswehr legt die Bundesregierung in unregelmäßigen Abständen ihre Überlegungen zur sicherheitspolitischen Lage Deutschlands dar, aus denen sie Schlussfolgerungen für die Bundeswehr zieht. Daraus werden der Auftrag und die Aufgaben der Bundeswehr sowie das sogenannte level of ambition, die nationale Zielvorgabe für die Fähigkeiten der Bundeswehr , abgeleitet. Etwaige Anpassungen der bestehenden Strukturen bzw. noch einzunehmenden Strukturentscheidungen der Neuausrichtung der Bundeswehr sollten sich sinnvollerweise aus den Überlegungen im Rahmen des Weißbuchprozesses ergeben. Vor dem Hintergrund der zahlreichen Konflikte ist es wichtig, dass eine neue Friedens- und Sicherheitsstrategie erarbeitet wird. Diese darf jedoch nicht auf das Militärische verkürzt werden, denn die Krisen und Konflikte dieser Welt lassen sich nicht mit militärischen Mitteln lösen. Die frühzeitige Prävention von Krisen mittels ziviler Instrumente ist hingegen sicherheitspolitisch effizienter, ökonomischer, in der Regel erfolgreicher und häufig auch politisch konsensfähiger . Eine neue friedens- und sicherheitspolitische Strategie sollte dem Primat des Zivilen folgen und die zivile Krisenprävention, das Konfliktmanagement und die Friedenskonsolidierung sollten den Schwerpunkt des sicherheitspolitischen Engagements Deutschlands bilden. Doch während das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) dieses neue Weißbuch erarbeitet, werden parallel bereits an zentralen Stellschrauben der bestehenden Bundeswehrstruktur gedreht und Strukturentscheidungen vorbereitet und getroffen. Dieses Vorgehen ist unsystematisch und wird der Tragweite der Entscheidungen nicht gerecht. Die Neuausrichtung der Bundeswehr befindet sich im sechsten Jahr und ist noch nicht vollständig umgesetzt. Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5899 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode hatten sich im Rahmen ihres Koalitionsvertrages darauf verständigt, bis spätestens Ende des Jahres 2014 eine Evaluierung der Neuausrichtung vorzunehmen und dort nachzusteuern, wo sich aus ihrer Sicht Änderungsbedarf ergibt. Dies ist bisher nicht erfolgt. Stattdessen widersprechen sich die Koalitionsfraktionen gegenseitig. Die Fraktion der SPD legte im April 2014 ein eigenes Papier zum „Nachsteuerungsbedarf bei der Bundeswehrreform“ vor. Gleichzeit sprach sich die Fraktion der CDU/CSU eindeutig gegen eine Reform der Reform aus. Somit ist völlig unklar, welchen konkreten Nachbesserungsbedarf die Koalitionäre hinsichtlich der Neuausrichtung der Bundeswehr sehen. Bereits Ende Februar 2015 sprach sich die Bundesverteidigungsministerin in ihrem Interview gegenüber der Redaktion des Magazins „Die Bundeswehr“ u. a. dafür aus, die Obergrenzen der Hauptwaffensysteme der Bundeswehr zu überprüfen, die Fähigkeitenplanung zu dynamisieren und zu flexibilisieren, die getroffenen Stationierungsentscheidungen vom Oktober 2011 auf den Prüfstand zu stellen sowie die Verfügbarkeit von Material und Maßnahmen zu dessen Erhalt zu verändern. Zudem relativierte sie das bisher vorherrschende Strukturprinzip „Breite vor Tiefe“ mit der Aussage, dass sie von derartigen Schlagworten nichts halte (www.bmvg.de „Ursula von der Leyen: ,Gutes überschüssiges Material wird nicht mehr verschrottet‘ “ vom 27. Februar 2015). Die Bundesverteidigungsministerin stellt somit zentrale Pfeiler der bisherigen Neuausrichtung infrage, ohne dass dabei klar ist, auf welcher Grundlage und Analyse dieses geschieht und wie diese Ankündigungen konkret umgesetzt werden sollen. Im BMVg finden zudem jenseits der öffentlichen und parlamentarischen Debatte Überprüfungs- und Entscheidungsprozesse statt (beispielsweise Obergrenzen für Hauptwaffensysteme), die eine hohe Auswirkung auf die weitere Aufstellung der Streitkräfte ebenso wie auf das zukünftige Aufgabenspektrum der Bundeswehr im Spannungsfeld der Pole „Auslandseinsätze“ und „Landes - und Bündnisverteidigung“ haben. Über diese Absichten wurde das Parlament nur unzureichend unterrichtet. Dem Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages wurde am 29. Januar 2015 lediglich ein Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin der Verteidigung, Markus Grübel, übersandt, in dem Korrekturen in kleinem Ausmaß und insbesondere mit dem Fokus auf die Neugliederung des Bundesministeriums der Verteidigung dargestellt wurden, wie beispielsweise die Einrichtung eines Lenkungsausschusses zur „Koordinierung leitungsrelevanter Entscheidungen“ oder die Umgliederung der Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (AIN) im BMVg. Diese zahlreichen Ankündigungen und Prozesse wirken nach Auffassung der Fragesteller wenig strategisch durchdacht, unsystematisch und setzen falsche Schwerpunkte. Sie drohen das Chaos und die Unzufriedenheit, die durch die Neuausrichtung der Bundeswehr entstanden sind, weiter zu verschärfen. Gleichzeitig besteht auf diese Weise die Gefahr, dass die notwendigen Kurskorrekturen bei den Reformbemühungen nicht in Angriff genommen werden können . Denn relativ offensichtlich tritt zu Tage: Das Prinzip „Breite vor Tiefe“ ist, so wie es in der Bundeswehr umgesetzt wurde, gescheitert. Wie bei den Reformen der letzten Jahre bestehen zudem auch dieses Mal große Zweifel, ob diese Prozesse in Abstimmung mit den entsprechenden Institutionen und Partnernationen stattfinden, um eine funktionierende europäische Arbeitsteilung in der Sicherheitspolitik zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich zahlreiche Fragen, die im Rahmen des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages mehrfach nicht beantwortet wurden und die sowohl den begonnenen Weißbuch-Prozess als auch die damit zusammenhängenden Pläne für eine Nachjustierung der Neuausrichtung der Bundeswehr und die Materiallage der Truppe betreffen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5899 V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Sicherheitspolitische, gesellschaftliche, ökonomische und technologische Rahmenbedingungen unterliegen heute mehr denn je dynamischen und sich stets beschleunigenden Veränderungsprozessen. Diese kontinuierlich zu analysieren und ganzheitlich zu bewerten, ist Aufgabe einer vorausschauenden