Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 3. September 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/5917 18. Wahlperiode 04.09.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5707 – Zur Rolle von ukrainischen neofaschistischen Bataillonen im Bürgerkrieg im Donbass, in der Südukraine und in Transkarpatien (Ruthenien) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit Beginn der bewaffneten Auseinandersetzungen im Südosten der Ukraine kämpfen aufseiten der ukrainischen Regierung und des ukrainischen Präsidenten neofaschistische bzw. extrem rechte Freiwilligenbataillone. Eine herausragende Rolle spielt dabei der „Rechte Sektor“, der beim Sturz des ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch und dem damit verbundenen Regime-Change in Kiew im Februar 2014 eine besondere Rolle gespielt hat. Er war „eine der treibenden Kräfte der Maidan-Revolution“ (www.spiegel.de/politik/ausland/ukraine -droht-neuer-konflikt-diesmal-an-der-westgrenze-a-1043616.html). Die Organisation hat laut dem US-Sender „Radio Free Europe“ circa 10 000 Mitglieder (www.rferl.org/content/war-in-ukraine-second-front-transcarpathia-russia /27125339.html). Am Wochenende des 11. und 12. Juli 2015 kam es in der transkarpatischen Stadt Mukatschewe zu einem Feuergefecht zwischen Mitgliedern bzw. Kämpfern des extrem rechten „Rechten Sektors“ und der ukrainischen Polizei bzw. Kräften des ukrainischen Innenministeriums. Nach der „Schießerei unter Einsatz von Granatwerfern“, „verschanzten sich die Radikalen in einem Waldstück nahe der Karpatenstadt“ Mukatschewe (www.fr-online.de/ukraine/ukraine-zweite-frontin -den-karpaten,26429068,31215834.html). Ein Dutzend Personen wurde verletzt , darunter Zivilisten. Zwei Kämpfer des „Rechten Sektors“ starben. Ein Sprecher der Nationalistengarde und Angehöriger des „Rechten Sektors“ kündigte an, „bei Bedarf bewaffnete Kampfverbände in die ukrainische Hauptstadt zu schicken. Im Kriegsgebiet Donbass seien nur zwei Einheiten im Einsatz. Im ganzen Land befänden sich aber weitere ‚18 oder 19 Bataillone‘ in Wartestellung .“ (www.spiegel.de/politik/ausland/ukraine-droht-neuer-konflikt-diesmalan -der-westgrenze-a-1043616.html). Anführer des „Rechten Sektors“ erklärten auch, dass sie Checkpoints in der Ukraine errichten würden, um den Transport von Polizeieinheiten zu unterbinden (www.rferl.org/content/right-sector-standoff -ukraine-shootout/27124178.html). Dabei kann sich der „Rechte Sektor“ auf die Unterstützung weiterer neofaschistischer bzw. extrem rechter Freiwilligenbataillone , wie z. B. „Asow“, sicher sein (www.spiegel.de/politik/ausland/ ukraine-droht-neuer-konflikt-diesmal-an-der-westgrenze-a-1043616.html). „Dmitry Jarosch, der Chef des Rechten Sektors, mimt derweil den besonnenen Staatsmann. Er eilte umgehend nach Mukatschewe, angeblich ‚um die Krise friedlich beizulegen. “Doch „seine Loyalität gegenüber der Regierung [ist] be- Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5897 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode grenzt“ (www.spiegel.de/politik/ausland/ukraine-droht-neuer-konflikt-diesmal -an-der-westgrenze-a-1043616.html), euphemistisch ausgedrückt. „Immerhin drohte Dmytro Jarosch schon mit einem ‚Marsch auf Kiew‘ und drückte die Ablösung eines stellvertretenden Innenministers durch.“ (www.neues-deutschland .de/artikel/977733.putschist.html). Das gilt zwar auch für die anderen extrem rechten Freiwilligenverbände. Insbesondere dann, wenn die Anführer der Bataillone, wie „Asow“, „Aidar“ und „Donbass“, die vermeintlich unter Kommando und Kontrolle des Verteidigungsministeriums stehen, die militärische Lage anders einschätzen, als die Armeeführung (www.zeit.de/politik/ausland /2015-04/ukraine-freiwilligenverbaende). Allerdings wurde der seit dem Jahr 1989 in verschiedenen rechtsgerichteten Organisationen aktive Dmytro Jarosch , der zudem im Jahr 1994 Mitbegründer der neofaschistischen Organisation „Trysub“ war und seit November 2013 den „Rechten Sektor“ führt, im Frühjahr 2015 zum Berater des Generalstabs des Verteidigungsministerium gemacht (www.heise.de/tp/artikel/45/45418/1.html). Vor dem Hintergrund des von Kiew erklärten sogenannten Antiterroreinsatzes in der Ostukraine, in dem die extrem rechten Freiwilligenbataillone wegen der mangelnden Kampffähigkeit und -willigkeit für die ukrainische Regierung und den Präsidenten unerlässlich waren und sind, wird auch von der Bundesregierung immer wieder versucht, die Bedeutung und Rolle der extremen Rechten in der Ukraine herunter zu spielen (www.heise.de/tp/artikel/44/44780/1.html). Das betrifft nicht zuletzt auch die Person Dmytro Jarosch. Schließlich sah die Bundesregierung „keine Veranlassung, ihre im ,Realitätscheck‘ zum UkraineKonflikt dargelegten Einschätzungen zu ändern“, also auch nicht jene, die den Einfluss extrem Rechter auf die Regierungspolitik betrifft (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 6 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 18/4774). Die Oblast Transkarpatien (auch: Ruthenien) spielt eine besondere Rolle in der Ukraine, da sie die Heimat der ruthenischen Minderheit der Ukraine ist sowie verschiedene Pipelines über Transkarpatien in die Slowakei führen. Im Jahr 1991 votierten bei einer Volksabstimmung 78 Prozent der Wähler für eine transkarpatische Autonomie innerhalb einer unabhängigen Ukraine (Sherrill Stroschein : Ethnic Struggle, Coexistence, and Democratization in Eastern Europe, Cambridge 2012, S. 194). Bereits im Juni 2014 erklärten selbsterklärte Anführer der ruthenischen Minderheit, dass sie gewillt sein, gegen die ukrainische Zentralmacht bewaffnet vorzugehen. Die ruthenischen Aktivisten sehen die Regierung der Ukraine als illegitim an und fordern die Verstaatlichung von weiten Teilen der transkarpatischen Wirtschaft sowie die Abführung der Transitgebühren der durch das Gebiet verlaufenden Pipelines an die Verwaltung der Region (www.jamestown.org/programs/edm/single/?tx_ttnews%5Btt_news%5D= 42511&tx_ttnews%5BbackPid%5D=27&cHash=07e37128262b9044440306 8cbefda2f1#.VaYPgiusXTr). Experten halten den ruthenischen Separatismus aber als übertrieben und ohne großen Rückhalt in der Bevölkerung (www.economist .com/news/europe/21647828-russian-press-cooks-up-ethnic-separatismtranscarpathia -long-live-ruthenia). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1, 6, 9, 23 und 26 ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“* eingestuft und wird als separater Anhang verschickt. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5897 1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Zwischenfall im transkarpatischen Mukatschewe am 11. und 12. Juli 2015 (www.spiegel .de/politik/ausland/ukraine-droht-neuer-konflikt-diesmal-an-der-westgrenze -a-1043616.html)? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung kam es am 11. Juli 2015 in Mukatschewe zu Schusswechseln zwischen Angehörigen des Rechten Sektors und Mitarbeitern des Abgeordneten Mychajlo Lanjo sowie der Polizei. Die Verfolgung von flüchtigen Beteiligten sowie Untersuchungen dauern noch an. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Errichtung von Straßensperren in der Westukraine als Reaktion auf das Feuergefecht in der transkarpatischen Stadt Mukatschewe (www.fr-online.de/ukraine/ukrainezweite -front-in-den-karpaten,26429068,31215834.html, www.derstandard.at/ 2000019086618/Rechter-Sektor-probt-den-Aufstand-in-der-Ukraine)? Der Bundesregierung sind entsprechende Medienberichte bekannt. Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse. 3. Kann die Bundesregierung die Behauptung bestätigen, dass der „Rechte Sektor “ „in der grenznahen Region [Transkarpatiens] die Funktion von Ordnungshütern übernommen [hat]“ (www.derstandard.at/2000019086618/ Rechter-Sektor-probt-den-Aufstand-in-der-Ukraine)? Der Bundesregierung sind entsprechende Äußerungen von Vertretern des Rechten Sektors aus den Medien bekannt. Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse vor, welche dies belegen würden. 4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Unterstützung des „Rechten Sektors“ durch das Bataillon „Ajdar“ sowie durch Mitglieder des aufgelösten Bataillons „Tornado“ (www.jungewelt.de/2015/07-16/ 036.php)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine gesicherten Erkenntnisse vor. 5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Besetzung einer Fabrik durch den „Rechten Sektor“ in der südukrainischen Oblast Cherson bei der „die [eintreffenden ukrainischen] Beamten mit Granatwerfern [bedroht wurden]“ (www.fr-online.de/ukraine/ukraine-zweite-front-in-den-karpaten, 26429068,31215834.html)? Die entsprechenden Medienberichte sind bekannt. Darüber hinaus verfügt die Bundesregierung über keine eigenen Erkenntnisse. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5897 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Inwieweit bleibt die Bundesregierung bei ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 6 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 18/4774, wonach nach „ihrem Kenntnisstand mittlerweile sämtliche Freiwilligenbataillone , die im Gebiet der Anti-Terror-Operation im Einsatz sind, den ukrainischen Streit- und Sicherheitskräften untergeordnet wurden“, obwohl die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) bereits vor Wochen berichtete, dass der „Rechte Sektor“ weiterhin nicht bereit ist, seine Freiwilligenbataillone der ukrainischen Regierung zu unterstellen bzw. in die Nationalgarde zu integrieren, solange das Innenministerium nicht „gesäubert“ wurde oder in die Streitkräfte einzugliedern, weil sich dann das Bataillon hätte auflösen müssen (www.osce.org/ukraine-smm/156721)? Der ukrainische Verteidigungsminister Stepan Poltorak hatte am 13. April 2014 erklärt, dass im Gebiet der Anti-Terror-Operation inzwischen alle FreiwilligenBataillone der Befehlsgewalt der ukrainischen Streit- und Sicherheitskräfte unterstellt worden seien. Gleichwohl gibt es Vertreter des Rechten Sektors, die weiterhin eine Eingliederung in Abrede stellen. Es ist davon auszugehen, dass der Prozess der landesweiten und vollständigen Integration noch nicht abgeschlossen ist. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 7. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Versuche des ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko, „die paramilitärische Organisation [Rechter Sektor] in staatliche Strukturen einzubinden, […] bisher gescheitert [sind]“ (www.dw.com/de/palermo-in-der-ukraine/a-18581925)? Die ukrainische Regierung hat auf die Ereignisse in Mukatschewe, auf die sich der zitierte Bericht der Deutschen Welle bezieht, entschieden reagiert. Sie hat strukturelle Maßnahmen zur Behebung von Defiziten in den zuständigen lokalen Behörden inzwischen umgesetzt und Strafermittlungen aufgenommen. Die Bundesregierung misst der Durchsetzung des Gewaltmonopols des ukrainischen Staats eine entscheidende Bedeutung zu, ohne die auch der Reformprozess nicht gelingen kann. 8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das in der Oblast Odessa formierte „Polizeibataillon Schtorm“ (www.jamestown.org/single/?tx_ ttnews%5Btt_news%5D=42390&no_cache=1#.VZ6O2CuKVsI)? Der Bundesregierung liegen dazu keine eigenen Erkenntnisse vor. 9. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass es zwischen dem „Rechten Sektor“ und mindestens einem seiner paramilitärischen Freiwilligenkorps – „heute die wichtigste jener weitgehend unkontrollierten Bürgermilizen “ – Auseinandersetzungen mit dem ukrainischen Streitkräften gibt (www.osce.org/ukraine-smm/154661; faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/ ukraine-bruderzwist-am-rande-des-krieges-13569787.html)? Inwieweit ist die Bundesregierung weiterhin der Ansicht, dass „Formationen , die dem Verteidigungs- oder Innenministerium unterstellt sind, […] das Gewaltmonopol nicht [verletzen] würden (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 18/3009)? Entsprechende Pressemeldungen sind der Bundesregierung bekannt. Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 18/3009 gilt weiterhin. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5897 10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand der Ermittlungsverfahren , welche die ukrainische Staatsanwaltschaft wegen durch das Bataillon „Ajdar“ begangene Kriegsverbrechen oder Menschenrechtsverletzungen eingeleitet hat (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/3009)? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung werden die Ermittlungen der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Ajdar-Kommandeur Serhij Melnytschuk fortgesetzt. Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft hatte das ukrainische Parlament dem Verfahren gegen den Abgeordneten am 3. Juni 2015 zugestimmt. 11. Inwieweit ist die Bundesregierung weiterhin der Ansicht, dass „[die] Entscheidungen der ukrainischen Regierung und des ukrainischen Parlaments […] keinerlei rechtsextreme Tendenzen erkennen [lassen], so dass es aus Sicht der Bundesregierung keinen Anlass gibt, von einem nennenswerten Einfluss derartiger Verbände auszugehen [ist]“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/3009)? Die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/3009 gilt weiterhin. 12. Inwieweit reicht nach Auffassung der Bundesregierung der Wechsel der Mitgliedschaft extrem Rechter, wie etwa von Tetjana Tschornowol und Andrij Parubij, in eine prowestliche Partei aus, um jeglichen Vorwurf des Rechtsextremismus zurückweisen zu können, vor dem Hintergrund, dass Parteizugehörigkeiten in der Ukraine oft wenig dauerhaft sind, da Parteien eher als kurzfristige politische Vehikel fungieren und Andrij Parubij oder Tetjana Tschornowol nach wie vor Ansichten vertreten, die man in Deutschland am ehesten der NPD zuordnen würde (www.heise.de/tp/artikel/44/ 44780/1.html)? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4568 vom 7. April 2015, die im Bezugsmedienartikel zitiert wird, wird verwiesen. Die Äußerungen der Bundesregierung haben weiterhin Bestand. 13. Inwieweit teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis den Vorwurf, dass extrem Rechte mit Zugang zur Macht in der Ukraine mal als „rechtsnational“ oder „rechtspopulistisch“ statt als „rechtsextrem“, „faschistisch“ oder „faschistoid “ bezeichnet werden, weil dies offenbar noch als politisch akzeptabel gilt, im Gegensatz zum Vorwurf des Faschismus (www.heise.de/tp/ artikel/44/44780/1.html)? Die in dem zitierten Online-Artikel geäußerten Behauptungen teilt die Bundesregierung nicht. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5897 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass aus dem Umstand, dass das Führungspersonal einzelner Freiwilligenbataillone extrem rechte Ansichten vertritt, durchaus auch darauf zu schließen ist, dass dies für die Mehrheit der Freiwilligenbataillone oder gar für alle Freiwilligenbataillone gelte, weil dieses Führungspersonal bei der Auswahl auch entsprechende politisch -ideologische Kriterien abverlangt (www.heise.de/tp/artikel/44/ 44780/1.html)? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4568 vom 7. April 2015 wird verwiesen. 15. Welche konkreten Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung zu der Truppenstärke, der Ausrüstung, den Kommandeuren, der formalen Unterstellung (Innen- oder Verteidigungsministerium, SBU etc.), dem Einsatzort bezüglich der Freiwilligenbataillone a) Aidar, b) Asow, c) Donbass, d) Dnipro-1, e) Rechter Sektor, f) Ukraina, g) Schachtjor, h) Oplot, i) Kiew-1, j) Kiew-2, k) Charkiw-2, l) Goldenes Tor (Zoloti Worota), m) Luhansk-1, n) Heilige Maria (Swjata Marija), o) Artemiwsk, p) Mirotworez, q) Mariupol, r) Temur, s) Dudajew, t) OUN und u) Ruch Oporu? a) 24. selbstständiges