Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 3. September 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/5930 18. Wahlperiode 07.09.2015 K or re kt ur fa hn e A K A B D 0 4 vo m 1 1. S ep te m be r 2 01 5 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau), Sigrid Hupach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Pflegearmut in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In regelmäßigen Abständen berichten die Medien darüber, wie ein Pflegefall in der Familie zur Armutsfalle werden kann. Berichtet wird über Angehörige, die im Alter arm sein werden, weil sie die Pflege ihrer Verwandten übernehmen (www.deutschlandradiokultur.de/armutsfalle-pflege-frau-lonn-wirdarm .1076.de.html?dram:article_id=292261). Am 28. Juli 2015 zeigte das ZDF im Rahmen der Sendung „37 Grad“ eine Dokumentation über eine Familie, die mit Schulden und Armut zu kämpfen hat, weil sie ihre Großmutter im häuslichen Umfeld pflegt (www.zdf.de/37-grad/die-pflege-macht-uns-arm-wenn-angehoerige -zuhause-betreut-werden-39363406.html). Ein systematischer Überblick über die finanzielle Situation und die Lebensbedingungen von Menschen mit Pflegebedarf und ihren Angehörigen fehlt jedoch aufgrund der unübersichtlichen und lückenhaften Datenbasis. Ein solcher Überblick ist aber notwendig, da es sich bei diesen Berichten nicht um Einzelschicksale handelt. Armut durch Pflege ist das Ergebnis einer verfehlten Pflegepolitik dieser Bundesregierung sowie der Vorhergehenden. Die Organisation der pflegerischen Versorgung in Deutschland ist sozial ungerecht und führt strukturell zu einer weiteren Verschärfung der sozialen Spaltung. Aufgrund des Teilleistungsprinzips der Pflegeversicherung ist der Zugang zu guter pflegerischer Versorgung maßgeblich abhängig vom Einkommen und Vermögen der Menschen mit Pflegebedarf und ihrer Angehörigen. Wer das entsprechende Einkommen oder Vermögen nicht hat, ist auf „Hilfe zur Pflege“ angewiesen . Fehlt das Geld für professionelle Pflege, springen oftmals Angehörige ein und übernehmen die schwere und belastende Pflegearbeit. Pflege stellt damit auch für sie ein Armutsrisiko dar: Viele Pflegepersonen reduzieren ihre Erwerbsarbeitszeit oder geben ihre Erwerbstätigkeit für die Pflege von Angehörigen ganz auf. Das verschlechtert nicht nur ihre aktuelle finanzielle Situation, sondern solche Unterbrechungen führen auch zu geringeren Rentenansprüchen und Altersarmut von vor allem Frauen. Die Bundesregierung kündigt für diesen Herbst erneut einen Paradigmenwechsel in der Pflege an. Eine grundsätzliche Kursänderung ist aber nicht zu erwarten , am strukturellen Gerechtigkeitsdefizit der Pflegeversicherung will die große Koalition nichts ändern, um Kosten zu sparen. Die Pflegeversicherung Drucksache 18/5930 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K or re kt ur fa hn e A K A B D 0 4 vo m 1 1. S ep te m be r 2 01 5 soll eine Teilleistungsversicherung bleiben. Damit stellt sie weiterhin nur einen Zuschuss zu den tatsächlich anfallenden Kosten bei Pflegebedürftigkeit dar. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Mit der Pflegeversicherung ist im Jahr 1995 erstmals eine solidarisch finanzierte Absicherung des Pflegerisikos für die gesamte Bevölkerung eingeführt worden. Sie hat seither maßgeblich zu einer Verbesserung der Versorgung pflegebedürftiger Menschen und zur Unterstützung pflegender Angehöriger beigetragen. Die Pflegeversicherung bietet vielfältige Leistungen zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung der Betroffenen und zur Unterstützung und Entlastung der pflegenden Angehörigen. Leistungen der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege , der häuslichen Verhinderungspflege sowie niedrigschwellige Betreuungsund Entlastungsangebote stabilisieren – ggf. zusammen mit der ambulanten Sachleistung – häusliche Pflegearrangements und fördern auch die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Erwerbstätigkeit. Im Falle einer Reduzierung oder Unterbrechung der Erwerbstätigkeit wegen der Pflege eines Angehörigen hilft die Inanspruchnahme von Pflegezeit oder Familienpflegezeit bei der Fortsetzung der Erwerbstätigkeit nach der Pflege. Zusätzlich werden für die Zeit der Pflege Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. In dieser Legislaturperiode stärkt die Bundesregierung die Pflege umfassend und nachhaltig. Bereits mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz wurden zum 1. Januar 2015 sämtliche Leistungsbeträge angehoben und die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie von Tages- und Nachtpflege ausgeweitet und flexibilisiert; zudem wurden zahlreiche weitere Maßnahmen zur Stärkung der Pflege in der eigenen Häuslichkeit und zur Entlastung pflegender Angehöriger umgesetzt. In der stationären Pflege wurde die Betreuungsrelation bei den zusätzlichen Betreuungskräften deutlich verbessert; die Möglichkeit der Inanspruchnahme ist zudem nicht mehr auf Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz beschränkt. Mit dem vom Bundeskabinett am 12. August 2015 beschlossenen Gesetzentwurf eines Zweiten Pflegestärkungsgesetzes folgt nun die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs . Mit diesem Gesetzentwurf werden viele Pflegebedürftige nochmals deutlich höhere Leistungen erhalten als bisher. Mit den Pflegestärkungsgesetzen I und II erhöht sich das Leistungsvolumen der Pflegeversicherung zusammen um rd. 5 Mrd. Euro, was einem Anstieg um 20 Prozent entspricht. Gleichwohl bleibt die Pflegeversicherung ein Teilleistungssystem, welches die mit der Pflege verbundenen Kosten nicht vollständig abdeckt. Der Übergang zu einem den jeweiligen Pflegebedarf vollständig deckenden System wäre weder dauerhaft finanzierbar noch sozial gerecht. Der Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung und die Sicherstellung einer angemessenen Versorgung im Bereich der Pflege ist in Deutschland unabhängig von den individuellen Einkommens - und Vermögensverhältnissen immer gewährleistet. 