Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 4. September 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/5941 18. Wahlperiode 08.09.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sabine Zimmermann (Zwickau), Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5719 – Werbung der Bundeswehr in Jobcentern und Arbeitsagenturen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Präsenz in Berufsinformationszentren, Jobcentern und Arbeitsagenturen gehört für die Bundeswehr zum festen Bestandteil ihrer Personalwerbung. Angaben der Bundesregierung zufolge wurde diese Werbetätigkeit in den letzten Jahren erheblich ausgebaut: Im Jahr 2014 wurden an Jobcentern, Berufsinformationszentren und Arbeitsagenturen 1 000 Vorträge durch Karriereberater durchgeführt (Bundestagsdrucksache 18/4525), gegenüber 500 bzw. 646 derlei Veranstaltungen in den Vorjahren (Bundestagsdrucksache 17/14703 bzw. 18/2325). Im Jahr 2014 wurden dabei insgesamt rund 20 000 Personen erreicht. Diese Tendenz entspricht der in einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Bundeswehr und der Bundesagentur für Arbeit vom 9. Februar 2010 festgehaltenen Absicht, „auf dem Feld Personalgewinnung“ zu kooperieren, „um den Streitkräften zeit- und bedarfsgerecht geeignetes Personal zuzuführen“. Auf lokaler oder regionaler Ebene gab es bereits davor Kooperationsvereinbarungen. Politische Beobachterinnen und Beobachter sehen den Versuch, die Rekrutierungsprobleme der Bundeswehr durch die verstärkte Anwerbung von Erwerbslosen zu lösen, kritisch. Aus der soziologischen Forschung ist bekannt, dass sich junge Menschen bevorzugt dann zu einem „Job“ bei der Bundeswehr überzeugen lassen, wenn sich ihnen sonst keine realistische Möglichkeit auf einen Arbeitsplatz bietet. „Wer berufliche Alternativen hat, geht nicht zur Bundeswehr […] Wer über ausreichende berufliche Chancen verfügt, zieht die Möglichkeit, Soldat der Bundeswehr zu werden, gar nicht in Betracht“, so etwa Nina Leonhard (in: Militärsoziologie – Eine Einführung, Wiesbaden 2005, S. 254.) Michael Wolfssohn fasste dies in die Formel, die Bundeswehr setze auf den „Prekarier in Uniform“ (DIE WELT, 16. Januar 2011). Auf diesen Umstand ist aus Sicht der Fragesteller auch zurückzuführen, dass der Anteil von Soldaten, die aus den neuen Bundesländern stammen, wo die Erwerbslosenrate höher ist, den Anteil von Soldaten aus den alten Bundesländern übersteigt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Roland Claus vom 14. Juni 2011, Bundestagsdrucksache 17/6228). In der Praxis bedeutet dies, dass die wirtschaftliche Not sozial Benachteiligter und Marginalisierter dazu genutzt wird, sie für die Bundeswehr anzuwerben. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5941 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Dort ist es dann ihre Aufgabe, für vermeintliche „deutsche Interessen“ bzw., wie es der frühere Bundespräsident Horst Köhler formuliert hatte, für das Wohlergehen der deutschen Exportwirtschaft zu kämpfen (DeutschlandRadio Kultur, 22. Mai 2010). Aus Sicht der Fragesteller verdeutlicht die Logik, die Armen für die Reichen sterben zu lassen, den Klassencharakter der Bundeswehr. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Alle Bewerberinnen und Bewerber für die unterschiedlichen Verwendungen und Laufbahnen der Bundeswehr durchlaufen das für die jeweilige Verwendung /Laufbahn vorgesehene Auswahlverfahren, in dessen Rahmen unter anderem festgestellt wird, ob die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen für eine Einstellung oder Zulassung (zu einer militärischen Laufbahn) oder die Gewährung eines Stipendiums erfüllt sind. Junge Menschen, die Schwierigkeiten haben, auf dem Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz zu finden, entsprechen in der Regel nicht den Anforderungsprofilen der zivilen bzw. militärischen Laufbahnen beim Arbeitgeber Bundeswehr. Die Bundesregierung weist daher Darstellungen, wonach die Bundeswehr versuche, Rekrutierungsprobleme durch die verstärkte Anwerbung von Erwerbslosen zu lösen, zurück. Die Bundeswehr hatte und hat keine Rekrutierungsprobleme. Durch die Präsenz der Personalgewinnungsorganisation der Bundeswehr bei den Agenturen für Arbeit, Stellenausschreibungen in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit und die gezielte Vermittlung von Interessentinnen und Interessenten bietet sich ein noch größeres Potenzial an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern. Die Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr und der Bundesagentur für Arbeit lässt sich zudem nicht auf originäre Rekrutierungsmaßnahmen reduzieren. Kern der dieser Zusammenarbeit zugrundeliegenden Kooperationsvereinbarungen ist einerseits, durch die Optimierung der Kommunikationsmöglichkeiten zwischen der Karriereberatung und den personalwerblichen Zielgruppen über die Bundesagentur die Rahmenbedingungen zur Personalgewinnung für die Bundeswehr zu verbessern und damit zugleich interessierten und geeigneten jungen Frauen und Männern eine attraktive und langfristige berufliche Perspektive anzubieten . Andererseits soll die berufliche Qualifizierung und Integration von ehemaligen Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten durch den gemeinsamen Einsatz von Ressourcen den künftigen Fachkräftebedarf von Unternehmen zielgerichtet decken . Die Beteiligung der Jobcenter ist nicht Gegenstand der Kooperationsvereinbarungen zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Bundeswehr. Gleichwohl steht den Jobcentern eine Beteiligung offen. 