Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. September 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/5956 18. Wahlperiode 09.09.2015 K or re kt ur fa hn e A K A B D 0 4 vo m 1 6. S ep te m be r 2 01 5 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), Susanna Karawanskij weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5831 – Mögliche Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Anders als die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sind die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) von der Höhe der Verzinsung ihrer Anlagen abhängig. Denn für jede privat Krankenversicherte und jeden privat Krankenversicherten müssen Alterungsrückstellungen in einer gewissen Höhe angespart werden, um das höhere Krankheitsrisiko und damit höhere Beiträge durch Alterung abzufedern. Von der Höhe des Rechnungszinses hängt ab, wie hoch der Beitrag in jüngeren Jahren sein muss, damit die angestrebte Höhe der Alterungsrückstellungen erreicht werden kann. Die Prognosen der Unternehmen über die tatsächliche erreichbare Netto-Verzinsung erwiesen sich in vielen Fällen als zu positiv. So wurde berichtet, dass einige Unternehmen im Mai 2009 noch davon ausgingen, im Jahr 2010 4,5 Prozent oder gar 5 Prozent Zinsen zu erwirtschaften. Auch sahen namhafte private Krankenversicherungen „in den nächsten Jahren keine Gefährdung der Rechnungszinsen “ oder äußerten die Erwartung, dass ihre Versicherung „auch in zwei bis drei Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch eine Nettoverzinsung von mehr als vier Prozent erreichen wird“ (vgl. www.handelsblatt.com/unternehmen /banken-versicherungen/schieflage-kranke-krankenversicherer /3174310.html). Es kam anders. Mit der vom Europäischen Gerichtshof erzwungenen branchenweiten Einführung der Unisextarife senkten die meisten Unternehmen gleichzeitig ihren Rechnungszins nach einer Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV). Für Neukunden sank damit der Rechnungszins von ehemals 3,5 Prozent auf 2,75 Prozent. Auch Bestandskunden konnten nicht darauf vertrauen, dass der Rechnungszins bei 3,5 Prozent bleiben würde. Denn die Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelt in dem sogenannten AUZ-Verfahren (AUZ – Aktuarieller Unternehmenszins) den unternehmensindividuell maximal möglichen Rechnungszins für die nächsten beiden Jahre. Wenn der errechnete AUZ-Wert niedriger als 3,5 Prozent ist, wird der AUZ-Wert zum neuen Höchstrechnungszins des betreffenden Versicherungsunternehmens. Ist der AUZ-Wert geringer als der angewandte Rechnungszins im Unternehmen, Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5956 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K or re kt ur fa hn e A K A B D 0 4 vo m 1 6. S ep te m be r 2 01 5 so muss der Rechnungszins bei der nächsten Beitragsanpassung gesenkt werden . Im Neugeschäft gilt er sofort. Wenn also aufgrund erhöhter Lebenserwartung oder gestiegener allgemeiner Gesundheitskosten die Schwelle zur Beitragserhöhung erreicht ist, wird wegen des gesunkenen Rechnungszinses in diesen Fällen der Beitrag entsprechend in noch größerem Maße erhöht werden müssen. Grundsätzlich sind Beitragserhöhungen im Bestand und bei Neuverträgen der PKV aufgrund fehlender Verzinsung der Alterungsrückstellungen notwendig und sinnvoll, um spätere, viel weiterreichende Beitragssprünge im Alter zumindest abzufedern. Eine Unterlassung oder Verzögerung aus Marktgesichtspunkten ist verantwortungslos gegenüber den privat Versicherten. Der