Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 31. August 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/5903 18. Wahlperiode 02.09.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Annalena Baerbock, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5787 – Lebensmittelverschwendung beenden Vorbemerkung der Fragesteller Die Datenlage zum Ausmaß der Lebensmittelverluste auf allen Stufen der Wertschöpfungskette ist in Deutschland nach wie vor mangelhaft. Diese fehlende Datengrundlage führt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Maßnahmen zur Beendigung der Lebensmittelverschwendung“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/2863) als Argument dafür an, warum sie „die Einführung eines quantitativen Ziels zur Lebensmittelabfallvermeidung derzeit kritisch“ sehe. Dies steht im Widerspruch zu den erklärten Zielen der Europäischen Union (EU) sowie der Bundesregierung, die Lebensmittelabfälle bis zum Jahr 2020 zu halbieren (www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2013/154-Bilanz_ Zu-gut-fuer-die-Tonne.html). Die Halbierung der Lebensmittelverluste bis zum Jahr 2030 wird auch im Rahmen der Nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs), die im September 2015 in Paris verabschiedet werden sollen, vorgeschlagen. Wenn die Datengrundlage fehlt, um selbstgesteckte Ziele zu erreichen, muss die Bundesregierung diese Daten erheben und endlich aktuelle und verlässliche Zahlen zum Ausmaß der Verluste auf den verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette präsentieren. Besonders darüber, was in den gewerblichen Prozessen vom Acker über die Lebensmittelindustrie sowie der Gastronomie bis zum Handel weggeworfen wird, kursieren die unterschiedlichsten Zahlen. Hierdurch kommt es auch zu unterschiedlichen Aussagen, wie hoch die Gesamtmenge an Lebensmittelverlusten in Deutschland ist – eine aktuelle Untersuchung des World Wide Fund For Nature (WWF Deutschland) kommt auf 18 Millionen Tonnen statt der von der Bundesregierung angenommenen Gesamtmenge von 11 Millionen Tonnen. Ebenso kommen die Studien zu unterschiedlichen Aussagen zum jeweiligen Anteil von Landwirtschaft, Industrie, Handel, Großabnehmern und Verbrauchern . Während die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Auftrag gegebene Studie der Universität Stuttgart aus dem Jahr 2012 zu dem Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5903 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ergebnis kommt, dass rund 61 Prozent der Lebensmittelverluste aus Privathaushalten stammen, geht eine aktuelle Untersuchung des WWF davon aus, dass der Anteil der Endverbraucher an der Lebensmittelverschwendung ca. 40 Prozent der Lebensmittelverschwendung ausmacht. Bereits im Jahr 2012 haben die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Bundesregierung in einem fraktionsübergreifenden Antrag „Lebensmittelverluste reduzieren“ (Bundestagsdrucksache 17/10987) aufgefordert, konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung zu ergreifen. Umgesetzt wurden diese Forderungen bis heute zum Großteil nicht. Im aktuellen Antrag „Gesunde Ernährung stärken – Lebensmittel wertschätzen“ (Bundestagsdrucksache 18/3726) haben die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD die Bundesregierung daher an die gemeinsamen Forderungen erinnert und diese erneut bekräftigt. Explizit wird die Forderung nach einer Zielmarkenvereinbarung mit der Wirtschaft genannt. Bisher hat Deutschland keine konsistente und effektive Strategie gegen Lebensmittelverschwendung entwickelt und keine verbindlichen Branchenlösungen bzw. Vereinbarungen mit den Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette getroffen (siehe Antwort zu Frage 17 auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2863). Der Großteil der Maßnahmen setzt auf die privaten Haushalte. Andere Länder wie Großbritannien, Frankreich oder Dänemark sind deutlich progressiver. Dort wurden konkrete, z.T. gesetzliche Maßnahmen ergriffen bzw. nationale Strategien erarbeitet, um die Verluste einzudämmen. 