1. Wie hoch war mit Stichtag 31. Dezember 2013 die Armutsgefährdungsquote gemessen am Bundesmedian unter den anerkannt Pflegebedürftigen a) zu Beginn der Pflegebedürftigkeit, und b) am Ende der Pflegezeit (bitte nach Pflegestufen aufschlüsseln)? Dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5930 K or re kt ur fa hn e A K A B D 0 4 vo m 1 1. S ep te m be r 2 01 5 2. Wie hoch ist die Eigenbeteiligungsquote der privaten Haushalte/Leistungsbezieher an den Pflegegesamtkosten aufgeschlüsselt nach Pflegestufen in den Jahren 2008 und 2013 a) in stationären Pflegeeinrichtungen b) in der ambulanten Pflege? Da das Statistische Bundesamt die Pflegestatistik nach § 109 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) nur alle zwei Jahre erhebt, kann die Beantwortung nur für die Jahre 2009 und 2013 erfolgen. Zu a) Stationär: Jahr 2009: Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Pflegesatz 1.362 € 1.792 € 2.249 € ./. Leistungen der PV 1.023 € 1.279 € 1.470 € Monatlicher Eigenanteil Eigenbeteiligungsquote an den Pflegesätzen 339 € 24,89 % 513 € 28,63 % 779 € 34,64 % Jahr 2013: Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Pflegesatz 1.414 € 1.875 € 2.365 € ./. Leistungen der PV 1.023 € 1.279 € 1.550 € Monatlicher Eigenanteil Eigenbeteiligungsquote an den Pflegesätzen 391 € 27,65 % 596 € 31,79 % 815 € 34,46 % In Pflegestufe III hat es wegen der stufenweisen Anhebung der Leistungsbeträge in den Jahren 2010 und 2012 keinen Anstieg der Eigenbeteiligungsquote gegeben . Mit der allgemeinen Leistungsdynamisierung zum 1. Januar 2015 könnte sich eine ähnliche Entwicklung auch in den anderen Pflegestufen ergeben haben. Das Pflegestärkungsgesetz II sieht eine einheitliche Eigenbeteiligung in den neuen Pflegegraden 2 bis 5 innerhalb jedes Pflegeheims vor. Wenn der Deutsche Bundestag diesen Vorschlägen folgt, wird sich die Situation der Eigenbeteiligungsquote insgesamt verändern. Zu b) Ambulant: Eine Eigenbeteiligungsquote ist wegen der vielfältigen Inanspruchnahmemöglichkeiten der einzelnen Leistungsarten statistisch nicht ermittelbar. Drucksache 18/5930 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K or re kt ur fa hn e A K A B D 0 4 vo m 1 1. S ep te m be r 2 01 5 3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Höhe der durchschnittlichen monatlichen Eigenanteile an Pflegekosten pro Pflegebedürftigem in den Jahren von 2005 bis 2014 (bitte für die einzelnen Jahre nach Pflegestufen, unterschieden in häusliche und stationäre Pflege, aufschlüsseln ) vor? Die durchschnittlichen monatlichen Eigenanteile am Pflegesatz haben sich im stationären Bereich wie folgt entwickelt: Jahr Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III 2005 254 423 696 2007 284 454 726 2009 339 513 779 2011 346 532 768 2013 391 596 815 Quelle: Statistisches Bundesamt Im ambulanten Bereich sind die Anteile nicht berechenbar (siehe Antwort zu Frage 2). Zur weiteren Entwicklung siehe ebenfalls Antwort zu Frage 2. 4. Wie hoch sind die durchschnittlichen Teilbeträge an den Eigenanteilen von Pflegeheimbewohnern a) für Pflegeleistungen b) für Unterkunft und Verpflegung c) für Investitionskosten in den Jahren von 2005 bis 2014 (bitte für die einzelnen Jahre nach Pflegestufen aufschlüsseln)? Da das Statistische Bundesamt die Pflegestatistik nach § 109 SGB XI nur alle zwei Jahre erhebt, kann die Beantwortung nur für die Jahre 2005, 2007, 2009, 2011 und 2013 erfolgen. Zu 4a) und b): Jahr 2005: Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Pflegesatz 1.277 € 1.702 € 2.128 € ./. Leistungen der PV 1.023 € 1.279 € 1.432 € Monatlicher Eigenanteil für Pflegeleistungen 254 € 423 € 696 € Monatliche Kosten für Unterkunft und Verpflegung 578 € 578 € 578 € Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5930 K or re kt ur fa hn e A K A B D 0 4 vo m 1 1. S ep te m be r 2 01 5 Jahr 2007: Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Pflegesatz 1.307 € 1.733 € 2.158 € ./. Leistungen der PV 1.023 € 1.279 € 1.432 € Monatlicher Eigenanteil für Pflegeleistungen 284 € 454 € 726 € Jahr 2009: Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Pflegesatz 1.362 € 1.792 € 2.249 € ./. Leistungen der PV 1.023 € 1.279 € 1.470 € Monatlicher Eigenanteil für Pflegeleistungen 339 € 513 € 779 € Monatliche Kosten für Unterkunft und Verpflegung 611 € 611 € 611 € Jahr 2011: Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Pflegesatz 1.369 € 1.811 € 2.278 € ./. Leistungen der PV 1.023 € 1.279 € 1.510 € Monatlicher Eigenanteil für Pflegeleistungen 346 € 532 € 768 € Monatliche Kosten für Unterkunft und Verpflegung 629 € 629 € 629 € Jahr 2013: Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Pflegesatz 1.414 € 1.875 € 2.365 € ./. Leistungen der PV 1.023 € 1.279 € 1.550 € Monatlicher Eigenanteil für Pflegeleistungen 391 € 596 € 815 € Monatliche Kosten für Unterkunft und Verpflegung 651 € 651 € 651 € Drucksache 18/5930 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K or re kt ur fa hn e A K A B D 0 4 vo m 1 1. S ep te m be r 2 01 5 Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind grundsätzlich von den Pflegeheimbewohnern selbst zu zahlen. Im Jahr 2015 sind die Leistungsbeträge deutlich auf 1 064 Euro in Pflegestufe I, 1 330 in Pflegestufe II und 1 612 Euro in Pflegestufe III angehoben worden. Statistische Angaben zur Entwicklung der Pflegesätze in 2015 liegen jedoch noch nicht vor. Zu 4c): Zu den o. a. Kosten kommen Investitionskosten hinzu, die, soweit sie von den gemäß § 9 SGB XI für die Vorhaltung der pflegerischen Versorgungsstruktur verantwortlichen Ländern nicht getragen werden, grundsätzlich von den Pflegeheimbewohnern selbst übernommen werden müssen. Diese betragen nach Angaben des VdEK im Durchschnitt rd. 400 Euro monatlich. 