1. Welche Absicht verfolgt die Bundesregierung grundsätzlich mit ihrer Politik der Kooperationsvereinbarungen zwischen Arbeitsagenturen und der Bundeswehr , sowohl auf zentraler als auch lokaler Ebene? Strategische Ziele der Kooperationsvereinbarung vom 9. Februar 2010 und der Grundsatzvereinbarung über die Zusammenarbeit vom 7. Mai 2012 sind die zielgerichtete Deckung des Fachkräftebedarfs durch den gemeinsamen Einsatz in den Bereichen der schulischen und beruflichen Qualifizierung sowie die zivilberuflichen Eingliederung von ausscheidenden oder ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5941 2. Welche Rolle kommt aus Sicht der Bundesregierung Arbeitsagenturen, Jobcentern und Berufsinformationszentren jeweils für die Sicherstellung des Personalbedarfs der Bundeswehr zu? Wie bereits in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargestellt, lässt sich die Rolle der Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren als Teil der Arbeitsagenturen sowie der Jobcenter nicht auf die Sicherstellung des Personalbedarfs der Bundeswehr reduzieren. Gleichwohl ist die Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit ein wichtiger Baustein im Gesamtkontext der personalwerblichen Kommunikation der Bundeswehr. 3. Welche Arbeitsagenturen, Jobcenter und Berufsinformationszentren haben derzeit Kooperationsvereinbarungen mit der Bundeswehr, und was sehen diese konkret vor? Die Bundesagentur für Arbeit und die Bundeswehr arbeiten seit 2010 bzw. 2011 auf der Grundlage von zwei Kooperationsvereinbarungen zu den Themen der Personalgewinnung und der Personalvermittlung1 sowie zum Personaltransfer2 eng zusammen. Dadurch werden die Personalgewinnungsprozesse der Bundeswehr unterstützt und die Fachkräftenachfrage der Unternehmen bestmöglich bedient, da die Soldatinnen und Soldaten über wertvolle berufliche Qualifikationen, Erfahrungen und insbesondere über wesentliche persönliche Kompetenzen verfügen . Im Kooperationsfeld Personaltransfer helfen ganzheitliche Lösungsansätze unter Mitwirkung aller relevanten Netzwerkpartner sowohl die personellen, als auch die strukturellen und ökonomischen Folgen für die von den Standortschließungen betroffenen Regionen zu bewältigen. Zur Operationalisierung der Zusammenarbeit wurde zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Bundesministerium der Verteidigung ein Erlass3 erarbeitet. Dieser Grundsatzerlass konkretisiert die Zusammenarbeit im Kooperationsfeld Personalvermittlung und gibt Anregungen für eine gezielte Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Personalgewinnungsorganisation und des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr und denen der Bundesagentur für Arbeit. Unter dem Leitmotto „Deutschlands Zukunft ist unser Job“ wurde am 15. Mai 2014 eine weitere Kooperationsvereinbarung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Bundeswehr geschlossen. Dieses Kooperationskonzept versteht sich als Leitbild für gemeinsames Handeln und ist Grundlage der Zusammenarbeit von Regionaldirektionen/Agenturen für Arbeit und dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr vor Ort. Die Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung unterschiedlicher regionaler und lokaler Rahmenbedingungen in dezentraler Verantwortung. Das Kooperationskonzept soll auf Basis des Grundsatzerlasses aus dem Mai 2012 dazu beitragen, die Qualifikations- und Einstellungschancen der ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten auf Zeit durch eine Optimierung der Zusammenarbeit noch weiter zu verbessern. 1 Vereinbarung zwischen Bundeswehr und Bundesagentur für Arbeit über die Zusammenarbeit in den Bereichen Personalgewinnung und berufliche Reintegration vom 9. Februar 2010. 2 Vereinbarung zwischen Bundeswehr und Bundesagentur für Arbeit über die Zusammenarbeit beim Personaltransfer „Job to Job“ von strukturbetroffenem Personal vom 5. Dezember 2011. 3 Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr und der Bundesagentur für Arbeit vom 7. Mai 2012. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5941 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Über die verbindlich festgelegten Vereinbarungen hinaus existieren in zwei Arbeitsagenturen (Nienburg-Verden und Saarlouis) weitergehende Kooperationsvereinbarungen . Die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Nienburg-Verden erstreckt sich auf die zeitlich befristete Einstellung von Arbeitskräften (als Soldatin/Soldat auf Zeit) für die Streitkräfte, die Eingliederung von ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in das anschließende Erwerbsleben außerhalb der Bundeswehr sowie die Bereitschaft der Wirtschaft für die Freistellung der Arbeitnehmer als Reservedienstleistende für die Aufgaben in den Streitkräften . Mit der Agentur für Arbeit Saarlouis besteht eine Kooperation mit dem Karrierecenter der Bundeswehr im Bereich der Rückkehrberatung für Soldatinnen und Soldaten. Die Beteiligung der Jobcenter ist nicht Gegenstand der Kooperationsvereinbarungen zwischen Bundesagentur für Arbeit und Bundeswehr. 