Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 3. September 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/5939 18. Wahlperiode 08.09.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5729 – Lieferungen deutscher Kleinwaffen und leichter Waffen an die Türkei V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im türkischen Nachbarland Syrien herrscht seit dem Jahr 2011 ein Krieg zwischen dem syrischen Regime und unterschiedlichen bewaffneten Oppositionsgruppen . Während das Regime Assad weiterhin Unterstützung aus Russland und dem Iran genießt, werden sowohl säkulare als auch islamistische und jihadistische Rebellengruppierungen durch westliche Staaten, die Türkei sowie die Golfmonarchien unterstützt und aufgerüstet. Der deutsche NATO-Partner Türkei spielt bei dieser Unterstützung für islamistische Gruppen die zentrale Rolle, da über die gemeinsame Landgrenze mit Syrien Nachschub an Kämpfern und Material sichergestellt werden kann. Über die offene Duldung und Bestärkung dieser Banden ist der türkische Staat jedoch längst hinausgegangen und hat begonnen, islamistische Gruppen in Syrien militärisch auszubilden und direkt zu bewaffnen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4647). Die Türkei und Deutschland verbinden jahrzehntelange intensive wirtschaftliche , militärische und politische Beziehungen, auch und gerade im Bereich der militärischen und rüstungsindustriellen Zusammenarbeit. Die Türkei ist seit Jahrzehnten einer der Hauptabnehmer deutscher Waffentechnologie. Auch die türkische Produktion von Waffen in deutscher Lizenz, wie G3, MG3, MP5 und HK33, ist mittlerweile zu einem Normalfall geworden. 1. Welche Waffen und Rüstungsgüter wurden und werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Türkei an Gruppen in Syrien abgegeben und bzw. oder verkauft? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5939 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Türkei Gruppen in Syrien auch mit deutschen Waffen beliefert? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die darauf hindeuten, dass die Türkei Gruppen in Syrien mit deutschen Waffen beliefert. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Türkei strikt an eingegangene Endverbleibszusagen hält. 3. Den Verkauf welcher Kleinwaffen, leichter Waffen und entsprechender Munition (inklusive Handgranaten, panzerbrechende Infanteriewaffen etc.) an die Türkei hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2000 genehmigt (bitte nach Empfänger, Jahr, Gegenstand, Stückzahl und Genehmigungswert aufschlüsseln )? Die folgenden Aufstellungen enthalten Genehmigungen und Meldungen für endgültige Ausfuhren. Kleinwaffen Jahr Güterbeschreibung Stückzahl Wert in € Empfänger 2000 - - - - 2001 - - - - 2002 - - - - 2003 Maschinengewehre 2 34.583 Türkische Marine 2004 Maschinengewehre 2 37.334 Türkische Marine 2005 Gewehre mit KWL-Nummer 2 1.611 Staatliches Institut – für Tests Maschinengewehre 2 34.584 Türkische Marine 2006 Maschinengewehre 6 125.000 Türkische Marine 2007 Gewehre mit KWL-Nummer 15 23.175 Staatliches Institut – Erprobung 2008 - - - - 2009 - - - - 2010 Gewehre mit KWL-Nummer 4 12.000 Staatliches Institut – Erprobung Maschinengewehre 3 28.290 Staatliches Institut – Erprobung 2011 - - - - 2012 - - - - 2013 - - - - 2014 Gewehre mit KWL-Nummer 475 814.560 Türkische Streitkräfte Gewehre mit KWL-Nummer 2.402 2.456.781 Innenministerium Maschinengewehre 25 176.500 Türkische Streitkräfte 2015 – 1. Hj. Gewehre mit KWL-Nummer 775 1.362.059 Türkische Streitkräfte Maschinengewehre 5 35.150 Türkische Luftwaffe Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5939 Leichte Waffen Jahr Güterbeschreibung Stückzahl Wert in € Empfänger 2000 - - - - 2001 Abfeuereinrichtungen für Flugabwehrraketen (NATO-GP) 304 3.443.000 Türkische Streitkräfte 2002 - - - - 2003 - - - - 2004 - - - - 2005 - - - - 2006 - - - - 2007 Granatpistole 1 1.400 Türkische Streitkräfte 2008 - - - - 2009 - - - - 2010 - - - - 2011 - - - - 2012 Abfeuereinrichtungen für Flugabwehrraketen 1 20.600 Türkische Streitkräfte 2013 - - - - 2014 Granatpistolen 77 80.850 Türkische Streitkräfte 2015 