5. Wie hoch sind die durchschnittlichen Gesamtpflegekosten sowie der Anteil der durchschnittlichen Eigenanteile an den Gesamtpflegekosten in den einzelnen Bundesländern (bitte nach Pflegestufen aufschlüsseln)? Im ambulanten Bereich ist davon auszugehen, dass der weit überwiegende Teil der pflegebedürftigen Aufwendungen von der Pflegeversicherung getragen wird. Im stationären Bereich ergeben sich für die Bundesländer für das Jahr 2013 folgende durchschnittlichen Pflegesätze und Eigenanteile: Pflegesätze/Eigenanteile in Euro Land Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Baden-Württemberg 1.591 568 2.047 768 2.615 1.065 Bayern 1.640 617 2.040 761 2.337 787 Berlin 1.584 561 2.147 868 2.556 1.006 Brandenburg 1.278 255 1.611 332 2.142 592 Bremen 1.129 106 1.797 518 2.242 692 Hamburg 1.326 303 1.925 646 2.532 982 Hessen 1.382 359 1.909 886 2.432 882 Meckl.-Vorpommern 1.226 203 1.607 328 2.066 516 Niedersachsen 1.336 313 1.737 458 2.146 596 Nordrh.-Westfalen 1.419 396 2.009 730 2.620 1.070 Rheinland-Pfalz 1.407 384 1.823 544 2.517 967 Saarland 1.550 527 2.113 834 2.688 1.138 Sachsen 1.135 112 1.490 211 2.007 457 Sachsen-Anhalt 1.185 162 1.558 279 1.869 319 Schleswig-Holstein 1.371 348 1.725 446 2.095 545 Quelle: Statistisches Bundesamt 6. Wie hoch ist der relative Anteil der Leistungen der sozialen Pflegeversicherung an den durchschnittlichen Pflegegesamtkosten, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5930 K or re kt ur fa hn e A K A B D 0 4 vo m 1 1. S ep te m be r 2 01 5 a) in stationären Pflegeeinrichtungen b) in der ambulanten Pflege unterschieden nach den jeweiligen Pflegestufen, in den Jahren 1995, 2000, 2007, 2011 und 2013? Da das Statistische Bundesamt die Pflegestatistik nach § 109 SGB XI nur alle zwei Jahre erhebt (erstmals im Jahr 1999), kann die Beantwortung nur für die Jahre 1999, 2001, 2007, 2011 und 2013 erfolgen. Zu a) Stationär: Jahr 1999: Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Pflegesatz 2.280 DM (1.166 €) 2.979 DM (1.523 €) 3.891 DM (1.989 €) ./. Leistungen der PV 2.000 DM (1.023 €) 2.500 DM (1.278 €) 2.800 DM (1.432 €) Relativer Anteil der PV an den Pflegesätzen 87,72 % 83,92 % 71,96 % Jahr 2001: Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Pflegesatz 1.186 € 1.581 € 2.006 € ./. Leistungen der PV 1.023 € 1.279 € 1.432 € Relativer Anteil der PV an den Pflegesätzen 86,26 % 80,90 % 71,39 % Jahr 2007: Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Pflegesatz 1.307 € 1.733 € 2.158 € ./. Leistungen der PV 1.023 € 1.279 € 1.432 € Relativer Anteil der PV an den Pflegesätzen 78,27 % 73,80 % 66,36 % Drucksache 18/5930 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K or re kt ur fa hn e A K A B D 0 4 vo m 1 1. S ep te m be r 2 01 5 Jahr 2011: Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Pflegesatz 1.369 € 1.811 € 2.278 € ./. Leistungen der PV 1.023 € 1.279 € 1.510 € Relativer Anteil der PV an den Pflegesätzen 74,73 % 70,62 % 66,29 % Jahr 2013: Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Pflegesatz 1.414 € 1.875 € 2.365 € ./. Leistungen der PV 1.023 € 1.279 € 1.550 € Relativer Anteil der PV an den Pflegesätzen 72,35 % 68,21 % 65,54 % Zu b) Ambulant: Eine Ermittlung des relativen Anteils der Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung an den durchschnittlichen Pflegegesamtkosten ist wegen der vielfältigen Inanspruchnahmemöglichkeiten der einzelnen Leistungsarten statistisch nicht möglich. 7. Wie hoch sind die durchschnittlichen Altersrenten von Pflegebedürftigen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI; bitte nach Pflegestufen und Geschlechtern sowie häusliche und stationäre Pflege getrennt ausweisen )? Das Merkmal „Pflegebedürftigkeit“ wird in den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung nicht erhoben. 8. Wie hoch ist die Anzahl und der Anteil der stationär versorgten Pflegebürftigen in den Jahren 2003 bis 2014, die auf „Hilfe zur Pflege“ nach dem SGB XII angewiesen sind (bitte nach Pflegestufen und Geschlechtern getrennt ausweisen)? Im Gesamtzeitraum 2003 bis 2013 ist der Anteil der stationär versorgten Pflegebedürftigen , die auf „Hilfe zur Pflege“ angewiesen sind, nur geringfügig (um gut 2 Prozentpunkte) gestiegen. Zuletzt war der Anteil sogar leicht rückläufig. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage zu Frage 8. 9. Wie hoch ist die Anzahl und der Anteil der ambulant (häuslich) versorgten Pflegebedürftigen in den Jahren 2003 bis 2014, die auf „Hilfe zur Pflege“ nach dem SGB XII angewiesen sind (bitte nach Pflegestufen und Geschlechtern getrennt ausweisen)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5930 K or re kt ur fa hn e A K A B D 0 4 vo m 1 1. S ep te m be r 2 01 5 Bei den ambulant versorgten Pflegebedürftigen liegt der Anteil der Empfänger von „Hilfe zur Pflege“ seit langem bei einer Größenordnung von rd. 5 %. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage zu Frage 9. 10. In welcher Höhe hat sich der Anteil der Leistungen aus der „Hilfe zur Pflege“ nach dem SGB XII an den monatlichen Gesamtpflegekosten pro Pflegebedürftigen seit dem Jahr 1994 und seit dem Jahr 2003 verändert (bitte nach Pflegestufen und Geschlechtern getrennt ausweisen)? Über die Höhe der selbst getragenen Ausgaben im ambulanten Bereich liegen keine statistischen Angaben vor. Statistische Angaben liegen nur zu den Ausgaben der „Hilfe zur Pflege“ und den Leistungsausgaben der sozialen Pflegeversicherung vor. Diese sind in der Anlage zu Frage 10 zueinander ins Verhältnis gesetzt . Dabei wird deutlich, dass die Ausgaben der „Hilfe zur Pflege“ im vollstationären Bereich bezogen auf die Ausgaben der Pflegeversicherung in den letzten zehn Jahren relativ leicht zurückgegangen sind. 11. Wie hat sich die Anzahl und der Anteil von Leistungsbeziehern an „Hilfe zur Pflege“ nach dem Kapitel 7 SGB XII seit Einführung des Rechtsanspruches auf ein trägerübergreifendes persönliches Budget am 1. Januar 2008 bis zum Jahr 2014 entwickelt (bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln)? Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen zur Hilfe zur Pflege sowie von Hilfe zur Pflege in Form eines Persönlichen Budgets Empfänger von Hilfe zur Pflege Jahresende Empfänger von Hilfe zur Pflege in Form eines Persönlichen Budgets (am Jahresende andauernde Budgets) Anteil der Empfänger von Hilfe zur Pflege in Form eines Persönlichen Budgets an den Empfängern gesamt der Hilfe zur Pflege in % Empfängerinnen von Hilfe zur Pflege Jahresende Empfängerinnen von Hilfe zur Pflege in Form eines Persönlichen Budgets (am Jahresende andauernde Budgets) Anteil der Empfängerinnen von Hilfe zur Pflege in Form eines Persönlichen Budgets an den Empfängerinnen gesamt der Hilfe zur Pflege in % 2008 91 417 62 0,07 193 482 67 0,03 2009 98 250 83 0,08 201 071 89 0,04 2010 105 746 125 0,12 211 924 133 0,06 2011 111 513 151 0,14 218 887 153 0,07 2012 116 597 166 0,14 222 795 180 0,08 2013 119 140 179 0,15 222 643 210 0,09 Quelle: Statistisches Bundesamt Hinweis: Die Anzahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege ist im Laufe der Jahre zwar angestiegen , ihr Anteil an den Pflegebedürftigen ist jedoch seit Jahren nahezu unverändert (rd. 5 Prozent im ambulanten Bereich und gut 30 Prozent im stationären Bereich). Drucksache 18/5930 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K or re kt ur fa hn e A K A B D 0 4 vo m 1 1. S ep te m be r 2 01 5 12. Wie viele anerkannt Pflegebedürftige beziehen Wohngeld oder sonstige Mietzuschüsse (wenn möglich bitte nach Pflegestufen differenzieren)? Zu der Frage, wie viele anerkannt Pflegebedürftige „sonstige Mietzuschüsse“ im Sinne von Leistungen für Unterkunft und Heizung im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende) bzw. des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII – Sozialhilfe) beziehen, liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 13. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl sogenannter sonstiger Hilfebedürftiger , also von Menschen mit gesetzlichem Anspruch auf Pflegeleistungen , der jedoch nicht geltend gemacht wird? Zur Zahl sonstiger Hilfebedürftiger liegen der Bundesregierung keine Schätzungen vor. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Menschen mit Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung diesen auch realisieren, in jedem Fall zumindest in Form von Pflegegeld. 14. Wie hoch war mit Stichtag 31. Dezember 2013 die Armutsgefährdungsquote gemessen am Bundesmedian unter pflegenden Angehörigen, unterschieden nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung sowie nach Erwerbslosigkeit und nach Geschlechtern? Dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 15. Wie hoch ist die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage unter abhängig beschäftigten pflegenden Angehörigen absolut und im Vergleich zu nicht pflegenden Beschäftigten in vergleichbaren Berufen (bitte nach Geschlechtern, Art der Beschäftigung und wenn möglich nach Pflegestufen aufschlüsseln)? In der GKV-Statistik KG2 werden die Arbeitsunfähigkeitsfälle und -tage nur nach Geschlecht differenziert gezählt, nicht nach Berufsgruppen oder familiärer Belastung durch Pflege. Es liegen daher keine Daten vor. 16. Wie hoch ist die Zahl und der Anteil an Altersrentnerinnen und Altersrentnern , die seit dem Jahr 2004 jährlich Rentenleistungen aus Pflegezeiten im Rahmen der Altersrente beziehen, und wie hoch sind deren durchschnittlichen Rentenleistungen? 17. Wie hoch ist der Anteil von Altersrentnerinnen und Rentnern, die Rentenleistungen aus Pflegezeiten beziehen, an der Gesamtzahl der Altersrentnerinnen und Altersrentner aufgeschlüsselt nach Bundesländern? 18. Wie hoch sind die durchschnittlichen zusätzlichen Rentenanwartschaften pro Person und pro Monat, die durch häusliche Pflege erworben wurden (bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln)? Die Fragen 16 bis 18 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Pflegezeiten sind bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen seit 1995 Pflichtbeitragszeiten und werden auch als Pflichtbeitragszeit in den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung behandelt. Insofern ist eine Isolierung der Pflegezeiten nicht möglich. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5930 K or re kt ur fa hn e A K A B D 0 4 vo m 1 1. S ep te m be r 2 01 5 19. Wie viele pflegende Angehörige erreichen jährlich während der Pflegezeit das Rentenalter, so dass der Erwerb von Rentenanwartschaften aus Pflegezeiten eingestellt wird, obwohl sie weiterhin pflegen (bitte für den Zeitraum 2004/2005 bis 2014 aufschlüsseln)? Das Merkmal „Versicherungsstatus vor Rentenbeginn“ wird in den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung nicht erhoben. Hilfsweise kann auf den Versicherungsstatus zum 31. Dezember des Jahres vor Rentenbeginn zurückgegriffen werden. Die Werte zu den Anzahlen und zu den Zahlbeträgen sowie die Anteile von Pflegepersonen zu allen Altersrentenzugängen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Rentenzugang, verschiedene Jahrgänge Die Zahlen sind wenig belastbar. Es wird eine Situation zu einem bestimmten Stichtag bzw. in einem bestimmten Berichtsjahr dargestellt. Somit kann nur eine Aussage darüber getroffen werden, dass von den Rentenzugängen eines Jahres eine bestimmte Anzahl von Versicherten zum 31. Dezember des Vorjahres als Pflegeperson tätig war. Ob die Pflegetätigkeit bis zum Rentenbeginn weiter ausgeübt wurde oder wie lange gepflegt wurde, ist diesen Daten nicht zu entnehmen. 20. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele pflegende Angehörige keine Meldung an die Rentenversicherungsträger vornehmen, und welche Ursachen sieht die Bundesregierung dafür (bitte für den Zeitraum von 2004/2005 bis 2014 und nach Geschlechtern aufschlüsseln)? Die Rentenversicherungspflicht von Pflegepersonen wird im Rahmen der Feststellung der Pflegebedürftigkeit geprüft. Bei Versicherungspflicht werden die Beiträge für Pflegepersonen von Amts wegen an die Rentenversicherungsträger abgeführt. 21. In welcher Höhe überstieg jeweils in den Jahren 2003 bis 2014 die spezifische Kostensteigerung im Pflegebereich (Sach-, Personal- und sonstige Kosten ) die allgemeine Inflationsrate (bitte nach häuslicher und stationärer Pflege sowie nach Pflegestufen getrennt ausweisen)? Die durchschnittlichen Kostensteigerungen im ambulanten Bereich sind nicht ermittelbar . Für die direkt die soziale Pflegeversicherung betreffenden Kostensteigerungen im stationären Bereich können die prozentualen Steigerungen der alle Drucksache 18/5930 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K or re kt ur fa hn e A K A B D 0 4 vo m 1 1. S ep te m be r 2 01 5 zwei Jahre in der Pflegestatistik veröffentlichten Pflege-sätze nach Pflegestufen mit dem Verbraucherpreisindex verglichen werden. In den Jahren 2003 und 2009 überstiegen die Kostensteigerungen der stationären Pflege die Inflationsrate, in den Jahren 2005, 2007 und 2011 überstieg die Inflationsrate die stationären Kostensteigerungen und in 2013 ergeben sich Differenzen in Abhängigkeit von der Pflegestufe von jeweils unter 0,4 Prozent (siehe auch Anlage zu Frage 21). 22. Welche Schwerpunkte setzt die Bundesregierung für die erforderliche Leistungsdynamisierung der Pflegeversicherung, und wie hoch müsste der Dynamisierungsfaktor vor dem Hintergrund gestiegener Personal- und Sachkosten und angesichts der realen Kostenentwicklung sein, um ein gleichbleibendes Niveau der Pflegeleistungen zu sichern? § 30 SGB XI sieht bzgl. der Leistungsdynamisierung eine Orientierung an der Preisentwicklung vor; daran soll auch künftig festgehalten werden. In der rückwirkenden Betrachtung wäre dies in den letzten Jahren überwiegend kostendeckend gewesen, hätte also zum Erhalt der Kaufkraft der stationären Leistungen ausgereicht. Der Gesetzentwurf eines Zweiten Pflegestärkungsgesetzes sieht vor, die für das Jahr 2018 ohnehin vorgesehene Leistungsdynamisierung über die Festlegung der neuen Leistungsbeträge bereits in die Reform zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017 zu integrieren. 23. Befürwortet die Bundesregierung im Rahmen der Dynamisierung der Pflegeversicherungsleistungen eine Angleichung der Pflegesätze für häusliche und stationäre Pflegeleistungen und insbesondere eine Anhebung der Pflegeversicherungsleistungen in der häuslichen Pflege an die Höhe der Leistungen im stationären Bereich (wenn nein, bitte begründen)? Im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes ist eine weitgehende Annäherung von ambulanten und stationären Leistungsbeträge vorgesehen. 24. Welche Aufträge zur Versorgungs- und Armutsforschung im Pflegebereich wurden seit dem Jahr 2004 mit Bundesmitteln in welcher Höhe finanziert oder gefördert, und welche weiteren Forschungsschwerpunkte hält die Bundesregierung für erforderlich (bitte einzeln auflisten)? Im Rahmen des Maßnahmenprogramms zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger wurde eine Vielzahl von Projekten im Bereich der Versorgungsforschung durchgeführt, die in den Jahren 2004 bis 2013 ein Ausgabevolumen von rd. 17 Mio. Euro erreichten. Über die Schwerpunkte wird in den jeweiligen Berichten der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung nach § 10 SGB XI berichtet (siehe zuletzt Fünfter Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland, Bundestagsdrucksache 17/8332 vom 12. Januar 2012, dort Kapitel E). Daneben wurde im Rahmen der allgemeinen Ressortforschung die Versorgung Pflegebedürftiger mit demenziellen Erkrankungen in zwei aufeinanderfolgenden Projekten „Leuchtturmprojekt Demenz“ und „Zukunftswerkstatt Demenz“ untersucht. Weitere Forschungsprojekte des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Bundesministeriums für Gesundheit sind in der Anlage zu Frage 24 zusammengestellt. Künftig wird die Evaluation der Auswirkungen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ein Schwerpunkt der Versorgungsforschung im Pflegebereich sein. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5930 K or re kt ur fa hn e A K A B D 0 4 vo m 1 1. S ep te m be r 2 01 5 25. Hält die Bundesregierung Versorgungsforschung zu der Frage, ob und inwiefern in der pflegerischen Versorgungspraxis Fragen bezüglich des Leistungszugangs , der Leistungsart und des Leistungsumfangs tatsächlich mit ökonomischen Interessen verwoben sind, für erforderlich, und welche Forschungsvorhaben wurden diesbezüglich unterstützt oder initiiert? Bereits 2011 formulierte das BMBF in der Bekanntmachung „Assistierte Pflege von morgen“ folgenden Anspruch: „Ziel der Verbundprojekte sind exemplarische marktfähige und für breite Bevölkerungsgruppen nutzbare und finanzierbare Produkte und Dienstleistungen einschließlich entsprechender Geschäftsmodelle, welche unter realen Bedingungen getestet und evaluiert werden.