4. Wie hat sich die in der Kooperationsvereinbarung vom 9. Februar 2010 vorgesehene „Implementierung regional wirkender Netzwerke“ entwickelt (bitte relevante Daten und Zahlen angeben)? Auf regionaler Ebene werden auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung unterschiedliche Maßnahmen zwischen den Karrierecentern der Bundeswehr und den Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Auf den von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr in eigener Zuständigkeit durchgeführten Job- und Bildungsmessen und Informationsveranstaltungen für ausscheidende Soldatinnen und Soldaten auf Zeit ist die Bundesagentur für Arbeit regelmäßig mit einem eigenen Stand vertreten und erhält bei Bedarf die Gelegenheit, im Rahmen begleitender Fachvorträge das eigene Dienstleistungsangebot vorzustellen. Bei zahlreichen Arbeitsbesprechungen findet ein reger Informationsaustausch zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr und denen der Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit statt. Auch gegenseitige Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Hospitationen werden durchgeführt . Gemeinsame oder durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr vermittelte Einzelberatungen von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit wurden seit 2013 in über 180 Fällen durchgeführt. Neben den Themenbereichen Berufsorientierung und Wiedereingliederung werden auch Fragen zur beruflichen Rehabilitation und Möglichkeiten zur Anschlussförderung erörtert. EDV-gestützte Anwendungen und Recherchesysteme wie Jobbörse, Berufe.net oder Kurs.net werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr genutzt. Soweit erforderlich und umsetzbar, wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zugriff auf weitere geeignete Anwendungen ermöglicht: Beispielsweise wurden seitens der Bundesagentur für Arbeit Zugänge zum Arbeitsmarktmonitor eingerichtet. 5. Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg der bisherigen Kooperationen, und nach welchen Kriterien bemisst sie diesen? Auf welche belastbaren Zahlen stützt sie sich dabei? Welche Herausforderungen sieht sie in diesem Bereich gegenwärtig und zukünftig ? Der Erfolg der Kooperationen der Bundeswehr mit den Arbeitsagenturen wird als positiv bewertet. Durch den gemeinsamen Ansatz gelingt es, die jeweiligen An- Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5941 gebote aufeinander abzustimmen und Interessentinnen und Interessenten auf diesem Wege ein auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot zu unterbreiten . Als wesentliche Herausforderung für die Zukunft wird der demografische Wandel , einhergehend mit der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und allgemein steigendem Fachkräftemangel, gesehen. 6. Wie viele Jobcenter, Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren gibt es gegenwärtig in Deutschland? In Deutschland gibt es gegenwärtig 156 Arbeitsagenturen und 184 Berufsinformationszentren . Zudem existieren in den 408 Jobcenter-Bezirken 303 gemeinsame Einrichtungen und 105 zugelassene kommunale Träger. 7. An welchen Jobcentern, Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren unterhält die Bundeswehr feste Büros, und an welchen nutzt sie andere Büros mit? Die Nutzung von Büros in Jobcentern, Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren durch die Bundeswehr ist der Anlage 1 zu entnehmen. a) Worin besteht die Bürotätigkeit? Hierzu wird auf die Anlage 1 verwiesen. b) In welchem zeitlichen Umfang werden jeweils Sprechzeiten angeboten (bitte jeweils pro Büro angeben)? Hierzu wird auf die Anlage 1 verwiesen. c) Wie viele Personen besuchen diese Sprechzeiten pro Jahr (bitte jeweils pro Büro angeben)? Hierzu wird auf die Anlage 1 verwiesen. d) Welche Kosten fallen dabei für die Bundeswehr jährlich an (bitte pro Büro bzw. Mitnutzung einzeln angeben)? Hierzu wird auf die Anlage 1 verwiesen. 8. Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der jeweiligen Jobcenter, Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren? Die Auswahl der jeweiligen Jobcenter und Arbeitsagenturen erfolgt jeweils in regionaler Zuständigkeit der Karrierecenter der Bundeswehr. Kriterien hierbei sind die Steigerung der Kundenfreundlichkeit und der Attraktivität des Arbeitgebers Bundeswehr im Sinne kurzer Anfahrtswege für die Interessentinnen und Interessenten sowie die deutschlandweite Präsenz der Bundeswehr. 9. An welchen Jobcentern, Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren bietet die Bundeswehr regelmäßig Vorträge bzw. andere Formate der personalwerblichen Informationsarbeit an (bitte einzeln auflisten und zeitlichen Rhythmus angeben)? Eine Übersicht über regelmäßige Vortragstätigkeiten in Jobcentern und Arbeitsagenturen durch die Bundeswehr findet sich in der Anlage 2. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5941 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Wie viele Personen haben an den Vorträgen im vergangenen Jahr jeweils in welchen Ortschaften teilgenommen bzw. wurden erreicht? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. 11. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der Arbeit der Karriereberater an Jobcentern, Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren? Welche Kriterien legt sie dabei an, und welche belastbaren Zahlen stehen ihr dafür zur Verfügung? Das Informationsangebot der Karriereberaterinnen und Karriereberater an Jobcentern und Arbeitsagenturen wird grundsätzlich als zielführend bewertet, da auf diesem Wege ein vor Ort entstehender Informationsbedarf bei Interessentinnen und Interessenten durch das Angebot des Arbeitgebers Bundeswehr unmittelbar gedeckt werden kann. Ein wesentliches Kriterium für die Personalgewinnung ist die räumliche Nähe zur Zielgruppe, einhergehend mit der zeitlichen Nähe zum entstandenen Informationsbedarf . 12. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung belastbare Zahlen oder seriöse Schätzungen, wie viele Personen, die an Informationsveranstaltungen von Karriereberatern in Jobcentern, Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren teilnehmen, sich später bei der Bundeswehr bewerben (bitte gegebenenfalls präzisieren)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. 