Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 02. September 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/5915 18. Wahlperiode 04.09.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Kordula Schulz-Asche, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5790 – Wirksamkeit von Entwicklungsprojekten zur Förderung von legalen Alternativen zum Anbau illegaler Drogen Vorbemerkung der Fragesteller Anlässlich des Weltdrogentages berichteten die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, und der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, über „ihr Engagement im Kampf gegen den weltweiten Drogenanbau“ (vgl. gemeinsame Pressemitteilung vom 26. Juni 2015). Im Rahmen des globalen Projektes „Global Partnership on Drug Policies and Development “ wird Landwirten in Drogenanbauregionen eine alternative Einkommensmöglichkeit zum Anbau illegaler Drogen aufgezeigt, beispielsweise durch den Anbau von Kautschuk oder Kaffee. Ziel des Projektes ist es, eine „nachhaltige Landwirtschaft und eine umfassende ländliche Entwicklung“ (vgl. ebenda) zu unterstützen. Trotz positiver Effekte von einigen Entwicklungsprojekten haben es die meisten Programme verfehlt, die Lebensumstände für Personen, die illegale Drogen anbauen, nachhaltig zu verbessern. Viele Projekte zeichnen sich durch eine schwache Grundlage, eine mangelnde Strategie, kurzsichtige Schwerpunkte in einzelnen Bereichen aus und konzentrieren sich bei der Erfolgsmessung allein auf die Reduzierung des illegalen Drogenanbaus (vgl. IDCP, Drug policy and development, Oktober 2010). Nachhaltige Ansätze zur Reduzierung des Anbaus illegaler Drogen müssten hingegen auch Maßnahmen umfassen, die die sozialen und ökonomischen Chancen betroffener Gruppen verbessern (vgl. IDPC Magazine, September 2011). 1. Wie viele Entwicklungsprojekte zu ländlicher Entwicklung und Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen in wie vielen Ländern unterstützt die Bundesregierung in den vergangenen 20 Jahren bis einschließlich heute (bitte aufschlüsseln nach Jahr mit Anzahl der Projekte je Land)? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5915 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Bundesregierung hat von 1995 bis 2015 zweiundzwanzig Vorhaben der sogenannten „alternativen Entwicklung“ in insgesamt sieben Ländern durchgeführt (einige Vorhaben befinden sich noch in Durchführung). Hinzu kommen acht überregional angelegte Vorhaben, die die Thematik ländliche Entwicklung und Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen bearbeitet haben. Die Aufschlüsslung nach Ländern finden Sie in der Tabelle der Antwort zu Frage 2. 2. Welche Fördergeldsummen hat die Bundesregierung in den letzten 20 Jahren bis einschließlich heute in Entwicklungsprojekte zu ländlicher Entwicklung und Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen investiert (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Anzahl der Projekte pro Jahr und investierte Summe pro Jahr)? Eine Aufschlüsslung nach Jahren ist nicht möglich, da die Mittelallokation pro Jahr im Rahmen der Gesamtlaufzeit der Vorhaben ex post nicht nachvollziehbar ist. Land Zahl der Vorhaben Laufzeit Gesamtvolumen Thailand 1 1994 - 1998 1.942.909 € Laos 7 1999 - 2014 19.402.902 € Myanmar 3 2011 - 2017 4.678.500 € Afghanistan 5 2004 - 2014 4.429.385 € Bolivien 2 2010 - 2016 1.550.000 € Peru 2 2002 - 2016 1.550.000 € Iran 2 2014 - 20151 135.159 € Überregional 8 1995 - 2018 24.736.437 € Gesamt 30 58.425.292 € 3. Inwieweit wird die Bunderegierung etablierte Entwicklungsprojekte zu ländlicher Entwicklung und Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen in bestehenden Kooperationsländern weiter unterstützen und welche Fördergeldsumme plant die Bundesregierung für derartige Projekte zukünftig ein? Die Bundesregierung wird ihr Engagement zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Drogenanbauregionen fortführen. Das Volumen der laufenden Vorhaben, sowie der bestehenden und im Jahr 2015 noch geplanten Zusagen beläuft sich bisher auf 16,45 Millionen Euro. 4. Inwieweit plant die Bundesregierung, Entwicklungsprojekte zu ländlicher Entwicklung und Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen in weiteren drogenproduzierenden Ländern zu unterstützen, und mit welchen Ländern sollen derartige Kooperationen geschlossen werden? Zum jetzigen Zeitpunkt sind bis zum Jahr 2018 Pilotmaßnahmen zur Förderung von Alternativen zum Anbau von Drogenpflanzen in Indien, Marokko und Kolumbien geplant. 1 Betrifft das Jahr der Zusage. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5915 5. Sind die Entwicklungsprojekte zu ländlicher Entwicklung und Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen evaluiert worden und wenn ja, was ist das Ergebnis der Evaluation? Durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanzierte Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit werden regelmäßig evaluiert. Alle aktuell evaluierten Vorhaben wurden grundsätzlich positiv bewertet. Die Ergebnisse dieser Prüfungen unterscheiden sich jedoch fallspezifisch und können nicht aggregiert dargestellt werden. 6. Nach welchen Kriterien wird die Effektivität der Entwicklungsprojekte zu ländlicher Entwicklung und Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen bemessen? Die Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit werden nach den international vereinbarten Kriterien des OECD-DAC (Relevanz, Effektivität, Effizienz , Entwicklungspolitische Wirkung) evaluiert. Das Verständnis der Bundesregierung von der Drogenpflanzenanbauproblematik ist, dass diese Ausdruck tiefer liegender Entwicklungsdefizite in den Anbauregionen ist. Aus dem Grund wird die Effektivität der Vorhaben nach Kriterien der menschlichen Entwicklung überprüft . 7. Wie hat sich die Gesamtgröße der Anbauflächen (in Hektar) für illegale Drogen in den Kooperationsländern verändert, seit die Bundesregierung dort Projekte zu ländlicher Entwicklung und Förderung von legalen Alternativen zum Anbau illegaler Drogen unterstützt (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? a) Falls sich die Anbauflächen vergrößert haben, auf welche Gründe ist das zurückzuführen? b) Falls sich die Anbauflächen verringert haben, auf welche Gründe ist das (abseits der Alternativprojekte) zurückzuführen? Die Herstellung eines kausalen Zusammenhangs zwischen lokal begrenzten und kleinräumig angelegten Vorhaben zur Förderung von Alternativen zu Drogenpflanzen und national aggregierten Zahlen zum illegalen Anbau von Drogenpflanzen ist nach Auffassung der Bundesregierung statistisch nicht tragfähig. Der Wirkungsradius der Vorhaben deckt für gewöhnlich nur einen geringen Anteil der nationalen Gesamtanbaufläche illegaler Drogenpflanzen ab. Es gibt eine Vielzahl von externen Faktoren, die sich auf die Entwicklung des Anbaus illegaler Drogenpflanzen auswirken (polizeiliche oder militärische Interventionen , nationale Rechtslage bzgl. des Anbaus, Entwicklung der Nachfrage, Absatzpotenziale für legale Alternativen, Klima, Qualität der Böden etc.). Die nachfolgenden Zahlen zur nationalen Entwicklung des illegalen Drogenanbaus lassen daher keinen Rückschluss auf die lokale Effektivität der Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5915 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Gesamtlaufzeit der von der Bundesregierung finanzierten Vorhaben Art des Anbaus Veränderung des Anbaus illegaler Drogenpflanzen (Quelle: UNODC jeweils nach letzten verfügbaren Zahlen/Jahr) Thailand 1981 - 1998 Schlafmohn 9.000 ha. (1985), 1.200 ha. (1998) Laos 1999 - 2014 Schlafmohn 26.800 ha. (1998), 6.200 ha. (2014) Myanmar 2011 - 2017 Schlafmohn 43.600 ha. (2009), 57.600 ha. (2014) Afghanistan 2004 - 2014 Schlafmohn 123.000 ha. (2010), 224.000 ha. (2014) Bolivien 2010 - 2016 Koka 31.000 ha. (2010), 23.000 ha. (2013) Peru 2002 - 2016 Koka 46.700 ha. (2002), 42.900 ha. (2014) Überregional 1995 - 2018 Koka und Schlafmohn --- 8. Inwieweit fördern die Entwicklungsprojekte zu ländlicher Entwicklung und Förderung legaler Alternativen zum Drogenanbau Bestrebungen der Organisierten Kriminalität, den Anbau illegaler Drogen auf andere Regionen zu verlagern ? Die Vorhaben der ländlichen Entwicklung und zur Förderung legaler Alternativen zum Anbau von Drogenpflanzen fördern aktiv keine Bestrebungen der Organisierten Kriminalität, den Anbau illegaler Drogen auf andere Regionen zu verlagern. Potenzielle negative externe Effekte sind, wie bei allen Interventionen in Drogenanbauregionen auch, bei Entwicklungsvorhaben nicht auszuschließen. 9. Wie hoch ist der Anteil der Bauern, die an Projekten zur Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen teilnehmen (bitte nach Ländern aufschlüsseln )? Eine Erhebung über die Gesamtzahl aller in den Anbau illegaler Drogenpflanzungen involvierten Bauern existiert nach Kenntnis der Bundesregierung nicht. 10. Wie hoch ist der Anteil der Bauern, die weiterhin den Anbau illegaler Drogen betreiben (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? Siehe Antwort zu Frage 9. 11. Welche Hinderungsgründe gibt es für Bauern, nicht an den Projekten zur Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen teilzunehmen und welchen Einfluss hat die Bundesregierung auf diese Hinderungsgründe? Die Teilnahme an von der Bundesregierung geförderten Vorhaben der ländlichen Entwicklung und zur Förderung legaler Alternativen zum Anbau von Drogenpflanzen ist freiwilliger Natur. Die Bundesregierung erhebt daher keine Informationen über die potenziellen Hinderungsgründe einer Beteiligung von Bauern an diesen Vorhaben. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5915 12. Wie hoch ist der Anteil der Bauern, die zunächst an von der Bundesregierung unterstützte Projekten für Alternativen zum Anbau illegaler Drogen teilgenommen haben, sich dann aber doch entschieden haben, zum Anbau illegaler Drogen zurückzukehren und welche Gründe sind der Bundesregierung bekannt , weshalb Betroffene trotz alternativer Angebote wieder auf den Anbau illegaler Drogen zurückgreifen? Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, ob und in welchem Maße Bauern nach Abschluss von Vorhaben weiterhin Abstand vom Anbau von Drogenpflanzen nehmen. Es bestehen in den Partnerländern der Bundesregierung keine tragfähigen Langzeiterhebungen auf Mikroebene zur Beteiligung der bäuerlichen Haushalte am Anbau von Drogenpflanzen. 13. Inwieweit sind die Entwicklungsprojekte zu ländlicher Entwicklung und Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen mit der Drogenkultur in den drogenanbauenden Ländern oder der Drogenkultur der indigenen Bevölkerung vereinbar, wie bspw. der Koka-Anbau in Kolumbien und ist eine Unterscheidung zwischen dem Anbau von illegalen Drogen für den heimischen Markt bzw. für den Export sinnvoll und möglich? Wenn ja, wie? Die Bundesregierung ist in ihrem entwicklungspolitischen Engagement zur Reduzierung des Anbaus von Drogenpflanzen an die drei Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961, 1971 und 1988 gebunden. Das „Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (1988)“ sieht in Artikel 14 Absatz 2 vor, dass im Rahmen der Verhinderung des illegalen Anbaus von Pflanzen, die Suchtstoffe oder psychotrope Stoffe enthalten, „[…] die traditionellen, erlaubten Verwendungen, sofern diese historisch belegt sind, […] zu berücksichtigen“ sind. Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung in ihrem Engagement zur Reduzierung des Anbaus von Drogenpflanzen an der geltenden Rechtslage in den Partnerländern im Umgang mit dem Anbau von derartigen Pflanzen zu orientieren. 14. Welche Alternativen zu Entwicklungsprojekten zu ländlicher Entwicklung und Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen werden international diskutiert, und wie sieht die Haltung der Bundesregierung zu diesen Alternativen aus? Die Bundesregierung verfolgt einen ausgewogenen Ansatz zwischen Angebotsund Nachfragekontrolle in der Drogenpolitik. Die Förderung von Alternativen zum Anbau von Drogenpflanzen ist ein Bestandteil dieser Politik im Rahmen der vier Ebenen der deutschen Drogenpolitik aus Prävention, Beratung und Behandlung , Maßnahmen zur Schadensreduzierung sowie Repression, wie sie die „Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik (2012)“ vorsieht. Die Bundesregierung erachtet diese Maßnahmen nicht als Alternativen, sondern als sich gegenseitig ergänzende Ansätze, die es zu fördern gilt. Andere wenig nachhaltige Ansätze der Angebotskontrolle wie z.B. die vollständige Eradikation der illegalen Pflanzungen , bevor tragfähige Alternativen für die Bauern geschaffen worden sind, werden nicht unterstützt. 15. Sieht die Bundesregierung einen staatlich kontrollierten Anbau und Handel von illegalen Drogen als Alternative an? Falls nicht, wieso nicht? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5915 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die drei VN-Übereinkommen von 1961, 1971 und 1988 regulieren den Anbau und den Verkehr mit Sucht- und psychotropen Stoffen und darauf basierenden Erzeugnissen . Dieser Rechtsrahmen ist für die Bundesregierung verpflichtend. 16. Verfolgt die Bundesregierung mit den Entwicklungsprojekten zu ländlicher Entwicklung und Förderung legaler Alternativen zum Anbau illegaler Drogen das Ziel, eine drogenfreie Welt zu schaffen? Die Bundesregierung verfolgt – auf VN- wie auf EU-Ebene – gemeinsam mit ihren Partnern den international anerkannten Ansatz einer entwicklungsorientierten Drogenpolitik mit dem Ziel, wirtschaftliche und soziale Alternativen zum Drogenanbau zu schaffen, um die negativen individuellen und gesellschaftlichen Folgen des illegalen Anbaus zu verringern (vgl. Konzept der Bundesregierung „Individuelle Gesundheitspolitik gestalten – gemeinsam handeln – Verantwortung wahrnehmen“). 17. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, inwieweit eine Reduzierung des Anbaus illegaler Drogen in den anbauenden Ländern die Nachfrage nach illegalen Drogen in Deutschland beeinflusst?  Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, inwieweit eine Reduzierung des Anbaus illegaler Drogen in den anbauenden Ländern die Nachfrage nach illegalen Drogen in Deutschland unmittelbar beeinflusst. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333