“ Im Rahmen der Fördermaßnahme „Zentren der gesundheitsökonomischen Forschung “ fördert das BMBF derzeit (2012–2017) das Forschungsprojekt: „Qualität und Wettbewerb im Markt für Pflegedienstleistungen in Deutschland“ an der Universität Düsseldorf mit einem Fördervolumen von 174 410 Euro. Das Vorhaben ist Teil des „Forschungszentrums für Gesundheitsökonomik CINCH“ an der Universität Duisburg/Essen. Berlin, den 18. August 2015 Dr. Gregor Gysi und Fraktion A nl ag e zu F ra ge 8 5 2 37 9 54 7 69 57 4 91 6 1 21 9 6 0 28 0 6 5 93 0 6 8 98 5 7 3 40 4 7 6 81 5 7 9 82 9 8 1 47 0 3 47 2 59 6 44 4 13 5 50 5 93 5 12 6 64 5 11 5 53 5 55 1 21 2 03 1 72 1 45 1 72 2 16 2 42 2 94 2 71 5 2 03 2 54 5 10 56 7 26 6 0 60 3 5 9 55 8 6 5 19 2 6 8 30 1 7 2 52 4 7 6 06 2 7 8 98 2 8 0 64 4 8 1 33 8 2 79 9 0 18 8 9 32 8 9 20 8 7 00 8 4 21 1 7 40 5 1 9 80 9 2 2 09 5 2 4 17 8 2 5 94 3 2 6 99 1 2 7 79 1 1 7 90 4 2 0 14 4 2 2 38 3 2 4 35 4 2 5 48 2 2 6 85 6 2 7 58 4 9 4 32 1 1 97 6 1 3 46 2 1 4 50 2 1 5 28 8 1 5 96 7 1 6 32 3 1 34 4 88 1 36 5 55 1 42 2 84 1 49 2 90 1 40 6 34 1 52 4 76 1 54 6 15 1 61 8 41 1 64 6 05 1 66 0 39 1 65 1 89 9 24 6 91 1 18 4 8 79 1 2 80 1 3 85 1 2 65 1 3 21 1 1 41 1 2 67 1 3 10 1 54 3 34 2 38 2 37 2 59 2 80 3 40 3 58 4 17 13 3 56 4 1 35 8 64 1 40 9 46 1 48 0 77 1 39 1 16 1 50 8 54 1 53 0 91 1 60 2 40 1 63 1 24 1 64 4 14 1 63 4 62 8 8 86 8 7 46 8 9 82 8 6 33 8 3 13 7 9 45 7 2 33 3 3 73 6 3 8 59 3 4 2 56 7 4 6 02 8 4 7 63 5 4 8 37 9 4 8 61 1 5 0 45 7 5 5 51 6 5 9 16 0 6 2 76 9 6 3 87 0 6 4 40 8 6 4 04 5 2 9 87 6 3 7 42 3 4 0 19 2 4 2 16 4 4 2 77 2 4 3 05 8 4 2 82 4 Q ue lle : S ta tis tis ch es B un de sa m t ** ) o hn e B re m en 1) M eh rfa ch zä hl un ge n si nd n ur in so w ei t a us ge sc hl os se n, a ls s ie a uf gr un d de r M el du ng en e rk en nb ar w ar en . 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Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5930 K or re kt ur fa hn e A K A B D 0 4 vo m 1 1. 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S ep te m be r 2 01 5 An la ge zu Fr ag e 10 Au sg ab en de r Hi lfe zu r Pf le ge in sg es am t in sg es am t in sg es am t in sg es am t in sg es am t in sg es am t in sg es am t in sg es am t in sg es am t in sg es am t in sg es am t in sg es am t in sg es am t EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R 2 90 4 89 2 2 94 2 85 7 3 00 4 96 5 3 14 1 89 6 54 3 3 15 1 61 2 07 1 3 11 9 86 3 77 1 3 21 6 62 3 62 0 3 26 1 69 1 44 9 3 33 4 08 5 82 4 3 43 9 27 5 37 0 3 57 6 77 9 52 7 3 72 0 21 5 93 2 3 82 4 29 8 66 3 45 0 56 3 48 5 23 3 52 5 59 9 54 0 01 2 76 7 55 9 70 5 67 5 61 4 25 8 06 4 64 3 65 2 18 4 68 4 82 1 63 9 43 80 3 56 06 9 58 32 7 62 69 4 93 4 61 97 3 15 8 63 16 8 98 4 46 07 0 05 4 45 05 7 13 2 45 42 4 71 7 44 60 2 53 7 46 32 2 51 0 46 73 8 83 4 44 25 0 02 5 41 67 1 55 13 4 56 90 6 59 59 9 27 7 64 37 0 22 6 65 26 0 48 2 41 79 9 05 3 42 55 6 20 7 35 99 6 58 5 34 44 6 95 3 34 61 2 57 4 36 43 9 85 6 34 39 0 32 8 40 47 3 50 71 8 50 69 8 53 99 7 90 5 55 00 1 25 0 53 49 7 58 1 33 59 7 50 3 31 92 5 94 6 26 91 7 18 3 23 47 4 30 8 24 33 4 16 2 23 93 4 53 7 24 29 1 56 7 32 4 61 5 32 3 31 1 35 9 66 8 36 3 72 0 65 1 37 8 36 1 04 1 43 2 33 1 01 7 52 2 18 5 57 4 56 5 28 2 35 4 62 8 71 8 84 1 68 6 63 1 97 1 72 1 15 1 71 2 76 7 35 2 04 2 78 2 09 8 90 9 82 04 5 04 1 69 42 7 17 3 56 19 6 37 3 60 32 3 18 8 65 23 8 78 7 72 63 4 12 4 72 83 2 34 8 74 03 2 97 4 72 41 2 14 4 20 22 3 40 8 17 36 0 60 4 19 59 9 04 5 21 34 3 29 4 33 60 4 20 4 32 85 3 71 3 31 09 8 22 3 34 54 3 60 0 32 03 9 18 6 3 92 5 23 6 4 59 2 56 5 4 14 6 50 9 8 62 1 81 0 7 47 6 26 9 15 94 0 26 9 11 64 3 52 6 11 97 7 47 0 14 71 3 62 9 20 1 97 0 81 1 29 1 06 8 00 3 41 9 89 4 60 5 45 9 41 4 39 0 51 0 05 8 03 7 55 8 58 8 61 5 60 0 54 5 87 6 64 1 86 0 14 8 65 5 94 2 76 8 70 18 8 64 2 49 88 2 67 7 22 34 9 04 0 15 57 9 66 6 12 34 1 54 1 6 61 5 25 5 5 03 1 73 1 4 93 7 84 7 6 99 1 18 0 29 99 8 21 17 4 17 46 7 24 75 0 25 9 21 48 7 49 1 19 54 5 63 0 20 25 9 86 9 19 29 5 44 6 15 55 1 04 7 15 91 8 44 3 16 06 1 94 0 17 36 1 75 8 16 88 2 83 4 11 06 0 31 0 31 19 6 20 1 9 77 5 81 8 12 69 2 96 6 14 85 3 98 4 17 90 9 08 3 16 83 8 80 6 17 69 6 71 7 19 88 1 20 3 2 42 4 33 2 2 43 6 45 1 2 46 1 90 0 2 57 7 13 3 51 7 2 55 9 35 8 58 0 2 45 4 86 3 85 0 2 54 2 93 5 74 3 2 54 4 88 1 40 1 2 56 6 62 3 47 0 2 61 6 29 2 07 1 2 71 7 45 7 83 1 2 81 0 69 2 18 0 2 90 2 51 8 31 8 25 3 25 6 18 7 31 2 96 9 92 2 32 5 44 7 76 5 31 6 02 3 23 4 29 2 35 6 01 5 28 4 24 9 37 2 28 0 82 5 81 8 50 4 44 2 74 0 58 1 28 0 77 4 59 6 85 0 01 6 62 4 85 5 44 3 65 8 89 5 86 7 68 9 99 6 89 9 71 8 67 4 38 8 71 3 12 9 21 1 81 2 86 7 57 0 84 9 07 9 85 7 88 1 46 5 03 3 92 2 97 3 82 1 96 8 88 4 62 5 1 00 2 04 4 83 9 61 0 63 6 44 8 69 4 30 2 25 5 72 8 05 7 09 5 73 5 13 5 22 6 77 4 81 4 44 7 79 7 88 0 62 0 83 5 22 4 79 4 Qu el le : St at ist isc he s Bu n de sa m t Hi lfe ar t 20 13 20 07 Au sg ab en fü r hä u sli ch e Pf le ge n ac h § 6 3 SG B XI I i n Fo rm v on 20 03 20 02 20 01 Au sg ab en fü r Ku rz ze itp fle ge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Au sg ab en fü r st at io n är e Pf le ge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . da v on : Hi lfe zu r Pf le ge zu sa m m en . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pf le ge ge ld be i e rh eb lic he r Pf le ge be dü rft ig ke it. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pf le ge ge ld be i s ch w er er P fle ge be dü rft ig ke it. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pf le ge ge ld be i s ch w er st er P fle ge be dü rft ig ke it. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . an de re Le ist u n ge n . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . da ru n te r: an ge m es se n e Au fw en du n ge n de r Pf le ge pe rs on . . . . . . . . . . . . . . . . an ge m es se n e Be ih ilf en . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Au fw en du n ge n fü r di e Be itr äg e de r Pf le ge pe rs on od er de r be so n de re n Pf le ge kr af t f ür e in e an ge m es se n e Al te rs sic he ru n g. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ko st en üb er n ah m e fü r He ra n zi eh u n g ei n er b es on de re n Pf le ge kr af t.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hi lfs m itt el . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Au sg ab en fü r te ils ta tio n är e Pf le ge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 12 20 11 20 09 20 10 20 08 20 06 20 05 20 04 " Pf le ge st u fe 0" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pf le ge st u fe 1. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pf le ge st u fe 2. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pf le ge st u fe 3. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/5930 K or re kt ur fa hn e A K A B D 0 4 vo m 1 1. S ep te m be r 2 01 5 An te ile de r Hi lfe zu r Pf le ge u n d Le ist u n gs au sg ab en de r SP V in sg es am t in sg es am t in sg es am t in sg es am t in sg es am t in sg es am t in sg es am t in sg es am t in sg es am t in sg es am t in sg es am t in sg es am t in sg es am t EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R 3, 0% 3, 6% 3, 7% 4, 0% 3, 9% 4, 0% 2, 8% 2, 6% 2, 4% 2, 2% 2, 2% 2, 0% 1, 7% 2, 3% 3, 1% 3, 3% 3, 5% 3, 8% 3, 9% 2, 5% 2, 5% 2, 0% 1, 9% 1, 9% 1, 9% 1, 6% 4, 9% 6, 1% 6, 3% 6, 9% 7, 1% 7, 0% 4, 4% 4, 1% 3, 3% 2, 9% 3, 0% 2, 8% 2, 8% 0, 0% 0, 0% 0, 0% 0, 0% 21 , 6% 15 , 2% 6, 3% 3, 9% 3, 2% 1, 7% 1, 5% 1, 4% 1, 6% 41 , 9% 28 , 0% 22 , 4% 30 , 4% 25 , 7% 22 , 8% 22 , 9% 18 , 3% 10 , 4% 8, 7% 7, 5% 7, 1% 6, 0% 0, 0% 0, 0% 0, 0% 0, 0% 5, 2% 13 , 7% 4, 0% 4, 7% 4, 8% 5, 3% 4, 8% 4, 6% 4, 8% 31 , 3% 30 , 5% 30 , 0% 30 , 9% 30 , 1% 28 , 3% 28 , 8% 28 , 1% 27 , 6% 27 , 4% 28 , 0% 28 , 2% 28 , 9% 0, 0% 0, 0% 0, 0% 0, 0% 0, 0% 0, 0% 19 , 6% 21 , 9% 21 , 4% 21 , 5% 22 , 0% 22 , 5% 23 , 0% 0, 0% 0, 0% 0, 0% 0, 0% 0, 0% 0, 0% 17 , 7% 20 , 0% 20 , 7% 21 , 3% 22 , 2% 23 , 1% 23 , 8% 0, 0% 0, 0% 0, 0% 0, 0% 0, 0% 0, 0% 28 , 5% 31 , 1% 31 , 9% 30 , 9% 32 , 0% 31 , 3% 32 , 5% Hi lfe ar t 20 10 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 da v on : 20 11 20 12 20 13 Hi lfe zu r Pf le ge zu sa m m en . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Au sg ab en fü r hä u sli ch e Pf le ge n ac h § 6 3 SG B XI I i n Fo rm v on 20 06 20 07 20 08 20 09 Pf le ge ge ld be i e rh eb lic he r Pf le ge be dü rft ig ke it. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pf le ge ge ld be i s ch w er er P fle ge be dü rft ig ke it. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pf le ge ge ld be i s ch w er st er P fle ge be dü rft ig ke it. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . an de re Le ist u n ge n . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Au sg ab en fü r Ku rz ze itp fle ge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . an ge m es se n e Au fw en du n ge n de r Pf le ge pe rs on . . . . . . . . . . . . . . . . an ge m es se n e Be ih ilf en . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Au fw en du n ge n fü r di e Be itr äg e de r Pf le ge pe rs on od er de r be so n de re n Pf le ge kr af t f ür e in e an ge m es se n e Al te rs sic he ru n g. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ko st en üb er n ah m e fü r He ra n zi eh u n g ei n er b es on de re n Pf le ge kr af t.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hi lfs m itt el . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Au sg ab en fü r te ils ta tio n är e Pf le ge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pf le ge st u fe 3. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Au sg ab en fü r st at io n är e Pf le ge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . da ru n te r: " Pf le ge st u fe 0" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pf le ge st u fe 1. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pf le ge st u fe 2. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Drucksache 18/5930 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K or re kt ur fa hn e A K A B D 0 4 vo m 1 1. S ep te m be r 2 01 5 Anlage zu Frage 21 Verbraucherpreisindex Pflegesatz für vollstationäre Dauerpflege Entwicklung Pflegesatz Differenz Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III 2001 JD 2,00% 39 52 66 2002 JD 1,40% 2003 JD 1,10% 41 55 69 5,13% 5,77% 4,55% 2,63% 3,27% 2,05% 2004 JD 1,60% 2005 JD 1,60% 42 56 70 2,44% 1,82% 1,45% -0,76% -1,38% -1,75% 2006 JD 1,50% 2007 JD 2,30% 43 57 71 2,38% 1,79% 1,43% -1,42% -2,01% -2,37% 2008 JD 2,60% 2009 JD 0,30% 44,79 58,96 73,97 4,16% 3,44% 4,18% 1,26% 0,54% 1,28% 2010 JD 1,10% 2011 JD 2,10% 45,03 59,57 74,92 0,54% 1,03% 1,28% -2,66% -2,17% -1,92% 2012 JD 2,00% 2013 JD 1,50% 46,51 61,69 77,8 3,29% 3,56% 3,84% -0,21% 0,06% 0,34% 2014 JD 0,90% Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/5930 K or re kt ur fa hn e A K A B D 0 4 vo m 1 1. S ep te m be r 2 01 5 Anlage zu Frage 24 Folgende Forschungsvorhaben zur Versorgungs- und Armutsforschung wurden seit 2004 mit Bundesmitteln gefördert: Forschungsvorhaben des BMBF: Titel Laufzeit Fördervolumen (€) Anwendungsorientierte Pflegeforschung 1. Förderphase (2004–2007) Evidenz basierte Pflege chronisch Pflegebedürftiger in kommunikativ schwierigen Situationen 2004–2007 525.594 € Individuelle Pflegeverläufe älterer Menschen und ihre Determinanten 2004–2007 126.945 € Die Pflegevisite als Instrument der Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege 2004–2006 135.631 € Mobilitätsrestriktionen in Alten- und Pflegeheimen: eine multizentrische Beobachtungsstudie 2004–2007 265.362 € Effizienz pflegerischer Einschätzung im Vergleich zu empfohlenen Testinstrumenten zur Vorhersage des Sturzrisikos in Alten- und Pflegeheimen 2004–2006 155.300 € Alltagsnahe Förderung des Selbstmanagements und der Adhärenz von chronisch kranken und multimorbiden Patienten unter komplexem Medikamentenregime durch die ambulante Pflege 2004–2006 129.415 € Selbst- und fremdgefährdendes Verhalten bei psychisch veränderten Heimbewohnern als Pflegeproblem: Dimensionen, Assessment und Interventionskonzepte 2004–2006 211.000 € Entwicklung und Evaluation eines Instruments zur Erfassung des ´patient