Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 9. September 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/5979 18. Wahlperiode 11.09.2015 Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Susanne Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5735 – Möglicher Einfluss des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes auf die Korrekturen bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Juli-Ausgabe seines Newsletters „aktuell“ begrüßt der Deutsche Hotelund Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) die von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, angekündigten Korrekturen bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes. Darin heißt es: „Offensichtlich haben die guten Argumente der Branche überzeugt. Insbesondere die Entbürokratisierung bei der Arbeitszeitdokumentation war längst überfällig und stellt definitiv einen Schritt in die richtige Richtung dar. Noch sind aber nicht alle Stolpersteine aus dem Weg geräumt. Nachbesserungsbedarf gibt es weiterhin, insbesondere bei der Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes.“ (www.dehoga-bundesverband .de/fileadmin/Startseite/DEHOGA_zu_Nachbesserungen_ beim_Mindestlohn _150701.pdf). Hier stellt sich die Frage, mit welchen Argumenten die DEHOGA die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles überzeugen konnte und welcher Nachbesserungsbedarf bei der Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes angemeldet wurde. Die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles erwähnte jüngst in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“: „Wenn Sie zwölf Arbeitsstunden am Tag […] aufschreiben, ist nicht der Mindestlohn ihr Problem […]. Aber Sie dokumentieren damit einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz und landen in der Illegalität“ (DER SPIEGEL 16/2015, Seite 75). Daraus leitet sich die Frage ab, worauf die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles den Schwerpunkt ihrer Korrekturen bei den Dokumentationspflichten gelegt hat: Der Verfolgung des Agierens einiger Arbeitgeber in der Illegalität oder der Schaffung eines weiteren Schlupflochs für eben diese. Die Generalsekretärin der SPD, Yasmin Fahimi, stellte dazu fest, dass „wer es als Arbeitgeber nicht schafft, einen Stundenzettel ordentlich auszufüllen, ist entweder ein Gauner oder schlichtweg zu doof.“ (www.focus.de/finanzen/news/arbeitsmarkt/arbeitgeber-veraergert-entweder -gauner-oder-zu-doof-fahimi-post-loest-shitstorm-aus_id_4517021. html). Gewerkschaften und Beschäftigte aus diesem Bereich beklagen hingegen ungerechte Bezahlung und viele unbezahlte Überstunden (www.swr.de/zur-sacherheinland -pfalz/miese-arbeitsbedingungen-in-rheinland-pfaelzischen-restaurants / -/id=7446566/did=15496654/nid=7446566/1i2p3id/). Es gilt zu klären, Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5979 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ob es sich hier um Einzelfälle oder um die Normalität und damit um eine Strategie handelt. Es wird gebeten, alle Fragen bezogen auf Beschäftigte in den Berufen des Hotel- und Gaststättengewerbes gemäß dem systematischen Verzeichnis der Bundesagentur für Arbeit von 2010 unter Heranziehung folgender Berufsgruppen zu beantworten: Berufshauptgruppe „Tourismus, Hotel- und Gaststättenberufe “ (Nummer 63) und speziell die Berufsgruppen „Tourismus und Sport“ (Nummer 631), „Hotellerie“ (Nummer 632) und „Gastronomie“ (Nummer 633). Soweit vorhanden wird darüber hinaus gebeten, bei allen entsprechenden Fragen sowohl die Werte für die Berufshauptgruppe Nummer 63 als auch für die genannten Berufsgruppen anzugeben. Falls keine Daten nach der Berufsklassifikation vorliegen, wird gebeten, entsprechende Daten für das „Gastgewerbe – Abschnitt I“ der Wirtschaftsklassifikation des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2008 zu verwenden. 1. Wann und wie oft fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in der 18. Wahlperiode Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Vertretern der DEHOGA statt, und wer hat daran teilgenommen? 2. Was war nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils der Inhalt dieser Gespräche? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet Aufgabenbedingt pflegen die Leitungsmitglieder des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in jeder Legislaturperiode eine Vielzahl von Kontakten zu den Sozialpartnern, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, welchen die im Grundgesetz garantierte Tarifautonomie eine bedeutende Gestaltungsverantwortung zuweist. Wie in der Beantwortung vergleichbarer Anfragen beschränkt sich die Beantwortung der Fragen auf Veranstaltungen, Sitzungen und Einzelgespräche der Leitungsmitglieder. Eine Verpflichtung zur Erfassung entsprechender Daten (z. B. Erfassung sämtlicher Veranstaltungen nebst Teilnehmern) besteht nicht und eine solch umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5979 Anlass, Teilnehmer BMAS, Thema Datum Vertreterin bzw. Vertreter von DEHOGA Ministerin Teilnahme am Gespräch zum JWB 2014 mit Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft 21.01.2014 Ernst Fischer, DEHOGA Gemeinsames Gespräch mit Herrn Staatssekretär Albrecht mit Vertretern der DEHOGA zu Mindestlohn 11.06.2014 Ernst Fischer, DEHOGA Terminübernahme für BM Gabriel; Rede beim DEHOGA-Branchentreff 11.11.2014 Ernst Fischer, DEHOGA sowie zahlreiche weitere Verbandsmitglieder Staatssekretär Thorben Albrecht Gespräch im Rahmen des Branchendialoges mit Gewerkschaften und Verbänden zum Thema Mindestlohn 05.03.2014 Ingrid Hartges, DEHOGA Telefonat zum Thema Mindestlohn 20.03.2014 Ingrid Hartges, DEHOGA Gespräch zum Thema Mindestlohn 28.03.2014 Ingrid Hartges, DEHOGA Sandra Warden, DEHOGA Telefonat zum Thema Mindestlohn 10.04.2015 Ingrid Hartges, DEHOGA Telefonat zum Thema Mindestlohn 12.06.2014 Ingrid Hartges, DEHOGA Telefonat zum Thema Mindestlohn 21.07.2014 Ingrid Hartges, DEHOGA Thorben Albrecht, BMAS Branchengespräch mit Gewerkschaften und Verbänden im Rahmen des Dialoges zur Mindestlohneinführung . Seitens der DEHOGA wurde auch das Arbeitszeitgesetz angesprochen. 25.03.2015 Ingrid Hartges, DEHOGA Telefonat 07.07.2015 Ingrid Hartges, DEHOGA 3. Welche weitergehenden Forderungen, z. B. zur Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes , hat die DEHOGA nach Kenntnis der Bundesregierung beim BMAS angemeldet ? Im Zusammenhang mit der politischen Diskussion um die Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns hat der DEHOGA-Bundesverband gegenüber Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5979 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Flexibilisierung der täglichen Höchstarbeitszeit über zehn Stunden hinaus auf bis zu zwölf Stunden für volljährige Beschäftigte mit deren Einverständnis gefordert. Im weiteren Verlauf der Diskussion hat DEHOGA seine Forderung dahingehend konkretisiert, dass durch eine Ergänzung des § 3 Arbeitszeitgesetz festgelegt werden soll, unter bestimmten klar definierten Voraussetzungen ein Überschreiten der täglichen Höchstarbeitszeit von zehn Stunden zu ermöglichen. Aus Sicht der Branche sei es wünschenswert, wenn an maximal drei Tagen pro Woche eine Arbeitszeit von bis zu zwölf Stunden möglich wäre. Dies könne an die schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin geknüpft werden. Im Übrigen wird auf die Stellungnahme des DEHOGA Bundesverbands vom 23. März 2014 im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des BMAS vom 19. März 2014 zum Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie verwiesen (siehe Anhang).