1. Hj. Anbaugeräte 141 200.930 Türkische Streitkräfte Munition für Kleinwaffen Jahr Güterbeschreibung Stückzahl Wert in € Empfänger 2000 - - - - 2001 - - - - 2002 - - - - 2003 - - - - 2004 - - - - 2005 - - - - 2006 Munition für Gewehre [keine KWL-Nummer] 54.210 24.395 Staatliches Rüstungsunternehmen [Prüfpatronen] 2007 - - - - 2008 Munition für Gewehre [keine KWL-Nummer] 1.700 2.584 Türkische Streitkräfte Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5939 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Jahr Güterbeschreibung Stückzahl Wert in € Empfänger 2009 - - - - 2010 - - - - 2011 Munition für Gewehre [keine KWL-Nummer] 60.000 60.000 Polizei Munition für Gewehre [keine KWL-Nummer] 200 400 Privater Jagdgebrauch 2012 - - - - 2013 Munition für Gewehre [keine KWL-Nummer] 1.500 384 Polizei 2014 - - - - 2015 1. Hj. - - - - Munition für Leichte Waffen und Handgranaten Jahr Güterbeschreibung Stückzahl Wert in € Empfänger 2000 - - - - 2001 Munition für Granatpistolen und Granatmaschinenwaffen 1.895 63.888 Verteidigungsministerium Flugabwehrlenkkörper (NATO-GP) 1.078 103.062.634 Verteidigungsministerium 2002 - - - - 2003 - - - - 2004 - - - - 2005 - - - - 2006 - - - - 2007 - - - - 2008 - - - - 2009 - - - - 2010 - - - - 2011 Munition für Granatpistolen und Granatmaschinenwaffen [Rauch- und Fallschirmleuchtmunition ] 8.002 312.682 Türkische Streitkräfte Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5939 Jahr Güterbeschreibung Stückzahl Wert in € Empfänger 2012 Munition für Granatpistolen und Granatmaschinenwaffen [Rauch- und Fallschirmleuchtmunition ] 8.002 321.685 Türkische Streitkräfte Munition für Granatpistolen und Granatmaschinenwaffen [Übungsmunition] 2.016 60.279 Rüstungsfirma [Testzwecke] 2013 Munition für Granatpistolen und Granatmaschinenwaffen 8.386 418.852 Türkische Streitkräfte 2014 - - - - 2015 1. Hj. Munition für Granatpistolen und Granatmaschinenwaffen [Leicht- und Nebelpatronen] 6.000 252.900 Türkische Streitkräfte 4. Welche Kleinwaffen und leichten Waffen werden nach Kenntnis der Bundesregierung heute in der Türkei in deutscher Lizenz hergestellt (bitte unter Angabe der exakten Bezeichnung, des Waffentyps, des türkischen Lizenznehmers bzw. Herstellers, des Lizenzgebers, der jährlich hergestellten Stückzahl )? Der Bundesregierung ist bekannt, dass in der Vergangenheit Lizenzen zur Fertigung der Waffen des Typs G3, MP5 und HK 33 vergeben wurden. Ob diese Waffentypen aktuell noch von der staatlichen Firma MKEK in der Türkei produziert werden, ist der Bundesregierung nicht bekannt, ebenso wenig wie etwaige Stückzahlen . 5. Welche Munition für Kleinwaffen und leichte Waffen wird heute in der Türkei in deutscher Lizenz hergestellt (bitte unter Angabe der Bezeichnung, des Munitionstyps, Herstellers bzw. türkischen Lizenznehmers bzw. Herstellers, des Lizenzgebers, der jährlich hergestellten Stückzahl)? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob und wenn ja welche der zahlreichen in der Türkei produzierten Munitionstypen möglicherweise ursprünglich auf eine deutsche Lizenzvergabe zurückzuführen ist. 6. Welche Kleinwaffen, leichte Waffen, entsprechende Munition und sonstige Rüstungsgüter haben deutsche Behörden an das türkische Militär, die türkische Polizei, Geheimdienste und paramilitärische Einheiten bzw. Organisationen seit dem Jahr 2010 abgegeben bzw. verkauft (bitte nach Empfänger, Jahr, Gegenstand, Stückzahl und Preis bzw. Abgabewert aufschlüsseln)? Von Seiten deutscher Behörden mit Ausnahme der Bundeswehr wurden keine Kleinwaffen, leichten Waffen, entsprechende Munition oder sonstige Rüstungsgüter an die genannten Empfänger in der Türkei abgegeben. Hinsichtlich der von der Bundeswehr an die Türkei verkauften Rüstungsgüter wird auf die „VS - Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5939 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Eine aufgeschlüsselte öffentliche Antwort der Bundesregierung würde vertraglich eingegangenen Vertraulichkeitsvereinbarungen mit dem Empfängerland zuwiderlaufen . Eine Einwilligung des Vertragspartners zur Veröffentlichung der Informationen liegt nicht vor bzw. konnte nicht eingeholt werden. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung daher zu der Auffassung gelangt, dass diese Informationen gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt werden.* 7. Welche Kleinwaffen, leichten Waffen und entsprechende Munition (inklusive Handgranaten, panzerbrechende Infanteriewaffen, Sturmgewehre etc.) aus Beständen der Nationalen Volksarmee (NVA) wurden der Türkei seit dem Jahr 1990 verkauft oder überlassen (bitte nach Empfänger bzw. Behörde , Jahr, Gegenstand, Stückzahl und ggf. Genehmigungswert aufschlüsseln )? Bezüglich der Abgabe bzw. Verwertung der ehemaligen NVA-Bestände in den 1990er Jahren sind keine Unterlagen mehr vorhanden, die eine zuverlässige Auflistung der Kleinwaffen, leichten Waffen und entsprechender Munition erlauben. 8. Für den Reexport von ursprünglich an die Türkei gelieferten Waffen und Rüstungsgüter in jeweils welche Länder hat die Türkei seit dem Jahr 2005 Anträge gestellt, und wie wurden die Anträge seitens der Bundesregierung jeweils entschieden (bitte unter Angabe der exakten Bezeichnung der Waffen bzw. Güter, der Stückzahl und des Datums des Antrags und des Bescheids )? Für den Reexport von Kriegswaffen wurden in dem betreffenden Zeitraum keine Anträge gestellt. Reexporte für sonstige Rüstungsgüter werden erst seit 2011 als besondere Vorgangsart im BAFA erfasst und stehen erst ab diesem Zeitpunkt zur Auswertung zur Verfügung. Güterbeschreibung Bestimmungsland Menge Eingangsdatum Bescheidungsdatum Ferngesteuerte Lafette, ohne Abschussbehälter für Raketensystem [vorübergehend zur Messe] VAE (Messe) 1 Stück 27.08.2014 17.11.2014 – genehmigt Ziellinien-Prüfgeräte Katar 4 Satz 17.03.2015 29.06.2015 – genehmigt 9. Wurden vonseiten der Türkei Anträge zum Reexport von Waffen und Rüstungsgütern gestellt, die die Türkei nach dem Jahr 1990 aus Beständen der NVA bezogen hat, an welche Länder sollten die jeweiligen Reexporte erfolgen , und wie wurden die Anträge seitens der Bundesregierung jeweils beschieden (unter Angabe der exakten Bezeichnung der Waffen bzw. Güter, der Stückzahl und des Datums)? Nein, für den Reexport von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern, die die Türkei aus Beständen der NVA erhalten hat, wurden keine Anträge zum Reexport gestellt. * Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS –Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5939 10. Komplementärgenehmigungen für welche Kleinwaffen, leichten Waffen und entsprechende Munition zur Ausfuhr in die Türkei wurden seit dem Jahr 2010 ausgeschöpft (bitte jeweils unter Angabe des Datums der Beantragung der jeweiligen Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz – KWKG –, Stückzahl, Warencode, Wert, Art der Endverwendung, Monat und Art der Ausfuhr)? Kleinwaffen Ausfuhrdatum Güterbeschreibung Datum der KWKGGen . Menge AL-Pos. Wert in € Endverwendung Art der Ausfuhr 09.06.2010 Gewehre mit KWL-Nr. 20.11.2008 4 St. A0001 12.000 Staatliches Institut – Erprobung Endg. 09.06.2010 Maschinengewehre 20.11.2008 3 St. A0001 28.290 Staatliches Institut – Erprobung Endg. 23.01.2014 Gewehre mit KWL-Nr. 13.11.2013 90 St. A0001 136.575 Türkische Streitkräfte Endg. 07.02.2014 Gewehre mit KWL-Nr. 13.11.2013 385 St. A0001 677.985 Türkische Streitkräfte Endg. 23.05.2014 Gewehre mit KWL-Nr. 06.03.2014 2.400 St. A0001 2.454.732 Innenministerium Endg. 25.06.2014 Maschinengewehre 07.03.2014 25 St. A0001 176.500 Türkische Streitkräfte Endg. 09.07.2014 Gewehre mit KWL-Nr. 07.07.2014 2 St. A0001 2.049 Innenministerium Endg. 23.03.2015 Gewehre mit KWL-Nr. 05.03.2015 183 St. A0001 352.897 Türkische Streitkräfte Endg. 11.06.2015 Gewehre mit KWL-Nr. 16.04.2015 592 St. A0001 1.009.162 Türkische Streitkräfte Endg. 17.06.2015 Maschinengewehre 05.03.2015 5 St. A0001 35.150 Türkische Luftwaffe Endg. Leichte Waffen Ausfuhrdatum Güterbeschreibung Datum der KWKGGen . Menge AL-Pos. Wert in € Endverwendung Art der Ausfuhr 11.05.2012 Abfeuereinrichtungen für Flugabwehrraketen 06.10.2010 1 St. A0004 20.600 Türkische Streitkräfte Endg. 23.01.2014 Granatpistolen 13.11.2013 77 St. A0002 80.850 Türkische Streitkräfte Endg. 