16 Parlamente aus den EU-Mitgliedstaaten haben zudem die Europäische Kommission aufgefordert, einen EU-weiten Reduktionsplan vorzulegen. In Nordrhein-Westfalen hat der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Johannes Remmel, einen Runden Tisch ins Leben gerufen, bei dem die verschiedenen Akteure gemeinsam daran arbeiten, Lebensmittelverluste auf allen Stufen der Wertschöpfungskette zu verringern. Die Bundesregierung lehnte es dahingegen bislang ab, entsprechende konkrete Maßnahmen entlang der Wertschöpfungskette auch in Deutschland zu ergreifen , sondern setzt lediglich auf Freiwilligkeit und Good Will bei der Wirtschaft (siehe Antwort zu Frage 17 auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2863). In ihren Maßnahmen hat sie sich bislang fast ausschließlich auf Privathaushalte fokussiert. Dies greift auch angesichts jüngster Zahlen wie der des WWF, wonach rund 60 Prozent der Lebensmittelverschwendung bereits bei Verarbeitern, dem Lebensmitteleinzelhandel, Kantinen oder Restaurants entstehen , deutlich zu kurz. Hält die Bundesregierung am Ziel fest, die Lebensmittelverluste bis 2020 zu halbieren? Wenn ja, inwiefern spiegelt sich dies im Entwurf des Bundeshaushaltsplan für 2016 wider? Das Ziel, die vermeidbaren Lebensmittelabfälle in der Europäischen Union bis 2020 auf die Hälfte zu reduzieren, hat die Europäische Kommission im Rahmen ihres Plans zu einem ressourceneffizienten Europa (Roadmap to a resource-efficient Europe, 2011) als Zielmarge genannt. Im Jahr 2014 wurde im Rahmen des EU-Vorschlags zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie ein neues Reduktionsziel für die Lebensmittelverschwendung (Reduzierung der Lebensmittelabfälle EU-weit um 30 Prozent bis 2025) vorgeschlagen. Der Festlegung von Reduktionszielen stand und steht die Bundesregierung auch heute noch im Grundsatz positiv gegenüber. Allerdings hält die Bundesregierung die Vorgabe von Reduktionszielen nur dann für sinnvoll, wenn diese auch mess- und überprüfbar sind, wenn also Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/oooo Start- und Zielpunkte hinreichend verlässlich quantifiziert werden können. Unklare Begriffsdefinitionen und offene Fragen zur Erhebungsmethodik waren unter anderem der Grund dafür, dass der EU-Vorschlag zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie im Frühjahr 2015 von der Europäischen Kommission zurückgezogen wurde. Der Vorschlag wird derzeit überarbeitet. Das Europäische Parlament hat in seiner Sitzung am 9. Juli 2015 die Europäische Kommission aufgefordert, bis Ende 2015 Zielvorgaben, Maßnahmen und Instrumente zur effizienten Erfassung von Lebensmittelabfällen und auch verbindliche Zielvorgaben für die Verringerung von Lebensmittelabfällen entlang der gesamten Wertschöpfungskette vorzuschlagen. Inwiefern erhebt die Bundesregierung die momentan noch fehlenden Daten zu Ausmaß und Gründen der Lebensmittelverluste entlang der Wertschöpfungskette oder plant dies? Die Bundesregierung beabsichtigt, neue Zahlen für alle Stufen der Wertschöpfungskette zu ermitteln auf der Basis von Verfahren, die im Rahmen des EU-Fusions -Projekts als valide Erhebungsmethoden anerkannt wurden. Eine entsprechende Erfassung der Lebensmittelabfälle bei den Endverbrauchern wird nach derzeitiger Planung noch in diesem Jahr beginnen. Die Ermittlung der Lebensmittelabfälle ist ein wichtiger Beitrag zur Evaluierung der Initiative Zu gut für die Tonne!. Ein weiterer Beitrag zur Klärung der Datenfrage wird vom Forschungsprojekt REFOWAS (siehe Antwort zu Frage 3) erwartet. Sind im Bundeshaushaltsplan für 2016 Mittel vorgesehen, um ein entsprechendes Forschungsprojekt zu finanzieren; wenn ja, in welcher Höhe und mit welchem Zeitplan; wenn nein, warum nicht? Für die Initiative Zu gut für die Tonne! sind im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2016 1 Million