Vorstand der Allianz SE, Christian Molt, plädiert für eine Absenkung des Rechnungszinses mit folgender Begründung: „Der wichtigste Grund für eine moderate Absenkung des Höchstrechnungszinses sei das Ziel, langfristig Überschusse zugunsten der Kunden zu erwirtschaften. So wird die Differenz zwischen Rechnungszins und erzielten Renditen derzeit zu 90 Prozent dazu verwendet, die Prämien für ältere Versicherungsnehmer auf einem moderaten Niveau zu halten. Bei einem hohen Rechnungszins wird dieses Polster jedoch geringer, gerade älteren Versicherten drohen höhere Prämien. Daher Molts Plädoyer, mit niedrigen Zinsen auf lange Sicht höhere Überschüsse zu erzielen“ (www.versicherungsbote .de/id/75648/Allianz-fordert-niedrigeren-Rechnungszins-in-der-PKV/). Das ist derzeit insofern von Relevanz, weil die BaFin ausweislich ihres Jahresberichtes 2014 bei 36 von 40 Versicherern festgestellt hat, dass sie im Jahr 2015 den ausgewiesenen Rechnungszins nicht werden erreichen können. Sie sind nun zur Absenkung des Rechnungszinses bei der nächsten Beitragsanpassung verpflichtet . Bereits in den letzten Jahren führten die niedrigen Zinsen regelmäßig zu höheren Beiträgen. Aber noch nie waren so viele Krankenversicherungsunternehmen von der Absenkung des Rechnungszinses über das AUZ-Verfahren betroffen. Wie viele Unternehmen waren von der Absenkung des AUZ betroffen (bitte in Jahres-Schritten für die Jahre ab 2008 darstellen)? In der folgenden Tabelle sind diejenigen Krankenversicherungsunternehmen berücksichtigt , die die Krankheitskostenvollversicherung als Substitut zur gesetzlichen Krankenversicherung betreiben. Angegeben ist die Anzahl der Unternehmen , die im jeweiligen Jahr erstmals den von ihnen verwendeten ursprünglichen Rechnungszins nicht mehr mit dem Verfahren zum aktuariellen Unternehmenszins (AUZ) nachweisen konnten. Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl - 1 1 2 2 11 17 2 Wie viele Versicherte waren/sind bei diesen Unternehmen versichert, sind also potentiell von Beitragserhöhungen betroffen (bitte in Jahres-Schritten für die Jahre ab 2008 darstellen)? In der folgenden Tabelle sind diejenigen Krankenversicherungsunternehmen berücksichtigt , die die Krankheitskostenvollversicherung als Substitut zur gesetzlichen Krankenversicherung betreiben. Angegeben ist die Anzahl der Versicherten derjenigen Unternehmen, die im jeweiligen Jahr erstmals den von ihnen verwendeten ursprünglichen Rechnungszins nicht mehr beim AUZ-Verfahren nachweisen konnten. Für das Jahr 2015 liegen noch keine Zahlen vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5956 K or re kt ur fa hn e A K A B D 0 4 vo m 1 6. S ep te m be r 2 01 5 Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Anzahl (Tsd.) - 2 249 2 23 2.538 2.588 Wie hoch sind die Rechnungszinsen derzeit für wie viele Unternehmen und wie viele Versicherte (bitte in Gruppen von 0,25 Prozent angeben)? In der folgenden Tabelle sind diejenigen Krankenversicherungsunternehmen berücksichtigt , die die Krankheitskostenvollversicherung als Substitut zur gesetzlichen Krankenversicherung betreiben. Rechnungszins Anzahl Unterneh-men Anzahl Versicherte (Tsd.) 3,50 % 7 1.261 3,25 % bis 3,49 % 25 7.011 3,00 % bis 3,24 % 2 3 2,75 % bis 2,99 % 1 196 2,50 % bis 2,74 % 2 2 unter 2,50 % 0 0 Wie hat sich die branchendurchschnittliche reale Verzinsung in den Jahren seit 2008 entwickelt (bitte in Jahres-Schritten darstellen)? Die Reinverzinsung, in der sämtliche Erträge und Aufwendungen aus Kapitalanlagen berücksichtigt