13. Welche anderen Formate der Personalwerbung außer Vortragsveranstaltungen nutzen Karriereberater in Jobcentern, Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren , wie viele Personen wurden dabei in den Jahren seit 2010 jeweils erreicht (bitte pro Jahr und Format angeben), und welche Auflagen hatten entsprechende Druckerzeugnisse usw.? Als weitere Formate wurden durch die Karriereberaterinnen und Karriereberater Berufsmessen, Informationsveranstaltungen, Auslage von Informationsmaterialien / Visitenkarten und Multiplikatorenfahrten genutzt. Eine quantitative Erfassung der erreichten Personen und der Auflagenhöhe der Druckerzeugnisse erfolgt nicht. 14. Inwiefern nehmen Mitarbeiter von Jobcentern, Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren an Schulungen oder sonstigen Informationsangeboten durch die Bundeswehr teil? In Zusammenarbeit der Karriereberatung und des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsagenturen im Rahmen von Informationsveranstaltungen über das breitgefächerte Angebot an attraktiven Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten und das Aufgabenportfolio des Arbeitgebers Bundeswehr informiert. a) Was ist Sinn dieser Schulungen? Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Arbeitsagenturen sollen die beruflichen Möglichkeiten des Arbeitgebers Bundeswehr vorgestellt werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5941 b) Wie viele solcher Veranstaltungen hat es in den Jahren seit 2010 jeweils gegeben, welchen regionalen Schwerpunkt haben sie, und wie viele Mitarbeiter von Jobcentern, Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren haben daran pro Jahr teilgenommen? Die nachgefragten Veranstaltungen werden nach keinem einheitlichen Maßstab erfasst, sodass der Bundesregierung hierzu keine vollständigen Angaben vorliegen . Die Bundeswehr verfügt über Daten zu den Jahren 2012, in dem 106, und dem Jahr 2013, in dem 240 Informationsveranstaltungen durchgeführt wurden. Eine Erfassung der Teilnehmerzahl erfolgte hierbei nicht. Durch die Bundesagentur für Arbeit wurden 558 Veranstaltungen erfasst. An diesen Veranstaltungen haben 2 262 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilgenommen . Diese Veranstaltungen beinhalten sowohl Veranstaltungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter als auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeswehr (z.B. für berufskundliche Schulungen). Eine systematische Aufarbeitung nach Teilnehmern und regionalen Schwerpunkten ist nicht möglich. c) Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg dieser Schulungen, auf welche Kriterien stützt sie sich dabei, und welche belastbaren Zahlen stehen ihr dafür zur Verfügung? Die Durchführung der gemeinsamen Informationsveranstaltungen wird als zielführend hinsichtlich der Verbreiterung der Informationsbasis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewertet. Daten hierzu wurden nicht erhoben. d) Wie viele dieser Schulungen fanden innerhalb von Liegenschaften der Bundeswehr statt? Rund 20 dieser Informationsveranstaltungen fanden innerhalb von Liegenschaften der Bundeswehr statt. 15. Welche Formen des Erfahrungsaustausches von Bundeswehr, Wirtschaft und Bundesagentur für Arbeit gibt es derzeit, und was sind die Schlussfolgerungen aus deren Arbeit? In verschiedenen Regionen Deutschlands sind Beratungszentren BundeswehrWirtschaft eingerichtet. In der Regel handelt es sich um zivil-militärische Kooperationsprojekte , welche von der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer getragen werden. Diese werden regional unterschiedlich besetzt, u.a. auch durch Agenturen für Arbeit. Ziel der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und der Bundesagentur für Arbeit ist aus Sicht der Personalgewinnungsorganisation der Bundeswehr die Fortentwicklung eines aktiven Netzwerkes als Ausgangspunkt einer erfolgreichen beruflichen Reintegration ehemaliger Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in eine zivilberufliche Erwerbstätigkeit. Den Schwerpunkt der Zusammenarbeit bilden regionale Kooperationen, da in solchen die örtlichen Besonderheiten des Arbeitsmarktes hinreichend Berücksichtigung finden können. Der Austausch findet in Form örtlicher Kooperationen, Arbeitskreise, Besprechungen und Einzelprojekte mit Kammern, Unternehmen und Verbänden statt. Auf Bundesebene besteht zudem eine Zusammenarbeit des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr mit dem „Innovationsbüro Fachkräfte für die Region“ der Deutschen Industrie- und Handelskammertag Service GmbH als Dienstleister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Bei der Zusammenarbeit mit dem Innovationsbüro wird der Schwerpunkt ebenfalls auf die Kooperation auf Regionalebene gelegt, indem den Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5941 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode zuständigen Dezernaten „Berufsförderungsdienst“ im jeweiligen Karrierecenter der Bundeswehr entsprechende Vorgaben für die Durchführung konkreter Einzelmaßnahmen und die Netzwerkpflege in der Fläche gegeben werden. Weiterhin wird in unregelmäßigen Zeitintervallen durch die Karriereberaterinnen und Karriereberater der Kontakt zu Organisationen der Wirtschaft gepflegt. Im Fokus steht hierbei immer ein für beide Seiten zielführender Erfahrungsaustausch, um mögliche Schnittstellen der Personalvermittlung, Personalgewinnung und Personalentwicklung zu identifizieren. 