view´ von Demenzkranken in vollständigen Pflegeeinrichtungen als Grundlage für eine Ressourcen erhaltende Pflege 2004–2005 144.021 € Ermittlung der Gestaltungsmöglichkeiten pflegerischer Interaktionen durch Patientinnen und Patienten, am Beispiel der Pflege querschnittsgelähmter Menschen im Krankenhaus 2004–2006 123.348 € Drucksache 18/5930 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K or re kt ur fa hn e A K A B D 0 4 vo m 1 1. S ep te m be r 2 01 5 Förderung der Lebensqualität demenzkranker Menschen durch Stimulierung positiver Emotionen Ein Beitrag zur Individualisierung und Situationsorientierung in der Pflege 2004–2007 285.694 € Anwendungsorientierte Pflegeforschung 2. Förderphase (2007–2013) Verbesserung der Effektivität und Effizienz der ambulanten häuslichen Pflege; Entwicklung und Evaluation einer Patientenschulung bei tumorbedingter Fatigue; Koordination, Methodenberatung 2007–2012 772.000 € Entwicklung und Evaluation einer Praxisleitlinie zu freiheitseinschränkenden Maßnahmen in Altenund Pflegeheimen, Teilprojekt Hamburg 2007–2012 434.736 € Pflegefehler, Fehlerkultur und Fehlermanagement in stationären Versorgungseinrichtungen 2007–2010 156.000 € Implementierung des Resident Assessment Instruments (RAI) als Qualitätsentwicklungs- und Steuerungsinstrument in der stationären Langzeitpflege; Alltagsautonomieförderung für onkologische Schmerz-Patienten durch einrichtungsübergreifende pflegerischinterdisziplinäre Betreuung; WISDE – wirksame Strategien eines kommunikativen Zugangs zu demenziell erkrankten und kognitiv eingeschränkten Personen 2007–2013 1.680.398 € Strukturierte Informationen während des Intensivstationsaufenthaltes als Maßnahme zur Verbesserung einer besonderen Kommunikationssituation. Eine randomisierte multizentrische Studie 2007–2012 299.000 € Altern zu Hause – Unterstützung durch präventive Hausbesuche – Durchführung und Evaluation von präventiven Hausbesuchen bei älteren Menschen im häuslichen Umfeld 2007–2010 228.600 € Selbst- und fremdgefährdendes Verhalten bei psychisch veränderten Heimbewohnern: Erprobung eines Interventionskonzepts (Phase II); Förderung des Selbstmanagements und der Adhärenz chronisch kranker Patienten mit komplexen Medikamentenregimen (Phase II); Verbesserung der Pflege von türkischen Migranten in Deutschland; Koordination, Methodenberatung 2007–2012 1.288.314 € Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/5930 K or re kt ur fa hn e A K A B D 0 4 vo m 1 1. S ep te m be r 2 01 5 Entwicklung und Prüfung eines Interventionsprogramms für Pflegende und pflegende Angehörige zur Förderung von Handlungskompetenzen in der Betreuung demenzkranker Menschen 2007–2010 260.000 € Verbesserung der Lebensqualität von pflegenden Kindern und Jugendlichen durch ein familienorientiertes Hilfeangebot. Eine prospektiv kontrollierte Studie 2007–2010 240.000 € Versorgungsnahe Forschung Verbesserung der häuslichen Versorgung von Palliativpatienten durch Unterstützung pflegender Angehöriger“. Ziel war es, hausärztliche Praxen und Angehörige von schwerst-pflegebedürftigen Patienten und Patientinnen durch gezielte Informationen und Hilfsangebote zu unterstützen. Im Projekt konnten Möglichkeiten für Praxisteams aufgezeigt werden, die Belastung von Angehörigen zu erkennen und Überlastung zu vermeiden 2011–2014 362.508 € Studien in der Versorgungsforschung Versorgungsforschung zur Behandlung und Pflege von Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht <1.500g – Der Einfluss von Human- und Organisationsfaktoren auf die Leistung von Frühgeborenenintensivstationen 2012–2015 635.119 € Entwicklung und Validierung eines Instruments zur Evaluation von Kompetenzen von Pflegepersonal in Krankenhausnotaufnahmen hinsichtlich der Reaktionen in Katastrophensituationen – DisPrEN 2012–2014 150.293 € Interprofessionelle Zusammenarbeit und Kommunikation im Pflegeheim: eine qualitative Untersuchung der Probleme in der medizinischen Versorgung von Pflegeheimbewohner und die Entwicklung von Verbesserungsstrategien 2012–2015 708.682 € Drucksache 18/5930 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K or re kt ur fa hn e A K A B D 0 4 vo m 1 1. S ep te m be r 2 01 5 Forschungsvorhaben des BMG: Titel Laufzeit Fördervolumen (€) Sucht im Alter – Repräsentative Erhebung zum Umgang mit suchtmittelabhängigen älteren Menschen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen 2008 5.634 € Schwerpunkt „Sucht im Alter – Sensibilisierung und Qualifizierung von Fachkräften in der Alten- und Suchthilfe“ (gefördert wurde in dem Zeitraum an acht Standorten) 2010–2014 1.685.927 € Projektübergreifende Analyse des Förderschwerpunkts „Sucht im Alter – Sensibilisierung und Qualifizierung von Fachkräften in der Alten- und Suchthilfe“ 2013–2014 59.292,74 € „Multiresistente Erreger (MRGN und MRSA) im ambulanten Pflegedienst – Prävalenz und Risikofaktoren“ 2014 19.200 € Förderschwerpunkt „Antibiotika-Resistenz und nosokomiale Infektionen“ Epidemiologische Erhebung der Prävalenz gramnegativer Problemerreger sowie des Einsatzes antimikrobieller Wirkstoffe bei Bewohnern von Altenheimen 2011 20.000 € Sektorübergreifende Versorgung alter Menschen zur Prävention von nosokomialen Infektionen und Antibiotikaresistenzen in Altenpflegeheimen 2012–2015 536.638,40 € MRE Netzwerk Hessen-Saarland: Schnittstellen in der Versorgung und ihre Überwindung durch Analyse, Wirkungsevaluation, und Einsatz neuer Lehr/Lerntechniken 2012–2015 429.830 € Entwicklung und Validierung eines vereinfachten Instruments zur Optimierung des Hygienemanagements in der stationären und ambulanten Altenpflege 2012–2015 135.000 € Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/5930 K or re kt ur fa hn e A K A B D 0 4 vo m 1 1. S ep te m be r 2 01 5 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Leere Seite