Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 03. September 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/5929 18. Wahlperiode 07.09.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert Behrens, Caren Lay, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5660 – Weiterentwicklung gesetzlicher Vorgaben zur Nutzung autonomer Autos V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das „Handelsblatt“ berichtet in seiner Ausgabe vom 8. Juli 2015 unter dem Titel „Code ,AF 2020‘ – ungeklärt“ über ungeklärte Rechtsfragen in Bezug auf die Nutzung selbstfahrender bzw. autonomer Fahrzeuge sowie über Pläne des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, und unterschiedliche Positionen verschiedener Ministerien. Unter anderem heißt es in dem Artikel, dass der Bundesverkehrsminister, Alexander Dobrindt, mit dem automatisierten Fahren den „Innovations- und Wirtschaftsstandort Deutschland “ stärken will. 1. Mit welcher Begründung lehnt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine Haftungsfreistellung von „Fahrern“ autonomer Autos ab, wenn diese selbstständig fahren? Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) steht der Entwicklung eines Systems zum hochautomatisierten Fahren wie auch zum autonomen Fahren offen und grundsätzlich positiv gegenüber. Der Erfolg des Projekts und die Möglichkeit zur Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr werden jedoch von der technischen Ausgereiftheit des Systems abhängen. 2. Welche „18 Maßnahmen“ in welchen „neun Handlungsfeldern“ will der Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorstellen? 3. Welches sind die Eckpunkte der Strategie „AF 2020“, und wie ist der Zeitplan für die Umsetzung? Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erarbeitet derzeit eine Strategie zur Weiterentwicklung des automatisierten Fahrens. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Drucksache 18/5929 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Unter welchen Umständen ist eine Technik nach Ansicht des BMJV „erprobt und sicher bewährt“? Eine Zulassung von Systemen, die automatisiertes Fahren ermöglichen, kommt nur dann in Betracht, wenn die Hersteller deren Sicherheit nachweisen können. Eine umfassende gesetzliche Befreiung des Fahrzeugführers von der Verantwortung kann es nicht geben, solange die Systeme die Fahraufgaben nicht ebenso zuverlässig oder sogar zuverlässiger als ein Mensch erledigen. 5. Welchen Inhalt hat die im Artikel des „Handelsblatt“ genannte „Vereinbarung “, die der Bund, das Land Bayern, der Bundesverband Informationswirtschaft , Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) und der Verband der Automobilindustrie (VDA) unterzeichnen wollen? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur strebt eine Zusammenarbeit mit dem Freistaat Bayern, dem Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA) und dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) bei der Errichtung, dem Betrieb und der Nutzung des Digitalen Testfeldes Autobahn auf der Bundesautobahn A9 an.