Sicherheitspolitik. Ausgangspunkte für die Erstellung eines neuen Weißbuchs sind die wesentlich veränderte sicherheitspolitische Lage und die gewandelte Dynamik der globalen Ordnung. Als das sicherheitspolitische Grundlagendokument der Bundesrepublik Deutschland wird das Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr eine sicherheitspolitische Positionsbestimmung vornehmen und daraus ableitbare Auswirkungen für die Bundeswehr in den Blick nehmen. Zehn Jahre nach dem letzten Weißbuch wird mit dem neuen Weißbuch eine solide Grundlage für die kontinuierliche Modernisierung der Bundeswehr gelegt. Die Auftaktveranstaltung am 17. Februar 2015 leitete den Erstellungsprozess des Weißbuchs 2016 ein. Dieser ist inklusiv angelegt und umfasst eine mehrmonatige Partizipationsphase, in der Politik, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und interessierte Öffentlichkeit im Rahmen verschiedener Veranstaltungs- und Beteiligungsformate wie Fachgesprächen, Experten-Workshops sowie einer Internetpräsenz einbezogen werden. Dabei soll durch diverse Beteiligungsformate eine breite Expertise für das Weißbuch 2016 nutzbar gemacht und die Möglichkeit eröffnet werden , Ideen und Anregungen für das neue Weißbuch zu formulieren und somit auch die sicherheitspolitische Debatte in Deutschland zu befördern. Das Weißbuch soll im Laufe des kommenden Jahres vorgelegt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt können daher noch keine Aussagen zu Einzelaspekten beziehungsweise konkreten Inhalten getroffen werden. Weißbuch-Prozess 1. Welche konkreten Gründe und Absichten veranlassten die Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen ein neues Weißbuch zu erstellen (vgl. Ankündigung am 29. Oktober 2014 auf der Bundeswehrtagung im Jahr 2014)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 2. Welche globalen Herausforderungen und sicherheitspolitische Bedrohungen sieht die Bundesregierung aktuell als prioritär (bitte einzeln aufschlüsseln und jeweils begründen)? Gilt nach wie vor der bei der Münchner Sicherheitskonferenz im Jahr 2014 gesetzte Schwerpunkt des deutschen Engagements in Afrika, und in welchem Verhältnis steht dieser zu anderen globalen Herausforderungen und sicherheitspolitischen Bedrohungen? Im Zuge des Erstellungsprozesses des Weißbuchs 2016 werden die gegenwärtigen und absehbaren Herausforderungen für die deutsche Sicherheitspolitik analysiert, bewertet und in Relation zu unseren Interessen, Gestaltungsmöglichkeiten und -instrumenten gesetzt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5899 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Welche Rolle spielt nach Auffassung der Bundesregierung in Zukunft die Landes- und Bündnisverteidigung, und warum (bitte detailliert begründen)? Die Landes- und Bündnisverteidigung ist verfassungsmäßiger Auftrag der Bundeswehr . Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund des vorhandenen Fähigkeitenspektrums und den Fragen der Durchhaltefähigkeit ein Spannungsfeld zwischen der Gewichtung der Aufgaben der multilateralen Friedenssicherung und Gewaltverhütung auf der einen Seite und den Aufgaben der Bündnis- und Landesverteidigung auf der anderen Seite? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen leitet sie daraus ab? Damit die Bundeswehr ihre Aufgaben in einem sich ständig wandelnden Umfeld erfüllen kann, müssen ihre inneren Strukturen erlauben, dass sie im Sinne einer kontinuierlichen Modernisierung flexibel auf veränderte Zielvorgaben reagieren kann. Dieser Ansatz ist Teil der langfristigen nationalen Sicherheitsvorsorge und bezieht sich auf Fähigkeiten, Strukturen und Verfahren in der gesamten Bundeswehr . Im Zuge der Zukunftsentwicklung wird das Fähigkeitsprofil deshalb kontinuierlich überprüft und an sich ändernde Rahmenbedingungen und neue Risiken und Bedrohungen angeglichen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 5. Inwiefern plant die Bundesregierung eine umfassende, systematische Bilanzierung bzw. Evaluierung der bisherigen und zukünftigen Auslandseinsätze? Wenn ja, wie, und durch wen soll diese Bilanzierung bzw. Evaluierung durchgeführt werden? Wenn nein, warum nicht? Grundsätzlich erfolgt eine Evaluierung der bisherigen und laufenden Einsätze durch die betroffenen Ressorts der Bundesregierung. Auf der Grundlage der Evaluierungsprozesse der jeweiligen Missionen beziehungsweise Operationen und Organisationen wird darüber hinaus eine umfassende Bilanzierung bzw. Evaluierung gewährleistet. Die nationalen und die im Rahmen der Missionen beziehungsweise Operationen vorgenommenen Evaluierungen haben sich aus Sicht der Bundesregierung als zweckmäßig und hinreichend erwiesen. Eine über diese bewährte Praxis hinausgehende Evaluierung ist seitens der Bundesregierung derzeit nicht geplant, obgleich auch die Praxis der Bilanzierung und Evaluierung einem ständigen Weiterentwicklungsprozess unterliegt. 6. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass ein neues Weißbuch bereits vor Beginn der Neuausrichtung hätte vorgelegt werden und die Grundlage für diese hätte bilden müssen, und welchen praktischen Wert hat ein neues Weißbuch nach Auffassung der Bundesregierung? Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung nicht. Die Neuausrichtung der Bundeswehr wurde bereits im Koalitionsvertrag 2009 angelegt und erfolgte vor dem Hintergrund der fortgeschriebenen sicherheitspolitischen, demographischen und Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5899 haushalterischen Rahmenbedingungen unter Beachtung deutscher sicherheitspolitischer Interessen und Ziele sowie der Erwartungen unserer Partner und Verbündeten . Wesentliche Grundlagen für die Neuausrichtung waren die aus dem ressortabgestimmten Weißbuch 2006 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr abgeleiteten Verteidigungspolitischen Richtlinien 2011 sowie die Ergebnisse der internen Defizitanalyse und der Strukturkommission der Bundeswehr . Mit dem Weißbuch 2016 werden die Grundzüge, Interessen, Ziele und Rahmenbedingungen deutscher Sicherheitspolitik sowie die Vorgaben für die zukünftige Entwicklung der Streitkräfte auf eine aktualisierte Grundlage gestellt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine Streitkräftereform aus einer ressortgemeinsamen Überprüfung des sicherheitspolitischen Umfeldes, des Auftrages, der Aufgaben und der Zielvorgaben, abgeleitet werden sollte? Durch welche Prozesse hat die Bundesregierung dies vor der Ausgestaltung der laufenden Neuausrichtung der Bundeswehr sichergestellt? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 8. Welche Stelle der Bundesregierung ist bei der Erarbeitung des Weißbuches federführend, wer ist mitberatend, und wie genau erfolgt die Zusammenarbeit mit den anderen Bundesressorts (bitte einzeln unter Angabe der Aufgabenstellung auflisten sowie Abstimmungsprozesse darstellen)? Welche Abteilungen des BMVg sind derzeit mit der Erstellung des neuen Weißbuches befasst (bitte einzeln unter Angabe der Aufgabenstellung auflisten sowie Abstimmungsprozess darstellen)? Wie bei den bisherigen zehn Weißbüchern obliegt dem Bundesministerium der Verteidigung die Gesamtfederführung bei der Erstellung des Weißbuchs 2016. Im Bundesministerium der Verteidigung wurde in der Abteilung Politik eine Projektgruppe Weißbuch gebildet, die sich eng im Ressortkreis abstimmt. Das Auswärtige Amt hat einen Arbeitsstab „Weißbuch 2016“ eingerichtet und bringt sich in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Verteidigung mit Textentwürfen in die Erstellung des Weißbuchs ein. In einer erweiterten Projektgruppe, die der inhaltlichen Abstimmung und Koordinierung dient, sind neben dem Arbeitsstab „Weißbuch 2016“ des Auswärtigen Amtes alle Abteilungen des Bundesministeriums der Verteidigung sowie Vertreter weiterer Ressorts vertreten. Darüber hinaus werden Ressortbesprechungen zur inhaltlichen Abstimmung und Koordinierung durchgeführt, bei denen auch das Bundespräsidialamt, das Bundeskanzleramt sowie sämtliche Bundesministerien eingebunden sind. 9. Sieht die Bundesregierung den Review-Prozess des Bundesministeriums des Auswärtigen und die Entwicklung einer Zukunftscharta durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie die Erstellung eines Weißbuches als unabhängige Prozesse an, und in welchem Verhältnis stehen sie zueinander? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5899 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ergebnisse bereits abgeschlossener oder parallel laufender Strategieprozesse der Bundesregierung, darunter auch des Review-Prozesses im Auswärtigen Amt sowie der Zukunftscharta des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, fließen in das Weißbuch 2016 ein. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 10. Wie genau ist die angemessene Beteiligung des Deutschen Bundestages und der Öffentlichkeit am Erarbeitungsprozess des Weißbuches geplant (bitte detailliert mit Zeitplan und den geplanten Beteiligungsformaten darlegen)? Der Deutsche Bundestag wurde und wird in unterschiedlichen Formaten, nämlich durch die zuständigen Ausschüsse, die Fraktionen sowie über einzelne Abgeordnete eingebunden. Die Öffentlichkeit wurde und wird durch die Wahrnehmung öffentlicher Diskussionsveranstaltungen und Gesprächsformate durch Vertreter der Bundesregierung sowie die Weißbuch-Internetpräsenz und deren Dialogfunktion beteiligt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . 11. Wie und auf welche Weise erfolgt die derzeitige Erarbeitung des Weißbuches der Bundeswehr in Abstimmung mit der Europäischen Union, insbesondere vor dem Hintergrund der Ankündigung der Außenbeauftragten der Europäischen Union, Federica Mogherini, eine neue Europäische Sicherheitsstrategie der Europäischen Union erarbeiten zu lassen? Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Union wurden und werden im Rahmen des Erstellungsprozesses des Weißbuchs in die unterschiedlichen Formate wie die Fachgespräche oder Experten-Workshops aktiv einbezogen. Der Arbeitsstab „Weißbuch 2016“ im Auswärtigen Amt stellt eine enge Koordinierung mit den deutschen Positionsbestimmungen im Zuge des Erstellungsprozesses einer neuen außen- und sicherheitspolitischen Strategie der Europäischen Union sicher. Die Bundesregierung bringt ihre Positionen aktiv und gestaltend in den Prozess ein. 12. Gibt es hinsichtlich der Erstellung eines neuen Weißbuches eine Zusammenarbeit mit anderen internationalen Institutionen, wie beispielsweise den Vereinten Nationen, der NATO, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), und wie sieht diese konkret aus (bitte nach Institutionen , Stellen und Art der Zusammenarbeit genau aufschlüsseln)? Vertreterinnen und Vertreter der genannten Organisationen wurden und werden im Rahmen des Erstellungsprozesses des Weißbuchs in die unterschiedlichen Formate wie Fachgespräche oder Experten-Workshops aktiv einbezogen. 13. Welche Relevanz haben die auf Ebene der EU und NATO laufenden militärischen Planungsprozesse für die Erstellung eines neuen Weißbuches bzw. die Neuausrichtung der Bundeswehr, und wie und auf welche Weise werden diese berücksichtigt? Fester Bestandteil des Erstellungsprozesses des Weißbuchs 2016 sowie der kontinuierlichen Modernisierung der Bundeswehr ist die Einbindung der Bundeswehr in multinationale Bündnisstrukturen und die zugehörigen Planungsprozesse. Für das Weißbuch relevante Prozesse der EU und der NATO werden im Zuge der Erstellung des Weißbuchs 2016 entsprechend berücksichtigt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5899 14. Werden Vertreterinnen und Vertreter anderer Nationen in den Entstehungsprozess des neuen Weißbuches aktiv eingebunden (ähnlich wie die Hinzuziehung von Botschafter Wolfgang Ischinger bei der Erstellung des französischen Weißbuches für Verteidigung und nationale Sicherheit)? Wenn ja, welche Nationen, und auf welcher Grundlage wurden sie ausgewählt (bitte aufschlüsseln), auf welche Weise werden sie genau eingebunden, und wie lauten Namen der Vertreterinnen und Vertreter und ihre Funktionen? Vertreterinnen und Vertreter anderer Nationen werden im Rahmen des Erstellungsprozesses des Weißbuchs in die unterschiedlichen Formate wie Fachgespräche oder Experten-Workshops eingebunden. Sie werden auf der Basis ihrer Expertise für spezifische sicherheitspolitische Themenbereiche ausgewählt. Von besonderer Relevanz sind dabei Partner aus NATO und EU. 15. Ist es geplant, das Weißbuch per Kabinettsbeschluss zu verabschieden, und wenn nein, warum nicht? Es ist geplant, das Weißbuch 2016 dem Bundeskabinett zum Beschluss vorzulegen . 