Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 7. September 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/5975 18. Wahlperiode 10.09.2015 Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Sigrid Hupach, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 18/5837 – Entwicklung der deutsch-russischen Zusammenarbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In einer Resolution vom 7. Juni 2015 heißt es: „Wir, die Teilnehmenden der Konferenz zur Eröffnung der deutsch-russischen Themenjahre ,70 Jahre Ende des 2. Weltkriegs: Jugendaustausch – Verständigung – gemeinsame Zukunft‘ haben am heutigen Tag von einer Vertreterin der konsularischen Abteilung der deutschen Botschaft von der Einführung des Visainformationssystems (VIS) am 14. September 2015 in Russland erfahren. Wir sind von der Einführung des Systems in höchstem Maße betroffen, weil damit für alle Kinder und Jugendlichen die Verpflichtung verbunden ist, persönlich in den Konsularabteilungen der deutschen Botschaft oder Visazentren vorstellig zu werden, um sich dort die Fingerabdrücke abnehmen zu lassen. Das gefährdet die Fortführung und Weiterentwicklung der schulischen und außerschulischen Jugendbegegnungen zwischen Deutschland und Russland …“ Auch die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch hat die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag in Papieren und auf Veranstaltungen sehr deutlich auf die möglichen Konsequenzen durch die Einführung des VIS hingewiesen . Problematisch entwickeln sich auch die Arbeitsmöglichkeiten für Nichtregierungsorganisationen (NGO) in Russland. Inzwischen – so Presseberichte – wendet Russland das Gesetz zu unerwünschten ausländischen Organisationen an („Schwere Zeiten für Amnesty und Co. – Russland will ausländische nicht staatliche Organisationen an die Zügel nehmen“ in Neues Deutschland vom 2. Juli 2015). In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Die deutsch-russischen Kreuzjahre 2012/13 und 2014/15“ der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/2177) gab die Bundesregierung im Juli 2014 einen Überblick über Ergebnisse und Vorhaben auf dem Gebiet der deutsch-russischen Zusammenarbeit. „Das Jahr der deutschen Sprache und Literatur in Russland 2014/15 und das parallel laufende Jahr der russischen Sprache und Literatur in Deutschland wurden kurz vor dem Ende des Deutschland- und Russlandjahres im Juni 2013 ausgerufen , um an die erreichten Erfolge anzuknüpfen. Über die beidseitige Durchführung wurde am 24. April 2014 in Berlin eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet. Darin ist festgeschrieben, dass mit dem deutsch-russischen Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5975 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Sprach- und Literaturjahr die strategische Partnerschaft, das gegenseitige Verständnis und die traditionell bestehende Freundschaft zwischen den Völkern Deutschlands und Russlands sowie die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern in den Bereichen Bildung und Kultur gestärkt und ausgebaut werden sollen.“ (siehe www.goethe.de). Die feierliche Eröffnung fand anlässlich Alexander Puschkins 215. Geburtstag am 6. Juni 2014 in Berlin statt. Zu Ende ging das gemeinsame Jahr genau zwölf Monate später am 3. Juni 2015 in Moskau zum 140. Geburtstag von Thomas Mann. Laut eigener Homepage zogen die Projektträger – das Auswärtige Amt und das Goethe-Institut – und ihre Partner eine positive Bilanz: „Über 510 Einzelveranstaltungen und Wettbewerbe mit mehr als 73 000 Teilnehmern aus rund 300 Orten Russlands und etwa 200 mitwirkenden Wissenschaftlern, Schriftstellern und Künstlern aus Deutschland wurden durchgeführt.“ (siehe auch www.deutsch2014-2015.ru). Um die Jugend – so die Projektträger – wird es auch beim nächsten russischdeutschen Kreuzjahr gehen. Im Jahr 2016 sind Austausche zwischen russischen und deutschen Studenten sowie Auszubildenden geplant. 1. Inwieweit stimmen die Informationen zur Einführung des Visainformationssystems (VIS) zum 14. September 2015, und welche Veränderungen in der Visaerteilung sind mit dem VIS verbunden? Es trifft zu, dass das Visainformationssystem (VIS) am 14. September 2015 an den Visastellen der Schengen-Mitgliedstaaten in Russland eingeführt wird. Ab diesem Zeitpunkt werden gemäß Artikel 13 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) folgende biometrische Daten des Antragstellers erhoben: - Ein Lichtbild, das zum Zeitpunkt der Antragstellung eingescannt oder aufgenommen wird, und - seine zehn Fingerabdrücke, die bei flach aufgelegten Fingern abgenommen werden. Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss zu diesem Zweck in der Visastelle oder bei einem externen Dienstleister persönlich erscheinen. Weitere Veränderungen bei der Visumantragstellung oder –erteilung sind mit der Einführung des VIS in Russland nicht verbunden. Wird innerhalb von 59 Monaten nach Abgabe der Fingerabdrücke erneut ein Visum beantragt, werden diese in den Folgeantrag kopiert; ein erneutes Erscheinen ist dann nicht erforderlich . 2. Wann, und durch wen wurde das VIS beschlossen, und wie haben sich dazu die Bundesregierung, insbesondere das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, positioniert? Die Einrichtung des VIS erfolgte auf der Grundlage der EU-Verordnung 767/2008 vom 9. Juli 2008, die das Europäische Parlament und der Rat erlassen haben. Die Bundesregierung hat der Einrichtung des VIS zugestimmt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5975 3. In welcher Weise wurden das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und andere oberste Bundesbehörden sowie NGO, die sich auf dem Gebiet des internationalen Jugendaustausches oder der deutsch-russischen Zusammenarbeit engagieren, bei der Entscheidungsfindung einbezogen ? Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung richtet sich nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO). Die GGO sieht die Beteiligung der Bundesministerien vor, soweit deren Zuständigkeit berührt ist. Eine Verpflichtung zur Beteiligung der in der Frage genannten Nichtregierungsorganisationen besteht nicht. 4. In welcher Weise hat die Bundesregierung bisher auf die Resolution vom 7. Juni 2015, auf entsprechende Hinweise von der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch und ähnliche Petitionen reagiert? Die Bundesregierung hat die Europäische Kommission und die anderen Schengen -Mitgliedstaaten bereits im vergangenen Jahr auf die Auswirkungen aufmerksam gemacht, die die Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken auf den Jugendaustausch haben können. Das Thema stand Ende 2014 sowie im März 2015 auf der Tagesordnung der zuständigen Ratsarbeitsgruppe. Die Europäische Kommission hat dabei eine Reihe von Empfehlungen für organisatorische Lösungen ausgesprochen , die durch die deutschen Auslandsvertretungen umgesetzt werden. Dazu zählt u.a. die Möglichkeit der Beantragung von Visa bis zu drei Monate vor Antritt der Einreise, die Möglichkeit von Gruppenterminen oder die Abnahme von Fingerabdrücken und Erteilung der Visa im Rahmen eines Zwischenstopps in Moskau. Die Bundesregierung hat die im deutsch-russischen Jugendaustausch aktiven Organisationen frühzeitig über die mit der VIS-Einführung anstehenden Änderungen informiert, z.B. im Rahmen einer Konferenz mit Vertretern von über 300 im Verhältnis zu Russland und der Ukraine tätigen Nichtregierungsorganisationen am 6. Februar 2015 im Auswärtigen Amt und auf der Kuratoriumssitzung der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch am 16. April 2015. Das Auswärtige Amt bietet im deutsch-russischen Jugendaustausch tätigen Organisationen Beratung zur Identifizierung von organisatorischen Lösungen an, um die mit der Fingerabdruckabgabe verbundene Belastung für die Reisenden im Rahmen von Jugendaustauschprogrammen so gering wie möglich zu halten. An der Botschaft Moskau steht eine Ansprechpartnerin für alle (Visa-)Fragen im Zusammenhang mit dem deutsch-russischen Jugendaustausch zur Verfügung. 5. Inwieweit gibt es Ausnahmeregelungen beim VIS, und inwieweit sind diese auch für den Jugendaustausch denkbar? In Artikel 13 Absatz 7 des Visakodex ist festgelegt, welche Antragsteller von der Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken befreit sind. Sofern Teilnehmer an Jugendaustauschprogrammen die Ausnahmekriterien erfüllen, z.B. Kinder unter zwölf Jahren, sind sie von der Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken befreit. Änderungen des Visakodex können nur von der Europäischen Kommission vorgeschlagen werden und müssen im Europäischen Rat und im Europäischen Parlament eine ausreichende Mehrheit finden. Eine Erweiterung der Ausnahmetatbestände zur Fingerabdruckpflicht im Rahmen der laufenden Revision des Visakodex