Euro vorgesehen, die flexibel und bedarfsgerecht eingesetzt werden können. Finanzmittel für eventuell im Zusammenhang mit der Erfassung von Lebensmittelabfällen auf den Stufen der Wertschöpfungskette noch bestehenden Forschungs - oder Entscheidungshilfebedarf sowie für die Datenerhebungen werden aus den einschlägigen Haushaltstiteln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bereitgestellt. Derzeit wird zudem von der Bundesregierung das Forschungsvorhaben „Wege zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen – Pathways to reduce food waste (REFOWAS ): Maßnahmen, Bewertungsrahmen und Analysewerkzeuge sowie zukunftsfähige Ansätze für einen nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln unter Einbindung sozio-ökologischer Innovationen“ gefördert. Für das Forschungsvorhaben steht ein Budget von 1 209 672 Euro zur Verfügung. Das Forschungsvorhaben hat eine Laufzeit vom 1. Juni 2015 bis 31. Mai 2018. Für 2016 sind für dieses Projekt Mittel in Höhe von 304 000 Euro im Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung veranschlagt. Ziel des Vorhabens ist es, den Agrar- und Ernährungssektor entlang seiner Wertschöpfungsketten hinsichtlich der Entstehung von Lebensmittelabfällen und insbesondere dem Anteil an vermeidbaren Abfällen zu analysieren sowie Strategien und Ansatzpunkte für Maßnahmen zur Abfallreduzierung zu identifizieren und praktisch zu erproben. Hierfür wird zum einen eine ganzheitliche, sektorale Ana- Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5903 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lyse des Gesamtsystems durchgeführt, zum anderen werden verschiedene Teilbereiche in der Praxis anhand von Fallstudien (Obst/Gemüse, Backwaren, Schulverpflegung ) detaillierter untersucht. Daneben wurden im Rahmen des im Auftrag des Bundesumweltministeriums vergebenen Forschungsvorhabens „Entwicklung von Instrumenten zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen“ die mit der Entstehung von Lebensmittelabfällen verbundenen Umweltauswirkungen qualitativ beschrieben und quantifiziert. Die Ergebnisse des Vorhabens stellen eine Basis für die Abschätzung der Umweltrelevanz von Abfallvermeidungsaktivitäten in diesem Bereich dar. Welche weiteren Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den vom WWF vorgelegten Zahlen zum Ausmaß der Lebensmittelverluste in Deutschland bezüglich a) der Gesamtmenge? b) der Anteile der Verluste in den unterschiedlichen Stufen der Wertschöpfungskette ? Die WWF-Studie belegt tendenziell die Ergebnisse der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Auftrag gegebenen Studie der Universität Stuttgart. Auf Grund der mangelnden Datenlage haben beide Studien auch auf Daten aus anderen Industrieländern zurückgegriffen. Die höhere Gesamtmenge im Vergleich zur Stuttgarter Studie resultiert unter anderem aus der Einrechnung von Ernte- und Nachernteverlusten, die zu niedrigeren Prozentanteilen bei den übrigen Stufen der Wertschöpfungskette geführt haben. Die Endverbraucher tragen nach beiden Studien mengenmäßig den weitaus größten Anteil an den Lebensmittelverlusten insgesamt. Durch die Betrachtung der gesamten Kette sind die privaten Haushalte laut WWF-Studie zwar „nur“ für knapp 40 Prozent der Nahrungsmittelverluste verantwortlich (laut Stuttgarter Studie sind es 61 Prozent, ohne Landwirtschaft), aber die mengenmäßigen Konsumverluste der privaten Haushalte übersteigen sogar die Zahlen aus der Stuttgarter Studie (7,23 Millionen Tonnen zu 6,67 Millionen Tonnen). Der Anteil der vermeidbaren Verluste bei den Endverbrauchern wird in beiden Studien auf rund zwei Drittel geschätzt. Inwiefern hält die Bundesregierung an ihrer Strategie fest, mit ihrer Initiative gegen Lebensmittelverschwendung “in erster Linie auf Information und Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher“ (Bundestagsdrucksache. 