16. Wie setzt sich der in der Kooperationsvereinbarung vom Februar 2010 erwähnte „Runde Tisch“ aus Arbeitsagentur und Bundeswehr derzeit zusammen ? Als gesamtkoordinierendes Gremium besteht der „Runde Tisch“ aus Vertretern des Bundesministeriums der Verteidigung (Abteilung Personal), des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr sowie den Vertretern der Bundesagentur für Arbeit. Anlassbezogen können weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer (z.B. Großkundenberatung, Führungsakademie der Bundesagentur für Arbeit) hinzugezogen werden. a) Hat der „Runde Tisch“ wie vorgesehen jährlich Bericht über den Stand der Zusammenarbeit erstattet? Ja. b) Was war der wesentliche Inhalt dieser Berichte (bitte möglichst ausführlich angeben)? Im Rahmen der Berichte wurde über den Stand der Kooperation informiert. Es wurde jeweils die Zusammenarbeit in den Bereichen der gemeinsamen Kooperationsfelder und -konzepte wie Kommunikationskonzept, Schulungskonzept, Operative Verzahnung zwischen dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr und der Bundesagentur für Arbeit, Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit und Projekte/Kampagnen dargestellt. 17. Kann die Bundesregierung angeben, wie häufig in den Jahren seit 2010 erwerbsfähige Hilfebedürftige im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung zum Besuch von Informationsveranstaltungen hinsichtlich ziviler Stellen bei der Bundeswehr verpflichtet wurden (bitte ggf. pro Jahr und Ort angeben)? Nein. 18. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Erfahrungen mit der Kooperation von Arbeitsagenturen und der Bundeswehr ? Inwieweit sind Modifikationen oder Neuerungen der Zusammenarbeit beabsichtigt ? Die bisherige Kooperation wird sowohl von der Bundeswehr als auch von der Bundesagentur für Arbeit weiterhin mit Leben gefüllt. Die Kenntnisse und Einschätzungen der Bundesagentur für Arbeit über die Entwicklung des Arbeitsmarktes werden gut angenommen. Der Bundeswehr wird – wie anderen Großkunden auch – das gesamte Spektrum der Leistung der Bundesagentur für Arbeit angeboten. Weitere Modifikationen und Neuerungen in der Zusammenarbeit sind derzeit nicht beabsichtigt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Anlage 1 zu Parl Sts bei der Bundesministerin der Verteidigung Grübel 1880022-V110 vom September 2015 Büro Bürotätigkeit Sprechzeit(en) Besucher p.a. Kosten p.a. in Euro Aalen Informations- / Beratungsgespräche 4x monatlich ca. 200 keine Altenburg Informations- / Beratungsgespräche 2-3x monatlich ca. 108 keine Altötting Informations- / Beratungsgespräche jeden 1. u. 3. Donnerstag ca. 80 keine Amberg Informations- / Beratungsgespräche nach Vereinbarung ca. 110 keine Anklam Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 60 keine Annaberg Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 50 keine Ansbach Informations- / Beratungsgespräche täglich ca. 500 ca. 20.500 Apolda Informations- / Beratungsgespräche 1 x monatlich ca. 26 keine Arnstadt Informations- / Beratungsgespräche nach Vereinbarung ca. 20 keine Aschersleben Informations- / Beratungsgespräche jeden Mittwoch ca. 100 keine Aue Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 48 keine Auerbach Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 36 keine Bad Hersfeld Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 60 keine Bad Homburg Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 50 keine Bad Kissingen Informations- / Beratungsgespräche jeden Donnerstag ca. 150 keine Bad Salzungen Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 40 keine Bad Tölz Informations- / Beratungsgespräche nach Vereinbarung nicht erfasst keine Balingen Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca.100 keine Bautzen Informations- / Beratungsgespräche jeden 3. Montag ca. 25 keine Bergen auf Rügen Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 60 keine Bernau Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 60 keine Bernburg Informations- / Beratungsgespräche jeden 2. und 4. Donnerstag ca. 70 keine Bernburg Informations- / Beratungsgespräche nach Vereinbarungf einmal im Quartal ca. 20 keine Bersenbrück Informations- / Beratungsgespräche täglich ca. 60 keine Bitterfeld Informations- / Beratungsgespräche jeden 4. Dienstag und Donnerstag ca. 130 keine Borna Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 72 keine Brake Informations- / Beratungsgespräche täglich ca. 144 keine Brandenburg/Havel Informations- / Beratungsgespräche 3x monatlich ca. 250 keine Burg Informations- / Beratungsgespräche jeden 1. Montag ca. 40 keine Nutzung von Büros in Jobcentern, Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren durch die Bundeswehr Büro Bürotätigkeit Sprechzeit(en) Besucher p.a. Kosten p.a. in Euro Nutzung von Büros in Jobcentern, Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren durch die Bundeswehr Bürstadt Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 70 keine Coburg Informations- / Beratungsgespräche jeden 1. u. 3. Donnerstag ca. 180 keine Cuxhaven Informations- / Beratungsgespräche jeden Donnerstag ca. 260 keine Delitzsch Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 72 keine Demmin Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 60 keine Dessau- Roßlau Informations- / Beratungsgespräche jeden 1. Donnerstag und 3. Dienstag ca. 150 keine Diepholz Informations- / Beratungsgespräche täglich ca. 120 keine Döbeln Informations- / Beratungsgespräche 1x im Quartal ca. 25 keine Donauwörth Informations- / Beratungsgespräche täglich ca. 800 ca.17.500 Eberswalde Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 60 keine Eilenburg Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 72 keine Eisenach Informations- / Beratungsgespräche 1 x monatlich ca. 40 keine Eisenberg Informations- / Beratungsgespräche jeden 2. Donnerstag ca. 3 keine Eisleben Informations- / Beratungsgespräche täglich ca. 75 keine Elmshorn Informations- / Beratungsgespräche täglich ca. 260 keine Emden (1. Donnerstag) Informations- / Beratungsgespräche