* 4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Arbeitgeber bis zum Jahr 2015 häufig nicht dazu in der Lage waren, Mehrarbeit zu dokumentieren, da Arbeitszeiten nicht erfasst wurden und die Gründe dafür, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen? In Bezug auf die seit dem Inkrafttreten des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) 1994 bestehende Aufzeichnungspflicht nach § 16 Absatz 2 ArbZG ist darauf hinzuweisen , dass der Arbeitgeber lediglich die an Werktagen über acht Stunden hinaus geleisteten Arbeitszeiten sowie die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen aufzuzeichnen hat. Damit sind die Stunden zu dokumentieren, die in Bezug auf die grundsätzliche Höchstarbeitszeit auszugleichen sind. Das Gesetz enthält keine besonderen Vorschriften über die Art und Weise der Aufzeichnung. Hinderungsgründe in Bezug auf die Dokumentationspflicht sind nicht zu erkennen. Vielmehr sind Arbeitgeber durchaus in der Lage, dieser Verpflichtung des Arbeitszeitgesetzes nachzukommen. Die Kontrolle der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes einschließlich der Aufzeichnungspflicht obliegt den Arbeitsschutzbehörden der Länder . 5. Wie viele Beschäftigte in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen tätig (bitte nach Vollzeit bzw. Teilzeit, Geschlecht, Alter und Bundesland differenzieren)? Wie haben sich diese Zahlen im Zeitraum der Jahre 2004 bis 2014 entwickelt? Die Frage wird anhand der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit beantwortet. Informationen nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) liegen in der Beschäftigtenstatistik ab dem Stichtag Dezember 2012 vor. Der aktuelle Monat ist der Januar 2015. Zum Vergleich werden jeweils die Ergebnisse vom Januar 2013 und Januar 2014 dargestellt. Darüber hinaus werden ebenso der Juni 2013 und Juni 2014 ausgewiesen, um eine Vergleichbarkeit mit anderen Fragen dieser Anfrage zu ermöglichen. Im Januar 2015 gab es bundesweit 676.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Berufshauptgruppe 63 „Tourismus, Hotel- und Gaststättenberufe.“ Das waren 36.000 oder 5,7 Prozent mehr als im Januar 2014 und entspricht einem Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5979 Anteil an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 2,3 Prozent. Differenzierte Ergebnisse können der in der Anlage beigefügten Tabelle zu Frage Nummer 5 *entnommen werden. 6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl und der Anteil der befristet und unbefristet Beschäftigten in Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter und Bundesland differenzieren )? Das IAB-Betriebspanel ist eine repräsentative Arbeitgeberbefragung zu betrieblichen Bestimmungsgrößen der Beschäftigung. Die Befragung wird seit 1993 in Westdeutschland, seit 1996 auch in Ostdeutschland jährlich im Auftrag des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) durchgeführt. Mittlerweile werden bundesweit etwa 16000 Betriebe aller Branchen und aller Größen zu einer Vielzahl beschäftigungspolitischer Themen befragt. Die Befragung findet jeweils Mitte des Jahres statt. Im IAB-Betriebspanel liegen Informationen über befristete Arbeitsverträge, befristete Einstellungen, Übernahmen, Verlängerungen und Abgänge vor. Die Informationen sind zum Teil nach dem Geschlecht differenzierbar. Informationen zu Alter, Nationalität, Qualifikation oder Beruf liegen nicht vor. Aus diesem Grund erfolgt die Abgrenzung des Gastgewerbes anhand der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (Abschnitt I - Gastgewerbe). Da die WZ2008 erst seit 2009 im IAB-Betriebspanel erfasst wird, werden die Auswertungen nur für den Zeitraum von 2009 bis 2014 vorgenommen. Bei den Zahlen des IAB-Betriebspanels handelt es sich nicht um exakte, administrativ erfasste Zahlen, sondern um hochgerechnete Werte aus einer Stichprobe, die mit einer gewissen Ungenauigkeit einhergehen. Bei der Interpretation sollte berücksichtigt werden, dass sich Veränderungen der Zahlenwerte zum Teil im Bereich des Stichprobenfehlers bewegen. Die Ungenauigkeit nimmt bei Betrachtung kleinerer Substichproben, wie beispielsweise dem Gastgewerbe, mit einer relativ geringen Zahl an befragten Betrieben zu. Insbesondere in den ersten Jahren der Erhebung (90er Jahre) sind die Fallzahlen in manchen Bundesländern relativ niedrig. Die Informationen des IAB-Betriebspanels für das Jahr 2014 für das Gastgewerbe beruhen auf den Angaben von gut 800 befragten Betrieben. Die Anteile der befristeten Beschäftigungsverhältnisse beziehen sich auf die Gesamtbeschäftigung . Sie umfasst neben sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern und Auszubildenden auch nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Beamte/Beamtenanwärter, tätige Inhaber/innen und mithelfende Familienangehörige ), sowie geringfügig und sonstige Beschäftigte. Personenmerkmale wie etwa das Alter oder der Hauptstatus einzelner Beschäftigter (Erwerbstätiger , Schüler, Rentner etc.) werden nicht erfasst und können daher weder bei den befristeten Arbeitsverträgen noch bei der Gesamtbeschäftigung berücksichtigt werden *Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese sind als Anlage auf der Bundesdrucksache 18/5979 auf der Innenseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5979 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 1: Befristete Arbeitsverträge im Gastgewerbe: Anzahl (in Tausend) und Anteile der jeweiligen Beschäftigtengruppe an der Gesamtbeschäftigung (in Prozent) Gesamt Frauen Männer Jahr Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil 2009 115 8 75 9 40 7 2010 129 9 79 9 50 9 2011 165 11 105 12 60 10 2012 178 12 123 13 55 9 2013 191 12 124 13 67 11 2014 193 12 121 12 72 11 Quelle: IAB-Betriebspanel 2009-2014, hochgerechnete Werte Tabelle 2: Unbefristete Arbeitsverträge im Gastgewerbe: Anzahl (in Tausend ) und Anteile der jeweiligen Beschäftigtengruppe an der Gesamtbeschäftigung (in Prozent) Gesamt Frauen Männer Jahr Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil 2009 1.123 92 680 91 444 93 2010 1.137 91 689 91 448 91 2011 1.137 89 693 88 444 90 2012 1.174 88 716 87 458 91 2013 1.219 88 734 87 485 89 2014 1.309 88 791 88 518 89 Quelle: IAB-Betriebspanel 2009-2014, hochgerechnete Werte 7. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl und der Anteil der befristeten Arbeitsverträge bei den Neueinstellungen in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen in den Jahren 2004 bis 2014 (bitte nach Geschlecht, Alter und Bundesland differenzieren)? Wie hoch war im gleichen Zeitraum die Übernahmequote? Der Anteil befristeter Einstellungen im ersten Halbjahr bezieht sich auf alle Einstellungen (jeweils ohne Auszubildende) im ersten Halbjahr des jeweiligen Erhebungsjahres . Auch hier werden - abgesehen von dem Geschlecht - keine Personenmerkmale erfasst. Auszubildende werden bei befristeten Einstellungen nicht berücksichtigt. Im IAB-Betriebspanel werden nur Übernahmen innerhalb eines Betriebes erfasst. Auszubildende werden bei den Übernahmen nicht berücksichtigt. Die Übernahmeanteile beziehen sich nicht auf die Anzahl aller bestehenden befristeten Verträge in Deutschland, sondern auf die Anzahl möglicher Übernahmen. Dies ist die Anzahl befristet Beschäftigter, bei denen eine Vertragsänderung ansteht. Deshalb Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5979 wird die Anzahl der Übernahmen ins Verhältnis zur Summe aus allen Übernahmen , Verlängerungen und Abgängen im ersten Halbjahr gesetzt. Eine geschlechtsspezifische Betrachtung der Übernahmeanteile ist analog nicht möglich, da keine Informationen über geschlechtsspezifische Verlängerungen und Abgänge aus dem Betrieb nach Ablauf des befristeten Vertrags vorhanden sind. Aus diesem Grund wird der Anteil der Übernahmen von Männern bzw. Frauen an allen Übernahmen ausgewiesen. Tabelle 3: Befristete Neueinstellungen im Gastgewerbe: Anzahl (in Tausend) und Anteile an betrieblichen Neueinstellungen (in Prozent) nach Geschlecht Gesamt Frauen Männer Jahr Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil 2009 75 44 49 45 26 41 2010 71 46 43 44 28 48 2011 96 47 65 50 31 43 2012 90 46 57 48 33 44 2013 89 46 57 46 32 46 2014 116 51 75 54 41 48 Quelle: IAB-Betriebspanel 2009-2014, hochgerechnete Werte Tabelle 3a: Übernahme befristet Beschäftigter im Gastgewerbe: Anzahl (in Tausend) und Anteile an allen befristet Beschäftigten mit einer Vertragsänderung (in Prozent) Gesamt Jahr Anzahl Anteil 2009 16 43 2010 13 32 2011 19 39 2012 24 46 2013 15 33 2014 22 36 Quelle: IAB-Betriebspanel 2009-2014, hochgerechnete Werte Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5979 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 3b: Übernahme befristet Beschäftigter im Gastgewerbe nach Geschlecht : Anzahl (in Tausend) und Anteile jeweils an allen befristet Beschäftigten mit einer Vertragsänderung (in Prozent) Frauen Männer Jahr Anzahl Anteil Anzahl Anteil t 2009 10 28 6 15 2010 9 22 4 10 2011 13 27 6 12 2012 15 29 9 17 2013 10 22 5 11 2014 14 24 7 12 Quelle: IAB-Betriebspanel 2009-2014, hochgerechnete Werte Hinweis: Der Anteil der Übernahmen von Männern bzw. Frauen wird an allen Übernahmen ausgewiesen (siehe Hintergrundinformation). 8. Wie viele Leiharbeitskräfte waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Tourismus -, Hotel- und Gaststättenberufen in den Jahren 2007 bis 2014 tätig (bitte jährlich ausweisen und nach Geschlecht, Alter und Bundesland differenzieren)? In der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit können die Arbeitnehmer von Zeitarbeitsunternehmen über die wirtschaftsfachliche Zuordnung des Betriebes ausgewertet werden. Hierfür werden nach der Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2008 die Wirtschaftsgruppen 782 „Befristete Überlassung von Arbeitskräften “ und 783 „Sonstige Überlassung von Arbeitskräften“ ausgewertet. Maßgebend für die Zuordnung der Beschäftigten ist der wirtschaftsfachliche Schwerpunkt des Betriebes, in dem der sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt ist. Unter diesen Beschäftigten ist das „Stammpersonal“ (zusätzlich zu den beschäftigten Leiharbeitnehmern) enthalten. Die Beschäftigungsstatistik liefert keine Informationen zur Leiharbeit in Unternehmen, deren wirtschaftsfachlicher Schwerpunkt nicht ausschließlich oder überwiegend die Arbeitnehmerüberlassung ist. Im Januar 2015 gab es 8.100 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Leiharbeitnehmer in Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen. Das waren 800 oder 11,1 Prozent mehr als im Januar 2014 und entspricht einem Anteil an allen Leiharbeitnehmern von 1,1 Prozent. Differenzierte Ergebnisse können der in der Anlage beigefügten Tabelle zu Frage Nummer 8 entnommen werden. Auf die methodischen Hinweise in der Antwort zu Frage Nummer 5† wird verwiesen. †Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese sind als Anlage auf der Bundesdrucksache 18/5979 auf der Innenseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/5979 9. Wie viele Leiharbeitsverhältnisse in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen werden nach Kenntnis der Bundesregierung nach weniger als drei Monaten und nach mehr als drei Monaten beendet (bitte für den letzten verfügbaren Zeitraum in absoluten Zahlen und in Prozent angeben), und wie lang ist die durchschnittliche Beschäftigungsdauer in der Arbeitnehmerüberlassung in den Tourismus -, Hotel- und Gaststättenberufen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor 10. Wie viele Beschäftigte in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis , und wie viele haben eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeit, und wie viele eine Vollzeitarbeit (bitte nach Geschlecht, Alter und Bundesland differenzieren)? Wie haben sich diese Zahlen im Zeitraum der Jahre 2004 bis 2014 entwickelt? Im Januar 2015 gab es bundesweit 452.000 ausschließlich geringfügig Beschäftigte in der Berufshauptgruppe 63 „Tourismus, Hotel- und Gaststättenberufe.“ Das waren 4700 oder 1 Prozent mehr als im Januar 2014 und entspricht einem Anteil an allen ausschließlich geringfügig Beschäftigten von 9 Prozent. Differenzierte Ergebnisse können der beigefügten Tabelle zu Frage Nummer 10 entnommen werden. Informationen zur Teilfrage nach den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und deren Arbeitszeit (Vollzeit/Teilzeit) können der in der Anlage beigefügten Tabelle zu Frage Nummer. 5‡ entnommen werden. Auf die methodischen Hinweise in der Antwort zu Frage Nummer. 5* wird verwiesen. 11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Arbeitszeit von Beschäftigten in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils die vergangenen zehn Jahre darstellen ; bitte nach Vollzeit bzw. Teilzeit, Geschlecht, Alter und Bundesland differenzieren )? Die Fragen Nummer 11 bis 15 werden auf Basis des Mikrozensus beantwortet. Für das Jahr 2004 beziehen sich die Ergebnisse auf eine Berichtswoche im Frühjahr . Seit 2005 wird der Mikrozensus kontinuierlich erhoben und es liegen Jahresdurchschnittsergebnisse vor. Zudem wird ab 2005 ein neues Hochrechnungsverfahren angewendet. Bis 2010 wurde die Hochrechnung an die Bevölkerungsfortschreibung der Volkszählung 1987 bzw. des Bevölkerungsregisters der DDR aus 1990 vorgenommen, ab 2011 anhand des Zensus 2011. Die Abgrenzung der Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe wird für die Jahre 2004 bis 2011 nach der Klassifikation der Berufe des Statistischen Bundesamtes in der Ausgabe von 1992 (KldB 1992) vorgenommen, ab 2012 nach der Klassifikation der Berufe von 2010 (KldB 2010). Nach der KldB 1992 werden zu den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen gezählt: • die Berufsgruppe 91 [Hotel- und Gaststättenberufe], ‡ Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese sind als Anlage auf der Bundesdrucksache 18/5979 auf der Innenseite des Deutschen Bundestages abrufbar Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5979 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode • die Berufsordnungen 702 [Verkehrsfachleute (Personen- und Fremdenverkehr )] sowie • 794 [Haus- und Gewerbediener/innen] • die Berufsklassen 0116 [Land- und Gastwirt(e/innen)] • 7052 [Künstlervermittler/innen (nicht Arbeitsverwaltung)] • 7063 [Kartenkontrolleur(e/innen)] • 8792 [Freizeitlehrer/innen, -pädagog(en/innen)] • 9234 [Schlafwagenschaffner/innen]. In der KldB 2010 werden die Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe gemeinsam in der Berufshauptgruppe 63 ausgewiesen. Für die Ergebnisse generell liegen somit drei methodische Brüche vor: a) Umstellung von einer festen Berichtswoche auf eine kontinuierliche Erhebung und neues Hochrechnungsverfahren im Übergang von 2004 auf 2005. b) Umstellung der Hochrechnung auf die Bevölkerungsfortschreibung des Zensus 2011 im Übergang von 2010 auf 2011. c) Umstellung in der Vercodung der Berufe von der KldB 1992 auf die KldB 2010 im Übergang von 2011 auf 2012. Bezüglich der Entwicklung