Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 4. September 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/5934 18. Wahlperiode 08.09.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5811 – Stilllegung von Atomanlagen: Bürgerbeteiligung und konsensorientierter Dialog beim Helmholtz-Zentrum Geesthacht, ehemals Atomforschungszentrum GKSS V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Inzwischen wird von vielen gesellschaftlichen und staatlichen Akteuren anerkannt , dass es für den weiteren Umgang mit den radioaktiven Abfällen aus der Atomenergienutzung einen gesellschaftlichen Konsens braucht. Allerdings müssen dafür die Rahmenbedingungen vorhanden sein oder geschaffen werden, um einen tatsächlichen Neustart der bisher gescheiterten Endlagersuche zu ermöglichen . Große Teile der Anti-Atom-Bewegung und der Bürgerinitiativen und diverse Umweltverbände haben massive Kritik am Standortauswahlgesetz und der Arbeit der in diesem Rahmen eingesetzten „Endlager“-Kommission geübt und entsprechend ihre Ablehnung einer Zusammenarbeit mit bzw. in der Kommission begründet. Sie haben gemeinsam mit dem Deutschen Naturschutzring (DNR) ihre Forderungen und Argumente für einen Neustart im Umgang mit den radioaktiven Abfällen und einen entsprechenden gesellschaftlichen Prozess im März 2014 umfangreich vorgetragen und dokumentiert (www.dnr.de/aktuell/ dokumentation-tagung-atommuell.html). Im Rahmen der derzeit anlaufenden Genehmigungsverfahren für die Stilllegung von Atomanlagen gibt es von Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbänden vielfach die Klage, dass seitens Behörden und Betreibern unzureichende Informationen zur Verfügung gestellt werden, um Bürgerinnen und Bürger eine tatsächliche Bewertung der geplanten Rückbau- oder sonstiger Maßnahmen in diesem Zusammenhang zu ermöglichen. Dies ist Medienberichten im Zusammenhang mit Stilllegungsverfahren an den Standorten in Obrigheim, Biblis, Brunsbüttel , Neckarwestheim, Isar/Ohu und anderenorts zu entnehmen. Hinzukommen wachsende Konflikte um neue Zwischenlager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle sowie um die weitere Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle an den Standorten der Atomkraftwerke (AKW; siehe auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein zur Aufhebung der Genehmigung für das Standortzwischenlager am AKW Brunsbüttel). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5934 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Offenkundig gibt es derzeit keine ausreichenden Verfahren, in denen zwischen Öffentlichkeit und (staatlichen oder privaten) Betreibern Dialog- und Beteiligungsprozesse stattfinden, die geeignet sind, einen vielfach beschworenen Neustart im Umgang mit (künftigen) radioaktiven Abfällen in den betroffenen Regionen bzw. Standorten von Atomanlagen mit Leben zu füllen. Ein gesellschaftlicher Konsens im Umgang mit radioaktiven Abfällen ist vor dieser Kulisse nicht erreichbar. Das ehemalige Atomforschungszentrum GKSS – heute Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) – hat zur Vorbereitung seiner Planungen für die Stilllegung der dortigen Atomanlagen im Oktober 2012 der Öffentlichkeit ein Angebot für einen „konsensorientierten Dialog“ gemacht. Von Bedeutung ist die Bereitschaft des Betreibers, nicht nur unmittelbar Stilllegungsfragen zu behandeln, sondern einen umfassenderen Dialog auch z. B. über die rund um Geesthacht hohen Leukämieerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen oder auch die Geschichte der ehemaligen Atomforschungsanlage GKSS in den Prozess einzubeziehen. Inzwischen läuft dieser konsensorientierte Dialog seit fast drei Jahren. Im Rahmen dieses Prozesses ist inzwischen ein Antrag auf Rückbau gestellt und ein Scoping-Termin durchgeführt worden. Auf der Homepage der Dialogseite des HZG wird berichtet: „Da es für den bundesweit einzigartigen konsensorientierten Dialogprozess bei der Stilllegung von Atomanlagen keine rechtlichen Rahmenbedingungen gibt, haben HZG und Begleitgruppe in gemeinsamen und getrennten Sitzungen ,Grundzüge für die Zusammenarbeit ‘ erarbeitet. Darin definieren beide Seiten ihr jeweiliges Selbstverständnis im Dialogprozess und in welcher Weise sie auch in Zukunft zu gemeinsamen Lösungen kommen wollen.