wird von der Europäischen Kommission nicht in Betracht gezogen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5975 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Was unternimmt die Bundesregierung, um durch Visaerleichterungen und mit anderen Maßnahmen den Kinder- und Jugendaustausch, den Austausch zwischen Organisationen der Zivilgesellschaft (Städtepartnerschaften, Sportorganisationen , Behindertenverbände, Kulturinstitutionen und andere), den Tourismus und den Geschäftstourismus zwischen beiden Staaten zu befördern ? Die deutschen Auslandsvertretungen in Russland schöpfen alle rechtlich möglichen Visaerleichterungen zur Unterstützung des Kinder- und Jugendaustauschs und anderer Formen des zivilgesellschaftlichen Austauschs aus. Soweit möglich, werden Visa für diesen Personenkreis gebührenfrei erteilt. Seit Beginn der Auslagerung der Visumantragsannahme an externe Dienstleister Anfang 2013 stehen Visumantragstellern in Russland mittlerweile an 18 Standorten Visumantragsannahmezentren zur Verfügung. Antragsteller können dort in der Regel ohne Terminwartezeiten ihren Antrag einreichen. Insbesondere an Standorten ohne berufskonsularische Vertretung bedeutet dies für die Antragsteller zudem kürzere Anfahrtswege und damit geringere Kosten im Zusammenhang mit der Visumbeantragung. 7. Welche auf Bundesebene tätigen Stiftungen, Vereine und weiteren NGO aus Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Russland aktiv? Welche dieser NGO müssen befürchten, dass ihre Tätigkeit als Bedrohung für die nationale Sicherheit eingestuft und ihre Tätigkeit in Russland untersagt wird? Die Bundesregierung führt keine Übersichten über in Drittländern engagierte deutsche Nichtregierungsorganisationen, Vereine, Stiftungen und Bürgerinitiativen . Bekannt ist jedoch, dass in Russland eine Vielzahl deutscher Nichtregierungsorganisationen , Vereine, Stiftungen und Bürgerinitiativen im Rahmen punktueller Projektarbeit (allein oder mit oder über russische/n Partner/n) oder sogar mit Büros vor Ort aktiv sind, darunter alle deutschen politischen Stiftungen, das Deutsch-Russische Forum e.V., die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch , die Stiftung Erinnerung Verantwortung und Zukunft (EVZ), der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V., die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ), die Stiftung West-Östliche Begegnungen , die Robert-Bosch-Stiftung, die Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG), der Bundesverband Deutscher West-Ost-Gesellschaften e.V. (BDWO), der Deutsch-Russische Austausch e.V., der Europäische Austausch e.V., MitOst e.V., Raduga Brücke e.V., die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), die Arbeitsgemeinschaft für Projekte in Ökologie, Landwirtschaft und Landesentwicklung in Osteuropa e.V. (APOLLO), die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e.V., der Bundesverband der Deutschen aus Russland e.V., Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung, Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR). Auf Grundlage des neuen russischen Gesetzes über „unerwünschte ausländische Organisationen“ kann die russische Generalstaatsanwaltschaft jederzeit jede ausländische Organisation für in Russland „unerwünscht“ erklären, wenn sie nach dortiger Auslegung die Grundlagen des russischen Verfassungsaufbaus, die russische Verteidigungsfähigkeit und / oder die Sicherheit der Russischen Föderation gefährdet. Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass dies für eine deutsche Organisation kurz bevorsteht, gibt es derzeit nicht. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5975 8. Welche in Russland tätigen NGO aus Deutschland haben in den Jahren 2014 und 2015 Mittel für Projekte und andere Aktivitäten vom Bund erhalten (bitte die jeweilige NGO, die Maßnahme, die Höhe der Förderung und die zuständige Bundesbehörde nennen)? Ein erheblicher Teil der Förderung von in Russland tätigen deutschen Nichtregierungsorganisationen durch die Bundesregierung erfolgt im Rahmen einer länderübergreifenden Projektförderung, die nicht nach Ländern aufgeschlüsselt wird, wie z.B. die Unterstützung des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge, der 2014 und 2015 jeweils 12.880.000 EUR für Kriegsgräberpflege im Ausland, darunter Russland, erhalten hat. Darüber hinaus können als Beispiele für die Förderung von in