16. In welchem Verhältnis steht das Weißbuch zu den Verteidigungspolitischen Richtlinien der Bundeswehr sowie zur Konzeption der Bundeswehr, und inwiefern hält das BMVg es für notwendig, die zuletzt im Jahr 2011 erlassenen Verteidigungspolitischen Richtlinien einer Überprüfung zu unterziehen und sie zu überarbeiten? Wenn ja, wie sehen die Planungen zu diesen Prozessen aus, wie sind sie mit der Erstellung eines neuen Weißbuches verknüpft, und wann sollen sie endgezeichnet werden? Das Weißbuch steht in der Dokumentenhierarchie des Bundesministeriums der Verteidigung über den Verteidigungspolitischen Richtlinien und der Konzeption der Bundeswehr. Über die Notwendigkeit einer Anpassung dieser dem Weißbuch nachgeordneten Dokumente kann erst nach dem Vorliegen des Weißbuchs 2016 entschieden werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Überprüfung der Neuausrichtung der Bundeswehr und aktuelle Strukturentscheidungen im Bundesministerium der Verteidigung 17. Auf welcher Grundlage werden die nationalen Zielvorgaben (level of ambition ) festgelegt, und erachtet die Bundesregierung dies als ein geeignetes Planungsinstrument (bitte begründen)? a) Ist die Bundeswehr in ihrer derzeitigen Struktur, ihrem Personalumfang und ihrer Materialausstattung dazu in der Lage, die nationalen Zielvorgaben vollumfänglich zu erfüllen, und gemäß derer eingesetzt zu werden? b) Sind derzeit Anpassungen der nationalen Zielvorgaben geplant, und wenn ja, auf welcher Grundlage sollen diese erfolgen und wie sollen diese aussehen ? Die Nationale Zielvorgabe definiert die durch die Bundeswehr bereit zu stellenden Fähigkeiten auf hohem Abstraktionsniveau. Sie definiert dazu einen dem Gewicht und der Wirtschaftskraft Deutschlands in der Staatengemeinschaft angemessenen Beitrag. Sie leitet sich aus dem Auftrag und den Aufgaben der Bundeswehr ab und berücksichtigt das sicherheitspolitische Umfeld. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5899 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Nationale Zielvorgabe ist kein Planungsinstrument. Sie wird durch das Priorisierte Fähigkeitsprofil weiter operationalisiert. Das so im Verbund mit den Vorgaben der Konzeption der Bundeswehr beschriebene Leistungs- und Fähigkeitsprofil der Bundeswehr wird über den Integrierten Planungsprozess bereitgestellt. Anpassungen der Nationalen Zielvorgabe sind derzeit nicht geplant. Gleichwohl kann eine Aktualisierung der Grundlagen der deutschen Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Rahmen der Erstellung des Weißbuchs 2016 ggf. auch eine Anpassung der Nationalen Zielvorgabe zur Folge haben. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 18. In welchen Bereichen der Neuausrichtung der Bundeswehr besteht nach Auffassung des BMVg auf welcher Grundlage Nachbesserungsbedarf, und inwieweit handelt es sich dabei um kleine Korrekturen oder aber tiefgreifende Änderungen der laufenden Reform der Streitkräfte (bitte einzeln aufschlüsseln und jeweils begründen)? Wie wird dem Nachbesserungsbereich im Ministerium sowie im nachgeordneten Bereich aktuell begegnet, und was wird künftig diesbezüglich geplant? Es besteht im Bundesministerium der Verteidigung derzeit über den in der Ausschussdrucksache Nr. 18(12)322 „Evaluierung im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr“ dargestellten Bedarf hinaus kein weiterer Nachbesserungsbedarf . Im nachgeordneten Bereich evaluieren die Leiterinnen und Leiter aller Führungsebenen Prozesse und Strukturen grundsätzlich in ihrer eigenen Verantwortung . Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 19. Beabsichtigt das BMVg das Stationierungskonzept vom Oktober 2011 weiter zu verändern, und falls ja, warum, in welchem Umfang, und in welchem Zeitplan ? Weitere Anpassungen am Stationierungskonzept vom 26. Oktober 2011 sind derzeit nicht absehbar. 20. Bei welchen Standorten ist bereits jetzt klar, dass es zu Abweichungen von den Entscheidungen aus dem Stationierungskonzept kommen wird, und welche werden noch überprüft (bitte aufgeschlüsselt für die einzelnen Standorte mit Stand der Pläne, Begründung und Zeitleiste darlegen)? a) Welche Kriterien werden hierfür herangezogen, und inwiefern werden die für das Stationierungskonzept 2011 verwandten Entscheidungskriterien berücksichtigt ? Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. b) Inwieweit ergeben sich mögliche Änderungen des Stationierungskonzeptes infolge der Evaluierung der Neuausrichtung der Bundeswehr bzw. aus dem Prozess zur Erstellung eines neuen Weißbuches der Bundeswehr? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 21. Plant das BMVg eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung des derzeit gültigen Personalstrukturmodells? Wenn ja, warum, mit welchen Prämissen, und vor welchem zeitlichen Horizont? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5899 Das Personalstrukturmodell 185 (PSM 185) ist für den Bereich des militärischen Personals das zentrale Planungs- und Steuerungsinstrument für die Ausplanung der Dienstposten, für die Ermittlung des quantitativen Personal- und Ausbildungsbedarfs sowie mittelbar für die Entwicklung von Forderungen an die Personalführung und den Haushalt. Aufgrund dieser zentralen Bedeutung wird das PSM 185 regelmäßig durch das Bundesministerium der Verteidigung überprüft und anlassbezogen angepasst. Dabei handelt es sich um moderate Nachjustierungen und nicht um grundlegende Neufassungen. Die jüngste Anpassung des PSM 185 lässt den Grundumfang von 185 000 unberührt . Wesentliche Maßnahme ist eine bedarfsgerechte und personalstrukturell ausgewogene Erhöhung des Umfangs an Berufssoldaten um 5 000 auf nunmehr 50 000 unter Kompensation bei den Soldaten auf Zeit. Dabei wurde der Schwerpunkt bei den schwer regenerierbaren Feldwebeln der Fachdienste gesetzt. Die gezielte Erhöhung des Berufssoldaten-Umfangs insbesondere in diesen Bereichen ermöglicht die langfristige Bindung von geeignetem Personal durch zusätzliche Berufssoldaten-Übernahmemöglichkeiten