täglich nicht erfasst keine Emden (3. Montag) Informations- / Beratungsgespräche täglich ca 100 keine Eschwege Informations- / Beratungsgespräche 10x im Jahr ca. 65 keine Eutin Informations- / Beratungsgespräche täglich ca. 120 keine Frankenberg Informations- / Beratungsgespräche 10x im Jahr ca. 70 keine Frankfurt Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 50 keine Freiberg Informations- / Beratungsgespräche 1x im Quartal ca. 50 keine Freudenstadt Informations- / Beratungsgespräche 2x monatlich ca. 100 keine Friedberg Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 80 keine Fulda Informations- / Beratungsgespräche 2x monatlich ca. 500 keine Gardelegen Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 60 keine Genthin Informations- / Beratungsgespräche jeden Donnerstag in ungeraden ca. 50 keine Gerolstein Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 60 keine Gifhorn Informations- / Beratungsgespräche jeden Dienstag ca. 200 keine 2 Büro Bürotätigkeit Sprechzeit(en) Besucher p.a. Kosten p.a. in Euro Nutzung von Büros in Jobcentern, Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren durch die Bundeswehr Göppingen Informations- / Beratungsgespräche 4x monatlich ca. 200 keine Görlitz Informations- / Beratungsgespräche jeden 4. Dienstag ca. 39 keine Gotha Informations- / Beratungsgespräche jeden 3. Donnerstag ca. 70 keine Greifswald Informations- / Beratungsgespräche 3 - 4x monatlich ca. 150 keine Greiz Informations- / Beratungsgespräche 1 x monatlich ca. 31 keine Grimma Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 72 keine Güstrow Informations- / Beratungsgespräche 2x monatlich ca. 60 keine Hagenow Informations- / Beratungsgespräche 2x monatlich ca. 84 keine Haldensleben Informations- / Beratungsgespräche jeden 2. Montag ca. 40 keine Hameln Informations- / Beratungsgespräche täglich ca. 204 ca. 3.500 Hanau Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 120 keine Haßfurt Informations- / Beratungsgespräche jeden 1. Dienstag ca. 50 keine Heide Informations- / Beratungsgespräche täglich ca. 260 keine Helmstedt Informations- / Beratungsgespräche jeden 2. und 4. Montag ca. 120 keine Hildburghausen Informations- / Beratungsgespräche nach Vereinbarung ca. 20 keine Hof Informations- / Beratungsgespräche jeden 1. u. 3. Donnerstag ca. 192 keine Holzminden Informations- / Beratungsgespräche jeden 2. und 4. Donnerstag ca. 120 keine Hoyerswerda Informations- / Beratungsgespräche jeden 1. Dienstag ca. 5 keine Kamenz Informations- / Beratungsgespräche jeden 3. Dienstag ca. 40 keine Klingenthal Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 37 keine Königs Wusterhausen Informations- / Beratungsgespräche 2x monatlich ca. 210 keine Konstanz Informations- / Beratungsgespräche 2x monatlich ca. 150 keine Korbach Informations- / Beratungsgespräche 10x im Jahr ca. 65 keine Köthen Informations- / Beratungsgespräche jeden 2. Donnerstag ca. 80 keine Kronach Informations- / Beratungsgespräche jeden 2. Donnerstag ca. 72 keine Lauterbach Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 120 keine Leer (1. Montag) Informations- / Beratungsgespräche täglich ca. 250 keine Leer (2. Montag) Informations- / Beratungsgespräche täglich nicht erfasst keine Leer (4 Donnerstag) Informations- / Beratungsgespräche täglich nicht erfasst keine 3 Büro Bürotätigkeit Sprechzeit(en) Besucher p.a. Kosten p.a. in Euro Nutzung von Büros in Jobcentern, Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren durch die Bundeswehr Leinfelde Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 40 keine Lingen Informations- / Beratungsgespräche täglich ca. 60 keine Lüchow Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 80 keine Luckenwalde Informations- / Beratungsgespräche 2x monatlich ca. 75 keine Ludwigslust Informations- / Beratungsgespräche 2x monatlich ca. 48 keine Magdeburg Informations- / Beratungsgespräche jeden 1. und 3. Mittwoch ca. 60 keine Mainz Informations- / Beratungsgespräche täglich ca. 1400 14.000,00 € Malchin Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 60 keine Marktredwitz Informations- / Beratungsgespräche jeden 4. Donnerstag ca. 84 keine Meiningen Informations- / Beratungsgespräche nach Vereinbarung ca. 35 keine Melle Informations- / Beratungsgespräche täglich ca. 30 keine Meppen Informations- / Beratungsgespräche täglich ca. 120 keine Merseburg Informations- / Beratungsgespräche täglich ca. 75 keine Nagold Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 60 keine Nauen Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 75 keine Naumburg Informations- / Beratungsgespräche täglich ca. 75 keine Neumünster Informations- / Beratungsgespräche täglich ca. 240 keine Neunkirchen Informations- / Beratungsgespräche 2x monatlich ca. 310 keine Neuruppin Informations- / Beratungsgespräche täglich ca. 500 ca. 18.000 Neustadt/Aisch Informations- / Beratungsgespräche nach Vereinbarung ca. 36 keine Neustrelitz Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 60 keine Neu-Ulm Informations- / Beratungsgespräche 5x im Jahr ca. 25 keine Neu-Ulm Informations- / Beratungsgespräche jeden Donnerstag ca. 240 keine Nienburg Informations- / Beratungsgespräche täglich ca. 178 keine Norderstedt Informations- / Beratungsgespräche täglich ca. 157 keine Nordhausen Informations- / Beratungsgespräche 3x monatlich ca. 140 keine Nordhorn Informations- / Beratungsgespräche täglich ca. 60 keine Oldenburg in Holstein Informations- / Beratungsgespräche täglich ca. 120 keine Oranienburg Informations- / Beratungsgespräche 2x wöchentlich ca. 350 keine 4 Büro Bürotätigkeit Sprechzeit(en) Besucher p.a. Kosten p.a. in Euro Nutzung von Büros in