werden, entwickelte sich wie folgt: Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Reinverzinsung 3,5 % 4,3 % 4,3 % 4,1 % 4,2 % 4,0 % 3,9 %1) 1) vorläufiger Wert Wie hat sich das Beitragsaufkommen pro Versicherten in der PKV in den Jahren seit 2008 entwickelt (bitte in absoluten Zahlen und in Steigerungsraten in Jahres-Schritten angeben)? Der durchschnittliche Monatsbeitrag in der Krankheitskostenvollversicherung hat sich wie folgt entwickelt (absolut und Veränderung gegenüber dem Vorjahr): Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Beitrag (Euro) 207 211 223 231 236 237 236 Veränderung 4,0 % 1,9 % 5,7 % 3,6 % 2,2 % 0,4 % -0,4 % Wie groß ist der Anteil der Leistungsausgaben am Beitragsaufkommen in den Jahren seit 2008 (bitte absolut und relativ in Jahresschritten darstellen)? Die folgende Tabelle stellt die Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle den gebuchten Bruttobeiträgen gegenüber. Für das Jahr 2014 liegen die Zahlen noch nicht vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5956 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode K or re kt ur fa hn e A K A B D 0 4 vo m 1 6. S ep te m be r 2 01 5 Jahr Aufwendungen (Mrd. Euro) als Anteil der Bruttobeiträge Bruttobeiträge (Mrd. Euro) 2008 20,4 67,3 % 30,4 2009 21,4 67,8 % 31,5 2010 22,2 66,7 % 33,3 2011 22,9 66,1 % 34,7 2012 23,6 66,3 % 35,6 2013 24,4 67,7 % 36,0 Wie groß ist der Anteil der Zuführungen zu den Alterungsrückstellungen am Beitragsaufkommen seit 2008 (bitte absolut und relativ in Jahresschritten darstellen)? Die Zuführungen zu den Alterungsrückstellungen werden statistisch nicht erfasst. Die folgende Tabelle stellt hilfsweise die Veränderung der Alterungsrückstellung den gebuchten Bruttobeiträgen gegenüber. Für das Jahr 2014 liegen die Zahlen noch nicht vor. Jahr Veränderung der Alterungsrückstellung (Mrd. Euro) als Anteil der Bruttobeiträge Bruttobeiträge (Mrd. Euro) 2008 10,7 35,4 % 30,4 2009 10,9 34,7 % 31,5 2010 12,7 38,1 % 33,3 2011 11,4 32,9 % 34,7 2012 12,2 34,2 % 35,6 2013 12,4 34,5 % 36,0 Weshalb senkt die BaFin angesichts einer so großen Anzahl von AUZ-Senkungen (90 Prozent der Unternehmen) nicht den branchenweiten Rechnungszins ? Es gibt keinen branchenweiten Rechnungszins. § 4 der Kalkulationsverordnung bestimmt lediglich, dass der Rechnungszins für die Prämienberechnung und die Berechnung der Alterungsrückstellung 3,5 vom Hundert nicht übersteigen darf. Das einzelne Krankenversicherungsunternehmen legt den von ihm verwendeten Rechnungszins im Übrigen unter Berücksichtigung seiner Finanzlage und der gesetzlichen Anforderungen selbst fest. Was unternimmt die Bundesregierung, um privat Versicherte vor ausbleibenden oder verzögerten Beitragserhöhungen zur Beitragssicherung im Alter zu schützen, die aus Gründen des Preis-Leistungsverhältnisses oder der Marktanteile der PKV ausbleiben? Nach Auffassung der Bundesregierung hat sich das gesetzliche Verfahren, mit dem das Erfordernis einer Beitragsanpassung festgestellt wird, bewährt. Wie bewertet die Bundesregierung die oben zitierte Einschätzung des Vorstands der Allianz SE, Christian Molt, und welche Konquenzen zieht sie? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5956 K or re kt ur fa hn e A K A B D 0 4 vo m 1 6. S ep te m be r 2 01 5 Es ist richtig, dass mit höheren anfänglichen Prämien die Beitragssteigerungen im Alter gedämpft werden können. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage Nr. 8 verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333