Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 03. September 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/5928 18. Wahlperiode 07.09.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ralph Lenkert, Caren Lay, Sigrid Hupach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5835 – Windschutzanlage an der Brücke der „Zahmen Gera“ der A 71 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Thüringer Landesregierung setzt sich seit dem vergangenen Jahr nach mehreren durch starken Wind bedingten Vollsperrungen und Umleitungen auf der Talbrücke „Zahme Gera“ für die Nachrüstung des Windschutzes ein. In den angrenzenden Orten kommt es zu deutlich erhöhtem Verkehrsaufkommen, wenn Autobahnabschnitte ab Windstärken von 35,5 Metern pro Sekunde gesperrt werden. Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH sollte deshalb mit der Nachrüstung der Brücke beauftragt werden. Aus der Antwort des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr auf die Anfrage „Windschutzanlage an der Brücke der ,Zahmen Gera‘ der A 71“ (Drucksache 5/8052) geht hervor, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit Schreiben vom 23. Mai 2014 den Antrag auf Nachrüstung der Talbrücke „Zahme Gera“ mit der Begründung abgelehnt hat, dass weder eine Unfallhäufung noch eine hohe Zahl von Sperrungen vorliegen. Eine erneute Überprüfung von Windschutzmaßnahmen für die „Zahme Gera“ schloss das BMVI bei Vorliegen veränderter Bedingungen zum damaligen Zeitpunkt jedoch nicht aus. 1. Wie viele Verkehrsunfälle haben sich im Zeitraum von Januar 2014 bis Juni 2015 auf der A 71 zwischen den Anschlussstellen Ilmenau-West und Gräfenroda insgesamt ereignet? Nach Auskunft der Autobahnpolizei ereigneten sich zwischen Januar 2014 und August 2015 insgesamt 47 Verkehrsunfälle zwischen den Anschlussstellen Ilmenau-West und Gräfenroda. 2. Wie viele dieser Unfälle waren so genannte Windunfälle auf der Talbrücke „Zahme Gera“ (bitte Einzelaufstellung)? Einer von zwei Unfällen mit der Ursache Seitenwind der insgesamt 47 Unfälle ereignete sich bei km 108,8 auf der Talbrücke „Zahme Gera“. Der Grund des Unfalls war nach Auskunft der Auftragsverwaltung die Nichtbeachtung der angezeigten Fahrverbote. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5928 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Wie oft wurde die Autobahn im Zeitraum von Juni 2014 bis Juni 2015 wegen „Wind“ gesperrt? Vom Januar 2014 bis Juni 2015 wurde die Bundesautobahn im betroffenen Bereich 14 mal für gefährdete Fahrzeuggruppen (Wohnwagen, Gespanne, leere Lkw etc.) mit einer Gesamtdauer von etwa 41 Stunden gesperrt. Weiterhin war 1 Vollsperrung der Autobahn mit einer Dauer von 5 Stunden erforderlich. 4. Welche Windgeschwindigkeiten wurden in den kritischen Richtungen an der mit „Windschutz“ versehenen Reichenbachtaltalbrücke gemessen? Im Umfeld von Starkwindereignissen wurden auf der Reichenbachtalbrücke Spitzenwindgeschwindigkeiten bis zu Windstärke 12 (Orkan) festgestellt, dies sind jedoch Ausnahmen. 5. Welche Windgeschwindigkeiten wurden in den kritischen Richtungen an der Brücke über der „Zahmen Gera“ gemessen? Im Umfeld von Starkwindereignissen wurden auf der Talbrücke „Zahme Gera“ Spitzenwind-geschwindigkeiten bis zu Windstärke 12 (Orkan) festgestellt, dies sind jedoch Ausnahmen. 6. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob eine erneute Überprüfung bestehender Windschutzmaßnahmen für die Talbrücke „Zahme Gera“ geplant ist? a) Sollte dies der Fall sein, für welchen Zeitraum ist eine solche Überprüfung geplant (bitte begründen)? b) Wie viele so genannte Windunfälle müssten sich nach Überzeugung der Bundesregierung auf der Talbrücke „Zahme Gera“ pro Jahr ereignen, um eine erneute Überprüfung in Erwägung zu ziehen (bitte begründen)? a) Eine erneute Überprüfung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant. b) Durch die Anordnung der Windwarnanlage auf der Talbrücke „Zahme Gera“ sind bei Be-achtung der Warnhinweise Windunfälle nahezu ausgeschlossen. Dies zeigt auch die Antwort zu Frage 2. 7. Wurde im Vorfeld der Ablehnung des Nachrüstungsantrages eine Kostenbetrachtung zwischen der Landesbeteiligung an der Unterhaltung der Umleitungsstrecken und den Kosten einer Windschutzanlage an der Brücke unternommen ? a) Sollte dies der Fall sein, mit welchen Ergebnissen? b) Sollte dies nicht der Fall sein, mit welcher Begründung wurde eine derartige Kostenbetrachtung bisher nicht in Betracht gezogen? Nein. Bei der Überprüfung der Notwendigkeit einer Windschutzanlage wurde untersucht , ob die Anlage für die Verkehrssicherheit erforderlich ist. Kostenfragen im Sinne der angesprochenen Kostenbetrachtung wurden hierbei nicht einbezogen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333