23.03.2015 Anbaugeräte 05.03.2015 50 St. A0002 66.250 Türkische Streitkräfte Endg. 11.06.2015 Anbaugeräte 16.04.2015 91 St. A0002 134.680 Türkische Streitkräfte Endg. Es wurden keine Komplementärgenehmigungen für die Ausfuhr von Munition genutzt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5939 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Welche Sammelausfuhrgenehmigungen für die Türkei im Zusammenhang mit der Lizenzproduktion von leichten Waffen und Kleinwaffen wurden seit dem Jahr 2010 erteilt (bitte unter Angabe der Güterbeschreibung, des Höchstwertes, des Empfängers – staatlich oder nichtstaatlich – und nach Jahren aufschlüsseln)? Sammelausfuhrgenehmigungen für die Türkei im Zusammenhang mit der Lizenzproduktion von leichten Waffen und Kleinwaffen wurden seit dem Jahr 2010 nicht erteilt. 12. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Weitergabe von deutschen Waffen und sonstigen Rüstungsgütern von der Türkei an Gruppen in Syrien? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die darauf hindeuten, dass die Türkei Gruppen in Syrien mit deutschen Waffen beliefert. 13. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Weitergabe von in der Türkei in deutscher Lizenz hergestellten Waffen, Munition und Rüstungsgütern an Gruppen in Syrien? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 14. Sind der Bundesregierung konkrete Fälle von deutschen Waffenexporten in die Türkei bekannt, die in den Händen bewaffneter syrischer Oppositionsgruppen gelandet sind? Wenn ja, welche? Derartige Fälle sind der Bundesregierung nicht bekannt geworden. 15. Welche Rebellengruppierungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die türkischen Waffenweitergaben gegebenenfalls in den Besitz deutscher Waffen bzw. in deutscher Lizenz hergestellter Waffen gekommen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 16. Sind der Bundesregierung Fälle von Verletzungen der Endverbleibserklärung bei Waffenexporten durch die Türkei bekannt? Wenn ja, welche? Nein. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Türkei strikt an eingegangene Endverbleibszusagen hält. 17. Hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2010 aus eigener Initiative die Einhaltung von Endverbleibserklärungen durch die Türkei überprüft? Wenn ja, wie oft, mit welchem Ergebnis, und aus welchem Anlass? Nein. Die Bundesregierung hat den Endverbleib der Rüstungsgüter im Rahmen der Genehmigungsverfahren im Vorfeld (ex ante) u.a. anhand der Endverbleibszusagen der Türkei geprüft. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5939 18. Waren die Kenntnisse der Bundesregierung über die Bewaffnung syrischer Oppositionsgruppen durch die Türkei Anlass für Konsultationen mit türkischen Stellen? Wenn ja, wann, auf welcher Ebene, und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Die Lage in Syrien ist regelmäßig Gegenstand von politischen Gesprächen zwischen der Bundesregierung und der türkischen Regierung. Dabei hat die Bundesregierung auch die Beziehungen der Türkei zu Gruppierungen des bewaffneten Widerstands in Syrien thematisiert und ihre Besorgnis angesichts der volatilen Lage in Syrien zum Ausdruck gebracht. 19. Stellt die Weitergabe von Waffen bzw. Rüstungsgütern an bewaffnete Gruppierungen in innerstaatlichen Konflikten und bzw. oder Kriegen (gegebenenfalls ohne Beantragung von Reexportgenehmigungen) nach Auffassung der Bundesregierung grundsätzlich eine Verletzung von Endverbleibserklärungen dar? Ja, sie stellt eine Verletzung dar, wenn zuvor für die betreffenden Waffen oder Rüstungsgüter eine entsprechende Endverbleibserklärung ausgestellt war, die entweder eine alleinige Nutzung der Güter durch den Endempfänger oder eine Weitergabe nur mit vorheriger Zustimmung der Bundesregierung vorsah. 20. Stellt die Weitergabe von Waffen bzw. Rüstungsgütern an Gruppierungen, die in den von ihnen beherrschten Gebieten schwere und schwerste Menschenrechtsverletzungen sowie Kriegsverbrechen begehen, nach Auffassung der Bundesregierung grundsätzlich eine Verletzung von Endverbleibserklärungen dar? Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333