und reduziert gleichzeitig den Einstellungsbedarf um ca. 10 Prozent. Mit Blick auf diese immer schwieriger zu gewinnende Zielgruppe wird insgesamt die Demographiefestigkeit erhöht. Die regelmäßige Überprüfung und ggf. Nachjustierung des PSM 185 folgt der Prämisse, aktuelle Entwicklungen und prognostizierbare Trends frühzeitig aufzugreifen . Damit sind die beschriebenen moderaten Anpassungen als Beitrag zum kontinuierlichen Modernisierungsprozess der Bundeswehr zu verstehen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 22. Wie ist die Aussage der Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen im Rahmen des Interviews mit der „Redaktion der Bundeswehr“ vom 27. Februar 2015 bezüglich einer „angemessenen Breite an militärischen Fähigkeiten “ zu verstehen? Die sicherheitspolitischen Entwicklungen des vergangenen Jahres haben erneut die begrenzte Vorhersehbarkeit künftiger Herausforderungen bestätigt. Um diesen begegnen zu können, muss Deutschland über ein angemessen breites Spektrum an Handlungsmöglichkeiten verfügen, welches u.a. militärisches Handeln einschließt . Dies erfordert von der Bundeswehr ein angemessen breites Spektrum an militärischen Fähigkeiten, um – dem Primat der Politik folgend – flexibel Handlungsoptionen im vernetzten Sicherheitsansatz bereitstellen zu können. 23. Inwiefern ist aus Sicht des BMVg für eine etwaige Reduzierung von Fähigkeiten bzw. der abgebildeten Tiefe eine Abstimmung mit Partnern in der Europäischen Union oder der NATO notwendig? Wenn ja, bei welchem Fähigkeiten und mit welchen Partnerstaaten, und wenn nein, warum nicht? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 24. Bei welchen Fähigkeiten und mit welchen Partnerstaaten sieht das BMVg die Möglichkeit, sich verstärkt gemeinschaftlich und arbeitsteilig zu organisieren ? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5899 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Deutschland arbeitet mit den Mitgliedstaaten von NATO und EU in der multinationalen Fähigkeitsentwicklung zusammen. Dies trifft auch auf die Beteiligung an Projekten im Rahmen „Smart Defence“ und „Pooling & Sharing“ zu. Das mittelbis langfristig angelegte „Framework Nations Concept“ der NATO (FNC) geht auf eine deutsche Initiative zurück. Die Identifizierung möglicher Kooperationsbereiche im Rahmen der Fähigkeitsentwicklung ist Gegenstand laufender bilateraler und multilateraler Abstimmungen. 25. Welche Fähigkeiten der Bundeswehr sind nach Auffassung des BMVg derzeit a) mit einer angemessenen Tiefe abgebildet (bitte die Bewertungsgrundlage „angemessen“ definieren), b) mit einer Tiefe abgebildet, die reduziert werden kann (bitte begründen), c) künftig verzichtbar und können ganz aufgegeben werden (bitte begründen )? Neben seiner Breite wird das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr durch die Faktoren Qualität und Quantität bestimmt („Tiefe“). Sie leiten sich unter anderem aus den in NATO und EU politisch vereinbarten Planungsparametern und Zielvorgaben ab, die aktuell vor dem Hintergrund des veränderten sicherheitspolitischen Umfeldes überprüft werden. Die Verteidigungsminister der NATO haben hierzu bei ihrem Treffen am 24. und 25. Juni 2015 eine neue Political Guidance verabschiedet . In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Bundesregierung auch, die Zusammenarbeit mit anderen europäischen Nationen zu intensivieren, um militärische Fähigkeiten gemeinsam bereitzustellen. Deutschland hat dazu das FNC in die NATO eingebracht, in welchem derzeit in 17 Clustern gemeinsam mit 15 weiteren Nationen die Möglichkeiten der Zusammenarbeit konkretisiert werden. Des Weiteren werden mit dem Weißbuch 2016 die sicherheits- und verteidigungspolitischen Grundlagen Deutschlands weiterentwickelt. Es gilt, in diesem Rahmen auch die künftig denkbaren Einsatzszenarien sowie die hierfür erforderlichen Fähigkeiten der Bundeswehr zu betrachten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 26. Wie genau soll eine Dynamisierung des Fähigkeitsprofils der Bundeswehr erfolgen , wie dies die Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen im Interview vom Februar 2015 einforderte, und wie hängt dies mit Fragen der Breite und Tiefe des Fähigkeitenspektrums zusammen? Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen. 27. Welche militärischen Fähigkeiten der Bundeswehr sollten aus Sicht des BMVg perspektivisch vollständig aufgegeben oder nur noch zum überragenden Anteil durch Bündnispartner abgebildet werden? Auf die Antwort zu Frage 25 sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5899 28. Bei welchen Hauptwaffensystemen der Bundeswehr beabsichtigt das BMVg in absehbarer Zeit eine Anpassung der Obergrenzen vorzunehmen, und welche sicherheitspolitische Begründung liegt diesen Überlegungen jeweils zugrunde (bitte nach Waffensystem, derzeit geltender Obergrenze, geplanter neuer Obergrenze, sicherheitspolitischer Begründung aufschlüsseln)? Inwieweit ist diese Überprüfung bzw. Anpassung an den Weißbuch-Prozess gekoppelt (bitte einzeln nach vorgenommenen und geplanten Anpassungen der jeweiligen Waffensysteme aufschlüsseln)? Das BMVg hat entschieden, die Obergrenzen bei den Hauptwaffensystemen Gepanzertes Transport-Kraftfahrzeug (GTK) BOXER und Kampfpanzer (KPz) LEOPARD 2 anzupassen, um so die Durchhaltefähigkeit der Kräfte des Heeres zu verbessern. Für das System GTK BOXER wurde die Obergrenze hierzu von bislang 272 auf 403 Fahrzeuge, für das System KPz LEOPARD 2 von 225 auf 328 Systeme erhöht. Zur Frage, inwieweit sich aus dem Weißbuchprozess weiterer Anpassungsbedarf ergibt, wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. 29. Welche Hauptwaffensysteme befinden sich aktuell in welcher Stückzahl, in welchem Rüststand und welcher Einsatzbereitschaft im Bestand der Bundeswehr , und inwiefern ist eine Aussonderung einzelner Systeme geplant? Die hier geforderte Gesamtaufstellung der Hauptwaffensysteme wird gegenwärtig mit Referenzdatum Sitzung des Verteidigungsausschusses im November 2015 erarbeitet . Eine dieser Sitzung des Verteidigungsausschusses vorgreifende Beantwortung ist nicht möglich. 