Russland tätigen deutschen Nichtregierungsorganisationen (NROen) in den Jahren 2014 und 2015 die folgenden mit Projektmitteln vom Bund unterstützten NROen genannt werden : Ressort NRO Maßnahme Förderung 2014 in EUR Förderung 2015 in EUR BMEL Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Verbandskooperation zwischen DBV und dem russischen Bauernverband AKKOR 150.000,00 176.000,00 BMEL APOLLO Weiterbildung für Fachkräfte der Agrarund Ernährungswirtschaft aus Osteuropa und Zentralasien 102.000,00 118.000 BMUB Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung Bewertung von Ökosystemleistungen von der Russischen Föderation (RF) und ausgewählten NUS-Staaten des nördlichen Eurasiens 95.352,00 128.719,00 (2013-2015 gesamt: 319.000,00) BMUB Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung Umweltverträgliche Raumnutzungskonzepte für den Ostseeküstenraum der Russischen Föderation (Phase 1) 73.303,00 BMUB Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung Umweltverträgliche Raumnutzungskonzepte für den Ostseeküstenraum der Russischen Föderation – (Phase 2) 100.000,00 (vorläufige Schätzung) 2015-2017 gesamt: 250.000,00 BMUB Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) Förderung der nachhaltigen Bereitstellung und Nutzung von Bioenergie in der Land- und Forstwirtschaft der Russischen Föderation und der Ukraine Ca. 400.000,00 (2014 / 2015 gesamt) Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5975 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Welche Stiftungen, Vereine und weiteren NGO aus Russland sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland aktiv? Bei welcher dieser NGO hat die Bundesregierung Bedenken hinsichtlich der Ziele und Aktivitäten dieser Organisationen und musste sogar mit rechtlichen Mitteln gegen deren Wirken vorgehen? Die Bundesregierung führt keine Übersichten über in Deutschland aktive russische Organisationen. Eine der bekanntesten in Deutschland tätigen russischen Organisationen ist die im Jahr 2007 durch Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation gegründete und überwiegend aus dem Staatshaushalt der Russischen Föderation finanzierte Stiftung Russki Mir, die in Deutschland mehrere Kulturzentren betreibt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich alle in Deutschland tätigen Nichtregierungsorganisationen an in Deutschland geltendes Recht halten. Die Bundesregierung ist bisher nicht mit rechtlichen Mitteln gegen das Wirken russischer Nichtregierungsorganisationen vorgegangen. 10. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der 13. Deutsch-Russischen Städtepartnerschaftskonferenz vom 27. bis 30. Juni 2015 in BadenBaden und Karlsruhe, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr Regierungshandeln? Die Bundesregierung begrüßt den regen Austausch zwischen deutschen und russischen Städten, Gemeinden und Kommunen. Die regionale und lokale Kooperation ist eine tragende Säule in den deutsch-russischen Beziehungen. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung auch die 13. Deutsch-Russische Städtepartnerschaftskonferenz im Juni in Baden-Baden und Karlsruhe unterstützt. Die Konferenz stellt eine wichtige Plattform für einen offenen und, wenn nötig auch kritischen Austausch mit Russland dar. Der erfolgreiche Verlauf der 13. Deutsch-Russischen Städtepartnerschaftskonferenz bestätigt die Bundesregierung einmal mehr in ihrem Ansatz, in der UkraineKrise Dialogkanäle nach Russland offen zu halten und das breite Netzwerk der zivilgesellschaftlichen Beziehungen zu Russland aufrecht zu erhalten. 11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Russisch als Fremdsprache lernenden Schülerinnen und Schüler in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Nach den vorliegenden Zahlen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder haben sich die Zahlen der Russisch lernenden Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland wie folgt entwickelt: Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5975 Schuljahr Anzahl der Schülerinnen und Schüler 2003/2004 136.807 2004/2005 132.140 2005/2006 119.113 2006/2007 108.975 2007/2008 99.991 2008/2009 99.884 2009/2010 101.377 2010/2011 104.464 2011/2012 106.620 2012/2013 108.391 2013/2014 107.132 12. Wie viele Veranstaltungen und andere Aktivitäten erfolgten durch bzw. unter Mitwirkung der Bundesregierung im „Jahr der Deutschen Sprache und Literatur in Russland“ in den Jahren 2014 und 2015 (bitte die Anzahl und die dafür vom Bund bereitgestellte Mittel nennen, aufgeschlüsselt nach der jeweils zuständigen Bundesbehörde)? Im Jahr der Deutschen Sprache und Literatur in Russland 2014/2015 wurden insgesamt 510 Veranstaltungen unter Mitwirkung der Bundesregierung durchgeführt . Aus dem AKBP-Haushalt wurden dafür Projektmittel in Höhe von 1515929,20 Euro aus Kapitel 0504 Titel 687 16 zur Verfügung gestellt. Weitere 500 000 Euro hat das Goethe-Institut aus seiner institutionellen Förderung (Kapitel 0504 Titel 687 40) beigetragen. 