Jobcentern, Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren durch die Bundeswehr Oschatz Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 72 keine Oschersleben Informations- / Beratungsgespräche jeden 2. und 4. Montag (14-tägig im Wechsel) ca. 70 keine Osnabrück Informations- / Beratungsgespräche täglich ca. 1380 ca. 10.000 Papenburg Informations- / Beratungsgespräche täglich ca. 120 keine Parchim Informations- / Beratungsgespräche 2x monatlich ca. 60 keine Pasewalk Informations- / Beratungsgespräche 2x monatlich ca. 120 keine Peine Informations- / Beratungsgespräche jeden 2. und 4. Donnerstag ca. 120 keine Perleberg Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 60 keine Pforzheim Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 60 keine Pirna Informations- / Beratungsgespräche jeden 4. Donnerstag ca. 55 keine Plauen Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 269 keine Pößneck Informations- / Beratungsgespräche 1 x monatlich ca. 27 keine Quedlinburg Informations- / Beratungsgespräche jeden Mittwoch ca. 170 keine Rastatt Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 60 keine Rathenow Informations- / Beratungsgespräche 2x monatlich ca. 150 keine Reichenbach Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 36 keine Rendsburg Informations- / Beratungsgespräche 2x monatlich ca. 200 ca. 500.- Reutlingen Informations- / Beratungsgespräche nach Vereinbarung ca. 28 keine Ribnitz-Damgarten Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 60 keine Riesa Informations- / Beratungsgespräche jeden 1. und 3. Donnerstag ca. 100 keine Rosenheim Informations- / Beratungsgespräche jeden 2. u. 4. Donnerstag ca. 80 keine Rotenburg/ Wümme Informations- / Beratungsgespräche jeden Mittwoch und Donnerstag ca. 520 keine Roth Informations- / Beratungsgespräche nach Vereinbarung ca. 35 keine Rottweil Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 50 keine Saarbrücken Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 150 keine Saarlouis Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 120 keine Salzgitter Informations- / Beratungsgespräche jeden 1. und 3. Montag ca. 90 keine Salzwedel Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 70 keine Sangerhausen Informations- / Beratungsgespräche täglich ca. 75 keine 5 Büro Bürotätigkeit Sprechzeit(en) Besucher p.a. Kosten p.a. in Euro Nutzung von Büros in Jobcentern, Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren durch die Bundeswehr Schleiz Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 21 keine Schlüchtern Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 60 keine Schönebeck Informations- / Beratungsgespräche jeden 1. und 3. Donnerstag ca. 100 keine Schwäbisch Hall Informations- / Beratungsgespräche 2x monatlich ca. 120 keine Schwandorf Informations- / Beratungsgespräche nach Vereinbarung ca. 240 keine Schwarzenberg Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 41 keine Schwedt/Oder Informations- / Beratungsgespräche 1 - 2x wöchentlich ca. 200 keine Sebnitz Informations- / Beratungsgespräche jeden 2. Donnerstag ca. 55 keine Senftenberg Informations- / Beratungsgespräche 2x monatlich ca. 160 keine Sigmaringen Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich nicht erfasst keine Soltau Informations- / Beratungsgespräche 2x monatlich ca. 170 keine Sömmerda Informations- / Beratungsgespräche jeden 2. Dienstag ca. 50 keine Sondershausen Informations- / Beratungsgespräche 1 x monatlich ca. 50 keine Sonneberg Informations- / Beratungsgespräche nach Vereinbarung ca. 25 keine Stadthagen Informations- / Beratungsgespräche täglich ca. 102 keine Staßfurt Informations- / Beratungsgespräche jeden Dienstag in ungeraden ca. 80 keine Strausberg Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 60 keine Syke Informations- / Beratungsgespräche täglich ca. 120 keine Tauberbischofsheim Informations- / Beratungsgespräche 2x monatlich ca. 120 keine Torgau Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 72 keine Torgelow Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 60 keine Tübingen Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 70 keine Tuttlingen Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 50 keine Überlingen Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich nicht erfasst keine Ueckermünde Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 60 keine Uelzen Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 90 keine Varel (4. Montag) Informations- / Beratungsgespräche täglich ca. 90 keine Vechta Informations- / Beratungsgespräche täglich ca. 60 keine Verden Informations- / Beratungsgespräche täglich ca. 160 keine 6 Büro Bürotätigkeit Sprechzeit(en) Besucher p.a. Kosten p.a. in Euro Nutzung von Büros in Jobcentern, Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren durch die Bundeswehr Waiblingen Informations- / Beratungsgespräche 4x monatlich ca. 150 keine Waldshut-Tiengen Informations- / Beratungsgespräche 2x monatlich ca. 120 keine Waren Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 60 keine Weimar Informations- / Beratungsgespräche jeden 4. Donnerstag ca. 70 keine Weißenburg i.Bay Informations- / Beratungsgespräche nach Vereinbarung ca. 40 keine Weißenfels Informations- / Beratungsgespräche täglich ca. 75 keine Weißwasser Informations- / Beratungsgespräche jeden 3. Dienstag ca. 47 keine Wernigerode Informations- / Beratungsgespräche jeden Donnerstag ca. 210 keine Wismar Informations- / Beratungsgespräche 2x monatlich ca. 66 keine Wittenberg Informations- / Beratungsgespräche nach Vereinbarung ca. 5 keine Wittingen Informations- / Beratungsgespräche jeden 2. Montag ca. 50 keine Wolfsburg Informations- / Beratungsgespräche