30. Bei welchen Hauptwaffensystemen der Bundeswehr gibt es seit wann in welchem Maße Engpässe hinsichtlich der Ausstattung mit notwendiger Munition ? Bis wann sollen diese Engpässe behoben werden, und welche Kosten werden hierfür durch das BMVg veranschlagt? Das Bundesministerium der Verteidigung führt zurzeit eine Untersuchung zum Munitionsbedarf bezogen auf die Hauptwaffensysteme der Streitkräfte durch. Diese Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. 31. In welchem Maße gibt es Engpässe bei der Ausrüstung unterhalb der Hauptwaffenwaffensysteme , insbesondere bei geschützten Transport- und Führungsfahrzeugen sowie persönlicher Ausrüstung, und welche Kosten und welcher Zeithorizont werden zur Beseitigung dieser Mängel veranschlagt (bitte detailliert darstellen)? Der künftige Gesamtansatz von 54 000 Landfahrzeugen für eine qualitativ und quantitativ hinreichende Landmobilität der Bundeswehr und eine Ausplanung der dazu erforderlichen jährlichen Regeneration unter den gegebenen finanzplanerischen Rahmenbedingungen wurde im August 2014 durch den Generalinspekteur der Bundeswehr gebilligt. Eine Umsetzung der Beschaffungs-, Nutzungs- und Regenerationsplanung erfolgt vom Jahr 2016 an bis zum Erreichen der Zielgröße im Jahr 2030. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5899 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der Ausbildungs- und Übungsbetrieb ist durch das konsequente Ausnutzen der zur Verfügung stehenden eigenbewirtschafteten Fahrzeuge sowie die zeitgerechte Bereitstellung von Fahrzeugen durch die BwFuhrparkService GmbH zu gewährleisten . Die persönliche Ausrüstung der Soldatinnen und Soldaten wurde vor dem Hintergrund der Einsätze konsequent und kontinuierlich weiterentwickelt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 32. Inwiefern verfügt die Bundeswehr über genügend Material, wie Fahrzeuge, Waffen oder sonstige Ausrüstungsgegenstände, um die in ihrer Struktur vorgesehenen Einheiten gleichzeitig und gemäß ihrer jeweiligen SOLL-Struktur voll auszustatten (Vollausstattung der Bundeswehr)? Im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr ist ein zielvorgabenorientierter Ausrüstungsumfang an die Stelle des bisherigen Prinzips der Vollausstattung der Strukturen getreten. Es wurde der Umfang beschafft, der zur Gewährleistung des Fähigkeitsprofils der Bundeswehr mit den daraus abgeleiteten Kräftedispositiven einschließlich der notwendigen Ausbildung erforderlich erschien. Die organisatorische Zuordnung des Materials zu Truppenteilen war dabei nachrangig. Die Bundeswehr nimmt das wesentlich veränderte sicherheitspolitische Umfeld und die damit einhergehenden Entwicklungen u.a. in der NATO auf, überprüft dazu die Vorgaben des bisherigen Ausrüstungsumfanges und passt diese bis zum Erreichen einer strukturgerechten Ausstattung ggf. an, um die Reaktionsfähigkeit und die Durchhaltefähigkeit zu erhöhen. Dieser Entwicklung Rechnung tragend, wurden in einem ersten Ansatz bereits Planungsentscheidungen zur Erhöhung des Ausrüstungsumfangs mit GTK BOXER und mit KPz LEOPARD 2 getroffen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 28 und die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 33. Bei welchen Einheiten soll es künftig eine Vollausstattung geben, welche Einheiten sollen von einer Vollausstattung weiterhin oder künftig ausgenommen werden, und inwiefern und auf welcher Grundlage wurden hierzu bereits verbindliche Entscheidungen getroffen (bitte einzeln aufgeschlüsselt begründen )? Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen. 34. Bei welchem Material sieht die Bundeswehr bewusst von einem Materialbestand ab, der eine Vollausstattung ermöglichen würde, und wie hoch ist jeweils die Differenz zum vorhandenen Material? Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen. 35. Mit Kosten in welcher Höhe rechnet das BMVg mittelfristig, um die für eine Vollausstattung notwendigen Materialumfänge zu erreichen (etwa für Investitionen , zusätzliche Materialerhaltkosten)? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5899 Eine Anpassung des Leistungsvermögens der Streitkräfte wird finanzielle Auswirkungen haben. Insbesondere gilt dies für die erforderliche Anpassung von Umfängen bei Waffensystemen und Querschnittsgerät zur Erhöhung von Bereitschaft und Reaktionsfähigkeit sowohl zur Landes- als auch zur Bündnisverteidigung. Eine Aufschlüsselung der zu erwartenden Ausgaben nach Teilstreitkräften erfolgt dabei im Bundesministerium der Verteidigung nicht, da Bundeswehrplanung nur noch streitkräftegemeinsam – also teilstreitkraftübergreifend – erfolgt. Die tatsächliche Höhe der finanziellen Auswirkungen kann derzeit – sowohl für den Ausgabenbereich „Militärische Beschaffungen“ als auch für alle übrigen Ausgabenbereiche (z.B. Materialerhaltung, Infrastruktur) – noch nicht abschließend beziffert werden, da hierzu noch Untersuchungen laufen. Ergebnisse mit dem zeitlichem Horizont 2017 bis 2021 werden nach der Billigung durch die Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung in die Anmeldung zum Bundeshaushalt 2017 und dem 50. Finanzplan einfließen. Im Einklang mit dem Planungszyklus sind Ergebnisse nicht vor dem Abschluss der Finanzbedarfsanalyse 2017 im Jahr 2016 zu erwarten. Dabei ist dann auch der Zusammenhang zwischen den investiven Finanzbedarfen und den resultierenden Bedarfen (Frage 36b) für den Betrieb (z.B. Materialerhaltung) zu berücksichtigen. Über die Bereitstellung der Haushaltsmittel wird im Zuge des Aufstellungsverfahrens für den Bundeshaushalt 2017 und dem 50. Finanzplan zu entscheiden sein. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 36. Teilt das BMVg die Kostenschätzung des Inspekteurs des Heeres, Generalleutnant Bruno Kasdorf, nach der eine Vollausstattung des Heeres mit den Hauptwaffensystemen der Bundeswehr bis zum Jahr 2025 rund 20 Mrd. Euro benötigen würde (www.sueddeutsche.de vom 21. Mai 2015 „Der Investitionsbedarf ist riesig“)? a) Wie hoch wären die zu erwartenden Kosten für die anderen Teilstreitkräfte? b) Wie viel Geld würde für die Vollausstattung also insgesamt nötig sein, und wie sollte das im Einzelplan 14 abgebildet werden? Inspekteur des Heeres ist Generalleutnant Jörg Vollmer. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 35 verwiesen. 