13. An welchen dieser Veranstaltungen haben Mitglieder der Bundesregierung persönlich teilgenommen (bitte namentlich nennen), und an welchen dieser Veranstaltungen nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundespräsident , Mitglieder des Deutschen Bundestages, der Präsident der Russischen Föderation, Mitglieder der Duma sowie Mitglieder der Regierung der Russischen Föderation teil? Folgende Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Regierung der Russischen Föderation haben an folgenden Veranstaltungen des „Jahres der Deutschen Sprache und Literatur in Russland“ 2014/2015 teilgenommen: Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5975 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Eröffnung des „German-Russian Institute of Advanced Technologies“ an der Universität Kazan am 2.September 2014: - Alexander Povalko, stellvertretender Minister für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation Eröffnung des „Jahres der deutschen Sprache und Literatur in Russland am 13. September 2014 in Moskau: - Dr. Peter Gauweiler, der damalige Vorsitzende des Unterausschusses für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik des Deutschen Bundestages - Prof. Michail Schwydkoj, Sonderbeauftragter des Präsidenten der Russischen Föderation für internationale kulturelle Zusammenarbeit Gesamtrussische Deutschlehrertage am 22. bis 23. November 2014 in Moskau: - Prof. Michail Schwydkoj, Sonderbeauftragter des Präsidenten der Russischen Föderation für internationale kulturelle Zusammenarbeit Abschluss des „Jahres der deutschen Sprache und Literatur in Russland“ am 03.06.2015 in Moskau: - Prof. Michail Schwydkoj, Sonderbeauftragter des Präsidenten der Russischen Föderation für internationale kulturelle Zusammenarbeit An allen Veranstaltungen haben Angehörige des Auswärtigen Amts als Vertreter der Bundesregierung teilgenommen. 14. Wie viele Veranstaltungen und andere Aktivitäten gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im „Jahr der Russischen Sprache und Literatur in Deutschland “ in den Jahren 2014 und 2015, und an welchen war der Bund aktiv beteiligt (bitte Aktivität, Datum, Ort und dafür vom Bund bereitgestellte Mittel nennen)? Im Rahmen des „Jahres der russischen Sprache und Literatur in Deutschland“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 36 Veranstaltungen unter der Leitung der Botschaft der Russischen Föderation in Deutschland veranstaltet. Darüber hinaus gab es zahlreiche Veranstaltungen, die von zivilgesellschaftlichen Organisationen in Deutschland organisiert wurden. Das „Jahr der russischen Sprache und Literatur in Deutschland“ wurde von der russischen Regierung eigenverantwortlich durchgeführt. Die Bundesregierung hat sich weder an der Organisation noch an der Finanzierung von Aktivitäten im Rahmen des „Jahres der russischen Sprache und Literatur in Deutschland“ beteiligt. Dasselbe gilt umgekehrt für das „Jahr der deutschen Sprache und Literatur“ in Russland. 15. An welchen dieser Veranstaltungen haben Mitglieder der Bundesregierung persönlich teilgenommen (bitte namentlich nennen), und an welchen dieser Veranstaltungen nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundespräsident , Mitglieder des Deutschen Bundestages, der Präsident der Russischen Föderation, Mitglieder der Duma sowie Mitglieder der Regierung der Russischen Föderation teil? Am 6.Juni 2015 fand die Eröffnung des „Jahres der russischen Sprache und Literatur “ in Berlin statt. An dieser Veranstaltung nahmen Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer sowie auf russischer Seite der Sonderbeauftragte für internationale kulturelle Zusammenarbeit, Prof. Michail Schwydkoj und der Vize-Minister für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation, Wenjamin Kaganow, teil. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5975 16. In welcher Weise waren nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen aus beiden Staaten in die Planung und Durchführung des Kreuzjahres 2014/2015 einbezogen, und welche Aktivitäten gab es im Rahmen des Kreuzjahres, um einen gemeinsamen Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu leisten? Im Rahmen des „Jahrs der deutschen Sprache und Literatur“ in Russland wurden auch Veranstaltungen durchgeführt, die einen Bezug zum Thema Inklusion aufwiesen – so zum Beispiel ein inklusives Kooperationsvorhaben zwischen dem integrativen Moskauer Theaterstudio Kroog II und dem Berliner Theater Thikwa unter den Titel „Phantastische Biografien“ (11.06.2015). Grundsätzlich war die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an den Veranstaltungen zum „Jahr der deutschen Sprache und Literatur“ in Russland möglich. 17. Wie ist aus Sicht der Bundesregierung die Bilanz des Kreuzjahres 2014/2015, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr Regierungshandeln ? Im Rahmen des „Jahres der deutschen Sprache und Literatur in Russland“ haben russlandweit über 70000 Menschen an 300 Orten an 510 Veranstaltungen mit über 200 Wissenschaftlern, Künstlern und Schriftstellern aus Deutschland teilgenommen . Damit wurde ein eindrückliches Zeichen der Verständigung zwischen den Menschen gesetzt. Dies bestätigt die Bundesregierung in ihrer Auffassung, dass der zivilgesellschaftlichen Dimension der deutsch-russischen Beziehungen große Bedeutung zukommt. Sprachförderung ist hierfür eine unerlässliche Voraussetzung , zumal Russland trotz eines demografisch und strukturell bedingten Rückgangs der Deutschlerner auf 1,5 Millionen weiterhin zu den Ländern mit den meisten Deutschlernern zählt. Die Förderung von Deutsch als Fremdsprache in Russland – und damit auch eines aktuellen Deutschlandbildes –bleibt weiterhin ein Anliegen der Bundesregierung. 18. Wer hat auf deutscher sowie auf russischer Seite entschieden, im Jahr 2016 ein weiteres Kreuzjahr zwischen beiden Staaten durchzuführen, und welche Planungen gibt es diesbezüglich seitens der Bundesregierung? Es gibt bisher keine Entscheidung der beiden Regierungen, 2016 ein weiteres Kreuzjahr zwischen beiden Staaten durchzuführen. 19. Welche Maßnahmen und Aktivitäten zur Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Russland sind im Entwurf des Bundeshaushaltes 2016 enthalten (bitte jeweiliges Bundesministerium, Maßnahme, Titel und geplante Summe nennen)? Der Regierungsentwurf zum Bundeshalt 2016 ist dem Bundestag zugeleitet worden . Soweit nicht bereits in dem Entwurf Maßnahmen mit Russlandbezug genannt werden (z.B. Kapitel 0452 Titel 685 63; Kapitel 0904 Titel 687 06; Kapitel 1702 Titel 684 01), entscheidet die Bundesregierung im Übrigen nach Inkrafttreten des Bundeshaushalts im Rahmen der Bewirtschaftung und auf der Grundlage von Projekt- und Förderanträgen über die konkrete Mittelvergabe. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5975 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Inwieweit gibt es aus Sicht der Bundesregierung infolge der aktuellen Situation in der Ukraine und damit verbundenen Sanktionsmaßnahmen Veränderungen in den Beziehungen zu Russland auf den Gebieten Kultur, Sport, Jugendaustausch und Zusammenarbeit in der Behindertenpolitik? Gab bzw. gibt es bereits Veranstaltungen und andere Vorhaben, die in diesem Zusammenhang auf dem Prüfstand stehen bzw. abgesagt wurden? Wenn ja, welche? Angesichts der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland und des russischen Vorgehens in der Ost-Ukraine gibt es gegenwärtig in unseren Beziehungen zu Russland keine Normalität. Die regulären bilateralen hochrangigen Gesprächsformate, wie etwa die Regierungskonsultationen, sind daher derzeit ausgesetzt. Gleichzeitig geht es darum, Gesprächskanäle mit Russland offen zu halten und zivilgesellschaftliche Kontakte zu pflegen. Selbstverständlich ist, dass Veranstaltungen und Vorhaben, die den EU-Sanktionen wiedersprechen würden, aktuell nicht stattfinden können. Vorhaben und Projekte unterliegen daher jeweils einer sorgfältigen Einzelfallprüfung. Die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Sport, Jugendaustausch, Behindertenpolitik wird in diesem Rahmen fortgesetzt; es wurden in diesen Bereichen keine Vorhaben abgesagt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333