“ (Quelle: www.hzg.de/public_relations _media/hzg_im_dialog/index.php.de#tab-62). Nach Einschätzung der Akteure HZG und Begleitgruppe gibt es „keine rechtlichen Regelungen in der Bundesrepublik für ein auf Konsens ausgerichtetes Dialogverfahren zwischen Betreibern einer kerntechnischen Einrichtung und der Bevölkerung. In diesem Rahmen führt das HZG einen freiwilligen Dialog“. Bis heute hat es nach unserem Wissen bislang keine Unterstützungsangebote oder Gesprächskontakte mit der Begleitgruppe seitens politischer Entscheidungsträger des Bundes oder der Länder gegeben. 1. Wie bewertet die Bundesregierung die in den laufenden Genehmigungsverfahren an zahlreichen Atomstandorten vorgetragenen Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, zu wenig Informationen zu erhalten, um in den Verfahren als Einwenderinnen und Einwender den Umfang und die Auswirkungen der Stilllegungsplanungen bewerten zu können? 2. In welcher Weise wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass es möglichst umgehend mehr Kooperation zwischen Genehmigungsbehörden und Bürgerinnen und Bürgern gibt, mindestens aber den Wünschen nach mehr Informationen durch die zuständigen Behörden deutlich besser entgegen gekommen wird? Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. Die Durchführung von Genehmigungsverfahren zur Stilllegung kerntechnischer Anlagen einschließlich der hierbei gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Genehmigungsbehörden der Länder. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5934 Im Rahmen eines solchen Genehmigungsverfahrens werden der Öffentlichkeit zahlreiche Informationen und Unterlagen auf Grundlage der Vorschriften der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zugänglich gemacht. Die Öffentlichkeitsbeteiligung beinhaltet auch die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, welche bei einem Erörterungstermin mit dem Antragssteller, der Genehmigungs-behörde und dem Einwender mündlich erörtert werden. Die Bundesregierung nimmt das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach Informationen sehr ernst und begrüßt deshalb, wenn über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus der Öffentlichkeit Informationen zu Stilllegungsvorhaben zugänglich gemacht werden. Transparenz und Dialogbereitschaft von Seiten der Betreiber und der Behörden gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sind ein wichtiger Beitrag für eine Vertrauensbildung und gesellschaftliche Akzeptanz . 3. Wie bewertet die Bundesregierung die Aktivitäten von Bürgerinitiativen, Anti-Atom-Aktiven und anderen ehrenamtlichen Aktiven an den Standorten mit Atommüll in Bezug auf die Debatte über die Sicherheit im Umgang mit radioaktiven Abfällen? 4. Mit welchen Maßnahmen und Initiativen wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass auch an anderen Standorten mit Atommülllagern künftig Dialogprozesse mit dem Ziel, einen gesellschaftlichen Konsens im Umgang mit dem Atommüll zu erreichen, stattfinden können und die sicherheitsorientierten Aktivitäten von Bürgerinitiativen, Umweltverbänden und aktiven Einzelpersonen unterstützt werden? Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung setzt gerade im Bereich der Zwischenlagerung und Entsorgung radio-aktiver Abfälle auf Transparenz. Beispielhaft hierfür ist die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Programms für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Nationales Entsorgungsprogramm). Die Bundes-regierung ist an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den betroffenen Anwohnern und vor Ort ansässigen Initiativen interessiert und trägt dafür Sorge, dass die Informationen, die für einen offenen Dialog notwendig sind, zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sorgt auch der gesetzliche Rahmen, z. B. durch das Standortauswahlgesetz, dafür, dass die Öffentlichkeit beteiligt wird und ihr alle notwendigen Informationen über die Sicherheit von geplanten Anlagen zur Behandlung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle zugänglich sind. Im Übrigen obliegt die Beteiligung der Öffentlichkeit insbesondere auch den Genehmigungs - und Aufsichtsbehörden der Länder und nicht zuletzt auch den Betreibern der einzelnen Ein-richtungen. 