37. Wie oft ist es seit dem Jahr 2010 bei Übungen (z. B. im Rahmen von NATO NRF und EU Battle Groups) und bei Einsätzen zu Engpässen bei der Materialbereitstellung gekommen (bitte einzeln aufschlüsseln)? Die Materialbereitstellung für die Einsätze und Übungen folgt den operativen Vorgaben . Damit sind die Forderungen nach Material einer ständigen Anpassung an die Einsatzgegebenheiten unterworfen. Neue bzw. ergänzende materielle Forderungen werden nach Prüfung schnellstmöglich gedeckt, wobei der Zulauf des Materials in den Einsatzgebieten stetig aufwächst, da zu Beginn u.a. auch eine fachliche und logistische Ausbildung und Einweisung (im Inland) erfolgt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5899 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Es bleibt eine ständige Herausforderung, im dynamischen Umfeld des Einsatzes auf aktuelle materielle Einsatzbedarfe angemessen, schnell und flexibel zu reagieren , ohne einen ausgewogenen Fähigkeitsaufbau für das gesamte mögliche Einsatzspektrum aus den Augen zu verlieren. Die Streitkräfte entsenden grundsätzlich nur Gerät in Einsätze, das funktional den jeweiligen Erfordernissen entspricht. Im laufenden Einsatzbetrieb werden u.U. auftretende Engpässe bei der Materialbereitstellung je nach Signifikanz dem Parlament anlassbezogen im Rahmen der Unterrichtungen zur Kenntnis gebracht. 38. Zu welchen Einschränkungen kam es im vergangen Jahr aufgrund von Material - oder Personalengpässen im Grundbetrieb der Bundeswehr, also bei der Durchführung von Daueraufgaben, und in der Ausbildung – im Besonderen der Einsatzvorausbildung (bitte einzeln aufschlüsseln)? Grundsätzlich konnte die Bundeswehr im vergangenen Jahr sowohl die Daueraufgaben im Betrieb Inland als auch die Einsatzausbildung durchführen. Dies gelang allerdings in mehreren Fällen nur durch eine Priorisierung bei der Zuteilung von Material oder eine Ausbildung an Substituten. Zu Einzelheiten wird auf die Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung vom 22. Juni 2015 zum Jahresbericht 2014 des Wehrbeauftragten (Ausschussdrucksache Nr. 18(12)432) verwiesen , hier insbesondere auf die Punkte 4.2. bis 4.4. Besonders schwierig stellte sich im vergangenen Jahr die Ausbildung an Luftfahrzeugen dar, die vor allem durch die geringe Verfügbarkeit von einsatzbereiten Maschinen eingeschränkt wurde. Verschiedene Arbeitsgruppen, u.a. die Task Forces „Drehflügler“ und „Starrflügler“, sind mit der Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten beauftragt mit dem Ziel, die materielle Einsatzbereitschaft zu erhöhen . Im vergangenen Jahr konnten alle eingegangenen Verpflichtungen bezüglich der Durchführung von Dauereinsatzaufgaben ohne Einschränkungen erfüllt werden. 39. Wird die Bundeswehr als lead nation einer EU Battle Group im Jahr 2016 in der Lage sein, für die eingemeldeten Truppenteile das potentiell benötigte Material im hinreichenden Umfang durchhaltefähig zur Verfügung zu stellen, und wenn nein, in welchen Bereichen kann dies warum nicht sichergestellt werden? Die materielle Ausstattung der für die EU Battle Group 2016 vorgesehenen Truppenteile kann durch die Bundeswehr aus jetziger Sicht in einem der Aufgabe Rechnung tragendem Umfang sichergestellt werden. 40. Wie viele den Anforderungen der NATO entsprechend ausgestattete Gefechtsverbände in welcher Größe kann die Bundeswehr derzeit nach den bisherigen Erkenntnissen aus der Testphase der „Very High Readiness Joint Task Force“ aufstellen? Deutschland hat gegenüber der NATO für das Jahr 2015 neben dem deutschen Anteil zur Interim Very High Readiness Joint Task Force (IVJTF) sechs Gefechtsverbände der Landstreitkräfte (Brigaden zu jeweils ca. 2 500 bis 4 000 Soldatinnen und Soldaten) als NATO Deployable Force und eine weitere Brigade (ca. 4 000 Soldatinnen und Soldaten) als "Other Forces" angezeigt. Vom Jahr 2017 an ist Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5899 geplant, einen luftbeweglichen Einsatzverband über die bereits im Rahmen der nationalen Krisenvorsorge verfügbaren Kräfte hinaus innerhalb von 20 Tagen bereitzustellen . 41. Wird die Bundeswehr in der Lage sein, die der NATO im Rahmen der Landesund Bündnisverteidigung zu stellende verstärkte Division bestehend aus drei Brigaden durchhaltefähig voll auszustatten, und wenn ja, ab wann? Deutschland kommt seinen Verpflichtungen im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung nach. Inwieweit die veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen und die daraus resultierenden Beschlüsse vom NATO-Gipfel im September 2014 in Wales eine Anpassung notwendig machen, wird derzeit noch geprüft. 42. Wie definiert und differenziert die Bundeswehr derzeit die Einsatzfähigkeit ihrer Hauptwaffensysteme? Wie wird diese systematisch festgehalten und an die entsprechenden Planungsstellen weitergegeben, und sollte es Engpässe geben, welche Maßnahmen werden durch wen in welchem Zeitraum ergriffen, um die Einsatzfähigkeit wieder herzustellen (bitte detailliert darlegen)? Generell ist die Einsatzfähigkeit das Vermögen, mit den personellen, materiellen, infrastrukturellen, aufbau- und ablauforganisatorischen sowie betrieblichen Gegebenheiten (einschließlich der Leistungen Dritter) einen Auftrag erfüllen zu können . Die Hauptwaffensysteme stellen dabei als materielle Ressourcen Fähigkeitsbeiträge bereit, welche in den Abstufungen - einsatzfähig, - einsatzfähig mit Einschränkungen, - einsatzfähig mit signifikanten Einschränkungen, - nicht einsatzfähig, - Fähigkeit nicht vorhanden durch das Fähigkeitsmanagement der Bundeswehr mit Bezug zur Aufgabenerfüllung der Bundeswehr bewertet werden. Die Einsatzfähigkeit bildet somit die Basis für die planerische Bewertung des Fähigkeitsportfolios und damit der grundsätzlichen Leistungsfähigkeit der Bundeswehr. Demgegenüber ist die tagesaktuelle Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft einzelner Ressourcen nicht Betrachtungsgegenstand im Rahmen der Bewertung der Einsatzfähigkeit. Die Einsatzfähigkeit stellt innerhalb des Fähigkeitsmanagements der Bundeswehr den wesentlichen Bewertungsgegenstand dar. Die Bewertung erfolgt innerhalb der Fähigkeitslage Bundeswehr, auf welche alle im Geschäftsprozess Fähigkeitsmanagement involvierten Stellen ebenenübergreifend zugreifen. Damit ist die verzugslose Identifizierung von Fähigkeitsdeltas sichergestellt, welche dann dem Integrierten Planungsprozess folgend in Maßnahmen zur Anpassung des Fähigkeitsprofils der Bundeswehr münden. Dies betrifft alle Maßnahmen zum Schließen identifizierter Fähigkeitslücken, zum Fähigkeitserhalt, aber auch zum Fähigkeitsabbau . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5899 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 43. Welche Maßnahmen werden für welche Fähigkeiten ergriffen, um Interoperabilität , Flexibilität, schnellere Verlegefähigkeit und schnellere Bereitstellung herzustellen? Für welche Verbände und Einheiten, welche Fähigkeiten und welches Personal trifft dies zu (bitte einzeln aufschlüsseln)? Die Forderung nach einer schnellen Verlegung und Bereitstellung von Kräften stellt sich aktuell im Lichte möglicher Einsätze der IVJTF und betrifft zunächst den Aspekt der Fähigkeit der Bundeswehr, sowohl ihre nationalen IVJTF-Anteile als auch Kräfte verbündeter Staaten im Rahmen des Transits in Deutschland sowie aus Deutschland heraus und zurück verlegen zu können. Die daraus resultierenden Handlungsfelder sind identifiziert und werden aktuell sowohl innerhalb der Bundesregierung als auch in den Gremien der NATO mit dem Ziel der Harmonisierung und/oder Beschleunigung von Abläufen untersucht. Für weitere diesbezügliche Einzelheiten wird auf den Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verlegefähigkeit von Fahrzeugen und Material der Bundeswehr auf Straße, Schiene und See/Luft in der Aktualisierung vom 13. Mai 2015 (Ausschussdrucksache Nr. 18(12)398) Bezug genommen. Die deutschen IVJTF-Anteile werden durch die nachfolgend aufgeführten Einheiten und Verbände mit einer Gesamtpersonalstärke von 2 700 Soldatinnen und Soldaten gestellt: Land (Heer, SKB, Zentraler Sanitätsdienst Bundeswehr) DEU Anteil I.DEU/NLD Korps mit I. Deutsch-Niederländisches Korps Münster  Stabs-/Unterstützungsbataillon Stabs-/Unterstützungsbataillon I.DEU/NLD Korps Münster  Sanitätsstaffel Einsatz Sanitätsunterstützungszentrum Augustdorf  Führungsunterstützungsbataillon Führungsunterstützungsbataillon I.DEU/NLD Korps Eibergen (NLD)  Führungsunterstützungsstaffel (1st NSB) 1st NATO Signal Bataillon Wesel  Deutscher Anteil Medical Cell Kommando Schnelle Eingreifkräfte Sanitätsdienst Leer  Feldjägerzug Feldjägerregiment 2 Hilden  GeoInfo-Element Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr Euskirchen  2 Erkd/VbdgTrp DEU CIMIC Support Unit Zentrum für Zivil-Militärische Zusammenarbeit Nienburg  Personal Joint Logistics Support Group Head Quarter DEU Anteil IRF Brigade mit Panzergrenadierbrigade 37 Frankenberg  1 Panzergrenadierbataillon(+/-) Panzergrenadierbataillon 371 Marienberg Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/5899  1 Sanitätsstaffel Einsatz Sanitätsunterstützungszentrum Stetten a.k.M.  1 Versorgungskompanie Versorgungsbataillon 131 Bad Frankenhausen  1 Panzerartilleriebatterie Artilleriebataillon 345 Idar-Oberstein  1 Aufklärungskompanie Aufklärungsbataillon 13 Gotha  1 Panzerpionierzug Panzerpionierbataillon 701 Gera  1 Sanitätsverband Einsatz Sanitätsunterstützungszentrum Hammelburg Nationale Unterstützungskräfte (NUK) mit  Stab DEU KtgtFhr i.E.  Einsatzunterstützungsverband(-) mit  1 Stabs- und Versorgungskompanie Logistikbataillon 467 Volkach  1 Nachschubkompanie Logistikbataillon 467 Volkach  1 Instandsetzungskompanie Logistikbataillon 467 Volkach  1 Führungsunterstützungskompanie Führungsunterstützungsbataillon 381 Storkow  1 Sanitätskompanie Einsatz Sanitätsunterstützungszentrum Berlin  1 Feldjägerzug Feldjägerregiment 2 Hilden Luft (Luftwaffe, ZSanDstBw)  1 Modul Air and Missile Defence Flugabwehrraketengeschwader 1 Husum  1 Sanitätsstaffel Einsatz (Role 1) Sanitätsunterstützungszentrum Neubrandenburg  1 A310 MRTT (in Tankerkonfiguration) Flugbereitschaft BMVg Köln  1 C-160 Modul (Lufttransport / TacAirMedEvac) Lufttransportgeschwader 61 Penzing (inkl. luftwaffenspezifischer Einsatz Logistik) See (Marine)  Personal Logistik Marinekommando Rostock  Personal Marineschifffahrtsleitung Marinekommando Rostock Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5899 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode  1 Fregatte Einsatzflottille 2 Wilhelmshaven  1 Minenabwehreinheit Einsatzflottille 1 Kiel 44. Welche Ergebnisse hat die Prüfung kurz- und langfristiger Modernisierungsund Ergänzungsschritte ergeben, die die Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen in ihrem Interview mit der „Redaktion der Bundeswehr“ im Februar 2015 ankündigte? So diese Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, wann liegen hier Ergebnisse vor, und in welchen Bereichen findet eine Prüfung durch welche Stellen statt? Die Prüfung des kurz- bis langfristigen Modernisierungsbedarfs ist ein kontinuierlicher Prozess, der vor, während und nach dem Vorliegen des Weißbuchs ständig weitergeführt wird. In der Folge des NATO-Gipfels in Wales wurden erste Maßnahmen der Adaption der Ausprägung des Fähigkeitsprofils eingeleitet und umgesetzt. Zu den kurzfristigen Maßnahmen zählt u.a. das Aufstellen und Beüben der IVJTF im ersten Halbjahr 2015 im Rahmen der Umsetzung des Readiness Action Plan (RAP) der NATO. Hierbei wurde der Bundeswehr gerade in der Initialphase eine wesentliche Rolle zuteil. Zu zeitlich nachfolgenden Maßnahmen wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 25 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 45. Inwiefern beabsichtigt die Bundeswehr, bisher für die Aussonderung vorgesehene Waffensysteme im Bestand zu halten und weiter zu nutzen (bitte aufschlüsseln nach Waffensystem, geplanter Verwendungszusammenhang)? Grundsätzlich ist die Prüfung zur Anhebung der bisher festgelegten Obergrenzen für strukturrelevante Hauptwaffensysteme noch nicht abgeschlossen. Auf der Grundlage der in diesem Zusammenhang herbeizuführenden Entscheidungen wird festzulegen sein, in welchem Umfang bisher für die Aussonderung vorgesehene Waffensysteme in der Nutzung gehalten werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333