der durchschnittlich normalerweise geleisteten wöchentlichen Arbeitszeit von abhängig Beschäftigten in den Tourismus-, Hotelund Gaststättenberufen wird auf die in der Anlage beigefügte Tabelle zu Frage Nummer 11 verwiesen. Aus der folgenden Tabelle 4 kann zudem für den Zeitraum 2004 bis 2014 die Anzahl der durchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden je beschäftigtem Arbeitnehmer im Wirtschaftsbereich „Gastgewerbe“ entnommen werden. Diese Informationen zur Entwicklung der Arbeitszeit beruhen auf Zeitreihen der IAB-Arbeitszeitrechnung , die in die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung des Statistischen Bundesamtes integriert ist. Im Jahr 2004 leisteten die beschäftigten Arbeitnehmer in Vollzeit rund 1778 Stunden und im Jahr 2014 waren es rund 1724 Stunden. Bei den Teilzeitbeschäftigten waren es entsprechend rund 540 bzw. 628 Stunden. Durch die steigende Bedeutung der Teilzeitarbeit in diesem Wirtschaftsbereich nimmt die durchschnittliche geleistete Arbeitszeit der Voll- und Teilzeitbeschäftigten insgesamt ab. Eine weitere Differenzierung nach Geschlecht, Alter und Bundesland ist nicht möglich. Tabelle 4: Durchschnittlich geleistete Arbeitszeit zwischen 2004-2014 Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung, Stand: August 2015 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Vollzeit Std. 1778 1764 1781 1780 1764 1735 1747 1752 1734 1718 1724 Teilzeit Std. 540 551 555 567 588 583 590 597 609 618 628 Insgesamt Std. 1128 1121 1124 1129 1124 1080 1079 1058 1036 1011 1008 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/5979 12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Arbeitszeitvolumen in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen seit dem Jahr 2004 entwickelt (bitte sowohl die absoluten Zahlen als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach Teilzeit und Vollzeit unterscheiden)? Tabelle 5 stellt für den Zeitraum 2004 bis 2014 die Entwicklung des Arbeitsvolumens im Wirtschaftsbereich „Gastgewerbe“ getrennt für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte dar und weist die Veränderungsraten gegenüber dem Vorjahr aus. Im Jahr 2004 betrug das Arbeitsvolumen der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer rund 1013 Millionen Stunden, bis zum Jahr 2014 zeigt sich insgesamt ein Rückgang auf rund 915 Millionen Stunden. Bei den Teilzeitbeschäftigten ist das Arbeitsvolumen von rund 340 auf rund 627 Millionen Stunden gestiegen. Insgesamt ist das Arbeitsvolumen von rund 1353 auf rund 1542 Millionen Stunden gestiegen . Tabelle 5: Entwicklung des Arbeitsvolumens zwischen 2004-2014 Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung, Stand: August 2015 Im Übrigen wird auf die als Anlage beigefügte Tabelle zu Frage Nummer 12§ verwiesen. 13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zahlen und die Anteile von Beschäftigten in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen vor, die überlange Arbeitszeiten, Samstags- und Wochenendarbeit, Arbeitszeiten am Abend und in der Nacht oder in Schichtmodellen haben (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte nach Alter, Geschlecht und Bundesland differenzieren)? Es wird auf die in der Anlage beigefügten Tabellen zu Frage Nummer 13** verwiesen . Ein Nachweis spezieller Schichtmodelle (Erwerbstätige, die in Wechsel von vier, drei oder zwei Schichten arbeiten), ist aufgrund geringer Fallzahlen bei den Tourismus -, Hotel- und Gaststättenberufen nicht möglich. 14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Arbeit auf Abruf in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen vor, und wie hat sich Arbeit auf Abruf in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Arbeit auf Abruf gehört nicht zu den Erhebungsmerkmalen des Mikrozensus, weshalb kein Nachweis möglich ist. § Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese sind als Anlage auf der Bundesdrucksache 18/5979 auf der Innenseite des Deutschen Bundestages abrufbar Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5979 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Wie viele bezahlte und unbezahlte Überstunden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen seit dem Jahr 2004 geleistet, und wie stellt sich diese Zahl im Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar (bitte jährlich ausweisen und nach Geschlecht, Alter und Bundesland differenzieren )? Wie vielen Vollzeitäquivalenten entspricht die Zahl der bezahlten Überstunden bei den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen? Ein differenzierter Nachweis von bezahlten und unbezahlten Überstunden kann mit dem Mikrozensus erst seit 2006 vorgenommen werden. Zudem wird erst ab 2010 gesondert nach Überstunden gefragt, sodass eine Person angeben kann, sowohl bezahlte als auch unbezahlte Überstunden geleistet zu haben. Aufgrund weiterer methodischer und konzeptioneller Änderungen in der Erhebung von Überstunden ist die zeitliche Entwicklung nur eingeschränkt aussagekräftig. Die Antwort auf die Frage nach den bezahlten und unbezahlten Überstunden ist zudem freiwillig, sodass die Überstunden untererfasst sein dürften. Bezüglich der Entwicklung von bezahlten und unbezahlten Überstunden von abhängig Beschäftigten in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen wird auf die in der Anlage beigefügten Tabellen zu Frage Nr. 15 verwiesen. Die folgende Tabelle 6 weist zudem anhand der IAB-Arbeitszeitrechnung für den Zeitraum 2004 bis 2014 die Anzahl der bezahlten und unbezahlten Überstunden je beschäftigtem Arbeitnehmer im Wirtschaftsbereich „Gastgewerbe“ und in der Gesamtwirtschaft aus. Im Wirtschaftsbereich „Gastgewerbe“ wurden im Jahr 2004 rund 11 bezahlte Überstunden geleistet und im Jahr 2014 waren es rund 17 bezahlte Überstunden. Im Jahr 2004 wurden rund 32 unbezahlte Überstunden geleistet und im Jahr 2014 waren es rund 21 Stunden. Eine weitere Differenzierung nach Geschlecht, Alter und Bundesland ist nicht möglich. Tabelle 6: Anzahl der bezahlten und unbezahlten Überstunden zwischen 2004-2014 Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung, Stand: August 2015 16. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Bruttostundenlohn und das durchschnittliche Bruttomonatsentgelt von Beschäftigten in Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen, und wie hoch ist dieses Entgelt im Vergleich dazu in der Gesamtwirtschaft? Wie haben sich diese Zahlen im Zeitraum der Jahre 2004 bis 2014 entwickelt? Amtliche Daten zu Bruttostunden- und Bruttomonatsverdiensten differenziert nach Wirtschaftszweigen stellt das Statistische Bundesamt (StBA) regelmäßig aus der Vierteljährlichen Verdiensterhebung (VVE) bereit. Allerdings erfasst die VVE nur Betriebe des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs (Wirtschaftsabschnitte B bis S der Klassifikation der Wirtschaftszweige) und mit Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/5979 10 und mehr Beschäftigten. Zudem liegen Ergebnisse für die gewünschte Berufshauptgruppe nicht vor. Es wurde deshalb auf die angebotene Alternative Wirtschaftsabschnitt Gastgewerbe ausgewichen. Diese Daten werden vom StBA seit 2007 jährlich in der Fachserie 16 Reihe 2.3 „Arbeitnehmerverdienste“ veröffentlicht. Die durchschnittlichen Bruttostundenund Bruttomonatsverdienste für die Jahre 2007 und 2014 in allen erfassten Wirtschaftszweigen und im Gastgewerbe können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tabelle 7: 17. Welche Tarifgefüge finden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Regel in Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen Anwendung? Wie viele Beschäftigte in Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Tariflohn nach den einzelnen Tarifgefügen, und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Ecklohngruppe für diese Beschäftigten in den jeweiligen Tarifgefügen nach fünf und nach zehn Jahren Berufserfahrung? Im Hotel- und Gaststättengewerbe bestehen Flächentarifverträge für alle Bundesländer . Auf Arbeitgeberseite werden diese Tarifverträge von den Landesverbänden des Hotel- und Gaststättengewerbes, auf Arbeitnehmerseite von der Gewerkschaft Nahrung, Genuss und Gaststätten (NGG) abgeschlossen. In einigen Bundesländern bestehen allgemein-verbindlich erklärte Tarifverträge, die der folgenden Aufstellung (Stand: 13. August 2015) entnommen werden können: Baden-Württemberg • Mantel-TV vom 18.03.2002, allgemeinverbindlich ab 01.01.2002 Bayern • TV über eine tarifliche Altersvorsorge mit Protokollnotiz vom 25.04.2002, allgemeinverbindlich ab 21.08.2002 Bremen • Mantel-TV (ohne Protokollnotizen) vom 17.04.1997, allgemeinverbindlich ab 01.05.1997 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5979 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Niedersachsen (mit Ausnahme des ehemaligen Verwaltungsbezirks Oldenburg und der ostfriesischen Nordseeinseln) • Mantel-TV vom 28.06.2000, allgemeinverbindlich ab 28.12.2000 Ehemaliger niedersächsischer Verwaltungsbezirk Oldenburg (mit Ausnahme der Nordseeinsel Wangerooge) • Mantel-TV vom 27.07.2000, allgemeinverbindlich ab 01.08.2000 Nordrhein-Westfalen • Mantel-TV mit Anhängen 1 bis 3 vom 23.03.1995 in der Fassung des Änderungs -TV vom 15.07.2004, allgemeinverbindlich ab 15.07.2004 • Mantel-TV mit Protokollnotiz vom 15.04.1994, in der Fassung der Protokollnotiz vom 06.03.2002, allgemeinverbindlich ab 19.09.2002 Schleswig-Holstein • •Mantel-TV mit Protokollnotiz vom 15.04.1994 in der Fassung der Protokollnotiz vom 06.03.2002, allgemeinverbindlich ab 19.09.2002 Allgemeinverbindlich erklärte Entgelttarifverträge bestehen derzeit nicht. 18. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Niedriglohnbeziehenden in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen, und wie hoch ist der Anteil im Vergleich dazu in der Gesamtwirtschaft (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter sowie Bundesland differenzieren)? Amtliche Daten zum Niedriglohnbereich können aus der Verdienststrukturerhebung (VSE) bereitgestellt werden. Allerdings erfasst die VSE nur Betriebe des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs (Wirtschaftsabschnitte B bis S der Klassifikation der Wirtschaftszweige) und mit 10 und mehr Beschäftigten. Wegen dieser Abschneidegrenze werden nur die Anteile dargestellt , da absolute Anzahlen zu gering ausfallen. Zudem liegen Ergebnisse für die gewünschte Berufshauptgruppe nicht vor. Es wurde deshalb auf die angebotene Alternative Wirtschaftsabschnitt Gastgewerbe ausgewichen. Der nachfolgenden Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes (Tabelle 8) können die Ergebnisse für die Jahre 2006 und 2010 entnommen werden. Weiter zurück gehende Zeitreihen sind aufgrund abweichender Abdeckungsgrade der Wirtschaftszweige nicht vergleichbar. Ergebnisse aus der VSE 2014 liegen noch nicht vor. Zudem kann als Grundlage für die Beantwortung der Frage Nummer 18 auch das Merkmal „Entgelt“ aus der nicht-revidierten Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit herangezogen werden (in der revidierten Statistik ist das Merkmal „Entgelt“ noch nicht Bestandteil der Berichterstattung). Auswertungen liegen bis 2013 vor. Das im Rahmen der Beschäftigungsstatistik abgebildete sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt (kurz: Arbeitsentgelt) umfasst alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Auswertungen zu den Entgelten werden jeweils nur für Beschäftigte am 31. Dezember eines Jahres durchgeführt. Die Angaben über das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt beziehen sich immer auf einen spezifischen Beschäftigungszeitraum , der das gesamte Kalenderjahr, im Extremfall aber auch nur einen Tag umfassen kann. Um vergleichbare Angaben zu erhalten, werden die Entgeltangaben Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/5979 deshalb auf einen einheitlichen Zeitraum normiert. Ergebnisse zu den Bruttomonatsentgelten liegen klassiert in 100-Euro-Schritten vor. Aus den klassierten Daten kann approximativ der Median und darauf aufbauend der untere Entgeltbereich ermittelt werden. Der Median teilt eine nach der Höhe der Entgelte sortierte Häufigkeitsverteilung in zwei gleich große Teile und steht damit in der Mitte der Verteilung. Die Auswertungen sind auf sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende) eingeschränkt, weil auf diese Weise Vergleiche durchgeführt werden können, etwa zwischen Branchen, die in ihrer Aussagekraft nicht durch unterschiedliche Anteile von Teilzeitbeschäftigten oder Auszubildenden beeinträchtigt sind. Um den unteren Entgeltbereich abzugrenzen, muss zunächst definiert werden, wer als Geringverdiener zählt. In Anlehnung an die Definition der OECD gilt hier als Beschäftigter im unteren Entgeltbereich, wer als sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter (ohne Auszubildende) weniger als 2/3 des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) erzielt. Dabei können sowohl ein bundeseinheitlicher Schwellenwert als auch unterschiedliche Schwellenwerte für West- und Ostdeutschland genutzt werden. Der bundeseinheitliche Schwellenwert liegt für den Stichtag 31. Dezember 2013 bei 1973 Euro. Zuletzt (2013) arbeiteten bundesweit 4105000 oder 20 Prozent der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) im unteren Entgeltbereich (ermittelt mit bundeseinheitlichem Schwellenwert). In den Berufen der Berufshauptgruppe 63 „Tourismus, Hotel- und Gaststättenberufe“ waren 210.000 oder 64 Prozent im unteren Entgeltbereich tätig. Differenzierte Ergebnisse können der in der Anlage beigefügten Tabelle zu Frage Nummer 18†† entnommen werden. Hierbei ist beachten, dass sich das Qualifikationsniveau der ausgeübten Tätigkeiten, das maßgeblichen Einfluss auf die Entlohnung hat, zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen deutlich unterscheiden kann. †† Von der Drucklegung der Tabelle wir abgesehen. Diese sind als Anlage auf Bundesdrucksache 18/5979 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5979 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 8: Anteil der Niedriglohnbeziehenden nach Geschlecht, Alter und Bundesland, 2010 und 2006 Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2010 und der Gehalts- und Lohnstrukturerhebung 2006 in Betrieben mit zehn und mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl und den Anteil von Beschäftigten in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen, die ergänzend zu ihrem Lohn aufstockende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben und jährlich rückwirkend bis zum Jahr 2007 darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter sowie Bundesland differenzieren)? Im Dezember 2014 erhielten 40000 sozialversicherungspflichtige und 49700 geringfügig Beschäftigte mit einem Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberuf gleichzeitig Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Bezogen auf alle Beschäftigen mit solchen Berufen waren das 5,9 Prozent der sozialversicherungspflichtigen und 11,3 Prozent der ausschließlich geringfügig Beschäftigen. Vergleichbare Angaben zu Beschäftigten nach Berufen liegen in der neuen Klassifikation der Berufe ab Dezember 2012 vor. Die Angaben in der Differenzierung 2010 2006 2010 2006 Insgesamt........................................... 