Sturm-Bataillon Aydar Truppenstärke: ca. 800 Ausrüstung: Schützenpanzer, Granatwerfer, Mörser Kommandeur: Yevhen PTASHNYK Unterstellung: Ukrainisches Innenministerium Einsatzort: Raum Luhansk, Raum Shchastya, Raum Sievierodonetsk b) Regiment Azov Truppenstärke: mehr als 1000 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5897 Ausrüstung: Schützenpanzer, Artilleriesysteme, Granatwerfer, Mörser Kommandeur: Oberst Andrey Yevgenyevich BILETSKIY Unterstellung: Ukrainisches Innenministerium Einsatzort: Raum Mariupol c) 3. Reserve-Bataillon Donbass Truppenstärke: ca. 600 Ausrüstung: Schützenpanzer, Granatwerfer, Mörser Kommandeur: Anatoliy VINAHRODS'KYY Unterstellung: Ukrainisches Innenministerium Einsatzort: unbekannt d) Dnipro-1 Der Bundesregierung liegen zu diesem Freiwilligenbataillon keine Erkenntnisse vor. e) RECHTER SEKTOR (Kampfverband OUN) Truppenstärke: ca. 2000, davon ca. 700 im Donbass Ausrüstung: Schützenpanzer, Granatwerfer, Mörser Kommandeur: unbekannt Unterstellung: Im Gebiet der „Anti-Terror-Operation“ offiziell Verteidigungsministerium . Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Einsatzorte der Kampfverbände im Raum Mariupol, Raum Donetsk. f) Ukraina Juni 2014 Umbenennung in SHAKHTARS'K, Auflösung SHAKHTARS'K im Oktober 2014 und Eingliederung der Truppen in Freiwilligenverband SVATAYA MARIYA. g) Schachtjor Der Bundesregierung liegen zu diesem Freiwilligenbataillon keine Erkenntnisse vor. h) OPLOT Kein Freiwilligenverband der Ukraine, sondern Kampfverband der Separatisten in der sog. „Volksrepublik Donetsk/VRD“. i) Polizei-Bataillon der besonderen Verwendung Kiev-1 Truppenstärke: ca. 350 Ausrüstung: Schützenpanzer, Granatwerfer, Mörser Kommandeur: Yevhen DEYDEY Unterstellung: Ukrainisches Innenministerium Einsatzort: unbekannt Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5897 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode j) Polizei-Bataillon der besonderen Verwendung Kiev-2 Truppenstärke: ca. 250 Ausrüstung: Schützenpanzer, Granatwerfer, Mörser Kommandeur: Bohdan VOYTSEKHOVSKYY Unterstellung: Ukrainisches Innenministerium Einsatzort: unbekannt k) Polizei-Kompanie der besonderen Verwendung Kharkiv-2 Truppenstärke: ca. 100 Ausrüstung: Schützenpanzer, Granatwerfer, Mörser Kommandeur: Yhor TOKARYEV Unterstellung: Ukrainisches Innenministerium Einsatzort: unbekannt l) Polizei-Bataillon der besonderen Verwendung Zolotye Vorota (Goldenes Tor) Truppenstärke: ca. 300 Ausrüstung: Schützenpanzer, Granatwerfer, Mörser Kommandeur: Volodymyr PROVOLOVS'KYY Unterstellung: Ukrainisches Innenministerium Einsatzort: unbekannt m) Polizei- Bataillon der besonderen Verwendung Luhansk-1 Truppenstärke: ca. 200 Ausrüstung: Schützenpanzer, Granatwerfer, Mörser Kommandeur: Artem VITKO (genannt Andriy LEVKO) Unterstellung: Ukrainisches Innenministerium Einsatzort: unbekannt n) Polizei-Kompanie der besonderen Verwendung SVATAYA MARIYA (HEILIGE MARIA) Truppenstärke: ca. 100 Ausrüstung: Schützenpanzer, Granatwerfer, Mörser Kommandeur: Dmytro LIN'KO Unterstellung: Ukrainisches Innenministerium Einsatzort: unbekannt o) Polizei-Bataillon der besonderen Verwendung Artemovsk Truppenstärke: ca. 200 Ausrüstung: Schützenpanzer, Granatwerfer, Mörser Kommandeur: Kostyantyn MATEYCHENKO Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5897 Unterstellung: Ukrainisches Innenministerium Einsatzort: unbekannt p) Polizei-Bataillon der besonderen Verwendung Mirotvorets Truppenstärke: ca. 200 Ausrüstung: Schützenpanzer, Granatwerfer, Mörser Kommandeur: Andriy TETERUK Unterstellung: Ukrainisches Innenministerium Einsatzort: unbekannt q) Mariupol Dieser Verband ist der Bundesregierung nicht bekannt. r) Tymur Nach Entführung und Tod des Kommandeurs im April 2014 aufgelöst. s) Internationales Friedensbataillon namens SHOHAR DUDAJEV Truppenstärke: 100 - 300 Ausrüstung: Granatwerfer, Mörser Kommandeur: Adam OSMAEV Unterstellung: Rechter Sektor Einsatzort: Mariupol t) OUN Kampfverband des RECHTER SEKTOR, siehe Antwort e). u) 42. Bataillon der Territorialverteidigung RUCH OPORU Umgliederung in 42. Motorisiertes Bataillon Truppenstärke: ca. 500 Ausrüstung: unbekannt Kommandeur: Konstantyn ZAYNCCHNKO (vor Umgliederung) Unterstellung: Territorialverteidigung Einsatzort: unbekannt 16. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis bestätigen, dass mindestens 19 Kommandeure und Kämpfer von Freiwilligenbataillonen im ukrainischen Parlament (Werchowna Rada) vertreten sind (www.laender-analysen.de/ ukraine/pdf/UkraineAnalysen150.pdf)? Nach öffentlich verfügbaren Informationen sind mindestens 19 (teils ehemalige) Angehörige von Freiwilligenbataillonen im ukrainischen Parlament vertreten. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5897 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 17. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis bestätigen, dass der Anteil der Mitglieder von Freiwilligen-Bataillonen an den Fraktionen der Regierungskoalition aktuell etwa 5 Prozent betragen soll, davon beim „Block Poroschenko “ 1 Prozent, bei „Vaterland“ von Julia Timoschenko 5 Prozent, bei „Selbsthilfe“ von Andrij Sadowyj 6 Prozent, bei „Volksfront“ von Arsenij Jazenjuk 11 Prozent und bei der „Radikalen Partei“ von Oleh Ljaschko 14 Prozent (www.laender-analysen.de/ukraine/pdf/UkraineAnalysen 150.pdf)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine gesicherten Informationen vor. Bei Zugrundelegung der in Frage 16 genannten Zahlen treffen die Angaben zum Anteil (teils ehemaliger) Angehöriger von Freiwilligenbataillonen näherungsweise zu. 18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Spezialeinheiten der Polizei „Skif“ und „Cherson“? Die Bataillone Skif und Cherson gehören nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu Freiwilligenbataillonen, die dem Innenministerium unterstellt sind. Skif verfügt demnach über eine Truppenstärke von ca. 200 Personen, Cherson von ca. 230. 19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Rolle von früheren Berkut-Mitgliedern in der westukrainischen Oblast Transkarpatien? Der Bundesregierung liegen hierzu keine gesicherten Informationen vor. 20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Forderungen des „Volksrates der Ruthenen in Transkarpatien“, die ruthenische Sprache als Ethnie in der Ukraine anzuerkennen, sowie die Reaktionen der ukrainischen Regierung, des ukrainischen Parlaments und des ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko auf diese Forderung (www.economist.com/news/ europe/21647828-russian-press-cooks-up-ethnic-separatism-transcarpathialong -live-ruthenia)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen gesicherten Erkenntnisse vor. Der zitierte Artikel im Economist schließt aus seinen Nachforschungen, dass es sich bei den angeblichen ethnischen Spannungen in Transkarpatien um eine von einer russischen Nachrichtenagentur inszenierte Darstellung handelt. 21. Teilt die Bundesregierung die Forderung nach Autonomie der Ungarn in Transkarpatien, wie sie durch den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbáns (Vizepräsident der Europäischen Volkspartei und einer der Vizepräsidenten der Christlich Demokratischen Internationale) erhoben wird (www.economist.com/news/europe/21647828-russian-press-cooks-upethnic -separatism-transcarpathia-long-live-ruthenia)? Die Bundesregierung unterstützt gemäß Rahmenübereinkommen des Europarats vom 1. Februar 1995 den Schutz nationaler Minderheiten. Die Forderungen des ungarischen Ministerpräsidenten Orbán tragen aus Sicht der Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht zur Stabilisierung der Lage in der Ukraine bei. 22. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Annahme von ungarischen Pässen durch Einwohner der Oblast Transkarpatien seit dem Jahr 2010 (www.economist.com/news/europe/21647828-russian-press-cooksup -ethnic-separatism-transcarpathia-long-live-ruthenia)? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5897 Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor. 23. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den ruthenischen Soim und die im Jahr 2008 gegründete ruthenische Separatistenregierung (www.jamestown.org/single/?no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D= 34084#.VaYp4CusXTo)? Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass für den aktuellen Konflikt in der Westukraine von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung ist, dass der Oblast Transkarpatien die Heimat der ruthenischen Minderheit der Ukraine ist und verschiedene Pipelines über Transkarpatien in die Slowakei führen? Die Bundesregierung kann bestätigen, dass verschiedene Pipelines über die Region Transkarpatien in die Slowakei führen. Eine Bedeutung für einen angeblichen Konflikt in der Westukraine ist daraus nicht ersichtlich. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 24. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass im Jahr 1991 bei einer Volksabstimmung 78 Prozent der Wählerinnen und Wähler für eine transkarpatische Autonomie innerhalb einer unabhängigen Ukraine votierten (Sherrill Stroschein: Ethnic Struggle, Coexistence, and Democratization in Eastern Europe, Cambridge 2012, S. 194)? Der Bundesregierung sind in wissenschaftlicher Literatur nachzulesende historische Ereignisse wie das ukrainische Referendum von 1991 (in dem v.a. über die Unabhängigkeit der Landes abgestimmt wurde und der die ganz überwiegende Mehrheit der Ukrainer, auch in Transkarpatien, zugestimmt haben) bekannt. Zum zitierten Referendum liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 25. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass im Juni 2014 selbsterklärte Anführer der ruthenischen Minderheit erklärten, dass sie gewillt seien, gegen die ukrainische Zentralmacht bewaffnet vorzugehen, weil sie die Regierung der Ukraine als illegitim ansehen und die Verstaatlichung von weiten Teilen der transkarpatischen Wirtschaft sowie die Abführung der Transitgebühren der durch das Gebiet verlaufenden Pipelines an die Verwaltung der Region forderten (www.jamestown.org/programs/edm/single/?tx_ttnews%5Btt_ news%5D=42511&tx_ttnews%5BbackPid%5D=27&cHash=07e37128262 b90444403068cbefda2f1#.VaYPgiusXTr)? Der Bundesregierung sind Äußerungen von Petr Getsko in der russischen Presse, auf die sich der zitierte Artikel bezieht, bekannt. 26. Wie schätzt die Bundesregierung den Rückhalt der besagten Kräfte bzw. deren Forderungen in der Bevölkerung der Region ein? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 27. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Festnahme und Ausweisung von drei slowakischen Staatsbürgern aus der Ukraine im Juni 2015 (www.spectator.sme.sk/c/20058383/foreign-ministry-three-slovaks-expelledfrom -ukraine.html)? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5897 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der Bundesregierung sind Presseberichte über die Ausweisungen bekannt. Darüber hinaus verfügt sie über keine eigenen Erkenntnisse. 28. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Folter von Donbass-Separatisten durch Kämpfer des „Rechten Sektors“ (www.dw.com/de/palermo-in-der-ukraine/a-18581925)? Der Bundesregierung ist der diesbezügliche Bericht von Amnesty International bekannt. Darüber hinaus verfügt die Bundesregierung über keine eigenen Erkenntnisse . 29. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Teilnehmerzahl und die Forderungen des sogenannten Marsches der Freiwilligen zu Ehren von Großfürst Swjatoslaw (Swjatoslaw I.) dem Tapferen am 3. Juli 2015 in Kiew, zu dem der „Rechte Sektor“ und das extrem rechte Bataillon „Asow“ aufgerufen hatte und an dem Kämpfer und Mitglieder der Allukrainische Organisation „Trysub“ namens Stepan Bandera, der Bataillone „Aidar“ und OUN, der Jugendorganisation des „Rechten Sektors“ etc. teilgenommen haben (www.bug.org.ua/news/pravyj-sektor-i-dobrovoltsi-projshly-marshem-pokyjevu -45901/)? Der Bundesregierung ist die Demonstration aus Medienberichten sowie aus dem Tagesbericht der OSZE-Beobachtermission vom 6. Juli 2015 bekannt. Demnach handelte es sich um ca. 700 Teilnehmer, die u.a. gegen das Minsker Abkommen demonstrierten und einen Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu Russland forderten. Der Bericht hält fest, dass die Demonstration von einem Polizeiaufgebot begleitet wurde. 30. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über den bzw. die Eigentümer des ukrainischen Kampfsportausrüsters SvaStone , der nicht nur durch den Namen, sondern auch durch das Logo – ein kaum abgeändertes Hakenkreuz – sowie T-Shirts mit klarem, extrem rechten Bezug, wie dem Bild des britischen B&H-Gründers (B&H – Blood and Honour ) Ian Stuart von der Band Skrewdriver und Aufschriften wie „Hasta la vista Separatista“ die Zugehörigkeit zur Neonaziszene deutlich macht (www.svastone.com)? a) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass SvaStone Konzerte und Kampfsportveranstaltungen organisiert und sponsert, um Geld für die Aktivitäten unter anderem des NeonaziBataillon „Asow“ zu sammeln (www.vk.com/wall-35015776_10954)? b) Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über Kontakte von SvaStone zum B&H-Netzwerk? c) Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über Kontakte von SvaStone zu deutschen Neonazis? Die Fragen 30 a bis 30 c werden wegen ihres sachlichen Zusammenhangs zusammen beantwortet. Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse zur Firma SvaStone. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5897 31. Wie viele internationale (diese bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln) und nationale Beschäftigte gehören der EU-Beratungsmission EUAM (EU Advisory Mission) in der Ukraine aktuell an? Momentan sind die EU-Mitgliedstaaten bei der EU Advisory Mission (EUAM) folgendermaßen durch internationale Beschäftige vertreten: Österreich: 1, Belgien : 2, Bulgarien: 4, Tschechische Republik: 2, Deutschland: 12, Dänemark: 4, Estland: 3, Griechenland: 1, Spanien: 3, Finnland: 3, Frankreich: 2, Ungarn: 4, Irland: 3, Italien: 3, Litauen: 2, Luxemburg: 1, Lettland: 2, Niederlande: 5, Rumänien : 7, Schweden: 7, Slowenien: 1; hinzu kommen 63 nationale Beschäftigte. 32. Wie viele Angehörige der Bundespolizei und welcher Länderpolizeien gehörten ihr bisher an, wie viele gehören ihr aktuell an, und wann wird sich die deutsche Beteiligung voraussichtlich die geplanten 20 Polizistinnen und Polizisten , die sich an EUAM beteiligen sollen, erreichen? Die Bundesregierung hat am 17. September 2014 beschlossen, sich mit bis zu 20 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten an der EUAM Ukraine zu beteiligen. Die tatsächliche Beteiligung hängt insbesondere von der Entwicklung der Gesamtstärke der EUAM Ukraine ab. Der EUAM Ukraine gehören aktuell sechs deutsche Polizeivollzugsbeamte an, darunter ein Bundespolizist, drei Landesbeamte aus Nordrhein-Westfalen, sowie jeweils einer aus Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt. Darüber hinaus gab es dort keine personelle Beteiligung der Polizeien von Bund und Ländern. 33. Welche Resonanz gibt es aktuell auf den Aufruf der EU zur Teilnahme an EUAM? Es wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen. 34. Welche der eingeladenen Drittstaaten (Albanien, Australien, Chile, Island, Japan, Kanada, Kolumbien, Mazedonien, Montenegro, Neuseeland, Norwegen , die Schweiz, Serbien, Südkorea, Türkei und die USA) sind derzeit mit wie vielen Kräften an der Mission beteiligt, bzw. mit wie vielen Kräften wollen sich besagte Staaten an der Mission nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligen? Momentan beteiligen sich Kanada mit zwei Personen und Norwegen mit einer Person. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333