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den konsensorientierten Dialogprozess zwischen HZG und der Begleitgruppe im Rahmen der Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlagen der GKSS in Geesthacht? 6. Wie bewertet die Bundesregierung den konsensorientierten Dialogprozess zwischen HZG und Begleitgruppe bei der Stilllegung der ehemaligen Atomanlagen der GKSS? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5934 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung vergleichbare Dialogprozesse an anderen bundesdeutschen Standorten von Atomanlagen? Wenn ja, in welcher Weise sind diese aus Sicht der Bundesregierung vergleichbar , und welche Unterschiede gibt es jeweils? 8. An welchen Standorten mit Atomanlagen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Bürgerdialoge oder ähnliche Angebote seitens staatlicher Stellen oder seitens der Betreiber von Atomanlagen? Die Fragen 5 bis 8 werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Wie bereits in den Antworten zu den Fragen 1 bis 4 dargestellt, liegen die Genehmigungs -verfahren zur Stilllegung kerntechnischer Anlagen wie auch die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen dieser Verfahren in der Zuständigkeit der jeweiligen Genehmigungsbehörden der Länder. Detaillierte Kenntnisse zu solchen Prozessen liegen der Bundesregierung deshalb in der Regel nicht vor. Die Bundesregierung hat in Einzelfällen Kenntnis von solchen über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Dialogprozessen. Eine systematische Erfassung solcher Prozesse durch die Bundesregierung erfolgt nicht. 9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Dialogangebote von (privaten ) Betreibern bzw. staatlichen Stellen an Bürgerinnen und Bürger und Öffentlichkeit mit einer „Konsensorientierung“ einerseits und der Bereitschaft zur Befassung auch „geschichtlicher Aspekte“ des Betriebs der jeweiligen Anlage – wie bei „HZG im Dialog“ – andererseits, das Gelingen solcher Prozesse wesentlich verbessern kann, im Vergleich zu reinen Informations- und Transparenzangeboten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Weise wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass es solche konsensorientierten Prozesse an möglichst vielen Standorten geben kann? Die Bundesregierung begrüßt alle Maßnahmen, die zu einer erhöhten Transparenz und mehr Vertrauen zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Betreibern und den behördlichen Stellen führen. Die Dialogangebote, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen hinaus-gehen, können ein vertrauensvolles Verhältnis stärken. Die Bundesregierung sorgt im Rahmen der zuständigen Bund-Länder-Gremien für einen Austausch der Erfahrungen – auch mit solchen Dialogprozessen – zwischen den Ländern. 10. In welcher Weise kann sich die Bundesregierung vorstellen, den konsensorientierten Dialogprozess in Geesthacht zu unterstützen, a) hinsichtlich des gemeinsamen Prozesses zwischen HZG und Begleitgruppe und b) zur Unterstützung der ehrenamtlichen Begleitgruppe? Die Bundesregierung begrüßt den freiwilligen konsensorientierten Dialogprozess in Geesthacht. Die Zuständigkeit für das Genehmigungsverfahren für die Stilllegungsprojekte des HZG und damit auch für die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung und die darüber hinaus gehenden Beteiligungsprozesse liegt jedoch bei der Landesbehörde. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5934 11. Ist seitens der Bundesregierung oder anderer staatlicher Stellen vorgesehen, sich durch direkte Gespräche über die Arbeit des konsensorientierten Dialogs in Geesthacht zu informieren? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung wird u. a. im Rahmen der Sitzungen der für die Stilllegung zuständigen Bund-Länder -Gremien über den Stand der laufenden Genehmigungs-verfahren und damit auch über Dialogprozesse in einzelnen Verfahren informiert. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . 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