20,6 18,7 69,2 62,6 Frauen................................................. 26,5 25,0 74,6 68,3 Männer................................................ 15,8 13,6 61,2 53,7 Al ter von . . . bis  unter . . . Jahren 15 – 25.................................................. 51,3 52,5 86,5 81,4 25 – 35.................................................. 22,7 21,4 67,8 62,5 35 – 45.................................................. 16,3 14,2 63,2 54,5 45 – 55.................................................. 16,2 14,2 63,6 56,0 55 – 65.................................................. 20,0 17,2 64,5 58,8 Schleswig‐Holstein........................... 21,6 19,8 69,9 64,3 Hamburg............................................. 14,4 15,3 60,3 64,9 Niedersachsen.................................. 22,0 18,9 75,8 66,0 Bremen................................................ 15,9 17,7 66,0 72,0 Nordrhein‐Westfa len....................... 18,2 17,2 70,0 68,3 Hessen................................................ 16,4 13,1 55,7 44,3 Rheinland‐Pfa lz................................. 19,2 15,6 72,2 57,4 Baden‐Württemberg......................... 16,3 15,1 65,6 62,7 Bayern................................................. 16,2 15,3 59,2 44,0 Saarland............................................. 20,5 19,1 79,5 66,8 Berl in................................................... 22,8 20,6 73,1 63,6 Brandenburg...................................... 34,3 28,5 81,4 77,3 Mecklenburg‐Vorpommern.............. 38,0 35,0 82,8 81,0 Sachsen............................................... 37,9 35,6 84,3 84,4 Sachsen‐Anhal t................................. 34,8 33,1 89,6 87,3 Thüringen........................................... 38,3 36,0 88,2 85,1 1) 2006: WZ2003, C‐O und Abschni tt H Gastgewerbe. © Stati s ti sches  Bundesamt, Wiesbaden 2015 Verviel fä l tigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quel lenangabe  gestattet. I  GastgewerbeB bis  S Wirtschaftabschni tte  der WZ2008 1) % Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/5979 nach Geschlecht, Alter und Bundesländern bis 2012 können den Tabellen in der Anlage zu Frage Nummer 19‡‡ entnommen werden. 20. Wie hoch waren seit dem Jahr 2007 jeweils die Finanzmittel, die für aufstockende Leistungen nach dem SGB II für die Beschäftigten in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen verausgabt wurden (bitte für jedes Jahr einzeln angeben)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 21. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über durchgeführte Berufswechsel von Beschäftigten in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen vor (wenn möglich im Vergleich zu anderen Berufsgruppen darstellen)? Wie lange waren die Beschäftigten nach Kenntnis der Bundesregierung vor ihrem Berufswechsel in ihrem Beruf tätig? Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Motivation der Beschäftigten zu einem Berufswechsel vor? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 22. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Rentenzugangsalter von Beschäftigten in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen (bitte nach Geschlecht und Bundesland differenzieren)? Wie hat sich das durchschnittliche Rentenzugangsalter im Zeitraum der Jahre 2004 bis 2014 entwickelt? Entsprechende Angaben liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen Nummer 22 bis 25 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 24. März 2015 (Bundestagsdrucksache 18/4411) verwiesen. 23. Wie lange verbleiben Beschäftigte nach Kenntnis der Bundesregierung in den Tourismus -, Hotel- und Gaststättenberufen, differenziert nach Alterskohorten im Erwerbsleben (bitte ab dem 45. Lebensjahr in Fünfjahresschritten und ab dem 60. Lebensjahr in einzelnen Jahren darstellen)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 24. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten in den Berufen Tourismus und Sport, Hotellerie und Gastronomie, die bis zum regulären Renteneintritt im Beruf verbleiben (bitte nach Geschlecht und Bundesland differenzieren)? Entsprechende Angaben liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen Nummer 22 bis 25 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 24. März 2015 (Bundestagsdrucksache 18/4411) verwiesen. ‡‡ Von einer Drucklegen der Tabelle wird abgesehen. Diese sind als Anlage auf der Bundestagsdrucksache 18/5979 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5979 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 25. Wie viele Beschäftigte in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen treten nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich seit dem Jahr 2004 in eine Erwerbsminderungsrente bzw. in eine Erwerbsunfähigkeitsrente ein (bitte nach Geschlecht , Alter und Bundesland differenzieren)? Entsprechende Angaben liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen Nummer 22 bis 25 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 24. März 2015 (Bundestagsdrucksache 18/4411) verwiesen. Methodische Vorbemerkung zur Beantwortung der Fragen Nummer 26 bis 31: Die Fragen Nummer 26 bis 31 zum Arbeitsunfähigkeitsgeschehen können nicht berufsspezifisch beantwortet werden. Mit den vorliegenden aggregierten Berufsgruppen ist eine Dar-stellung der Tourismus- Hotel- und Gaststättenberufe nicht möglich. Für die Beantwortung der Anfrage werden deshalb näherungsweise die Daten für das Gastgewerbe (Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008, Abschnitt I: Gastgewerbe mit den Schlüsseln 55 „Beherbergung“ und 56 „Gastronomie“) dargestellt . Der Branchenschlüssel „Gastgewerbe“ liegt erst ab dem Auswertungsjahr 2012 vor, daher ist ein Rückblick auf die letzten 10 Jahre nicht möglich. Berufs- und Branchendaten sind nur bedingt vergleichbar. Die Fragen können daher lediglich teilweise bzw. zum Teil auch nur hilfsweise anhand anderer als der gefragten Indikatoren beantwortet werden. Daten für die Tourismusbranche lassen sich nicht separat darstellen. Ebenso können die Daten nicht nach Bundesländern differenziert werden. Die für die Auswertung verwendeten Daten umfassen nur einen Teil der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Mitglieder), da nur einige Krankenkassenverbände Daten für die Auswertung im Bericht zum Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zur Verfügung stellen (weitere Informationen hierzu unter: www.baua.de/suga). Für einen Vergleich werden die im Bericht zum Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit verwendeten Quoten herangezogen: • Fälle je 100 GKV-Mitglieder als Maß für die Anzahl der Arbeitsunfähigkeiten je Person, • Tage je Fall als Maß für die durchschnittliche Dauer einer Arbeitsunfähigkeit . Die vorliegenden Kostenschätzungen können nicht auf Berufsgruppen heruntergebrochen werden. Die Basis für die Schätzung der volkswirtschaftlichen Kosten durch Arbeitsunfähigkeit ist die Summe der Arbeitsunfähigkeitstage, die - wie oben beschrieben - nicht vollständig ermittelt werden kann. 26. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund von Erkrankungen bei Beschäftigten in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen vor, und wie hoch ist diese Zahl im Vergleich dazu in der Gesamtwirtschaft (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte nach Alter, Geschlecht sowie Bundesland differenzieren)? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/5979 Tabelle 9 zeigt eine unterdurchschnittliche Anzahl von Arbeitsunfähigkeitsfällen im Gastgewerbe im Vergleich zur Gesamtwirtschaft 2012: (71,6 vs. 117,2), sowohl für 2012 wie auch 2013. Bei der durchschnittlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit (siehe Tabelle 10) sind die Unterschiede nach Geschlecht relativ gering ausgeprägt. Insgesamt ist die Anzahl der AU-Tage je Fall bei den Beschäftigten im Gastgewerbe leicht überdurchschnittlich, wobei dies insbesondere die Gruppe der über 45-Jährigen betrifft; in der jüngeren Altersgruppe zeigt sich dagegen nur ein geringer Unterschied im Vergleich zur Gesamtwirtschaft. Tabelle 9: Arbeitsunfähigkeitsfälle je 100 GKV-Mitglieder 2012/2013 Gastgewerbe 2012 Gesamtwirtschaft 2012 Gesamt 71,6 117,2 Männer 58,8 114,9 Frauen 82,7 120,1 unter 45 Jahre 69,2 115,4 45 Jahre und älter 77,2 119,6 Gastgewerbe 2013 Gesamtwirtschaft 2013 Gesamt 76,0 125,9 Männer 62,4 123,1 Frauen 87,9 129,6 unter 45 Jahre 72,82 124,4 45 Jahre und älter 82,9 128,0 Klassifikation der Wirtschaftszweige -2008; Gastgewerbe (55-56) Tabelle 10: Arbeitsunfähigkeitstage je Fall 2012/2013 Gastgewerbe 2012 Gesamtwirtschaft 2012 Gesamt 13,0 12,2 Männer 12,3 12,3 Frauen 13,4 12,0 unter 45 Jahren 10,0 8,9 45 Jahre und älter 19,1 16,7 Gastgewerbe 2013 Gesamtwirtschaft 2013 Gesamt 12,7 11,8 Männer 12,0 11,9 Frauen 13,2 11,6 unter 45 Jahren 9,8 8,6 45 Jahre und älter 18,4 16,2 Klassifikation der Wirtschaftszweige -2008; Gastgewerbe (55-56) Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5979 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 27. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die den Arbeitsunfähigkeitstagen zugrunde liegenden Diagnosegruppen? Die Tabellen 11 und 12 zeigen, dass Erwerbstätige im Gastgewerbe bei allen Diagnosegruppen wesentlich seltener arbeitsunfähig sind als die Erwerbstätigen in der Gesamtwirtschaft (z. B. aufgrund von Atemwegserkrankungen 24,6 Fälle je 100 GKV-Mitglieder vs. 45,1 Gesamt in 2013). Auch psychische und Verhaltensstörungen treten seltener auf (6,7 vs. 8,7, in 2013). Bezüglich der durchschnittlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit sind die Unterschiede bei psychischen Verhaltensstörungen (2013: 26,2 Tage vs. 27,6) und bei Kreislauferkrankungen (2013: 19,0 vs. 20,1) eher gering. Bei Muskel-Skelett-Erkrankungen (2013: 17,8 vs. 17,0) und Krankheiten des Verdauungssystems (7,9 vs. 6,8) sind die Abwesenheitszeiten je Fall im Gastgewerbe im Vergleich zu allen Beschäftigten geringfügig höher. Tabelle 11: Arbeitsunfähigkeitsfälle je 100 GKV-Mitglieder und Tage je Fall nach Diagnosegruppen 2013 Gastgewerbe 2013 Gesamtwirtschaft 2013 Fälle je100 GKV-Mitglieder Tage je Fall Fälle je100 GKV-Mitglieder Tage je Fall Krankheiten des Atmungssystems Gesamt Männer Frauen > 45 J. < 45 J. 24,6 20,1 28,6 24,5 24,9 7,0 6,7 7,2 6,0 9,1 45,1 42,3 48,9 48,0 41,2 6,6 6,6 6,5 5,5 8,4 Psychische und Verhaltensstörungen Gesamt Männer Frauen > 45 J. < 45 J. 6,7 4,8 8,5 6,0 8,2 26,2 24,8 26,8 22,2 32,5 8,7 6,8 11,2 7,7 10,1 27,6 26,9 28,2 23,1 32,5 Krankheiten des Kreislaufsystems Gesamt Männer Frauen > 45 J. < 45 J. 4,6 4,3 5,0 2,3 9,6 19,0 20,4 18,0 12,4 22,5 6,9 7,5 6,2 3,2 12,1 20,1 22,2 16,6 11,3 23,3 Krankheiten des Verdauungssystems Gesamt Männer Frauen > 45 J. < 45 J. 10,1 8,9 11,2 9,8 10,8 7,9 8,1 7,7 6,4 10,6 16,3 16,3 16,2 15,6 17,2 6,8 7,1 6,3 5,4 8,5 Krankheiten des Muskel -Skelett-Systems und des Bindegewebes Gesamt Männer Frauen > 45 J. < 45 J. 18,4 15,4 21,1 13,6 28,7 17,8 15,6 19,2 13,5 22,2 29,8 32,3 26,3 21,8 40,9 17,0 16,4 18,1 12,1 20,6 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/5979 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle Gesamt Männer Frauen > 45 J. < 45 J. 9,8 9,8 9,8 9,6 10,3 16,5 16,1 16,7 13,6 22,2 14,4 17,3 10,7 14,7 14,0 16,9 17,0 16,6 13,5 21,8 Quelle: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2012 / 2013. Download unter www.baua.de/suga. 28. Wie viele Arbeitsunfähigkeitstage in Millionen aufgrund von psychischen und Verhaltensstörungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2011 bei Beschäftigten in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen, und wie stellt sich dieser Wert im Vergleich zu den Jahren 2000 bis 2010 dar (bitte für die einzelnen Jahre sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Diagnosegruppen darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter und nach Bundesland differenzieren )? 29. Wie viele durchschnittliche Arbeitsunfähigkeitstage je 100 Versicherte in der Diagnosegruppe psychische und Verhaltensstörungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2011 bei Beschäftigten in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen , und wie stellt sich dieser Wert im Vergleich zur Gesamtwirtschaft zu den Jahren 2000 bis 2010 dar (bitte für die einzelnen Jahre sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Diagnosegruppen darstellen; bitte nach Geschlecht , Alter und nach Bundesländern differenzieren)? Die Fragen 28 und 29 werden gemeinsam beantwortet Die Tabellen 11 und 12 in der Antwort zu Frage Nr. 27 zeigen die Arbeitsunfähigkeitsfälle je 100 GKV-Mitglieder und Tage je Fall in der Diagnosegruppe Psychische - und Verhaltensstörungen. Eine weitere Differenzierung und eine weitere Rückschau sind nicht möglich. 30. Welche Beschäftigtengruppe in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen weist nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2000 bis 2011 besonders erhöhte Durchschnittszahlen bezüglich der „Tage je 100 Versicherte“ in der Diagnosegruppe psychische und Verhaltensstörungen auf (bitte nach Geschlecht differenzieren )? Zu einzelnen Beschäftigtengruppen liegen der Bundesregierung keine Daten vor. 31. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2011 die gesamtgesellschaftlichen Kosten, die durch psychische Erkrankungen in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen verursacht wurden, und wie stellt sich dieser Wert im Vergleich zu den Jahren 2000 bis 2010 dar (bitte für die einzelnen Jahre nach direkten und indirekten Kosten differenzieren)? Zu den gesamtgesellschaftlichen Kosten liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5979 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Methodische Vorbemerkungen zur Beantwortung der Fragen Nr. 32 und 35: Die Fragen 32 und 35 werden anhand der Daten der BIBB/BAuAErwerbstätigenbefragung 2012 beantwortet. Informationen zur BIBB/BAuAErwerbstätigenbefragung 2012 finden sich hier: www.baua.de/de/Informationenfuer -die-Praxis/Statistiken/Arbeitsbedingungen/Erwerbstaetigenbefragung- 2011-2012.html. Für die Auswertung werden die Berufsgruppen Nr. 631 „Tourismus und Sport“, Nr. 632 „Hotellerie“ und Nr. 633 „Gastronomie“ der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB2010, 3-Steller) herangezogen und zusammen mit der Gruppe der restlich verbleibenden Berufs-gruppen verglichen. 32. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über spezifische Belastungsformen, denen Beschäftigte in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen durch ihre Arbeit ausgesetzt sind? Bei den physischen Arbeitsanforderungen zeigt sich (siehe Tabelle 13), dass die Beschäftigten in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen im Vergleich zu den restlichen Berufsgruppen häufiger im Stehen arbeiten (81,3 Prozent vs. 54,9 Prozent) und dies etwas häufiger als belastend empfinden (30,4 Prozent vs. 28,9 Prozent). Des Weiteren geben diese Beschäftigten an, häufiger Arbeiten mit den Händen auszuführen, die hohe Geschicklichkeit, schnelle Abfolge oder größere Kräfte erfordern (58,4 Prozent vs. 41,9 Prozent). Insbesondere geben dies Frauen an, die in Teilzeit arbeiten (62,6 Prozent vs. 40,9 Prozent). Aufgrund zu geringer Fallzahlen sind hier Angaben zur empfundenen Belastung der Beschäftigten in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen nicht möglich. Tabelle 13: Körperliche Arbeitsbedingungen der Beschäftigten Physische Arbeitsbedingungen und Belastungen dadurch Tourismus und Sport, Hotellerie und Gastronomie Andere Berufsgruppen % % Arbeit im Stehen Häufig 81,3 54,9 Belastung durch Arbeiten im Stehen Ja 30,4 28,9 Arbeiten mit Händen Häufig 58,4 41,9 Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012, eigene Auswertungen Auch bei den Umgebungsbedingungen (siehe Tabelle 14) zeigen sich Unterschiede . Die Beschäftigten in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen arbeiten häufiger bei Rauch, Gasen, Staub oder Dämpfen im Vergleich zu den restlichen Berufsgruppen (16,3 Prozent vs. 12,4 Prozent) und auch häufiger mit Öl, Fett, Schmutz oder Dreck (19,0 Prozent vs. 16,7 Prozent). Aufgrund der zu geringen Fallzahlen sind auch hier keine Angaben zur empfundenen Belastung der Beschäftigten in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen möglich. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/5979 Tabelle 14: Umgebungsbedingungen der Beschäftigten Umgebungsbedingungen Tourismus und Sport, Hotellerie und Gastronomie Andere Berufsgruppen % % Rauch, Gase, Staub, Dämpfe Häufig 16,3 12,4 Öl, Fett, Schmutz, Dreck Häufig 19,0 16,7 Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012, eigene Auswertungen Bei den psychischen Arbeitsanforderungen (siehe Tabelle 15) zeigt sich der größte Unterschied zwischen Angaben der Beschäftigten in den Tourismus-, Hotel - und Gaststättenberufen und den restlichen Berufsgruppen zur Frage, ob sie sehr schnell arbeiten müssen (60,5 Prozent vs. 38,6 Prozent), zudem in erhöhtem Maße, wenn sie in Teilzeit arbeiten (64,3 Prozent vs. 35,3 Prozent). Allerdings fühlen sich im Vergleich zur Gesamtwirtschaft weniger Beschäftigte durch das schnelle Arbeiten belastet (29,2 Prozent vs. 48,5 Prozent, Angaben zu Teilzeit wegen zu geringer Fallzahl nicht möglich). Weiterhin geben im Vergleich mehr Beschäftigte dieser Berufsgruppe an, es komme häufig vor, dass sich ein und derselbe Arbeitsgang bis in alle Einzelheiten wiederholt (66,6 Prozent vs. 49,3 Prozent), dies gilt insbesondere bei TeilzeitBeschäftigten (74,7 Prozent vs. 57,2 Prozent). Aufgrund zu geringer Fallzahlen sind hier und im Folgenden Angaben zur empfundenen Belastung der Beschäftigten in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen nicht möglich. Bei den Beschäftigten in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen ist vergleichs -weise Multitasking im stärkeren Maße erforderlich, d. h. verschiedene Arbeiten müssen gleichzeitig betreut werden (66,9 Prozent vs. 58,4 Prozent). Für Teilzeit-Beschäftigte trifft dies zudem im verstärkten Maße zu (69,0 Prozent vs. 50,4 Prozent). Auf die Frage, ob sie sich bei ihrer Tätigkeit den Anforderungen an ihre fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in der Regel gewachsen bzw. über- oder unterfordert fühlen, gaben vergleichsweise mehr Beschäftigte in den Tourismus-, Hotel - und Gaststättenberufen an, eher unterfordert zu sein (22,1 Prozent vs. 12,8 Prozent). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5979 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 15: Psychische Arbeitsanforderungen der Beschäftigten Psychische Anforderungen und Belastungen dadurch Tourismus und Sport, Hotellerie und Gastronomie Andere Berufsgruppen % % Sehr schnell arbeiten Häufig 60,5 38,6 Belastung durch sehr schnelles Arbeiten Ja 29,2 48,5 Ständig wiederkehrende Arbeitsvorgänge Häufig 66,6 49,3 Verschiedene Arbeiten gleichzeitig betreuen Häufig 66,9 58,4 Anforderungen an fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten Eher unterfordert 22,1 12,8 Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012, eigene Auswertungen 33. Welche Berufe und welche Tätigkeiten in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit besonders von psychischen Belastungen und arbeitsbedingtem Stress betroffen? Eine Auswertung zu psychischen Belastungen und arbeitsbedingtem Stress in Verbindung mit einzelnen Berufen und Tätigkeiten ist aufgrund zu geringer Fallzahlen von Beschäftigten in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen in der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012 nicht möglich. 34. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum der Jahre 2000 bis 2014 die Zahl der Arbeitsunfälle von Beschäftigten in Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen entwickelt (bitte nach Geschlecht und Bundesland differenzieren )? Spezifische Arbeitsunfalldaten für die Gruppe der Beschäftigten in Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen sind nicht verfügbar. 35. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über eine zunehmende Arbeitsbelastung und Arbeitsverdichtung in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen vor? Bei den Beschäftigten in Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen zeigte sich im Vergleich zu den restlichen Berufsgruppen (Tabelle 16) ein höherer Anteil gleichbleibender Belastung durch Stress und Arbeitsdruck in den letzten 2 Jahren (BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012 (57,5 Prozent vs. 49,6 Prozent). Darüber hinaus gaben weniger Erwerbstätige an, Stress und Arbeitsdruck habe zugenommen (22,7 Prozent vs. 43,4 Prozent). Dementsprechend gab es mehr Erwerbstätige , die eine Abnahme von Stress und Arbeitsdruck in den letzten 2 Jahren benannten (19,7 Prozent vs. 7,0 Prozent). Teilzeit-Beschäftigte geben am häufigsten einen gleich bleibenden Stress bzw. Arbeitsdruck an (68,0 Prozent vs. 56,5 Prozent). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/5979 Auch die fachlichen Anforderungen bei der Arbeit haben in den letzten 2 Jahren bei den Beschäftigten in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen verglichen mit anderen Berufsgruppen weniger zugenommen (29,8 Prozent vs. 46,7 Prozent), sondern werden in noch höherem Maße als in anderen Berufsgruppen als gleich geblieben beschrieben (64,9 Prozent vs. 51,4 Prozent). Tabelle 16: Angaben Beschäftigter zu Veränderungen in den letzten zwei Jahren Tourismus und Sport, Hotellerie und Gastronomie Andere Berufsgruppen % % Wie haben sich Stress und Arbeitsdruck verändert? Zugenommen 22,7 43,4 Gleich geblieben 57,5 49,6 Abgenommen 19,7 7,0 Wie haben sich die fachlichen Anforderungen der Arbeit verändert? Zugenommen 29,8 46,7 Gleich geblieben 64,9 51,4 Abgenommen 5,3 1,9 Rundungsfehler Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012, eigene Auswertungen 36. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihren Kenntnissen über die Arbeitsbedingungen in den Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufen Die Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ist auch für die Tourismus -, Hotel- und Gaststättenberufe primär den hierzu berufenen Tarifpartner vorbehalten . Im Bereich des Arbeitsschutzrechts sieht die Bundesregierung keine Schutzlücken; entscheidend ist vielmehr die Einhaltung dieser Regelungen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . 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