jeden Donnerstag ca. 200 keine Wolgast Informations- / Beratungsgespräche 2x monatlich ca. 120 keine Zeitz Informations- / Beratungsgespräche täglich ca. 75 keine Zell Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 60 keine Zittau Informations- / Beratungsgespräche jeder 4. Donnerstag ca. 15 keine Zwickau Informations- / Beratungsgespräche 1x monatlich ca. 25 keine Quelle: Bundeswehr 7 Anlage 2 zu Parl Sts bei der Bundesministerin der Verteidigung Grübel 1880022-V110 vom September 2015 Jobcenter, Arbeitsagentur bzw. Berufsinformationszentrum zeitlicher Rhythmus Aalen 4x pro Monat Altenburg 3x pro Jahr Altötting 1x pro Jahr Anklam 1x pro Monat Annaberg 1x pro Monat Ansbach 1x pro Jahr Arnstadt alle 2 Jahre Aschaffenburg 1x pro Halbjahr Aue 1x pro Jahr Bad Hersfeld 1x pro Monat Bad Homburg 1x pro Monat Bad Kissingen 1x pro Jahr Bad Oldesloe 1x pro Jahr Bad Salzungen alle 2 Jahre Bad Tölz 1x pro Jahr Balingen 1x pro Jahr Bautzen 1x pro Monat Berlin-Nord 1x pro Monat Berlin-Süd 2x pro Jahr Bersenbrück 1x pro Monat Braunschweig 6x pro Jahr Bremen 1 x pro Jahr Bremerhaven im 1. und 4. Quartal eines Jahres Celle 1x pro Halbjahr Chemnitz 1x pro Monat Cottbus 3x pro Jahr Darmstadt 1x pro Halbjahr Delitzsch 1x pro Jahr Demmin 1x pro Monat Diepholz 1x pro Monat Eichstätt 2x pro Jahr Elmshorn 1x pro Jahr Regelmäßige Vorträge oder andere Formate in Jobcentern, Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren durch die Bundeswehr Jobcenter, Arbeitsagentur bzw. Berufsinformationszentrum zeitlicher Rhythmus Regelmäßige Vorträge oder andere Formate in Jobcentern, Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren durch die Bundeswehr Emden nach Bedarf Erfurt alle 2 Jahre Eschwege 10x pro Jahr Flensburg 1 - 2x pro Jahr Frankenberg 10x pro Jahr Frankfurt am Main 1x pro Monat Freiberg 1x pro Quartal Freiburg 1x pro Quartal Friedberg 1x pro Monat Friesland (Jever) nach Bedarf Fulda 2x pro Monat Gera 3x pro Jahr Gerolstein 2x pro Monat Gießen 6x pro Jahr Gifhorn 2x pro Jahr Göppingen 4x pro Monat Görlitz 1x pro Monat Goslar 2 x im Jahr (Frühjahr und Herbst) Gotha alle 2 Jahre Göttingen 5x pro Jahr Greifswald 4x pro Jahr Halberstadt 3x pro Jahr Hamburg 1x pro Quartal Hameln 1x pro Halbjahr Hanau 1x pro Monat Hannover 1x pro Quartal Heide 2x pro Jahr Heidelberg 3x pro Jahr Heilbronn 1x pro Halbjahr Hildburghausen alle 2 Jahre Hildesheim nach Bedarf Hoyerswerda 1x pro Monat 2 Jobcenter, Arbeitsagentur bzw. Berufsinformationszentrum zeitlicher Rhythmus Regelmäßige Vorträge oder andere Formate in Jobcentern, Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren durch die Bundeswehr Jena 1x pro Quartal Kaiserslautern 1x pro Monat Kamenz 1x pro Monat Kassel 1x pro Halbjahr Korbach 10x pro Jahr Korbach 1x pro Jahr Landau 2x pro Monat Landshut 1x pro Jahr Lauterbach 1x pro Monat Lee 1x pro Jahr Leinfelde 3x pro Jahr Leipzig 1x pro Jahr Limburg 1x pro Halbjahr Lingen 1x pro Monat Lörrach 1x pro Quartal Ludwigsburg 1x pro Jahr Ludwigshafen 2x pro Monat Magdeburg 1x pro Quartal Mainz 1x pro Halbjahr Malchin 1x pro Monat Mannheim 3x pro Jahr Marburg 6x pro Jahr Melle 1x pro Monat Meppen 2x pro Monat Montabaur 1x pro Halbjahr Mühlhausen 3x pro Jahr Nagold 1x pro Monat Neubrandenburg 1x pro Monat Neunkirchen 1x pro Jahr Neuruppin 4x pro Jahr Neustrelitz 1x pro Monat Neuwied 1x pro Halbjahr 3 Jobcenter, Arbeitsagentur bzw. Berufsinformationszentrum zeitlicher Rhythmus Regelmäßige Vorträge oder andere Formate in Jobcentern, Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren durch die Bundeswehr Nienburg 1x pro Halbjahr Nordhausen 3x pro Jahr Nordhausen 1x pro Jahr Nordhorn 1x pro Monat Nürnberg 1x pro Jahr Offenbach 4x pro Monat Offenburg 1./3./4. Quartal Oldenburg 1x pro Quartal Oschatz 2x pro Jahr Osnabrück 2x pro Monat Papenburg 2x pro Monat Pasewalk 2x pro Monat Passau 1x pro Jahr Pfaffenhofen 2x pro Jahr Pforzheim 1x pro Monat Pirmasens 2x pro Monat Pirna 1x pro Quartal Plauen 2x pro Jahr Potsdam 1x pro Quartal Quedlinburg 1x pro Jahr Rastatt 1x pro Monat Ravensburg 1x pro Jahr Regensburg 1x pro Jahr Rendsburg 1x pro Jahr Reutlingen 1x pro Jahr Riesa 1x pro Quartal Rostock 1x pro Quartal Saalfeld 1x pro Halbjahr Saarbrücken 1x pro Jahr Saarlouis 1x pro Jahr Schleswig 1x pro Jahr Schlüchtern 1x pro Monat 4 Jobcenter, Arbeitsagentur bzw. Berufsinformationszentrum zeitlicher Rhythmus Regelmäßige Vorträge oder andere Formate in Jobcentern, Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren durch die Bundeswehr Schwäbisch Hall 2x pro Monat Schweinfurt 1x pro Halbjahr Sebnitz 1x pro Quartal Soltau 1x pro Quartal Sömmerda alle 2 Jahre Sondershausen 3x pro Jahr Stade 1x pro Halbjahr Stendal 1x pro Quartal Stralsund 4x pro Jahr Suhl alle 2 Jahre Suhl 1x pro Jahr Syke 2x pro Monat Tauberbischofsheim 2x pro Monat Torgau 1x pro Jahr Torgelow 1x pro Monat Traunstein 1x pro Jahr Trier 1x pro Halbjahr Überlingen 1x pro Jahr Ueckermünde 1x pro Monat Uelzen 1x pro Quartal Vechta 1x pro Monat Verden 1x pro Quartal Villingen-Schwenningen 1 - 2x pro Jahr Waiblingen 4x pro Monat Waldshut-Tiengen 1x pro Halbjahr Waren 1x pro Monat Weilheim 1x pro Jahr Weimar alle 2 Jahre Weißenburg 1x pro Jahr Weißwasser 1x pro Monat Wernigerode 1x pro Jahr Wetzlar 1x pro Halbjahr 5 Jobcenter, Arbeitsagentur bzw. Berufsinformationszentrum zeitlicher Rhythmus Regelmäßige Vorträge oder andere Formate in Jobcentern, Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren durch die Bundeswehr Wiesbaden 1x pro Halbjahr Wilhelmshaven alle 2 - 3 Monate Wittenberg 1x pro Monat Würzburg 1x pro Jahr Zittau 1x pro Monat Zweibrücken 1x pro Monat Zwickau 2x pro Jahr Quelle: Bundeswehr 6