18/2863) zu zielen? Die Bundesregierung fühlt sich, auch durch die WWF-Studie, in ihrer Auffassung bestätigt, dass die Information und Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher ein wesentliches Element zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung ist und auch bleiben wird. Die Bundesregierung wird ihre Aktivitäten künftig aber stärker als bisher auch auf die übrigen Akteure der Wertschöpfungskette ausrichten . Plant die Bundesregierung, eine nationale Strategie bzw. einen Aktionsplan zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung zu erstellen? Wenn ja, wann ist damit zu rechnen und wie weit ist die Planung diesbezüglich; wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/oooo Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Initiative Zu gut für die Tonne! das Grundelement für eine nationale Strategie zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung . Die Initiative ist nicht statisch, sondern sie wird ständig weiterentwickelt und ergänzt. Es wurden, und es werden auch künftig, zahlreiche Anregungen aus der Wirtschaft und Politik aufgenommen ebenso wie aus dem Bereich der Nichtregierungsorganisationen. Hierzu gehören zum Beispiel eine noch stärkere Fokussierung auf die übrigen Akteure entlang der Wertschöpfungskette und die Schaffung einer validen, EU-konformen Datengrundlage als Basis für die Festlegung von Reduktionszielen. Auch aus dem laufenden Forschungsprojekt REFOWAS (siehe Antwort zu Frage 3) werden Ergebnisse erwartet, die in Aktivitäten zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung einfließen. Inwiefern plant die Bundesregierung nach der Auftaktkonferenz im März 2012 weitere größere Veranstaltungen bzw. Runde Tische zur besseren Koordinierung der verschiedenen Akteure entlang der Lebensmittelkette? Wann werden diese stattfinden? Falls keine weiteren Veranstaltungen geplant sind, was sind hierfür die Gründe? Ab Herbst 2015 werden mit maßgeblichen Akteuren entlang der Wertschöpfungskette Gespräche über deren Beiträge und Initiativen zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung geführt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Wirtschaftsbeteiligten nicht zuletzt aus ökonomischen Überlegungen ein Eigeninteresse an der Reduzierung unnötiger Lebensmittelabfälle haben (siehe auch Antwort zu Frage 9). Für die Gespräche und Veranstaltungen liegt noch kein abgestimmter Zeitplan vor. Zu welchen konkreten Ergebnissen haben die von der Bundesregierung genannten Gespräche mit verschiedenen Akteuren der Lebensmittelkette geführt ? Welche Gespräche fanden konkret wann und mit wem statt; welche weiteren Gespräche sind wann und in welchem Rahmen geplant? (siehe Vorbemerkung und Antwort der Bundesregierung auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 18/2863 von Bündnis 90/DIE GRÜNEN) Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Zahlreiche Gespräche auf Fachebene hat es 2015 bereits mit dem DEHOGA gegeben, der die Initiative Zu gut für die Tonne! bereits von Beginn an unterstützt. Dabei ging es um die Aktion „restlos genießen“ – eine Gemeinschaftsaktion von Zu gut für die Tonne! und greentable, dem Portal für nachhaltige Gastronomie. Auf einem gemeinsamen Pressetermin mit Bundesminister Schmidt und dem DEHOGA werden Ende September 2015 Maßnahmen zum Fortgang der Aktion „restlos genießen“ und zur Unterstützung für die Initiative Zu gut für die Tonne! vorgestellt. Wird die Bundesregierung in Zukunft verstärkte Anstrengungen unternehmen , um auch Handel, Erzeuger und Gastronomie mit in die Verantwortung zur Vermeidung der Verluste zu nehmen? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen, Mitteln und Zeitplänen? Wenn nein, inwiefern ist dies nach Ansicht der Bundesregierung vereinbar mit dem Willen der Regierungsfraktionen im Bundestag, die wiederholt die Vereinbarungen von Zielmarken mit der Wirtschaft eingefordert haben? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5903 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Bundesregierung beabsichtigt, neben den Verbrauchern künftig auch verstärkt Handel, Erzeuger und Gastronomie mit in die Verantwortung zur Vermeidung von Lebensmittelverlusten zu nehmen. Hierzu gehören auch Gespräche über die Festlegung von Reduktionszielen. Dafür möchte Bundesminister Schmidt die Branchenverbände entlang der Wertschöpfungskette gewinnen – auch mit Blick auf das gute Beispiel der multinationalen Lebensmittel- und Getränkekonzerne, die sich zum Ziel gesetzt haben, bis 2025 ihre Lebensmittelabfälle um 50 Prozent zu reduzieren. Erste Gespräche mit den Branchenvertretern sind noch in diesem Jahr geplant. Inwiefern will die Bundesregierung Unternehmen und Gastronomie in Zukunft besser dabei unterstützen, Ursachen für Lebensmittelabfälle zu identifizieren und Abfallmengen zu quantifizieren bzw. zu reduzieren? Hinsichtlich der Maßnahmen im Rahmen der Initiative Zu gut für die Tonne! wird auf die Antworten zu den Fragen 19 und 20 verwiesen. Weiterhin werden im Rahmen des Projekts REFOWAS (siehe Antwort zu Frage 3) unter anderem Informationsmaterialien erstellt, die konkrete, an die jeweilige Zielgruppe (u.a. Backhandwerk , Gemüse- und Obstbau) angepasste Informationen und Handlungsoptionen (Flyer, Broschüren, Plakate, Checklisten, etc.) enthalten. Zudem sind die Branchen auch selbst aktiv. Viele Unternehmen sind Mitglied bei united against waste. Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, aus unternehmerischer Verantwortung heraus die Aufmerksamkeit auf die Lebensmittelverschwendung zu lenken, und erarbeitet gleichzeitig Lösungsmöglichkeiten zur Abfallvermeidung. Liegen der Bundesregierung Daten darüber vor, welcher Anteil der im Einzelhandel nicht verwendeten Lebensmittel Tafeln oder vergleichbaren Zwecken zugeführt wird? Ist geplant, diesen Anteil zu erhöhen? Wenn ja, welche Instrumente sind dafür vorgesehen, und wenn nein, warum nicht? Der Bundesregierung liegen keine Daten darüber vor, welcher Anteil der im Einzelhandel nicht verwendeten Lebensmittel Tafeln oder vergleichbaren Zwecken zugeführt wird. Die Bundesregierung sieht kein Erfordernis, als Mittler zwischen Tafeln und Handel aufzutreten. Im Jahresbericht 2014 der Tafeln wird die Zusammenarbeit mit dem Handel als sehr gut bezeichnet. Liegen der Bundesregierung Daten darüber vor, welcher Anteil von Lebensmitteln nicht vermarktet wird, weil er Vorgaben des Einzelhandels (Handelsklassen , GlobalGAP, etc.) nicht gerecht wird, die sich nicht auf Gesundheitsschutz oder Geschmack beziehen? Gibt es Bestrebungen, diesen Anteil zu verringern, oder die Lebensmittel über andere Kanäle für die menschliche Ernährung verfügbar zu machen? Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Daten vor. Im Übrigen werden Produkte, die nicht den Qualitätsstandards des Handels genügen, auch anderweitig verwertet. Sie können direkt ab Hof oder auf Märkten verkauft oder verarbeitet werden (Säfte, Konserven, Futtermittel). Darüber hinaus gibt es bereits Initiativen, die in Absprache mit den Bauern nicht vermarktbare Produkte von freiwilligen Erntehelfern für den Eigenbedarf oder für soziale Einrichtungen ernten lassen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/oooo Welche konkreten Erkenntnisse und Ergebnisse wurden beim Treffen der Landwirtschaftsminister der G20 gewonnen, das unter dem Titel „Sustainable food systems and reduction of food losses“ am 7. und 8. Mai in Istanbul stattfand ? Welche Vereinbarungen wurden mit welchen Maßnahmenprogrammen und Zeitplänen getroffen? Welche Positionen, Schwerpunktsetzungen und Maßnahmenvorschläge wurden von Seiten der Bundesregierung eingebracht? Bei ihrem Treffen am 7. und 8. Mai 2015 in Istanbul haben sich die Agrarminister der G20 in einem Kommuniqué verpflichtet, sich der Herausforderung der weltweiten Ernährungssicherung der bis zum Jahr 2050 auf über 9 Milliarden Menschen anwachsenden Bevölkerung zu stellen. Als ein entscheidender Beitrag hierzu wird die Verringerung von Nahrungsmittelverschwendung und -verlusten mit ihren negativen ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen hervorgehoben . Mit Blick auf die unterschiedlichen Situationen in den einzelnen Ländern weisen die Agrarminister auf die Notwendigkeit hin, das ökonomische und physische Ausmaß von Verlusten und Verschwendung besser einschätzen zu können und die vielfältigen Erfahrungen der Länder zu deren Reduzierung auszutauschen . Hierzu wurde die Bildung einer Plattform in Zusammenarbeit u.a. mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) initiiert . Die Bundesregierung hat diese Schwerpunktsetzung der türkischen G20- Präsidentschaft unterstützt und beteiligt sich aktiv an der Umsetzung der Beschlüsse . So hat sich Deutschland im Rahmen eines Treffens der Agricultural Chief Scientists (MACS) der G20-Staaten Ende Juli 2015 in Izmir bereit erklärt, die Federführung in einer Arbeitsgruppe zu übernehmen, die, unter anderem in Absprache mit der FAO, ein Mapping bestehender Forschungsaktivitäten im Bereich „Food Losses and Food Waste“ erstellen soll. Das Thünen-Institut wurde inzwischen mit der Erstellung eines Konzepts beauftragt. Durch wen wurde die Bundesregierung personell bei der Konferenz „No more food to waste“ in Den Haag vertreten und mit welchen Zielen und Strategien hat sich die Bundesregierung im Rahmen dieser Konferenz eingebracht? Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft war auf der Konferenz „No more food to waste“ in Den Haag auf Fachebene vertreten und nahm an den zahlreichen, im Rahmen der Konferenz angebotenen Arbeitsgruppensitzungen teil. Inwiefern steht die Bundesregierung darüber hinaus mit anderen (EU-)Staaten im Austausch, um nationale Maßnahmen zur Eindämmung der Lebensmittelverschwendung zu koordinieren? Ein Vertreter des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft nimmt regelmäßig an den Sitzungen der im Herbst 2014 auf EU-Ebene von der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf Ebene der Mitgliedstaaten ins Leben gerufenen Experten-Arbeitsgruppe „Food Waste and Food Losses“ teil. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppentreffen werden unter anderem Best PracticeBeispiele aus den Mitgliedstaaten vorgestellt. Im Hinblick auf das auf internationaler Ebene geplante Mapping von Forschungsaktivitäten wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5903 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zudem gibt es bilaterale Kontakte. So wird im September 2015 ein Gespräch mit einem Vertreter von WRAP, eines staatlich geförderten Privatunternehmens, stattfinden , das in Großbritannien u.a. auch Daten zur Lebensmittelverschwendung ermittelt und die Akteure entlang der Wertschöpfungskette mit Tipps und Empfehlungen über Möglichkeiten der Vermeidung von Lebensmittelabfällen informiert. Welche Pläne und Maßnahmen aus anderen (EU-)Ländern wird die Bundesregierung auch für Deutschland aufgreifen? Wann wird dies geschehen? Die Bundesregierung ist offen für Best Practice-Beispiele anderer Staaten, sofern diese mit dem grundsätzlichen nationalen Ansatz vereinbar sind und sinnvollerweise auf die nationalen Gegebenheiten übertragen werden können. Welchen Stand hat die Überprüfung des Katalogs von Kriterien zur Festlegung von Ausnahmen von der Verpflichtung zur Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums auf EU-Ebene? Im Rahmen der Vorbereitung zur 42. Sitzung des Codex Alimentarius Komitees für Lebensmittelkennzeichnung (CCFL) hatte die Europäische Kommission im Mai 2014 mit einem Arbeitspapier Diskussionen zu möglichen weiteren Ausnahmen von der nach der sogenannten Lebensmittel-Informationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011verpflichtenden Angabe zum Mindesthaltbarkeitsdatum angestoßen , jedoch nach der CCFL-Sitzung nicht weiter diskutiert. Auf Fachebene hatte die Europäische Kommission im Mai 2015 mündlich mitgeteilt, dass weitere Diskussionen derzeit nicht geplant sind. Welche Lebensmittel sollten nach Ansicht der Bundesregierung in Zukunft nicht mit Mindesthaltbarkeitsdatum gekennzeichnet werden? Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist das Datum, bis zu dem das Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält (z.B. Zusammensetzung, Farbe, Geschmack, Konsistenz). Bei der Prüfung, ob weitere Lebensmittel, die bisher noch nicht von der verpflichtenden Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums ausgenommen sind, für eine mögliche Befreiung von dieser Angabe in Betracht kommen, ist auch der Informationsbedarf der Verbraucherinnen und Verbraucher bezüglich dieser spezifischen Eigenschaften zu berücksichtigen. Welche Maßnahmen hat die derzeitige Bundesregierung ergriffen, um die Lebensmittelverschwendung in öffentlichen Einrichtungen zu verringern? Gab es weitere Anstrengungen von Seiten der Bundesregierung außer dem Schreiben der ehemaligen Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz , Ilse Aigner, im Jahr 2012 an ihre Kolleginnen und Kollegen, in welchem diese auf die „Vorbildwirkung öffentlicher Einrichtungen hingewiesen und empfohlen [hat], verschiedene Portionsgrößen in Kantinen anzubieten“ (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 18/2863 von Bündnis 90/DIE GRÜNEN)? Die Bundesregierung hat mittlerweile einen Leitfaden zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen bei Veranstaltungen mit Verpflegung vorgelegt, der sich vorwiegend an öffentliche Einrichtungen richtet. Außerdem sind im Zuge der Überarbeitung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für die Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/oooo verschiedenen Lebenswelten (z.B. für Kindertagesstätten, Schulen, Seniorenverpflegung ) inzwischen mehrere Aspekte mit Bezug zur Lebensmittelverschwendung aufgenommen worden. Hierzu gehören die „Vermeidung von Speiseresten“ sowie die „Bereitstellung von unvermeidbaren Abfällen zur Energiegewinnung oder zu weiterer Verwendung“. In den Fußnoten dieser Qualitätsstandards wird zudem explizit auf weiterführende Informationen hingewiesen, u.a. auch auf die Initiative Zu gut für die Tonne! des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft . Bundesminister Schmidt hat sich ferner im Jahre 2014 an seine Kolleginnen und Kollegen auf Bundes- und Landesebene gewandt und für die Umsetzung der Kantinenrichtlinie geworben. Wann wird es den ebenfalls in der Antwort der Bundesregierung angekündigten Leitfaden für Veranstaltungen mit Verköstigung geben und an wen soll sich dieser richten? Der Leitfaden zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen bei Veranstaltungen mit Verpflegung liegt vor. Er richtet sich vorwiegend an öffentliche Einrichtungen. Im neuesten Newsletter der Initiative Zu gut für die Tonne! wurde er vorgestellt und auf die Bestellmöglichkeit hingewiesen. Zusätzlich wird er an Multiplikatoren , wie z.B. Kommunen und Behörden, versandt. Wann werden die Ergebnisse der für 2015 geplanten Verbraucherbefragung zur Evaluation der Initiative „Zu gut für die Tonne“ veröffentlicht? Wer wird bzw. wurde hierzu befragt? Wann soll diese Befragung zur Feststellung von Verhaltensänderungen wiederholt werden, und sollen dabei die gleichen Personen befragt werden? Die repräsentative Verbraucherbefragung zur Feststellung der Lebensmittelabfälle soll noch in diesem Jahr beginnen. Um saisonale Effekte auszuschalten, sind im Verlauf eines Jahres vier Erhebungsperioden geplant, so dass endgültige Ergebnisse erst Ende 2016 vorliegen werden. Es besteht zudem die Option, über die mengenmäßige Erfassung hinaus Zusatzfragen zu stellen. Es ist geplant, diese Befragung 2019/2020 zu wiederholen und dabei im Rahmen des Haushaltspanels, soweit möglich, die gleichen Haushalte/Personen zu befragen, um so Veränderungen messen zu können. Welche weiteren Maßnahmen zur Evaluation der Initiative „Zu gut für die Tonne“ plant die Bundesregierung? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333